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Das Landesreisekostengesetz war veraltet und sollte aktualisiert werden. Mit der Neufassung können Dienstreisen einfacher durchgeführt werden. Außerdem wird den Belangen des Klimaschutzes Rechnung getragen.

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Das aktuelle Landesreisekostengesetz ist veraltet und soll aktualisiert werden. Mit der Neufassung können Dienstreisen einfacher durchgeführt werden. Außerdem wird den Belangen des Klimaschutzes Rechnung getragen.

Das bisherige Reisekostenrecht ist veraltet und soll aktualisiert und vereinfacht werden. Dienstreisen sollen einfach durchgeführt und verwaltungsmäßig abgewickelt werden. Zudem soll hinsichtlich des Mobilitätsverhaltens den Belangen des Klimaschutzes Rechnung getragen werden. Damit soll die Landesverwaltung ihrer Vorbildfunktion gemäß Paragraf 7 Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg gerecht werden.

Die Schwerpunkte der Neufassung sind:

  1. Fahrtkosten und Wegstreckenentschädigung werden neu geregelt.
  2. Die Kürzung des Tagegeldes bei unentgeltlicher Verpflegung wird an die steuerrechtlichen Bestimmungen angepasst. Dadurch fällt der Mitversteuerung von Teilen des Tagegeldes weg.
  3. Die Regelungen für Auslandsreisen werden in das Gesetz und in die allgemeinen Verwaltungsvorschriften integriert. Die bisherige Landesauslandsreisekostenverordnung wird dadurch entbehrlich und kann außer Kraft treten.
  4. Auslagen bei längerem Aufenthalt am Geschäftsort, Trennungsgeld.
  5. Für dienstliche Flüge wird eine Klimaausgleichszahlung gesetzlich verankert.
  6. Nur selten vorkommende Sonderregelungen fallen weg.

Neufassung des Landesreisekostengesetzes mit Vorblatt und Begründung (PDF)

Pressemitteilung: Klimaabgabe auf Dienstflüge von Landesbediensteten

Kommentare : zur „Neufassung des Landesreisekostengesetzes“

Sie konnten den Gesetzentwurf bis zum 18. September 2017 kommentieren. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

11. Kommentar von :Ohne Name

Konsequente Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie

Als Umweltschützerin begrüße ich die Neufassung des Landesreisekostengesetzes. Als Chancengleichheitsbeauftragte einer Universität und großen Forschungseinrichtung bin ich aber enttäuscht, wenn die Gelegenheit verpasst wird, einen wichtigen Punkt der Frauenförderung und der Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie aufzunehmen. Es gibt

Als Umweltschützerin begrüße ich die Neufassung des Landesreisekostengesetzes. Als Chancengleichheitsbeauftragte einer Universität und großen Forschungseinrichtung bin ich aber enttäuscht, wenn die Gelegenheit verpasst wird, einen wichtigen Punkt der Frauenförderung und der Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie aufzunehmen. Es gibt immer wieder hohe Frustrationen, wenn das Geld für die Betreuung von Kindern auf Dienstreisen über z.B. Gleichstellungsmaßnahmen vorhanden ist aber nicht ausbezahlt werden darf, da das LRKG es nicht erlaubt. Gerade junge Eltern in der Ausbildungs- und Qualifizierungsphase, an der Universität also Masterstudierende und Promovierende, haben nicht das Geld, zusätzliche Reisekosten für die Betreuungsperson eines Stillkindes oder eines fremdelnden Kleinkindes zu bezahlen. Da die Ausbildung im Interesse des Landes liegt, muss das LRKG unbedingt eine Möglichkeit der Erstattung dieser Kosten mit aufnehmen.

12. Kommentar von :Ohne Name

Reisekosten auch für Kinder und Betreuungspersonen zulassen

Müssen Eltern bei Dienstreisen wie Arbeitstreffen, Tagungen oder Weiterbildungen über Nacht bleiben, kommen sie oft nicht umhin, ihr Kind mitzunehmen, weil sie alleinerziehend sind, ein Stillkind haben oder beide Eltern auf der gleichen Tagung sind. Viele Hochschulen wollen die vereinbarkeitsbedingten zusätzlichen Kosten für ihre Angestellten gerne

Müssen Eltern bei Dienstreisen wie Arbeitstreffen, Tagungen oder Weiterbildungen über Nacht bleiben, kommen sie oft nicht umhin, ihr Kind mitzunehmen, weil sie alleinerziehend sind, ein Stillkind haben oder beide Eltern auf der gleichen Tagung sind. Viele Hochschulen wollen die vereinbarkeitsbedingten zusätzlichen Kosten für ihre Angestellten gerne übernehmen oder bezuschussen, dürfen es aber laut LRK nicht. Die Eltern bleiben auf den Zusatzkosten sitzen, die ihr Job mit sich bringt. Ich wünsche mir eine Anerkennung von „vereinbarkeitsbedingten Zusatzkosten“ als Nebenkosten im LRK. Mehrkosten entstehen für das Land keine, da z.B. Drittmittelgeber für solche Fälle ohnehin Mittel vorsehen. Damit würde die Vereinbarkeit von Beruf und Familie erleichtert und eine gesetzliche Basis für eine Praxis geschaffen, die Hochschulen seit einigen Jahren händeringend umsetzen wollen.

13. Kommentar von :Ohne Name

Mehrkosten aufgrund Kinderbetreuungspflichten

Sehr geehrte Damen und Herren, wir bitten dringend bei der Neufassung des Landesreisekostengesetzes darauf zu achten, dass Mehrkosten infolge von Kinderbetreuungspflichten berücksichtigt werden können. Nur auf diese Weise kann verhindert werden, dass Kinderbetreuungspflichten insbesondere wissenschaftliche Karrieren erschweren bzw. unmöglich

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir bitten dringend bei der Neufassung des Landesreisekostengesetzes darauf zu achten, dass Mehrkosten infolge von Kinderbetreuungspflichten berücksichtigt werden können. Nur auf diese Weise kann verhindert werden, dass Kinderbetreuungspflichten insbesondere wissenschaftliche Karrieren erschweren bzw. unmöglich machen.

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr. Martin Biewen
Gleichstellungsbeauftragter der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät
Universität Tübingen

14. Kommentar von :Ohne Name

Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie

Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte gerne folgendes anregen: die Verankerung einer Regelung von Kostenübernahmen für die Mitnahme von Kindern und Betreuungspersonen bzw. die Berücksichtigung von Mehrkosten bei der Kinderbetreuung am Wohnort, sollte die Mitnahme nicht möglich sein. Herzliche Grüsse Nachwuchsgruppenleiterin mit Kind,

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte gerne folgendes anregen: die Verankerung einer Regelung von Kostenübernahmen für die Mitnahme von Kindern und Betreuungspersonen bzw. die Berücksichtigung von Mehrkosten bei der Kinderbetreuung am Wohnort, sollte die Mitnahme nicht möglich sein.

Herzliche Grüsse

Nachwuchsgruppenleiterin mit Kind, Universität Konstanz

15. Kommentar von :Ohne Name

Bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie im neuen Gesetz

Im Zuge der Novellierung des Landesreisekostengesetzes ab Januar 2018 sollte auch ein Passus zum Thema „Finanzierung von Reisekosten bzw. Betreuungskosten während Dienstreisen für Kinder und Begleitpersonen“ in das Gesetz aufgenommen werden. Aus Sicht einer Projektleitung des „Audit familiengerechte hochschule“ kann die Vereinbarkeit von Beruf und

Im Zuge der Novellierung des Landesreisekostengesetzes ab Januar 2018 sollte auch ein Passus zum Thema „Finanzierung von Reisekosten bzw. Betreuungskosten während Dienstreisen für Kinder und Begleitpersonen“ in das Gesetz aufgenommen werden.
Aus Sicht einer Projektleitung des „Audit familiengerechte hochschule“ kann die Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Eltern, die zu einer Weiterbildung oder Tagung fahren müssen, nur dann umgesetzt werden, wenn eine juristische Grundlage für die Erstattung von Mehrkosten existiert. Da dies seit langer Zeit sowohl der Wunsch der Hochschulen als auch der Beschäftigten ist, wäre es nun an der Zeit, die hierfür notwendigen Veränderungen vorzunehmen, damit die Hochschulen künftig im Sinne des Audits ihre familienfreundlichen Maßnahmen umsetzen können.

16. Kommentar von :Ohne Name

Bearbeitungsfristen für zuständige Stelle und Verzicht auf unverhältnismäßige Rückfragen

1. Die Reisekostenstelle einer Universität benötigt bei Anträgen auf Reisekostenvergütung in der Regel zwei bis drei Monate, obwohl alle Unterlagen vorliegen. In diesem Zeitraum kommen oft mehrere Dienstreisen zusammen, so dass es nicht um Bagatellbeträge geht, sondern Dienstreisende mit teils größeren Summen in Vorleistung gehen..

1.
Die Reisekostenstelle einer Universität benötigt bei Anträgen auf Reisekostenvergütung in der Regel zwei bis drei Monate, obwohl alle Unterlagen vorliegen. In diesem Zeitraum kommen oft mehrere Dienstreisen zusammen, so dass es nicht um Bagatellbeträge geht, sondern Dienstreisende mit teils größeren Summen in Vorleistung gehen..
Landesbedienstete bei Dienststellen, die an DRIVE-BW teilnehmen, erhalten ihr Geld innerhalb weniger Tage.
Es wird angeregt diese Ungleichbehandlung zu regulieren und regulierend einzugreifen, dass die zuständigen Stellen innerhalb einer angemessenen Frist entscheiden.

2.
Mir sind Fälle einer Reisekostenstelle einer Universität bekannt, in denen der gesamte Antrag unbearbeitet an den Dienstreisenden zurückgeschickt wurde, wenn bei der Kilometer-Angabe einer Dienstfahrt mit PKW eine Angabe von weniger als 10 % mehr Kilometer im Vergleich zum Routenplaner (der keine Baustellen, keine Staus und keine Witterungsverhältnisse berücksichtigt) festgestellt wurde. Alleine der dadurch entstehende Arbeitsaufwand auf allen Seiten ist bei weitem höher als die Abrechnung der fraglichen 10 km. Es wird daher angeregt, ausdrücklich aufzunehmen, dass sich die Arbeit der zuständigen Stellen im Rahmen des Verhältnismäßigen bewegen muss und sie Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkte bei ihrer Tätigkeit berücksichtigen müssen.

17. Kommentar von :ohne Name 4344

Vereinbarkeit von Wissenschaft und Familie

Das neue Landesreisekostengesetz wird den Hochschulen im Land zukünftig zum Standortnachteil werden, wenn junge Eltern in der Qualifikationsphase die vereinbarkeitsbedingten zusätzlichen Kosten für ihre notwendige (und auch politisch erwünschte!) Mobilität (Mitnahme von Babies und Betreuungspersonen) nicht abrechnen können. Das Land müsste dabei

Das neue Landesreisekostengesetz wird den Hochschulen im Land zukünftig zum Standortnachteil werden, wenn junge Eltern in der Qualifikationsphase die vereinbarkeitsbedingten zusätzlichen Kosten für ihre notwendige (und auch politisch erwünschte!) Mobilität (Mitnahme von Babies und Betreuungspersonen) nicht abrechnen können. Das Land müsste dabei noch nicht einmal selbst finanzielle Mittel zur Verfügung stellen- es würde schon ausreichen, solche "vereinbarkeitsbedingten Zusatzkosten" als Nebenkosten im Gesetz anzuerkennen und es so möglich machen, sie über Drittmittelgeber wie z.B die DFG abzurechnen.

18. Kommentar von :Ohne Name

Kinderbetreuung

ist es tatsächlich gewollt, dass Kinderbetreuungskosten nicht mehr erstattet werden? Wenn das stimmt, dann verstehe ich die Welt nicht mehr! Wie passt das zur Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf? Was könnte ich dann noch am 24.9. wählen als moderne Frau? Liebe CDU und liebe GRÜNE, das ginge gegen alles, was Sie uns Frauen

ist es tatsächlich gewollt, dass Kinderbetreuungskosten nicht mehr erstattet werden?
Wenn das stimmt, dann verstehe ich die Welt nicht mehr!
Wie passt das zur Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf?
Was könnte ich dann noch am 24.9. wählen als moderne Frau?
Liebe CDU und liebe GRÜNE, das ginge gegen alles, was Sie uns Frauen versprochen haben. Das wäre Verrat an einer jungen Frauengeneration, die gut ausgebildet, dennoch Kinder möchte.

19. Kommentar von :Ohne Name

Vereinbarkeit von Familie und Beruf?

Bundesweit werden Massnahmen ergriffen, um wissenschaftliche Karrieren von Frauen, gerade in MINT-Faechern, zu foerden, und um die ueberproportionale Dropoutrate von jungen Wissenschaftlerinnen in Faechern wie Mathematik zu senken. Dass die Vereinbarkeit von Familie und Beruf dabei eine grosse Rolle spielt, ist offensichtlich. Drittmittelgeber

Bundesweit werden Massnahmen ergriffen, um wissenschaftliche Karrieren von Frauen, gerade in MINT-Faechern, zu foerden, und um die ueberproportionale Dropoutrate von jungen Wissenschaftlerinnen in Faechern wie Mathematik zu senken. Dass die Vereinbarkeit von Familie und Beruf dabei eine grosse Rolle spielt, ist offensichtlich. Drittmittelgeber stellen Mittel fuer zusaetzliche Kinderbetreuungskosten bei Dienstreisen von Muettern und Vaetern bereit. Das Landesreisekostengesetz sollte ermoeglichen, dass diese Mittel auch genutzt werden koennen.

20. Kommentar von :Ohne Name

Dienstreise mit Kind

Als Vater und Hochschulprofessor halte ich die "Vereinbarkeit von Beruf und Familie" für ein eichtiges Thema. Ich halte es für einen großen Fehler, dass grundlegende Regelungen bezüglich der Kostenübernahme für betreuungsbedürftige Kinder auf Dienstreisen im neuen Gesetz fehlen. DHier sehe ich großen Nachbesserungsbedarf.