Verbände und Organisationen, die von der nebenstehenden Regelung betroffen sind, werden in der Regel vom zuständigen Ministerium um eine schriftliche Stellungnahme gebeten (Verbändeanhörung). Sie können die Stellungnahme Ihrer Organisation hier auch verkürzt darstellen und verlinken. Bitte senden Sie dennoch Ihre vollständige Stellungnahme an das entsprechende Ministerium.
Kommentare : zur „Neufassung des Landesreisekostengesetzes“
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Mitnahme von Kindern auf Dienstreisen
Ich begruesse, dass Klimaschutzbelange mit in den Gesetzesentwurf aufgenommen wurden. Ich bin jedoch sehr enttaeuscht darueber, dass bei dieser Ueberarbeitung die Belange von Eltern ueberhaupt nicht in Betracht gezogen wurden. Jede Graduiertenschule und jedes Graduiertenkolleg hat ein eigenes Gleichstellungsbudget, dass es den Doktorandinnen und
Ich begruesse, dass Klimaschutzbelange mit in den Gesetzesentwurf aufgenommen wurden. Ich bin jedoch sehr enttaeuscht darueber, dass bei dieser Ueberarbeitung die Belange von Eltern ueberhaupt nicht in Betracht gezogen wurden. Jede Graduiertenschule und jedes Graduiertenkolleg hat ein eigenes Gleichstellungsbudget, dass es den Doktorandinnen und Doktoranden ermoeglicht betreuungsbeduerftige Kinder mit auf Dienstreisen zu nehmen. Wissenschaftlern nach der Promotion und Doktoranden und Doktorandinnen ausserhald von Graduiertenschulen steht dies jedoch nicht offen, da sich die entsprechenden Ausgaben nicht ueber das Landesreisekostengesetz buchen lassen. Die Unvereinbarkeit von Wissenschaft und Familie stellt besonders fuer Frauen eine enorme Huerde auf dem Weg in die Wissenschaft dar. Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie laesst sich nur dann verbessern, wenn diese besonderen Herausforderungen auf allen organisatorischen Ebenen anerkannt werden. Der Entwurf sollte dringend nachgebessert werden:-zusaetzliche Reisekosten von Kindern, die aufgrund fehlender Betreuung am Wohnort oder aufgrund von Stillzeit oder Fremdeln nicht am Wohnort fremdbetreut werden koennen, muessen erstattet werden.-zusaetzliche Ausgaben fuer Fremdbetreuung zB. von Stillkindern waehrend Konferenzen muessen erstattet werden.
Mitnahme von betreuungsbedürftigen Kleinkindern und Kindern
Leider gibt es auch in der Neufassung/dem Neuentwurf immer noch keine Regelung, die die Mehrkosten, die durch ein notwendige Mitnahme eines Säuglings auf eine Dienstreise entstehen, adressiert. Diese vereinbarkeitsbedingten Zusatzkosten müssen vom Landesreisekostengesetz anerkannt werden um die notwendige Vereinbarkeit von Familien- und beruflichen
Leider gibt es auch in der Neufassung/dem Neuentwurf immer noch keine Regelung, die die Mehrkosten, die durch ein notwendige Mitnahme eines Säuglings auf eine Dienstreise entstehen, adressiert. Diese vereinbarkeitsbedingten Zusatzkosten müssen vom Landesreisekostengesetz anerkannt werden um die notwendige Vereinbarkeit von Familien- und beruflichen Aufgaben zu gewährleisten. Viele Drittmittelgeber stellen mittlerweile Gelder dafür zur Verfügung - sie können nur nich abgerufen werden, da dies im Landesreisekostengesetz nicht geregelt ist. Ich bitte um dringende Änderung!