Online-Kommentierung
Das Gesetz sieht eine einmalige Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1.300 Euro und für Auszubildende in Höhe von 650 Euro zur Abmilderung der zusätzlichen Belastung in der Corona-Krise für Besoldungsempfängerinnen und -empfänger des Landes vor.
Kommentare : zum Gesetz über eine einmalige Corona-Sonderzahlung an Besoldungsempfängerinnen und -empfänger Baden-Württembergs
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The Länd nur nicht für The Ref
Absolut unverständlich und nicht nachvollziehbar wie es zu dieser Einschätzung gekommen ist. Referendare haben die Pandemie im Alltag, im Unterricht und alle paar Monate in den wechselnden Stationen voll abbekommen und anstatt dann wenigstens wie alle anderen den Bonus zu erhalten wird man links liegen gelassen. The Länd konnte also keinen Weg
Absolut unverständlich und nicht nachvollziehbar wie es zu dieser Einschätzung gekommen ist. Referendare haben die Pandemie im Alltag, im Unterricht und alle paar Monate in den wechselnden Stationen voll abbekommen und anstatt dann wenigstens wie alle anderen den Bonus zu erhalten wird man links liegen gelassen.
The Länd konnte also keinen Weg finden trotz angeblich abschließend Unterhaltsbeihilfe den Bonus auszuzahlen? Das Konzept von Ausnahmeregelungen und Sonderzahlungen haben dann wohl nur die anderen Bundesländer verstanden. Oder das gesamte Pensum an Kreativität ist bei der The Länd Kampagne aufgebraucht worden.
Immerhin gut zu wissen was man als Referendar wert ist.
Keine Sonderzahlung für Rechtsreferendarinnen und -referendare?
"Die dabei vereinbarte einmalige Corona-Sonderzahlung soll zur Abmilderung der zusätzlichen Belastung in der Corona-Krise auf die Besoldung übertragen werden." Nach Ansicht der Landesregierung geht die Corona-Pandemie wohl ohne zusätzliche Belastungen an den Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendaren vorbei. Das wäre eine gute Nachricht, wenn
"Die dabei vereinbarte einmalige Corona-Sonderzahlung soll zur Abmilderung der zusätzlichen Belastung in der Corona-Krise auf die Besoldung übertragen werden."
Nach Ansicht der Landesregierung geht die Corona-Pandemie wohl ohne zusätzliche Belastungen an den Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendaren vorbei. Das wäre eine gute Nachricht, wenn sie doch stimmen würde.
Leider bringt die Pandemie natürlich auch bei uns Rechtsreferendaren diverse Belastungen mit sich.
Neben den persönlichen Belastungen, welches das Umstellen des Referendarsunterrichts auf kompletten Online-Unterricht hat (man kann seine Kollegen nicht kennenlernen, es findet in den Pausen kein persönlicher Austausch mit den Dozenten statt ...), leidet das ganze Referendariat darunter. Aktivitäten, welche bei früheren Jahrgängen zur Auflockerung und Abwechslung gesorgt haben (Streifenfahrt, Studienfahrt, Trinkversuch, Besuch in der JVA, ...) fanden gar nicht statt.
Das allein sind natürlich keine tragenden Argumente. Sie sind dennoch wichtig, um auch die Entrüstung in den vorigen Kommentaren verstehen zu können.
Dazu kommen die - schon so häufig aufgelisteten - finanziellen Belastung: das Anschaffen von Fachliteratur, weil Bibliotheken geschlossen haben; das Besorgen einer Webcam, weil die Dozenten - verständlicherweise - nicht gegen eine "Wand" reden wollen; Druckkosten usw.
Und natürlich die gesundheitlichen Belastungen:
Als Referendar muss man in den Verhandlungen anwesend sein - zum Protokolldienst oder um die Urteilsentwürfe nach der Hauptverhandlung verfassen zu können.
Zum obligatorischen Sitzungsdienst muss man in die Amtsgerichte der Außenbezirke mit Bus und Bahn reisen. Referendare leisten gerade in der Strafstation durch den Sitzungsdienst jede Woche wichtige Arbeit für den Staat und entlasten die Staatsanwaltschaft.
Der Ministerpräsident schreibt: "Die Corona-Pandemie ist eine Herausforderung unbekannten Ausmaßes für unser Land und insbesondere auch für den öffentlichen Dienst. [...] Dies erfordert von jeder und jedem Einsatz und Mut, Überstunden und Frustrationstoleranz." - Diese Frustrationstoleranz ist ersichtlich bei vielen Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendaren aufgebraucht.
Sonderzahlung auch für Rechtsreferendare
Der vorliegende Gesetzentwurf ist ein Armutszeugnis und an Geringschätzung gegenüber Rechtsreferendar*innen nicht zu überbieten. Wir waren diejenigen, die auch zu Hochzeiten der Pandemie insbesondere Sitzungsvertretungen in der Staatsanwaltschaft übernehmen mussten, an sämtlichen von den Ausbilder*innen anberaumten Sitzungen, Protokolldiensten und
Der vorliegende Gesetzentwurf ist ein Armutszeugnis und an Geringschätzung gegenüber Rechtsreferendar*innen nicht zu überbieten. Wir waren diejenigen, die auch zu Hochzeiten der Pandemie insbesondere Sitzungsvertretungen in der Staatsanwaltschaft übernehmen mussten, an sämtlichen von den Ausbilder*innen anberaumten Sitzungen, Protokolldiensten und und und teilzunehmen hatten – ohne die Möglichkeit, einen Antrag auf Sitzungsverlegung wegen der epidemiologischen Lage zu stellen und ohne die Möglichkeit, die Parteien zur Ordnung zu rufen, wenn wieder einmal das korrekte Tragen einer Maske zu viel verlangt war. Während andere Beschäftigte im öffentlichen Dienst seit zwei Jahren ohne Publikumskontakt im Home Office sitzen. All das neben dem Umstand, dass unsere eigene Ausbildung durch die Pandemie erheblich beeinträchtigt wurde und wird.
Wundert es ernsthaft noch irgendjemanden, das niemand unter den qualifizierten Nachwuchs-Jurist*innen mehr die geringste Lust verspürt, in den Staatsdienst einzutreten? Nachdem kürzlich erst die Gebühren für den Verbesserungsversuch mitten in der Pandemie erhöht wurden, setzt dieser Schritt der durchgehenden Geringschätzung gegenüber Rechtsreferendar*innen die Krone auf.
Die Verordnung über die Unterhaltsbeihilfe steht einer Auszahlung entgegen? Wollte man dies unterstellen – was ich doch bezweifle – so erscheint mir nach sieben Jahren juristischer Ausbildung recht naheliegend, wer das ändern könnte. Wie wäre es mit dem Verordnungsgeber?
Corona-Sonderzahlung
Die Sonderzahlung sollte auch für die Ruhestandsbediensteten gezahlt werden, da ansonsten dies wieder einmal eine Abkoppelung des Einkommens bedeuten würde.
Rechtsreferendare
Leider bleiben Rechtsreferendare komplett außen vor. Zweck der Sonderzahlung soll es sein, die zusätzlichen Belastungen abzumildern. Solche Belastungen bestehen allerdings eindeutig auch für Rechtsreferendare. Es ist für jeden - auch von Landesseite - der mit der Ausbildung in Kontakt kommt ersichtlich, dass Referendare erheblich unter der
Leider bleiben Rechtsreferendare komplett außen vor. Zweck der Sonderzahlung soll es sein, die zusätzlichen Belastungen abzumildern. Solche Belastungen bestehen allerdings eindeutig auch für Rechtsreferendare.
Es ist für jeden - auch von Landesseite - der mit der Ausbildung in Kontakt kommt ersichtlich, dass Referendare erheblich unter der Corona-Pandemie leiden und Nachteile entstehen. Dies beginnt bei dem AG-Unterricht an sich und endet bei der praktischen Arbeit in den jeweiligen Stationen.
Wichtige Möglichkeiten und auch bisher feste Bestandteile der Ausbildung fanden unter erschwerten Bedingungen statt oder wurden überhaupt nicht angeboten.
Wie bei der Vergabe der Impfung - noch zutreffend - festgestellt wurde, stellen Referendare auch eine wichtige Rolle in der Justiz dar. Dies zeigt sich schon mit der Verantwortung die einem z.B. bei den Sitzungsdiensten übertragen wird.
Die Corona-Sonderzahlung wäre hier eine Möglichkeit gewesen - zumindest stückweise - die Benachteiligungen aufzuwiegen und den Rechtsreferendaren eine gewisse Wertschätzung entgegen zu bringen.
Das Land BW handelt hier meiner Meinung nach unreflektiert und denkt zu kurz - ins. im Hinblick auf den Fachkräftemangel in der Justiz. Als Arbeitgeber macht sich das Land BW sehenden Auges "unbeliebt" im Vergleich zu anderen Ländern oder der privaten Wirtschaft.
Referendare werden außen vor gelassen
Sehr geehrte Damen und Herren, ich finde es nur schwer nachzuvollziehen, warum wir Referendare nun auf einmal doch nicht vom Corona-Bonus profitieren sollen. Mich beschleicht das Gefühl, dass wir am Ende die einzigen direkt vom Land besoldeten Personen sind, die diese Sonderzahlung nicht erhalten. Was ist die Rechtfertigung dafür? Ich habe
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich finde es nur schwer nachzuvollziehen, warum wir Referendare nun auf einmal doch nicht vom Corona-Bonus profitieren sollen.
Mich beschleicht das Gefühl, dass wir am Ende die einzigen direkt vom Land besoldeten Personen sind, die diese Sonderzahlung nicht erhalten. Was ist die Rechtfertigung dafür?
Ich habe im April 2020 mit dem Referendariat angefangen und es zu 100% während der Pandemie verbracht. Das Referendariat ist dadurch ganz anders gelaufen, als es hätte laufen sollen. Es gab viel weniger sozialen Austausch mit meinen Kolleginnen und Kollegen. Die Bibliothek des Landgerichts blieb für uns geschlossen.
Den Sitzungsdienst haben wir trotzdem wahrgenommen. Die Strafverfolgung muss natürlich weiter gehen und ich habe es auch gerne gemacht. Ich mache es auch immer noch gerne im Rahmen des freiwilligen Sitzungsdienstes.
Ich finde es nur extrem ungerecht, wenn alle anderen vom Land beschäftigten Personen, egal ob mit oder ohne Bürgerkontakt einen Bonus kriegen sollen, aber wir am Ende auf einmal wegen einer fadenscheinigen Begründung hinten runterfallen sollen.
Das ist schlicht und ergreifend fehlender Wille. Wie so oft kümmert man sich in der Pandemie nicht um den Nachwuchs. Einfach enttäuschend.
Rechtsreferendare?
Von der Sonderzahlung Rechtsreferendare auszuschließen ist bezeichnend für die Wertschätzung, welche man den Referendaren entgegenbringt.
Keine Sonderzahlung für Rechtsreferendar:innen
Die Nachricht darüber, dass Rechtsreferendarin:innen nicht von den Coronasonderzahlungen betroffen sein sollen, habe ich heute mit Bestürzen zur Kenntnis genommen. Neben den bereits aufgeführten Argumenten sollte nicht unberücksichtigt bleiben, vor welche psychischen Herausforderungen die letzten Monate viele Referendar:innen gestellt haben. Der
Die Nachricht darüber, dass Rechtsreferendarin:innen nicht von den Coronasonderzahlungen betroffen sein sollen, habe ich heute mit Bestürzen zur Kenntnis genommen.
Neben den bereits aufgeführten Argumenten sollte nicht unberücksichtigt bleiben, vor welche psychischen Herausforderungen die letzten Monate viele Referendar:innen gestellt haben. Der ohnehin schon immense Prüfungsdruck, den eine Staatsexamensprüfung mit sich bringt, verstärkt sich für Viele durch die erschwerten Lernbedingungen, den fehlenden fachlichen und sozialen Austausch und nicht zuletzt durch den Ausfall zahlreicher Veranstaltungen, die das Referendariat sonst interessant und abwechslungsreich machen könnten (AG-Fahrten, Besuch von besonderen Einrichtungen etc.) immens.
Schade, dass die grundlegende Ignoranz der mitunter prekären psychischen Lage von angehenden Jurist:innen, die ich bereits im Studium von Seiten zahlreicher Fakultäten erfahren musste, sich gegenüber den Referendar:innen des Landes Baden-Württemberg fortsetzt.
Die Gewährung einer Bonuszahlung würde das geschilderte Problem sicher nicht lösen. Aber sie könnte ein Signal dafür sein, dass Rechtsreferendar:innen einen wichtigen Teil der Landesjustiz ausmachen und sich die Strapazen der Ausbildung am Ende vielleicht doch lohnen.
Rechtsreferendare bleiben außen vor
Ich kann mich den anderen Kommentaren nur anschließen und finde es sehr schade, dass man nun zu der Einschätzung gekommen ist, Rechtsreferendar*innen keine Sonderzahlung zu gewähren. Warum und weshalb dies nun so entschieden wurde, entzieht sich leider meinem Verstand. Dabei gäbe es genug gute Gründe und Argumente Rechtsreferendar*innen diese
Ich kann mich den anderen Kommentaren nur anschließen und finde es sehr schade, dass man nun zu der Einschätzung gekommen ist, Rechtsreferendar*innen keine Sonderzahlung zu gewähren.
Warum und weshalb dies nun so entschieden wurde, entzieht sich leider meinem Verstand. Dabei gäbe es genug gute Gründe und Argumente Rechtsreferendar*innen diese einmalige Sonderzahlung zu überlassen.
Es bleibt wohl dabei, dass die Annerkennung diesen Auszubildenden weiterhin verwehrt bleibt.
Ausklammerung von Rechtsreferendaren/-innen ohne Sachgrund
Nach dem Gesetzentwurf über eine einmalige Corona-Sonderzahlung an Besoldungsempfängerinnen und -empfänger dort § 2 Abs. 1 Nr. 4 sind Auszubildende in öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnissen mit Anspruch auf Unterhaltsbeihilfe im Geltungsbereich dieses Gesetzes. Rechtsreferendar:innen befinden sich gemäß § 5 Abs. 1 JAG in einem
Nach dem Gesetzentwurf über eine einmalige Corona-Sonderzahlung an Besoldungsempfängerinnen und -empfänger dort § 2 Abs. 1 Nr. 4 sind Auszubildende in öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnissen mit Anspruch auf Unterhaltsbeihilfe im Geltungsbereich dieses Gesetzes.
Rechtsreferendar:innen befinden sich gemäß § 5 Abs. 1 JAG in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis und haben gemäß § 7 Abs. 1 JAG Anspruch auf eine monatliche Unterhaltsbeihilfe.
Ein angeblich bestehender abschließender Charakter der "Verordnung des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft über die Gewährung von Unterhaltsbeihilfen an Rechtsreferendare" überzeugt nicht.
Eine Ungleichbehandlung ist m.E.n. schlicht nicht mit dem Ziel der Sonderzahlung vereinbar. Ein/e Rechtsreferendar/in ist in vielerlei Hinsicht auch eine Arbeitsentlastung für die Beamtinnen und Beamten. Unliebsame Akten können zur Vereinfachung der eigenen Arbeit an die zugewiesene Person abgegeben werden, um zumindest eine Voreinschätzung zu erhalten, Sitzungsdienst vor den Amtsgerichten zur Entlastung der Staatsanwälte/innen und Amtsanwälte/innen wird auf die Rechtsreferendare/innen übertragen.
Die Problemstellungen des durch die Coronapandemie beeinträchtigten Arbeitsalltags belasten Referendare:innen in exakt gleicher Weise, wie sie sonstige Auszubildende belasten. Zusätzliche Kosten für die Einrichtung und Aufrechterhaltung des Homeoffice und ein erheblicher Verlust der Ausbildungsqualität, der durch Eigenmaßnahmen und dadurch auf eigene Kosten ausgeglichen werden muss.
Auch aus politischer Sicht ist eine derartige Handhabung, gelinde gesagt, Unsinn. Seit Jahren wird ein Fachkräftemangel in der Justiz beklagt und dennoch bleiben Förderungen des Nachwuchses aus. Insbesondere im Vergleich mit den Nachbarländern macht Baden-Württemberg, als potentieller Arbeitgeber, keine gute Figur mit derartiger Ungleichbehandlung.