Menschen mit Behinderungen

Arbeitsgruppe „Gesellschaftliche Teilhabe und Empowerment“

Berechne Lesezeit
  • Teilen

:

Dieses Diskussionspapier beruht auf den Ergebnissen der ersten beiden Arbeitsgruppen-Phasen zum Thema Gesellschaftliche Teilhabe und Empowerment im Rahmen des Beteiligungsprozesses zur Fortschreibung des Landesaktionsplans (LAP) zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Baden-Württemberg.

Die Bearbeitung und Zusammenstellung der Ergebnisse erfolgten in folgenden Schritten:

  • Zusammenfassung der Ergebnisse aus Prozessphase 1 und 2
  • Doppelungen zusammenfassen
  • Abschnitte gliedern
  • Einzelbeispiele streichen
  • Zustandsbeschreibungen in Forderungen verwandeln
  • Allgemeine Aussagen werden im Themenbereich „Übergreifende Themen“ gebündelt.
  • Wenn Themen in mehreren oder allen Arbeitsgruppen genannt werden, sollen sie in ein allgemeines Grundsatzkapitel zu Beginn aufgenommen werden.

Sie konnten die Ergebnisse bis zum 14. Januar 2023 kommentieren.

Kommentare : zur Arbeitsgruppe „Gesellschaftliche Teilhabe und Empowerment“

Die Kommentierungsphase ist beendet. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

1. Kommentar von :ahtreh

Gesellschaftliche Teilhabe - Sport

Der Punkt Ausbau von Förderprogrammen scheint mir zu klein und zu "leise". Warum gibt es keine Vereine für behinderte Kinder, sowie es sie in jedem Dorf für "normale" gibt? Mein Sohn bekommt also auch im Freizeitbereich gesagt "Nein, dich wollen wir nicht". Da muss dringend etwas geschehen! Sport gehört zu einer gesunden Entwicklung; Sozial und

Der Punkt Ausbau von Förderprogrammen scheint mir zu klein und zu "leise". Warum gibt es keine Vereine für behinderte Kinder, sowie es sie in jedem Dorf für "normale" gibt? Mein Sohn bekommt also auch im Freizeitbereich gesagt "Nein, dich wollen wir nicht". Da muss dringend etwas geschehen! Sport gehört zu einer gesunden Entwicklung; Sozial und körperlich.

2. Kommentar von :ohne Name 44234

EUTB

Es braucht wieder mehr EUTB'n in ganz Deutschland! Nicht mit den Zuschüssen an der falschen Stelle sparen

3. Kommentar von :Rena W.

Politische Teilhabe

Für gewählte Gremienmitglieder (z.B. Landtagsabgeordnete, Bürgermeister/-in, Gemeinderat) müssen bei einer Behinderung die Kosten für persönliche Assistenz, Fahrdienste, Gebärdensprachdolmetschende, übernommen werden.
Die Gemeindeordnung BW und das Abgeordnetengesetz BW soll entsprechende Regelungen vorsehen

4. Kommentar von :Rena W.

Förderung Breitensport

Die Förderung des Breitensports muss das Kriterium "inklusiv" und "barrierefrei" abbilden.

5. Kommentar von :DarylD.
Dieser Kommentar wurde durch den Nutzer gelöscht.
6. Kommentar von :DarylD.

Generelle Rückmeldung zu Assistenz

Bezug nehmend auf "Aufbau ehrenamtlicher Assistenzplattformen" sowie "Einzelforderungen im Themenbereich Assistenzen" möchte ich folgendes gerne anmerken. Dieses Thema möchte ich in jedem Fall unterstützen. Als betroffene Eltern mussten wir feststellen, dass es extrem schwierig ist Fachpersonal zu finden, das unseren schwer mehrfach behinderten

Bezug nehmend auf "Aufbau ehrenamtlicher Assistenzplattformen" sowie "Einzelforderungen im Themenbereich Assistenzen" möchte ich folgendes gerne anmerken.

Dieses Thema möchte ich in jedem Fall unterstützen. Als betroffene Eltern mussten wir feststellen, dass es extrem schwierig ist Fachpersonal zu finden, das unseren schwer mehrfach behinderten Sohn betreuen kann. Um auf Ehrenamtliche zurückgreifen zu können, bedarf es allerdings zumindest einiger Grundkenntnisse, welche Ehrenamtliche benötigen um unseren Sohn zu betreuen. Dass jemand Ehrenamtliches nicht das gesamte Spektrum abdecken kann ist durchaus nachvollziehbar. Und auch das Training zur spezifischen Situation mit unserem Sohn obliegt natürlich uns. Aber ggf. könnte man - z.B. aufgrund von Erfahrungswerten oder Statistiken - zunächst mit Schwerpunkt-Themen starten. Also auf Basis eines Krankheitsbildes könnte man Mindestanforderungen und optionale Anforderungen definieren und entsprechend in Kursen vermitteln. Möglicherweise macht es auch Sinn bestimmte Kurse generell anzubieten, z.B. einen Kinestätik-Kurs.

Davon abgesehen wäre eine Plattform sehr hilfreich, über die man sich mit Ehrenamtlichen in Kontakt setzen und diese zunächst etwas kennelernen kann. Ähnlich wie auf Job-Vermittlungs-Plattformen oder Partner-Börsen.

Wenn beides kombiniert wird, könnten die absolvierten Schulungen oder das gewählte Schwerpunkt-Krankheitsbild z.B. als Suchkriterien genutzt werden.

7. Kommentar von :Milan

Teilhaben am Arbeitsleben

Liebe Regierung des Länd

Als katholischer Schwerbehindeter mit GdB (50) lässt mich der deutsche Rententräger nicht arbeiten. Auf bitten meines Anwaltes wurde ein Befund

des Mediziners in Neu-Ulm (Bayern) für eine Streitigkeit am Sozialgericht Konstanz verwendet, dass wie dieser es beurteilte keinerlei Arbeitsfähigkeit über den 15 Stunden

Liebe Regierung des Länd

Als katholischer Schwerbehindeter mit GdB (50) lässt mich der deutsche Rententräger nicht arbeiten. Auf bitten meines Anwaltes wurde ein Befund
des Mediziners in Neu-Ulm (Bayern) für eine Streitigkeit am Sozialgericht Konstanz verwendet, dass wie dieser es beurteilte keinerlei Arbeitsfähigkeit über den 15 Stunden geschweige denn in Qualitätsberufen oder der Politik mehr vorläge. Eine für mich daraus sich ergebende schwere Folglast ergab sich. Ich arbeite im Minijob. Arbeite Hauptberuflich als Künstler und Publizist. Studiere an der FernUniversität Hagen im Abschluss, weshalb die KSK (Künstlersozialkasse) dies auch zur Arbeit zählt; der Gesetzgeber aber nicht. Lt. Gutachten für Schwerbehinderte wie mich bestünde wenigstens Ehrenamtsarbeit. Für mich bedeutet das Geld wird aus der Rente (voll) geleistet, Minijob und Grundsicherung ergänzt. Statt Rente (teilweise), Job (Teilzeit) und sollte es fehlen Wohngeld ergänzt. Das ist ein Sprung von 1200.- auf 1450.-, also aus der relativen Armut in die Wohlstandsgesellschaft. Alle wehren sich, wenn ein Schwerbehinderter zu seinem Recht wie vorgesehen zu Teihaben am Arbeitsleben gelangen möchte. Ich werde verteidigt (teuer) zu meinem Glück durch die Roland , die meine Mutter für mich bezahlt. Das Sozialamt zeigt Härte, Wohngeldantrag ist ebenfalls zum 1.01.2023 gestellt. Die Prüfungen (auch meine) laufen.
Tun sie rechtliche Weichen auf die EU-Konvention legen, keine Verschieberitis mehr. Meine Zeit, die Aller und der Welt des Klimas wegen sowieso, sind knapp!
Guten Tag

Milan Ernst Wenzler

8. Kommentar von :math_schu

Mehr Kommunale Inklusionsvermittler*innen in Gemeinden in Baden-Württemberg

Seit 2015 gibt es immer mehr Landkreise und Gemeinden, in denen Kommunale Inklusionsvermittler*innen nachweislich inklusive und barrierefreie Strukturen aufbauen und entwickeln und dabei Menschen mit Behinderung aktiv einbeziehen. Bislang wurde das Modell in 9 Landkreise implementiert, aber es muss am besten in alle Landkreise in

Seit 2015 gibt es immer mehr Landkreise und Gemeinden, in denen Kommunale Inklusionsvermittler*innen nachweislich inklusive und barrierefreie Strukturen aufbauen und entwickeln und dabei Menschen mit Behinderung aktiv einbeziehen.
Bislang wurde das Modell in 9 Landkreise implementiert, aber es muss am besten in alle Landkreise in Baden-Württemberg.

Einen lebhaften Einblick in das Modell gibt es hier: https://www.youtube.com/watch?v=XUHzyM-8hmE

9. Kommentar von :ohne Name 45405

Assistenz plattform

bei Aufbau von ehrenamtliche Assistenz Plattform soll auch über Sexualität mit Menschen mit Behinderung rein kommen . ich Jonny habe da auch Erfahrung mit sexuelle wissen usw.

10. Kommentar von :ohne Name 45916

Inklusives Miteinander auch in der Freizeit

1. Die Idee der Schaffung von Plattformen für ehrenamtliches Engagement klingt erfolgsversprechend. Wichtig wäre hier sicherlich, dies zu streuen, und gleichzeitig zu vermeiden, dass Missbrauch hinsichtlich angebotener Hilfeleistungen getrieben wird. Es wäre sicherlich eine gute Möglichkeit, um Begleitung für alltägliche Dinge wie z.B. den Weg zu

1. Die Idee der Schaffung von Plattformen für ehrenamtliches Engagement klingt erfolgsversprechend. Wichtig wäre hier sicherlich, dies zu streuen, und gleichzeitig zu vermeiden, dass Missbrauch hinsichtlich angebotener Hilfeleistungen getrieben wird. Es wäre sicherlich eine gute Möglichkeit, um Begleitung für alltägliche Dinge wie z.B. den Weg zu einem Sportkurs, Chor, oder sonst bei einer Freizeitaktivität Unterstützung zu erhalten, ohne dafür die Voraussetzungen für Assistenzbedarf erfüllen bzw. die Hürden der Beantragung auf sich nehmen zu müssen.

2. Es sollte nicht das Ziel sein, lediglich spezielle Freizeitangebote für Menschen mit Behinderung zu schaffen! Dies kann vereinzelt sinnvollsein, aber das Hauptziel sollte auch hier das inklusive Miteinander sein.
Anbieter*innen von Sportkursen, Kulturveranstaltungen, etc. sollten gegenüber Menschen mit Behinderung geduldig sein, ggf. Dinge nochmals oder anders erklären, damit alle folgen können. Dies geht nicht auf Knopfdruck, und muss von den Personen selbst ausgehen, aber nur durch Geduld, Offenheit und Neugier werden Menschen mit Behinderungen auch an Freizeitangeboten problemlos teilnehmen können. Auch sollten Kursleiter*innen darauf achten, ob z.B. Menschen mit Behinderungen aufgrund ihrer Bewegungen von anderen Teilnehmenden ausgelacht werden, und dies keinesfalls dulden.

3. Es muss eine Möglichkeit bestehen, zu Angeboten in der Freizeit als Mensch mit Behinderung begleitet werden zu können, ggf. über ehrenamtliche Hilfspersonen, wenn man nicht über eine Assistenz über die Arbeit hinaus verfügt, und/oder nicht auf die Unterstützung von Angehörigen/Bekannten/Freunden, etc. bauen kann.

Ergebnisse der weiteren Arbeitsgruppen