Die Organisation der Forstverwaltung steht aufgrund des Kartellrechtsverfahrens, der Änderung des § 46 Bundeswaldgesetz und des Koalitionsvertrags vor tiefgreifenden Veränderungen. Die bisherige Forstorganisation mit dem Einheitsforstamt als prägendem Element kann nicht mehr erhalten bleiben.
Mit der Änderung des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes wird das Wildschadensersatzrecht dahingehend geändert, dass die Wildschadensverhütung sowie eine bessere Kommunikation und Zusammenarbeit aller Beteiligter gefördert werden.
Von Tieren stammende Reststoffe, die für den menschlichen Verzehr nicht geeignet sind, werden tierische Nebenprodukte genannt. Die Neuformulierung des Gesetzes zur Ausführung des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes dient der Anpassung des Ausführungsgesetzes an aktuelles EU- und Bundesrecht.
Das Gesetz zur Ausführung des Tiergesundheitsgesetzes und anderer tiergesundheitsrechtlicher Vorschriften wird das Ausführungsgesetz zum Tierseuchengesetz ablösen.
Veröffentlichung
Forstverwaltung sowie Jagd- und Wildtiermanagement
Die vorliegende Gesetzentwurf beinhaltet zwei Themenbereiche: Die Änderung des Forstverwaltungs-Kostenbeitrags-Gesetzes und die Änderung des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes.
Der Kabinettsausschuss Ländlicher Raum möchte unter der Federführung des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz möglichst viele Menschen im Land bei der Weiterentwicklung der Ländlichen Räume einbinden.
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