Menschen mit Behinderungen

Arbeitsgruppe „Wohnen und Arbeit“

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Dieses Diskussionspapier beruht auf den Ergebnissen der ersten beiden Arbeitsgruppen-Phasen zum Thema Wohnen und Arbeit im Rahmen des Beteiligungsprozesses zur Fortschreibung des Landesaktionsplans (LAP) zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Baden-Württemberg.

Die Bearbeitung und Zusammenstellung der Ergebnisse erfolgten in folgenden Schritten:

  • Zusammenfassung der Ergebnisse aus Prozessphase 1 und 2
  • Doppelungen zusammenfassen
  • Abschnitte gliedern
  • Einzelbeispiele streichen
  • Zustandsbeschreibungen in Forderungen verwandeln
  • Allgemeine Aussagen werden im Themenbereich „Übergreifende Themen“ gebündelt.
  • Wenn Themen in mehreren oder allen Arbeitsgruppen genannt werden, sollen sie in ein allgemeines Grundsatzkapitel zu Beginn aufgenommen werden.

Sie konnten die Ergebnisse bis zum 14. Januar 2023 kommentieren.

Kommentare

Die Kommentierungsphase ist beendet. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

23. Kommentar von :S. Maier

Übergang Schule - Beruf

Mir ist der Punkt zum Übergang Schule - Beruf zu schwammig formuliert. Hier braucht es Änderungen auf verschiedenen Ebenen: 1. Schulen, gerade die allgemeinen Schulen, müssen adäquate Strukturen zur Berufsvorbereitung für Schüler:innen mit Behindeurung flächendeckend etablieren und umsetzen. Das umfasst auch eine enstprechende Beratung. 2. Die […]

Mir ist der Punkt zum Übergang Schule - Beruf zu schwammig formuliert.

Hier braucht es Änderungen auf verschiedenen Ebenen:

1. Schulen, gerade die allgemeinen Schulen, müssen adäquate Strukturen zur Berufsvorbereitung für Schüler:innen mit Behindeurung flächendeckend etablieren und umsetzen. Das umfasst auch eine enstprechende Beratung.

2. Die Berufswegekonferenz muss die individuellen Berufswünsche und -vorstellungen der Schüler:innen mit Behinderung ernst nehmen und konstruktiv nach Wegen suchen, wie diese umgesetzt werden können. Hier darf es keinen Autimatismus hin zur WfbM geben, nur weil es schwer ist, Alternativen zu finden, vor allem nicht bei Schüler:innen im Schwerpunkt geistige Entwicklung.

3. Arbeitgebende müssen für Praktikumsstellen für Schüler:innen mit Behinderung sensibilisiert werden und diese auch anbieten. Dafür brauchen sie aber eine entsprechende pädagogische und fachliche Begleitung.

11. Kommentar von :ohne Name 45916

Forderungen gehen in die richtige Richtung, sind aber an manchen Stellen nicht konkret genug formuliert. Hier noch einige Ergänzungsvorschläge/-wünsche.

Arbeit 1. Zielführend für die Zukunft ist es auch, die Barrierefreiheit bei der Entwicklung von Programmen am Arbeitsplatz mehr zu berücksichtigen. Gerade in der heutigen Zeit, in der immer mehr Arbeitsschritte digitalisiert werden sollen, ist das notwendiger denn je. Wenn Unterlagen digital vorliegen, hilft das Menschen mit Behinderung oftmals, […]

Arbeit

1. Zielführend für die Zukunft ist es auch, die Barrierefreiheit bei der Entwicklung von Programmen am Arbeitsplatz mehr zu berücksichtigen. Gerade in der heutigen Zeit, in der immer mehr Arbeitsschritte digitalisiert werden sollen, ist das notwendiger denn je. Wenn Unterlagen digital vorliegen, hilft das Menschen mit Behinderung oftmals, es ist aber hingegen niemandem geholfen, wenn das eigentliche Programm z.B. mit Screenreader, Braillezeile, etc. gar nicht zugänglich ist.

 

2. Es wäre hilfreich, Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Mitarbeiter*innen vor Ort zu Schulen, damit diese sich hinsichtlich verschiedenster Hilfsmittelausstattungen am Arbeitsplatz etwas auskennen, und bei Einstellung bei der Einrichtung/Organisation des Arbeitsplatzes mitwirken.

Gleiches gilt auch für Sachbearbeiter*innen der jeweiligen Kostenträger. Es würde einiges erleichtern, wenn diese einen groben Überblick über gängige Hilfsmittel und deren Einsatzmöglichkeiten hätten.

 

3. Die Berufsausbildungen in sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren muss auch fachpraktische Inhalte vermitteln, und Einblicke in den Arbeitsmarkt gewähren. Es kann nicht sein, dass dort „nur“ die Theorie vermittelt wird, und erfolgreiche Absolvent*innen danach aufgrund der nicht vorhandenen Fachpraxis sehr lange arbeitssuchend sind.

 

4. Hinsichtlich der Beantragung von Nachteilsausgleichen (z.B. in Form einer Schreibverlängerung) während der Berufsausbildung wäre eine allgemeine Richtlinie sehr hilfreich, damit nicht willkürlich unterschiedlichste Formen des Nachteilsausgleichs bewilligt, oder eben nicht bewilligt werden.

 

5. Zudem erachte ich es für notwendig, bürokratische Hürden z.B. hinsichtlich der Arbeitsplatzassistenz abzubauen. Wenn die Beantragung einer Assistenzkraft erst ab Beginn eines Arbeitsverhältnisses möglich ist, sind Arbeitnehmer*innen mit Behinderung Langezeit aufgeschmissen und auf sich allein gestellt, bis die Beantragung bewilligt, und sich eine passende Assistenzkraft gefunden hat. Häufig führt das dazu, dass das Arbeitsverhältnis gar nicht erst aufgenommen wird, oder schnell wieder gekündigt wird, da so viele Arbeitgeber*innen verunsichert sind.

 

6. In Werkstätten für Menschen mit Behinderungen muss mindestens der gesetzliche Mindestlohn bezahlt werden!

 

Wohnen:

1. Es sollte auch die Möglichkeit einer Unterstützung für alltägliche Gänge (z.B. einkaufen) ohne bürokratischen und zeitlichen Aufwand zur Verfügung gestellt werden. Dabei sollte nicht auf das Vermögen der in Anspruch nehmenden Person abgestellt werden.

26. Kommentar von :H. Kabelitz

Zugänglichkeit zum Arbeitsmarkt

Für Menschen mit Behinderung ist Barrierefreiheit eine gute Sache. Dadurch können sie eine Tätigkeit auf dem Allgemeinen Arbeitsmarkt ausführen und werden angemessen bezahlt.

Arbeitgebende müssen auch Menschen mit Behinderungen als volle Arbeitskräfte wahrnehmen und anerkennen lernen.

13. Kommentar von :ohne Name 46095

Arbeit

Mir fehlt bei der Diskussion um die Arbeit von Menschen mit Einschränkungen auf Arbeitsplätzen außerhalb des geschützten Raumes einer WfbM das soziale Miteinander der Menschen mit Einschränkungen untereinander. Es ist aus meiner Erfahrung sehr wichtig, dass sich diese Menschen auch in einem geschützten Bereich miteinander austauschen und begegnen […]

Mir fehlt bei der Diskussion um die Arbeit von Menschen mit Einschränkungen auf Arbeitsplätzen außerhalb des geschützten Raumes einer WfbM das soziale Miteinander der Menschen mit Einschränkungen untereinander.

Es ist aus meiner Erfahrung sehr wichtig, dass sich diese Menschen auch in einem geschützten Bereich miteinander austauschen und begegnen können. Teilweise entstehen aus der Schulzeit heraus lebenslange Freundschaften. Häufig gibt es zu kognitiven Einschränkungen, Einschränkungen im verbalen Bereich - es ist immer wieder faszinierend zu erleben, wie sich diese Menschen untereinander verstehen und eine sehr hohe gegenseitige Toleranz entwickeln können - immer wieder beobachten wir, dass dieses Miteinander innerhalb der Peer Group in anderen sozialen Kontexten fehlt und es sehr häufig zu einer sozialen Ausgrenzung und Vereinsamung kommt - diesen Faktor gilt es zu berücksichtigen - es ist nun mal nicht immer das Erstrebenswerteste, sich nur mit Menschen ohne Einschränkungen auszutauschen und zu beschäftigen.

27. Kommentar von :ohne Name 13044

Wohnen

Das Land BW muss unbedingt Wohnen für schwermehrfachbehinderte Menschen mit hohem Pflege- und Assistenzbedarf und Nachtbereitschaft oder Nachtwache fördern. Es gibt für diese Menschen weit und breit so gut wie keine dezentralen Wohnangebote. Die Landkreise müssen mit einer Quote verpflichtet werden, diese zu schaffen und auch diese entsprechend […]

Das Land BW muss unbedingt Wohnen für schwermehrfachbehinderte Menschen mit hohem Pflege- und Assistenzbedarf und Nachtbereitschaft oder Nachtwache fördern.

Es gibt für diese Menschen weit und breit so gut wie keine dezentralen Wohnangebote.

Die Landkreise müssen mit einer Quote verpflichtet werden, diese zu schaffen und auch diese entsprechend zu finanzieren.

 

 

 

29. Kommentar von :werkstattrat.prodi

Arbeit // Werkstätten insbesondere

Damit die Quote für den Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt größer wird, muss der Arbeitsumfang für die sogenannten Jobcoaches in der Werkstatt steigen. Halbtagsstellen mit Alibifunktion führen uns nicht weiter. Es muss mehr Augenmerk nicht nur auf die Vermittlung sondern auch eine Assistenzleistung am Arbeitsplatz gelegt werden.   Momentan […]

Damit die Quote für den Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt größer wird, muss der Arbeitsumfang für die sogenannten Jobcoaches in der Werkstatt steigen. Halbtagsstellen mit Alibifunktion führen uns nicht weiter. Es muss mehr Augenmerk nicht nur auf die Vermittlung sondern auch eine Assistenzleistung am Arbeitsplatz gelegt werden.

 

Momentan vermitteln Werkstätten (oftmals mit Eigenleistung des Behinderten) einen Arbeitsplatz, aber lassen den behinderten Menschen auf der neuen Arbeitsstätte ganz allein. Es benötigt mehr Betreuung bzw. Begleitung/Assistenz damit man langfristig Fuß fassen kann auf dem ersten Arbeitsmarkt.

 

Es muss auch im Interesse einer Werkstatt sein, ihre Zugpferde und Leistungsbringer auf den ersten Arbeitsmarkt zu vermitteln.

 

Werkstattlöhne müssen zum Überleben reichen. Die Kopplung an Grundsicherung bzw. Rente ist ein Unding. Behinderte sind teils der Willkür von Beamten ausgesetzt und können kein Vermögen aufbauen.

Als Vorschlag sollte das Basisgeld der Werkstatträte Deutschland mit übernommen werden.

38. Kommentar von :ohne Name 47620

Verantwortlichkeiten

Generell sind das ambitionierte Ziele. Allerdings fehlt mir, wir vielen anderen hier auch die Konkretheit. Zudem ist für mich bei den meisten Punkten fraglich, wer genau welchen Teil davon übernimmt und damit auch in die Verantwortung gezogen werden kann. z.B bei diesem Punkt:   Es muss darauf geachtet werden, dass der Übergang von Schule in […]

Generell sind das ambitionierte Ziele.

Allerdings fehlt mir, wir vielen anderen hier auch die Konkretheit.

Zudem ist für mich bei den meisten Punkten fraglich, wer genau welchen Teil davon übernimmt und damit auch in die Verantwortung gezogen werden kann.

z.B bei diesem Punkt:

 

Es muss darauf geachtet werden, dass der Übergang von Schule in den Beruf nicht

automatisch einen Übergang in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM)

bedeutet

 

Wer achtet darauf? Es kann ja nicht sein dass die Eltern selbst darauf achten müssen!?

 

bei einem anderen Punkt:

 

• Für Menschen, die in Werkstätten arbeiten, muss es realistische Möglichkeiten zum

Übergang in den allgemeinen Arbeitsmarkt geben.

 

Wer sucht nach diesen realistischen Möglichkeiten? Wie sollen diese Möglichkeiten aussehen ?

 

Leider in vielen Punkten zu wage formuliert.

Ich fürchte, dass ohne direkt verantwortliche Personen oder Institutionen, sowie ohne konkrete Maßnahmen, die Gefahr groß ist das viele der hier formulierten Ziele einfach untergehen.

32. Kommentar von :LAG Selbsthilfe Bärbel Kehl-Maurer

Arbeitsgeber für die Belange von Menschen mit Behinderungen sensiblisieren

- Arbeitgeber über die Unterstützungsmöglichkeiten informieren

- Multiplikatoren ereichen: IHK, ...

34. Kommentar von :REDAKTION BETEILIGUNGSPORTAL

Wohnen und Arbeit

Wohnen: es müssen Zielgrößen für den Bau (insbesondere bezahlbarer) rollstuhlgerechter / barrierefreier Wohnungen vorgegeben werden und im sozialen Wohnungsbau deutlich mehr dieser Wohnungen gebaut werden. Arbeit: Die Zuständigkeiten für Bürger*innen wie Arbeitsgeber müssen zentral in einer Stelle gebündelt werden. Eine zuständige Person muss den […]

Wohnen: es müssen Zielgrößen für den Bau (insbesondere bezahlbarer) rollstuhlgerechter / barrierefreier Wohnungen vorgegeben werden und im sozialen Wohnungsbau deutlich mehr dieser Wohnungen gebaut werden.

Arbeit: Die Zuständigkeiten für Bürger*innen wie Arbeitsgeber müssen zentral in einer Stelle gebündelt werden. Eine zuständige Person muss den Prozess im Sinne eines Casemanagements begleiten und steuern.

 

HINWEIS: Dieser Kommentar wird von der Beteiligungsportal-Redaktion im Auftrag eines Nutzers veröffentlicht.

37. Kommentar von :LAG Selbsthilfe Bärbel Kehl-Maurer

Landesbauordnung weiterentwickeln

Die Landesbauordnung muss überarbeitet werden

Die Regelungen für die Barrierefreiheit im Detail überprüft und weiterentwickelt werden

 

Dies ist nicht nur für Menschen mit Behinderung, sondern auch für die älteren Menschen von Bedeutung.

 

Ergebnisse der weiteren Arbeitsgruppen