Luftreinhaltung in Reutlingen

Luftreinhaltung in Reutlingen

4. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für Reutlingen

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Am 27. März 2018 ist die 4. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für Reutlingen in Kraft getreten. Die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung im Projekt „Modellstadt Reutlingen“ und der Online-Kommentierung sind in das Fachgutachten und die Erstellung des Luftreinhalteplans eingegangen.

Gesamter Verfahrensablauf

Das Fortschreibungsverfahren läuft gemäß § 47 Abs. 5 und 5a BImSchG ab und sieht folgende Schritte vor:

  • Überschreitung der erlaubten Grenzwerte: Auslöser
  • Gutachtenerstellung (Fachgutachten):
    Maßnahmen / Maßnahmenkombinationen definieren, Bewertung der Maßnahmen und Maßnahmenkombinationen (Wirksamkeit, Umsetzbarkeit, Machbarkeitsanalyse)
  • Entwurf der 4. Fortschreibung des Luftreinhalteplans: Mai 2017
  • Förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung:
    - ein Monat und zwei Wochen
    - Auslage der Planunterlagen
    - Möglichkeit zur Stellungnahme nach Auslegefrist
  • Abwägungsphase mit Dokumentation:
  • Auslegung des finalen Luftreinhalteplans: zwei Wochen, 12. bis 26. März 2018 
  • Umsetzung der Maßnahmen: ab März 2018