Klimaschutz

Klima-Maßnahmenregister 2024

Das Klima-Maßnahmenregister enthält Maßnahmen, die den Ausstoß von Treibhausgasen senken sollen. Bürgerinnen und Bürger konnten online weitere Maßnahmen vorschlagen.

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Ein Thermometer zeigt fast 36 Grad Celsius an. (Bild: © Patrick Pleul / dpa)

Klima-Maßnahmenregister 2024

Stellungnahme Querschnitt

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Im Rahmen der Bürgerbeteiligung zum Klima-Maßnahmen-Register (KMR) wurden zum Bereich Querschnitt insgesamt 13 Kommentare abgegeben. Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft bedankt sich für die Beteiligung und das Interesse an den Klimaschutzmaßnahmen des Landes.

Die eingegangenen Kommentare zum Bereich Querschnitt adressieren viele unterschiedliche Bereiche.

Zum Teil wird gefordert, dass das KMR breiter gefasst werden sollte und auch das Thema Klimaanpassung oder weitere Themen aus den Bereichen Umwelt- und Naturschutz umfassen sollte. Beim KMR handelt es sich jedoch dezidiert um eine Sammlung von Maßnahmen für den Klimaschutz. Die Klimawandelanpassung wird im Rahmen der Strategie zur Anpassung an den Klimawandel in Baden-Württemberg (PDF), welche im vergangenen Jahr fortgeschrieben wurde, separat bearbeitet.

Auch für weitere Natur- und Umweltschutzthemen bestehen verschiedene Strategien und Maßnahmen. Für die Verbesserung der Wasserqualität stellt das Land beispielsweise bereits Investitionsmittel zur Verfügung.

Weitere Kommentare betreffen unter anderem den Kohlenstoffdioxid(CO2)-Schattenpreis. Hierbei geht es zum einen um die Einführung eines CO2-Schattenpreises für Kommunen. Den Gemeinden und Gemeindeverbänden wird in Paragraf acht Absatz sechs des Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetzes Baden-Württemberg (KlimaG BW) bereits explizit empfohlen, für die Planung von Baumaßnahmen sowie die Beschaffung von Liefer- und Dienstleistungen in eigener Zuständigkeit einen CO2-Schattenpreis einzuführen. So liegt die Entscheidung darüber, ob die Gemeinden und Gemeindeverbände das Instrument für sich nutzen wollen, in welcher Art und Weise dies erfolgen und schließlich ab welchem Zeitpunkt es zur Anwendung gelangen soll, in eigener kommunaler Verantwortung und kann unterschiedliche kommunale Gegebenheiten berücksichtigen. Gleichwohl soll vor dem Hintergrund der mit diesem Instrument verfolgten Zielsetzungen auch die Vorbildfunktion der Kommunen angesprochen werden (vergleiche auch Gesetzesbegründung zum KlimaG BW (PDF))

Ein weiterer Kommentar kritisiert die Auswirkungen des CO2-Schattenpreises und verlangt stattdessen einen größeren Fokus darauf, dass auch andere Länder Klimaschutz betreiben. Das Land Baden-Württemberg adressiert mit dem Schattenpreis verschiedene Aspekte und betreibt zugleich internationale Aktivitäten, die auf Klimaschutz weltweit abzielen. Beide Bereiche haben unterschiedliche Zielrichtungen und müssen durchaus nebeneinanderstehen: Zunächst hat der CO2-Schattenpreis einen wichtigen Effekt im Hinblick auf die landeseigenen Aktivitäten im Bereich Liegenschaften der Landesverwaltung und perspektivisch auf Beschaffungsmaßnahmen. Durch den CO2-Schattenpreis werden klimafreundliche Produkte, Lösungen und Technologien gefördert. Dadurch werden gleichzeitig Fehlinvestitionen beziehungsweise Wertverluste von Investitionen (sogenannte „stranded assets“) vermieden und auf eine klimaneutrale Zukunft ausgerichtet. Zudem gilt es, die Vorbildfunktion des Landes gegenüber der Privatwirtschaft zu beachten, die teilweise schon CO2-Schattenpreise bei relevanten Planungsaktivitäten einsetzt. Gleichzeitig setzt sich das Land Baden-Württemberg für internationalen Klimaschutz ein und hat zu diesem Zwecke unter anderem im Jahr 2015 zusammen mit dem US-Bundesstaat Kalifornien das subnationale Klimaschutzbündnis der „Under2 Coalition“ gegründet. Im Rahmen dessen hat sich eine Vielzahl an Bundesstaaten und Regionen weltweit zu ambitioniertem Klimaschutz verpflichtet und die Mitglieder des Bündnisses arbeiten gemeinsam an verschiedenen Projekten und Aktivitäten für den Klimaschutz. Angesichts des bereits fortgeschrittenen Klimawandels und des dringenden Handlungserfordernisses für den Klimaschutz sollten alle möglichen Maßnahmen von allen relevanten Akteuren ergriffen werden, die eine Fortsetzung des menschengemachten Klimawandels und die damit einhergehenden, sich verstärkenden negativen Auswirkungen begrenzen, anstatt Verantwortlichkeiten gegenseitig zuzuschieben. Alle Klimaschutzmaßnahmen tragen im Übrigen dazu bei, mögliche Kosten von klimabedingten Schäden und Verlusten zu verringern. Darüber hinaus gilt es, sogenannte „Pioniervorteile“ (englisch „first mover advantage“) und weitere positive Nebeneffekte (sogenannte „co-benefits“) zu beachten.

Einige Kommentare betonen darüber hinaus die Notwendigkeit von Suffizienz. In einzelnen KMR-Maßnahmen findet sich das Thema Suffizienz bereits wieder. Ein Beispiel sind die Aktivitäten der Akademie für Natur- und Umweltschutz im Bereich Klimaschutz. Die Akademie bietet auch Bildungsangebote zum Thema Suffizienz an und führt eine eigene Veranstaltungsreihe zu dieser Thematik durch. Diskussionsbeiträge zum Thema Suffizienz wie etwa vom Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) werden vom Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft begrüßt. Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft stimmt mit dem SRU überein, dass eine kritische Auseinandersetzung mit Produktions- und Konsumformen auch aus Klimaschutzgründen erforderlich ist, wobei Suffizienz wie vom SRU betont als kollektive Herausforderung verstanden werden sollte. Dementsprechend ist es Aufgabe der sektorverantwortlichen Ressorts, das Thema Suffizienz im jeweiligen Sektor aufzugreifen und zu berücksichtigen.

Das Land arbeitet kontinuierlich an wirkungsvollen Maßnahmen für den Klimaschutz. Für die Erreichung der Klimaziele des Landes und insbesondere für die Verwirklichung der Netto-Treibhausgasneutralität bis 2040 sind noch weitergehende Anstrengungen auf allen Ebenen im Land wie auch auf den übergeordneten Ebenen im Bund und der Europäischen Union erforderlich.