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Um das Miteinander von Naturschutz und Landwirtschaft zu stärken, hat das Land mehrere Gesetzesänderungen beschlossen. Der Entwurf geht auf das Volksbegehren „Rettet die Bienen“ zurück.
Die wesentlichen Inhalte des Gesetzes:
Umsetzung des Verbots von Pestiziden in ausgewiesenen Naturschutzgebieten und Einhaltung der landesspezifischen Vorgaben des integrierten Pflanzenschutzes in den übrigen Schutzgebieten
Pflanzen und Tiere haben in Naturschutzgebieten künftig Vorrang. Es gilt ein Verbot für alle Pestizide ab dem 1. Januar 2022. Für Härtefälle (insbesondere Existenzgefährdung), bei Kalamitäten (zum Beispiel massiver überregionaler Schädlingsbefall), zum Schutz der Gesundheit (zum Beispiel zur Bekämpfung von Stechmücken und Eichenprozessionsspinnern) und zur Erhaltung der Schutzgebiete (zur Bekämpfung invasiver Arten oder bei prägenden Nutzungsarten, insbesondere zum Schutz der auf die besondere Nutzung angewiesenen spezifischen Tier- und Pflanzengesellschaften) werden Ausnahmen aufgenommen.
In den übrigen Schutzgebieten sollen anstelle eines vollständigen Verbots der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln die Vorgaben des Integrierten Pflanzenschutzes, wie sie in der guten fachlichen Praxis konkretisiert sind, verbindlich vorgeschrieben und auch kontrolliert werden. Die verbindliche Einhaltung dieser Vorgaben soll zu einem vorbildlichen Integrierten Pflanzenschutz führen, der die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf das unbedingt notwendige Maß minimiert. Das im Rahmen des bundesweit geltenden Nationalen Aktionsplans für die nachhaltige Anwendung von Pflanzenschutzmitteln durchgeführte Projekt „Demonstrationsbetriebe“ zeigte, dass bei intensiver Betreuung der Betriebe ein zielgerichteter und reduzierter Pflanzenschutzmitteleinsatz möglich war. Baden-Württemberg war mit einzelnen Obst- und Ackerbaubetrieben an dem Projekt beteiligt und sammelte Erfahrung. Maßnahmen zur kulturspezifischen Förderung von Nützlingen sowie die Verwendung einer Applikationstechnik mit hoher Abdriftminderung erfordern einen Übergangszeitraum von fünf Jahren zur Etablierung.
Ausbau des Anteils der ökologischen Landwirtschaft auf 30 bis 40 % bis zum Jahr 2030
Das Land verpflichtet sich, die Voraussetzungen zu schaffen, den Anteil des ökologischen Landbaus bis 2030 auf 30 bis 40 Prozent zu erhöhen. Das Land muss daher die Rahmenbedingungen so gestalten und Anreize bieten, damit genügend Betriebe bis 2030 freiwillig umstellen. Kein Betrieb wird damit zur Umstellung gezwungen. In den Jahren 2023 und 2027 erfolgt jeweils eine Evaluierung, sodass gegebenenfalls nachgesteuert werden kann. Das Land bietet eine Vielzahl von Beratungsmodulen und Förderangeboten an, um landwirtschaftliche Unternehmen bei der Umstellung zu begleiten und zu unterstützen. Soweit das Land das Ziel nicht erreichen sollte, müssen diese Rahmenbedingungen verbessert werden. Maßgeblich für den Erfolg wird zudem der massive Ausbau der Vermarktung und der Verbraucheraufklärung sein. Die Entwicklung der erforderlichen Nachfrage wird das Land gezielt unterstützen. Nur so lässt sich die Bereitschaft der Verbraucher, aber auch der Großverbraucher wie Kantinen, steigern, einen fairen Preis für biologisch erzeugte Produkte aus Baden-Württemberg zu zahlen und damit den erforderlichen weiteren Ausbau der Marktanteile von biologischen Erzeugnissen zu angemessenen Preisen zu erreichen.
Das Land baut Demonstrationsbetriebe mit vorbildlichen Naturschutzmaßnahmen auf, die als Anschauungsbetriebe für die ökologische und konventionelle Branche dienen.
Die Verpachtung der landeseigenen Flächen im Streubesitz erfolgt vorrangig, aber nicht ausschließlich an ökologisch wirtschaftende Betriebe. Es ist möglich, auf den Flächen beispielsweise künftig auch bestimmte FAKT-Maßnahmen umzusetzen. So können auch konventionelle Betriebe die Flächen weiterhin bewirtschaften und es wird vermieden, dass arrondierte Flächen durch die Regelung aufgeteilt werden.
Reduktion der chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmittel um 40 bis 50 % bis 2030
Es handelt sich um ein politisches Ziel, dem sich die Landesregierung verpflichtet. Das Land muss die Rahmenbedingungen so gestalten, dass das Ziel auch erreicht werden kann. Es gibt somit keine einzelbetriebliche Verpflichtung. Das Land fördert die Anschaffung neuer Technik und baut die Förderung des freiwilligen Verzichts von Pflanzenschutzmitteln stark aus.
Die Reduktion der ausgebrachten Menge an chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln (PSM) soll dabei insbesondere durch folgende Maßnahmen erreicht werden:
- technische Weiterentwicklung,
- Substitution chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel durch biologische Verfahren und Mittel,
- Steigerung des Anteils ökologisch wirtschaftender Betriebe,
- Ausbau des integrierten Pflanzenbaus,
- verstärkte Nutzung resistenter Sorten,
- Verbot von chemisch-synthetischen PSM im Privatbereich,
- Reduktion chemisch-synthetischer PSM im Bereich des Verkehrs (insb. Gleiskörper),
- Ausbau der Förderung zum PSM-Verzicht und verstärkte Nutzung von FAKT und LPR durch die landwirtschaftlichen Betriebe,
- optimierter Einsatz von PSM durch Ausbau der Beratung/Informationsvermittlung,
- Verbot von PSM in Naturschutzgebieten.
Die Zielerreichung wird durch ein Netz an freiwilligen Demonstrationsbetrieben gemessen und regelmäßig evaluiert.
Ein wichtiger Erfolgsfaktor ist dabei auch, ob die Prozessqualität am Markt erfolgreich in Wert gesetzt werden kann. Dazu bedarf es auch einer entsprechenden Unterstützung im Bereich Marketing und Qualitätssicherung entlang den entsprechenden Wertschöpfungsketten, sowohl im Ökolandbau als auch für regionale konventionelle Produkte.
Aufbau eines landesweiten Biotopverbunds auf 15 % der Offenlandfläche der Landesfläche bis 2030
Die Kommunen werden beim Ausbau des Biotopverbundes künftig in die Pflicht genommen. Der Aufbau und die Planung (soweit erforderlich) werden gefördert. So wird landesweit ein Netz von Lebensräumen, die miteinander verbunden sind, entstehen, das den Austausch untereinander ermöglicht. Hierdurch haben die unterschiedlichen Populationen die Chance sich wieder auszubreiten. Ausgleichsmaßnahmen der Kommunen aber auch freiwillige Maßnahmen der Landnutzer gegen Ausgleich über das Förderprogramm für Agrarumwelt, Klima und Tierschutz (FAKT) oder die Landschaftspflegerichtlinie (LPR) und weitere biodiversitätsfördernde Maßnahmen können so optimal aufeinander abgestimmt werden. Es können gezielt Aufwertungen dort stattfinden, wo sie die größte Wirkung entfalten. Die freiwillige Umsetzung durch die Landwirtschaft kann auf die Refugialflächen angerechnet werden.
Schaffung von Refugialflächen auf 10 % der landwirtschaftlichen Flächen
Tiere und Pflanzen brauchen dauerhafte Rückzugs- und Lebensräume auch im Offenland, damit sich die verbliebenen Bestände erholen können. Dazu sollen mittelfristig auf 10 % der landwirtschaftlichen Fläche sogenannte Refugialflächen geschaffen werden, zum Beispiel durch Umsetzung entsprechender FAKT- und LPR-Maßnahmen. Diese sind je landwirtschaftlicher Landnutzungsart auszuweisen und sollen von den landwirtschaftlichen Betrieben auf freiwilliger Basis gegen einen finanziellen Ausgleich erbracht werden. Es wird somit kein Betrieb gegen seinen Willen gezwungen, Refugialflächen auszuweisen. Allerdings hat sich das Land zum Ziel gesetzt, dass auf jedem Betrieb 5 % besonders biodiversitätsfördernde Maßnahmen umgesetzt werden. Hierzu wird das Land die Förderangebote für Refugialflächen attraktiv gestalten, damit die Betriebe auch aus betriebswirtschaftlicher Sicht teilnehmen. Die Anerkennung von Refugialflächen wird durch eine Verwaltungsvorschrift geregelt. Ziel ist es, dass langfristig mehrjährige Maßnahmen dominieren. Im Rahmen der Förderung werden auch zusätzliche Maßnahmen je landwirtschaftlicher Landnutzungsart aufgenommen bzw. ausgebaut und weiterentwickelt. Dabei sind solche Maßnahmen mit einem hohen Wirkungsgrad für die Artenvielfalt besonders vorteilhaft.
Für Streuobstbestände ab einer Größe von 1500 m² gilt ein Erhaltungsgebot. Einzelbäume können wie bisher bewirtschaftet, gefällt und oder nachgepflanzt werden, ohne dass es einer Genehmigung bedarf. Eine Umwandlung eines Streuobstbestandes ist künftig nur dann möglich, wenn die Gründe für die Umwandlung so gewichtig sind, dass der Erhalt dahinter zurückstehen muss. In diesen Fällen erfolgt ein Ausgleich vorrangig durch die Anlage eines neuen Streuobstbestandes. So wird sichergestellt, dass die flächenhafte Inanspruchnahme reduziert wird und die für Baden-Württemberg so prägende Nutzungsform auch künftig erhalten bleibt.
Es soll ein landesweit öffentlich zugängliches und zentrales Kataster für sämtliche Ausgleichsmaßnahmen geschaffen werden. Dies schafft Transparenz und Klarheit über die künftigen Ausgleichsmaßnahmen mit Flächenbezug.
Auch die Kommunen und Privatpersonen werden in die Pflicht genommen. Es wird im Gesetzentwurf klargestellt, dass Schottergärten grundsätzlich keine zulässige Gartennutzung darstellen. Die Lichtverschmutzung durch Beleuchtung im Außenbereich, aber auch im Innenbereich wird, insbesondere durch Vorgaben zur insektenfreundlichen Straßenbeleuchtung und bei der Beleuchtung von öffentlichen Gebäuden, minimiert. Die öffentliche Verwaltung soll ihre Garten- und Parkflächen künftig insektenfreundlich pflegen. Darüber hinaus soll die Nutzung von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln in Privatgärten über den bisherigen Umfang hinaus auch in weiteren Schutzgebieten nach Naturschutzrecht, insbesondere auch Landschaftsschutzgebieten und Naturparken, untersagt werden.
Die Inhalte des Gesetzes setzen die Vereinbarungen zwischen der Landesregierung, den Landnutzerverbänden und dem Trägerkreis des Volksbegehrens „Rettet die Bienen“ um.


Kommentare : zur Stärkung der Biodiversität
Sie konnten den Gesetzentwurf bis zum 28. April 2020 kommentieren. Vielen Dank für Ihre Kommentare.
§17a und §17b
Aus meiner Sicht darf man nicht in guter Bauer und böser Bauer einteilen. Ziel sollte sein den Artenschutz zu fördern und nicht gut klingende politische Ziele zu verfolgen. Auch eine pauschale Förderung des ökologischen Landbaus wird die Biodiversität nicht erhöhen. Das Potential, die integrierten Produktion auf wissenschaftlicher Basis weiter
Aus meiner Sicht darf man nicht in guter Bauer und böser Bauer
einteilen. Ziel sollte sein den Artenschutz zu fördern und nicht gut klingende politische Ziele zu verfolgen. Auch eine pauschale Förderung des ökologischen Landbaus wird die Biodiversität nicht erhöhen.
Das Potential, die integrierten Produktion auf wissenschaftlicher Basis weiter zu entwickeln ist sehr groß. Deshalb müssen Pflanzenschutzmittel
wissenschaftlich bewertet werden, nur dann ist eine Reduzierung möglich.
Wirtschaftlichkeit der Regionalen Demonstrationsbetriebe
Landnutzung und Bewirtschaftung in Baden-Württemberg sind regional sehr unterschiedlich. Unsere Landwirtschaft ist gerade dort am wichtigsten für den Tourismus, für den Artenschutz und für die Kulturlandschaft, wo Sie oft am Unrentabelsten ist. Der Milchviehbetrieb in schwieriger geographischer Lage produziert unter hohem Aufwand und hat die
Landnutzung und Bewirtschaftung in Baden-Württemberg sind regional sehr unterschiedlich. Unsere Landwirtschaft ist gerade dort am wichtigsten für den Tourismus, für den Artenschutz und für die Kulturlandschaft, wo Sie oft am Unrentabelsten ist. Der Milchviehbetrieb in schwieriger geographischer Lage produziert unter hohem Aufwand und hat die schlechteste Erlössituation. So bleiben wirtschaftlich vor allem die gewünschten Betriebe auf der Strecke. Schade !
Wir müssen uns die Mühe machen und regionaltypische Betriebe definieren um diese dann wirtschaftlich zukunftsfähig zu machen.
Wer die Auflagen und damit die Produktionskosten permanent erhöht, darf sich nicht wundern, wenn vor allem die bäuerlichen Betriebe für immer verschwinden.
Wer immer neue Auflagen fordert - muss auch für die Wirtschaftlichkeit sorgen. Ansonsten ist niemand mehr da, der die Auflagen umsetzen kann.
Billiges Rindfleisch aus Übersee ist der Dolchstoß für die Schönheit des Schwarzwaldes.
Biodiversität
Der o.g. Gesetzentwurf darf nicht verabschiedet werden, weil: * BW hat schon die höchste Biodiversität Deutschlands und * die vielfältigste und kleinstrukturierteste Landwirtschaft Deutschlands * eine hohen Anteil an "Biolandwirtschaft" * traditionell den höchsten Anteil an Streuobstwiesen in Deutschland * den niedrigsten
Der o.g. Gesetzentwurf darf nicht verabschiedet werden, weil:
* BW hat schon die höchste Biodiversität Deutschlands und
* die vielfältigste und kleinstrukturierteste Landwirtschaft Deutschlands
* eine hohen Anteil an "Biolandwirtschaft"
* traditionell den höchsten Anteil an Streuobstwiesen in Deutschland
* den niedrigsten Pflanzenschutzmittelaufwand je ha in Deutschland
In BW findet das Artenstreben definitiv nicht statt!
Die Insektenmasse ist in den letzten 2 Jahren signifikant gestiegen.
Der Naturschutz ist bisher schon auf höchstem Niveau abgesichert, weitere gesetzliche Massnahmen dahingehend werden den Bogen überspannen und kontraproduktiv wirken.
Überzogene Auflagen sind vorallem eine nicht zu bewältigende Anforderung für keinere Betriebe, gerade die angestrebte, kleinteilige Agrarstruktur wird dadurch zerstört
Gerade in Zeiten von Corona COVID 19 muss die heimische Lebensmittelproduktion eine Neubewertung ihres Stellenwertes erhalten und vor überzogenen und nicht notwendigen Naturschutzauflagen geschützt werden, gerade auch im Interesse der Allgemeinheit
Im Zuge der Coronakrise ist eine komplette Neubewertung des o.g. Gesetzentwurfes vorzunehmen, vorallem auch unter haushaltsfiskalischen Gesichtspunkten. DIese Neubewertung kann nur in einer Verwerfung des Gesetzentwurfes bestehen, alles andere wäre in der jetzigen Zeit nicht zu verantworten.
"Biodivstärkungsgesetz"
Die Gesetzesvorlage ist eine Folge des Volkbegehrens-Artenschutz in BaWü im letzten Jahr. Leider wurden Forderungen aus dem Volksbegehren als unverrückbare Eckpunkte in den Gesetzentwurf übernommen. Es wurde viel über die unterschiedlichen politischen Positionen verhandelt. Aber es gab zu keiner Zeit des Verfahrens eine wirkliche fachliche
Die Gesetzesvorlage ist eine Folge des Volkbegehrens-Artenschutz in BaWü im letzten Jahr.
Leider wurden Forderungen aus dem Volksbegehren als unverrückbare Eckpunkte in den Gesetzentwurf übernommen. Es wurde viel über die unterschiedlichen politischen Positionen verhandelt. Aber es gab zu keiner Zeit des Verfahrens eine wirkliche fachliche Auseinandersetzung.
Die Eckpunkte Pflanzenschutzmittelreduktion und Steigerung des Bio Anbaus waren unverrückbar. Beide Punkte sind aber nicht in dem Maße relevant für den Artenschutz. Darauf weisen viele Wissenschaftler auch aus dem Bereich der Landschaftsökologie und der Insektenforschung hin.
Mit dem Wildbienenmonitoring vom Bodensee ( beim NABU oder der Bodenseestiftung oder unter www.bodenseebiene.de zu finden ) gibt es bereits die wissenschaftliche Erkenntnis, dass eine Insektenvermehrung ( sowohl der absoluten Zahlen wie der Arten ) im bestehenden Systems des derzeitig praktizierten integrierten Obst- und Weinbaues möglich ist.
Daher fordere ich für diese Fragen zunächst eine Evaluierung des Ausgangszustandes.
Es werden hier enorme Steuermittel eingesetzt, ohne zu wissen, was die Ausgangslage ist, und ohne die angestrebten Maßnahmen nach ihrer zielführenden Wirkung zu hinterfragen.
Das Anwendungsverbot von chemisch- synthetischen Pflanzenschutzmitteln in Naturschutzgebieten muss gestrichen werden. Es liegen für solche Gebiete anspruchsvolle Untersuchungskonzepte vor, die gemeinsam mit den Naturschützern vor Ort ausgearbeitet wurden. Gerade dort ließen sich die aufgeworfenen wissenschaftlichen Fragen umfassend untersuchen. Solche Modellprojekte werden derzeit aus politischen Gründen verweigert.
Man klammert sich weiterhin an die politischen Eckpunkte. Diese werden in der Wissenschaft hinsichtlich ihrer Wirkung auf die Artenvielfalt entweder als nicht genau untersucht oder eben als wenig relevant für den Artenschutz gehalten.
Worin aber weitgehend Einigkeit besteht, ist die Bedeutung der Biodiversität für die Förderung der Artenvielfalt. Das Gesetz geht aber auch hier den gewohnten Weg der Gießkannenförderung. Ähnlich dem niederländischen Modell bräuchten wir in unseren Landschaften die Entwicklung von Biodiversitätskonzepten. Diese müssten auf regionaler Ebene von den Fachleuten des Naturschutzes gemeinsam mit den Landwirten entwickelt werden. Es besteht die sehr große Gefahr, dass zunächst für nicht zielführende Maßnahmen
sehr viel Geld ausgegeben wird und in Folge für wirklich fundierte Maßnahmen das Geld fehlt.
In der Begründung zum Gesetz fehlt vielfach die konzeptionelle Vorstellung z.B. wie die Refugialflächen gestaltet und bewirtschaftet werden sollen. Der Rückgang der Insektenpopulationen in unseren Naturschutzgebieten wird heute von Fachleuten damit erklärt, dass wir die notwendige „Bewirtschaftung“ dieser Flächen nicht leisten.
Bereits hier fehlt es an der dringend benötigten finanziellen Ausstattung seitens des Umweltministeriums.
In einer Zeit, in der über Ernährungssouveränität im eigenen Land wieder nachgedacht wird, sollte man sich auch fragen, wieviel Land wollen wir wirklich der Sicherung der Ernährung entziehen. Absolut gesehen spricht man von 250000 Hektaren. Davon muss man die bereits unter Schutz gestellten Flächen abziehen. Aber wieviel Land entziehen wir der heimischen Produktion, ohne ein Konzept zu haben geschweige denn eine gesicherte Finanzierung, was wir wirklich auf diesem Land für den Artenschutz leisten wollen.
Hier möchte ich auch anmerken, dass wir mit der Umstellung auf den „Bioanbau“ unsere Eigenversorgung ebenfalls schwächen. In den Sonderkulturen müssen wir dabei mit mindestem einen Drittel geringerem Ertrag rechnen. Beim derzeitigen Flächenverbrauch ( 9 ha pro Tag in BaWü ) und den jetzt zu beschließenden Refugialflächen wird ein Ausgleich über die Ausweitung des Anbaus nicht möglich sein.
Ebenso wenig wie es dabei auch zu einer Steigerung der Insekten- und Insektenarten kommen wird. Auch das ist Stand der Wissenschaft. Der sogenannte Ökolandbau steigert nicht zwangsläufig die Artenvielfalt.
Bei der entsprechenden Bewerbung der Nachfrage nach Bioprodukten darf die Förderung aller anderen heimischen Produkten nicht vernachlässigt werden.
Dieses Gesetz wird den Strukturwandel weiter massiv beschleunigen. Das ist allen Beteiligten bekannt. Es ist aber niemand bereit, dieser Problematik genau nachzugehen.
Auch hier sollte zunächst eine Evaluierung des Ausgangszustandes stattfinden. Es fehlen uns die Hofnachfolger. Die Stimmung des letzten Jahres und wie sie auch aktuell in manchen Medien teilweise weiter betrieben wird, führt neben großen wirtschaftlichen Sorgen zu immer mehr Hofaufgaben. Vielen unserer Jungen und Alten fehlt das Vertrauen in staatliches Handeln. Und sie spüren keinen Rückhalt in der Politik.
Gerade das Ausblenden von Fakten, wie es bei der Entwicklung zu dem Gesetzentwurf bis heute geschieht, verstärkt diesen Vertrauensverlust.
Damit geht einher der Verlust von Planungssicherheit. Und das ist eine ganze wichtige Grundlage für eine Entscheidung zur Hofnachfolge.
Es ist gilt auch festzuhalten, dass es gerade die kleineren Strukturen sind, die schon durch diese Vielfältigkeit Artenschutz leisten. Das wird im Gesetz auch nicht berücksichtigt und nicht gefördert.
Dass der Gesetzgebungsprozess mit dem gleichen Zeitdruck wie in den letzten Monaten durchgeführt wird, ist in diesen Zeiten der Corona Pandemie nicht vertrauensförderlich.
Weder kann das Parlament derzeit in voller Besetzung sich damit auseinandersetzen, noch haben wir Bauern als Bürger dieses Landes die voll umfänglichen demokratischen Möglichkeiten ( Demonstrations- und Versammlungsfreiheit ), um diesen Prozess unserer Betroffenheit gemäß zu begleiten.
( Teilnahme an der Landtags Debatte, große Versammlungen und Kundgebungen u.a. ).
Der Volksantrag, der seitens der Bauernvertretungen eingereicht wurde, kann derzeit ebenfalls nicht voll umfänglich gewürdigt und diskutiert werden. Es heißt zwar immer, er sei zu 70 -80 % eingearbeitet. Aber das gilt nur verbal. Wer sich mit beidem inhaltlich auseinandergesetzt hat, weiß um den Mangel der Berücksichtigung.
Im Sinne der Sicherung der regionalen Versorgung, des Erhaltens möglichst vieler bäuerlicher Familienbetriebe und einer nachhaltigen Verbesserung in Sachen Artenschutz, appelliere ich an alle Abgeordneten des Landtages und an die Landesregierung in Baden-Württemberg, nehmen Sie die vielfältigen Anregungen gerade auch auf diesem Portal ernst.
Stellen sie wissenschaftliche Auseinandersetzung vor politisch strategischen Abwägungen.
Fordern sie eine bessere Bewertung der Ausgangssituation ein und eine
genauere Prüfung der geplanten Vorgehensweise hinsichtlich ihrer Wirkung. Steuermittel sollten immer zielführend eingesetzt werden, in diesen Zeiten besonders.
Das bringt Vertrauen zurück.
Und das hat unser Gemeinwesen mehr als nötig.
Auch dies lehrt uns die heutige Zeit
Blindes Gesetz aufgrund öffentlichen Drucks
Hallo Liebe Damen und Herren, das von zwei Imkern in Gang gebrachte ProBiene und dann in das Eckpunktepapier umgewandelte Gesetzesvorhaben ist eine Peinlichkeit für die in der Vergangenheit eher gelobte Landespolitik. Wir befinden uns hier im Land der Dichter und Denker, im Land des Wohlstands und der Wissenschaft. Das Gesetzesvorhaben nur
Hallo Liebe Damen und Herren,
das von zwei Imkern in Gang gebrachte ProBiene und dann in das Eckpunktepapier umgewandelte Gesetzesvorhaben ist eine Peinlichkeit für die in der Vergangenheit eher gelobte Landespolitik.
Wir befinden uns hier im Land der Dichter und Denker, im Land des Wohlstands und der Wissenschaft. Das Gesetzesvorhaben nur ausschließlich auf dem einzig legitimen Fundament der Wissenschaft umzusetzen, ist die Landespolitik aber nicht im Stande. Es wird rein nach Stimmung entschieden und so den Medien und der Stimmung einzelner nachgegeben.
Dieses Eckpunktegesetz muss dem Wählerwillen entsprechen: interessant nur, dass Mediale Stimmung das Eine und das Andere jedoch an der Ladenkasse zu sehen ist. Im Wahllokal und in den Medien ökologisch, an der Ladenkasse günstig aus dem Ausland. Ist der Markt nicht der einzig wahre Spiegel der Gesellschaft? Ich sehe die kleinbäuerliche Landwirtschaft mit dem Eckpunktepapier auf einem Weg ins Aussterben und in die Hände von Agrarkonzernen und ganz sicher nicht in die so gewollte Streuobst und 5 Kühe- Landwirtschaft. Sicher gehen auch ganze Stücke Kultur und Lebensmittelsicherheit verloren. Zu bedenken ist, dass ein Landwirtschaftlicher Betrieb nach Aufgabe sicher nicht einige Jahre später wieder zur Aufnahme der Produktion unter dem Stichpunkt der konkurrenz aus dem Ausland im Stande ist. Kaputt ist Kaputt.
Zusammengefasst: Tun Sie ihre Arbeit und machen Sie nur Gesetze, die nur auf fundierten Wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen und machen Sie sich klar dass sich die Wertschätzung für Umwelt/Artenvielfalt eines Einzelnen NUR am Markt, an der Ladentheke monetär wiederspiegelt
Gemeinsame Stellungnahme des Landesjugendrings Baden-Württemberg und der Arbeitsgemeinschaft der Landjugendverbände in Baden-Württemberh (AGL)
Gemeinsame Stellungnahme des Landesjugendrings Baden-Württemberg und der Arbeitsgemeinschaft der Landjugendverbände in Baden-Württemberg (AGL) mit ihren Mitgliedsverbänden Bund Badischer Landjugend, Bund der Landjugend Württemberg-Hohenzollern, Evangelische Jugend auf dem Lande Baden, Evangelische Jugend auf dem Lande in Württemberg, Junggärtner
Gemeinsame Stellungnahme des Landesjugendrings Baden-Württemberg und der Arbeitsgemeinschaft der Landjugendverbände in Baden-Württemberg (AGL)
mit ihren Mitgliedsverbänden Bund Badischer Landjugend, Bund der Landjugend Württemberg-Hohenzollern, Evangelische Jugend auf dem Lande Baden, Evangelische Jugend auf dem Lande in Württemberg, Junggärtner Baden-Württemberg, Katholische Landjugendbewegung Diözesanverband Freiburg, Katholische Landjugendbewegung Rottenburg-Stuttgart, Landjugend Württemberg-Baden, Bund Deutscher PfadfinderInnen Baden-Württemberg, BUNDjugend Baden-Württemberg, Jugend des Deut-schen Alpenvereins Baden-Württemberg, Naturfreundejugend Baden, Naturfreundejugend Württemberg, Naturschutzjugend Baden-Württemberg
zum „Gesetz zur Änderung des Naturschutzgesetzes und des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes“
Als Jugendverbände nehmen wir wie folgt Stellung zum vorliegenden Gesetzentwurf. Um zur gesamtgesellschaftlichen Aufgabe des Artenschutzes auch in der außerschulischen Jugendbildung einen wirkungsvollen Beitrag leisten zu können, muss aus unserer Sicht sowohl ins Naturschutzgesetz als auch ins Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz ein Satz eingefügt werden:
Änderung des Naturschutzgesetzes
§ 3 (5) wird wie folgt neu eingefügt:
Maßnahmen und Projekte der außerschulischen Jugendbildung sowie Jugenderholung zu von diesem Gesetz berührten Themen werden nach diesem Gesetz gefördert.
Änderung des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes
§ 8 (6) wird wie folgt neu eingefügt:
Maßnahmen und Projekte der außerschulischen Jugendbildung sowie Jugenderholung zu von diesem Ge-setz berührten Themen werden nach diesem Gesetz gefördert.
Die Überschrift von § 8 wird ergänzt um „sowie außerschulische Jugendbildung“.
Begründung der Einfügungen von der §§ 3 NatSchG und 8 LLG:
Für den Erhalt der Artenvielfalt und der kleinräumig strukturierten Landwirtschaft ist von großer Bedeutung, dass in der Bevölkerung fachliches Wissen und Wissen um politische Rahmenbedingungen von Naturschutz und Landwirtschaft vorhanden sind. Die außerschulische Jugendbildung mit ihren Prinzipien der Freiwilligkeit und Werteorientierung sowie ihren niederschwelligen und vielfach nonformalen Bildungsangeboten spielt dabei die zentrale Rolle. Bereits Kinder und Jugendliche lernen in den Jugendverbänden, Interessen-konflikte sachorientiert zu diskutieren und Lösungen zu finden.
Durch die Einführung der neuen §§ 3 (5) NatSchG und 8 (6) LLG werden freie Träger der außerschulischen Ju-gendbildung (Jugendverbände, Jugendringe u.a.) bei der Durchführung von Bildungsmaßnahmen und Bildungsprojekten sowie Jugenderholungsmaßnahmen zu Fragen des Naturschutzes und der Landwirtschaft finanziell gefördert. Mittel werden so in den Landeshaushalt eingestellt, dass sie gemäß § 35 (2) LHO unterei-nander sowie mit Landesjugendplanmitteln in den Geschäftsbereichen des MLR und SM kombinierbar sind und damit eine Hebelwirkung entfalten.
Wir würden es sehr begrüßen, wenn die von uns vorgeschlagene Änderung an beiden Stellen aufgenommen wird und das Gesetz zeitnah verabschiedet wird, damit die Planungen entsprechender Bildungsmaßnahmen im nächsten Jahr bald starten können.
Mit freundlichen Grüßen
Reiner Baur, Vorsitzender Landesjugendring Baden-Württemberg
Simon Bohner, Sprecher Arbeitsgemeinschaft der Landjugendverbände Baden-Württemberg
Dominik Schopp, Vorsitzender Bund Badischer Landjugend
Peter Treiber, Vorsitzender Landjugend Württemberg-Baden
Stefanie Poschenrieder, Vorsitzende Bund der Landjugend Württemberg-Hohenzollern
David Geisel, Landesvorstan Bund Deutscher PfadfinderInnen Baden-Württemberg
Jakob Scheuble, Landesjugendsprecher BUNDjugend Baden-Württemberg
Stefanie Buchleither, Vorsitzende Evangelische Jugend auf dem Land Baden
Gottfried Gronbach, Vorsitzender Evangelische Jugend auf dem Lande in Württemberg
Ella Schott, Umweltreferentin Jugend des Deutschen Alpenvereins Baden-Württemberg
Max Müller, Landesvorsitzender Junggärtner Baden-Württemberg
Daniel Wagner, Diözesanvorstand Katholische Landjugendbewegung Diözesanverband Freiburg
Samuel Häußler, Diözesanvorstand Katholische Landjugendbewegung Rottenburg-Stuttgart
Anna Süpple, Landesjugendsprecherin NAJU Baden-Württemberg
Natalja Beying, Landeskinder- und Jugendleitung Naturfreundejugend Baden
Christina Gohle, Landeskinder- und Jugendleitung Naturfreundejugend Württemberg
Biotope
...immer mehr Biotope. Wieso immer neue Biotope?
Statt neuer Biotope, die vorhanden durch entsprechende Maßnahmen aufwerten.
Unsere Erfahrung ist, dass vorhandene Biotope vergammeln und ihre Wirkung verlieren. Schade für die verlorene Fläche.
Allgemeines Vorgehen
Dieses Volksbegehren wurde von einem Imker ausgelöst. Man könnte den Eindruck haben, dass dieser starkes persönliches Interesse und große wirtschaftliche Vorteile durch dieses Volksbegehren haben könnte. Wie wird dies zukünftig vermieden, dass dieses Instrument eines "Volksbegehren" nicht dazu missbraucht wird?
Erhalt von Streuobstflächen
Von Seiten der Initiatoren des Volksbegehrens wurde bzgl. Schutz der Streuobstwiesen vorrangig über den Schutz vor Umwandlung in Baugebiete argumentiert. Es stellt sich die Frage, warum in der freien Verhandlung über das Eckpunktepapier dieses Thema dann nicht sehr verbindlich im Baugesetzbuch verankert wurde anstatt im Naturschutzgesetz.
Von Seiten der Initiatoren des Volksbegehrens wurde bzgl. Schutz der Streuobstwiesen vorrangig über den Schutz vor Umwandlung in Baugebiete argumentiert. Es stellt sich die Frage, warum in der freien Verhandlung über das Eckpunktepapier dieses Thema dann nicht sehr verbindlich im Baugesetzbuch verankert wurde anstatt im Naturschutzgesetz.
Streuobstwiesen sind ohne Zweifel unverzichtbar in unserer baden-württembergischen Kulturlandschaft als Naherholungsgebiete, grüne Lungen und für die Artenvielfalt Fauna und Flora. Insofern sind sie ungeheuer wertvoll. Ein Umnutzungsverbot dieser landwirtschaftlichen Nutzflächen für alle Zeiten macht sie jedoch nahezu wertlos für die Eigentümer. Die nachhaltige dauerhafte Förderung dieser im Obstbau nicht konkurrenzfähigen Anbauform und Motivation für die Bewirtschafter zur vorbildlichen Pflege ist der richtige Weg, nicht ein Schutzstatus, der die Eigentümer nur verpflichtet und einen großen Eingriff in's Eigentum gemäß Artikel 14 GG darstellt. Der Verkehrs-/Marktwert dieser Flächen wird sich nach Verabschiedung des Gesetzes in der geplanten Form nahe Null entwickeln, die Flächen werden noch unverkäuflicher als bisher. Und viele private Eigentümer der älteren Generation bewirtschaften selbst nicht mehr, die Nachfolgegeneration hat kein Interesse und werden ohne Marktwert auch nicht verkaufen. In der Folge verwahrlosen noch mehr Flurstücke mit Streuobst - das Gegenteil des Gewünschten könnte eintreten.
Trotz Abmilderung der ursprünglichen Forderung sind Inhalts- und Schrankenbestimmungen durch z. B. Ausweisung von Biotopen grundsätzlich entschädigungspflichtig gegenüber den Eigentümern. Diese Ansicht teilt auch der Mitinitiator NABU in seiner Begleitbroschüre „Recht Einfach“ zum neuen Bundesnaturschutzgesetz im Jahr 2009. Sind hier entsprechende Entschädigungen für die Eigentümer budgetiert?
Die dogmatisch geführte Diskussion um die förderfähigen Stammhöhen können Praktiker, die Streuobstwiesen nachhaltig bewirtschaften, nicht nachvollziehen. Ein auf eine starkwüchsige Unterlage veredelter Halbstamm mit 1,40 m Stammhöhe stellt genauso einen großkronigen wertvollen Streuobstbaum dar und ermöglicht bei entsprechender Erziehung problemlos auch die Unternutzung. Man gewinnt den Eindruck, dass die, die die ganz hohen Stammhöhen mit 1,80 m fordern nicht diejenigen sind, die diese Bäume anschließend pflegen und in 6 m Höhe Baumschnittmaßnahmen vornehmen (müssen).
Landwirtschaft und Naturschutz vereinen, anstatt Trennung zwischen ökologischer und konventioneller Landwirtschaft
Die folgenden Maßnahmen führen zu einer gedanklichen Trennung zwischen guter ökologischer und schlechter konventioneller Landwirtschaft: - Reduktion chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel - Unterscheidung zwischen chemisch-synthetischen und biologischen Pflanzenschutzmitteln - Forderung nach einer Quote für den ökologischen Landbau -
Die folgenden Maßnahmen führen zu einer gedanklichen Trennung zwischen guter ökologischer und schlechter konventioneller Landwirtschaft:
- Reduktion chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel
- Unterscheidung zwischen chemisch-synthetischen und biologischen Pflanzenschutzmitteln
- Forderung nach einer Quote für den ökologischen Landbau
- staatliche Pachtflächen nur noch an ökologisch wirtschaftende Betriebe
- gesetzliche Ausrichtung von Bildung, Beratung und Vermarktungsförderung auf ökologischen Landbau und biologische bzw. mechanische Pflanzenschutzmethoden
Diese Trennung ist ein wesentlicher Bestandteil des Gesetzes. Die komplexe Herausforderung des Artenschutzes wird dabei auf die schwarz-weiß Trennung der Bewirtschaftungsform reduziert und die vielen anderen Faktoren ausgeblendet.
Dabei ist jedem der sich mit Artenschutz und Landwirtschaft auseinander setzt vollkommen klar, dass erfolgreicher Artenschutz vor allem von Landschaftsstrukturen, Wissen und gezielten Maßnahmen sowie insbesondere der Person, die diese Maßnahmen umsetzt, abhängig ist.
Sowohl konventionelle als auch biologisch wirtschaftende Landwirte sind einem großen Preisdruck und hohen Qualitätskriterien unterworfen, die unsere Gesellschaft an sie stellt. Diese gesetzliche Trennung und die damit verbundenen Vorgaben können nicht nur zu Schwierigkeiten auf dem Absatzmarkt der Produkte und dem Pachtmarkt für Flächen führen, auch wird damit ein Spaltung des Berufsstands gefördert, welche Berufskollegen, Nachbarn und Freunde in eine zunehmende und unnötige Konkurrenzsituation treibt.
Zielführend für Artenschutz und Landwirtschaft wäre es mit wissenschaftlicher Begleitung unter Berücksichtigung der Schutzbedürftigkeit und der regionalen Umweltbedingungen gezielt Maßnahmen zu entwickeln.
Diese sollten dann durch freiwillige vertragliche Kooperationen mit entsprechender finanzieller Anreizkomponente den Landwirten angeboten werden. Dass derartige Maßnahmen funktionieren, zeigen die schon vorhandenen Programme.
Damit wäre ein deutlich zielführender und zumindest in Hinblick auf die Zielerreichung kostengünstigerer Ansatz möglich. Auch würde, im Gegensatz zu den Ver- und Geboten des Gesetzesentwurfs, eine weitaus höhere Akzeptanz bei den Landwirten erreicht werden.