Klimaschutz

Klima-Maßnahmenregister 2024

Das Klima-Maßnahmenregister enthält Maßnahmen, die den Ausstoß von Treibhausgasen senken sollen. Bürgerinnen und Bürger konnten online weitere Maßnahmen vorschlagen.

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Ein Thermometer zeigt fast 36 Grad Celsius an. (Bild: © Patrick Pleul / dpa)

Klima-Maßnahmenregister 2024

Stellungnahme Verkehr

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Das Ministerium für Verkehr hat die Kommentare zu den Maßnahmen des Klima-Maßnahmen-Registers im Sektor Verkehr sorgfältig geprüft.

Bis zum 24. April 2024 hatten die Bürgerinnen un Bürger die Möglichkeit, die bisher im Klima-Maßnahmen-Register (KMR) im Sektor Verkehr geführten 25 Maßnahmen zu kommentieren und weitere Maßnahmenvorschläge einzubringen.

Für die Beteiligung, kritischen Anmerkungen und Vorschläge bedanken wir uns.

Das Ministerium für Verkehr hat Ihre Kommentare und Maßnahmenvorschläge sorgfältig geprüft.

Die eingegangenen Kommentare wiederholen und/oder ergänzen sich in einigen Bereichen, auch ist die klare Abgrenzung nicht immer möglich. Daher hat das Ministerium für Verkehr die Stellungnahme in eine generische und eine thematische Betrachtung gegliedert.

Gesamtbetrachtung

Etwa ein Drittel der Kommentare befasst sich mit den Themen Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV), Mitfahrgelegenheiten, Pendeln und Sharingangeboten. Vorschläge zu Geschwindigkeitsreduzierungen, dem Ausbau der Radverkehrsnetze und des ÖPNVs inklusive dessen Rahmenbedingungen, sind vermehrt auf Zustimmung gestoßen. Vorne an mit den meisten positiven Bewertungen steht die Entsiegelung von Parkplatzflächen.

Der überwiegende Teil der Kommentare wird durch die Aktivitäten des Ministeriums für Verkehr zur Erreichung der Vorgaben des Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg (KSG) abgedeckt:

Bis 2030 soll der Verkehr deutlich weniger Kohlenstoffdioxid (CO2) produzieren. Um das zu erreichen hat sich das Verkehrsministerium konkrete Ziele gesetzt:

  • Verdopplung des öffentlichen Verkehrs
  • jedes zweite Auto fährt klimaneutral
  • ein Fünftel weniger Kraftfahrzeug(Kfz)-Verkehr in Stadt und Land
  • jede zweite Tonne fährt klimaneutral
  • jeder zweite Weg wird selbstaktiv zu Fuß oder mit dem Rad zurückgelegt.

Konkret soll es mit diesen Zielen möglich werden bis zum Jahr 2030 die Emissionen im Verkehrssektors um mindestens 55 Prozent im Vergleich zu 1990 zu reduzieren. Das ist ambitioniert, aber nicht unrealistisch. Wenn die Verkehrswende und der Klimaschutz als Projekt zwischen Politik, Wirtschaft und Gesellschaft, als Projekt aller verstanden wird, kann es gelingen.

Das im November 2022 im Kabinett verabschiedete Eckpunktepapier zum Landeskonzept Mobilität und Klima (LMK) enthält die wichtigsten Maßnahmen, um die Vorgaben des KSG BW im Verkehrsbereich umzusetzen. Das Klima-Maßnahmen-Register (KMR) wurde im Juni 2024 seitens des Ministeriums für Verkehr umfassend um die wirksamsten Maßnahmen aktualisiert.

Insgesamt konnten wir feststellen, dass unsere Ambitionen und die daraus resultierenden Aktivitäten und Maßnahmen auf hohe Zustimmung treffen. Das bestätigt auch die vom Land in Auftrag gegebene Telefonumfrage der forsa, zum Thema „Mobilität und Verkehr in Baden-Württemberg“.

Maßvoller Straßenbau nach dem Grundsatz Erhalt vor Neu- und Ausbau

Für die Mobilität der Zukunft ist ein leistungsfähiges und klimaresilientes Straßennetz eine Grundvoraussetzung. Um die Lebensqualität zu verbessern und negative Umweltauswirkungen zu minimieren, ist auch künftig der maßvolle Neu- und Ausbau, wie auch im Koalitionsvertrag verankert, sinnvoll und notwendig. Beispielsweise werden durch die Stärkung zentraler Verkehrsachsen, wie dem Bau von Ortsumgehungen, die Kommunen vom Durchfahrtsverkehr entlastet und Ortmittenprojekte, die zur Verbesserung der Lebens- und Aufenthaltsqualität beitragen, erst ermöglicht. Bei allen Straßenbaumaßnahmen gilt der Grundsatz: Erhaltung vor Neu- und Ausbau. Der erforderliche Substanzerhalt von Straßen und Bauwerken, beispielsweise Brücken und Tunneln, wird über das Erhaltungsmanagement (Sanierungsprogramme) an Bundes- und Landesstraßen angestrebt. Die Kommunen agieren entsprechend für kommunale Straßen. Auch der prognostizierte starke Anstieg des Straßengüterverkehrs erfordert den maßvollen Ausbau wichtiger Straßenachsen. Für Maßnahmen an Autobahnen ist die Autobahn GmbH des Bundes zuständig. Ihr obliegt in diesem Zusammenhang auch die Prüfung einer Studie bezüglich zusätzlicher Autobahnanschlussstellen, wie in Kommentar Nummer 1 vorgeschlagen. Über neue Anschlussstellen wird sehr restriktiv entschieden. Das Autobahnnetz weißt bereits eine gute Anschlussdichte auf, zudem werden die Sicherheit und Leichtigkeit des Fernverkehrs durch eine hohe Anschluss­dichte nachteilig beeinflusst. Daher werden Anfragen hierzu beim Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) sehr restriktiv behandelt.

Mehr Handlungsspielraum für Geschwindigkeitsbeschränkungen

Seitens des Bundes werden auch die rechtlichen Vorgaben bezüglich der Anordnung von Geschwindigkeitsbeschränkungen gestellt. Hier setzen wir uns als Land bereits seit geraumer Zeit für mehr Flexibilität ein. Um die Forderungen nach niedrigeren oder generellen Tempolimits, wie in den Kommentaren Nummer 12, Nummer 18 und Nummer 32 genannt, zu erfüllen, muss daher der Bund die entsprechenden rechtlichen Voraussetzungen schaffen. Speziell für Bundesautobahnen liegt zudem die Entscheidungsbefugnis für verkehrsrechtliche Einzelanordnungen bei der Autobahn GmbH des Bundes.

Niedrigere Geschwindigkeiten erhöhen die Verkehrssicherheit und wirken sich positiv auf die Reduzierung umweltschädlicher Emissionen aus. Innerorts entlasten sie Bewohnerinnen und Bewohner, erleichtern das Überqueren von Fahrbahnen und tragen so zur Erhöhung der Aufenthaltsqualität in den Ortsmitten bei. Damit sind sie nicht nur gut für Klima und Umwelt, sondern auch für die Menschen. Im Rahmen seiner Zuständigkeit setzt das Land dies um, was sich zum Beispiel in einem sehr hohen Anteil von Ortsdurchfahrten mit Tempo 30-Regelungen niederschlägt.

Weniger Kfz-Verkehr durch attraktive Alternativen

Baden-Württemberg ist das Bundesland mit der mit Abstand höchsten Anzahl an Carsharing-Fahrzeugen. Ungeachtet dessen, wollen wir das Carsharing flächen­deckend weiter ausbauen. Hierzu veröffentlichen wir in Kürze die Carsharing-Strategie 2030, die dann Handlungsleitfaden für die Aktivitäten der kommenden Jahre sein wird. Als eine Maßnahme ist – vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel – auch die Bereitstellung einer White-Label-Software-Lösung in Verbindung mit rechtlichen Ausarbeitungen vorgesehen.

Eine Alternative zum Carsharing sind Mitfahrangebote. Um die Angebote der unterschiedlichen Mitfahrplattformen an einer Stelle zu bündeln und mit einem intermodalen Routing zu verknüpfen, haben wir die Ridesharing-Metaplattform „Mitfahren-BW“ in Auftrag gegeben. In einer künftigen Ausbaustufe sollen dann auch Mitfahrgesuche eingebunden werden, so dass in der Folge auch, die in Kommentar Nummer 9 thematisierten Assistenzsysteme realisiert werden können. Abseits der digitalen Möglichkeiten soll parallel auch das Thema „Mitfahrbänke“ als Teil der Mobilitätsstationen gestärkt werden.

Durch eine Reihe unterschiedlicher Initiativen und Angeboten unterstützen wir zudem die nachhaltige Beschäftigtenmobilität (betriebliches Mobilitätsmanagement, kurz: BMM). So wurde beispielsweise im Juli 2023 das Bündnis „Verkehrswende in der Arbeitswelt“ gegründet. Das Bündnis vereint Partnerinnen und Partner aus der Wirtschaft, Gewerkschaften und Verbänden, die einen Beitrag zur Umsetzung der Verkehrswende in der Arbeitswelt leisten möchten. Ziel bis 2040 ist es, Pendel- und Berufsverkehre klimaneutral zu gestalten und wo sinnvoll zu vermeiden. Weiterhin wird BMM in allen sechs regionalen Mobilitätspakten des Landes thematisiert. Die teilnehmenden Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber setzen im Rahmen der Pakte unterschiedliche Maßnahmen um und fördern so die nachhaltige Mobilität ihrer Beschäftigten.

Das Ministerium für Verkehr hat beim Thema BMM eine generelle Netzwerkfunktion und gibt hilfreiches Wissen und Umsetzungsvorschläge an Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber weiter. Außerdem werden diese im Rahmen des Förderprogramms B²MM (Betriebliches und Behördliches Mobilitätsmanagement) finanziell bei der Umsetzung von Erhebungen, Planungen und Maßnahmen des BMM unterstützt.

Das Pendeln mit dem Rad ist inzwischen auch auf längeren Strecken eine echte Alternative zum privaten Kfz. Diese Rad-Pendlerinnen und Pendler sind die Hauptzielgruppe der Initiative RadKULTUR des Landes, die das Radfahren – auch in Zusammenarbeit mit Unternehmen – promotet. Wir haben das Stadtradeln über die RadKULTUR systematisch gefördert und ausgebaut – so das es inzwischen fast im ganzen Land Teams gibt und diese auch bundesweit an der Spitze fahren.

Schnellerer und gezielter Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur

Das Land arbeitet mit Nachdruck daran, die Radverkehrsnetze flächendeckend in einem sicheren und attraktiven Standard auszubauen. Das 8.000 Kilometer lange RadNETZ-BW verbindet über 700 Kilometer im Land und soll bis 2030 komplett im Zielstandard ausgebaut sein. Es ist bereits jetzt vollständig mit wegweisender Beschilderung versehen.

Mit seinem Bedarfsplan Radwege arbeitet das Land systematisch darauf hin, die RadNETZ-Bestandteile an Bundes- und Landesstraßen fertigzustellen. Auch der Ausbau durch die Kommunen wird durch Förderung und Beratungsangebote des Landes vorangetrieben. Die Förderung nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) für den kommunalen Radwegebau wird durch die Kommunen immer stärker nachgefragt. Nachdem in den letzten Jahren viele neue Radwege geplant wurden, kommen jetzt immer mehr Maßnahmen in die Umsetzung. Darüber hinaus sollen im Land, bis 2030 20 Radschnellwege umgesetzt werden. Auch an diesem Ziel wird mit Nachdruck gearbeitet.

Zu einer attraktiven Radverkehrsinfrastruktur gehören auch sichere Fahrradabstellplätze. Das Land hat sich zum Ziel gesetzt, das Angebot an Bike-and-Ride-Stellplätzen bis 2030 auf 100.000 zu verdoppeln. Außerdem fördert es mit seiner Beratungsstelle RadPARKEN sowie seinen attraktiven Förderkonditionen nach dem LGVFG den Ausbau von Radabstellanlagen in den Kommunen. Der Ausbau von Radabstellanlagen an Schulen wird zusätzlich über das Programm MOVERS Aktiv zu Schule gefördert.

Lebendige und verkehrsberuhigte Ortsmitten – Stärkung des Fußverkehrs

Das Thema Ortsmitten wird im KMR künftig als eigenständiges Handlungsfeld bearbeitet – vielmehr werden sie bei den weiteren Verkehrsträgern mitgedacht, insbesondere in der Fußverkehrsförderung.

Verkehrsberuhigte und lebendige Ortsmitten können die Vorteile einer stärker auf die Verkehrsträger Rad, Fuß und öffentliche Verkehrsmittel ausgerichteten Verkehrspolitik für die Lebensqualität der Menschen aufzeigen. Daher fördern wir diesen Ansatz. Wir sehen die Ortsmitten als wichtige Orte des Dialogs und des gesellschaftlichen Zusammenhalts. Um diese Funktionen der Ortsmitten stärker zum Tragen zu bringen, sind oft Flächenumverteilungen und Verkehrsberuhigungen notwendig. Inwieweit die Innenstädte autofrei ausgebaut werden sollen, muss jeweils vor Ort anhand der Umstände des Einzelfalls und im Dialog mit den relevanten Akteuren verhandelt werden.

Die Ortsmitten sind neben Hauptfußwegen und Schulwegen der Fokus der systematischen Fußverkehrsförderung im Land. Baden-Württemberg betreibt diese als erstes Flächenbundesland bereits seit 2015. Derzeit erstellen wir eine Fußverkehrsstrategie. Mit dieser Strategie und den begleitenden weiteren Regelungen soll die Kommunen zusätzliche Anreize erhalten, den Fußverkehr stärker zu berücksichtigen. Die Kommunen entscheiden beim Fußverkehr oft in eigener Zuständigkeit. Gleichzeitig soll für die Landesbehörden die Verbindlichkeit bei der Umsetzung entsprechender Maßnahmen erhöht werden. Die Straßenverkehrs­behörden sind ein wichtiger Akteur für eine aktive Fußverkehrsförderung. Daher plant das Verkehrsministerium Regelungen, die eine stärkere Berücksichtigung der „Sicherheit und Leichtigkeit“ des Fußgängerverkehrs – etwa bei Verkehrsschauen – erreichen sollen.

Zur Sicherung der Schulwege ist die Erstellung von Schulwegplänen bereits jetzt flächendeckend als Aufgabe verbindlich verankert. Um die Umsetzung zu beschleunigen, hat das Verkehrsministerium zusammen mit Innen- und Kultusministerium das Projekt MOVERS gestartet. Durch die Fußverkehrsstrategie des Landes soll der Fokus auf die Schulwege nochmals geschärft werden. Schulstraßen sollen an allen geeigneten Schulen als Standardinstrument angewendet werden. Bei Schulstraßen handelt es sich um die meist temporäre Sperrung einer oder mehrerer Straßen im Umfeld einer Schule für den Kfz-Verkehr. Damit soll ein sicheres Ankommen der Kinder in der Schule gewährleistet werden. Als Begleitmaßnahmen können „Kiss & Go“-Zonen zum Einsatz kommen.

Ausbau und Verbesserung des ÖPNV mit Strategie

Von einer guten Anbindung der Ortsmitten an Wohn-/Siedlungsgebiete mit öffentlicher Mobilität profitieren alle. Im Rahmen der Mobilitätsgarantie arbeiten wir an der ÖPNV-Anbindung aller Ortschaften zu den gängigen Verkehrszeiten – in ländlichen Räumen im 30 Minuten-Takt, in städtischen Räumen im 15 Minuten-Takt. Dass insbesondere im ländlichen Raum der ÖPNV ausgebaut werden muss, ist uns bekannt und wird daher bei ÖPNV-Offensiven mitgedacht (Kommentare Nummer 2 und Nummer 10). Auch der On-Demand-Verkehr spielt dabei eine wichtige Rolle, den das Land fördert.

Die ÖPNV-Strategie 2030 befasst sich, zusätzlich zur Mobilitätsgarantie, unter anderem mit den Themenfeldern: Mobilitätspass, Tarife, Sicherheit und der Mobilitätskultur.

Die „Mobilitätskultur“ umfasst Aspekte des Marketings und der Kommunikation, die allesamt darauf abziehen, den ÖPNV positiv zu besetzen. Hierzu tragen auch die Themen Hygiene und Sicherheit bei. Sie sind wichtig für einen zuverlässigen Betrieb, das Sicherheitsgefühl der Fahrgäste und somit ultimativ auch das Vertrauen in das Gesamtsystem ÖPNV. So umfasst die ÖPNV-Strategie 2030 Maßnahmen unter anderem zur sicheren und attraktiven (Um-)Gestaltung von Haltestellen und Stationen, inklusive der Zuwege. Dazu baut das Land das Programm „Bahnhof der Zukunft“ weiter aus und ergänzt dieses um eine Offensive zur Neuanlage von SPNV-Haltestellen. Auch im Betrieb wird Sicherheit mitgedacht. So umfasst die Strategie 2030 konkret die Maßnahme 64: „Verbesserung des Wohlbefindens und der Sicherheit für die Nutzung des Schienenverkehrs durch ein gemeinsames Sicherheitskonzept des Verkehrsministeriums und des Innenministeriums. Ein Element soll dabei der Einsatz zusätzlicher Sicherheitskräfte in Zügen sein.“ (Kommentar Nummer 8)

Tarife sollen günstig und verständlich sein. Mit Einführung des Deutschlandtickets ist dieses Ziel umfassend erfüllt. Das „Gratis-ÖPNV-für-Alle“ Konzept oder die Finanzierung des Deutschlandtickets über die CO2-Abgabe („Klimageld“), wie in den Kommentaren Nummer 6 und Nummer 11 vorgeschlagen, sind keine Konzepte, die verfolgt werden und werden können. Die aktuelle Debatte um die Finanzierung des hohen Zuschussbedarfs für das stark abgesenkte Deutschlandticket durch Bund und Land und die prekäre Haushaltslage allgemein lassen wenig Spielraum zurzeit.

Vielmehr verfolgen wir den Ansatz, das Klimageld in Form eines Mobilitätsguthabens an den Mobilitätspass zu koppeln. Das Mobilitätsguthaben kann dann für den Erwerb von ÖPNV-Zeitkarten/Abonnements eingelöst werden. Sowohl die eingelösten Guthaben kommen dem ÖPNV zugute, indem sie den Verkehrsunternehmen direkt zufließen, als auch nicht eingelöste Guthaben, da sie als Einnahmen bei der Kommune verbleiben und von dieser in den Ausbau und Verbesserungen des ÖPNV investiert werden.

Für den Mobilitätspass wurden, in Zusammenarbeit mit Modellkommunen der ÖPNV-Aufgabenträgern aus 21 Land- und Stadtkreisen, verschiedene Varianten erarbeitet. Nach Verabschiedung des zugrundeliegenden Gesetzes können Kommunen selbst entscheiden, ob und in welcher Form sie einen Mobilitätspass einführen. Augenblicklich prüft das Verkehrsministerium gemeinsam mit drei Vorreiterkommunen, wie sich einzelne Varianten in der späteren Praxis umsetzen lassen. Hierbei wird insbesondere auch auf den Punkt der schlanken Verwaltung geachtet. Die Ergebnisse der augenblicklich laufenden Zusammenarbeit mit den Vorreiterkommunen werden künftig in einem Umsetzungsleitfaden veröffentlicht.

Wie in Kommentar Nummer 28 benannt, ist ein wichtiger Faktor zur Nutzung des ÖPNV die einfache Nutzung unterschiedlicher Verkehrsmittel, vor allem über die Verkehrsverbundgrenzen hinaus. Durch die Reduzierung der Anzahl der Verkehrsverbünde könnte dies deutlich vereinfacht werden, da größere und leistungsfähigere Einheiten entstehen, Synergieeffekte gehoben werden. Dieses Ziel haben wir auch im Koalitionsvertrag festgehalten. Gerade im Bereich der Digitalisierung macht es Sinn in größeren Kategorien zu denken, auch um bei Ausschreibungen und Personalgewinnung leistungsfähig zu bleiben. Als Land unterstützen wir Zusammenschlüsse finanziell und stehen auch bei organisatorischen Fragen zur Seite.

Güterverkehr und Logistik

Ebenfalls im Koalitionsvertrag begründet ist das Ziel der Landesregierung, den Straßengüterverkehr zu reduzieren und mehr Güter auf die Schiene und das Binnenschiff zu verlagern. Für die Reaktivierung, den Neu-, Aus- und Umbau von Gleisanschlüssen unterstützt das Verkehrsministerium seit April 2024 über die Richtlinie zur Dekarbonisierung des Güterverkehrs investive Projekte in Baden-Württemberg. Förderfähig sind auch investive Projekte der City-Logistik in Kommunen.

Den Vorschlag zur Streichung der Förderung von Lang-Lkw (Kommentar Nummer 17) kann das Verkehrsministerium nicht unterstützen. Nach den Ergebnissen einer landeseigenen Studie ist die Klimabilanz von Lang-Lkw zwar nicht negativ, allerdings im Gesamtschnitt lediglich gering positiv. Zur Erreichung der Klimaziele sind daher auch weitgehende Lösungen zur Vermeidung, Verlagerung und technischen Verbesserung im Güterverkehr notwendig. Im Sinne des Klimaschutzes sollten aber auch alle Einsparungsmöglichkeiten genutzt werden, entsprechend auch die Möglichkeiten des Lang-Lkw, wenn die Prüfung der Befahrbarkeit einer Strecke positiv ausfiel.

Weitere Bausteine zur Antriebs- und Verkehrswende

In der Elektromobilität liegt der Schlüssel zur genannten Antriebswende. Nur mit Umstellung auf klimaneutrale Fahrzeuge sind die Klimaschutzziele im Verkehr zu erreichen. Seit vielen Jahren fördert das Verkehrsministerium daher mit unterschiedlichen Förderschwerpunkten den Umstieg zur Elektromobilität. Bedauerlicherweise kann es dem Land nicht annähernd gelingen, die Fördermittel, die dem Bund zur Verfügung standen, auszugleichen. Das Land muss mit seinen knappen Mitteln gut haushalten und sie dort einsetzen, wo es aus Gründen des Klimaschutzes den größten Effekt hat. Derzeit bieten wir für Privatpersonen keine Fahrzeugförderungen an. Unser Förderschwerpunkt liegt derzeit insbesondere auf der notwendigen Ladeinfrastruktur, sowohl im öffentlichen Raum, als auch für Wohnungseigentümergemeinschaften.

Zur Erreichung der Klimaziele brauchen wir beides, die Antriebswende und die Verkehrswende. Ein wichtiger Baustein im Bereich der Verkehrswende ist die Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung. Daher befürworten wir die die kosten- und flächendeckende Parkraumbewirtschaftung in ganz Baden-Württemberg.

Klimaschutz durch Energiesparen an Ampeln – Verkehrssicherheit geht vor

In verschiedenen Kommentaren werden Energiesparmaßnahmen im Zusammenhang mit Lichtsignalanlagen (Ampeln) und Straßenlaternen vorgeschlagen. Die Umsetzung derartiger Maßnahmen ist jedoch nur möglich, wenn die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer weiterhin gewährleistet werden kann. Insbesondere die Bedürfnisse unsicherer und schwächerer Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, wie Kinder und ältere Menschen, müssen hier berücksichtigt werden.

Fußgängerampeln ermöglichen das sichere Queren von Straßen. Der Vorschlag aus Kommentar Nummer 31 (Schilder „Bitte nur bei wirklichem Bedarf drücken“) würde dies durch eine Aufforderung, bei „Rot“ zu queren konterkarieren. Fußgängerinnen und Fußgänger sollen sich nicht unter Druck gesetzt fühlen, zu prüfen, ob ein wirklicher Bedarf besteht. Weiterhin fällt es vielen Nutzergruppen schwer, die Verkehrslage einzuschätzen. Zuletzt spricht die negative Vorbildfunktion gegen den Vorschlag: Erwachsene müssten immer mitbedenken, wie ihr Verhalten auf Kinder wirkt.

Das Instrument der „Dunkelampel“, die erst durch Anforderung durch die Fußgängerinnen und Fußgänger aktiviert wird, ist in bestimmten Konstellationen geeignet. Allerdings treffen sie hier praktisch nie auf eine grüne Ampel und müssen jedes Mal warten.

Eine vom Land geförderte Alternative sind Fußgängerüberwege (Zebrastreifen). Sie kommen ohne Stromverbrauch aus, der Fußverkehr hat Vorrang und kreuzende Fahrzeuge müssen nur bei wirklichem Bedarf halten. Wir wollen mehr Zebrastreifen für Baden-Württemberg!

An Zebrastreifen ist die Reduzierung der Beleuchtung unzulässig, gegebenenfalls ist sogar eine zusätzliche Beleuchtung erforderlich. Im Regelfall wird aber die Straßenbeleuchtung in späteren Nachtstunden, wie in Kommentar Nummer 29 vorgeschlagen, in ihrer Intensität reduziert – um der Lichtverschmutzung entgegen zu wirken und Energie zu sparen. Im Zuge des Pilotprojektes „KI-gestützte adaptive Straßenbeleuchtung zum Schutz der Biodiversität und zur Energieeinsparung – Ortsdurchfahrt Heiningen“ wurde in den Jahren 2022 und 2023 ein adaptives Dimmkonzept entwickelt, das sowohl den Anforderungen der Verkehrssicherheit und den Bedürfnissen des Menschen gerecht wird, als auch durch die Reduzierung der Lichtverschmutzung den Insekten zu Gute kommt. Ziel ist es, mit Hilfe der Erkenntnisse die Straßenbeleuchtung in Baden-Württemberg (speziell an Ortsdurchfahrten) umweltfreundlicher und energieeffizienter zu gestalten. Im Projekt konnte durch die korrekte Einstellung, der in der Örtlichkeit angepassten Beleuchtung circa 50 Prozent Energie im Verhältnis zur vorherigen Konfiguration eingespart werden.

Biodiversität in der Infrastruktur

Das Ministerium für Verkehr setzt im Rahmen des Sonderprogrammes zur Stärkung der biologischen Vielfalt seit 2018 verschiedene Maßnahmen zur Erhöhung der Arten­vielfalt im Straßenbegleitgrün um. Im Fokus steht dabei die ökologische Aufwertung besonders geeigneter Flächen durch Mähen und Abräumen des Schnittgutes gegebenenfalls mit Einsaat von gebietsheimischem Saatgut. Auch unabhängig vom Sonderprogramm wird verstärkt auf eine ökologische Regelpflege durch die Straßenmeistereien hinge­arbeitet, mit dem Ziel beispielsweise durch die abschnittsweise Pflege mehr Lebens­raum und Artenvielfalt in den Grünflächen zu fördern. Die ökologische Pflege ist fester Bestandteil von Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Straßenbetriebsdienst.

Weiter zeichnen wir jährlich Kommunen und Landkreise aus, die Straßenbegleitflächen wie zum Beispiel Kreisverkehre, Parkplätze oder Ähnliches aufwerten und mit blüten­reichen Pflanzen Lebensräume für Wildbienen und andere bedrohte Insektenarten schaffen. Erstmalig werden dieses Jahr auch Kommunen und Landkreise honoriert, die, neben den insektenfreundlich aufgewerteten Flächen, aktiv einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Dies ist mit verschiedenen Maßnahmen möglich, die auch miteinander kombinierbar sind, und von einfachen Maßnahmen wie Neupflanzungen von Straßenbäumen bis hin zur Entsiegelung von Straßennebenflächen reichen. Versiegelte Parkplätze bieten ein besonders großes Potential Maßnahmen miteinander zu kombinieren, um auf kleiner Fläche einen großen Effekt zu erzielen. Durch die begleitende Öffentlichkeitsarbeit, sollen weitere Kommunen motiviert werden, am Wettbewerb Straßenoasen teilzunehmen und so einen Beitrag zum Klima- und/oder Artenschutz zu leisten.

Ministerium für Verkehr: Straßenoasen