Artenschutz

Gesetzentwurf zur Stärkung der Biodiversität

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Um das Miteinander von Naturschutz und Landwirtschaft zu stärken, hat das Land mehrere Gesetzesänderungen beschlossen. Der Entwurf geht auf das Volksbegehren „Rettet die Bienen“ zurück, das in einem breiten Beteiligungsprozess von Politik, Naturschutz und Landwirtschaft weiterentwickelt wurde.

Das vorliegende Gesetz hat das Ziel, die Biodiversität zu stärken. Es ändert das Naturschutzgesetz (NatSchG) und das Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz (LLG). Das Naturschutzgesetz ergänzt die bundesrechtlichen Regelungen um landesspezifische Vorgaben, etwa um weitere gesetzlich geschützte Biotope. Beispielsweise konkretisiert es auch Eingriffsausgleiche oder legt die Zuständigkeiten von Behörden, Landschaftserhaltungsverbänden und dem ehrenamtlichen Naturschutz fest. Zweck des LLG ist es, durch gezielte Maßnahmen dazu beizutragen, dass die Land- und Forstwirtschaft innerhalb der Gesamtwirtschaft ihre gesellschaftspolitischen Aufgaben zum Wohle der Allgemeinheit erfüllen kann.

Zu diesen Aufgaben gehören unter anderem

  • gesunde Lebensmitteln zu erzeugen,
  • den notwendigen Anteil der Eigenversorgung in ausreichendem Umfang zu gewährleisten,
  • die Kultur- und Erholungslandschaft zu gestalten und zu pflegen sowie
  • die natürlichen Lebensgrundlagen wie Boden, Wasser und Luft im Bereich der Landeskultur zu erhalten und zu verbessern.

Die wesentlichen Inhalte des Gesetzes:

Die Inhalte des Gesetzes setzen die Vereinbarungen zwischen der Landesregierung, den Landnutzerverbänden und dem Trägerkreis des Volksbegehrens „Rettet die Bienen“ um.

Kommentare : zur Stärkung der Biodiversität

Die Kommentierungsphase ist beendet. Vielen Dank für Ihre Kommentare.

1. Kommentar von :ohne Name 8750

Nachbarschaftshilfe

Nachbarschaftshilfe organisieren

Ich bitte um Erklärung, was die Coronakrise:

"Unter dem Hashtag #NachbarschaftsChallenge organisieren sich Nachbarn, um ihren Mitmenschen in der Coronakrise zu helfen. Wir geben Tipps, wie Sie vor Ort einfach Hilfe für besonders betroffene Personen organisieren können. "

unmittelbar mit der Biodiversität zu


Nachbarschaftshilfe organisieren


Ich bitte um Erklärung, was die Coronakrise:
"Unter dem Hashtag #NachbarschaftsChallenge organisieren sich Nachbarn, um ihren Mitmenschen in der Coronakrise zu helfen. Wir geben Tipps, wie Sie vor Ort einfach Hilfe für besonders betroffene Personen organisieren können. "
unmittelbar mit der Biodiversität zu tun hat:
Mehr:
"Artenschutz - Gesetzentwurf zur Stärkung der Biodiversität"
Weiß die leider (noch grüne) Landesregierung überhaupt, worüber sie redet? Hat der zuständige Verfasser vor Freigabe im Netz überhaupt einmal überprüft, ob die gewünschte Mitteilung technisch sauber funktioniert?
Das Bild, welches hier abgegeben wird, ist schlichtweg PEINLICH!!
Gut ist selbstverständlich, daß auch die Landesregierung Ba-Wü
mittlerweile aufgewacht ist. Passen Sie bitte auf, daß Sie vor lauter Bienengesumme nicht selbst noch zu den Opfern zählen!
Mit freundlichem Gruß,
Dr. Bernd Hoffmann

Kommentar vom Moderator

Anmerkung der Redaktion

Sehr geehrter Herr Dr. Hoffmann,

 

vielen Dank für Ihren Hinweis. Leider ist uns bei unserem Newsletter ein Fehler unterlaufen und es wurde ein falscher Link gesetzt. Die Informationen zu Nachbarschaftshilfe finden Sie unter Nachbarschaftshilfe organisieren.

Zudem bauen wir gerade ein Informationsangebot auf, wo Sie nachbarschaftliche Hilfe oder

Sehr geehrter Herr Dr. Hoffmann,

 

vielen Dank für Ihren Hinweis. Leider ist uns bei unserem Newsletter ein Fehler unterlaufen und es wurde ein falscher Link gesetzt. Die Informationen zu Nachbarschaftshilfe finden Sie unter Nachbarschaftshilfe organisieren.

Zudem bauen wir gerade ein Informationsangebot auf, wo Sie nachbarschaftliche Hilfe oder andere Hilfsangebote finden.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Redaktionsteam

2. Kommentar von :ohne Name 8799

Fragwürdig ob mehr Beratung und Fördergelder den Anteil an Biologisch produzierten Lebensmittel sinnvoll steigert.

Ich bezweifle, dass eine eine Aufstockung der Berater für Biologische Landwirtschaft oder zusätzliche Fördergelder für den Ausbau des Anteils der biologischen Landwirtschaft nachhaltig sind. Es muss eine Nachfrage durch das Kaufverhalten des Verbrauchers und Konsumenten nach biologisch produzierten Lebensmittel geben. Wenn dann auch noch der

Ich bezweifle, dass eine eine Aufstockung der Berater für Biologische Landwirtschaft oder zusätzliche Fördergelder für den Ausbau des Anteils der biologischen Landwirtschaft nachhaltig sind. Es muss eine Nachfrage durch das Kaufverhalten des Verbrauchers und Konsumenten nach biologisch produzierten Lebensmittel geben. Wenn dann auch noch der erhöhte Aufwand und das deutlich höhere Produktionsrisiko über faire Preise vom Verbraucher honoriert werden. Wird sich kaum ein Landwirt dieser Produktion verschließen. Doch dies über Gelder regeln zu wollen ist zu kurz und nicht nachhaltig durchdacht.

3. Kommentar von :Lauda

Gesetzentwurf zur Stärkung der Biodiversität

Zum: Ausbau der ökologischen Landwirtschaft - Die bevorzugte Förderung des Ökolandbaus ist fragwürdig. Das Wachstum eines Sektors kann nicht durch zusätzliches Beratungspersonal und Fördermittel erzwungen werden. Die Produktion muss sich parallel zur marktbasierten Nachfrage entwickeln, wenn sie den Kriterien der Nachhaltigkeit genüge leisten

Zum: Ausbau der ökologischen Landwirtschaft
- Die bevorzugte Förderung des Ökolandbaus ist fragwürdig. Das Wachstum eines Sektors kann nicht durch zusätzliches Beratungspersonal und Fördermittel erzwungen werden.
Die Produktion muss sich parallel zur marktbasierten Nachfrage entwickeln, wenn sie den Kriterien der Nachhaltigkeit genüge leisten soll.
Generelle Anmerkung zum Gesetz:
- Die Aussagen der Landesregierung im Begründungstext zu den erheblichen Folgekosten für Betriebe, Grundeigentümer und Landeshaushalt sind angesichts der zu erwartenden Dimensionen wenig konkret. Wie soll das ganze Vorhaben finanziert werden (Das Umweltministerium geht von Folgekosten von 150 Mio Euro aus), wenn die Haushaltslage diese Mittel nicht mehr stemmen kann? Bedingt durch die Corona-Krise und den angekündigten Hilfsmaßnahmen könnte dieser Fall schneller eintreten als gewünscht. Bleiben die landwirtschaftlichen Betriebe dann auf den zusätzlichen Kosten sitzen?

4. Kommentar von :ohne Name 8832

Beschläunigung des Strukturwandels

Jetzt zeigt sich, was der Politik ,die heimische Landwirtschaft wert ist. Unsinnige idiologische Gesetzte ohne jegliche wissentschaftlich belastbare Grundlagen. Zwangsweise steigerung von Biologischer Landwirtschaft wird den Preis verderben und noch mehr Landwirte werden aufgeben. Zudem bedeutet eine Extensivierung der heimischen Landwirtschaft

Jetzt zeigt sich, was der Politik ,die heimische Landwirtschaft wert ist. Unsinnige idiologische Gesetzte ohne jegliche wissentschaftlich belastbare Grundlagen. Zwangsweise steigerung von Biologischer Landwirtschaft wird den Preis verderben und noch mehr Landwirte werden aufgeben. Zudem bedeutet eine Extensivierung der heimischen Landwirtschaft immer eine Intensivierung der Landwirtschaft im Ausland z.B. Südamerika.
Naturschutz von oben Verordnet wird immer das Gegenteil bewirken und die Schuld wird wieder den Landwirten gegeben werden.

5. Kommentar von :Tho Bi

Gesetzentwurf zur Stärkung der Biodiversität

Bevor das Gesetz verabschiedet wird, sollten noch nein paar Dinge geklärt werden. Wie hoch sind die Fördermittel zur Anschaffung neuer Technik. Bekommen die Landwirte Zuschüsse, dafür, dass sie in den NSG keine PSM mehr ausbringen dürfen? Wurde bereits Ursachenforschung zum Rückgang der Insekten betrieben? Ist die Landwirtschaft in der

Bevor das Gesetz verabschiedet wird, sollten noch nein paar Dinge geklärt werden. Wie hoch sind die Fördermittel zur Anschaffung neuer Technik. Bekommen die Landwirte Zuschüsse, dafür, dass sie in den NSG keine PSM mehr ausbringen dürfen? Wurde bereits Ursachenforschung zum Rückgang der Insekten betrieben? Ist die Landwirtschaft in der Hauptverantwortung, oder könnte es zu einem nicht unerheblichen Teil auch ander massiven Bebauung liegen?
Regierung,
Ihr könnt nicht einfach ein Gesetz verabschieden, dass die Wirtschaftlichkeit der landwirtschaftlichen Betriebe so stark einschränkt. Es kann nicht sein, dass die Bauern zu Weltmarktpreisen produzieren müssen, die Vorschriften hierzulande aber deutlich größer sind als im Ausland. Die PSM werden schon so sparsam wie möglich ausgebracht, weil sie den Landwirt Geld kosten. Die Landwirte wissen, was sie tun. Mit so einem Gesetz wird nur die Anzahl der Bauernhöfe kleiner und bald habt ihr nur noch Großbetriebe. Wollt ihr das?

6. Kommentar von :Manufaktur Krone Wermutshausen

Streuobst ab 140cm Stammhöhe?

Streuobst ab 140cm Stammhöhe? Das kann ja wohl nicht sein, denn dann gilt auch der gesamte intensive Obstanbau als Streuobstwiese. Hier sollten mindestens 160cm, besser 180cm stehen.

7. Kommentar von :Obst-Gen-Garten Bad Schönborn

Änderung Naturschutz- und LLG

Sehr geehrte Damen und Herren, 1) Einfügung des § 33a Landesnaturschutzgesetz: Streuobstbestände sind eine historisch gewachsene Form des extensiven Obstbaus, bei dem großteils starkwüchsige, hochstämmige und großkronige Obstbäume in weiträumigen Abständen zueinander stehen. Üblicherweise haben die hochstämmigen Streuobstbäume eine Stammhöhe von

Sehr geehrte Damen und Herren,
1) Einfügung des § 33a Landesnaturschutzgesetz:
Streuobstbestände sind eine historisch gewachsene Form des extensiven Obstbaus, bei dem großteils starkwüchsige, hochstämmige und großkronige Obstbäume in weiträumigen Abständen zueinander stehen. Üblicherweise haben die hochstämmigen Streuobstbäume eine Stammhöhe von mindestens 140 cm …"
Dieser Satz sollte geändert werden in:
"Hochstämmige Streuobstbäume haben eine Stammhöhe von mindestens 160 cm."
Begründung:
In Baden-Württemberg wie auch in ganz Deutschland und darüber hinaus werden Hochstamm-Obstbäume immer mindestens mit 160 cm Stammhöhe definiert. Seit 1995 gelten auch in Deutschland für Neupflanzungen sogar wieder mindestens 180 cm.
Die vorliegende Formulierung würde die jahrzehntelange Arbeit aller Förderer von Streuobstwiesen: Vereine, Verbände, Initiativen, Baumschulen, Streuobst-Vermarkter und vieler anderer konterkarieren, unnötig zur bundesweiten Verwirrung führen und die Unterschutzstellung als "Streuobstbestand" für Obstbaumbestände ohne einen einzigen Hochstamm ermöglichen. Das neue Gesetz sollte den traditionellen Streuobstanbau nicht schwächen sondern stärken. Alle momentanen wie auch zukünftige Qualitätssiegel bei Anbau und Vermarktung orientieren sich an mind. 160 cm.
Die Produktkriterien sind dann ja baumbezogen und nicht bestandsbezogen.
Für die hier anstehende Frage des Bestandsschutzes kann man m.E. im Sinne eines pragmatischen Umganges auf die auch in Hessen vom Verwaltungsgerichtshof verwendete Bestands-Definition von "überwiegend mind. 160 cm" eingehen.
Wir sehen einen Unterschied zwischen dem ökologisch begründeten Schutz erst ab 160 cm Stammhöhe sowie einer ökonomisch weiterhin begründeten Förderung im Rahmen z.B. von FAKT und der Streuobstschnittprämie des Landes bereits ab 140 cm Stammhöhe.
2) Im Gesetzestext zum § 17a (2) Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz möge die Streuobst-Vermarktung explizit benannt werden:
Die bisherige Formulierung
"Das Land fördert den ökologischen Landbau über § 16a hinaus insbesondere durch die folgenden Maßnahmen"
sollte ersetzt werden durch
"Das Land fördert den ökologischen Landbau einschließlich des ökologischen Streuobstbaus über § 16a hinaus insbesondere durch die folgenden Maßnahmen:
Begründung:
Gemäß des § 33a Landesnaturschutzgesetz besitzen Streuobstbestände ganz besondere Bedeutung für Baden-Württemberg. Ihre Erhaltung wird aber nur möglich sein, wenn Schutz und Vermarktung gekoppelt werden. Vor dem Hintergrund der ökologisch, kulturell und touristisch herausragenden Bedeutung der Streuobstbestände erscheint eine ausdrückliche Benennung der (Bio-Streuobstvermarktung als gerechtfertigt, sinnvoll und erforderlich.
3) Im Gesetzestext zum Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz möge das Thema Umweltbildung in der Landwirtschaft (nicht nur für den Öko-Landbau) stärker hervorgehoben werden. Für die Herausforderungen des Klimawandels und deren Anpassung bedarf es umfassender Änderungen der Methodik in der Landwirtschaft. Dabei genügt es nicht mit Hinweisen zur Reduzierung von Pflanzenschutzmitteln oder Beratung durch Fachbehörden.
Mit freundlichen Grüßen
Erwin Holzer
Obst-Gen-Garten Bad Schönborn im
Arbeitskreis, Heimat, Natur & Umwelt Bad Schönborn 1981 e.V.

8. Kommentar von :PhilippSchäfer

Änderungen zu mehreren Themen

Ich schlage folgende Änderungen vor: Reduktion der chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmittel ---> Verbot von Breitbandherbiziden im Bereich des Verkehr (insb. Gleiskörper) Inpflichtnahme der gesamten Gesellschaft ---> Die öffentliche Verwaltung soll Ihre Grün- und Parkflächen künftig insektenfreundlich pflegen und durch geeignete Maßnahmen,

Ich schlage folgende Änderungen vor:

Reduktion der chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmittel ---> Verbot von Breitbandherbiziden im Bereich des Verkehr (insb. Gleiskörper)

Inpflichtnahme der gesamten Gesellschaft ---> Die öffentliche Verwaltung soll Ihre Grün- und Parkflächen künftig insektenfreundlich pflegen und durch geeignete Maßnahmen, wie z.B. durch Änderungen in der Pflanzenauswahl, insektenfreundlicher zu gestalten.

Die Umsetzung dieser Maßnahmen durch Bürgerinnen und Bürger, Vereine, Initiativen und Unternehmen in Form von Urban Gardening ist straffrei.

9. Kommentar von :ohne Name 8854

Denken und Handeln

Ich bin der Meinung, dass wir aus politisch motivierten Gründen, verfrüht in die Phase zwei eingetreten sind. Die aktuellen Entwicklungen im Weltgeschehen zeigen deutlich, dass der Diskurs über das Thema "Biodiversität" aufgrund von Emotionen und ohne abschließende wissenschaftliche Bewertung geführt wurde. Würde bei diesem Gesetzesvorhaben

Ich bin der Meinung, dass wir aus politisch motivierten Gründen, verfrüht in die Phase zwei eingetreten sind. Die aktuellen Entwicklungen im Weltgeschehen zeigen deutlich, dass der Diskurs über das Thema "Biodiversität" aufgrund von Emotionen und ohne abschließende wissenschaftliche Bewertung geführt wurde.

Würde bei diesem Gesetzesvorhaben ebenfalls wie bei der aktuellen Lage durch das Corona Virus auf wissenschaftlicher Basis entschieden werden, so müsste man dieses stoppen. Es wurde bisher nicht abschließend wissenschaftlich geklärt, was genau zum Rückgang der Insektenpopulation geführt hat. Es sind bisher meist Mutmaßungen.
Die Corona Krise zeigt deutlich, dass wir nicht auf einer Insel der Glückseligen leben und viele Diskurse, welche in den letzten Jahren geführt wurden, sich aus heutiger Sicht um Luxusprobleme drehten.

Es wäre der Welt und damit auch dem kleinen Flecken Baden-Württemberg weit mehr geholfen, wenn mindestens auf EU-Ebene einheitlich hohe Produktionsstandards festgelegt würden. Eigentlich sollten unsere Mindeststandards für alle Produkte gelten, welche bei uns an die Verbraucher verkauft werden. Dies ist nicht der Fall. Die Landwirtschaft darf dies jedoch nicht als Ausrede verwenden, auf dem Satus Quo stehen zu bleiben. Auch diese müssen sich auf Basis von neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen immer weiterentwickeln.

Meine Forderungen:

1. Mehr Sachlichkeit und weniger Emotionen
2. Stopp des aktuellen Gesetzesvorhabens
3. Neubewertung des Themas auf Basis von belastbaren wissenschaftlichen Belegen.
4. Mehr Gelder für die Forschung im landwirtschaftlichen Bereich unter Nachhaltigkeitsaspekten.
5. Mehr Einsatz für Änderungen und Angleichungen der Standards auf EU-Ebene.

10. Kommentar von :Oliver Burry

"Üblicherweise haben die hochstämmigen Streuobstbäume eine Stammhöhe von mindestens 140 cm"

Sehr geehrte Damen und Herren. Mit großer Sorge lese ich diesen Satz "Üblicherweise haben die hochstämmigen Streuobstbäume eine Stammhöhe von mindestens 140 cm" im GesetzesEntwurf. Dieser Satz muss dringend wie folgt geändert werden : "Üblicherweise haben die hochstämmigen Streuobstbäume eine Stammhöhe von mindestens 160 cm" Begründung :

Sehr geehrte Damen und Herren. Mit großer Sorge lese ich diesen Satz "Üblicherweise haben die hochstämmigen Streuobstbäume eine Stammhöhe von mindestens 140 cm" im GesetzesEntwurf. Dieser Satz muss dringend wie folgt geändert werden :

"Üblicherweise haben die hochstämmigen Streuobstbäume eine Stammhöhe von mindestens 160 cm"

Begründung :
1. Durch meine jahrelange berufliche Tätigkeit In einer großen Süddeutschen Baumschule in der wir die Streuobstbäume selber aufgezogen haben weiß ich das selbst der Bund deutscher Baumschulen eine mindest Stammhöhe von 1.60m für Hochstamm Obstbäume enthält. Alles andere sind Halbstämme die nicht zielführend sind auf Streuobstwiesen aus folgenden Gründen:
1. Um eine sinnvolle Pflege der daruntergelegenen Wiesen zu ermöglichen ist eine Mindeststammhöhe von 1.60 m bis besser 1.80 m Höhe nötig. Dies ist auch wichtig das die Landwirte die Wiesen pflegen können. Aus eigener Erfahrung z.B. Mahd usw.

2. Ökologische Funktion der Streuobstwiese. Der Grünspecht legt seine Höhlen in Obstbäumen erst ab mindestens 1.60 m Höhe an. Diese Höhlen sind wichtig für viele seltene Vogelarten wie Wendehals Feldsperling Gartenrotschwanz Halsbandschnäpper oder Steinkauz uvm. Diese Arten sind auch über die Vogelschutzrichtlinie streng geschützt. Ferner gehen in die Höhlen auch Fledermäuse und Bilche wie der Gartenschläfer. Um dièse europäischen Verpflichtungen und das Verschlechterungsverbot Vogelschutz Richtlinie einzuhalten brauchen wir diese Mindeststammhöhe von 1.60m Höhe dringend.

3. Eben um Streuobstwiesen die europäisch geschützt sind durch Natura 2000 zu erhalten brauchen wir dringend diese Formulierung , da sie ja aus Hochstämmen traditionell bestehen.

"Üblicherweise haben die hochstämmigen Streuobstbäume eine Stammhöhe von mindestens 160 cm"

Bitte ändern Sie dies dringend so um.
Herzlichen Dank Oliver Burry