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Verkehr

Novellierung Zuständigkeit Straßenverkehrs-Ordnung

So wie die Mobilität sich im steten Wandel befindet, gilt dies auch für das Verkehrsrecht. Die Fülle an Einzeländerungen macht das Regelwerk inzwischen unübersichtlich. Dazu kommen aktuelle gesetzlicher Änderungen auf Bundesebene wie beispielsweise die seit 1. Januar 2021 geänderte Zuständigkeit für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen an Bundesautobahnen. Daher ist das Recht der Zuständigkeiten im Straßenverkehr in Baden-Württemberg zu novellieren. Das Verkehrsministerium nutzt dies auch zur Verschlankung der Regelungen und zum Abbau von Prüfpflichten innerhalb der Verwaltung. Dadurch stellt das Novellierungspaket ein Großprojekt zur Verwaltungsvereinfachung dar.

Die Novellierung der landesrechtlichen Zuständigkeitsregelungen zur Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und weiteren straßenverkehrsrechtlichen Zuständigkeiten nach dem Bundesrecht umfasst die aufeinander aufbauenden Referentenentwürfe

  • eines Gesetzes über Zuständigkeiten nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO Zuständigkeitsgesetz – StVOZustG BW),
  • einer Verordnung des Verkehrsministeriums über straßenverkehrsrechtliche Zuständigkeiten (StVZuVO BW),
  • und einer Verwaltungsvorschrift des Verkehrsministeriums über die Geltung von Zustimmungsvorbehalten bei verkehrsrechtlichen Anordnungen nach der StVO (VwV-StVO-Zustimmungsvorbehalte).

In zeitlichem Zusammenhang mit dem Inkrafttreten der neuen Regelungen ist die Aufhebung der Verwaltungsvorschriften des Innenministeriums zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV IM – StVO) seitens des Ministeriums des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg vorgesehen.

Weitere Informationen aus dem Vorblatt des Zuständigkeitsgesetzes

Sie können den Gesetzentwurf bis zum 13. September 2024, 17 Uhr, kommentieren.

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