Arbeitsgruppe „Wohnen und Arbeit“
- Zentrales Ziel ist, dass Menschen mit Behinderungen im allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten können.
- Arbeitsplätze müssen individuell auf die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen ausgerichtet sein und schließen unterstützende Assistenzen ein. Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen sollen die notwendige Flexibilität in Bezug auf Pausen und Arbeitszeit, Arbeitsort und Arbeitszeitmodell haben. Jede Arbeitsstelle soll individuell an die Bedürfnisse und Fähigkeiten der Menschen mit Behinderungen angepasst werden (können).
- Für Menschen, die in ihrem Alltag beeinträchtigt sind, bedarf es einer individuellen Arbeitsassistenz und umfassender Barrierefreiheit. Wichtig ist, dass es Menschen gibt, die bei Bedarf anleiten und helfen können.
- Es muss darauf geachtet werden, dass der Übergang von Schule in den Beruf nicht automatisch einen Übergang in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) bedeutet.
- Für Menschen, die in Werkstätten arbeiten, muss es realistische Möglichkeiten zum Übergang in den allgemeinen Arbeitsmarkt geben.
- Der Übergang von Schule in eine WfbM als Arbeitsort darf kein Automatismus sein.
- Auch in Werkstätten müssen leistungsgerechte Löhne bezahlt werden. Für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist wichtig, dass die erbrachte Arbeit auch gerecht entlohnt wird. Weil es hier keine eigene Zuständigkeit des Landes gibt, wäre gegebenenfalls eine Initiative auf Bundesebene zu prüfen.
- Die Öffnung der Werkstätten hin zum allgemeinen Arbeitsmarkt muss sichergestellt werden. Das Programm „Arbeit inklusiv“ muss entsprechend ausgerichtet werden.
- Sensibilisierung der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber für die Belange der Menschen mit Behinderungen. Hierzu kann das peer-to-peer-Prinzip beitragen. (Beispiel: Annelie-Wellensiek-Zentrum für inklusive Bildung an der Pädagogischen Hochschule Heidelberg, hier bringen sich qualifizierte Betroffene nach dem Prinzip „nicht ohne uns über uns“ in die Hochschullehre ein. Das Annelie-Wellensiek-Zentrum bietet darüber hinaus Veranstaltungen für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber an.)
- Bundesweit wurden Ansprechstellen für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber eingerichtet. In Baden-Württemberg hat diese Aufgabe der Integrationsfachdienst beim KVJS übernommen. Diese Beratungsangebote müssen bekannter gemacht werden.
- Die Beschäftigungsquote schwerbehinderter Menschen im allgemeinen Arbeitsmarkt muss erhöht werden. Die Öffentliche Verwaltung muss die Fünf-Prozent-Quote erfüllen beziehungsweise übertreffen. Das Land muss seine Selbstverpflichtung, dieses Ziel zu übertreffen, einhalten.
- Bisher schaffen weniger als ein Prozent der Werkstattbeschäftigten einen Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt. Diese Quote muss höher werden. Auch Menschen die schwer mehrfach-behindert sind, müssen die Möglichkeit haben, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt eine Beschäftigung zu finden.
- Menschen mit Behinderungen fehlt die Erfahrung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, ihnen werden faktisch keine Wahlmöglichkeiten bereitgestellt, um sich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auszuprobieren und eigene Wünsche und Interessen auszuformulieren. Ängste davor, die Anforderungen des Arbeitsmarktes nicht bewältigen zu können, stellen ein reales Problem dar. Diese Ängste müssen ernst genommen werden.
- Menschen mit Behinderung sollen die Möglichkeit haben, eine Ausbildung zu machen und anerkannte Nachweise über ihre Kenntnisse zu erhalten, die einem möglichen Arbeitgeber vorgelegt werden können.
- Es sind angemessene Ausbildungsformen für Menschen mit Behinderungen notwendig und in den Ausbildungssystemen zu verankern. Hier geht es um die Flexibilisierung des Zeitrahmens (zum Beispiel Teilzeitausbildungen) und um anerkannte Abschlüsse unterhalb des Facharbeiterniveaus (für die es dann auch entsprechende Nachweise und Zeugnisse geben muss). Das muss nicht nur für die Ausbildung im dualen System, sondern auch für schulische Ausbildungsgänge gelten.
- Die Einführung einer Ebene unter dem „Fachpraktiker“ muss geprüft werden. Gegebenenfalls soll das Land darauf hinwirken, dass die Berufsbildungsordnung (Bundeszuständigkeit) entsprechend angepasst wird.
- Teilzeitausbildung noch bekannter machen.
- Angemessene Ausbildungsformen für Menschen mit Behinderung suchen und diese zertifizierbar machen. Nötig ist eine angemessene Berufsausbildung für Menschen, die die Vollqualifikation nicht erreichen können.
- Ziel ist, nicht auf das selbstbestimmte Leben in der eigenen Wohnung verzichten zu müssen: Menschen mit Behinderungen/Pflegebedarf sollen nicht auf ihre eigene Wohnung /ihren Wohnraum verzichten müssen.
- Es muss mehr Wohnraum für Menschen mit Behinderungen geschaffen werden. Dabei ist zu beachten, dass es unterschiedliche Anforderungen gibt, die durch die Form der Behinderung bestimmt werden. Das kann auch bedeuten, dass nicht in allen Fällen eine umfassende Barrierefreiheit notwendig ist.
- Dabei stellt sich die Frage, wie mit dem Wohnungsbestand umgegangen werden soll und wie hier ein Höchstmaß an Barrierefreiheit erreicht werden kann. Es geht darum, innovative, bezahlbare Varianten zu schaffen, auch Denkmalbauten sind in den Fokus zu nehmen.
- Wohnen muss neu gedacht werden: Es bedarf vielfältiger Wohnformen, die das Zusammenleben von Menschen mit und ohne Behinderungen – auch generationsübergreifend – unter einem Dach ermöglichen. Dazu soll Wohnraum flexibel gestaltet werden. Entsprechend der persönlichen Lebenslage sollen Leistungen buchbar sein, zum Beispiel die Inanspruchnahme einer häuslichen Pflege oder Assistenz.
- Es besteht ein Mangel an geeignetem Wohnraum für Menschen mit Behinderungen. Die Anzahl der barrierefreien und bezahlbaren Wohnungen muss erhöht werden. Deshalb soll nur barrierefreier Wohnraum staatlich subventioniert und öffentliche Grundstücke nur für barrierefreies Bauen zur Verfügung gestellt werden.
- Bedürfnisse unterschiedlicher Menschen sollen im Rahmen der Wohnraumoffensive abgebildet werden. Im Rahmen der Wohnraumoffensive sollen innovative Wohnformen, die bezahlbar und barrierearm sind, gefördert werden.
- Zukünftige Förderprogramme müssen zusätzlich das Förderkriterium der Inklusion enthalten.
- Ergänzung der sozialen Wohnraumförderung durch das Modell der ambulant betreuten Wohngemeinschaft, die von Seiten des SM gefördert wird.
- Die Definition von barrierefreiem Wohnraum ist nicht mehr zeitgemäß. Der Begriff der Barrierefreiheit muss praxisnah ausgelegt werden. Orientierung soll dabei sein, dass diese für die jeweilige Einzelperson bedarfsgerecht und bedarfsdeckend ist.
- Anforderungen hinsichtlich Barrierefreiheit müssen in der Landesbauordnung verankert und dann von Bauträgern umgesetzt werden. Auf Letztere hat das Land aber keinen direkten Einfluss.
- Mehrfamilienhäuser ab einer Wohnungsanzahl von vier Wohnungen sollen für die Mieterinnen und Mieter umfassende Barrierefreiheit bieten. Davon profitieren auch Seniorinnen und Senioren.
- Das Thema „Umfassende Barrierefreiheit“ muss dringend in die Ausbildung von Stadtplanerinnen und Stadtplaner sowie Architektinnen und Architekten aufgenommen werden. Dabei muss es neben der reinen Wissensvermittlung auch um die Vermittlung eines grundlegenden Verständnisses und einer inklusiven Haltung gehen.
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Kommentare
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Schwerpunkt Arbeiten
Es ist zu begrüßen, das mehr Menschen mit Behinderung ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis erreichen sollen.
Die Aufgabe der WfbM nur auf die Übergänge auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu reduzieren greift zu kurz. Die WfbM hat per Gesetz immer noch einen Rehaauftrag. Diesen muss sie erfüllen. Der Artikel 26 der UN- BRK ist auch Teil des WfbM- Auftrags, nicht nur der Artikel 27.
Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf, die nicht das sog. Mindestmaß an wirtschaftlich verwertbarer Arbeit erreichen werden weiterhin von der Teilhabe am Arbeitsleben ausgeschlossen.
Den beschriebenen Automatismus der Übergangs Schule - WfbM gibt es in B-W durch BVE und KoBV schon lange nicht mehr.
Inklusives Wohnen!?
Das Land hat mit dem Förderprogramm Gemeinsam unterstützt und Versorgt Wohnen ein gutes Programm aufgelegt. Es soll fortgeführt werden. Dabei müssen die Kriterien "barrierefrei" und "inklusiv" einen hohen Stellenwert einnehmen.
Davor sollte das Land für das kommende Jahr noch einmal zählen und seine Definition von "inklusiv" überprüfen. In diesem Jahr sind anders als verkündet, nicht 11 inklusive WG's gefördert worden. Es sind 3 inklusiv. 8 WG's sind für Menschen mit Behinderungen. Das irritiert.
sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/land-foerdert-elf-inklusive-wohngemeinschaften
wohnen
Ambulant begleitetes Wohnen, inklusive Wohn- WGs müssen auch ermöglicht werden bei hohen Pflegegraden und beim Bedarf einer pflegerischen Nachtwache. Bisher scheitert immer alles an den Kosten, besonders auch beim Nachtdienst. Menschen mit weniger Einschränkungen und Hilfebedarf sind "Vorzeige WG Members", doch Menschen mit PG4 und 5 sind dabei nicht vorgesehen. Das muss sich ändern. Wunsch und Wahlrecht für alle. Es darf nicht länger an den Kosten scheitern.
Anpassung Wohngeld während Umschulungsmasnahmen
Auch während einer krankheitsbedingten betrieblichen Umschulung durch die Rentenkasse sollte eine Inanspruchnahme von Wohngeld ermöglicht werden, da das Übergangsgeld allein die hohen Miet-/Unterhaltskosten nicht deckeln kann & eine Umschulung und der Weg zurück in den ersten Arbeitsmarkt so nur schwer realisierbar ist.
Bereich Arbeit
Die formulierten Ziele sind wünschenswert, jedoch aus meiner Sicht mittelfristig unerreichbar. Vor allem die Frage, wer für die Umsetzung der Ziele verantwortlich sein soll braucht eine schnelle Antwort: Leistungsträger sollen wirtschaftlich agieren, der Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmerkt ist aber ohne hohe Kosten für die meisten Menschen mit Assistenzbedarf nicht langfristig machbar (soziale Integration in die neue Firma, wechselnde Anforderungen bewältigen können,...). Die Leistungsberechtigten haben Wunsch und Wahlrecht, wie aber bereits anklingt ist oft die Barriere auch in den Köpfen der Leistungsberechtigten hoch, wie soll die Motivation'/ das Zutrauen ind die eigenen Fähigkeiten zu diesem Schritt also entstehen? Die Leistungserbringer haben mit dem Fachkräftemangel zu kämpfen, wer also soll konkret die Begleitung auf einem Arbeitsplatz leisten? Es gibt sicherlich ganz tolle Leuchtturmprojekte an denen der Übergang ganz wunderbar funktioniert hat, jedoch sind aus meiner Zeit hier verschiedene Dinge zu verknüpfen:
Das Ausbildungskonzept der Fachpraktiker muss bundesweit funktionieren. Ausgebildete Menschen mit Assistentbedarf können mit ihrem anerkannten Ausbildungszeugnis auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nur dann Fuß fassen wenn die Firmen dazu bereit sind. Es handelt sich hier um eine gesamtgesellschaftliche Anstrengung die leider nicht nur Zielformulierungen braucht um zu gelingen.
Themenbereich Ausbildung
In mir entsteht der Eindruck, dass man bei diesen Einzelforderungen wieder zu sehr in Individuallösungen abrutscht, die auf dem Arbeitsmarkt einen "exotischen Abschluss" nach sich zieht. Ich möchte mich dafür aussprechen, dass auch diese Einzelforderungen schärfer zugeschnitten werden und dadurch die vorhandenen Ausbildungssysteme mehr in die Pflicht genommen werden.
Übergang auf allgemeinen Arbeitsmarkt
Der Übergang von der WfbM auf den allgemeinen Arbeitsmarkt muss für Menschen mit einer Behinderung erleichtert werden. Bisher ist er mit einem immensen Aufwand an Bürokratie verbunden, der ziemlich abschreckend sein kann. Da braucht es eine Vereinfachung, auch gerade für Arbeitgebende.
Des Weiteren muss sich etwas am Verfahren bei den Amtsärzten ändern. Ich habe die Erfarhung mit einer Person mit Behinderung gemacht, dass diese, trotz entsprechender Qualifizierung und Eignung, vom Amtsarzt als nicht arbeitsfähig für den allgemeinen Arbeitsmarkt eingestuft wurde. Und das nur aufgrund von Aktenlage.
Schwerpunkt Arbeiten
Zuwenig Aufmerksamkeit wird auf den Erhalt von bestehenden Arbeitsplätzen gelegt. Im öffentlichen Dienst sind arbeitserhaltende Maßnahmen kaum noch zu bekommen - Stichwort Tarifliche Absicherung.
Gerade ältere langjährige Beschäftigte mit SB sind auf Unterstützung z.B durch Leistungen aus der Ausgleichsabgabe angewiesen, erhalten aber wegen der tariflichen Absicherung keine Unterstützung. Kommunale Kliniken unterliegen (wie auch die privaten Kliniken) dem Leistungsdruck der DRG. Die unauskömmliche Finanzierung der Kliniken führt hier zu enormer Gesundheitsbelastung der Beschäftigten in allen Bereichen. SB Mitarbeiter können so gut wie nicht auf leidensgerechte Arbeitsplätze versetzt werden, da es diese nicht gibt. Minderleistungen können nicht vom AG ausgeglichen werden, da das Geld hierfür schlicht nicht da ist.
Ausbau Förderung ambulanter Wohnformen
Ist es möglich, die Förderung ambulanter Wohnformen seitens des Landes weiter auszubauen, so dass der Ausbau ambulanter Wohnformen auch bei den aktuellen Mietpreisen attraktiv bleibt bzw wird (Abfederung der 125%-Regelung der Bundesebene hier in BW) ?
Wohnen und Arbeit reformieren
Guten Tag,
die UN Behindertenkonvention ist bisher in Deutschland mangelhaft umgesetzt. Für die Themen Wohnen und Arbeit muss festgestellt werden, dass es immer ein Kampf ist, für unseren behinderten Sohn wenigstens ein vernünftiges Zimmer in einem Wohnheim zu organisieren und auch bisher fast ausnahmslos die Kinder als billige Arbeitskräfte in Werkstätten verfrachtet werden. Für die behinderten Menschen muss daher genügend Wohnraum in angemessener Qualität zur Verfügung stehen und echte Chancen für ein erfülltes berufliches Leben bestehen. Hier darf Geld nur eine untergeordnete Rolle spielen. Behinderte Menschen haben ein Grundrecht auf gutes Wohnen und zufriedenstellende Arbeit.