Menschen mit Behinderungen

Arbeitsgruppe „Wohnen und Arbeit“

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Dieses Diskussionspapier beruht auf den Ergebnissen der ersten beiden Arbeitsgruppen-Phasen zum Thema Wohnen und Arbeit im Rahmen des Beteiligungsprozesses zur Fortschreibung des Landesaktionsplans (LAP) zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Baden-Württemberg.

Die Bearbeitung und Zusammenstellung der Ergebnisse erfolgten in folgenden Schritten:

  • Zusammenfassung der Ergebnisse aus Prozessphase 1 und 2
  • Doppelungen zusammenfassen
  • Abschnitte gliedern
  • Einzelbeispiele streichen
  • Zustandsbeschreibungen in Forderungen verwandeln
  • Allgemeine Aussagen werden im Themenbereich „Übergreifende Themen“ gebündelt.
  • Wenn Themen in mehreren oder allen Arbeitsgruppen genannt werden, sollen sie in ein allgemeines Grundsatzkapitel zu Beginn aufgenommen werden.

Sie konnten die Ergebnisse bis zum 14. Januar 2023 kommentieren.

Kommentare

Die Kommentierungsphase ist beendet. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

37. Kommentar von :LAG Selbsthilfe Bärbel Kehl-Maurer

Landesbauordnung weiterentwickeln

Die Landesbauordnung muss überarbeitet werden

Die Regelungen für die Barrierefreiheit im Detail überprüft und weiterentwickelt werden

 

Dies ist nicht nur für Menschen mit Behinderung, sondern auch für die älteren Menschen von Bedeutung.

 

39. Kommentar von :Politik im Blick

Arbeit

Es gibt immer wieder negative Erfahrungen, dass Bewerber mit Schwerbehinderung schwer eine Arbeit finden.

Es müssen Barrieren und Vorurteile abgebaut werden, damit eine Chancengleichheit entstehen kann.

40. Kommentar von :ohne Name 47643

Wohnen und Arbeiten

was immer wieder fehlt ist der Bezug zu den wirklich schwerst- mehrfachbehinderten Menschen. Die Gruppe der schwerst geistig und körperbehinderten Menschen wird einfach aus dem Fokus genommen. Was bedeutet Wohnen und Arbeiten für diese Personengruppe? Haben Sie nicht auch ein Anrecht darauf in ihren Bedürfnissen gefördert zu werden? Kann es sein, […]

was immer wieder fehlt ist der Bezug zu den wirklich schwerst- mehrfachbehinderten Menschen. Die Gruppe der schwerst geistig und körperbehinderten Menschen wird einfach aus dem Fokus genommen. Was bedeutet Wohnen und Arbeiten für diese Personengruppe? Haben Sie nicht auch ein Anrecht darauf in ihren Bedürfnissen gefördert zu werden? Kann es sein, dass nun, wenn alle von Inklusion reden, diese Personengruppe immer noch ausgeschlossen wird und über sie nicht im Einzelnen nachgedacht wird? Die Bezeichnung "alle behinderten Menschen" bezieht diese Personengruppe zwar mit ein, aber gedacht wird für diese kaum. Immer noch wird billigend in Kauf genommen, dass halt ein "sogenannter Rest" übrig bleibt und als nicht-inkludierbar bezeichnet wird. Für meine Tochter kann ich sagen: abgesperrt in ihrer eigenen Wohn- und Arbeitswelt erhält sie weder Förderung noch Anregung. Sie will auch bei den Gesunden sein, sie will sich mit ihrer Fröhlichkeit, ihrem Lachen und ihren Kommentaren einbringen und will in ihren Bedürfnissen nach Lernen und wertgeschätzt sein ernst genommen werden.

Die leider häufig noch übliche "satt und sauber"- Versorgung in den heutigen sogenannten "besonderen Wohnformen" trifft die schwächsten oft an den empfindlichsten Stellen: die Seele verkümmert, der Geist wird immer lahmer und die ungenügende fachliche Betreuung führt oft genug plötzlich zum Tod. (So habe ich es jedenfalls in meinem Bekanntenkreis oft genug erlebt.) Wieder mal wird an den Schwachen gespart. Es braucht, gerade im schwer-mehrfachbehinderten Bereich mehr Geld für Personal, damit wieder Motivation und Freude in die verschiedenen Lebensbereiche kommt. Dies muss nicht zwingend Fachpersonal sein - viele Tätigkeiten können auch von angelerntem Personal übernommen werden(so geht es im häuslichen Bereich ja auch.) Das Fachpersonal kann sich dann auf die schwierigen (den medizinischen und verhaltensauffälligen) Bereich widmen. Es wäre darüberhinaus wünschenswert, wenn auch Menschen für die ich hier spreche, die Möglichkeit hätten in Wohngruppen zu wohnen und die "besondere Wohnform" somit der Vergangenheit angehören würde.

13. Kommentar von :ohne Name 46095

Arbeit

Mir fehlt bei der Diskussion um die Arbeit von Menschen mit Einschränkungen auf Arbeitsplätzen außerhalb des geschützten Raumes einer WfbM das soziale Miteinander der Menschen mit Einschränkungen untereinander. Es ist aus meiner Erfahrung sehr wichtig, dass sich diese Menschen auch in einem geschützten Bereich miteinander austauschen und begegnen […]

Mir fehlt bei der Diskussion um die Arbeit von Menschen mit Einschränkungen auf Arbeitsplätzen außerhalb des geschützten Raumes einer WfbM das soziale Miteinander der Menschen mit Einschränkungen untereinander.

Es ist aus meiner Erfahrung sehr wichtig, dass sich diese Menschen auch in einem geschützten Bereich miteinander austauschen und begegnen können. Teilweise entstehen aus der Schulzeit heraus lebenslange Freundschaften. Häufig gibt es zu kognitiven Einschränkungen, Einschränkungen im verbalen Bereich - es ist immer wieder faszinierend zu erleben, wie sich diese Menschen untereinander verstehen und eine sehr hohe gegenseitige Toleranz entwickeln können - immer wieder beobachten wir, dass dieses Miteinander innerhalb der Peer Group in anderen sozialen Kontexten fehlt und es sehr häufig zu einer sozialen Ausgrenzung und Vereinsamung kommt - diesen Faktor gilt es zu berücksichtigen - es ist nun mal nicht immer das Erstrebenswerteste, sich nur mit Menschen ohne Einschränkungen auszutauschen und zu beschäftigen.

27. Kommentar von :ohne Name 13044

Wohnen

Das Land BW muss unbedingt Wohnen für schwermehrfachbehinderte Menschen mit hohem Pflege- und Assistenzbedarf und Nachtbereitschaft oder Nachtwache fördern. Es gibt für diese Menschen weit und breit so gut wie keine dezentralen Wohnangebote. Die Landkreise müssen mit einer Quote verpflichtet werden, diese zu schaffen und auch diese entsprechend […]

Das Land BW muss unbedingt Wohnen für schwermehrfachbehinderte Menschen mit hohem Pflege- und Assistenzbedarf und Nachtbereitschaft oder Nachtwache fördern.

Es gibt für diese Menschen weit und breit so gut wie keine dezentralen Wohnangebote.

Die Landkreise müssen mit einer Quote verpflichtet werden, diese zu schaffen und auch diese entsprechend zu finanzieren.

 

 

 

29. Kommentar von :werkstattrat.prodi

Arbeit // Werkstätten insbesondere

Damit die Quote für den Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt größer wird, muss der Arbeitsumfang für die sogenannten Jobcoaches in der Werkstatt steigen. Halbtagsstellen mit Alibifunktion führen uns nicht weiter. Es muss mehr Augenmerk nicht nur auf die Vermittlung sondern auch eine Assistenzleistung am Arbeitsplatz gelegt werden.   Momentan […]

Damit die Quote für den Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt größer wird, muss der Arbeitsumfang für die sogenannten Jobcoaches in der Werkstatt steigen. Halbtagsstellen mit Alibifunktion führen uns nicht weiter. Es muss mehr Augenmerk nicht nur auf die Vermittlung sondern auch eine Assistenzleistung am Arbeitsplatz gelegt werden.

 

Momentan vermitteln Werkstätten (oftmals mit Eigenleistung des Behinderten) einen Arbeitsplatz, aber lassen den behinderten Menschen auf der neuen Arbeitsstätte ganz allein. Es benötigt mehr Betreuung bzw. Begleitung/Assistenz damit man langfristig Fuß fassen kann auf dem ersten Arbeitsmarkt.

 

Es muss auch im Interesse einer Werkstatt sein, ihre Zugpferde und Leistungsbringer auf den ersten Arbeitsmarkt zu vermitteln.

 

Werkstattlöhne müssen zum Überleben reichen. Die Kopplung an Grundsicherung bzw. Rente ist ein Unding. Behinderte sind teils der Willkür von Beamten ausgesetzt und können kein Vermögen aufbauen.

Als Vorschlag sollte das Basisgeld der Werkstatträte Deutschland mit übernommen werden.

38. Kommentar von :ohne Name 47620

Verantwortlichkeiten

Generell sind das ambitionierte Ziele. Allerdings fehlt mir, wir vielen anderen hier auch die Konkretheit. Zudem ist für mich bei den meisten Punkten fraglich, wer genau welchen Teil davon übernimmt und damit auch in die Verantwortung gezogen werden kann. z.B bei diesem Punkt:   Es muss darauf geachtet werden, dass der Übergang von Schule in […]

Generell sind das ambitionierte Ziele.

Allerdings fehlt mir, wir vielen anderen hier auch die Konkretheit.

Zudem ist für mich bei den meisten Punkten fraglich, wer genau welchen Teil davon übernimmt und damit auch in die Verantwortung gezogen werden kann.

z.B bei diesem Punkt:

 

Es muss darauf geachtet werden, dass der Übergang von Schule in den Beruf nicht

automatisch einen Übergang in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM)

bedeutet

 

Wer achtet darauf? Es kann ja nicht sein dass die Eltern selbst darauf achten müssen!?

 

bei einem anderen Punkt:

 

• Für Menschen, die in Werkstätten arbeiten, muss es realistische Möglichkeiten zum

Übergang in den allgemeinen Arbeitsmarkt geben.

 

Wer sucht nach diesen realistischen Möglichkeiten? Wie sollen diese Möglichkeiten aussehen ?

 

Leider in vielen Punkten zu wage formuliert.

Ich fürchte, dass ohne direkt verantwortliche Personen oder Institutionen, sowie ohne konkrete Maßnahmen, die Gefahr groß ist das viele der hier formulierten Ziele einfach untergehen.

11. Kommentar von :ohne Name 45916

Forderungen gehen in die richtige Richtung, sind aber an manchen Stellen nicht konkret genug formuliert. Hier noch einige Ergänzungsvorschläge/-wünsche.

Arbeit 1. Zielführend für die Zukunft ist es auch, die Barrierefreiheit bei der Entwicklung von Programmen am Arbeitsplatz mehr zu berücksichtigen. Gerade in der heutigen Zeit, in der immer mehr Arbeitsschritte digitalisiert werden sollen, ist das notwendiger denn je. Wenn Unterlagen digital vorliegen, hilft das Menschen mit Behinderung oftmals, […]

Arbeit

1. Zielführend für die Zukunft ist es auch, die Barrierefreiheit bei der Entwicklung von Programmen am Arbeitsplatz mehr zu berücksichtigen. Gerade in der heutigen Zeit, in der immer mehr Arbeitsschritte digitalisiert werden sollen, ist das notwendiger denn je. Wenn Unterlagen digital vorliegen, hilft das Menschen mit Behinderung oftmals, es ist aber hingegen niemandem geholfen, wenn das eigentliche Programm z.B. mit Screenreader, Braillezeile, etc. gar nicht zugänglich ist.

 

2. Es wäre hilfreich, Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Mitarbeiter*innen vor Ort zu Schulen, damit diese sich hinsichtlich verschiedenster Hilfsmittelausstattungen am Arbeitsplatz etwas auskennen, und bei Einstellung bei der Einrichtung/Organisation des Arbeitsplatzes mitwirken.

Gleiches gilt auch für Sachbearbeiter*innen der jeweiligen Kostenträger. Es würde einiges erleichtern, wenn diese einen groben Überblick über gängige Hilfsmittel und deren Einsatzmöglichkeiten hätten.

 

3. Die Berufsausbildungen in sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren muss auch fachpraktische Inhalte vermitteln, und Einblicke in den Arbeitsmarkt gewähren. Es kann nicht sein, dass dort „nur“ die Theorie vermittelt wird, und erfolgreiche Absolvent*innen danach aufgrund der nicht vorhandenen Fachpraxis sehr lange arbeitssuchend sind.

 

4. Hinsichtlich der Beantragung von Nachteilsausgleichen (z.B. in Form einer Schreibverlängerung) während der Berufsausbildung wäre eine allgemeine Richtlinie sehr hilfreich, damit nicht willkürlich unterschiedlichste Formen des Nachteilsausgleichs bewilligt, oder eben nicht bewilligt werden.

 

5. Zudem erachte ich es für notwendig, bürokratische Hürden z.B. hinsichtlich der Arbeitsplatzassistenz abzubauen. Wenn die Beantragung einer Assistenzkraft erst ab Beginn eines Arbeitsverhältnisses möglich ist, sind Arbeitnehmer*innen mit Behinderung Langezeit aufgeschmissen und auf sich allein gestellt, bis die Beantragung bewilligt, und sich eine passende Assistenzkraft gefunden hat. Häufig führt das dazu, dass das Arbeitsverhältnis gar nicht erst aufgenommen wird, oder schnell wieder gekündigt wird, da so viele Arbeitgeber*innen verunsichert sind.

 

6. In Werkstätten für Menschen mit Behinderungen muss mindestens der gesetzliche Mindestlohn bezahlt werden!

 

Wohnen:

1. Es sollte auch die Möglichkeit einer Unterstützung für alltägliche Gänge (z.B. einkaufen) ohne bürokratischen und zeitlichen Aufwand zur Verfügung gestellt werden. Dabei sollte nicht auf das Vermögen der in Anspruch nehmenden Person abgestellt werden.

26. Kommentar von :H. Kabelitz

Zugänglichkeit zum Arbeitsmarkt

Für Menschen mit Behinderung ist Barrierefreiheit eine gute Sache. Dadurch können sie eine Tätigkeit auf dem Allgemeinen Arbeitsmarkt ausführen und werden angemessen bezahlt.

Arbeitgebende müssen auch Menschen mit Behinderungen als volle Arbeitskräfte wahrnehmen und anerkennen lernen.

17. Kommentar von :ohne Name 46901

Schwerpunkt Arbeiten

Zuwenig Aufmerksamkeit wird auf den Erhalt von bestehenden Arbeitsplätzen gelegt. Im öffentlichen Dienst sind arbeitserhaltende Maßnahmen kaum noch zu bekommen - Stichwort Tarifliche Absicherung. Gerade ältere langjährige Beschäftigte mit SB sind auf Unterstützung z.B durch Leistungen aus der Ausgleichsabgabe angewiesen, erhalten aber wegen der […]

Zuwenig Aufmerksamkeit wird auf den Erhalt von bestehenden Arbeitsplätzen gelegt. Im öffentlichen Dienst sind arbeitserhaltende Maßnahmen kaum noch zu bekommen - Stichwort Tarifliche Absicherung.

Gerade ältere langjährige Beschäftigte mit SB sind auf Unterstützung z.B durch Leistungen aus der Ausgleichsabgabe angewiesen, erhalten aber wegen der tariflichen Absicherung keine Unterstützung. Kommunale Kliniken unterliegen (wie auch die privaten Kliniken) dem Leistungsdruck der DRG. Die unauskömmliche Finanzierung der Kliniken führt hier zu enormer Gesundheitsbelastung der Beschäftigten in allen Bereichen. SB Mitarbeiter können so gut wie nicht auf leidensgerechte Arbeitsplätze versetzt werden, da es diese nicht gibt. Minderleistungen können nicht vom AG ausgeglichen werden, da das Geld hierfür schlicht nicht da ist.

 

Ergebnisse der weiteren Arbeitsgruppen