Menschen mit Behinderungen

Arbeitsgruppe „Bildung und Kultur“

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Dieses Diskussionspapier beruht auf den Ergebnissen der ersten beiden Arbeitsgruppen-Phasen zum Thema Bildung und Kultur im Rahmen des Beteiligungsprozesses zur Fortschreibung des Landesaktionsplans (LAP) zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Baden-Württemberg.

Die Bearbeitung und Zusammenstellung der Ergebnisse erfolgten in folgenden Schritten:

  • Zusammenfassung der Ergebnisse aus Prozessphase 1 und 2
  • Doppelungen zusammenfassen
  • Abschnitte gliedern
  • Einzelbeispiele streichen
  • Zustandsbeschreibungen in Forderungen verwandeln
  • Allgemeine Aussagen werden im Themenbereich „Übergreifende Themen“ gebündelt.
  • Wenn Themen in mehreren oder allen Arbeitsgruppen genannt werden, sollen sie in ein allgemeines Grundsatzkapitel zu Beginn aufgenommen werden.

Sie konnten die Ergebnisse bis zum 14. Januar 2023 kommentieren.

Kommentare : zur Arbeitsgruppe „Bildung und Kultur“

Die Kommentierungsphase ist beendet. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

51. Kommentar von :ohne Name 47602

Aktionsplan der Landesregierung BW 2016

- „Ziel ist es, an allen Hochschulen nachhaltig Verbesserungen für die Studierenden mit Behinderungen zu erreichen. - Prüferinnen und Prüfer sollen regelmäßig für die besonderen Belange der Studierenden und Referendare mit Behinderungen sensibilisiert werden. Zudem soll fortlaufend überprüft werden, ob durch neue oder weiterentwickelte

- „Ziel ist es, an allen Hochschulen nachhaltig Verbesserungen für die Studierenden mit Behinderungen zu erreichen.
- Prüferinnen und Prüfer sollen regelmäßig für die besonderen Belange der Studierenden und Referendare mit Behinderungen sensibilisiert werden.
Zudem soll fortlaufend überprüft werden, ob durch neue oder weiterentwickelte Hilfsmittel der Ausgleich einer Behinderung während der [Lernphasen und; eigene Ergänzung] Prüfung optimiert werden kann.“

Nach: Aktionsplan der Landesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Baden-Württemberg (2016)

Link: https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-sm/intern/downloads/Downloads_Menschen_mit_Behinderungen/Aktionsplan_UN-BRK_Aug-2016_barrierefrei.pdf

52. Kommentar von :ohne Name 47602

Hochschulen: Sensibilisierung und Ermöglcihung

Besondere Sensibilisierung aller Beschäftigten an den Hochschulen für besondere Bedarfe von Studierenden mit Behinderungen durch Fort- und Weiterbildungen, Chancengleichheit bei Studienzulassung, Ermöglichung von flexiblen Lern-, Arbeits- und Prüfungsformen.

53. Kommentar von :ohne Name 47602

Stärkung der Studierfähigkeit

„Stärkung der Studierfähigkeit: Für Studierende mit körperlichen und psychischen Beeinträchtigungen sollen die Chancen bei der Aufnahme, Durchführung und dem Abschluss des Studiums verbessert werden. Um dies zu erreichen, sollen die Studierenden bei der individuellen Bewältigung von studienbedingten Problemen insbesondere durch Vermittlung und

„Stärkung der Studierfähigkeit: Für Studierende mit körperlichen und psychischen Beeinträchtigungen sollen die Chancen bei der Aufnahme, Durchführung und dem Abschluss des Studiums verbessert werden. Um dies zu erreichen, sollen die Studierenden bei der individuellen Bewältigung von studienbedingten Problemen insbesondere durch Vermittlung und Erwerb grundlegender Kernkompetenzen und Entwicklung von Fähigkeiten zur Planung, Organisation und Durchführung des Wissenschaftlichen Arbeitens unterstützt werden. Mit der Stärkung der Studierfähigkeit soll einem Studienabbruch und langen Studierzeiten entgegengewirkt werden. Zugleich sollen damit auch grundlegende Voraussetzungen für die Bewältigung einer künftigen Berufstätigkeit geschaffen werden.“

Nach: „Behindertenpolitisches Maßnahmenpaket der Landesregierung 2.0“
Unser Weg zur Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen [Brandenburg]

Link: https://masgf.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/Broschuere_Behindertenpolitisches_Ma%C3%9Fnahmenpaket_2-0_barrierefrei_Februar2017.pdf

54. Kommentar von :ohne Name 47602

Lehramtsstudium: praktisch-reflexive Erfahrungen sammeln

Sammeln von Praxiserfahrung: Im Lehramtsstudium und Vorbereitungsdienst sollen Praxiserfahrungen außerhalb exkludierender Schulformen gemacht werden. Eine Auseinandersetzung mit dem Thema Inklusion muss theoretisch und praktisch-reflexiv umgesetzt werden.

55. Kommentar von :ohne Name 47602

Hochschule inklusiv

Barrierefreiheit von Hochschulen muss neben dem Thema Mobilität auch Bedarfen nach Ruhe- und Erholungsräumen in ausreichender Anzahl nachkommen. Bei der Digitalisierung der Lehre müssen unterschiedlichste Bedarfe von Studierenden mit und ohne Behinderungen berücksichtigt werden um Barrieren abzubauen bzw. nicht entstehen zu lassen. An den

Barrierefreiheit von Hochschulen muss neben dem Thema Mobilität auch Bedarfen nach Ruhe- und Erholungsräumen in ausreichender Anzahl nachkommen.

Bei der Digitalisierung der Lehre müssen unterschiedlichste Bedarfe von Studierenden mit und ohne Behinderungen berücksichtigt werden um Barrieren abzubauen bzw. nicht entstehen zu lassen.

An den Studieninformationstagen müssen Studieninteressierte mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung teilhaben können und über die jeweiligen Unterstützungsangebote an den Hochschulen informiert werden.

Alle Studierenden müssen mit Immatrikulation über Nachteilsausgleiche und Unterstützungsangebote aufgeklärt werden.

Wohnheimplätze für Studierende müssen der Diversität unterschiedlicher Einschränkungen gerecht werden (Bspw. Gehbehinderung, Sehbehinderung, Autismus, Angststörungen).

56. Kommentar von :ohne Name 47602

Senatsbeauftragte für die Belange von Studierenden mit Behinderung und/oder chronischen Erkrankungen

Senatsbeauftragte für die Belange von Studierenden mit Behinderung und/oder chronischen Erkrankungen sind mit einem angemessenen Zeitkontingent auszustatten. Sie sind von Beginn an in Planungen der Hochschulgestaltung einzubinden.

57. Kommentar von :ohne Name 47602

Hochschule inklusiv: Nachteilsausgleiche

Im Rahmen der Qualitätssicherung muss die Erteilung und Ablehnung von Nachteilsausgleichen an Hochschulen erfasst werden. Verpflichtende jährliche Berichte zu Inklusion.

58. Kommentar von :ohne Name 47602

Hochschule inklusiv: Studieren ohne Scham

Tendenzen von Stigmatisierung ist bewusst in allen Bereichen entgegenzutreten, um ein Studium ohne Scham zu ermöglichen.

59. Kommentar von :ohne Name 47613

Behinderung und Inklusion

• "Behinderung und Inklusion muss Thema in Kita, Schule, Hochschule sowie Aus- und Weiterbildung sein. Dabei geht es um Sensibilisierung und das Entwickeln einer Haltung und der Einnahme einer inklusiven Perspektive." Mein Standpunkt: Inklusive Perspektive heißt für mich „Inklusion ins Leben“, wo möglich, Arbeit auf dem 1. Arbeitsmarkt. Schule

• "Behinderung und Inklusion muss Thema in Kita, Schule, Hochschule sowie Aus- und Weiterbildung sein. Dabei geht es um Sensibilisierung und das Entwickeln einer Haltung und der Einnahme einer inklusiven Perspektive."

Mein Standpunkt:
Inklusive Perspektive heißt für mich „Inklusion ins Leben“, wo möglich, Arbeit auf dem 1. Arbeitsmarkt. Schule schafft Voraussetzung. Bester Lernort für Kinder, beste Vorbereitung auf das Leben nach der Schule, v. a. Arbeitswelt. Wahlfreiheit zwischen Inklusiver Beschulung und Beschulung im SBBZ.

• "Bei Förderprogrammen müssen umfassende Barrierefreiheit und die Belange von Menschen mit Behinderungen grundsätzliche Kriterien für die Fördervoraussetzung sein. "
Mein Kommentar: Das kann auch ein geschützter Lernort sein.

• Jedes Kind muss unabhängig von Art und Umfang der Behinderung das Recht auf gleiche Schulbildung haben. Alle Kinder müssen in ihrem Sozialraum wohnortnah inklusiv beschult werden können und ihnen muss die entsprechende Unterstützung geboten werden. An Regelschulen müssen Ressourcen strukturell verankert werden und ein multiprofessionelles Team bestehend aus sonderpädagogischen Fachkräften, Lehrkräften, therapeutischen Fachkräften, FSJ- beziehungsweise Bundesfreiwilligendienstleistenden, sowie Krankenpflegepersonal aufgestellt werden.

Mein Kommentar: Was heißt gleiche Schulbildung? Abi und Studium für jede(n)? Das wäre unrealistisch und unredlich.

• "Bis 2028 muss die Exklusionsquote um 25 Prozent gesenkt werden, das bedeutet, dass mehr Kinder inklusiv unterrichtet werden. "

Mein Kommentar: Bedeutet das einen Inklusionszwang? Wo bleiben die Belange und die Wahlfreiheit der Betroffenen?

"• Die Inklusion in weiterführenden Schulen soll ausgebaut werden. Dabei sollen Bildungspläne den Bedarfen der Schülerinnen und Schüler entsprechend angepasst werden. "

Mein Kommentar:
Ist das im Interesse der Kinder und Jugendlichen mit Lernbehinderung?
Nach meiner Erfahrung ist es das nicht unbedingt.

• "Es müssen regelmäßige Informationsveranstaltungen oder Beratungsangebote für Eltern mit einem Kind mit Inklusionsbedarf angeboten werden. "

Mein Kommentar: Wer legt den Inklusionsbedarf fest? Die Ämter doch hoffentlich in Absprache mit den Eltern. Sonst wäre das ja Inklusionszwang.

60. Kommentar von :Frank Hemberger

Arbeitsgruppe „Bildung und Kultur“

Eine Anmerkung zu jungen Menschen mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung: Inklusion als Aufgabe, alle Menschen – auch jene mit Behinderungen und sonderpädagogischem Bildungsanspruch – in die Lage zu versetzen, gemäß den je eigenen Vorstellungen am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben, ist Aufgabe aller

Eine Anmerkung zu jungen Menschen mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung: Inklusion als Aufgabe, alle Menschen – auch jene mit Behinderungen und sonderpädagogischem Bildungsanspruch – in die Lage zu versetzen, gemäß den je eigenen Vorstellungen am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben, ist Aufgabe aller Schularten. Dieser Aufgabe stellen sich auch die Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren mit Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung in freier Trägerschaft durch ihre differenzierten Angebote sonderpädagogischer Unterstützung und Bildung.

Im Kontext ihres differenzierten Portfolios unterrichten private SBBZ ESENT Schüler*innen mit sonderpädagogischem Bildungsanspruch in verschiedenen Settings, die von einer intensivpädagogischen Beschulung für extreme "Systemherausforderer" bis hin zu inklusiven Beschulungsformen reichen. Gerade die sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung benötigen diese breite Aufstellung, weil in diesem Förderschwerpunkt die Entwicklungsdynamiken der jungen Menschen ganz besonders ausgeprägt sind. Von daher geht es darum, dass das System - gerade auch in Verbindung mit der Jugendhilfe - besonders bei Krisen offen und handlungsfähig bleibt und flexibel an den jeweiligen Bedarf des jungen Menschen angepasst werden kann. Das ist umso notwendiger, da gerade in diesem Förderschwerpunkt einerseits das Recht der Mitschüler*innen auf Lernen durch ausagierende Verhaltensweisen massiv eingeschränkt sein kann. Anderseits brauchen gerade diese Kinder und Jugendlichen in bestimmten Situationen ganz besonders einen Schutzraum, in dem sie ausgehalten werden können.

Solche Schutzräume müssen gerade auch im Zusammenspiel mit der Jugendhilfe sichergestellt sein. So lange, wie nötig. Aber auch nicht länger. Das sollte in der aktuellen Inklusionsdebatte nicht aus den Augen verloren werden...


Ergebnisse der weiteren Arbeitsgruppen