Arbeitsgruppe „Bildung und Kultur“
- Das Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung Baden-Württemberg (ZSL) hat außerdem viele weitere Ausbildungsangebote, die bislang jedoch optional angeboten werden. Fortbildungsangebote für Lehrerinnen und Lehrer sowie Schulleitungen sollen unter anderem sein: Barrierefreiheit, mögliche Nachteilsausgleiche, mögliche Gestaltung der Zusammenarbeit mit Schulbegleitung, Sensibilisierung im Umgang mit Kindern mit unterschiedlichen Bedarfen).
- Erzieherinnen und Erzieher sollten verpflichtende Fortbildungsangebote zum Thema Inklusion erhalten. Dabei betrifft das bereits tätige als auch angehende Erzieherinnen und Erzieher.
- Fundierte Beratung schaffen: Umfassende Rechts- und Lebensberatung für Menschen mit Behinderungen; Special-Needs-Beraterinnen und Berater etablieren; Expertinnen- und Expertenwissen der Betroffenen und ihrer Unterstützerinnen und Unterstützer nicht nur wertschätzen, sondern in bezahlte CareArbeit überführen.
- Es muss konkrete überprüfbare Zielzahlen geben (die auf allgemein zugänglichen Daten, zum Beispiel des Statistischen Landesamts bzw. der Bildungsberichterstattung) beruhen. Die Verständigung über eine Datenbasis ist als erster Schritt wichtig.
- Dazu gehört insbesondere die Erarbeitung einer gemeinsamen Datenbasis über Inklusion in den verschiedenen Bereichen (zum Beispiel Inklusion im Vorschulalter).
- Die gemeinsamen Zahlen sollen dann zur Fortschrittsmessung verwendet werden.
- Hier hat das Kultusministerium bereits zugesagt, einen Vorschlag vorzulegen. Damit soll das Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg (IBBW) beauftragt werden.
- Ein Grundproblem sind unterschiedliche und teilweise geteilte und/oder gemeinsame Zuständigkeiten. Deshalb ist es das Ziel sein, in einer gemeinsamen Aktion zwischen Kultusministerium (KM) und Schulträgern landesweit vergleichbare/gleiche Bedingungen herzustellen (Schnittstelle zu „Schul- bzw. Kitaträgern“ und Kommunen). Diese Einbindung weiterer Akteure für Abstimmungsprozesse im Sinne von inklusiver frühkindlicher und schulischer Bildung ist zwingend notwendig. Einbezogen werden müssen auch die Vertreterinnen und Vertreter von Kindern mit Behinderungen (betroffenen Eltern).
- Nötig ist ein Abstimmungsprozess zwischen Schulverwaltung, Schul- und Kitaträgern, Kostenträgern, Eltern und Kindern im Sinne von inklusiver frühkindlicher und schulischer Bildung.
- Ziel ist es, eine landesweite Harmonisierung und Verbesserung der inklusiven Situation im Sinne der UN-BRK zu erreichen.
- Deutsche Gebärdensprache soll als Wahl-Pflichtfach als Pilot in Schulen intergiert werden.
- Ziel ist es, multiprofessionelle Teams über die Grundschule und dann die Sekundarstufe 1 in die Fläche zu bringen.
- Es besteht beim Ziel, die multiprofessionellen Teams in die Fläche zu bringen, der Bedarf nach konkreten, überprüfbaren Zielzahlen. In diesem Zusammenhang ist die Einhaltung bestehender gesetzlicher Standards zu überprüfen.
- System der Behindertenbeauftragten bei den Stadt- und Landkreisen muss noch stärker im Sinne der Informationsvermittlung zu Beratungsangeboten genutzt und dann als Infoangebot verstetigt werden.
- Die Inklusion im Kitabereich muss vorangebracht werden, und bei Personalmaßnahmen muss diese stets beachtet werden.
- Herantragen von Infos bezüglich der Frühförderung bzw. der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) an Eltern (Infos von Klinik, Kinderarzt, Kita).
- Ziel muss sein, dass alle Kinder unabhängig von Art der Behinderung zusammen betreut werden und jedes Kind die benötigte Unterstützung erhält. Kitas mit inklusiver Einrichtung müssen flächendeckend ausgebaut werden und Teil der kommunalen Planung werden.
- Die einzubringenden Ressourcen durch die KITAs sollen durch das Land refinanziert werden und damit unter Garantie stehen.
- Schulkindergärten sollen weiterentwickelt werden in Beratungszentren und die Überführung in Regeleinrichtungen soll gefördert werden, sodass bis 2028 eine Überführung reibungslos vonstattengehen kann. Kommunen sollen dabei die finanziellen Ressourcen für das Vorhaben aufbringen. Damit die Kommunen nicht überlastet werden, ist eine Refinanzierung durch das Land erforderlich.
- Alle Kinder, die in einen inklusiven Kindergarten integriert werden, sollen so unterstützt werden wie in einem Schulkindergarten. Das bedeutet, das für Kinder mit Behinderungen dieselben finanziellen Mittel eingesetzt werden wie in einem Schulkindergarten. Perspektivisch ist das Ziel, die zwei parallellaufenden Systeme in eines zu überführen.
Zum Übergang zwischen Kita und Grundschule beziehungsweise zwischen SEK 1 und SEK 2: Das Übergangsmanagement ist gerade in diesem Bereich stark verbesserungswürdig. Im Bereich Kita und Grundschule ist es auch deshalb so wichtig, da in jenem Bereich grundlegende Entscheidungen für die jeweilige persönliche Bildungsbiografie fallen.
- Jedes Kind muss unabhängig von Art und Umfang der Behinderung das Recht auf gleiche Schulbildung haben. Alle Kinder müssen in ihrem Sozialraum wohnortnah inklusiv beschult werden können und ihnen muss die entsprechende Unterstützung geboten werden. An Regelschulen müssen Ressourcen strukturell verankert werden und ein multiprofessionelles Team bestehend aus sonderpädagogischen Fachkräften, Lehrkräften, therapeutischen Fachkräften, FSJ- beziehungsweise Bundesfreiwilligendienstleistenden, sowie Krankenpflegepersonal aufgestellt werden.
- Die stärkere Einbindung der SBBZ mit entsprechend mehr Stunden muss als Maßnahme erfolgen, damit sie aufsuchende pädagogische Unterstützung leisten können. Idealerweise haben 50 Prozent aller Regelschulen in BW mindestens eine Schülerin oder einen Schüler mit sonderpädagogischem Bildungsanspruch. Zudem soll in jedem Siedlungsraum mindestens eine Grundschule mit einem inklusiven Bildungsangebot angesiedelt sein.
- Einrichtung eines übergreifenden Ansprechpartners im Kultusministerium für die Schulen zum Thema Barrierefreiheit an Schulen.
- Die Bereitstellung von Lernmitteln im Zuge der Lernmittelfreiheit sowie von individuellen Hilfsmitteln muss gewährleistet sein. Das Inklusionsbudget sollte erweitert beziehungsweise aufgestockt werden, damit auch Kinder, die zwar keinen sonderpädagogischen Förderbedarf, aber einen behinderungsbedingten Mehrbedarf haben, niederschwellig unterstützt werden können. Die Nutzung von digitalen Angeboten und Medien muss entsprechend der gesetzlichen Vorgaben barrierefrei möglich sein.
- Bis 2028 muss die Exklusionsquote um 25 Prozent gesenkt werden, das bedeutet, dass mehr Kinder inklusiv unterrichtet werden.
- Laut Schulgesetz ist kein zieldifferenter Unterricht mehr möglich für Schülerinnen und Schüler ab 16 Jahren, weshalb zwangsweise die Rückkehr in die Sonderschulen erfolgt. Daher soll die Oberstufe (Sekundarstufe I und II) für zieldifferente Gruppen geöffnet werden.
- Teilbereiche in der Ausbildung müssen dringend mehr Anerkennung bekommen. Es geht den Menschen nicht nur um die Verwertbarkeit, sondern auch um die Anerkennung. Das Ausbildungssystem muss feingliedriger und individueller werden, sodass gesammelte Module in einer theoriereduzierten Ausbildung dennoch einen verwertbaren Abschluss ergeben.
- Der Übergang zwischen Schule und Arbeit muss verstärkt in den Blick genommen werden. Betriebe und Firmen sollten informiert werden. Jugendliche, die den Übergang von Schule in Berufsleben verwirklichen, sollten mehr Anerkennung zukommen.
- Zusammenarbeit/Angrenzung zwischen Schulverwaltung und Eingliederungshilfe sowie Entwicklung einer einheitlichen Orientierungshilfe für BW.
- Auf dem Bildungsserver soll zu einem für die Schulen aber auch für die Eltern eine Seite errichtet werden, auf denen Best-Practice Beispiele von Schulen vorgestellt werden, in denen Inklusion bereits gelebt wird.
- Entlastung von Lehrkräften, damit erfolgreiche Inklusion gelingen kann, stundenweise Doppelbesetzung in der Grundschule.
- Errichtung eines landesweiten Pools, in dem sich Inklusionskräfte mit Kapazitäten und Einsatzwunsch registrieren können und aus dem die Schule auswählen kann.
- Die Ganztagsbetreuung muss ausgebaut werden. Es bedarf alternativer Angebote für Kinder, die inklusiv beschult werden, für die jedoch ein ganzer Tag zu lang ist. Eine mögliche Entlastung wären zusätzliche Ruheräume.
- Ausbau der Ferienbetreuung für Kinder die inklusiv beschult sind und Kinder, die das SBBZ besuchen.
- Manche Teilnehmerinnen und Teilnehmer fordern ein Moratorium für den SBBZ-Neubau zugunsten inklusiver Schulen.
- Bei der Renovierung von Schulen Barrierefreiheit mitdenken → Sensibilisierung der Schulträger.
- Die Inklusion in weiterführenden Schulen soll ausgebaut werden. Dabei sollen Bildungspläne den Bedarfen der Schülerinnen und Schüler entsprechend angepasst werden.
- Es müssen regelmäßige Informationsveranstaltungen oder Beratungsangebote für Eltern mit einem Kind mit Inklusionsbedarf angeboten werden.
- Es ist zu klären, inwieweit Inklusionsstandards als Anforderung in öffentliche Förderprogramme für kulturelle Einrichtungen im Themenbereich aufgenommen werden können.
- Auftritts- und Darstellungsmöglichkeiten für Künstlerinnen und Künstler mit Behinderung müssen verbessert werden.
- Gerade im Kunstbereich ist es wichtig, Bühnen zu schaffen, die Inklusion auch für behinderte Künstlerinnen und Künstler ermöglicht.
- Suche nach Möglichkeiten, inklusive Projekte im Kultur- und (Hoch-)Schulbereich öffentlich wirksam darzustellen.
- Die Beschäftigung von und die Kooperation mit Künstlerinnen und Künstler mit Behinderungen muss deutlich mehr Eingang in die Kulturprogramme des Landes Baden-Württemberg finden. Hierbei ist das Zentrum für Kulturelle Teilhabe Baden-Württemberg als Fachstelle für Beratung, Vernetzung, Qualifizierung und Wissenstransfer im Bereich außerschulische kulturelle Bildung einzubeziehen.
- Museen (in Landeszuständigkeit) sind Vorreiter: beispielsweise durch eine dichte Abdeckung mit Leihrollstühlen in den jeweiligen Häusern, dem Angebot einer barrierefreien Homepage beziehungsweise weiteren Anstrengungen im Bereich barrierefreier Digitalisierung.
- Der Ausbau und die Förderung von umfassend barrierefreien und inklusiven Kulturangeboten und Kulturstätten wird vorangetrieben und gestärkt.
- Der Europäischer Kultur- und Erfahrungsaustausch sollte verstärkt in den Vordergrund rücken und das Land soll sich für eine Ausweitung der inklusiven EU-Programme (wie zum Beispiel Erasmus) engagieren.
- Vorhalten einer Toilette für Alle in allen Kultureinrichtungen.
- Denkmalschutz muss umfassende Barrierefreiheit mitdenken.

Kommentare : zur Arbeitsgruppe „Bildung und Kultur“
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Aktionsplan der Landesregierung BW 2016
- „Ziel ist es, an allen Hochschulen nachhaltig Verbesserungen für die Studierenden mit Behinderungen zu erreichen. - Prüferinnen und Prüfer sollen regelmäßig für die besonderen Belange der Studierenden und Referendare mit Behinderungen sensibilisiert werden. Zudem soll fortlaufend überprüft werden, ob durch neue oder weiterentwickelte
- „Ziel ist es, an allen Hochschulen nachhaltig Verbesserungen für die Studierenden mit Behinderungen zu erreichen.
- Prüferinnen und Prüfer sollen regelmäßig für die besonderen Belange der Studierenden und Referendare mit Behinderungen sensibilisiert werden.
Zudem soll fortlaufend überprüft werden, ob durch neue oder weiterentwickelte Hilfsmittel der Ausgleich einer Behinderung während der [Lernphasen und; eigene Ergänzung] Prüfung optimiert werden kann.“
Nach: Aktionsplan der Landesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Baden-Württemberg (2016)
Link: https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-sm/intern/downloads/Downloads_Menschen_mit_Behinderungen/Aktionsplan_UN-BRK_Aug-2016_barrierefrei.pdf
Hochschulen: Sensibilisierung und Ermöglcihung
Besondere Sensibilisierung aller Beschäftigten an den Hochschulen für besondere Bedarfe von Studierenden mit Behinderungen durch Fort- und Weiterbildungen, Chancengleichheit bei Studienzulassung, Ermöglichung von flexiblen Lern-, Arbeits- und Prüfungsformen.
Stärkung der Studierfähigkeit
„Stärkung der Studierfähigkeit: Für Studierende mit körperlichen und psychischen Beeinträchtigungen sollen die Chancen bei der Aufnahme, Durchführung und dem Abschluss des Studiums verbessert werden. Um dies zu erreichen, sollen die Studierenden bei der individuellen Bewältigung von studienbedingten Problemen insbesondere durch Vermittlung und
„Stärkung der Studierfähigkeit: Für Studierende mit körperlichen und psychischen Beeinträchtigungen sollen die Chancen bei der Aufnahme, Durchführung und dem Abschluss des Studiums verbessert werden. Um dies zu erreichen, sollen die Studierenden bei der individuellen Bewältigung von studienbedingten Problemen insbesondere durch Vermittlung und Erwerb grundlegender Kernkompetenzen und Entwicklung von Fähigkeiten zur Planung, Organisation und Durchführung des Wissenschaftlichen Arbeitens unterstützt werden. Mit der Stärkung der Studierfähigkeit soll einem Studienabbruch und langen Studierzeiten entgegengewirkt werden. Zugleich sollen damit auch grundlegende Voraussetzungen für die Bewältigung einer künftigen Berufstätigkeit geschaffen werden.“
Nach: „Behindertenpolitisches Maßnahmenpaket der Landesregierung 2.0“
Unser Weg zur Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen [Brandenburg]
Link: https://masgf.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/Broschuere_Behindertenpolitisches_Ma%C3%9Fnahmenpaket_2-0_barrierefrei_Februar2017.pdf
Lehramtsstudium: praktisch-reflexive Erfahrungen sammeln
Sammeln von Praxiserfahrung: Im Lehramtsstudium und Vorbereitungsdienst sollen Praxiserfahrungen außerhalb exkludierender Schulformen gemacht werden. Eine Auseinandersetzung mit dem Thema Inklusion muss theoretisch und praktisch-reflexiv umgesetzt werden.
Hochschule inklusiv
Barrierefreiheit von Hochschulen muss neben dem Thema Mobilität auch Bedarfen nach Ruhe- und Erholungsräumen in ausreichender Anzahl nachkommen. Bei der Digitalisierung der Lehre müssen unterschiedlichste Bedarfe von Studierenden mit und ohne Behinderungen berücksichtigt werden um Barrieren abzubauen bzw. nicht entstehen zu lassen. An den
Barrierefreiheit von Hochschulen muss neben dem Thema Mobilität auch Bedarfen nach Ruhe- und Erholungsräumen in ausreichender Anzahl nachkommen.
Bei der Digitalisierung der Lehre müssen unterschiedlichste Bedarfe von Studierenden mit und ohne Behinderungen berücksichtigt werden um Barrieren abzubauen bzw. nicht entstehen zu lassen.
An den Studieninformationstagen müssen Studieninteressierte mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung teilhaben können und über die jeweiligen Unterstützungsangebote an den Hochschulen informiert werden.
Alle Studierenden müssen mit Immatrikulation über Nachteilsausgleiche und Unterstützungsangebote aufgeklärt werden.
Wohnheimplätze für Studierende müssen der Diversität unterschiedlicher Einschränkungen gerecht werden (Bspw. Gehbehinderung, Sehbehinderung, Autismus, Angststörungen).
Senatsbeauftragte für die Belange von Studierenden mit Behinderung und/oder chronischen Erkrankungen
Senatsbeauftragte für die Belange von Studierenden mit Behinderung und/oder chronischen Erkrankungen sind mit einem angemessenen Zeitkontingent auszustatten. Sie sind von Beginn an in Planungen der Hochschulgestaltung einzubinden.
Hochschule inklusiv: Nachteilsausgleiche
Im Rahmen der Qualitätssicherung muss die Erteilung und Ablehnung von Nachteilsausgleichen an Hochschulen erfasst werden. Verpflichtende jährliche Berichte zu Inklusion.
Hochschule inklusiv: Studieren ohne Scham
Tendenzen von Stigmatisierung ist bewusst in allen Bereichen entgegenzutreten, um ein Studium ohne Scham zu ermöglichen.
Behinderung und Inklusion
• "Behinderung und Inklusion muss Thema in Kita, Schule, Hochschule sowie Aus- und Weiterbildung sein. Dabei geht es um Sensibilisierung und das Entwickeln einer Haltung und der Einnahme einer inklusiven Perspektive." Mein Standpunkt: Inklusive Perspektive heißt für mich „Inklusion ins Leben“, wo möglich, Arbeit auf dem 1. Arbeitsmarkt. Schule
• "Behinderung und Inklusion muss Thema in Kita, Schule, Hochschule sowie Aus- und Weiterbildung sein. Dabei geht es um Sensibilisierung und das Entwickeln einer Haltung und der Einnahme einer inklusiven Perspektive."
Mein Standpunkt:
Inklusive Perspektive heißt für mich „Inklusion ins Leben“, wo möglich, Arbeit auf dem 1. Arbeitsmarkt. Schule schafft Voraussetzung. Bester Lernort für Kinder, beste Vorbereitung auf das Leben nach der Schule, v. a. Arbeitswelt. Wahlfreiheit zwischen Inklusiver Beschulung und Beschulung im SBBZ.
• "Bei Förderprogrammen müssen umfassende Barrierefreiheit und die Belange von Menschen mit Behinderungen grundsätzliche Kriterien für die Fördervoraussetzung sein. "
Mein Kommentar: Das kann auch ein geschützter Lernort sein.
• Jedes Kind muss unabhängig von Art und Umfang der Behinderung das Recht auf gleiche Schulbildung haben. Alle Kinder müssen in ihrem Sozialraum wohnortnah inklusiv beschult werden können und ihnen muss die entsprechende Unterstützung geboten werden. An Regelschulen müssen Ressourcen strukturell verankert werden und ein multiprofessionelles Team bestehend aus sonderpädagogischen Fachkräften, Lehrkräften, therapeutischen Fachkräften, FSJ- beziehungsweise Bundesfreiwilligendienstleistenden, sowie Krankenpflegepersonal aufgestellt werden.
Mein Kommentar: Was heißt gleiche Schulbildung? Abi und Studium für jede(n)? Das wäre unrealistisch und unredlich.
• "Bis 2028 muss die Exklusionsquote um 25 Prozent gesenkt werden, das bedeutet, dass mehr Kinder inklusiv unterrichtet werden. "
Mein Kommentar: Bedeutet das einen Inklusionszwang? Wo bleiben die Belange und die Wahlfreiheit der Betroffenen?
"• Die Inklusion in weiterführenden Schulen soll ausgebaut werden. Dabei sollen Bildungspläne den Bedarfen der Schülerinnen und Schüler entsprechend angepasst werden. "
Mein Kommentar:
Ist das im Interesse der Kinder und Jugendlichen mit Lernbehinderung?
Nach meiner Erfahrung ist es das nicht unbedingt.
• "Es müssen regelmäßige Informationsveranstaltungen oder Beratungsangebote für Eltern mit einem Kind mit Inklusionsbedarf angeboten werden. "
Mein Kommentar: Wer legt den Inklusionsbedarf fest? Die Ämter doch hoffentlich in Absprache mit den Eltern. Sonst wäre das ja Inklusionszwang.
Arbeitsgruppe „Bildung und Kultur“
Eine Anmerkung zu jungen Menschen mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung: Inklusion als Aufgabe, alle Menschen – auch jene mit Behinderungen und sonderpädagogischem Bildungsanspruch – in die Lage zu versetzen, gemäß den je eigenen Vorstellungen am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben, ist Aufgabe aller
Eine Anmerkung zu jungen Menschen mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung: Inklusion als Aufgabe, alle Menschen – auch jene mit Behinderungen und sonderpädagogischem Bildungsanspruch – in die Lage zu versetzen, gemäß den je eigenen Vorstellungen am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben, ist Aufgabe aller Schularten. Dieser Aufgabe stellen sich auch die Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren mit Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung in freier Trägerschaft durch ihre differenzierten Angebote sonderpädagogischer Unterstützung und Bildung.
Im Kontext ihres differenzierten Portfolios unterrichten private SBBZ ESENT Schüler*innen mit sonderpädagogischem Bildungsanspruch in verschiedenen Settings, die von einer intensivpädagogischen Beschulung für extreme "Systemherausforderer" bis hin zu inklusiven Beschulungsformen reichen. Gerade die sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung benötigen diese breite Aufstellung, weil in diesem Förderschwerpunkt die Entwicklungsdynamiken der jungen Menschen ganz besonders ausgeprägt sind. Von daher geht es darum, dass das System - gerade auch in Verbindung mit der Jugendhilfe - besonders bei Krisen offen und handlungsfähig bleibt und flexibel an den jeweiligen Bedarf des jungen Menschen angepasst werden kann. Das ist umso notwendiger, da gerade in diesem Förderschwerpunkt einerseits das Recht der Mitschüler*innen auf Lernen durch ausagierende Verhaltensweisen massiv eingeschränkt sein kann. Anderseits brauchen gerade diese Kinder und Jugendlichen in bestimmten Situationen ganz besonders einen Schutzraum, in dem sie ausgehalten werden können.
Solche Schutzräume müssen gerade auch im Zusammenspiel mit der Jugendhilfe sichergestellt sein. So lange, wie nötig. Aber auch nicht länger. Das sollte in der aktuellen Inklusionsdebatte nicht aus den Augen verloren werden...