Umwelt

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Das Landesreisekostengesetz war veraltet und sollte aktualisiert werden. Mit der Neufassung können Dienstreisen einfacher durchgeführt werden. Außerdem wird den Belangen des Klimaschutzes Rechnung getragen.

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Das aktuelle Landesreisekostengesetz ist veraltet und soll aktualisiert werden. Mit der Neufassung können Dienstreisen einfacher durchgeführt werden. Außerdem wird den Belangen des Klimaschutzes Rechnung getragen.

Das bisherige Reisekostenrecht ist veraltet und soll aktualisiert und vereinfacht werden. Dienstreisen sollen einfach durchgeführt und verwaltungsmäßig abgewickelt werden. Zudem soll hinsichtlich des Mobilitätsverhaltens den Belangen des Klimaschutzes Rechnung getragen werden. Damit soll die Landesverwaltung ihrer Vorbildfunktion gemäß Paragraf 7 Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg gerecht werden.

Die Schwerpunkte der Neufassung sind:

  1. Fahrtkosten und Wegstreckenentschädigung werden neu geregelt.
  2. Die Kürzung des Tagegeldes bei unentgeltlicher Verpflegung wird an die steuerrechtlichen Bestimmungen angepasst. Dadurch fällt der Mitversteuerung von Teilen des Tagegeldes weg.
  3. Die Regelungen für Auslandsreisen werden in das Gesetz und in die allgemeinen Verwaltungsvorschriften integriert. Die bisherige Landesauslandsreisekostenverordnung wird dadurch entbehrlich und kann außer Kraft treten.
  4. Auslagen bei längerem Aufenthalt am Geschäftsort, Trennungsgeld.
  5. Für dienstliche Flüge wird eine Klimaausgleichszahlung gesetzlich verankert.
  6. Nur selten vorkommende Sonderregelungen fallen weg.

Neufassung des Landesreisekostengesetzes mit Vorblatt und Begründung (PDF)

Pressemitteilung: Klimaabgabe auf Dienstflüge von Landesbediensteten

Kommentare : zur „Neufassung des Landesreisekostengesetzes“

Sie konnten den Gesetzentwurf bis zum 18. September 2017 kommentieren. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

31. Kommentar von :Ohne Name

Familienunfreundlich - nicht einmal DFG Gelder können genutzt werden

Ich freue mich ausdrücklich über die erweiterten Möglichkeiten, Dienstreisen ökologischer zu gestalten. Entäuscht bin ich, dass das Reisekostengesetz in seiner neuen Form familienunfreundlich ist. Das ist noch nett formuliert. Ich bin selbst Juniorprofessorin und mit 31 Jahren im besten Alter Mutter zu werden. Wie soll ich jedoch mein Kind

Ich freue mich ausdrücklich über die erweiterten Möglichkeiten, Dienstreisen ökologischer zu gestalten.
Entäuscht bin ich, dass das Reisekostengesetz in seiner neuen Form familienunfreundlich ist. Das ist noch nett formuliert. Ich bin selbst Juniorprofessorin und mit 31 Jahren im besten Alter Mutter zu werden. Wie soll ich jedoch mein Kind versorgen, wenn ich auf eine Konferenzreise gehe, mein Kind aber nicht einmal mitnehmen kann, weil das vom neuen Gesetz nicht vorgesehen ist? Wie soll ich Familie und Beruf vereinbaren, wenn es keine Regelungen gibt, mein Kind mit auf einen Forschungsaufenthalt zu nehmen und die Mehrkosten absetzen zu können? In anderen Ländern (bspw. den USA) gibt es diese Möglichkeiten und mehr noch: die Mitnahme des Patners/der Partnerin zur Kinderbetreuung oder einer anderen Person sind hier problemlos möglich und finanzierbar.
Die DFG hat längst die Zeichen der Zeit erkannt und fördert Kinderbetreuung außerhalb der üblichen Zeiten oder des Dienstortes (eben auf Dienstreisen). Wenn ich mich jedoch um eine solche Förderung bewerbe, kann ich das Geld nach dem neuen Gesetz gar nicht ausgeben. Das ist eine kafaeske Situation. Schlecht für Junge Akademikerinnen und Akademiker, und schlecht für Hochschulen, denen viele Drittmittel so entgehen. Hier muss dringend nachgebessert werden; alle würden davon profitieren.

32. Kommentar von :Ohne Name

Dienstreisende Mütter

Ich bin als wissenschaftliche Mitarbeiterin an einer Uni in BW tätig. Als mein kleiner Sohn knapp ein Jahr alt war, bat mich mein Chef, eine Tagung im europäischen Ausland zu besuchen. Mein Mann war bereit, auf eigene Kosten mitzufliegen. Von der Übernahme der Kosten für Betreuungspersonen wagten wir gar nicht zu träumen. Unser Wunsch war, als

Ich bin als wissenschaftliche Mitarbeiterin an einer Uni in BW tätig. Als mein kleiner Sohn knapp ein Jahr alt war, bat mich mein Chef, eine Tagung im europäischen Ausland zu besuchen. Mein Mann war bereit, auf eigene Kosten mitzufliegen. Von der Übernahme der Kosten für Betreuungspersonen wagten wir gar nicht zu träumen. Unser Wunsch war, als Ausgleich für die privat bezahlten Reisekosten meines Mannes und seine Betreuungsarbeit in einer fremden Stadt einige Tage Urlaub an die Dienstreise anhängen zu dürfen. Es wurden uns aber nur anderthalb Tage genehmigt. Als wir auf einer Woche Urlaub bestanden, wurde die Dienstreise als privater Aufenthalt mit Dienstgeschäft gewertet, und ich musste auch meinen eigenen Flug bezahlen; lediglich ein Einzelzimmer für die Dauer der Tagung wurde genehmigt.
Das war dann meine letzte Dienstreise mit Übernachtung. Inzwischen bin ich in einem Projekt tätig, das nur Dienstreisen innerhalb von BW erfordert. Das wird sich so schnell auch nicht ändern, denn dass Mama über Nacht weg ist, wird noch einige Jahre undenkbar sein.