Erfolgreiche Maßnahmen beibehalten
Eine im Auftrag des Ministeriums für Verkehr und der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) durchgeführte Untersuchung auf Basis der Lärmkartierung der Hauptverkehrsstraßen außerhalb der Ballungsräume 2022 zeigt, wie groß das mit diesen Maßnahmen verbundene Lärmminderungspotenzial ist.
Ein Szenario beleuchtet, welche Erfolge durch vorhandene lärmmindernde Maßnahmen wie Tempobeschränkungen in Ortsdurchfahrten, lärmmindernde Fahrbahnbeläge oder Lärmschutzwände an Straßen erzielt werden konnten. Ohne die bereits verwirklichten Maßnahmen entlang der Hauptverkehrsstraßen außerhalb der Ballungsräume wären über 100.000 Menschen mehr von Lärmpegeln über 55 Dezibel(A) nachts betroffen. Unter sehr hohen, gesundheitsgefährdenden Pegeln über 60 Dezibel(A) nachts hätten zusätzlich über 50 Prozent mehr Menschen zu leiden, als es dank der vorhandenen lärmmindernden Maßnahmen der Fall ist.
Angesichts der erzielten Erfolge wird das Land auch künftig an der Strategie festhalten, dass die bestehenden Handlungsmöglichkeiten insbesondere für verkehrsrechtliche und bauliche Lärmschutzmaßnahmen im Interesse der Betroffenen ausgeschöpft werden. Werden überall dort, wo Anwohnerinnen und Anwohner mit Pegeln über 55 Dezibel(A) nachts durch den Straßenverkehr belastet sind, ein lärmmindernder Fahrbahnbelag verbaut und innerorts Tempo 30 angeordnet, könnte die Zahl der Lärmbetroffenen mit Pegeln über 55 Dezibel(A) nachts um rund 40 Prozent gesenkt werden. Die Zahl der hochgradig lärmbelasteten Personen mit gesundheitsgefährdenden nächtlichen Pegeln über 60 Dezibel(A) würde gar auf weniger als ein Viertel der heutigen Betroffenenzahl abnehmen. Die Berechnungen auf Basis der Lärmkartierung 2022 sind mit denen der Lärmkartierung 2017 nicht vergleichbar, weil bei der Lärmkartierung erstmals die europäisch abgestimmten Berechnungsverfahren angewandt wurden.
Im konkreten Einzelfall können verkehrsrechtliche, bautechnische oder finanzielle Gründe gegen eine kurzfristige oder auch generelle Umsetzung der im Modell untersuchten Maßnahmen sprechen. Die Untersuchung zeigt jedoch, dass in Baden-Württemberg mit den vorhandenen, laufenden und geplanten Maßnahmen gute Rahmenbedingungen für den Schutz vor Lärm an Straßen bestehen, die es im Interesse der lärmbetroffenen Anwohnerinnen und Anwohner auszuschöpfen gilt.
Die Lärmaktionspläne der Städte und Gemeinden haben sich als wichtige Säule der Lärmschutzstrategie des Landes etabliert. Der Blick in die in den vergangenen Jahren in Baden-Württemberg erstellten Lärmaktionspläne der Städte und Gemeinden zeigt, dass bislang deutlich mehr als 1.000 Einzelmaßnahmen zum Lärmschutz in den Plänen entwickelt und festgelegt wurden. Rund drei Viertel dieser Planungen entfallen auf verkehrliche Maßnahmen sowie den Einbau lärmmindernder Fahrbahnbeläge.
Lärmschutzmaßnahmen in Lärmaktionsplänen der Städte und Gemeinden, Auswertung der Meldungen zur Lärmaktionsplanung in Baden-Württemberg 2021:
- 58 Prozent: Verkehrliche Maßahmen
- 17 Prozent: Lärmmindernde Fahrbahnbelege
- Elf Prozent: Schallschutzfenster
- Sechs Prozent: Schallschutzwände und -wälle
- Fünf Prozent: Städtebauliche Maßnahmen
- Zwei Prozent: Sonstige
Bessere Rahmenbedingungen für den Schutz vor Lärm schaffen
Die bestehenden rechtlichen und fachlichen Hürden für den Schutz vor Verkehrslärm sind zu hoch und stehen einer zügigen Umsetzung einer umfassenden und am Gesundheitsschutz der Bevölkerung orientierten Maßnahmenplanung oftmals entgegen. Das Land setzt sich daher dafür ein, durch die Anpassung bundesrechtlicher Vorgaben sowie der Regelungen auf Ebene der Europäischen Union bessere Rahmenbedingungen für den Schutz vor Verkehrslärm zu erreichen.
Im Rahmen des LärmKongresses 2023, den das Verkehrsministerium unter dem Motto „Gesundheit konsequent schützen“ am 22. und 23. Juni 2023 in Stuttgart veranstaltete, forderte Verkehrsminister Winfried Hermann die Einführung eines verbindlichen und gesetzlich verankerten Mindeststandards für den Schutz vor Lärm.
Zum Abschluss des LärmKongresses veröffentlichten Staatsekretärin Elke Zimmer und die Staatssekretäre Jens Deutschendorf (Hessen), Viktor Haase (Nordrhein-Westfalen) und Michael Hauer (Rheinland-Pfalz) eine gemeinsame Erklärung (PDF) mit vier zentralen Forderungen an den Bundesverkehrsminister. Die gemeinsame Erklärung umfasst die Forderungen:
- Höhere Priorität für den Gesundheitsschutz: Dem Schutz vor Verkehrslärm muss zum Gesundheitsschutz eine höhere Priorität eingeräumt werden. Nachhaltige Mobilität und Lärmschutz gehen Hand in Hand.
- Regelungen zum Schutz vor Verkehrslärm ergänzen: Die gesetzlichen Bestimmungen zum Lärmschutz für den Neu- und Ausbau von Straßen und Schienenwegen sollten um verhältnismäßige fachrechtliche Regelungen für bestehende Straßen und Schienenwege ergänzt werden.
- Lärmwerte als Schutzziel verankern: Es mangelt insbesondere an verbindlichen und konsistenten Schwellenwerten, die am Gesundheitsschutz der Bevölkerung ausgerichtet sind. Schon die Verankerung der Schwellenwerte 65 Dezibel(A) bei Tag und 55 Dezibel(A) bei Nacht würde die Gesundheitsrisiken nach einhelliger Meinung der Lärmwirkungsforschung deutlich absenken.
- Tempo 30 zum Schutz vor Lärm erleichtern: Bei straßenverkehrsrechtlichen Maßnahmen sollten die Hürden für Geschwindigkeitsbeschränkungen (wie beispielsweise Tempo 30-Zonen) aus Gründen des Lärmschutzes herabgesetzt werden und die Ziele des Klima-, des Umwelt- und des Gesundheitsschutzes auch bei Geschwindigkeitsbeschränkungen stärker berücksichtigt werden.
Dem Lärmschutz an der Quelle kommt elementare Bedeutung zu, um Lärmbelastungen in der Fläche zu verringern. Die Regulierung von Lärmquellen des Straßen,- Eisenbahn- und Fluglärms obliegt dabei der Europäischen Union (EU). Die EU-Kommission nennt in ihrem Bericht über die Durchführung der Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG vom 20. März 2023 die relevanten Rechtsvorschriften der EU für Straßenverkehrslärm und Eisenbahnlärm.
Von besonderer Bedeutung sind die Genehmigungs- beziehungsweise Zulassungsregelungen für Fahrzeuge, unter anderem für Sportwagen und Motorräder. Schon bei der Genehmigung von neuen Fahrzeugmodellen (sogenannte Typen) muss der Grundstein gelegt werden, dass zu hohe Lärmemissionen vermieden werden. Das gilt in gleicher Weise für Zubehörteile wie Auspuffe. Kern des Problems sind die für den Schutz vor Lärm unzureichenden Prüfverfahren der Typgenehmigung, bei der die geltenden Emissionsgrenzwerte nur in bestimmten Fahrsituationen eingehalten werden müssen. Diese decken jedoch nur einen kleinen Teil des realen Betriebsbereichs solcher Fahrzeuge ab. Zielführend ist eine Begrenzung der Geräuschemissionen in allen Fahrzuständen (real driving noise-emissions). Mit einem Grenzwert, der für alle Neufahrzeuge über alle Betriebszustände einzuhalten ist, könnten unnötige Geräuschemissionen verhindert werden. Dadurch bestünde auch bei Kontrollen durch die Polizei ein geringerer Aufwand, um festzustellen, ob es sich um ein Fahrzeug in einem typgenehmigten Zustand handelt.
Ebenso von besonderer Bedeutung ist auch die Einführung strengerer Grenzwerte für das Rollgeräusch von Reifen. Der vermehrte Einsatz lärmarmer Reifen und die Verwendung lärmarmer Straßenbeläge sind eine kosteneffiziente Maßnahme zur Minderung des Straßenlärms. Gefordert wird daher, dass die EU die bestehenden Regelungen überarbeitet, sodass Reifen leiser werden und lärmarme Reifen auch stärker zur Anwendung kommen.
Kommentare : zu den laufenden Maßnahmen zur Lärmschutzstrategie Baden-Württemberg
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Lärm verschiebt sich
Lärm verschiebt sich Es ist mehr als erstrebenswert wenn der Lärm an den Hauptverkehrsachsen wie der B465 reduziert wird. Ich als Anwohner der Landstraße L317 bei Arnach stelle fest, das seit der Mautpflicht auf Bundesstraßen, eine Umgehung des Schwerverkehrs auf die kleineren, schlechter ausgebauten und dichter bewohnten Landstraßen, sogar durch
Lärm verschiebt sich
Es ist mehr als erstrebenswert wenn der Lärm an den Hauptverkehrsachsen wie der B465 reduziert wird. Ich als Anwohner der Landstraße L317 bei Arnach stelle fest, das seit der Mautpflicht auf Bundesstraßen, eine Umgehung des Schwerverkehrs auf die kleineren, schlechter ausgebauten und dichter bewohnten Landstraßen, sogar durch Dorfer hindurch, stattfindet. Das ist nicht nur Laut sondern auch gefährlich.
Statt den Lärm zu reduzieren hat unsere Straßenunterhaltungsbehörde den Lärm durch eine Agglomeratmarkierung sogar noch deutlich erhöht. Es ist dem Schwerverkehr, auf dem kleinen Sträßchen, gar nicht möglich nicht auf dem Randstreifen mit dem Agglomerat zu fahren.
Eine Lärmstrategie ohne das Straßennetz in der Gesamtheit zu betrachten ist m.E. ineffizient.
Eine Idee für Motorrad und Poserlärm wäre, Lautstärke kontrollierte Geschwindigkeitsregelanlagen zu schaffen, Je leiser das Fahrzeug ist umso schneller darf es fahren. Dies wurde dann auch das Reifenabroll- und Windgeräusch erfassen.
Eine Maut, je kleiner die Strasse, desto höher die Maut wurde sogar den kosten gerecht welche entstehen wenn Fahrzeuge über dem Maße kleine Straßen nutzen, welche nicht dafür ausgelegt sind.
Autobahnen sollten dann günstiger für Speditionen werden. Regionalverkehr durch regionale Speditionen mit Mautfreiheit belegt werden um regionale Wertschöpfung attraktiv zu machen.
Lärm im Sommer wirkt stärker
Die wärmsten Städte des Landes liegen in Baden-Württemberg. Lärmschutzfenster wirken nur, wenn es innen so kühl ist, dass man die Fenster ohne Gefahr für die Gesundheit geschlossen halten kann. Die Lärmschutzstrategie sollte dies berücksichtigen Ein Recht auf den Einbau einer Klimaanlage mag ein Weg sein, möglicherweise nach spanischem
Die wärmsten Städte des Landes liegen in Baden-Württemberg.
Lärmschutzfenster wirken nur, wenn es innen so kühl ist, dass man die Fenster ohne Gefahr für die Gesundheit geschlossen halten kann.
Die Lärmschutzstrategie sollte dies berücksichtigen
Ein Recht auf den Einbau einer Klimaanlage mag ein Weg sein, möglicherweise nach spanischem Vorbild auch die Verpflichtung.
Realistische Zahlen helfen
Die verschiedenen Lärmquellen sind zwar in den Gesetzen und den Statistiken/ Berechnungen getrennt, aber in ihrer Wirkung auf die Gesundheit nicht. Bitte erarbeiten Sie eine realistischere Abschätzung, die dies in Betracht zieht. Selbst wenn diese vorläufig "nur" auf Landesebene ausgewiesen würde, wären wir einen Schritt weiter in Richtung
Die verschiedenen Lärmquellen sind zwar in den Gesetzen und den Statistiken/ Berechnungen getrennt, aber in ihrer Wirkung auf die Gesundheit nicht.
Bitte erarbeiten Sie eine realistischere Abschätzung, die dies in Betracht zieht.
Selbst wenn diese vorläufig "nur" auf Landesebene ausgewiesen würde, wären wir einen Schritt weiter in Richtung gesündere und nachhaltigere Zukunft.
Und bitte überprüfen Sie die Plausibilität der Berechnung der Lärmkartierung, ggf. auch durch stichpunktartige Messungen.
Alle Karten, die ich bisher durchgeguckt habe, weisen unplausible und nicht realistische Ergebnisse aus. Das lässt auf falsche Annahmen in der Modellierung schließen. Dies zu korrigieren oder wenigstens transparent zu machen würde bei der Umsetzung der Lärmschutzstrategie massiv helfen.
Motorrad-Kolonnen
Bei der Erfassung von Lärmquellen sollten Motorrad-Kolonnen nicht als Linien-, sondern als Punktquelle mit dann natürlich zigfach höherer dB Zahl gewertet werden.
Motorradlärm und Sportwagen
Forderung an den Bund und EU:
- Einführung von Lärm-Umweltzonen in Erholungsgebieten (Beispiel Tirol)
- Einfügen eines Passus in die EU-Typzulassung der besagt:
"Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger müssen so beschaffen sein, dass die Geräuschentwicklung das nach dem jeweiligen Stand der Technik unvermeidbare Maß nicht übersteigt."
viel Lärm ...
Im Bodenseekreis, Leustetten, Durchfahrt Anstieg Richtung Heiligenberg wird täglich von hunderten PKW / LKW genutzt. Am WE kommen noch Motorräder hinzu. Da Ortsrand beschleunigen Verkehrsteilnehmer nach Belieben. Beim herunterfahren bremsen LKW mit 20 t Gewicht lautstark erst ab Ortsschild. Es werden immer wieder Werte von über 100 dez. erreicht.
Im Bodenseekreis, Leustetten, Durchfahrt Anstieg Richtung Heiligenberg wird täglich von hunderten PKW / LKW genutzt. Am WE kommen noch Motorräder hinzu.
Da Ortsrand beschleunigen Verkehrsteilnehmer nach Belieben. Beim herunterfahren bremsen LKW mit 20 t Gewicht lautstark erst ab Ortsschild. Es werden immer wieder Werte von über 100 dez. erreicht. Bei 50 m Distanz gemessen. Im Garten versteht man sein eigenes Wort nicht mehr. Selbst bei Dreifachverglasung ist ein normales Gespräch oder Radio hören im Haus nicht möglich. Als bezeichneter Erholungsort, ähnlich dem Schwarzwald kann man eigentlich Verkehrsberuhigung erwarten, jedoch wird weder etwas geplant noch etwas für die Anwohner getan.
Die dringende Notwendigkeit wäre die Geschwindigkeit zu begrenzen.
Diese dann auch regelmässig zu kontrollieren sowie als Ordnungsamt nicht nur geldgierig zu blitzen, auch in einen Dialog mit den Verkehrsteilnehmern gehen, um die Ursachen der Lärmbelästigung zu verdeutlichen. Da jeder irgendwo wohnt und niemand diesen Lärm ausgesetzt werden sollte.
Kirchheim Teck Innenstadt Autofrei
Die Lärmbelästigung durch Schnellfahrer, Parksuchverkehr, Durchgangsverkehr, Falschparker in der teils temporären Fussgängerzone Dettingerstrasse Nord und Süd sowie Lohmühlegasse und vor allem Ziegelstrasse, ist ohne kontrolliertes SchrittTempo unakzeptabel geworden. Kontrollen durch den Ordnungsdienst sind ungenügend und zuwenig monetär gemahnt.
Die Lärmbelästigung durch Schnellfahrer, Parksuchverkehr, Durchgangsverkehr, Falschparker in der teils temporären Fussgängerzone Dettingerstrasse Nord und Süd sowie Lohmühlegasse und vor allem Ziegelstrasse, ist ohne kontrolliertes SchrittTempo unakzeptabel geworden. Kontrollen durch den Ordnungsdienst sind ungenügend und zuwenig monetär gemahnt. Nur eine reine Fussgängerzone, die lediglich Liefer- und Anwohnerverkehr zulässt, schafft entsprechende Ruhe
Lärmarme Fahrbahnbeläge
Löblich wenn so genanter Flüsterasphalt verbaut werden soll. Leider Mindert dieser nicht den Auspuff-Lärm. Solange die E-Mobilität nicht voran schreitet, nützt dieser an Ortsausfahrten nichts und bei Motorräder genau so wenig.
Tempo 30 mit Lärmschutzschilder, hier sollten das Kontrollorgan mehr presänt sein