Gesetz zur Umsetzung der Polizeistrukturreform

Stellungnahme des Innenministeriums zu den eingegangenen Kommentaren

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1. Zur Notwendigkeit der Polizeireform

Die aktuelle Polizeiorganisation ist für heutige Verhältnisse zu kleingliedrig organisiert. Vier Landespolizeidirektionen kümmern sich mit 37 eigenständigen Polizeipräsidien und -direktionen um die polizeilichen Belange. Allerdings haben diese Dienststellen aufgrund ihrer nicht vergleichbaren Größe und Personalstärke eine sehr unterschiedliche Leistungsfähigkeit. Um den neuen und veränderten Aufgabenfeldern gerecht zu werden, bestünde in der jetzigen Organisationsform ein deutlicher Mehrbedarf an Personal. Neustellen sind nicht finanzierbar.

In der künftigen Polizeistruktur gibt es neben dem Landeskriminalamt und drei Spezialpräsidien nur noch zwölf regionale Polizeipräsidien. Das reduziert in der Führung und Administration der Dienststellen den Personalbedarf und setzt umfangreich Personal für die operative Aufgabenwahrnehmung frei. Die Basisorganisationseinheiten der Schutz- und Kriminalpolizei werden dadurch verstärkt. Durch die Schaffung dieser personalstarken Einheiten wird die Leistungsfähigkeit der zukünftigen Polizei in Baden-Württemberg gestärkt.

2. Zu den Flächenzuschnitten der 12 regionalen Polizeipräsidien

Mit den regionalen Flächenzuschnitten und Standorten der neuen Präsidien wird die Polizei Baden-Württemberg leistungsstärker und effektiver. Beim geografischen Zuschnitt der Polizeipräsidien wurden quantitative und qualitative Kriminalitätsdaten, Verkehrsunfallzahlen und Einsatzschwerpunkte berücksichtigt. Ebenfalls in den Entscheidungsprozess eingeflossen sind regionale Strukturdaten (wie Einwohner, Fläche, geo-/topografische Gegebenheiten und Verkehrs- und Pendlerströme) und personal- und organisationsspezifische Faktoren. Die Entscheidung über die neuen regionalen Polizeipräsidien, ihre Standorte und deren Flächenzuschnitte wurden nach mehrwöchiger Prüfung polizeifachlicher Belange, liegenschaftlicher und wirtschaftlicher Aspekte unter Einbindung des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft getroffen und vom Ministerrat am 24. April 2012 bestätigt. Aus Sicht der Landesregierung handelt es sich dabei um ein tragfähiges Gesamtkonzept für ganz Baden-Württemberg. Das gilt für den räumlichen Zuschnitt sowie für die Standorte der zukünftigen polizeilichen Dienststellen und Einrichtungen.

3. Zur Bewältigung der Cyberkriminalität

Um dem Aufgabenfeld der Cyberkriminalität sachgerecht begegnen zu können, bedarf es einer hohen Fachkompetenz und einer kontinuierlichen Anpassung an die technischen Veränderungen. Das ist nur mit einem erheblichen finanziellen Aufwand zu bewerkstelligen. Durch die Bündelung der Kompetenzen beim Landeskriminalamt und den regionalen Polizeipräsidien wird gewährleistet, dass eine bedarfsgerechte Technikausstattung finanziert werden kann. Dem hohen technischen Weiterbildungsbedarf wird das künftige Institut für Fortbildung mit einem eigenen Institutsbereich für Cyberkriminalität Rechnung tragen.

4. Zur vermeintlichen Zusammenlegung und Schließung von Polizeirevieren

Die Polizei des Landes-Baden Württemberg hat ein leistungsstarkes Netz an Polizeirevieren, die in unmittelbarer Nähe zu den Bürgerinnen und Bürgern die polizeilichen Aufgaben wahrnehmen. Die Polizeistrukturreform wird daran nichts ändern. Die Ansprechpartner vor Ort, auf den Polizeirevieren und Polizeiposten, bleiben in ihrer bisherigen Form erhalten und werden personell durch die Reform gestärkt.

5. Zum vermeintlichen Verlust der polizeilichen Präsenz in der Fläche

Die Präsenz der Streifen- und Ermittlungsdienste wird durch die Umsetzung der Polizeistrukturreform weiter ausgebaut. Die spürbare Erhöhung der Präsenz und die damit einhergehende belastungsorientierte Stärkung der Fläche ist ein wesentliches Ziel der Polizeistrukturreform. Für die Bürgerinnen und Bürger ist die schnelle und kompetente Reaktion durch die Polizei maßgebend und nicht die Nähe zur polizeilichen Leitungsebene. Von einer Schwächung des ländlichen Raumes kann daher keine Rede sein. Die Polizei bleibt dort, wo der Bürger sie braucht. Die Struktur der nahezu 150 Polizeireviere und knapp 360 Polizeiposten bleibt unverändert.

Das baden-württembergische Innenministerium in Stuttgart.

Ministerium : Innenministerium Baden-Württemberg