Arbeitsgruppe „Bildung und Kultur“
- Das Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung Baden-Württemberg (ZSL) hat außerdem viele weitere Ausbildungsangebote, die bislang jedoch optional angeboten werden. Fortbildungsangebote für Lehrerinnen und Lehrer sowie Schulleitungen sollen unter anderem sein: Barrierefreiheit, mögliche Nachteilsausgleiche, mögliche Gestaltung der Zusammenarbeit mit Schulbegleitung, Sensibilisierung im Umgang mit Kindern mit unterschiedlichen Bedarfen).
- Erzieherinnen und Erzieher sollten verpflichtende Fortbildungsangebote zum Thema Inklusion erhalten. Dabei betrifft das bereits tätige als auch angehende Erzieherinnen und Erzieher.
- Fundierte Beratung schaffen: Umfassende Rechts- und Lebensberatung für Menschen mit Behinderungen; Special-Needs-Beraterinnen und Berater etablieren; Expertinnen- und Expertenwissen der Betroffenen und ihrer Unterstützerinnen und Unterstützer nicht nur wertschätzen, sondern in bezahlte CareArbeit überführen.
- Es muss konkrete überprüfbare Zielzahlen geben (die auf allgemein zugänglichen Daten, zum Beispiel des Statistischen Landesamts bzw. der Bildungsberichterstattung) beruhen. Die Verständigung über eine Datenbasis ist als erster Schritt wichtig.
- Dazu gehört insbesondere die Erarbeitung einer gemeinsamen Datenbasis über Inklusion in den verschiedenen Bereichen (zum Beispiel Inklusion im Vorschulalter).
- Die gemeinsamen Zahlen sollen dann zur Fortschrittsmessung verwendet werden.
- Hier hat das Kultusministerium bereits zugesagt, einen Vorschlag vorzulegen. Damit soll das Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg (IBBW) beauftragt werden.
- Ein Grundproblem sind unterschiedliche und teilweise geteilte und/oder gemeinsame Zuständigkeiten. Deshalb ist es das Ziel sein, in einer gemeinsamen Aktion zwischen Kultusministerium (KM) und Schulträgern landesweit vergleichbare/gleiche Bedingungen herzustellen (Schnittstelle zu „Schul- bzw. Kitaträgern“ und Kommunen). Diese Einbindung weiterer Akteure für Abstimmungsprozesse im Sinne von inklusiver frühkindlicher und schulischer Bildung ist zwingend notwendig. Einbezogen werden müssen auch die Vertreterinnen und Vertreter von Kindern mit Behinderungen (betroffenen Eltern).
- Nötig ist ein Abstimmungsprozess zwischen Schulverwaltung, Schul- und Kitaträgern, Kostenträgern, Eltern und Kindern im Sinne von inklusiver frühkindlicher und schulischer Bildung.
- Ziel ist es, eine landesweite Harmonisierung und Verbesserung der inklusiven Situation im Sinne der UN-BRK zu erreichen.
- Deutsche Gebärdensprache soll als Wahl-Pflichtfach als Pilot in Schulen intergiert werden.
- Ziel ist es, multiprofessionelle Teams über die Grundschule und dann die Sekundarstufe 1 in die Fläche zu bringen.
- Es besteht beim Ziel, die multiprofessionellen Teams in die Fläche zu bringen, der Bedarf nach konkreten, überprüfbaren Zielzahlen. In diesem Zusammenhang ist die Einhaltung bestehender gesetzlicher Standards zu überprüfen.
- System der Behindertenbeauftragten bei den Stadt- und Landkreisen muss noch stärker im Sinne der Informationsvermittlung zu Beratungsangeboten genutzt und dann als Infoangebot verstetigt werden.
- Die Inklusion im Kitabereich muss vorangebracht werden, und bei Personalmaßnahmen muss diese stets beachtet werden.
- Herantragen von Infos bezüglich der Frühförderung bzw. der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) an Eltern (Infos von Klinik, Kinderarzt, Kita).
- Ziel muss sein, dass alle Kinder unabhängig von Art der Behinderung zusammen betreut werden und jedes Kind die benötigte Unterstützung erhält. Kitas mit inklusiver Einrichtung müssen flächendeckend ausgebaut werden und Teil der kommunalen Planung werden.
- Die einzubringenden Ressourcen durch die KITAs sollen durch das Land refinanziert werden und damit unter Garantie stehen.
- Schulkindergärten sollen weiterentwickelt werden in Beratungszentren und die Überführung in Regeleinrichtungen soll gefördert werden, sodass bis 2028 eine Überführung reibungslos vonstattengehen kann. Kommunen sollen dabei die finanziellen Ressourcen für das Vorhaben aufbringen. Damit die Kommunen nicht überlastet werden, ist eine Refinanzierung durch das Land erforderlich.
- Alle Kinder, die in einen inklusiven Kindergarten integriert werden, sollen so unterstützt werden wie in einem Schulkindergarten. Das bedeutet, das für Kinder mit Behinderungen dieselben finanziellen Mittel eingesetzt werden wie in einem Schulkindergarten. Perspektivisch ist das Ziel, die zwei parallellaufenden Systeme in eines zu überführen.
Zum Übergang zwischen Kita und Grundschule beziehungsweise zwischen SEK 1 und SEK 2: Das Übergangsmanagement ist gerade in diesem Bereich stark verbesserungswürdig. Im Bereich Kita und Grundschule ist es auch deshalb so wichtig, da in jenem Bereich grundlegende Entscheidungen für die jeweilige persönliche Bildungsbiografie fallen.
- Jedes Kind muss unabhängig von Art und Umfang der Behinderung das Recht auf gleiche Schulbildung haben. Alle Kinder müssen in ihrem Sozialraum wohnortnah inklusiv beschult werden können und ihnen muss die entsprechende Unterstützung geboten werden. An Regelschulen müssen Ressourcen strukturell verankert werden und ein multiprofessionelles Team bestehend aus sonderpädagogischen Fachkräften, Lehrkräften, therapeutischen Fachkräften, FSJ- beziehungsweise Bundesfreiwilligendienstleistenden, sowie Krankenpflegepersonal aufgestellt werden.
- Die stärkere Einbindung der SBBZ mit entsprechend mehr Stunden muss als Maßnahme erfolgen, damit sie aufsuchende pädagogische Unterstützung leisten können. Idealerweise haben 50 Prozent aller Regelschulen in BW mindestens eine Schülerin oder einen Schüler mit sonderpädagogischem Bildungsanspruch. Zudem soll in jedem Siedlungsraum mindestens eine Grundschule mit einem inklusiven Bildungsangebot angesiedelt sein.
- Einrichtung eines übergreifenden Ansprechpartners im Kultusministerium für die Schulen zum Thema Barrierefreiheit an Schulen.
- Die Bereitstellung von Lernmitteln im Zuge der Lernmittelfreiheit sowie von individuellen Hilfsmitteln muss gewährleistet sein. Das Inklusionsbudget sollte erweitert beziehungsweise aufgestockt werden, damit auch Kinder, die zwar keinen sonderpädagogischen Förderbedarf, aber einen behinderungsbedingten Mehrbedarf haben, niederschwellig unterstützt werden können. Die Nutzung von digitalen Angeboten und Medien muss entsprechend der gesetzlichen Vorgaben barrierefrei möglich sein.
- Bis 2028 muss die Exklusionsquote um 25 Prozent gesenkt werden, das bedeutet, dass mehr Kinder inklusiv unterrichtet werden.
- Laut Schulgesetz ist kein zieldifferenter Unterricht mehr möglich für Schülerinnen und Schüler ab 16 Jahren, weshalb zwangsweise die Rückkehr in die Sonderschulen erfolgt. Daher soll die Oberstufe (Sekundarstufe I und II) für zieldifferente Gruppen geöffnet werden.
- Teilbereiche in der Ausbildung müssen dringend mehr Anerkennung bekommen. Es geht den Menschen nicht nur um die Verwertbarkeit, sondern auch um die Anerkennung. Das Ausbildungssystem muss feingliedriger und individueller werden, sodass gesammelte Module in einer theoriereduzierten Ausbildung dennoch einen verwertbaren Abschluss ergeben.
- Der Übergang zwischen Schule und Arbeit muss verstärkt in den Blick genommen werden. Betriebe und Firmen sollten informiert werden. Jugendliche, die den Übergang von Schule in Berufsleben verwirklichen, sollten mehr Anerkennung zukommen.
- Zusammenarbeit/Angrenzung zwischen Schulverwaltung und Eingliederungshilfe sowie Entwicklung einer einheitlichen Orientierungshilfe für BW.
- Auf dem Bildungsserver soll zu einem für die Schulen aber auch für die Eltern eine Seite errichtet werden, auf denen Best-Practice Beispiele von Schulen vorgestellt werden, in denen Inklusion bereits gelebt wird.
- Entlastung von Lehrkräften, damit erfolgreiche Inklusion gelingen kann, stundenweise Doppelbesetzung in der Grundschule.
- Errichtung eines landesweiten Pools, in dem sich Inklusionskräfte mit Kapazitäten und Einsatzwunsch registrieren können und aus dem die Schule auswählen kann.
- Die Ganztagsbetreuung muss ausgebaut werden. Es bedarf alternativer Angebote für Kinder, die inklusiv beschult werden, für die jedoch ein ganzer Tag zu lang ist. Eine mögliche Entlastung wären zusätzliche Ruheräume.
- Ausbau der Ferienbetreuung für Kinder die inklusiv beschult sind und Kinder, die das SBBZ besuchen.
- Manche Teilnehmerinnen und Teilnehmer fordern ein Moratorium für den SBBZ-Neubau zugunsten inklusiver Schulen.
- Bei der Renovierung von Schulen Barrierefreiheit mitdenken → Sensibilisierung der Schulträger.
- Die Inklusion in weiterführenden Schulen soll ausgebaut werden. Dabei sollen Bildungspläne den Bedarfen der Schülerinnen und Schüler entsprechend angepasst werden.
- Es müssen regelmäßige Informationsveranstaltungen oder Beratungsangebote für Eltern mit einem Kind mit Inklusionsbedarf angeboten werden.
- Es ist zu klären, inwieweit Inklusionsstandards als Anforderung in öffentliche Förderprogramme für kulturelle Einrichtungen im Themenbereich aufgenommen werden können.
- Auftritts- und Darstellungsmöglichkeiten für Künstlerinnen und Künstler mit Behinderung müssen verbessert werden.
- Gerade im Kunstbereich ist es wichtig, Bühnen zu schaffen, die Inklusion auch für behinderte Künstlerinnen und Künstler ermöglicht.
- Suche nach Möglichkeiten, inklusive Projekte im Kultur- und (Hoch-)Schulbereich öffentlich wirksam darzustellen.
- Die Beschäftigung von und die Kooperation mit Künstlerinnen und Künstler mit Behinderungen muss deutlich mehr Eingang in die Kulturprogramme des Landes Baden-Württemberg finden. Hierbei ist das Zentrum für Kulturelle Teilhabe Baden-Württemberg als Fachstelle für Beratung, Vernetzung, Qualifizierung und Wissenstransfer im Bereich außerschulische kulturelle Bildung einzubeziehen.
- Museen (in Landeszuständigkeit) sind Vorreiter: beispielsweise durch eine dichte Abdeckung mit Leihrollstühlen in den jeweiligen Häusern, dem Angebot einer barrierefreien Homepage beziehungsweise weiteren Anstrengungen im Bereich barrierefreier Digitalisierung.
- Der Ausbau und die Förderung von umfassend barrierefreien und inklusiven Kulturangeboten und Kulturstätten wird vorangetrieben und gestärkt.
- Der Europäischer Kultur- und Erfahrungsaustausch sollte verstärkt in den Vordergrund rücken und das Land soll sich für eine Ausweitung der inklusiven EU-Programme (wie zum Beispiel Erasmus) engagieren.
- Vorhalten einer Toilette für Alle in allen Kultureinrichtungen.
- Denkmalschutz muss umfassende Barrierefreiheit mitdenken.
Kommentare : zur Arbeitsgruppe „Bildung und Kultur“
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Nicht-Insider
Guten Tag, Ich bin von diesem Thema nicht direkt betroffen und gestehe, dass ich teilweise Schwierigkeiten hatte, zu verstehen, was gemeint ist. Könnte man vielleicht bitte die Abkürzungen bei der ersten Verwendung zusätzlich (in Klammern) auch in der Langform nennen? Was genau ist gemeint mit z.B. ‚ Der Übergang zwischen Schule und Arbeit
Guten Tag,
Ich bin von diesem Thema nicht direkt betroffen und gestehe, dass ich teilweise Schwierigkeiten hatte, zu verstehen, was gemeint ist. Könnte man vielleicht bitte die Abkürzungen bei der ersten Verwendung zusätzlich (in Klammern) auch in der Langform nennen?
Was genau ist gemeint mit z.B. ‚ Der Übergang zwischen Schule und Arbeit muss verstärkt in den Blick genommen werden. Betriebe und Firmen sollten informiert werden. Jugendliche, die den Übergang von Schule in Berufsleben verwirklichen, sollten mehr Anerkennung zukommen.‘ Sorry, aber ich habe hier z.B. nicht verstanden, worüber Betriebe und Firmen informiert werden sollen? In welcher Art und Weise soll die Anerkennung erfolgen?
Z.B. beim Punkt ‚Bei der Renovierung von Schulen Barrierefreiheit mitdenken → Sensibilisierung der Schulträger‘ fragte ich mich, ob das wohl ausreicht? Das Geld ist überall knapp, und ohne Gesetze, dass das Schulgebäude bei einer anstehenden Renovierung auch ein Upgrade bei der Barrierefreiheit einplanen MUSS, dürfte vermutlich wenig in dieser Richtung passieren, oder?
Wahlrecht der inklusiven Beschulung darf nicht von der Bereitschaft einzelner Schulen abhängig sein!
Es ist zwar ein wichtiger Schritt gewesen, dass 2015 das Wahlrecht hinsichtlich der Beschulung an einer Regelschule oder an einem SBBZ mit in das Schulgesetz in Baden-Württemberg mit aufgenommen wurde, aber es muss noch mehr dafür getan werden, dass dieses Wahlrecht nicht von der Offenheit und Bereitschaft der jeweiligen Schule entscheidend
Es ist zwar ein wichtiger Schritt gewesen, dass 2015 das Wahlrecht hinsichtlich der Beschulung an einer Regelschule oder an einem SBBZ mit in das Schulgesetz in Baden-Württemberg mit aufgenommen wurde, aber es muss noch mehr dafür getan werden, dass dieses Wahlrecht nicht von der Offenheit und Bereitschaft der jeweiligen Schule entscheidend abhängt.
Lehrer*innen müssen bereits während ihres Studiums auf das Unterrichten von Schüler*innen mit und ohne Behinderung gezielt vorbereitet werden. Zudem sollte das gesamte Schulpersonal regelmäßig hinsichtlich der konkreten Umsetzung der Inklusion geschult werden. Eine enge Zusammenarbeit des sonderpädagogischen Beratungsdienstes an SBBZen sollte stattfinden.
Auch ist es erforderlich, Berührungsängste oder Vorurteile von Mitschüler*innen sowie deren Eltern ernst zu nehmen, und zu versuchen, diese abzubauen, und sie im Umgang mit Menschen mit Behinderung zu sensibilisieren.
Qualifikation der Lehrkräfte in inklusiven allgemeinen Schulen
Im Studium und auch danach (z.B. in verpflichtenden Fortbildungen) müssen zwingend Inhalte zu Teamarbeit in Theorie und Praxis angeboten werden. Lehrkräfte haben im allgemeinen dazu keinerlei Erfahrung (sind sog. "Einzelkämpfer"). Auch die Zusammenarbeit von professionell übergreifenden Teams muss als Lehrinhalt mit aufgenommen werden. Kaum eine
Im Studium und auch danach (z.B. in verpflichtenden Fortbildungen) müssen zwingend Inhalte zu Teamarbeit in Theorie und Praxis angeboten werden. Lehrkräfte haben im allgemeinen dazu keinerlei Erfahrung (sind sog. "Einzelkämpfer"). Auch die Zusammenarbeit von professionell übergreifenden Teams muss als Lehrinhalt mit aufgenommen werden. Kaum eine Lehrkraft kennt z.B. den konkreten Arbeitsauftrag / das Arbeitsfeld einer Fachkraft im Bereich Sozialpädagogik (und auch umgekehrt).
Auch die Kenntnis und mögliche Umsetzungsmodelle zu sog. zieldifferentem Unterricht müssen Eingang in Theorie und Praxis finden. Dazu gehören Kenntnis der verschiedenen Bildungspläne, aber auch Kenntnis von Gemeinsamkeiten und Unterschieden überschneidender Aufgabenbereiche.
Wichtig ist auch die Ausbildung der Lehrkräfte in Gesprächsführung, z.B. für Gespräche mit Eltern. Eltern fühlen sich im Rahmen der Inklusion häufig zu wenig informiert und einbezogen!
Barrierefreiheit ist nicht nur für Menschen mit Behinderungen...
... im Kunst und Kulturbereich wichtig. Weil Kunst und Kultur ist ein Menschenrecht (Art. 30 UN- Behindertenrechts-Konventionen) Es gibt auch Barrieren, wie z.B. die Sprache. Im Kunst und Kulturbereich wird oft schwierige Sprache benutzt, die nicht alle verstehen. Viele Museen verpassen hier die Chance auch ein anderes Publikum anzusprechen.
... im Kunst und Kulturbereich wichtig.
Weil Kunst und Kultur ist ein Menschenrecht (Art. 30 UN- Behindertenrechts-Konventionen)
Es gibt auch Barrieren, wie z.B. die Sprache.
Im Kunst und Kulturbereich wird oft schwierige Sprache benutzt, die nicht alle verstehen.
Viele Museen verpassen hier die Chance auch ein anderes Publikum anzusprechen.
z.B. Nicht-Muttersprachler:innen, kognitiv eingeschränkte Menschen, Kinder, alte Menschen, Hörgeschädigte, etc.
Eine einfache Sprache wird auch bei Führungen oder bei Flyern selten verwendet.
Bei den digitalen Barrieren müsste es auch mehr Ansprechpartner geben, die einem helfen digitale Barrieren abzuschaffen.
Meiner Ansicht nach werden viele Menschen von Kunst und Kultur ausgeschlossen, weil sie (im Internet) nicht erfahren können, was sie da erleben können, weil sie Inhalte nicht verstehen, Internetseiten sind zu unübersichtlich, überfrachtet und oft nicht barrierefrei.
DENN Barrieren könnn alle Menschen in allen Lebenslagen betreffen.
Endlich wird auch darüber gesprochen und Betroffene werden befragt. Denn Kunst und Kultureinrichtugen sind auch Begegnungsstätten. Aber es muss auch umgesetzt werden, was gesagt wird.
Und zwar nicht nur landesweit, auch bundesweit und europaweit eigentlich sogar weltweit.
Inklusion in Kitas: Umsetzung des KJSG
konkrete Umsetzung in BW: §22 "Sofern Kinder mit und ohne Behinderung gemeinsam gefördert werden, arbeiten die Tageseinrichtungen für Kinder und Kindertagespflege und der Träger der öffentlichen Jugendhilfe mit anderen beteiligten Rehabilitationsträgern zusammen. " §22a SGB VIII „(4) Kinder mit Behinderungen und Kinder ohne
konkrete Umsetzung in BW:
§22
"Sofern Kinder mit und ohne Behinderung gemeinsam gefördert werden, arbeiten die Tageseinrichtungen für Kinder und Kindertagespflege und der Träger der öffentlichen Jugendhilfe mit anderen beteiligten Rehabilitationsträgern zusammen. "
§22a SGB VIII
„(4) Kinder mit Behinderungen und Kinder ohne Behinderungen sollen gemeinsam gefördert werden. Die besonderen Bedürfnisse von Kindern mit Behinderungen und von Kindern, die von Behinderung bedroht sind, sind zu berücksichtigen.“
§ 24 Rechtsanspruch für jedes Kind!
Festlegung Förderschwerpunkt im Vorschulalter
Die Erstellung des Gutachtens zur Festlegung des Förderschwerpunktes sollte von einem neutralen Gutachter vorgenommen werden und nicht von Sonderpädagogen der SBBZ. Daher ist die Schaffung einer neutralen Stelle für Gutachten erforderlich.
Förderschwerpunkt GENT Schulabschluß
- Bereits bei der Festlegung des Förderschwerpunktes sollten die Eltern über die Konsequenzen dieser Festlegung klar aufgeklärt werden, dass z.B. aktuell KEIN Schulabschluss mit FS GENT aktuell vorgesehen ist! - Ein Schulabschluss für FS GENT sollte implementiert werden, damit auch diese Kinder ein Ziel haben, bzw. die schulische Leistung
- Bereits bei der Festlegung des Förderschwerpunktes sollten die Eltern über die Konsequenzen dieser Festlegung klar aufgeklärt werden, dass z.B. aktuell KEIN Schulabschluss mit FS GENT aktuell vorgesehen ist!
- Ein Schulabschluss für FS GENT sollte implementiert werden, damit auch diese Kinder ein Ziel haben, bzw. die schulische Leistung entsprechend gewürdigt wird.
Ausbau der Ferienbetreuung und außerschulischer Angebote
Die Landesregierung setzt sich aktiv dafür ein, dass sich alle Schulkindergärten und SBBZ unabhängig von der Trägerschaft hinsichtlich der Ferienbetreuung und außerschulischer Angebote am Regelsystem orientieren.
Stipendien
Die Förderung junger Künstler*innen mit Behinderungen muss wirksam im Rahmen eines Stipendienprogramms für alle Hochschulen mit Blick auf Kunst, Theater, Musik und Literatur gefördert werden. Für sie gestaltet sich der Zugang zum Studium immer noch mit vielen Hürden, weshalb sie diesen Weg oftmals nicht gehen. Die Stipendien beschränken sich damit
Die Förderung junger Künstler*innen mit Behinderungen muss wirksam im Rahmen eines Stipendienprogramms für alle Hochschulen mit Blick auf Kunst, Theater, Musik und Literatur gefördert werden. Für sie gestaltet sich der Zugang zum Studium immer noch mit vielen Hürden, weshalb sie diesen Weg oftmals nicht gehen. Die Stipendien beschränken sich damit bewusst auf Künstler*innen mit Behinderungen, um ihnen Chancen zu eröffnen und nachhaltige Wirkung zu erzielen.