Online-Kommentierung
Der Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung des Klimaschutzes sieht ein verbindliches Klimaschutzziel für das Jahr 2030 vor, außerdem soll die Erfolgskontrolle der Klimaschutzmaßnahmen verankert werden.
Die Änderungen des Klimaschutzgesetzes
Ein zentrales Element der Änderungen ist die Festlegung eines Klimaschutzziels für das Jahr 2030 als Zwischenziel auf dem Weg zur Erreichung des langfristigen Klimaschutzziels 2050. Auf Basis des Zielgerüsts aus dem internationalen Übereinkommen von Paris, den Klimaschutzzielen auf EU- und Bundesebene, dem Klimaschutzziel für 2050 nach Paragraph 4 Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg (KSG BW) sowie unter Berücksichtigung der strukturellen Voraussetzungen und Potentiale in Baden-Württemberg wird ein Klimaschutzziel von mindestens 42 Prozent Treibhausgasminderung gegenüber 1990 bis zum Jahr 2030 als Zwischenziel im Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg festgelegt.
Bei einer drohenden Verfehlung von Klimaschutzzielen soll ein Mechanismus ausgelöst werden, mit dem anhand von neuen Maßnahmenvorschlägen der Zielpfad wieder erreicht werden soll.
Die Grundsätze des nachhaltigen Bauens werden im Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg gestärkt.
Mit dem Ziel, den kommunalen Energieverbrauch zu senken und insbesondere die Liegenschaften energieeffizienter zu betreiben, erfassen die Gemeinden und Gemeindeverbände ihre Energieverbräuche.
Die Gemeinden und Gemeindeverbände sollen über eine Vereinbarung zwischen Land und kommunalen Landesverbänden (Klimaschutzpakt) bei dem freiwilligen Ziel einer klimaneutralen Kommunalverwaltung bis 2040 unterstützt werden.
Die kommunale Wärmeplanung verfolgt das Ziel, durch eine systematische Untersuchung auf kommunaler Ebene Handlungsmöglichkeiten zur Erreichung der Klimaschutzziele im Wärmebereich aufzuzeigen. Ein kommunaler Wärmeplan ist ein Strategieinstrument für eine effiziente, klimaneutrale Wärmeversorgung, unterstützt die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand beim Klimaschutz und erfüllt eine Informationsfunktion für die Allgemeinheit. Stadtkreise und Große Kreisstädte werden zur Erstellung eines kommunalen Wärmeplans bis zum 31. Dezember 2023 verpflichtet.
Das Instrument der Klimamobilitätspläne soll auf Ebene der Kommunen ein Handlungskonzept zur dauerhaften und erheblichen Verminderung von Treibhausgasemissionen ermöglichen.
Unternehmen sollen auf freiwilliger Basis mit dem Land Klimaschutzvereinbarungen abschließen können. Dadurch sollen sie zu zusätzlichen Klimaschutzaktivitäten motiviert werden.
Durch die Einführung einer Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen auf Dachflächen beim Neubau von Nicht-Wohngebäuden soll der Photovoltaikausbau im Gebäudesektor gezielt verstärkt werden. Die hieran angelehnte Pflicht zur Parkplatzüberdachung mit Photovoltaikanlagen soll darüber hinaus eine effiziente Nutzung offener Stellplatzflächen zugunsten des Klimaschutzes gewährleisten und einen Anreiz zur weitergehenden Sektorkopplung setzen.
Die Regierungspräsidien sollen bei bestimmten Bauleitplanverfahren zur Regelung von Standorten für Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien als Träger öffentlicher Belange für den Klimaschutz beteiligt werden.
Im Bereich Klimawandelanpassung wird festgelegt, dass die Anpassungsstrategie, die 2015 erstmalig erstellt wurde, in fünfjährigem Turnus erarbeitet wird.


Kommentare : zum Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung des Klimaschutzes in Baden-Württemberg
Sie konnten den Gesetzentwurf bis zum 7. Juli 2020 kommentieren. Vielen Dank für Ihre Kommentare!
Klimaschutz (auch in Baden-Württemberg)
Auch im Ländle wird trotz grüner Regierungsbeteiligung beim Klima nur KleinKlein produziert. Der "Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung des Klimaschutzes" bleibt bei dieser Taktik. Der Gesetzentwurf ist völlig unzureichend und wohl auch nur als Werbefläche für die Landesregierung gedacht. Überrascht bin ich nicht, fällt unser Landesvater doch in
Auch im Ländle wird trotz grüner Regierungsbeteiligung beim Klima nur KleinKlein produziert. Der "Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung des Klimaschutzes" bleibt bei dieser Taktik.
Der Gesetzentwurf ist völlig unzureichend und wohl auch nur als Werbefläche für die Landesregierung gedacht. Überrascht bin ich nicht, fällt unser Landesvater doch in seinen Taten nur durch Sorge um Großunternehmen auf. Um nur ein Beispiel zu nennen: Beim Kohleausstieg war offenbar allein wichtig, dass die Kraftwerksbetreiber im Ländle besser wegkommen. Wieso fällt mir abgesehen von Sonntagsreden keine politische Umweltinitiative von Ministerpräsident Kretschmann ein? Na, das wird sicherlich an der Bescheidenheit unseres Landesvaters liegen, nicht wahr?°
Schlechtes Krisenmanagement
Huhu, aufgewacht, wir befinden uns in der Klimakrise. Doof gelaufen. Politiker haben nach über 30 Jahren Warnungen verstanden, dass wir was unternehmen müssen. Die minimalsten Maßnahmen, die umgesetzt werden müssen, um die Klimakatastrophe zu mildern, sind im Pariser Klimaabkommen unterzeichnet worden. Aber das juckt ja keinen mehr. Voll uncool,
Huhu, aufgewacht, wir befinden uns in der Klimakrise.
Doof gelaufen. Politiker haben nach über 30 Jahren Warnungen verstanden, dass wir was unternehmen müssen. Die minimalsten Maßnahmen, die umgesetzt werden müssen, um die Klimakatastrophe zu mildern, sind im Pariser Klimaabkommen unterzeichnet worden. Aber das juckt ja keinen mehr. Voll uncool, die selbstgebauten Spielregeln mitten im Spiel über den Haufen zu werfen.
Aber das wart ja nicht ihr. Ihr habt daraus gelernt, und alles besser gemacht:
Ihr habt einen Gesetzentwurf geschrieben, an den man sich halten könnte, ohne jegliche wirksamen Klimaschutzmaßnahmen umzusetzen. Na, dann könnt ihr ja nur gewinnen.
Ne, das ist einfach nur panne. Das ist menschenunwürdig, respekt- und verantwortungslos gegenüber Menschen im globalen Süden, gegenüber zukünftigen Generationen in Baden-Württemberg und gegenüber der gesamten Menschheit. Not ok boomer!
Nun sagt bitte nicht "die anderen machen ja auch nichts"! Ihr habt mit diesem Entwurf gezeigt, dass ihr Verantwortung übernehmen wollt, und seid bei dem Versuch leider mächtig gescheitert.
Bitte überarbeitet den Entwurf, sodass er Pariskonform ist.
Flickenteppich statt angemessener Beitrag zum Klimaschutz
Das Gesetz zur Weiterentwicklung des Klimaschutzes in BW sieht eine Reduktion von Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 42% vor. Das reicht bei weitem nicht! Wir brauchen eine mindestens doppelt so große Reduktion, um das 1,5-Grad-Ziel zu erreichen! Gemäß § 1 Abs. 1 ist Zweck des Klimaschutzgesetzes, im Rahmen der internationalen,
Das Gesetz zur Weiterentwicklung des Klimaschutzes in BW sieht eine Reduktion von Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 42% vor. Das reicht bei weitem nicht! Wir brauchen eine mindestens doppelt so große Reduktion, um das 1,5-Grad-Ziel zu erreichen!
Gemäß § 1 Abs. 1 ist Zweck des Klimaschutzgesetzes, im Rahmen der internationalen, europäischen und nationalen Klimaschutzziele einen angemessenen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Sogar die EU-Kommission sieht in ihrem Entwurf für ein Klimaschutzgesetz bis 2030 eine Reduktion von 50-55% (bzw 65%) vor, die Klimaschutzgesetze der Länder Berlin, Schleswig-Holstein und Thüringen eine Reduktion von 55-70 %. Wie kann das KSG BW da einen angemessenen Beitrag darstellen, wozu sich BW selber gesetzlich verpflichtet hat?
Gemäß § 1 Abs. 2 des KSG BW sollen die Belange des Klimaschutzes konkretisiert und notwendige Umsetzungsinstrumente geschaffen werden. Ich halte es für gut und richtig, dies gesetzlich zu regeln. Jedoch fehlen dem Gesetz konkrete angemessene Maßnahmen in vielen Bereichen: Warum soll das Umweltministerium gemäß § 7g lediglich auf den Abschluss von freiwilligen Klimaschutzvereinbarungen mit Unternehmen hinwirken? Warum sollen gemäß § 8a Photovaltaikanlagen nur beim Neubau von Nichtwohngebäuden installiert werden? Warum ist der Ausbau von Windenergie nicht geregelt? Warum fehlen konkrete Maßnahmen für eine Verkehrswende?
Die Erde kann weder vererbt noch geerbt werden, da sie nicht unser Eigentum ist, mit dem wir nach Belieben verfahren dürfen. Die Eltern- und Großelterngeneration ist in der Pflicht, schnellstmöglich zu handeln. Dafür steht das KSG leider ÜBERHAUPT NICHT!
Paradebeispiel, wie es NICHT gemacht werden darf.
Wenn das das Beste ist, was sich diese Landesregierung nach so vielen Jahren Klimaforschung und wissenschaftlichen Erkenntnissen ausdenken kann, hat sie wohl etwas vergessen: Die Klimaforschung und wissenschaftlichen Erkenntnisse der letzten Jahre. Es fehlt viel (Windkraft, Verkehr, Landwirtschaft und und und) und was da ist, ist ein Lachnummer im
Wenn das das Beste ist, was sich diese Landesregierung nach so vielen Jahren Klimaforschung und wissenschaftlichen Erkenntnissen ausdenken kann, hat sie wohl etwas vergessen: Die Klimaforschung und wissenschaftlichen Erkenntnisse der letzten Jahre. Es fehlt viel (Windkraft, Verkehr, Landwirtschaft und und und) und was da ist, ist ein Lachnummer im Anbetracht der KlimaKRISE. KRISE - liebe Politiker*innen - schlagt doch mal nach, was das bedeutet.
falsches Ziel
das Ziel ist sich an die im Pariser Abkommen vereinbarten 1,5 bis 2 Grad Erwärmung zu halten und nicht irgendwann im Jahr 2050 vielleicht kein CO2 mehr auszustoßen. Deswegen sind 42% Minderung im Jahr 2030 lächerlich wenig. Da sollten wir eher bei 90-100% sein. Hat eigentlich irgendjemand von den an diesem Gesetz mitschreibenden mal die
das Ziel ist sich an die im Pariser Abkommen vereinbarten 1,5 bis 2 Grad Erwärmung zu halten und nicht irgendwann im Jahr 2050 vielleicht kein CO2 mehr auszustoßen.
Deswegen sind 42% Minderung im Jahr 2030 lächerlich wenig.
Da sollten wir eher bei 90-100% sein.
Hat eigentlich irgendjemand von den an diesem Gesetz mitschreibenden mal die Klimaschutzberichte vom IPCC gelesen?
Und das mit einem "grünen" Ministerpräsidenten. Schämt euch!
Völlig unzureichend!
Dieser Gesetzentwurf ist in keiner Weise tragbar. Er hält weder die selbstgesteckten Ziele des Pariser Klimaabkommens ein, noch scheint er sich an den Fakten der Klimaforschung zu orientieren. Solche "Ziele" wirken unter den jetzigen Umständen fast wie eine Verhöhnung.
Wir brauchen mehr!
Wir brauchen mehr inzwischen. Mehr Klimaschutz, mehr Photovoltaik (auch auf Wohngebäuden!), bessere Mobilität und eine Wärme- und Verkehrswende, die im Zweifel den Menschen auch etwas abverlangt. Denn laut Umfragen wollen die Menschen mehr und sind auch bereit, dafür etwas zu tun. Falls das Ziel für 2030 absehbar verfehlt werden könnte, muss
Wir brauchen mehr inzwischen. Mehr Klimaschutz, mehr Photovoltaik (auch auf Wohngebäuden!), bessere Mobilität und eine Wärme- und Verkehrswende, die im Zweifel den Menschen auch etwas abverlangt. Denn laut Umfragen wollen die Menschen mehr und sind auch bereit, dafür etwas zu tun.
Falls das Ziel für 2030 absehbar verfehlt werden könnte, muss umgesteuert werden. Ob dazu 3 Jahre als Überprüfungszeitraum (gemäß §9, Abs. (2)) ausreichen, sollte noch einmal geprüft werden, auch wenn es den Erfüllungsaufwand der Verwaltung erhöht.
Eine weitere Idee zur Mobilität könnte eine landesweite Mobilitätsprämie sein.
Ehrlichkeit in Sachen Klimakrise
Wenn wir die Klimakrise wirksam bekämpfen wollen brauchen wir vor allem eines: Ehrlichkeit von Seiten der Regierung. Es ist ein großer Schritt, anzuerkennen, dass die bisherigen Maßnahmen und Ziele dem Pariser Klimaabkommen in keinster Weise gerecht werden, aber es ist ein sehr wichtiger! Nur wenn wir ehrlich zugeben, wo wir aktuell stehen und wo
Wenn wir die Klimakrise wirksam bekämpfen wollen brauchen wir vor allem eines: Ehrlichkeit von Seiten der Regierung.
Es ist ein großer Schritt, anzuerkennen, dass die bisherigen Maßnahmen und Ziele dem Pariser Klimaabkommen in keinster Weise gerecht werden, aber es ist ein sehr wichtiger! Nur wenn wir ehrlich zugeben, wo wir aktuell stehen und wo wir hinmüssen, können wir unser Ziel auch erreichen und die 1,5° Grenze einhalten. Wenn die Landesregierung und das Umweltministerium sich nicht unglaubwürdig machen wollen, müssen wir Ziele veröffentlichen, die so ambitioniert sind wie nötig und gleichzeitig andere animieren, uns auf dem Weg zu folgen. Das aktuelle Programm trägt dieser Verantwortung in keinster Weise Rechnung. Passen wir die Ziele so an, dass wir ehrlich sagen können, dass wir unser Möglichstes getan haben, die drohende Katastrophe abzuwenden.
Ein KSG, dass nicht Paris-konform ist, ist schlicht nicht tragbar.