Umwelt

Neufassung des Landesreisekostengesetzes

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Das aktuelle Landesreisekostengesetz ist veraltet und soll aktualisiert werden. Mit der Neufassung können Dienstreisen einfacher durchgeführt werden. Außerdem wird den Belangen des Klimaschutzes Rechnung getragen.

Das bisherige Reisekostenrecht ist veraltet und soll aktualisiert und vereinfacht werden. Dienstreisen sollen einfach durchgeführt und verwaltungsmäßig abgewickelt werden. Zudem soll hinsichtlich des Mobilitätsverhaltens den Belangen des Klimaschutzes Rechnung getragen werden. Damit soll die Landesverwaltung ihrer Vorbildfunktion gemäß Paragraf 7 Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg gerecht werden.

Die Schwerpunkte der Neufassung sind:

  1. Fahrtkosten und Wegstreckenentschädigung werden neu geregelt.
  2. Die Kürzung des Tagegeldes bei unentgeltlicher Verpflegung wird an die steuerrechtlichen Bestimmungen angepasst. Dadurch fällt der Mitversteuerung von Teilen des Tagegeldes weg.
  3. Die Regelungen für Auslandsreisen werden in das Gesetz und in die allgemeinen Verwaltungsvorschriften integriert. Die bisherige Landesauslandsreisekostenverordnung wird dadurch entbehrlich und kann außer Kraft treten.
  4. Auslagen bei längerem Aufenthalt am Geschäftsort, Trennungsgeld.
  5. Für dienstliche Flüge wird eine Klimaausgleichszahlung gesetzlich verankert.
  6. Nur selten vorkommende Sonderregelungen fallen weg.

 

Sie konnten den Gesetzentwurf bis zum 18. September 2017 kommentieren.

Neufassung des Landesreisekostengesetzes mit Vorblatt und Begründung (PDF)

Pressemitteilung: Klimaabgabe auf Dienstflüge von Landesbediensteten

Kommentare : zur „Neufassung des Landesreisekostengesetzes“

Die Kommentierungsphase ist beendet. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

2. Kommentar von :Ohne Name

Mitnahme von Kindern auf Dienstreisen

Ich begruesse, dass Klimaschutzbelange mit in den Gesetzesentwurf aufgenommen wurden. Ich bin jedoch sehr enttaeuscht darueber, dass bei dieser Ueberarbeitung die Belange von Eltern ueberhaupt nicht in Betracht gezogen wurden. Jede Graduiertenschule und jedes Graduiertenkolleg hat ein eigenes Gleichstellungsbudget, dass es den Doktorandinnen und

Ich begruesse, dass Klimaschutzbelange mit in den Gesetzesentwurf aufgenommen wurden. Ich bin jedoch sehr enttaeuscht darueber, dass bei dieser Ueberarbeitung die Belange von Eltern ueberhaupt nicht in Betracht gezogen wurden. Jede Graduiertenschule und jedes Graduiertenkolleg hat ein eigenes Gleichstellungsbudget, dass es den Doktorandinnen und Doktoranden ermoeglicht betreuungsbeduerftige Kinder mit auf Dienstreisen zu nehmen. Wissenschaftlern nach der Promotion und Doktoranden und Doktorandinnen ausserhald von Graduiertenschulen steht dies jedoch nicht offen, da sich die entsprechenden Ausgaben nicht ueber das Landesreisekostengesetz buchen lassen. Die Unvereinbarkeit von Wissenschaft und Familie stellt besonders fuer Frauen eine enorme Huerde auf dem Weg in die Wissenschaft dar. Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie laesst sich nur dann verbessern, wenn diese besonderen Herausforderungen auf allen organisatorischen Ebenen anerkannt werden. Der Entwurf sollte dringend nachgebessert werden:-zusaetzliche Reisekosten von Kindern, die aufgrund fehlender Betreuung am Wohnort oder aufgrund von Stillzeit oder Fremdeln nicht am Wohnort fremdbetreut werden koennen, muessen erstattet werden.-zusaetzliche Ausgaben fuer Fremdbetreuung zB. von Stillkindern waehrend Konferenzen muessen erstattet werden.

1. Kommentar von :Ohne Name

Mitnahme von betreuungsbedürftigen Kleinkindern und Kindern

Leider gibt es auch in der Neufassung/dem Neuentwurf immer noch keine Regelung, die die Mehrkosten, die durch ein notwendige Mitnahme eines Säuglings auf eine Dienstreise entstehen, adressiert. Diese vereinbarkeitsbedingten Zusatzkosten müssen vom Landesreisekostengesetz anerkannt werden um die notwendige Vereinbarkeit von Familien- und beruflichen

Leider gibt es auch in der Neufassung/dem Neuentwurf immer noch keine Regelung, die die Mehrkosten, die durch ein notwendige Mitnahme eines Säuglings auf eine Dienstreise entstehen, adressiert. Diese vereinbarkeitsbedingten Zusatzkosten müssen vom Landesreisekostengesetz anerkannt werden um die notwendige Vereinbarkeit von Familien- und beruflichen Aufgaben zu gewährleisten. Viele Drittmittelgeber stellen mittlerweile Gelder dafür zur Verfügung - sie können nur nich abgerufen werden, da dies im Landesreisekostengesetz nicht geregelt ist. Ich bitte um dringende Änderung!