Handlungsfeld Forstwirtschaft
Ziel: Erfassung des Zustands und der Entwicklung von waldspezifischen Artengruppen als Indikator für ein biodiversitätkonformes adaptives Waldmanagement
Beschreibung: Wälder sind Lebensraum für eine Vielzahl an Tier-, Pflanzen- und Pilzarten. Die Biodiversität in Wäldern wird sowohl von Umweltfaktoren und deren Veränderungen wie dem sich wandelnden Klima als auch vom Waldmanagement beeinflusst. Eine hohe Biodiversität ist eine entscheidende Grundlage für die Anpassungsfähigkeit und Resilienz von Wäldern im Klimawandel. Ein biodiversitätskonformes adaptives Waldmanagement benötigt daher umfassende, repräsentative Informationen zur biologischen Vielfalt, den sie prägenden Einflussfaktoren und deren Wirkungsweisen.
Zuständigkeit: Landesforstverwaltung, Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg
Beteiligung: Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg
Umsetzungbeginn (-abschluss): 2023
Ziel / Nutzen: Ermöglichung natürlicher Anpassungsprozesse von Waldzielartengruppen
Beschreibung: Biotopverbundstrukturen sind eine Voraussetzung für die natürliche Anpassung an sich klimawandelbedingt verändernde Umweltbedingungen.
Biotopverbundstrukturen müssen daher für alle Arten und Lebensraumtypen geschaffen werden, welche durch die Umweltveränderungen einen Anpassungsdruck (Selektion) erfahren und darauf entweder mit einer Veränderung ihrer genetischen Zusammensetzung reagieren und/oder in geeignetere Umweltbedingungen abwandern müssen.
Insofern gilt es besonders vulnerable Artengruppen zu identifizieren (solche mit geringem Ausbreitungspotenzial oder sehr fragmentierten Vorkommen, welche nicht mehr im Paarungskontakt stehen) und für diese durch Biotopvernetzung die notwendigen Bedingungen für natürliche Anpassungsprozesse zu verbessern.
Hohe Vulnerabilität besteht für hochspezialisierte Arten, Arten mit sehr großen Raumansprüchen und Arten, deren Lebensraumansprüche nicht im Rahmen der Naturnahen Waldbewirtschaftung bedient werden. Letzteres gilt insbesondere für Arten, die auf ganz frühe (sehr lichte) und ganz späte Sukzessionsstadien angewiesen sind. Viele dieser Arten kommen aktuell nur noch in verinselten, zium Teil sehr kleinen Restpopulationen vor. Ziel muss sein, die besonders vulnerablen Vorkommen durch einen funktionalen Biotopverbund hin zu langfristig überlebensfähigen Populationen (Stichwort „minimum viable populations“) zu entwickeln.
Aktuell wird im Rahmen der Weiterentwicklung der Gesamtkonzeption Waldnaturschutz der Biotopverbund Wald geplant. Hierzu sollen von der FVA bestehende Fachkonzepte verschnitten, Lückenanalysen durchgeführt und eine Umsetzungsplanung erstellt werden. Der Biotopverbund im Offenland wird über die Naturschutzverwaltung koordiniert und auf einem gesonderten Maßnahmenblatt ausgeführt.
Zuständigkeit: Landesforstverwaltung, Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg
Ziel: Umsetzung eines großräumigen, grenzüberschreitenden Biotopverbunds der Wälder und Vorkommen deckungsgebundener Wildsäuger zur Sicherung der Biodiversität
Beschreibung: Der Biotopverbund „Generalwildwegeplan“ (Paragraph 46 Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG)) ist Artenschutz, Naturschutz und Klimaschutz in einem. Er weist ein Netz von Wildtierkorridoren aus, welches terrestrischen Arten eine Durchlässigkeit zwischen großen Kernlebensräumen ermöglichen soll. In der Umsetzung soll dabei das großräumige Konzept des GWP in kleinräumigeren Biotopverbundkonzepten, zum Beispiel der Regionalverbände oder Kommunen, mit Maßnahmen berücksichtigt werden. Die Konzeption bietet auch eine verbindliche Orientierung für Infrastruktureingriffe, mit denen erhebliche Beeinträchtigungen vermieden und Standorte für Minimierungs- und Ausgleichsmaßnahmen festgelegt werden sollen. In der Verkehrsinfrastruktur bilden Tierquerungshilfen wie Grünbrücken und Wildtunnel sehr wichtige Maßnahmen.
Ziel / Nutzen:
- Modellhafte Darstellung von Szenarien eines mehr oder minder starken Nadelholzrückgangs und den damit verbundenen Auswirkungen auf die Beteiligten der Wertschöpfungskette im Cluster Forst- und Holz
- Prognose für künftige Holzversorgung, Roh- und Halbwarenpreise sowie deren Verfügbarkeit und Alternativen
- Umfang und Potentialermittlung künftiger Rohholzsortimente und deren mögliche Einsatzbereiche
- Frühzeitige Vorbereitung der Wertschöpfungskette auf künftiges Rohholzangebot
- Zukunftsfähige Klimawaldprodukte identifizieren und charakterisieren Sicherstellung der umfangreichen Verwendbarkeit von Klimawaldprodukten
Beschreibung: Auch in den Wäldern Baden-Württembergs sind die Auswirkungen des Klimawandels in Form von biotischen- und abiotischen Schadereignissen spürbar. In Kombination mit dem sich vollziehenden Waldumbau steht das Land entlang der forstlichen Wertschöpfungskette künftig vor neuen Herausforderungen. Will sich Baden-Württemberg auch in Zukunft im Bundesvergleich als Holzbauland etabliert sehen, gilt es, sich schon heute aktiv vorzubereiten. Bereits bestehende Untersuchungen im Themenfeld zeigen, dass weiterer Forschungs-, Investitions-, und Entwicklungsbedarf besteht.
Der absehbare Nadelholzrückgang im Zusammenspiel mit dem Waldumbau wird sich auf die gesamte Wertschöpfungskette im Cluster Forst- und Holz auswirken. Der absehbare Rückgang des Nadelholzes in Verbindung mit dem Waldumbau wird sich auf die gesamte Wertschöpfungskette des Clusters Forst und Holz auswirken. Es gilt, den sektorübergreifenden Handlungsbedarf zu ermitteln, der sich aus der künftig verstärkten Nutzung von Laubholz ergibt. Besonderes Augenmerk sollte auf die Faktoren gelegt werden, die die Holzvorräte, das Holzangebot und die Preise beeinflussen. Dabei ist eine Berücksichtigung aller Teilnehmenden und Teilsektoren der Wertschöpfungsketten vorgesehen. In diesem Zusammenhang werden Forschungsinstitute beauftragt, die daraus resultierenden Folgen für die Wertschöpfungskette zu untersuchen.
Die Maßnahmen und Investitionsanreize, die erforderlich sind, um den Zukunftsszenarien frühzeitig begegnen zu können, sollen aus den Basisergebnissen abgeleitet werden.
Zuständigkeit: Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz
Beteiligung: Institute zur Durchführung der Studien, Beteiligte der Waldstrategie 2050
Umsetzungbeginn (-abschluss): Beginn 2022
Ziel / Nutzen:
- Erhalt der waldtypischen Biodiversität
- Beitrag zu einem nachhaltigen Waldnaturschutz
- Bewahrung bzw. Wiederherstellung günstiger Erhaltungszustände klimasensibler Natura 2000-Schutzgüter
- Umsetzung rechtlicher Anforderungen (vor allem die Paragraphen 33, 34 und 44 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG), die Paragraphen 22 und 42 des Landeswaldgesetzes (LWaldG))
Beschreibung: Die baumgebundenen Vertikal- und Horizontalstrukturen mit ihren Mikrohabitaten sind die wertgebenden Merkmale und Grundlage der waldtypischen, hohen Biodiversität unserer Wälder. Sie entwickeln sich erst im Laufe von Jahrzehnten bis zu Jahrhunderten und setzen halbwegs konstante Standortsbedingungen voraus. Insofern sind alle Waldlebensräume durch den Klimawandel bedroht.
Besonders sensibel sind die Waldlebensräume im feuchten beziehungsweise nassen Standortsspektrum, insbesondere in kühlhumiden (Höhen-)lagen und luftfeuchten Lagen. Dies sind vor allem:
- Moor- und Moorrandwälder, Missenstandorte,
- Wälder der Hart- und Weichholzaue,
- Fließgewässer mit Begleitvegetation, sowie
- Schluchtwälder.
Diese Waldlebensräume sind vollständig durch die Waldbiotopkartierung erfasst.
Zuständigkeit: Untere Forstbehörden und Staatsforstbezirke
Beteiligung: Untere Naturschutzbehörden,Wasserwirtschaftsämter, Auditoren der Waldzertifizierung, Regierungspräsidien
Umsetzungbeginn (-abschluss): Sofort
Ziel / Nutzen:
- Stärkung der Biodiversität als Basis der Anpassungsfähigkeit von Waldökosystemen
- Verbesserung der Waldnaturschutz(WNS)-Beratung von PW und KW (und auch SW)
- Umsetzung Natura 2000-Managementpläne
- Umsetzung rechtlicher Anforderungen (vor allem die Paragraphen 33, 34 und 44 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG), die Paragraphen 22 und 42 des Landeswaldgesetzes (LWaldG))
- Professionalisierung und Kompetenzaufbau im Waldnaturschutz
- Optimierung in der Umsetzung naturschutzfachlicher Anforderungen durch Integration und Partizipation
- Minimierung ordnungsrechtlicher Maßnahmen
- Landesweit einheitliches Vorgehen über Implementierung auf Ebene der Unteren Forstbehörden (UFB)
Beschreibung: Auf Natura 2000-Gebietsebene werden die Schutzgüter priorisiert und die Verantwortlichkeiten der Waldbesitzer definiert (Vorarbeiten der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt (FVA)). Das jeweilige UFB-Gebietsmanagement entwickelt auf dieser Basis betriebsübergreifende Umsetzungskonzepte mit den Forstbetrieben (auf die Erhaltungsziele ausgerichtet) und stimmt sie mit der Naturschutzverwaltung ab. Für Planung und Vollzug erfolgt eine betriebs- und gebietsbezogene Dokumentation. Im öffentlichen Wald kommt der Forsteinrichtung hierbei eine wichtige Integrationsfunktion zu. Das Gebietsmanagement ist ebenfalls für eine intensive Kommunikation mit allen berührten Stellen, die Akzeptanzförderung, die Öffentlichkeitsarbeit und die Dokumentation verantwortlich
Ziel / Nutzen: Schutz des Waldes vor Schadorganismen zur Gewährleistung der vielseitigen Waldfunktionen einschließlich des Klimaschutzes bei minimiertem Einsatz von synthetisch-chemischen Pflanzenschutzmitteln unter sich ändernden klimatischen Bedingungen und sich daraus ergebender Störungen.
Beschreibung: Gemäß den im Pflanzenschutzgesetz (die Paragraphen 2, 3 des Pflanzenschutzgesetzes (PflSchG); gute fachliche Praxis und integrierter Pflanzenschutz) festgeschriebenen Grundsätzen des integrierten Pflanzenschutzes (IPS) sollen weitere biologische, biotechnische, pflanzenzüchterische sowie anbau- und kulturtechnische Verfahren entwickelt und umgesetzt werden, sodass die Anwendung synthetisch-chemischer Pflanzenschutzmittel weiter auf das notwendige Maß beschränkt werden kann.
Dazu gehören potenziell biotechnische Verfahren wie zum Beispiel der Einsatz von Botenstoffen (Semiochemikalien) wie Anti-Aggregationspheromone als Inhibitoren oder Pheromone zur Verwirrmethode und Paarungsstörung, die Integration mechanisch-technischer Verfahren mit schädlingsregulierender Wirkung in die Produktion, Verfahren des biologischen Pflanzenschutzes, pflanzenbauliche Verfahren oder die Resistenzzüchtung sowie der Einsatz von umweltverträglicheren Pflanzenschutzmitteln (Low-Risk Produkte) und Biostimulanzien. Methoden eines „Precision Forest Pest Management“ wie die Optimierung des Borkenkäfer-Managements durch eine modellgestützte, räumlich und zeitlich gezielte Lenkung der Maßnahmen auf besonders gefährdete Wälder stellen unter anderem weitere Lösungswege dar.
Zuständigkeit: Forstverwaltung, Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Regierungspräsidium Freiburg, Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Freiburg: Forschung und Entwicklung, Beratung
Beteiligung: Waldbesitzende, Landwirtschaftliches Technologiezentrum Augustenberg (LTZ), Julius Kühn-Institut – Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen (JKI), Weitere Forschungsinstitutionen im nationalen und internationalen Raum, Pflanzenschutzmittelindustrie
Umsetzungbeginn (-abschluss): Der IPS gehört mit Einführung des PflSchG 1986 zur guten fachlichen Praxis und muss noch entwickelt, intensiviert und in der Fläche ausgeweitet werden.
Ziel / Nutzen: Monitoring und Überwachung von Schadorganismen im Wald, die im Rahmen von Klimawandel und Globalisierung zunehmend an Bedeutung gewinnen, für eine kompetente und zielgerichtete Beratung der Waldbesitzenden zur Wahrung der Waldgesundheit und der vielfältigen Waldfunktionen.
Beschreibung: Die Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt (FVA) Baden-Württemberg überwacht in Zusammenarbeit mit den Waldbesitzenden die für die Wälder im Südwesten Deutschlands relevanten heimischen Schadorganismen. In Übereinstimmung mit dem Pflanzenschutzgesetz (PflSchG) bewertet die FVA die Schädlingsentwicklung und erstellt Prognosen. Daraus werden Risikoanalysen erstellt und Entscheidungshilfen sowie präventive als auch kurative Handlungsempfehlungen abgeleitet.
Das Pflanzengesundheitsschutzgesetz (PflGesG) dient der Prävention der Einschleppung, Verschleppung, Ansiedlung und Etablierung gebietsfremder invasiver Schadorganismen im Wald, die oft einen Quarantänestatus unterliegen. Das Auftreten neu auftretender Schadorganismen wird überwacht und die Waldbesitzenden werden gegebenenfalls beraten, wie es verhindert oder gebremst werden kann.
Die FVA betreibt einen Warndienst als rasche Informationsquelle zu akuten Waldgefährdungen durch Schadorganismen oder -ereignissen für die Waldbesitzenden. Neben der Überwachung der Waldbestände auf Schadorganismen und der Offizialberatung, Aufklärung, Schulung und dem Warndienst obliegt ihr unter anderem auch die Prüfung von Pflanzenschutzmitteln, Pflanzenschutzgeräten und Verfahren des Pflanzenschutzes. Darüber hinaus führt sie Untersuchungen und Versuche (Forschung) in Fällen von besonderer Schwierigkeit oder von landesweiter Bedeutung durch.
Diese genannten hoheitlichen Aufgaben obliegen der FVA gemäß der Landwirtschafts-Zuständigkeitsverordnung Baden-Württemberg (LwZustV BW 2010).
Zuständigkeit: Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg, Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg
Beteiligung: Waldbesitzende, Untere Forstbehörden, Regierungspräsidien Freiburg/Freudenstadt, Landwirtschaftliches Technologiezentrum Augustenberg (LTZ), Julius Kühn-Institut – Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen (JKI)
Umsetzungbeginn (-abschluss): Mit Einführung des PflSchG im Jahr 1986 und des PflGesG im Jahr 2021
Ziel / Nutzen: Erstellung von Hilfsmitteln zum Aufbau und Erhalt resistenter, resilienter und anpassungsfähiger Wälder
Beschreibung: Diese Maßnahme ist die zentrale Grundlage für die aktuelle und zukünftige waldbauliche Planung und Umsetzung und damit Voraussetzung für den Aufbau und den Erhalt resistenter, resilienter und anpassungsfähiger Waldbestände. Bei der Standortskartierung werden Standortseigenschaften und ihre Auswirkungen auf die Waldbestände einmalig im Rahmen der Standorterhebung erfasst. Die erwarteten zukünftigen Folgen des Klimawandels erfordern zusätzlich die Dynamisierung von Standortfaktoren.
Auf Grundlage der Standortmerkmale, der aktuellen Klimadaten und der -projektionen müssen der Wasserhaushalt, das Wachstumspotential, (a)biotische Schadeinwirkungen und weitere Standorteigenschaften in Modellen quantifiziert werden.
Daraus lassen sich zukünftige Standorteigenschaften vorhersagen und Empfehlungen zur Baumarten- und Herkunftswahl ableiten. Ergänzend werden vielversprechende neue Baumartenkandidaten („assisted migration”) sowie bisher weniger verbreitete heimische Baumarten berücksichtigt.
Zuständigkeit: Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg, Landesforsverwaltung (Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Regierungspräsidium Freiburg)
Beteiligung: ForstBW, Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg, weitere Landesbehörden, Waldbesitzende, Weitere Landesbehörden, Waldbesitzende
Umsetzungbeginn (-abschluss): Ab sofort
Ziel / Nutzen: Laufende Anpassung der waldbaulichen Behandlungsprogramme an praktische und wissenschaftliche Erkenntnisse
Beschreibung: Den Handelnden vor Ort sollen an den jeweiligen betrieblichen Zielsetzungen orientierte Handlungsmöglichkeiten und Hilfestellungen für die Bewirtschaftung der Wälder aufgezeigt werden. Die Anpassung der Wälder an den Klimawandel wird damit laufend verbessert. Der Transfer der weiterentwickelten Waldbauprogramme in die Praxis soll sichergestellt werden (Richtlinie landesweite Waldentwicklungstypen WET-RL).
Zuständigkeit: Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Landesforstverwaltung, ForstBW
Beteiligung: Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg, Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft, Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg, Verbände mit Waldbezug
Umsetzungbeginn (-abschluss): März 2021 bis Ende 2023
Ziel: Die Waldentwicklungstypen sollenden waldbaulich handelnden Personen vor Ort praxisnahe Hilfestellungen zur Pflege der Wälder unter Berücksichtigung aller Waldfunktionen (Ökosystemleistungen) bieten.
Beschreibung: Angesichts der Störungen, die in Zukunft häufiger auftreten werden, und der Unsicherheiten, die mit dem Klimawandel verbunden sind, sollen den Akteuren vor Ort Handlungsmöglichkeiten und Hilfestellungen für die Bewirtschaftung der Wälder aufgezeigt werden, die sich an den jeweiligen betrieblichen Zielsetzungen orientieren. Die Anpassung der Wälder an den Klimawandel wird damit laufend verbessert. Der Transfer der Waldbauprogramme in die Praxis soll sichergestellt werden.
Ziel: Weiterentwicklung der GK WNS, insbesondere Anpassung an die veränderten Rahmenbedingungen wie zum Beispiel den Klimawandel. Das Endprodukt soll ein Gesamtkonzept für den Waldnaturschutz auf Landschaftsebene (über alle Waldbesitzarten hinweg) sein, das den Wald in Baden-Württemberg als Ganzes betrachtet und auch waldzugehörige Landschaftselemente wie die Ökotone in die Planung einschließt. Die waldtypische Biodiversität wird als Voraussetzung für Anpassungsfähigkeit an veränderte Klimabedingungen gestärkt.
Im Jahr 2014 trat in Baden-Württemberg die Gesamtkonzeption Waldnaturschutz (GK WNS) in Kraft. Sie konkretisiert Ziele für den Wald im Rahmen der Landesnaturschutzstrategie:
- Die GK WNS hat zum Ziel, eine Vielzahl unterschiedlicher naturschutzfachlicher Teilstrategien und gesetzlicher Rahmenbedingungen kohärent auf Landesebene und über alle Besitzarten widerspruchsfrei abzubilden. Die waldtypische Biodiversität wird als Voraussetzung für Anpassungsfähigkeit an veränderte Klimabedingungen gestärkt.
- Dies soll zur Auflösung von Zielkonflikten beitragen und die praktische Umsetzung von Arten- und Biotopschutz erleichtern.
- Hierbei wurden in der bisherigen Konzeption 10 Handlungsfelder definiert, deren Umsetzung bis 2020 (und auch darüber hinaus) angestrebt wurde. Sie war für den Staatswald verbindlich.
Beschreibung: Auf Basis des bisher Erreichten im Waldnaturschutz und einer Lückenanalyse wird die GK WNS für alle Waldbesitzarten unter Berücksichtigung der veränderten Rahmenbedingungen und gesellschaftlichen Erwartungen an den Wald weiterentwickelt. Dabei soll die Vielzahl unterschiedlicher naturschutzfachlicher Teilstrategien und gesetzlicher Rahmenbedingungen kohärent und widerspruchsfrei abgebildet werden. Ziel ist es, durch die Verschneidung bestehender Konzepte und in Ergänzung zu Planungen im Offenland ein großes Ganzes statt eines Flickenteppichs von unzusammenhängenden Maßnahmen zu schaffen. Jedoch werden auch regionale Aspekte berücksichtigt, ohne dadurch an innerer Kongruenz zu verlieren.
Durch räumliche und zeitliche Priorisierung der Maßnahmen sollen die vielfältigen Waldnaturschutzziele im Wald von Baden-Württemberg insgesamt bestmöglich umgesetzt werden können, wobei Widersprüche zwischen konkurrierenden Waldnaturschutzzielen untereinander aber auch zu anderen Ökosystemleistungen des Waldes bestmöglich ausgesteuert werden. So soll nachhaltig ein „größtmöglicher Gesamtnutzen“ aller Ökosystemleistungen in der Multifunktionalität des Waldes durch ein integriertes Waldmanagement gewährleistet werden. Die Zielvorgaben müssen dabei regional so konkret sein, dass die lokal Verantwortlichen konkrete Maßnahmen ableiten können und auch Kriterien für eine Wirkungskontrolle gegeben sind. Die GK WNS berücksichtigt hierbei die unterschiedlichen Zielsetzungen der Landesforstverwaltung für den Kommunal- und Privatwald wie auch diejenigen von ForstBW für den Staatswald.
Ziel: Mit der Waldstrategie verfolgt das Land das übergeordnete Ziel, den Wald in Baden-Württemberg als bedeutenden Teil unserer Natur und Landschaft klimatolerant, resilient und zukunftsfähig zu erhalten und dafür die erforderlichen politischen, administrativen und technischen Grundlagen kontinuierlich zu verbessern.
Beschreibung: Mit der Waldstrategie wurde ein strategischer Prozess etabliert, in dem durch die Entwicklung und kontinuierliche Fortschreibung eines Zielsystems die Voraussetzungen für eine zielgerichtete Entwicklung der Wälder geschaffen werden. Die konkrete Umsetzung der Waldstrategie erfolgt über strategische Maßnahmen, die konsequent auf die Ziele ausgerichtet werden. Die Waldstrategie Baden-Württemberg ist dabei explizit aus dem Blickwinkel der gesellschaftlichen Anspruchsgruppen und aktueller wichtiger Themen aufgebaut. Zentrales Element des kontinuierlichen Waldstrategie-Prozesses ist ein kontinuierlicher Dialog mit und zwischen den gesellschaftlichen Gruppen, zum Beispiel in der Form von regionalen Waldgesprächen und anderen Dialogformaten.
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