Luftreinhaltung in Reutlingen

Hintergrund und Arbeitsauftrag

Berechne Lesezeit
  • Teilen

Der Gesetzgeber hat zum Schutz der menschlichen Gesundheit für die Luftschadstoffe Stickstoffdioxid und Feinstaub Immissionsgrenzwerte festgelegt. Bei einer Überschreitung der Grenzwerte müssen die zuständigen Behörden einen Luftreinhalteplan aufstellen oder bestehende Luftreinhaltpläne fortschreiben.

Ende des Jahres 2014 verurteilte das Verwaltungsgericht Sigmaringen das Land dazu, den Luftreinhalteplan für Reutlingen so fortzuschreiben, dass die Immissionsgrenzwerte schnellst möglich einhalten werden können. Das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg, das Regierungspräsidium Tübingen und die Stadt Reutlingen haben gemeinsam beschlossen, den Anforderungen im Urteil mit dem Projekt „Modellstadt Reutlingen“ zu begegnen.

Das Projekt „Modellstadt Reutlingen“

Ziel des Projekts „Modellstadt Reutlingen“ ist, ein Gesamtkonzept zu erarbeiten, das Maßnahmen so kombiniert, dass die Grenzwerte eingehalten werden und das die weiteren Auswirkungen der Maßnahmen darstellt. Dabei werden der heutige Ausgangszustand, d.h. der bereits bestehende Luftreinhalteplan für Reutlingen und dessen Fortschreibungen einbezogen. Das Konzept berücksichtigt, dass der Scheibengipfeltunnel voraussichtlich im Herbst 2017 eröffnet wird. Wir erwarten, dass sich durch den Scheibengipfeltunnel die Verkehrssituation in der Reutlinger Innenstadt entspannt. Das Gesamtkonzept soll die Grundlage für die im Urteil geforderte Fortschreibung des Luftreinhalteplans für Reutlingen sein. Diese muss bis September 2017 in Kraft treten. Damit wird die Luftreinhalteplanung auf eine neue Basis gestellt.

Bisher genügte es zu prüfen, ob einzelne Maßnahmen wirksam und verhältnismäßig sind und ob sie dem Grundsatz der Verursachergerechtigkeit entsprechen, um sie in einem Luftreinhalteplan festzusetzen.

Das Projekt besitzt Modellcharakter, da alle denkbaren Maßnahmen auf allen politischen Ebenen untersucht werden. Maßnahmen, die sich dabei als geeignet erweisen, werden in einem Gesamtkonzept zu Maßnahmenkombinationen (sogenannte Szenarien) gebündelt. Ziel ist die gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte für die Luftschadstoffe schnellstmöglich einzuhalten. Das Gesamtkonzept soll klären, wie diese Maßnahmen umgesetzt werden können, welche Entscheidungsträger dafür verantwortlich sind und wann die Grenzwerte mit welchen kombinierten Maßnahmen eingehalten werden. Dieses Vorgehen steht im Gegensatz zur Luftreinhalteplanung in der Vergangenheit, in der durch schrittweise Umsetzung von Maßnahmenumsetzung eine Verringerung der die Schadstoffbelastung verringert vorangebracht wurde. Der neue Ansatz ist ganzheitlich und zeichnet sich durch eine intensive und frühe projektbegleitende Öffentlichkeitsbeteiligung aus. Das macht den modellhaften Charakter des Projekts aus. Reutlingen könnte damit eine Vorreiterrolle in der Luftreinhalteplanung einnehmen.

Das Projekt „Modellstadt Reutlingen“ ist allerdings kein Forschungsprojekt, da sowohl der zeitliche Rahmen durch gerichtliche Vorgaben (Fortschreibung des Luftreinhalteplans bis spätestens Herbst 2017) wie auch die Zielrichtung (schnellstmögliche Einhaltung der Immissionsgrenzwerte) strikt vorgegeben sind. Diese feststehenden Vorgaben lassen keinen Spielraum zu, die Luftreinhalteplanung mit anderen Nachhaltigkeitsthemen zu koppeln.

Die Federführung des Projekts „Modellstadt Reutlingen“ liegt beim Regierungspräsidium Tübingen. Weitere Projektbeteiligte sind das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg und die Stadt Reutlingen.

Für die Erstellung des Gesamtkonzepts sind umfangreiche Fachgutachten und Unterstützung bei der begleitenden Öffentlichkeitsbeteiligung erforderlich. Diese Leistungen wurden europaweit ausgeschrieben.

Den Auftrag für das Fachgutachten erhielt die „Bietergemeinschaft AVISO / IB Rau“, die vom Verkehrsgutachterbüro Dr. Brenner Ingenieure und ifeu unterstützt werden. Die Begleitung der Öffentlichkeitsbeteiligung wurde an „Fr. Dr. Hannah Büttner – Integrative Dialoge“ vergeben. Auftaktsitzung mit allen Projektbeteiligten und Beginn des Projektes war am 11.03.2016.

Weitere Informationen zum Projekt „Modellstadt Reutlingen“ finden Sie auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Tübingen.

Hintergrund