Handlungsfeld Landwirtschaft
Ziel: Klimaangepasste Landbewirtschaftung
Beschreibung: Angestrebt wird die Implementierung der Maßnahmen der ersten Säule (insbesondere der Ökoregelungen) und der Maßnahmen der zweiten Säule des Förderprogramms für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT) in Verbindung mit Maßnahmen der Landschaftspflegerichtlinie (LPR). So sollen klimaschutzrelevante Landbewirtschaftungsmethoden eingeführt und beibehalten werden. Zudem sollen extensive Grünlandflächen gefördert und freigehalten werden, um sukzessive Bewaldung zu verhindern.
Ziel / Nutzen: Stärkung der Überwachung, Prävention, des Bewusstseins für und der Bekämpfung von „vektor-born“ und „emerging diseases“, die im Zusammenhang mit dem Klimawandel die Tiergesundheit betreffen können
Beschreibung: Die Bereitstellung von (interdisziplinären) Fachinformationen und Handreichungen für Veterinärämter und praktizierende Tierärzte und Tierärztinnen, eventuell auch Landwirtinnen und Landwirte zu relevanten, durch Klimawandel bedingten Infektionskrankheiten (West-Nil-Fieber, Blauzungenkrankheit, Afrikanische Pferdepest, Tularämie) soll gewährleistet werden, einschließlich Bekämpfung und Schutz vor Vektoren. Zu diesem Zweck soll die Überwachung verstärkt, Diagnostikmethoden etabliert und Vektoren (insbesondere Zecken und Mücken), Erreger und Wirte untersucht werden.
- Öffentlichkeitsarbeit
Zuständigkeit: Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz
Beteiligung: Chemische und Veterinäruntersuchungsämter Freiburg, Karlsruhe, Stuttgart, Staatliches Tierärztliches Untersuchungsamt Aulendorf, Veterinärämter, Task Force Tierseuchen
Umsetzungbeginn (-abschluss): 2023+
Ziel / Nutzen:
- Sortiments- und Marktanpassung der Land- und Ernährungswirtschaft
- Stärkung des Marktpotentials und Unterstützung der land- und ernährungswirtschaftlichen Betriebe bei der Vermarktung klimaangepasster Sorten und Arten
Beschreibung: Aufgrund sich ändernder Klimabedingungen können Sorten, die bislang aus wärmeren Regionen Europas bekannt sind, teilweise auch in Baden-Württemberg angebaut werden. Darüber hinaus gelangen besser an den Klimawandel angepasste neue beziehungsweise „erneuerte/wiederentdeckte“ Arten und Sorten in die Produktion. Dadurch eröffnen sich neue Marktchancen, die es durch Informations- und Aufklärungsmaßnahmen entlang den betreffenden Wertschöpfungsketten zu begleiten gilt (Qualitätsprogramme Biozeichen Baden-Württemberg (BIOZBW), Qualitätszeichen Baden-Württemberg (QZBW), gegebenenfalls Geoschutz, zum Beispiel über die Regionalkampagne „Natürlich. VON DAHEIM“).
Zuständigkeit: Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Marketinggesellschaft BW (MBW)
Beteiligung: Landwirtschaftliche Betriebe, Ernährungshandwerk und -gewerbe, Lebensmitteleinzelhandel (LEH), Außerhausverpflegungseinrichtungen
Ziel / Nutzen: Schutz vor Schaderregern zur Vermeidung von Ertrags- und Qualitätsverlusten bei minimiertem, gezieltem Einsatz von Pflanzenschutzmitteln unter sich ändernden Witterungseinflüssen
Beschreibung: Gemäß den Grundsätzen des integrierten Pflanzenschutzes soll der integrierte Pflanzenschutz in Richtung nicht-chemischer Verfahren weiterentwickelt werden.
Zuständigkeit: Landesanstalten, Landwirtschaftsverwaltung, Beratungsorganisationen
Beteiligung: Produktionsbetriebe, Forschungsinstitutionen, Pflanzenschutzmittelindustrie
Umsetzungbeginn (-abschluss): Muss intensiviert und in der Fläche ausgeweitet werden
Ziel / Nutzen: Mittelfristiger Ausbau eines Mindestanteils an Lebens- und Rückzugsräumen (Refugialflächen) für Tier- und Pflanzenarten im Offenland in Baden-Württemberg
Beschreibung: Refugialflächen sind Habitate, in die sich Tier- oder Pflanzenarten zurückziehen, weil in ihren ursprünglichen, oftmals durch frühere Landnutzungsformen im Offenland entstandenen Lebensräumen aus verschiedenen Gründen kein Überleben mehr möglich ist (Definition nach Paragraph 4 Absatz 7 Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz (LLG) ist). Refugialflächen dienen daher vorrangig als Lebens- und Rückzugsräume für Tier- und Pflanzenarten.
Das Land wird den Anteil an Refugialflächen mittelfristig landesweit auf mindestens zehn Prozent der Fläche je landwirtschaftlicher Landnutzungsart ausbauen. Ziel des Landes ist es, dass jeder landwirtschaftliche Betrieb einen Mindestanteil von fünf Prozent an ökologisch wirksamen Maßnahmen umsetzt. Die Anerkennung von Nutzungsformen oder Flächen als Refugialflächen wird durch eine Verwaltungsvorschrift geregelt, die von der zuständigen obersten Landwirtschaftsbehörde im Einvernehmen mit der obersten Naturschutzbehörde erlassen wird.
Ziel / Nutzen:
- Steigerung der Robustheit und Resilienz von Nutztieren über züchterische Maßnahmen
- Förderung der Anpassungsfähigkeit und Stabilität der Nutztiere gegenüber den Folgen des Klimawandels
Beschreibung: Über die Erfassung und Verarbeitung von Leistungs- und Tiergesundheitsdaten aus Zuchtbetrieben soll die züchterische Weiterentwicklung von Nutztierrassenrassen optimiert werden. Zudem sollen die Interaktionen zwischen den Tieren und der Umwelt untersucht und optimale Genotypen für sich verändernde Umweltbedingungen identifiziert werden.
Zuständigkeit: Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Tierzucht, Tierhaltung, Landwirtschaftliches Zentrum Aulendorf, Tierzuchtorganisationen BW, vor allem Rinderunion BW
Beteiligung: Universitäten, Hochschulen; Landesverband Baden-Württemberg für Leistungs- und Qualitätsprüfungen in der Tierzucht e.V (LKV); Zuchtbetriebe
Umsetzungbeginn (-abschluss): Läuft bereits
Ziel / Nutzen: Aufgrund der zunehmend höheren Temperaturen ist gerade auch mit der Zuwanderung neuer, bisher unbekannter Schadorganismen zu rechnen. Das Schadenspotential und die Verbreitung sollen rechtzeitig erkannt werden. So soll Schutz vor Schaderregern zur Vermeidung von Ertrags- und Qualitätsverlusten gewährleistet werden.
Beschreibung: Ein Monitoring relevanter und gegebenenfalls neuer Schaderreger soll durchgeführt werden. Darauf aufbauend sollen Empfehlungen für einen angepassten, integrierten Pflanzenschutz entwickelt werden. Das Auftreten neuer und etablierter Schaderreger soll überwacht (Frühwarnsystem) und eine intensive Beratung der Landwirtschaft über Prognosen zum Schaderregerauftreten und geeignete Maßnahmen implementiert werden.
Zuständigkeit: Landesanstalten, Beratungsorganisationen, Landwirtschafts- und Forstverwaltung und Institutionen der angewandten Forschung auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene
Beteiligung: Produktionsbetriebe, Verbände, Weitere Behörden
Umsetzungbeginn (-abschluss): Läuft teilweise schon, muss aber intensiviert und in der Fläche ausgeweitet werden
Ziel: Zusammenstellung von Maßnahmen, die den Erhalt von Streuobstbeständen in Baden-Württemberg unterstützen
Beschreibung: Aufgrund ihres Reichtums an Arten und Sorten sind Streuobstbestände bei entsprechender Bewirtschaftung als Hotspots der Biodiversität anzusehen.
Ihre genetische Vielfalt begünstigt Anpassungsmöglichkeiten an klimatische Veränderungen. Der Strukturreichtum von Streuobstbeständen dient als Lebensraum für zahlreiche wildlebende Tier- und Pflanzenarten und wirkt sich positiv auf das Mikroklima aus. Der Erhalt von Streuobstbeständen ist somit auch im Hinblick auf den Klimawandel geboten. Zu den Handlungsfeldern, die dem Erhalt von Streuobstbeständen dienen und in der Streuobstneukonzeption aufgegriffen werden sollen, gehören unter anderem:
- Bewirtschaftung,
- Verarbeitung und Vermarktung,
- Öffentlichkeitsarbeit,
- Forschung und
- Förderung.
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