Gesetzentwurf zur Stärkung der Biodiversität
Die wesentlichen Inhalte des Gesetzes:
Umsetzung des Verbots von Pestiziden in ausgewiesenen Naturschutzgebieten und Einhaltung der landesspezifischen Vorgaben des integrierten Pflanzenschutzes in den übrigen Schutzgebieten
Pflanzen und Tiere haben in Naturschutzgebieten künftig Vorrang. Es gilt ein Verbot für alle Pestizide ab dem 1. Januar 2022. Für Härtefälle (insbesondere Existenzgefährdung), bei Kalamitäten (zum Beispiel massiver überregionaler Schädlingsbefall), zum Schutz der Gesundheit (zum Beispiel zur Bekämpfung von Stechmücken und Eichenprozessionsspinnern) und zur Erhaltung der Schutzgebiete (zur Bekämpfung invasiver Arten oder bei prägenden Nutzungsarten, insbesondere zum Schutz der auf die besondere Nutzung angewiesenen spezifischen Tier- und Pflanzengesellschaften) werden Ausnahmen aufgenommen.
In den übrigen Schutzgebieten sollen anstelle eines vollständigen Verbots der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln die Vorgaben des Integrierten Pflanzenschutzes, wie sie in der guten fachlichen Praxis konkretisiert sind, verbindlich vorgeschrieben und auch kontrolliert werden. Die verbindliche Einhaltung dieser Vorgaben soll zu einem vorbildlichen Integrierten Pflanzenschutz führen, der die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf das unbedingt notwendige Maß minimiert. Das im Rahmen des bundesweit geltenden Nationalen Aktionsplans für die nachhaltige Anwendung von Pflanzenschutzmitteln durchgeführte Projekt „Demonstrationsbetriebe“ zeigte, dass bei intensiver Betreuung der Betriebe ein zielgerichteter und reduzierter Pflanzenschutzmitteleinsatz möglich war. Baden-Württemberg war mit einzelnen Obst- und Ackerbaubetrieben an dem Projekt beteiligt und sammelte Erfahrung. Maßnahmen zur kulturspezifischen Förderung von Nützlingen sowie die Verwendung einer Applikationstechnik mit hoher Abdriftminderung erfordern einen Übergangszeitraum von fünf Jahren zur Etablierung.
Ausbau des Anteils der ökologischen Landwirtschaft auf 30 bis 40 % bis zum Jahr 2030
Das Land verpflichtet sich, die Voraussetzungen zu schaffen, den Anteil des ökologischen Landbaus bis 2030 auf 30 bis 40 Prozent zu erhöhen. Das Land muss daher die Rahmenbedingungen so gestalten und Anreize bieten, damit genügend Betriebe bis 2030 freiwillig umstellen. Kein Betrieb wird damit zur Umstellung gezwungen. In den Jahren 2023 und 2027 erfolgt jeweils eine Evaluierung, sodass gegebenenfalls nachgesteuert werden kann. Das Land bietet eine Vielzahl von Beratungsmodulen und Förderangeboten an, um landwirtschaftliche Unternehmen bei der Umstellung zu begleiten und zu unterstützen. Soweit das Land das Ziel nicht erreichen sollte, müssen diese Rahmenbedingungen verbessert werden. Maßgeblich für den Erfolg wird zudem der massive Ausbau der Vermarktung und der Verbraucheraufklärung sein. Die Entwicklung der erforderlichen Nachfrage wird das Land gezielt unterstützen. Nur so lässt sich die Bereitschaft der Verbraucher, aber auch der Großverbraucher wie Kantinen, steigern, einen fairen Preis für biologisch erzeugte Produkte aus Baden-Württemberg zu zahlen und damit den erforderlichen weiteren Ausbau der Marktanteile von biologischen Erzeugnissen zu angemessenen Preisen zu erreichen.
Das Land baut Demonstrationsbetriebe mit vorbildlichen Naturschutzmaßnahmen auf, die als Anschauungsbetriebe für die ökologische und konventionelle Branche dienen.
Die Verpachtung der landeseigenen Flächen im Streubesitz erfolgt vorrangig, aber nicht ausschließlich an ökologisch wirtschaftende Betriebe. Es ist möglich, auf den Flächen beispielsweise künftig auch bestimmte FAKT-Maßnahmen umzusetzen. So können auch konventionelle Betriebe die Flächen weiterhin bewirtschaften und es wird vermieden, dass arrondierte Flächen durch die Regelung aufgeteilt werden.
Reduktion der chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmittel um 40 bis 50 % bis 2030
Es handelt sich um ein politisches Ziel, dem sich die Landesregierung verpflichtet. Das Land muss die Rahmenbedingungen so gestalten, dass das Ziel auch erreicht werden kann. Es gibt somit keine einzelbetriebliche Verpflichtung. Das Land fördert die Anschaffung neuer Technik und baut die Förderung des freiwilligen Verzichts von Pflanzenschutzmitteln stark aus.
Die Reduktion der ausgebrachten Menge an chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln (PSM) soll dabei insbesondere durch folgende Maßnahmen erreicht werden:
- technische Weiterentwicklung,
- Substitution chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel durch biologische Verfahren und Mittel,
- Steigerung des Anteils ökologisch wirtschaftender Betriebe,
- Ausbau des integrierten Pflanzenbaus,
- verstärkte Nutzung resistenter Sorten,
- Verbot von chemisch-synthetischen PSM im Privatbereich,
- Reduktion chemisch-synthetischer PSM im Bereich des Verkehrs (insb. Gleiskörper),
- Ausbau der Förderung zum PSM-Verzicht und verstärkte Nutzung von FAKT und LPR durch die landwirtschaftlichen Betriebe,
- optimierter Einsatz von PSM durch Ausbau der Beratung/Informationsvermittlung,
- Verbot von PSM in Naturschutzgebieten.
Die Zielerreichung wird durch ein Netz an freiwilligen Demonstrationsbetrieben gemessen und regelmäßig evaluiert.
Ein wichtiger Erfolgsfaktor ist dabei auch, ob die Prozessqualität am Markt erfolgreich in Wert gesetzt werden kann. Dazu bedarf es auch einer entsprechenden Unterstützung im Bereich Marketing und Qualitätssicherung entlang den entsprechenden Wertschöpfungsketten, sowohl im Ökolandbau als auch für regionale konventionelle Produkte.
Aufbau eines landesweiten Biotopverbunds auf 15 % der Offenlandfläche der Landesfläche bis 2030
Die Kommunen werden beim Ausbau des Biotopverbundes künftig in die Pflicht genommen. Der Aufbau und die Planung (soweit erforderlich) werden gefördert. So wird landesweit ein Netz von Lebensräumen, die miteinander verbunden sind, entstehen, das den Austausch untereinander ermöglicht. Hierdurch haben die unterschiedlichen Populationen die Chance sich wieder auszubreiten. Ausgleichsmaßnahmen der Kommunen aber auch freiwillige Maßnahmen der Landnutzer gegen Ausgleich über das Förderprogramm für Agrarumwelt, Klima und Tierschutz (FAKT) oder die Landschaftspflegerichtlinie (LPR) und weitere biodiversitätsfördernde Maßnahmen können so optimal aufeinander abgestimmt werden. Es können gezielt Aufwertungen dort stattfinden, wo sie die größte Wirkung entfalten. Die freiwillige Umsetzung durch die Landwirtschaft kann auf die Refugialflächen angerechnet werden.
Schaffung von Refugialflächen auf 10 % der landwirtschaftlichen Flächen
Tiere und Pflanzen brauchen dauerhafte Rückzugs- und Lebensräume auch im Offenland, damit sich die verbliebenen Bestände erholen können. Dazu sollen mittelfristig auf 10 % der landwirtschaftlichen Fläche sogenannte Refugialflächen geschaffen werden, zum Beispiel durch Umsetzung entsprechender FAKT- und LPR-Maßnahmen. Diese sind je landwirtschaftlicher Landnutzungsart auszuweisen und sollen von den landwirtschaftlichen Betrieben auf freiwilliger Basis gegen einen finanziellen Ausgleich erbracht werden. Es wird somit kein Betrieb gegen seinen Willen gezwungen, Refugialflächen auszuweisen. Allerdings hat sich das Land zum Ziel gesetzt, dass auf jedem Betrieb 5 % besonders biodiversitätsfördernde Maßnahmen umgesetzt werden. Hierzu wird das Land die Förderangebote für Refugialflächen attraktiv gestalten, damit die Betriebe auch aus betriebswirtschaftlicher Sicht teilnehmen. Die Anerkennung von Refugialflächen wird durch eine Verwaltungsvorschrift geregelt. Ziel ist es, dass langfristig mehrjährige Maßnahmen dominieren. Im Rahmen der Förderung werden auch zusätzliche Maßnahmen je landwirtschaftlicher Landnutzungsart aufgenommen bzw. ausgebaut und weiterentwickelt. Dabei sind solche Maßnahmen mit einem hohen Wirkungsgrad für die Artenvielfalt besonders vorteilhaft.
Für Streuobstbestände ab einer Größe von 1500 m² gilt ein Erhaltungsgebot. Einzelbäume können wie bisher bewirtschaftet, gefällt und oder nachgepflanzt werden, ohne dass es einer Genehmigung bedarf. Eine Umwandlung eines Streuobstbestandes ist künftig nur dann möglich, wenn die Gründe für die Umwandlung so gewichtig sind, dass der Erhalt dahinter zurückstehen muss. In diesen Fällen erfolgt ein Ausgleich vorrangig durch die Anlage eines neuen Streuobstbestandes. So wird sichergestellt, dass die flächenhafte Inanspruchnahme reduziert wird und die für Baden-Württemberg so prägende Nutzungsform auch künftig erhalten bleibt.
Es soll ein landesweit öffentlich zugängliches und zentrales Kataster für sämtliche Ausgleichsmaßnahmen geschaffen werden. Dies schafft Transparenz und Klarheit über die künftigen Ausgleichsmaßnahmen mit Flächenbezug.
Auch die Kommunen und Privatpersonen werden in die Pflicht genommen. Es wird im Gesetzentwurf klargestellt, dass Schottergärten grundsätzlich keine zulässige Gartennutzung darstellen. Die Lichtverschmutzung durch Beleuchtung im Außenbereich, aber auch im Innenbereich wird, insbesondere durch Vorgaben zur insektenfreundlichen Straßenbeleuchtung und bei der Beleuchtung von öffentlichen Gebäuden, minimiert. Die öffentliche Verwaltung soll ihre Garten- und Parkflächen künftig insektenfreundlich pflegen. Darüber hinaus soll die Nutzung von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln in Privatgärten über den bisherigen Umfang hinaus auch in weiteren Schutzgebieten nach Naturschutzrecht, insbesondere auch Landschaftsschutzgebieten und Naturparken, untersagt werden.
Die Inhalte des Gesetzes setzen die Vereinbarungen zwischen der Landesregierung, den Landnutzerverbänden und dem Trägerkreis des Volksbegehrens „Rettet die Bienen“ um.
Kommentare : zur Stärkung der Biodiversität
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Nachbarschaftshilfe
Nachbarschaftshilfe organisieren
Ich bitte um Erklärung, was die Coronakrise:
"Unter dem Hashtag #NachbarschaftsChallenge organisieren sich Nachbarn, um ihren Mitmenschen in der Coronakrise zu helfen. Wir geben Tipps, wie Sie vor Ort einfach Hilfe für besonders betroffene Personen organisieren können. "
unmittelbar mit der Biodiversität zu
Nachbarschaftshilfe organisieren
Ich bitte um Erklärung, was die Coronakrise:
"Unter dem Hashtag #NachbarschaftsChallenge organisieren sich Nachbarn, um ihren Mitmenschen in der Coronakrise zu helfen. Wir geben Tipps, wie Sie vor Ort einfach Hilfe für besonders betroffene Personen organisieren können. "
unmittelbar mit der Biodiversität zu tun hat:
Mehr:
"Artenschutz - Gesetzentwurf zur Stärkung der Biodiversität"
Weiß die leider (noch grüne) Landesregierung überhaupt, worüber sie redet? Hat der zuständige Verfasser vor Freigabe im Netz überhaupt einmal überprüft, ob die gewünschte Mitteilung technisch sauber funktioniert?
Das Bild, welches hier abgegeben wird, ist schlichtweg PEINLICH!!
Gut ist selbstverständlich, daß auch die Landesregierung Ba-Wü
mittlerweile aufgewacht ist. Passen Sie bitte auf, daß Sie vor lauter Bienengesumme nicht selbst noch zu den Opfern zählen!
Mit freundlichem Gruß,
Dr. Bernd Hoffmann
Anmerkung der Redaktion
Sehr geehrter Herr Dr. Hoffmann,
vielen Dank für Ihren Hinweis. Leider ist uns bei unserem Newsletter ein Fehler unterlaufen und es wurde ein falscher Link gesetzt. Die Informationen zu Nachbarschaftshilfe finden Sie unter Nachbarschaftshilfe organisieren.
Zudem bauen wir gerade ein Informationsangebot auf, wo Sie nachbarschaftliche Hilfe oder
Sehr geehrter Herr Dr. Hoffmann,
vielen Dank für Ihren Hinweis. Leider ist uns bei unserem Newsletter ein Fehler unterlaufen und es wurde ein falscher Link gesetzt. Die Informationen zu Nachbarschaftshilfe finden Sie unter Nachbarschaftshilfe organisieren.
Zudem bauen wir gerade ein Informationsangebot auf, wo Sie nachbarschaftliche Hilfe oder andere Hilfsangebote finden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Redaktionsteam
Fragwürdig ob mehr Beratung und Fördergelder den Anteil an Biologisch produzierten Lebensmittel sinnvoll steigert.
Ich bezweifle, dass eine eine Aufstockung der Berater für Biologische Landwirtschaft oder zusätzliche Fördergelder für den Ausbau des Anteils der biologischen Landwirtschaft nachhaltig sind. Es muss eine Nachfrage durch das Kaufverhalten des Verbrauchers und Konsumenten nach biologisch produzierten Lebensmittel geben. Wenn dann auch noch der
Ich bezweifle, dass eine eine Aufstockung der Berater für Biologische Landwirtschaft oder zusätzliche Fördergelder für den Ausbau des Anteils der biologischen Landwirtschaft nachhaltig sind. Es muss eine Nachfrage durch das Kaufverhalten des Verbrauchers und Konsumenten nach biologisch produzierten Lebensmittel geben. Wenn dann auch noch der erhöhte Aufwand und das deutlich höhere Produktionsrisiko über faire Preise vom Verbraucher honoriert werden. Wird sich kaum ein Landwirt dieser Produktion verschließen. Doch dies über Gelder regeln zu wollen ist zu kurz und nicht nachhaltig durchdacht.
Gesetzentwurf zur Stärkung der Biodiversität
Zum: Ausbau der ökologischen Landwirtschaft - Die bevorzugte Förderung des Ökolandbaus ist fragwürdig. Das Wachstum eines Sektors kann nicht durch zusätzliches Beratungspersonal und Fördermittel erzwungen werden. Die Produktion muss sich parallel zur marktbasierten Nachfrage entwickeln, wenn sie den Kriterien der Nachhaltigkeit genüge leisten
Zum: Ausbau der ökologischen Landwirtschaft
- Die bevorzugte Förderung des Ökolandbaus ist fragwürdig. Das Wachstum eines Sektors kann nicht durch zusätzliches Beratungspersonal und Fördermittel erzwungen werden.
Die Produktion muss sich parallel zur marktbasierten Nachfrage entwickeln, wenn sie den Kriterien der Nachhaltigkeit genüge leisten soll.
Generelle Anmerkung zum Gesetz:
- Die Aussagen der Landesregierung im Begründungstext zu den erheblichen Folgekosten für Betriebe, Grundeigentümer und Landeshaushalt sind angesichts der zu erwartenden Dimensionen wenig konkret. Wie soll das ganze Vorhaben finanziert werden (Das Umweltministerium geht von Folgekosten von 150 Mio Euro aus), wenn die Haushaltslage diese Mittel nicht mehr stemmen kann? Bedingt durch die Corona-Krise und den angekündigten Hilfsmaßnahmen könnte dieser Fall schneller eintreten als gewünscht. Bleiben die landwirtschaftlichen Betriebe dann auf den zusätzlichen Kosten sitzen?
Beschläunigung des Strukturwandels
Jetzt zeigt sich, was der Politik ,die heimische Landwirtschaft wert ist. Unsinnige idiologische Gesetzte ohne jegliche wissentschaftlich belastbare Grundlagen. Zwangsweise steigerung von Biologischer Landwirtschaft wird den Preis verderben und noch mehr Landwirte werden aufgeben. Zudem bedeutet eine Extensivierung der heimischen Landwirtschaft
Jetzt zeigt sich, was der Politik ,die heimische Landwirtschaft wert ist. Unsinnige idiologische Gesetzte ohne jegliche wissentschaftlich belastbare Grundlagen. Zwangsweise steigerung von Biologischer Landwirtschaft wird den Preis verderben und noch mehr Landwirte werden aufgeben. Zudem bedeutet eine Extensivierung der heimischen Landwirtschaft immer eine Intensivierung der Landwirtschaft im Ausland z.B. Südamerika.
Naturschutz von oben Verordnet wird immer das Gegenteil bewirken und die Schuld wird wieder den Landwirten gegeben werden.
Gesetzentwurf zur Stärkung der Biodiversität
Bevor das Gesetz verabschiedet wird, sollten noch nein paar Dinge geklärt werden. Wie hoch sind die Fördermittel zur Anschaffung neuer Technik. Bekommen die Landwirte Zuschüsse, dafür, dass sie in den NSG keine PSM mehr ausbringen dürfen? Wurde bereits Ursachenforschung zum Rückgang der Insekten betrieben? Ist die Landwirtschaft in der
Bevor das Gesetz verabschiedet wird, sollten noch nein paar Dinge geklärt werden. Wie hoch sind die Fördermittel zur Anschaffung neuer Technik. Bekommen die Landwirte Zuschüsse, dafür, dass sie in den NSG keine PSM mehr ausbringen dürfen? Wurde bereits Ursachenforschung zum Rückgang der Insekten betrieben? Ist die Landwirtschaft in der Hauptverantwortung, oder könnte es zu einem nicht unerheblichen Teil auch ander massiven Bebauung liegen?
Regierung,
Ihr könnt nicht einfach ein Gesetz verabschieden, dass die Wirtschaftlichkeit der landwirtschaftlichen Betriebe so stark einschränkt. Es kann nicht sein, dass die Bauern zu Weltmarktpreisen produzieren müssen, die Vorschriften hierzulande aber deutlich größer sind als im Ausland. Die PSM werden schon so sparsam wie möglich ausgebracht, weil sie den Landwirt Geld kosten. Die Landwirte wissen, was sie tun. Mit so einem Gesetz wird nur die Anzahl der Bauernhöfe kleiner und bald habt ihr nur noch Großbetriebe. Wollt ihr das?
Streuobst ab 140cm Stammhöhe?
Streuobst ab 140cm Stammhöhe? Das kann ja wohl nicht sein, denn dann gilt auch der gesamte intensive Obstanbau als Streuobstwiese. Hier sollten mindestens 160cm, besser 180cm stehen.
Änderung Naturschutz- und LLG
Sehr geehrte Damen und Herren, 1) Einfügung des § 33a Landesnaturschutzgesetz: Streuobstbestände sind eine historisch gewachsene Form des extensiven Obstbaus, bei dem großteils starkwüchsige, hochstämmige und großkronige Obstbäume in weiträumigen Abständen zueinander stehen. Üblicherweise haben die hochstämmigen Streuobstbäume eine Stammhöhe von
Sehr geehrte Damen und Herren,
1) Einfügung des § 33a Landesnaturschutzgesetz:
Streuobstbestände sind eine historisch gewachsene Form des extensiven Obstbaus, bei dem großteils starkwüchsige, hochstämmige und großkronige Obstbäume in weiträumigen Abständen zueinander stehen. Üblicherweise haben die hochstämmigen Streuobstbäume eine Stammhöhe von mindestens 140 cm …"
Dieser Satz sollte geändert werden in:
"Hochstämmige Streuobstbäume haben eine Stammhöhe von mindestens 160 cm."
Begründung:
In Baden-Württemberg wie auch in ganz Deutschland und darüber hinaus werden Hochstamm-Obstbäume immer mindestens mit 160 cm Stammhöhe definiert. Seit 1995 gelten auch in Deutschland für Neupflanzungen sogar wieder mindestens 180 cm.
Die vorliegende Formulierung würde die jahrzehntelange Arbeit aller Förderer von Streuobstwiesen: Vereine, Verbände, Initiativen, Baumschulen, Streuobst-Vermarkter und vieler anderer konterkarieren, unnötig zur bundesweiten Verwirrung führen und die Unterschutzstellung als "Streuobstbestand" für Obstbaumbestände ohne einen einzigen Hochstamm ermöglichen. Das neue Gesetz sollte den traditionellen Streuobstanbau nicht schwächen sondern stärken. Alle momentanen wie auch zukünftige Qualitätssiegel bei Anbau und Vermarktung orientieren sich an mind. 160 cm.
Die Produktkriterien sind dann ja baumbezogen und nicht bestandsbezogen.
Für die hier anstehende Frage des Bestandsschutzes kann man m.E. im Sinne eines pragmatischen Umganges auf die auch in Hessen vom Verwaltungsgerichtshof verwendete Bestands-Definition von "überwiegend mind. 160 cm" eingehen.
Wir sehen einen Unterschied zwischen dem ökologisch begründeten Schutz erst ab 160 cm Stammhöhe sowie einer ökonomisch weiterhin begründeten Förderung im Rahmen z.B. von FAKT und der Streuobstschnittprämie des Landes bereits ab 140 cm Stammhöhe.
2) Im Gesetzestext zum § 17a (2) Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz möge die Streuobst-Vermarktung explizit benannt werden:
Die bisherige Formulierung
"Das Land fördert den ökologischen Landbau über § 16a hinaus insbesondere durch die folgenden Maßnahmen"
sollte ersetzt werden durch
"Das Land fördert den ökologischen Landbau einschließlich des ökologischen Streuobstbaus über § 16a hinaus insbesondere durch die folgenden Maßnahmen:
Begründung:
Gemäß des § 33a Landesnaturschutzgesetz besitzen Streuobstbestände ganz besondere Bedeutung für Baden-Württemberg. Ihre Erhaltung wird aber nur möglich sein, wenn Schutz und Vermarktung gekoppelt werden. Vor dem Hintergrund der ökologisch, kulturell und touristisch herausragenden Bedeutung der Streuobstbestände erscheint eine ausdrückliche Benennung der (Bio-Streuobstvermarktung als gerechtfertigt, sinnvoll und erforderlich.
3) Im Gesetzestext zum Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz möge das Thema Umweltbildung in der Landwirtschaft (nicht nur für den Öko-Landbau) stärker hervorgehoben werden. Für die Herausforderungen des Klimawandels und deren Anpassung bedarf es umfassender Änderungen der Methodik in der Landwirtschaft. Dabei genügt es nicht mit Hinweisen zur Reduzierung von Pflanzenschutzmitteln oder Beratung durch Fachbehörden.
Mit freundlichen Grüßen
Erwin Holzer
Obst-Gen-Garten Bad Schönborn im
Arbeitskreis, Heimat, Natur & Umwelt Bad Schönborn 1981 e.V.
Änderungen zu mehreren Themen
Ich schlage folgende Änderungen vor: Reduktion der chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmittel ---> Verbot von Breitbandherbiziden im Bereich des Verkehr (insb. Gleiskörper) Inpflichtnahme der gesamten Gesellschaft ---> Die öffentliche Verwaltung soll Ihre Grün- und Parkflächen künftig insektenfreundlich pflegen und durch geeignete Maßnahmen,
Ich schlage folgende Änderungen vor:
Reduktion der chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmittel ---> Verbot von Breitbandherbiziden im Bereich des Verkehr (insb. Gleiskörper)
Inpflichtnahme der gesamten Gesellschaft ---> Die öffentliche Verwaltung soll Ihre Grün- und Parkflächen künftig insektenfreundlich pflegen und durch geeignete Maßnahmen, wie z.B. durch Änderungen in der Pflanzenauswahl, insektenfreundlicher zu gestalten.
Die Umsetzung dieser Maßnahmen durch Bürgerinnen und Bürger, Vereine, Initiativen und Unternehmen in Form von Urban Gardening ist straffrei.
Denken und Handeln
Ich bin der Meinung, dass wir aus politisch motivierten Gründen, verfrüht in die Phase zwei eingetreten sind. Die aktuellen Entwicklungen im Weltgeschehen zeigen deutlich, dass der Diskurs über das Thema "Biodiversität" aufgrund von Emotionen und ohne abschließende wissenschaftliche Bewertung geführt wurde. Würde bei diesem Gesetzesvorhaben
Ich bin der Meinung, dass wir aus politisch motivierten Gründen, verfrüht in die Phase zwei eingetreten sind. Die aktuellen Entwicklungen im Weltgeschehen zeigen deutlich, dass der Diskurs über das Thema "Biodiversität" aufgrund von Emotionen und ohne abschließende wissenschaftliche Bewertung geführt wurde.
Würde bei diesem Gesetzesvorhaben ebenfalls wie bei der aktuellen Lage durch das Corona Virus auf wissenschaftlicher Basis entschieden werden, so müsste man dieses stoppen. Es wurde bisher nicht abschließend wissenschaftlich geklärt, was genau zum Rückgang der Insektenpopulation geführt hat. Es sind bisher meist Mutmaßungen.
Die Corona Krise zeigt deutlich, dass wir nicht auf einer Insel der Glückseligen leben und viele Diskurse, welche in den letzten Jahren geführt wurden, sich aus heutiger Sicht um Luxusprobleme drehten.
Es wäre der Welt und damit auch dem kleinen Flecken Baden-Württemberg weit mehr geholfen, wenn mindestens auf EU-Ebene einheitlich hohe Produktionsstandards festgelegt würden. Eigentlich sollten unsere Mindeststandards für alle Produkte gelten, welche bei uns an die Verbraucher verkauft werden. Dies ist nicht der Fall. Die Landwirtschaft darf dies jedoch nicht als Ausrede verwenden, auf dem Satus Quo stehen zu bleiben. Auch diese müssen sich auf Basis von neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen immer weiterentwickeln.
Meine Forderungen:
1. Mehr Sachlichkeit und weniger Emotionen
2. Stopp des aktuellen Gesetzesvorhabens
3. Neubewertung des Themas auf Basis von belastbaren wissenschaftlichen Belegen.
4. Mehr Gelder für die Forschung im landwirtschaftlichen Bereich unter Nachhaltigkeitsaspekten.
5. Mehr Einsatz für Änderungen und Angleichungen der Standards auf EU-Ebene.
"Üblicherweise haben die hochstämmigen Streuobstbäume eine Stammhöhe von mindestens 140 cm"
Sehr geehrte Damen und Herren. Mit großer Sorge lese ich diesen Satz "Üblicherweise haben die hochstämmigen Streuobstbäume eine Stammhöhe von mindestens 140 cm" im GesetzesEntwurf. Dieser Satz muss dringend wie folgt geändert werden : "Üblicherweise haben die hochstämmigen Streuobstbäume eine Stammhöhe von mindestens 160 cm" Begründung :
Sehr geehrte Damen und Herren. Mit großer Sorge lese ich diesen Satz "Üblicherweise haben die hochstämmigen Streuobstbäume eine Stammhöhe von mindestens 140 cm" im GesetzesEntwurf. Dieser Satz muss dringend wie folgt geändert werden :
"Üblicherweise haben die hochstämmigen Streuobstbäume eine Stammhöhe von mindestens 160 cm"
Begründung :
1. Durch meine jahrelange berufliche Tätigkeit In einer großen Süddeutschen Baumschule in der wir die Streuobstbäume selber aufgezogen haben weiß ich das selbst der Bund deutscher Baumschulen eine mindest Stammhöhe von 1.60m für Hochstamm Obstbäume enthält. Alles andere sind Halbstämme die nicht zielführend sind auf Streuobstwiesen aus folgenden Gründen:
1. Um eine sinnvolle Pflege der daruntergelegenen Wiesen zu ermöglichen ist eine Mindeststammhöhe von 1.60 m bis besser 1.80 m Höhe nötig. Dies ist auch wichtig das die Landwirte die Wiesen pflegen können. Aus eigener Erfahrung z.B. Mahd usw.
2. Ökologische Funktion der Streuobstwiese. Der Grünspecht legt seine Höhlen in Obstbäumen erst ab mindestens 1.60 m Höhe an. Diese Höhlen sind wichtig für viele seltene Vogelarten wie Wendehals Feldsperling Gartenrotschwanz Halsbandschnäpper oder Steinkauz uvm. Diese Arten sind auch über die Vogelschutzrichtlinie streng geschützt. Ferner gehen in die Höhlen auch Fledermäuse und Bilche wie der Gartenschläfer. Um dièse europäischen Verpflichtungen und das Verschlechterungsverbot Vogelschutz Richtlinie einzuhalten brauchen wir diese Mindeststammhöhe von 1.60m Höhe dringend.
3. Eben um Streuobstwiesen die europäisch geschützt sind durch Natura 2000 zu erhalten brauchen wir dringend diese Formulierung , da sie ja aus Hochstämmen traditionell bestehen.
"Üblicherweise haben die hochstämmigen Streuobstbäume eine Stammhöhe von mindestens 160 cm"
Bitte ändern Sie dies dringend so um.
Herzlichen Dank Oliver Burry