Jagd- und Wildtiermanagementgesetz

Zum Gesetzentwurf allgemein

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Hier hatten Sie bis zum 15. Mai 2014 die Möglichkeit den Gesetzentwurf im Allgemeinen zu kommentieren und zu diskutieren.

Ihre Hinweise oder Anregungen zu konkreten Regelungsvorschlägen und Paragraphen des Gesetzentwurfes konnten Sie direkt zu dem betreffenden Gesetzesabschnitt abgeben.

Im Bewusstsein der gesellschaftlichen, ökologischen und ökonomischen Bedeutung, die der Jagd in Baden-Württemberg zukommt, entwickelt das Land Baden-Württemberg mit diesem Gesetz das geltende Jagdrecht weiter. Die Rahmenbedingungen für die Jagd haben sich während der letzten Jahrzehnte teilweise grundlegend verändert. Daraus haben sich zahlreiche Herausforderungen im Umgang mit Wildtieren und ihren Lebensräumen ergeben. In Baden-Württemberg wurden in den letzten Jahren zahlreiche erfolgreiche Pilotkonzepte im Umgang mit Wildtieren entwickelt und umgesetzt. Die Erfahrungen mit diesen Konzepten bieten eine Grundlage für die praxisgerechte Weiterentwicklung der jagdgesetzlichen Regelungen.

Das Gesetz passt das Jagdrecht den veränderten Rahmenbedingungen, neuen wildtierökologischen Erkenntnissen und den an das Jagdwesen gestellten Anforderungen, insbesondere des Naturschutzes und des Tierschutzes an. Mit der Weiterentwicklung des Jagdrechts leistet das Gesetz einen Beitrag, die Jagd als eine ursprüngliche Form der Nutzung natürlicher Lebensgrundlagen durch den Menschen in Baden-Württemberg zukunftsfähig zu erhalten und dabei die von der Jagd berührten Belange des Natur- und Tierschutzes sowie die Interessen der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft zu wahren.

Zu Ihren Fragen und Anregungen wird das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz nach der Anhörungsphase hier auf dem Beteiligungsportal Stellung nehmen.

Kommentare : Zum Gesetzentwurf allgemein

Die Kommentierungsphase ist beendet. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

546. Kommentar von :Ohne Name

Zu 538

Selbst auf die Gefahr, dass mein Beitrag wieder sofort gelöscht wird: Hallo Herr Kühn, vielen Dank für Ihren Beitrag, dem ich in vielen Bereichen zustimmen kann. In einer Demokratie darf jeder seinen Meinung sagen! Er darf, aber er muss nicht! Ich pflichte Ihnen völlig bei: wenn ich von einem Thema keine Ahnung habe, dann sollte ich mich

Selbst auf die Gefahr, dass mein Beitrag wieder sofort gelöscht wird:

Hallo Herr Kühn, vielen Dank für Ihren Beitrag, dem ich in vielen Bereichen zustimmen kann.

In einer Demokratie darf jeder seinen Meinung sagen! Er darf, aber er muss nicht!

Ich pflichte Ihnen völlig bei: wenn ich von einem Thema keine Ahnung habe, dann sollte ich mich als Demokrat nicht zwangsläufig dazu äußern. Auch falsche und nicht zutreffenden Argumente werden nicht wahr, wenn man sie gebetsmühlenartig wiederholt, auch wenn sich die Jägerschaft dabei z.B. ganz zweckdienlich und meinungswirksam mit brauner Ideologie in Verbindung (...) bringen lässt. Unfassbar, dass sich sogar ein öffentlich rechtlicher Sender vor "diesen Karren spannen" ließ.

Zur Mindestpachtdauer möchte ich sagen: Jagd funktioniert gut wo die Strukturen gewachsen sind. Die Ermöglichung des "Schnell mal wo Jagens" ist letztendlich meiner Ansicht nach eher weniger zielführend.
Ich gebe auch zu Bedenken, dass eine Herabsetzung der Mindestpachtdauer für die Jagdgenossen dann ein "Eigentor" wird, wenn kein Jäger mehr bereit ist zu pachten! Und so sieht es nach meinem Dafürhalten aus, wenn die Jagdgesetz Novelle in der vorliegenden Form kommt. Und wenn auch nur ein Teil der Pächter (ich denke bereits schon nur bei 20%) nicht mehr bereit sind zu pachten, bekommen die Jagdgenossenschaften erhebliche Probleme und die viel Grundstückeigentümer werden dann (§ 29 BJG) zur Kasse gebeten. Ich spreche hier aus Erfahrung und in unserem Fall war es lediglich ein nicht verpachtetes Revier (-> 5%)! Wobei ein Ausstieg des Jagdpächters aus dem Pachtvertag voraussichtlich bei einer so erheblichen Änderung des LJagdG BW bei laufenden Pachtverträgen, falls eine Ausstiegsklausel nicht bereits mit aufgenommen wurde, durch das BGB - ich bin kein Jurist - aber ich meine nach § 242 BGB bereits möglich ist.

Ich kann kaum glauben, dass man erwartet ein Gesetzt/ eine Novellierung gegen 30000 Praktiker erlassen zu können, die dieses dann freiwillig anwenden sollen und dafür auch noch Jagdpacht (...) bezahlen sollen !!!

Ihren Beitrag unterstützend möchte ich noch anführen:

Alle wesentlichen Verbände in Baden-Württemberg:

Der Bauernverband
Der badische Landwirtschaftliche Hauptverband
Der Verband der Jagdgenossen und Grundstückseigentümer
Die Forstkammer Baden-Württemberg
Der Grundbesitzerverband
sowie auch der Gemeindetag

haben sich ganz klar und eindeutig gegen die Novellierung des LJagdG BW ausgesprochen.
Warum wohl? Dies sind die Betroffenen, die die Folgen (-> Frage wer trägt den finanziellen und ökologischen Schaden aus der Novellierung?) aus der Praxis beurteilen können!

Letztlich steht meiner Ansicht nach zu befürchten, dass die Natur und unser Wild die wesentlichen Leidtragenden der Novellierung des LJagdG BW sein werden. Hoffentlich werden die Befürworter der Novellierung dann wenigstens auch zur Verantwortung gezogen.

545. Kommentar von :Ohne Name

Todschlagfallen..

Hierzu gab es mal eine ZDF Zoom Doku von M. Karremann. http://blog.zdf.de/zdfzoom/tag/fallen/ Ich habe diesen Film gesehen und konnte meine Tränen nicht zurückhalten, als das Mädchen vom Tod seines Hundes erzählte.....Dieser war in eine Falle geraten - an einem ganz normalen Weg. "Eigentlich bin ich zu Anfang nur immer wieder im Internet

Hierzu gab es mal eine ZDF Zoom Doku von M. Karremann. http://blog.zdf.de/zdfzoom/tag/fallen/
Ich habe diesen Film gesehen und konnte meine Tränen nicht zurückhalten, als das Mädchen vom Tod seines Hundes erzählte.....Dieser war in eine Falle geraten - an einem ganz normalen Weg.

"Eigentlich bin ich zu Anfang nur immer wieder im Internet darüber gestolpert, dass ständig Haustiere in irgendwelche Fallen geraten. Erst als ich schließlich nach Bayern gefahren bin, und die Familie getroffen habe, deren Hund „Rikki“ während eines Spazierganges in eine Schlagfalle geraten ist, wurde mir die menschliche Dimension bewusst. Das Leid, das hinter einer nüchternen Meldung wie „Hund in Schlagfalle geraten“ stehen kann. Rikki war tot – genauso erschütternd war es aber, das Mädchen zu treffen, dessen bester Freund der Hund war. Psychologische Betreuung war notwendig, damit sie die erste Zeit bewältigen konnte. Sie war dabei, als Rikki qualvoll in einem Fangeisen erstickt ist. Der Täter: Ein Jäger. Seine einzige Frage an das Kind war: „Was kostet der Köter – kann ich den zahlen, und das damit aus der Welt schaffen?“ Bald nach dem Vorfall ist der über Achtzigjährige verstorben. Später habe ich festgestellt, dass es oft sehr betagte Jäger sind, die Totschlagfallen unsachgemäß auslegen."

DARUM und wegen anderer Jäger die sich nicht an die Regeln halten, ist deren Ansehen so sehr ins negative geraten. Wenn Ihr Jäger nicht auch selber etwas tut um euch von solchen "Kreaturen" zu distanzieren dann werdet Ihr mit denen in einen Topf geworfen - was nicht richtig ist -aber leider die Realität!

Kommentar vom Moderator

Anmerkung der Redaktion

Sehr geehrte Elke,

wir freuen uns über lebendige und kontroverse Debatten auf dem Beteiligungsportal der Landesregierung. Denn Demokratie lebt von der Meinungsvielfalt und auch vom Streit in der Sache. Damit die Diskussion auf dem Beteiligungsportal fruchtbar ist und niemanden frustriert, müssen sich aber alle wie bei einer persönlichen Unterhaltung

Sehr geehrte Elke,

wir freuen uns über lebendige und kontroverse Debatten auf dem Beteiligungsportal der Landesregierung. Denn Demokratie lebt von der Meinungsvielfalt und auch vom Streit in der Sache. Damit die Diskussion auf dem Beteiligungsportal fruchtbar ist und niemanden frustriert, müssen sich aber alle wie bei einer persönlichen Unterhaltung an gewisse Regeln halten. Diese Regeln haben wir in unserer Netiquette festgehalten.

Kurz zusammengefasst besagen die Regeln, dass alle Beteiligten auf dem Beteiligungsportal ein Mindestmaß an Fairness und Respekt gegenüber anderen Personen und Meinungen aufbringen müssen. Nicht zulässig sind also etwa rassistische, fremdenfeindliche, sexistische oder in anderer Weise beleidigende Kommentare. Bei Nichteinhaltung dieser Regeln sind wir leider gezwungen, Kommentare zu löschen.

Bitte halten auch Sie sich an die Netiquette, damit auch alle anderen Nutzerinnen und Nutzer des Beteiligungsportals von einer fairen und sachlichen Debatte profitieren können. Vielen Dank!

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Redaktionsteam

544. Kommentar von :Ohne Name

@Haller

ich hätte mir somit meinen Beitrag sparen können.. :-D

543. Kommentar von :Ohne Name

Wir schaffen die Jagd ab

Vorher hat einer doch einen herrlich langen Kommentar geschrieben, wie schön es überall in der Welt ohne Jagd läuft. Da wären mal die Italiener. Sind das nicht die, die am liebsten Schwalben essen und dafür kilometerlange Netze aufstellen, um die Vögel zu fangen? Dann wird immer wieder gern das angebliche Zitat eines ehemaligen Bundespräsidenten

Vorher hat einer doch einen herrlich langen Kommentar geschrieben, wie schön es überall in der Welt ohne Jagd läuft. Da wären mal die Italiener. Sind das nicht die, die am liebsten Schwalben essen und dafür kilometerlange Netze aufstellen, um die Vögel zu fangen? Dann wird immer wieder gern das angebliche Zitat eines ehemaligen Bundespräsidenten genommen, welches allerdings komplett aus dem Zusammenhang gerissen wird. Dann ist die Jagd irgendwo in Afrika verboten, u.s.w.
Es geht aber nicht um das afrikanische oder italienische oder griechische Jagdgesetz, sondern um das in Baden-Württemberg. Wird BW jetzt zum Nationalpark erklärt? Diese Statements sind doch vollkommen am Thema vorbei. Bei den Jägern ist es wie bei den anderen Menschen, da gibt es solche und solche. Wie entrüstet ist die Gesellschaft immer, wenn sich der gute Nachbar von neben an plötzlich als kranker Verbrecher herausstellt. Erstens sieht man das keinem an und zweitens gibt es die entsprechenden Gesetze, die ihn hoffentlich seiner gerechten Strafe zuführen. Ich bin sicher, es gibt auch Jäger, die sich nicht an Gesetze halten, egal welcher Art. Aber es gilt auch für den Jäger erstmal die Unschuldsvermutung und wir haben noch keine Beweislastumkehr. Muss ich oder ein anderer Jäger beweisen, dass ich mein Jagdhandwerk ordentlich mache, mich waidgerecht verhalte. Mit Sicherheit nicht. Mich würde ernsthaft interessieren, woher diese irreale Vorstellung von Natur bei manchen kommt. Ich denke, die Jagdgegner könnten sinnvollere Tätigkeiten verrichten, als hier ständig irgendwelche Nazischergen im Zusammenhang mit der Jagd anzuführen.

542. Kommentar von :Ohne Name

zu 540: zum hundertsten Mal nur Falschdarstellungen!

Sehr geehrter OHNE NAME, so langsam wird es echt gähnend langweilig hier! Ständig dieselben stupiden Wiederholungen irgendwelcher Unwahrheiten: Hier wird zum gefühlt hundertsten Mal ein angebliches Zitat von Bundespräsident Heuss zitiert, welches einfach mal sinnfrei eine Gruppe Menschen diskriminiert, aber ebenso einfach falsch ist, weil

Sehr geehrter OHNE NAME,

so langsam wird es echt gähnend langweilig hier!
Ständig dieselben stupiden Wiederholungen irgendwelcher Unwahrheiten:

Hier wird zum gefühlt hundertsten Mal ein angebliches Zitat von Bundespräsident Heuss zitiert, welches einfach mal sinnfrei eine Gruppe Menschen diskriminiert, aber ebenso einfach falsch ist, weil so nie vom ehemaligen Bundespräsident gesagt!
Sehr entlarvend!

Dann kommt zum ebenfalls hundertsten Mal das Scheinheilig-Beispiel Genf und angebliche Nicht-Jagd: Da wird Jagd in Form von Ungezieferbekämpfung dank staatlicher Angestellter betrieben. Nur heißt das dort Wildtiermanagement. Aber wie erklären Sie sich sonst bis zu 400 (durchschnittlich mehr als 1 pro Tag!!!) erschossene, oder soll ich sagen nach völlig unwaidmännischer Art abgeschlachtete Wildschweine?

Dann zum ebenfalls hundertsten Mal der falsche Bezug zu Hermann Göring: Der Sozialdemokrat Otto Braun ist Urheber des ursprünglichen Jagdgesetzes. Auch wenn Sie das gerne so hätten: Jäger sind leider keine Nazis!!!

Und wenn Sie schon Holland als Musterland für Nichtjagd anführen, dann bitte auch den Massen-Hungertod im jagdfreien Gebiet Oostvaardersplassen nicht unter den Tisch kehren :

Zitat:
Oostvaardersplassen besteht zu mehr als der Hälfte nur aus Wasserflächen. Auf den etwa 2000 Hektar Land haben sich die Rothirsche, Heckrinder und Wildpferde innerhalb kürzester Zeit prächtig vermehrt. Im Winter wurde dann recht schnell die Nahrung knapp. Eskaliert ist die Situation im besonders kalten Winter 2009/2010. Ein Fernsehteam verschaffte sich zusammen mit Vertretern der Organisation Vereniging Het Edelhert (Liebhaber von Rothirschen) illegal Zutritt zum Gelände. Sie filmten in Teilen von Oostvaardersplassen, die für die Öffentlichkeit gesperrt sind. Die Aufnahmen zeigen stark abgemagerte, apathische Tiere und unzählige Kadaver. Auf der Suche nach Futter haben die Tiere versucht, Wasserflächen zu durchqueren und sind jämmerlich ertrunken. Überall erkennt man starke Schälschäden an den Bäumen.

Schön, wenn so etwas Ihre Zukunft von jagdfreiem Tierschutz ist: Unwahrheiten, Ignorieren, Diskriminieren und Verhungern lassen.

Wird es ernsthaft für so eine sinnfreie Ideologie Zeit??????
Wenn das Tierschutz sein soll, dann muss man ernsthaft überlegen demnächst Schwerstverbrechern das Bundesverdienstkreuz zu verleihen. Wie schräg muss man eigentlich drauf sein, um das ernsthaft toll zu finden?

541. Kommentar von :Ohne Name

517,518,519

Danke! Es wird einfach Zeit diese Erkenntnisse umzusetzen.

540. Kommentar von :Ohne Name

Es wird Zeit

Es wird Zeit das sich endlich etwas ändert. Ich möchte unseren ersten Bundespräsident zitieren: Der erste Präsident der Bundesrepublik Deutschland, Theodor Heuss, sagte: „Jagd ist nur eine feige Umschreibung für besonders feigen Mord am chancenlosen Mitgeschöpf. Die Jagd ist eine Nebenform menschlicher Geisteskrankheit." Immer mehr

Es wird Zeit das sich endlich etwas ändert.
Ich möchte unseren ersten Bundespräsident zitieren:

Der erste Präsident der Bundesrepublik Deutschland, Theodor Heuss, sagte:
„Jagd ist nur eine feige Umschreibung für besonders feigen Mord am chancenlosen Mitgeschöpf.
Die Jagd ist eine Nebenform menschlicher Geisteskrankheit."

Immer mehr Länder sprechen für den Schutz von Wildtieren Jagdverbote aus: In Albanien ist im Februar 2014 ein zweijähriger totaler Jagdbann in Kraft getreten, um Wildtiere und vor allem die Zugvögel besser zu schützen. In Griechenland gilt seit Dezember 2013 ein generelles Jagdverbot. Auf der griechischen Insel Tilos herrscht Jagdverbot schon seit 1993. Seit 2002 gilt ein weitreichendes Jagdverbot in Holland. In Israel ist seit 2013 die Jagd zu Sportzwecken verboten. Costa Rica hat 2013 ein umfangreiches Jagdverbot erlassen. In Botswana sind seit 2014 Trophäenjagd und Jagdtourismus verboten, um den Artenschutz zu fördern. Kenia hat die Jagd schon 1977 verboten.

Dass eine Natur ohne Jagd möglich ist, zeigen nicht nur die Erfahrungen im Schweizerischen Nationalpark, der seit 100 Jahren jagdfrei ist, oder im Schweizer Kanton Genf, in dem seit der Volksabstimmung von 1974 die Jagd verboten ist. Auch in Italien sind die weitläufigen Nationalparks alle seit Jahrzehnten jagdfrei: Im Nationalpark Gran Paradiso ist die Jagd seit 1922 verboten, im Nationalpark Belluno seit 1990.

Schweizerischer Nationalpark: Jagdverbot seit 1914

Der Schweizerischen Nationalpark feiert am 1. August 2014 sein hundertjähriges Bestehen. In diesem ältesten Nationalpark Mitteleuropas sind Jagd und Fischerei seit 1914 verboten.

Entstanden ist eine einzigartige Wildnisoase, in der Naturfreunde Steinböcke, Gämsen, Hirsche, Rehe, Murmeltiere, Bartgeier und Steinadler beobachten können. Dabei mussten die Steinböcke, welche bereits im 17. Jahrhundert ausgerottet worden waren, erst wiederangesiedelt werden. Den Gämsen gelang es als einziger großer Wildtierart, der Ausrottung zu entgehen. Sie besiedeln heute beinahe alles Teile des Schweizerischen Nationalparks. Ihre Zahl ist ohne Jagd seit 1920 gleich geblieben - zwischen 1000 und 1700 Stück. Wiederangesiedelt wurden auch die Bartgeier, welche um 1890 ausgerottet worden waren. Die Rothirsche kamen von selbst zurück.

Im Schweizerischen Nationalpark bleibt die gesamte Pflanzen- und Tierwelt ihrer natürlichen Entwicklung überlassen. Dieses bemerkenswerte Naturexperiment wird seit hundert Jahren wissenschaftlich begleitet und dokumentiert.

Ohne Jagd finden Natur und Tiere in ein Gleichgewicht. Dies beweisen alle jagdfreien Gebiete in Europa.

»Seit rund 70 Jahren gab es kaum Änderungen am Bundesjagdgesetz« (Oberbayerisches Volksblatt, Bericht über die Rede Seehofers beim Bayerischen Jägertag, 22.4.07)
1934 erließ Hermann Göring, Hitlers Reichsjägermeister, das Reichsjagdgesetz. In den westlichen Ländern der Bundesrepublik wurden zwischen 1949 und 1950 Landesjagdgesetze erlassen, die in ihren Grundzügen wesentlich dem Reichsjagdgesetz der Nationalsozialisten entsprachen; das jagdliche Brauchtum und die Trophäenorientierung wurde nicht einmal ansatzweise verändert (Vgl. Klaus Maylein, »Jagd und Jäger in der modernen Gesellschaft - Ambivalenz und Notwendigkeit?«).

In deutschen Wäldern und Fluren gelten also nicht moderne Maßstäbe von Natur- und Tierschutz, sondern Jagdtraditionen aus der Zeit von Reichsjägermeister Göring; und diese haben im 21. Jahrhundert nun wirklich nichts mehr verloren.
Die immer weiter fortschreitende Zerstörung von Lebensräumen, das weltweite Aussterben vieler Tierarten sowie ein erwachtes Bewusstsein in der Bevölkerung für Tier- und Naturschutz fordern andere Gesetze als noch vor 50 oder gar 70 Jahren.

Ich selbst habe vor 20 Jahren die Jägerprüfung bestanden, dies geschah nicht um zu jagen, sondern um Wissen zu Erlangen. Leider war bei allen Jägern die ich kennengelernt habe die Lust an der Jagd und die Trophäe, die Hauptbewegründe.

Daher begrüße ich die Gesetzesänderung als ersten Schritt zum kompletten Jagdverbot.

539. Kommentar von :Ohne Name

Sachlicher Beitrag

Danke Herr Kühn, dass sie endlich den einzigen sachlichen Beitrag eingestellt haben. Weiter so!

538. Kommentar von :Ohne Name

Einige sachliche Anmerkungen zur Novelle

Sehr geehrte Landesregierung, sehr geehrte Kommentierende und Mitlesende, vorab möchte ich festhalten, dass sich viele Beiträge auf erstaunlich wenig fundiertem Niveau bewegen. Anstatt sachlicher Kritik, wird "Meinung" oder "Überzeugung" vorgetragen. Daraus wird die Landesregierung wenig Erkenntnisgewinn ziehen können und diese Beiträge, die

Sehr geehrte Landesregierung,
sehr geehrte Kommentierende und Mitlesende,

vorab möchte ich festhalten, dass sich viele Beiträge auf erstaunlich wenig fundiertem Niveau bewegen. Anstatt sachlicher Kritik, wird "Meinung" oder "Überzeugung" vorgetragen. Daraus wird die Landesregierung wenig Erkenntnisgewinn ziehen können und diese Beiträge, die mehrheitlich sowohl von "Jagdkonservativen" als auch "Jagdhassern" verfasst sind, sind in ihrer Schlichtheit entlarvend.

Die Überlegung, dass "Jagd" sich in einer dynamischen Gesellschaft immer wieder neu justieren muss – die Naturferne vieler Stadtmenschen und das "Schlachthausparadoxon" (= Schnitzel auf dem Teller werden akzeptiert, das Schlachthaus wird ausgeblendet) – belegen diese Hypothese, und ich sehe durchaus die Gefahr, dass die Jagd ein Rechtfertigungsproblem bekommen kann, wenn die Mehrheit nicht von ihrer Notwendigkeit und Gesellschaftsnützlichkeit überzeugt ist.

Das Jagdrecht ist aus guten Gründen seit der Revolution 1848 an Grund und Boden verknüpft. Deshalb liegt es auf der Hand, dass den Forderungen der Grundeigentümer das größte gewicht beizumessen ist. Das derzeitige Jagdgesetz hatte in der Tat Veränderungsimpulse nötig – allerdings schießt der Entwurf an einigen Stellen weit über das Ziel hinaus oder bleibt hinter den Erwartungen zurück.

Nachfolgend greife ich die wesentlichen Punkte heraus, die zu kritisieren sind:
• Eine Kernforderung der Waldeigentümer war eine deutliche Verkürzung der Mindestpachtzeit (§ 17[4]). Bisher liegt diese bei neun Jahren – bei den leider häufigen Differenzen zwischen Verpächter und Pächter – die Interessenslagen sind naturgemäß oft verschieden – ist diese Mindestpachtdauer deutlich zu lang. Auch junge, beruflich mobile Jäger können sich oft nicht für so lange Zeiträume binden. Das Gegenargument, dass sich Investitionen in jagdliche Einrichtungen bei einer kürzeren Dauer nicht mehr lohnen würden, ist nicht nachvollziehbar, das lässt sich im Pachtvertrag alles regeln, ein allgemeines Regelungsinteresse des Staates ist nicht erkennbar. Hier also das klare Plädoyer für Vertragsfreiheit, die natürlich auch inkludiert, dass es keine "Höchstpachtdauer" geben soll, das sollen die Marktpartner entscheiden.
• Im Gesetzentwurf ist im § 55 (2) eine Regelung zu Wildschadensersatz im Wald vorgesehen. Danach sind nur "Hauptbaumarten" entschädigungspflichtig. Unter Hauptholzarten werden diese Baumarten subsumiert, die im jeweiligen Jagdbezirk einen Flächenanteil von mindestens 5 % haben. Die strikte Vorgabe im Gesetz ist falsch, auch hier sollten sich die Vertragspartner im Pachtvertrag darüber verständigen können. Für die Waldeigentümer wäre die starre Regelung sehr nachteilig, weil damit Baumartenwechsel im Zuge des Klimawandels oder die Entwicklung zu artenreicheren Beständen unbillig erschwert würde.
• Unbefriedigend gelöst sind im Entwurf aus unserer Sicht die Frage der öffentlichen Finanzierung von mit Sicherheit deutlich zunehmenden Hegemaßnahmen (§§ 5 und 45): wenn es Staatsziel ist, Hege für Tierarten durch Landschaftsgestaltung zu betreiben, sollte die Finanzierung auch staatlich garantiert werden, Stichwort Konnexitätsprinzip.
• Diese Überlegung gilt auch für Rotwildgebiete (§ 35 [9, Nr. 3]): mehr oder weniger zufällig sind im Land Rotwildgebiete entstanden (das Rotwildgebiet im Südschwarzwald entstand dadurch, dass französische Besatzungssoldaten 1945 ein Gatter öffneten…), die durch eine RVO festgelegt wurden. Für Waldeigentümer besteht hier ein sehr hohes Verlustrisiko, weil Rotwild die Rinde von den Bäumen schält, um Rohfasern aufnehmen zu können, die für die Verdauung erforderlich sind. Hier deshalb die klare Position: wenn es ein hohes öffentliches Interesse an freilebendem Rotwild im Land gibt, dass sollte die Öffentlichkeit auch die Schäden tragen.
• Ein sehr kritischer Punkt ist der erheblich größere Einfluss des amtlichen Naturschutzes. Sowohl bei der Frage, zu welcher Managementstufe (Nutzungs-, Entwicklungs- oder Schutzmanagement [§7]) eine Tierart zählt als auch, noch wichtiger, im § 42 (5), wie die Jagd in Schutzgebieten ausgestaltet wird, bedeutet der Entwurf quasi eine komplette Ausschaltung der Jagdbehörden und die alleinige Entscheidungsbefugnis der Naturschutzbehörden. Auf Nachfrage hat das MLR mitgeteilt, dass unter "Schutzgebiete" auch Landschaftsschutzgebiete gemeint sind und dem Vernehmen nach beabsichtigt die Landesregierung auch, die Natura 2000 Flächen zukünftig als eigenständige Schutzgebiete im Naturschutzgesetz zu verankern. Damit wären aktuell schon 27 % der Landesfläche erfasst, mit den Natura 2000 Flächen dann über 30 %. Die Vorstellung, dass die Jagd dann nur nach den Vorgaben der Naturschutzbehörden laufen könnte, lässt nichts Gutes ahnen! Hier sehe ich eine besondere Notwendigkeit des Parlamentes, die Dinge wieder gerade zu rücken: der Naturschutz soll selbstverständlich beteiligt sein, nicht aber de facto alleine bestimmen können.
• Unbefriedigend ist im § 15 (7) geregelt, dass Jagdgenossenschaften, wenn sie sich nicht selbst verwalten, sondern die Gemeinde damit beauftragen – was leider bei über 70% der Jagdgenossenschaften der Fall ist – spätestens alle sechs Jahre eine Vollversammlung durchführen müssen. In Jagdgenossenschaften mit wenigen Flurstücken und wenigen Eigentümern ist das unproblematisch, im Realteilungsgebiet ist damit ein sehr hoher Aufwand verbunden, ich gehe aufgrund eigener Erfahrungen davon aus, dass die Überschüsse mindestens eines, wahrscheinlich sogar von zwei Geschäftsjahren alleine für die Einberufung und Durchführung der Vollversammlung erforderlich werden (Jagdkataster, Vollmachtenkontrolle, öffentl. Bekanntmachung, Saalmiete, usw.) . Hintergrund soll sein, dass man die Jagdgenossenschaften dazu drängen will, sich selbst zu verwalten. Dann stelle ich mir allerdings die Frage, ob es nicht zielführender wäre, die Möglichkeit der Übertragung der Geschäftsführung auf die Gemeinde ganz zu untersagen, wenn das ein so hohes Staatsinteresse ist.
• Im § 45 werden "Hegegemeinschaften" geregelt. Bisher waren dies freiwillige Zusammenschlüsse, nun sollen das ggf. auch Körperschaften öffentlichen Rechts werden. Das halte ich für einen unbilligen, deutlich zu weitgehenden Eingriff in das Eigentumsrecht. Die zwangsweise Mitgliedschaft widerspricht einer freiheitlichen Grundeinstellung.
• Die Jagdruhe auch auf Schwarzwild zwischen dem 15. Februar und dem 15. April geht völlig an den Realitäten vorbei. JEDE Chance auf die Erlegung des Schwarzwildes sollte genutzt werden können (natürlich unter Beachtung des Muttertierschutzes) oder beabsichtigt die Landesregierung die Schwarzwildschäden zukünftig zu übernehmen?

Mit besten Grüßen nach Stuttgart


Tobias Kühn

537. Kommentar von :Ohne Name

Beitrag 521 Halbwissen

Sehr geehrte Frau Monika K., wenn wir also in Zukunft die Jagd abgeschafft haben und gegen sämtliche Wildseuchen Impfaktionen gestartet haben (was zum heutigen Zeitpunkt unmöglich ist) also nahezu alle natürlichen Regulative ausgeschaltet haben, was machen wir dann mit den ausufernden Wildbeständen und wie weit haben wir uns dann von jeglicher

Sehr geehrte Frau Monika K.,

wenn wir also in Zukunft die Jagd abgeschafft haben und gegen sämtliche Wildseuchen Impfaktionen gestartet haben (was zum heutigen Zeitpunkt unmöglich ist) also nahezu alle natürlichen Regulative ausgeschaltet haben, was machen wir dann mit den ausufernden Wildbeständen und wie weit haben wir uns dann von jeglicher Natürlichkeit entfernt ?

Wahrscheinlich möchten Sie dann allen Wildtierpopulationen die Pille zur Empfängnisverhütung geben, oder? Also so, wie es im Zoo und in der Wilhelma in Stuttgart gemacht wird.

Und Sie glauben tatsächlich, wenn es denn möglich wäre, dass der Staat also wir Bürger etwas derartiges finanzieren würden ?

Da genieße ich doch viel lieber meinen nachhaltig, selbst erlegten Bio-Öko-Wildschweinbraten und freue mich einmal wieder schlauer gewesen zu sein, wie die sicherlich intelligente Wildsau.

Auf alle Fälle kann ich mir so und mit meiner schlüssigen Argumentationsreihe jeden Tag problemlos in den Spiegel schauen.

Beste Grüße
Ralf König