Jagd- und Wildtiermanagementgesetz

Zum Gesetzentwurf allgemein

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Hier hatten Sie bis zum 15. Mai 2014 die Möglichkeit den Gesetzentwurf im Allgemeinen zu kommentieren und zu diskutieren.

Ihre Hinweise oder Anregungen zu konkreten Regelungsvorschlägen und Paragraphen des Gesetzentwurfes konnten Sie direkt zu dem betreffenden Gesetzesabschnitt abgeben.

Im Bewusstsein der gesellschaftlichen, ökologischen und ökonomischen Bedeutung, die der Jagd in Baden-Württemberg zukommt, entwickelt das Land Baden-Württemberg mit diesem Gesetz das geltende Jagdrecht weiter. Die Rahmenbedingungen für die Jagd haben sich während der letzten Jahrzehnte teilweise grundlegend verändert. Daraus haben sich zahlreiche Herausforderungen im Umgang mit Wildtieren und ihren Lebensräumen ergeben. In Baden-Württemberg wurden in den letzten Jahren zahlreiche erfolgreiche Pilotkonzepte im Umgang mit Wildtieren entwickelt und umgesetzt. Die Erfahrungen mit diesen Konzepten bieten eine Grundlage für die praxisgerechte Weiterentwicklung der jagdgesetzlichen Regelungen.

Das Gesetz passt das Jagdrecht den veränderten Rahmenbedingungen, neuen wildtierökologischen Erkenntnissen und den an das Jagdwesen gestellten Anforderungen, insbesondere des Naturschutzes und des Tierschutzes an. Mit der Weiterentwicklung des Jagdrechts leistet das Gesetz einen Beitrag, die Jagd als eine ursprüngliche Form der Nutzung natürlicher Lebensgrundlagen durch den Menschen in Baden-Württemberg zukunftsfähig zu erhalten und dabei die von der Jagd berührten Belange des Natur- und Tierschutzes sowie die Interessen der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft zu wahren.

Zu Ihren Fragen und Anregungen wird das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz nach der Anhörungsphase hier auf dem Beteiligungsportal Stellung nehmen.

Kommentare : Zum Gesetzentwurf allgemein

Hier hatten Sie bis zum 15. Mai 2014 die Möglichkeit den Gesetzentwurf im Allgemeinen zu kommentieren und zu diskutieren. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

1381. Kommentar von :Ohne Name

Neues Jagdgesetz

Unser Jagdgesetz ist weltweit ein anerkanntes und sich selbst bestätigendes Jagdgesetz. Jagd war immer und ist Naturschutz. Naturschutz in der Praxis und vor Ort. Der vorliegende Gesetzentwurf für ein neues Jagdgesetz ist ideologisch aufgebaut, bürokratisch und nicht Praxistauglich. Wir Jäger haben eine umfassende Ausbildung gehabt, bilden uns

Unser Jagdgesetz ist weltweit ein anerkanntes und sich selbst bestätigendes Jagdgesetz. Jagd war immer und ist Naturschutz. Naturschutz in der Praxis und vor Ort.
Der vorliegende Gesetzentwurf für ein neues Jagdgesetz ist ideologisch aufgebaut, bürokratisch und nicht Praxistauglich.
Wir Jäger haben eine umfassende Ausbildung gehabt, bilden uns ständig weiter, sind in unseren Revieren vor Ort, wenden sehr viel unserer Freizeit mit teilweise beträchtlichen finanziellen Mitten für sinnvollen Aufgaben die der Vielfalt in der Natur zugute kommen auf.
Der Gesetzentwurf für ein neues Jagdgesetz der grün roten Regierung ist ein ideologisches Gesetz von weltfremden Wunschdenken einiger ideologischen und praxisfremden Personen zusammen geschustert, dass so wie es jetzt steht nur nicht wiedergutmachenden Schaden anrichten wird.
Nein zu dem vorgeschlagenen Gesetzentwurf, nein zur grünen Ideologie.
Rolf Schneider

1382. Kommentar von :Ohne Name

Ein erster Schritt

Sehr geehrter Herr Minister Bonde, die Anpassung des Jagdgesetz ist dringend erforderlich, Gründe für die Novellierung gibt es mehr als genug. Ich freue mich, dass die grün-rote Landesregierung dieses "heiße Eisen" anpackt, auch wenn die Jägerschaft massiv - mit seit Jahren unveränderten Argumenten - dagegen ist. Wer gibt schon gerne jahrelang

Sehr geehrter Herr Minister Bonde,

die Anpassung des Jagdgesetz ist dringend erforderlich, Gründe für die Novellierung gibt es mehr als genug. Ich freue mich, dass die grün-rote Landesregierung dieses "heiße Eisen" anpackt, auch wenn die Jägerschaft massiv - mit seit Jahren unveränderten Argumenten - dagegen ist. Wer gibt schon gerne jahrelang liebgewonnene Gewohnheiten auf?
Ich hoffe, dass die Landesregierung sich von ihrem Vorhaben nicht abbringen lässt. In meinen Augen kann dies aber nur ein erster Schritt sein, hin zu einem Leben mit den Tieren - ohne Jagd.

Mit freundlichem Gruß
Dr. Ralf Schneider

1383. Kommentar von :Ohne Name

Bevormundende Politik

Alle Werte und gesellschaftlichen Normen, die älter 20 Jahre sind, sind für die Grünen zu erneuern. Die Landesregierung wird nicht müde, die Novellierung des Jagdgesetztes mit dessen Alter von über 20 Jahren zu begründen. Unsere Vorväter haben 1848 der Staatsmacht, der damaligen Feudalherrschaft, die Nutzung der Wildtiere als Eigentumsrecht

Alle Werte und gesellschaftlichen Normen, die älter 20 Jahre sind, sind für die Grünen zu erneuern. Die Landesregierung wird nicht müde, die Novellierung des Jagdgesetztes mit dessen Alter von über 20 Jahren zu begründen. Unsere Vorväter haben 1848 der Staatsmacht, der damaligen Feudalherrschaft, die Nutzung der Wildtiere als Eigentumsrecht abgerungen und in ein Reviersystem überführt. Mit ein Grund für eine im europäischen Vergleich noch erstaunliche Artenvielfalt, trotz einer der höchsten Bevölkerungsdichten und einer Freizeitgesellschaft auf Kosten der Natur. Die grün-rote Landesregierung möchte und wird dies wieder zur Staatssache erklären. In den verschiedenen Arbeitsgruppen des Novellierungsverfahrens sind seitens der Jägerschaft etliche wissenschaftliche Fakten und praxisnahe Erfahrungen eingebracht worden, die unwiderlegt doch keinen Eingang in die Gesetzesnovelle fanden. Diese Art der Bürgerbeteiligung ist eher eine Abkehr vom Prinzip der Subsidiarität und des mündigen Bürgers, der die Entfaltung seiner individuellen Fähigkeiten, Selbstbestimmung und Eigenverantwortung anstrebt. Danach sollten Aufgaben, Handlungen und Problemlösungen so selbstbestimmt wie möglich unternommen werden. Diese Art der bevormundenden Politik führt zur Abkehr des bürgerlichen Engagements für unsere Gesellschaft, hin zum destruktiven Wutbürgertums, zum Schaden unseres Gemeinwesens.
Ergänzend fasst das folgende Video, herausgegeben vom LJV Baden-Württemberg, die Problematik sehr gut zusammen https://www.youtube.com/watch?v=QDRJO03q1tA

Dr. Nikolaus F. Rentschler

1384. Kommentar von :Ohne Name

Bevormundende Politik

Alle Werte und gesellschaftlichen Normen, die älter 20 Jahre sind, sind für die Grünen zu erneuern. Die Landesregierung wird nicht müde, die Novellierung des Jagdgesetztes mit dessen Alter von über 20 Jahren zu begründen. Unsere Vorväter haben 1848 der Staatsmacht, der damaligen Feudalherrschaft, die Nutzung der Wildtiere als Eigentumsrecht

Alle Werte und gesellschaftlichen Normen, die älter 20 Jahre sind, sind für die Grünen zu erneuern. Die Landesregierung wird nicht müde, die Novellierung des Jagdgesetztes mit dessen Alter von über 20 Jahren zu begründen. Unsere Vorväter haben 1848 der Staatsmacht, der damaligen Feudalherrschaft, die Nutzung der Wildtiere als Eigentumsrecht abgerungen und in ein Reviersystem überführt. Mit ein Grund für eine im europäischen Vergleich noch erstaunliche Artenvielfalt, trotz einer der höchsten Bevölkerungsdichten und einer Freizeitgesellschaft auf Kosten der Natur. Die grün-rote Landesregierung möchte und wird dies wieder zur Staatssache erklären. In den verschiedenen Arbeitsgruppen des Novellierungsverfahrens sind seitens der Jägerschaft etliche wissenschaftliche Fakten und praxisnahe Erfahrungen eingebracht worden, die unwiderlegt doch keinen Eingang in die Gesetzesnovelle fanden. Diese Art der Bürgerbeteiligung ist eher eine Abkehr vom Prinzip der Subsidiarität und des mündigen Bürgers, der die Entfaltung seiner individuellen Fähigkeiten, Selbstbestimmung und Eigenverantwortung anstrebt. Danach sollten Aufgaben, Handlungen und Problemlösungen so selbstbestimmt wie möglich unternommen werden. Diese Art der bevormundenden Politik führt zur Abkehr des bürgerlichen Engagements für unsere Gesellschaft, hin zum destruktiven Wutbürgertums, zum Schaden unseres Gemeinwesens.
Ergänzend fasst das folgende Video, herausgegeben vom LJV Baden-Württemberg, die Problematik sehr gut zusammen https://www.youtube.com/watch?v=QDRJO03q1tA

Dr. Nikolaus F. Rentschler

1385. Kommentar von :Ohne Name

GENF und das "wahnsinnige Schreiben" des Psychisch Kranken mit Problemen belasteten!!!

@Ohne Namen Kommentar 1303 GENF!!! Der DJV veröffentlicht ein Interview mit einem Präsidenten einer Schweizer Jugendvereinigung, Herrn Eric Schweizer! Sehr geehrter Herr Ohne Name und sehr geehrte Herren des DJV! Sie wissen aber schon, dass dieser Herr bei Schweizer Politikern des Längeren als: ZITAT: Sie wollen, dass die Jäger

@Ohne Namen Kommentar 1303



GENF!!!


Der DJV veröffentlicht ein Interview mit einem Präsidenten einer Schweizer Jugendvereinigung, Herrn Eric Schweizer!

Sehr geehrter Herr Ohne Name und sehr geehrte Herren des DJV!

Sie wissen aber schon, dass dieser Herr bei Schweizer Politikern des Längeren als:
ZITAT:
Sie wollen, dass die Jäger (= viandards?) wieder zurück in den Kanton kommen.
Eine öffentliche Angelegenheit Personen anzuvertrauen, die PSYCHISCHE PROBLEME haben und deren Freizeitvergnügen der Abschuss von Tieren ist -
das ist skandalös",
fügte ein sozialistischer Abgeordneter, möglicherweise in Anlehnung an das WAHNSINNIGE SCHREIBEN des Präsidenten der "Saint Hubert",DER IM STERBEN LIEGENDEN GENFER JAGDVEREINUGUNG, hinzu." !!!
ZITAT ENDE.

Ihrem Eric Schweizer!!!


Sie veröffentlichen hier, oder aber auch auf der offiziellen Homepage des Deutschen Jagdverbandes ein Interview mit einem Menschen, der sich als Präsident eines Jagdverbandes bezeichnet, der SEIT 40 JAHREN PRAKTISCH NICHT MEHR EXISTIERT?


DIESER HERR IST BEI DEN SCHWEIZER POLITIKERN MITTLERWEILE BEKANNT ALS EIN MENSCH; DER PSYCHISCH EINEN DEFEKT HAT!
Jetzt mal ganz ehrlich -das ist jetzt kein Schei***!

Warum fragen und Interviewen Sie nicht die Leute, die sich wirklich auskennen?

Herrn Dandliker, der seit 40 Jahren das Wildtiermanagement betreut, oder auch den beauftragten der Regierung, Gilles Mulhauser, der leitet seit 2009 das Amt für Natur und Landschaft Kanton Genf.

NEIN, Sie und der DJV veröffentlichen ein Interview mit einem Herren, den man wirklich nicht für "Normal" bezeichnen kann!


Mann unfassbar!

Ich will jetzt hier dem DJV keine Propaganda unterstellen! - Eher Unwissenheit!

Aber IHR könnt doch nicht auf einen Menschen vertauen oder Euch auch berufen, der in der Schweiz offiziell als " Psychisch Krank" gehandelt wird!!!


Nein,
GENF IST DER STACHEL IM FLEISCH UNSERER HOBBY SCHIEßER!

Genf beweißt, OHNE DIE HOBBY JAGD ist die Allgemeinheit viel besser dran!

Bitte vielmals um Entschuldigung!

Aber Euer Beweis, dass das Modell GENF nicht funktionieren soll ist eher ein verzweifelter Versuch sich zu rechtfertigen, als das es ein ernsthaftes Argument darstellt!

Sehr geehrter Herr Ohne Name
Sehr geehrte Herren der DJV,

mann, schämen Sie Sich einfach !!!!

1386. Kommentar von :Ohne Name

Fehlen eies Kündigungsrechts der Jagdpachtverträge

Alle Jagdpachtverträge in BW wurden abgeschlossen in Kenntnis eines gültigen Rechtsrahmens.
Wird dieser Rechtsrahmen derart substantiell verändert, wie es im Gesetzentwurf vorgesehen ist, muss den Jagdpächtern ein (kostenfreies) Rücktrittsrecht von ihren Verträgen eingeräumt weden.

1387. Kommentar von :Ohne Name

@ 1385


Ist bei Ihnen alles im "grünen" Bereich ?

Wenn nicht, es gibt Seelsorge-Notdienste, die helfen Ihnen bestimmt gerne, Dinge aufzuarbeiten.

1388. Kommentar von :Ohne Name

Anmerkungen zur Novellierung des Jagdgesetzes in Baden-Württemberg

1. Die Aufgaben und Pflichten der Jäger sind im bestehenden Jagdrecht (s. § 1 - 3 BJG) umfassend, (für Europa) vorbildlich und praxisgerecht geregelt. Sie stehen in vollem Einklang mit den Grundsätzen Zielen der Naturschutzgesetzgebung (s. § 27 – 30) und werden von der Jägerschaft sachkundig und verantwortungsbewusst mit Maß und

1. Die Aufgaben und Pflichten der Jäger sind im bestehenden Jagdrecht (s. § 1 - 3 BJG)
umfassend, (für Europa) vorbildlich und praxisgerecht geregelt. Sie stehen in vollem
Einklang mit den Grundsätzen Zielen der Naturschutzgesetzgebung (s. § 27 – 30) und
werden von der Jägerschaft sachkundig und verantwortungsbewusst mit Maß und
Ziel handelnd umgesetzt.
Es besteht also keine Notwendigkeit, die bisherigen Gesetzesgrundlagen zu verändern.
Die angestrebte Novellierung ist der bisherigen Gesetzgebung in keinem Punkte überlegen.

2. Ein modernes Jagdrecht müsste darauf ausgerichtet sein, die Eigenverantwortung der
Jäger und Grundeigentümer abzusichern statt zu beschneiden.
Entsprechend wäre die sachkundige Mitwirkung der Jäger an allen wichtigen
Maßnahmen in Natur und Umwelt zu verstärken.
Unser Jagen bleibt eng am Wissen über die Naturkreisläufe orientiert, am
Verständnis der Strukturen, Funktionen und Wechselwirkungen in den von uns
bejagten Ökosystemen.
Der Gesetzgeber hat sowohl dem Jäger als auch dem Grundeigentümer die Hege
auferlegt.
Weil die Pflicht zur Hege zum Jagdrecht gehört sind Jäger bislang die einzigen
ausgebildeten Naturschützer, die einen gesetzlichen Auftrag zu erfüllen haben.

3. Jäger waren schon immer „Wildtier-Manager“. Ihre Erfahrung kann keine Behörde
ersetzen. Die überwiegende Mehrzahl der Entscheidungen im Hinblick auf die
Kontrolle, den Schutz und die Erhaltung der Wildtierpopulation in den jeweiligen
Lebensräumen ist, situationsbedingt, zeitnah und sachgerecht, ohne langes Palaver
oder ebensolchen Genehmigungsprozeduren, vor Ort zu treffen – also im Revier und
nicht in einer Amtsstube. Dies schließt , auch zur Verringerung von Wildschäden,
eine Anpassung der Wilddichten, eine bessere Verteilung der Wildbestände
(Ablenkungsfütterung in Notzeiten) sowie eine Verbesserung der Lebensräume mit
ein.
Die Jäger greifen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen in die Wildbestände ein. Kein Jäger tötet ein Tier ohne vernünftigen Grund. Eine verantwortungsvolle Wildbewirtschaftung beruht auf dem Prinzip „Regulation und Ernte“.

4. Mit der angestrebten Novellierung weicht Baden-Württemberg vom
Bundesjagdgesetz ab. Ein „ Schalenmodell“, das die Sachkunde und den
Erfahrungsschatz der Jägerschaft auf die „hinteren Plätze“ verweist, ist allenfalls
geeignet die Leidenschaft zur Jagdausübung zu erdrosseln. Wer betreibt denn
Wildforschung?
Will man die Jagd erhalten und die Ressource Wild auch in Zukunft noch nachhaltig
und maßvoll nutzen, erscheint es wenig hilfreich, auf die sachkundige Mitwirkung
und Erfahrung der Jäger zu verzichten und den jagdlichen Auftrag mit
dubiosen Regulierungen zu überfrachten.
Jagdrecht und Naturschutzrecht sind als selbständige Rechtskreise „auf Augenhöhe“
zu erhalten.Jagd bleibt Bestandteil von Politik und Gesellschaft. Zwar muss sie weiterhin konsensfähig sein, sie darf aber niemals den oberflächlichen Strömungen eines
Zeitgeistes in der Form nachgeben, dass wesentliche Grundlagen geopfert werden.

K.-B. Thomas Utzstetten, 15.Mai 2014


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