Alle Ministerien des Landes Baden-Württemberg

Kommentieren

Entwurf für ein Landesgesundheitsgesetz

Der Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der sektorenübergreifenden Zusammenarbeit und der Vernetzung aller Beteiligter des Gesundheitswesens in Baden-Württemberg und zur Änderung anderer Gesetze (Landesgesundheitsgesetz) regelt die wesentlichen gesundheitspolitischen Gremien des Sozialministeriums Baden-Württemberg, deren Zusammenwirken und mögliche Beteiligungsformate der Bürgerinnen und Bürger beziehungsweise Patientinnen und Patienten.

Zweck dieses Gesetzes ist, durch eine stärkere Vernetzung an den Schnittstellen der ambulanten und stationären Versorgung, einer verstärkten Patientenorientierung und Bürgerbeteiligung sowie einer stärkeren Regionalisierung eine bedarfsgerechte, qualitativ hochwertige gesundheitliche Versorgung in ganz Baden-Württemberg zu gewährleisten. Dabei stehen Gesundheitsförderung und Prävention gleichberechtigt neben medizinischer Versorgung (Kuration und Rehabilitation) sowie Pflege.

Unter Beachtung der bundes- und landesrechtlichen Kompetenzordnung und der gesetzlichen Verantwortung der jeweiligen Gewährleistungsträger für die verschiedenen Versorgungsbereiche werden dafür neue und bewährte Dialog- und Arbeitsformen auf eine gesetzliche Grundlage gestellt.

Die Landesgesundheitskonferenz wird als zentrales Gremium für die Weiterentwicklung des Gesundheitswesens in Baden-Württemberg verankert. Sie setzt sich unter anderem aus Vertretungen der Krankenkassen und Leistungserbringer (Ärzteschaft, Krankenhausgesellschaft etc.), der Wissenschaft, der Patienten- und Bürgerschaft, der Arbeitnehmer und Arbeitgeber, der Heilberufekammern, der Gesundheits- und Pflegeberufe sowie der Kommunalen Landesverbände zusammen. Aufgabe der künftig mindestens einmal im Jahr tagenden Landeskonferenz ist der fachliche Austausch über die Neuausrichtung des Gesundheitswesens sowie die Erarbeitung gemeinsamer (rechtlich unverbindlicher) Empfehlungen.

Mit dem Landesgesundheitsgesetz wird die Einrichtung Kommunaler Gesundheitskonferenzen für Stadt- und Landkreise mit eigenen Gesundheitsämtern zur Pflichtaufgabe. Bisher war das freiwillig. In Kommunalen Gesundheitskonferenzen erarbeiten die regionalen Akteure des Gesundheitswesens vor Ort Lösungsvorschläge für gesundheitspolitische Herausforderungen der Region. Sie führen kommunalen Sachverstand und umfassendes fachliches Wissen zusammen und beziehen die Bürgerinnen und Bürger von Beginn an mit ein.

Mit dem Sektorenübergreifenden Landesausschuss hat das Land ein Gremium für die Bedarfsplanung von ambulanter und stationärer medizinischer Versorgung ge-schaffen, in dem alle relevanten Versorgungsträger und Leistungserbringer sowie Patientenvertretungen vertreten sind, dieser Ausschuss wird nun auch gesetzlich geregelt. In ihm werden sektorenübergreifende Versorgungsfragen und die Entwicklung medizinischer Versorgungsstrukturen beraten.

Neu eingerichtet wird der Landesausschuss für Prävention und Gesundheitsförderung. Aufgabe des Ausschusses ist es, landesweite Strategien zu entwickeln und zu koordinieren.

Im Rahmen des Landesgesundheitsgesetzes wird auch die Zusammensetzung des Landeskrankenhausausschusses sowie des Landespflegeausschusses angepasst.

Sie konnten Gesetzentwurf des Landesgesundheitsgesetzes bis zum 4. September 2015 kommentieren.

Entwurf Landesgesundheitsgesetz (PDF)

Kommentare : zu Landesgesundheitsgesetz

Die Kommentierungsphase ist beendet. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

2. Kommentar von :Ohne Name

die größte Berufsgruppe im Gesundheitssystem

"Zweck dieses Gesetzes ist, durch eine stärkere Vernetzung an den Schnittstellen der ambulanten und stationären Versorgung, einer verstärkten Patientenorientierung (...). Dabei stehen Gesundheitsförderung und Prävention gleichberechtigt neben medizinischer Versorgung (Kuration und Rehabilitation) sowie Pflege." Meine Fragen und Anmerkungen: Wer

"Zweck dieses Gesetzes ist, durch eine stärkere Vernetzung an den Schnittstellen der ambulanten und stationären Versorgung, einer verstärkten Patientenorientierung (...). Dabei stehen Gesundheitsförderung und Prävention gleichberechtigt neben medizinischer Versorgung (Kuration und Rehabilitation) sowie Pflege."
Meine Fragen und Anmerkungen: Wer soll denn diese Arbeit machen? Die Altenpflegerin, die im Pflegeheim überlastet ist und etwas anderes sucht? Wann hauen Sie der Pflegeversicherung endlich feste auf die Finger, so ist doch niemals eine menschenwürdige Versorgung möglich. Die aktuellen Pflegesätze sind lächerlich.
Kümmern Sie Sich wenigsten um eine angemessen, also qualitative generalistische Pflegeausbildung. Sonst haben Sie für Ihr Vorhaben in naher Zukunft nur noch Menschen die "mal was" von Prävention, Rehabilitation und Beratung gehört haben, dies aber nicht fachlich ausüben können. Das bedeutet natürlich auch das die Situation für die Auszubildenden in den Krankenhäusern und Heimen verbessert werden muss.

Zum Thema Landeskrankenhausausschuss:
stellen Sie sicher das Pflegende in diesem Ausschuss sind - Sie macht die größte Berufsgruppe in einem sog. Krankenhaus aus. Ich bin mir sicher die Berufsverbände freuen sich auf einen Anruf von Ihnen.

Ich muss meinem Vorredner zum Schluss noch zustimmen: wenn Sie es schaffen Dies mal einfach und verständlich zu gestalten, statt für die Pflegeempfänger ein "Kuddelmuddel" und "Wirrwarr" mit zahllosen Umwegen und Wartezeiten einzubauen, dann haben sie schon einiges geschafft. Denken sie ab und zu daran, dass sie auch Patient sein könnten, ... oder alt werdern?

mit freundlichen Grüßen

1. Kommentar von :Ohne Name

Es wäre Zeit ...

... anstatt noch mehr Bürokratismus im Gesundheitswesen aufzubauen, endlich mal das zur Verfügung stehende Geld in die Behandlung des Patienten und nicht in dessen Verwaltung zu stecken! Die "qualitativ hochwertige gesundheitliche Versorgung" haben wir hier doch schon lange nicht mehr. Wer das behauptet, lügt doch ganz dreist! Wenn ich sehe, wie

... anstatt noch mehr Bürokratismus im Gesundheitswesen aufzubauen, endlich mal das zur Verfügung stehende Geld in die Behandlung des Patienten und nicht in dessen Verwaltung zu stecken!
Die "qualitativ hochwertige gesundheitliche Versorgung" haben wir hier doch schon lange nicht mehr.
Wer das behauptet, lügt doch ganz dreist!
Wenn ich sehe, wie Patienten eine sinnvolle und notwendige Therapie verweigert bekommen, weil sich das aufgrund ihres Alters "nicht mehr lohnt" oder im Quartalsbudget des Arztes nicht mehr "drin" ist, bekomme ich Brechreiz.
Genauso, wenn die Ärzte darüber klagen, dass teilweise schon mehr als 50% ihrer Arbeitszeit nur in Formularen, Erklärungen und behördlich verordnetem Papierkram verloren geht. Tendenz: Dramatisch steigend!
Warum gibt es in BW in jedem Landkreis mind. eine "AOK" mit eigener Verwaltung, eigenem "Wasserkopf" und eigenen Regeln zur Bewilligung einzelner Therapien? Da werden bei der einen AOK Behandlungen ohne großes Tamtam genehmigt, die bei der Nachbar-AOK "auf gar keinen Fall möglich" sind.
Von der längst schon vorhandenen Zweiklassenmedizin zwischen Privatkassen und Öffentlichen ganz zu schweigen!
Und jetzt kommt noch mehr Gesetz und noch mehr Bürokratie?
Mehr Vernetzung ist prinzipiell ja zu begrüßen. Vorab sollte aber mal ganz viel entwirrt werden.
Unser Wollknäuel "Gesundheitssystem" entwickelt sich immer mehr zum unbezahlbaren gordischen Knoten.
Da anzusetzen wäre eine sinnvolle Tätigkeit der Landesregierung, aber nicht in immer mehr unduchsichtigen Rechtsvorschriften.

Das baden-württembergische Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren in Stuttgart.

Ministerium : Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg

// //