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Ein Rettungswagen fährt mit Blaulicht. (Foto: © dpa)

Rettungswesen

Neufassung des Rettungsdienstgesetzes

Mit dem Gesetzentwurf soll das Rettungsdienstgesetz grundlegend überarbeitet werden. Insbesondere geht es darum, die bisherige gesetzliche Regelung zur Hilfsfrist klarer zu fassen. Die Planungsfrist beträgt nach dem Gesetzentwurf maximal zwölf Minuten in 95 Prozent der Fälle von der Alarmierung bis zum Eintreffen des Rettungswagens.

Details dazu und zu weiteren Planungen beispielsweise des Notarzteinsatzfahrzeuges werden im Rettungsdienstplan durch Rechtsverordnung geregelt. Daneben sollen die Möglichkeiten der Digitalisierung im Rettungsdienst nutzbar gemacht werden. Dies betrifft zum Beispiel den Einsatz sogenannter Telenotärzte zur Ferndiagnostik und Behandlung oder die digitale Einweisung und Voranmeldung im Krankenhaus. Als weitere Neuerung soll auch die Erprobung neuer Versorgungskonzepte auf der Grundlage einer sogenannten Experimentierklausel ermöglicht werden.

Außerdem sieht der Entwurf eine Stärkung der Rolle der bereits vor über elf Jahren eingerichteten „Stelle zur trägerübergreifenden Qualitätssicherung im Rettungsdienst Baden-Württemberg“ (SQR-BW) vor.

Schließlich wurden auch die Vorschriften zur Datenverarbeitung überarbeitet.

Sie konnten den Gesetzentwurf bis zum 17. Januar 2024 kommentieren.

Neufassung des Rettungsdienstgesetzes (PDF)

Kommentare : zur Neufassung des Rettungsdienstgesetzes

Die Kommentierungsphase ist beendet. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

22. Kommentar von :ohne Name 70049

Verbesserungsvorschläge zum RDG

Die Einführung eines Ärztlichen Leitung Rettungsdienst - offensichtlich in Analogie zu den bayerischen Regelungen - ist begrüßenswert. Dennoch sollte das Konzept dann auch vollumfänglich umgesetzt und dreistufig installiert werden. Also einen ÄLRD pro Rettungsdienstbereich, einen je Regierungsbezirk und einen Hauptverantwortlichen auf Landesebene.

Die Einführung eines Ärztlichen Leitung Rettungsdienst - offensichtlich in Analogie zu den bayerischen Regelungen - ist begrüßenswert. Dennoch sollte das Konzept dann auch vollumfänglich umgesetzt und dreistufig installiert werden. Also einen ÄLRD pro Rettungsdienstbereich, einen je Regierungsbezirk und einen Hauptverantwortlichen auf Landesebene. Damit ist dann auch eine durchgängige Sicherstellung der rettungsdienstlichen Qualität gewährleistet.

Die Beschränkung der Facharztgruppen der ÄLRD sollte analog zu bayerischen Regelung nochmals überdacht und ausgeweitet werden.

Die Sicherstellung der notärztlichen Versorgung sollte ebenfalls in Analogie zu Bayern und z.B. Thüringen der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg übertragen werden, welche dann auf einen wesentlich größeren Pool an Ärzte zur Erfüllung der Aufgaben zugreifen kann und gleichzeitig eine landesweit einheitliche Qualität und landesweit einheitliche Regelungen gewährleisten kann - auch im Sinne einer einheitlichen Vergütung der notärztlichen Leistung und einer landesweit bedarfsorientierten Bereitstellung der Ressource Notarzt. Der Bundesgesetzgeber hat hierfür die entsprechenden Möglichkeiten im SGB V geschaffen und diese sollten auch genutzt werden.

21. Kommentar von :Dr. Rolando Rossi

§ 20

Worin liegt der tiefere Sinn flächendeckend "Ärztliche Verantwortliche für den Rettungsdienst" zu benennen? NotSan erlernen in ihrer dreijährigen Ausbildung Maßnahmen (egal ob diese ursprünglich einmal auf den Arzt beschränkt waren -Einsatz bestimmter Medikamente o.ä.- oder nicht), sie werden darin geprüft und erhalten (im positiven Fall) ein

Worin liegt der tiefere Sinn flächendeckend "Ärztliche Verantwortliche für den Rettungsdienst" zu benennen? NotSan erlernen in ihrer dreijährigen Ausbildung Maßnahmen (egal ob diese ursprünglich einmal auf den Arzt beschränkt waren -Einsatz bestimmter Medikamente o.ä.- oder nicht), sie werden darin geprüft und erhalten (im positiven Fall) ein Diplom darüber. Warum müssen in jeder Stadt/Region/Bezirk Ärzte dies verantworten und überwachen? Womöglich überall in anderer Weise und unterschiedlicher Interpretation ? Entweder ist die Maßnahme landesweit (eigentlich bundesweit!) Teil des Berufsbildes, s. geändertes BtM-Gesetz oder sie ist es nicht.

20. Kommentar von :Dr. Rolando Rossi

Besetzung Rettungsleitstelle

Ist jemand aufgefallen, dass es parallel zur flächendeckenden Einführung der Integrierten Leitstellen zu einer Explosion der Einsatzzahlen gekommen ist? Zufall? -> NEIN! -> Warum? -> Weil bei der Meldung mit Hinweis auf einen Brand o.ä. (statistisch seltenes Ereignis) frühzeitig ausreichende Kapazitäten zur Verfügung gestellt werden müssen, um

Ist jemand aufgefallen, dass es parallel zur flächendeckenden Einführung der Integrierten Leitstellen zu einer Explosion der Einsatzzahlen gekommen ist?
Zufall? -> NEIN! -> Warum? -> Weil bei der Meldung mit Hinweis auf einen Brand o.ä. (statistisch seltenes Ereignis) frühzeitig ausreichende Kapazitäten zur Verfügung gestellt werden müssen, um einer Brandentwicklung o.ä. nicht hilflos hinterher hetzen zu müssen. Diese "Qualifikation" sofortige Alarmierung der "vollen Mannschaft" ist allen Mitarbeitern auf der ILS relativ einfach zu vermitteln und erfordert keine tiefgründige Feuerwehr-Ausbildung. Man kann es sich erlauben "großzügig" zu alarmieren um in jedem Fall ausreichende Kräfte zur Verfügung zu haben, nicht zuletzt weil jeder Einsatz auch der Aus-, Weiter- und Fortbildung dient.
Bei Meldung "eines medizinischen Notfalls" (sehr häufiges Ereignis) muss eine differenzierte Einschätzung der Schwere und Dringlichkeit erfolgen, wenn das System effizient (Balance zwischen Aufwand und Ergebnis) arbeiten soll. Dies ist nicht so einfach zu vermitteln, sondern erfordert ein besonnenes Nachfragen durch den Disponenten, der UNBEDINGT eine über 560 h hinausgehende rettungsdienstliche Ausbildung haben MUSS.
Es kann nicht sein, dass derjenige mit der bescheidensten Ausbildung an der entscheidenden Stelle des Systems platziert ist.

19. Kommentar von :MasterOfDesaster

Zusätzlicher Paragraph für Gescwindigkeitsüberschreitungen

Es ist ein erheblicher Aufwand, die täglich eintreffenden Anhörungen zu Verkehrsordnungswidrigkeiten bei "Blitzerfotos" zu bearbeiten. Außerdem kann offensichtlich jeder Landkreis / Gemeinde ihre eigenen Regeln aufstellen, wie mit Antworten zu den Anhörungen umgegangen werden soll. Gemeinde A gibt sich damit zufrieden, wenn die Auskunft erteilt

Es ist ein erheblicher Aufwand, die täglich eintreffenden Anhörungen zu Verkehrsordnungswidrigkeiten bei "Blitzerfotos" zu bearbeiten.
Außerdem kann offensichtlich jeder Landkreis / Gemeinde ihre eigenen Regeln aufstellen, wie mit Antworten zu den Anhörungen umgegangen werden soll.
Gemeinde A gibt sich damit zufrieden, wenn die Auskunft erteilt war, dass die Fahrt mit Sonder- und Wegerechten durchgeführt wurde.
Gemeinde B legt fest, dass der komplette Einsatzbericht vorgelegt werden muss, damit das Verfahren eingestellt wird.
Dies ist schon prinzipiell ein Datenschutz-Problem. Um dem gerecht zu werden, müssen die Einsatzberichte geschwärzt werden, was mit einem sehr hohen zeitlichen Aufwand verbunden ist.
Wäre wäre es hier ggf. möglich, schon im RD-Gesetz regulierend einzugreifen und festzulegen, dass hier maximal die Auskunft erteilt werden muss, ob das Fahrzeug berechtigt mit Sonder- und Wegerechten im Einsatz war oder nicht?

18. Kommentar von :MasterOfDesaster

§12, Abs. 2, qualifiziertes Personal

Hier klar geregelt werden was "qualifiziertes Personal" bedeutet. Die Hauptaufgabe einer Integrierten Leitstelle ist der Krankentransport und der Rettungsdienst. Ein RS einer RD-Organisation mit mehreren Jahren Erfahrung im Rettungsdienst kann durchaus qualifiziert werden. Ein Zugführer einer freiwilligen Feuerwehr, der eine RS-Ausbildung

Hier klar geregelt werden was "qualifiziertes Personal" bedeutet.

Die Hauptaufgabe einer Integrierten Leitstelle ist der Krankentransport und der Rettungsdienst.

Ein RS einer RD-Organisation mit mehreren Jahren Erfahrung im Rettungsdienst kann durchaus qualifiziert werden.

Ein Zugführer einer freiwilligen Feuerwehr, der eine RS-Ausbildung durchläuft und niemals einen Patienten sieht, ist NICHT qualifiziert und kann meiner Meinung nach auch nicht qualifiziert werden.

17. Kommentar von :Andreas Gnilka

§12

Der Notdienst der KV sollte zwingend von den integrierten Leitstellen disponiert werden. Ein großer Teil der Notfalleinsätze führt zu keinem Transport in die Klinik und einer Nachforderung des ÄBD. Dies kann durch die Disposition aus einer Hand verhindert werden und Synergien können genutzt werden.

16. Kommentar von :Andreas Gnilka

§ 10

Das größte und dauerhafteste Problem des RD in BaWü ist die Selbstverwaltung. Durch die alleinige Stimmberechtigung der Leistungserbringer und Kostenträger entstehen regelmäßig Pattsituationen, in denen zwischen beiden Parteien keine Einigung erzielen. Darüber hinaus ist der RD eine hoheitliche Aufgabe und kann in seiner Ausgestaltung nicht alleine

Das größte und dauerhafteste Problem des RD in BaWü ist die Selbstverwaltung. Durch die alleinige Stimmberechtigung der Leistungserbringer und Kostenträger entstehen regelmäßig Pattsituationen, in denen zwischen beiden Parteien keine Einigung erzielen. Darüber hinaus ist der RD eine hoheitliche Aufgabe und kann in seiner Ausgestaltung nicht alleine privatwirtschaftlichen Interessen überlassen werden. In den Bereichsausschüssen sollten zu mindest einem weiteren Drittel Vertreter der im RD Bereich liegenden Gebietskörperschaften vertreten sein.
Gleiches sollte für den Landesausschuss nach §8 gelten.

15. Kommentar von :E.

Rettungsdienstgesetz!

Endlich gibt es Entscheidungen! Max. 12 Min. Jetzt kann man planen, ob und wo neuen Wachen gebraucht werden. Veränderung bei der Ausbildung zum RS, was auch Zeit wurde. Erfahren RS auf dem NEF in Ausnahmefällen. Bleibt die Frage ,was als Erfahren gilt. Hier sollte es Vorgaben geben. NFS sollen überprüft werden, ob man ihnen gewisse Dinge

Endlich gibt es Entscheidungen!

Max. 12 Min. Jetzt kann man planen, ob und wo neuen Wachen gebraucht werden.

Veränderung bei der Ausbildung zum RS, was auch Zeit wurde.
Erfahren RS auf dem NEF in Ausnahmefällen.
Bleibt die Frage ,was als Erfahren gilt. Hier sollte es Vorgaben geben.

NFS sollen überprüft werden, ob man ihnen gewisse Dinge delegieren kann. Was haben die in ihrer Ausbildung gemacht?
Was geschieht mit jenen, die diesen Anforderungen nicht gewachsen sind?
Dürfen jene den RTW auch weiterhin als Verantwortlichen besetzen und wenn ja, wo wäre hier dann der Unterschied zum RettAss?
Ein NFS sollte gewisse Maßnahmen nicht nur dürfen, sondern auch müssen.

Das Hauptproblem bleibt aber.
Der RTW wird zu oft für Fahrten eingesetzt, wo ein Hausarzt oder ein KTW gereicht hätte. Wird hier etwas verändert? Mehr KTW rund um die Uhr?

Einen Ä.B.D. der auch zu den Patienten fährt und nicht einfach immer den RD ruft?

Leitstellen-Personal, dass mehr Entscheidungsfreiheit hat und nicht immer ein Fahrzeug, oder den NA schicken muss?
Sitzen immer erfahren Disponenten in der ILS? Auch hier besteht Bedarf an Verbesserungen.

14. Kommentar von :FabioS

Transportmittel, Ambulante Versorgungen, "Betreuungsnotfall", BTM

Transportmittel NotSan erlernen in der Ausbildung das Erkennen einer Transportnotwendigkeit und die Auswahl des erforderlichen Transportmittels. Häufig wird in der Realität niederschwellig transportiert und für "dringende KTWs" von Kliniken RTWs bestellt (und sogar genau so begründet). Hier wäre es eine Option, NotSan eine rechtlich sichere

Transportmittel
NotSan erlernen in der Ausbildung das Erkennen einer Transportnotwendigkeit und die Auswahl des erforderlichen Transportmittels.
Häufig wird in der Realität niederschwellig transportiert und für "dringende KTWs" von Kliniken RTWs bestellt (und sogar genau so begründet). Hier wäre es eine Option, NotSan eine rechtlich sichere Möglichkeit einzuräumen, Transporte zu verweigern bzw an KTWs/private KT-Unternehmen zu verweisen.
Andere Bundesländer haben in Anbetracht der oben genannten Ausbildungsinhalte auch zugelassen, dass NotSan sich selbst Transportscheine (für eigene RTW Transporte oder für übernehmende KTWs) ausstellen und diese ohne ärztliche Unterschrift gültig sind (zB RLP); Dies würde auch weniger Aufwand für Klinikpersonal/Ärzte und entsprechend kürzere Übergabezeiten nach sich ziehen.

Ambulante Versorgungen
Ein nicht unerheblicher Anteil an Einsätzen läuft auf eine ambulante Versorgung hinaus. Hier wäre die Option einer Regelung zwischen Leistungsträgern und Kostenträgern zur Abrechnung solcher Einsätze wünschenswert.

"Betreuungsnotfall"
Sogenannt Versorgungsprobleme werden mangels Alternativen regelmäßig in Notaufnahmen verbracht, dort sind sie jedoch genauso fehl am Platz und werden häufig nach Stunden wieder entlassen, ohne dass das zugrunde liegende Problem gelöst wurde, haben dabei aber Kosten und Ressourcen gekostet.
Erwägenswert wäre die verpflichtende Vorhaltung von "Akut-Betten" in Pflegeheimen und ein entsprechender Nachweis über freie Plätze bei der jeweiligen ILS sowie die Möglichkeit der Abrechnung von Transporten zu solchen "Akut-Betten" (zB nach Prüfung und nachträglicher Verordnung eines Krankentransports durch den jeweiligen ÄVRD).

BTM-Gabe durch NotSan
Es fehlt eine klare Forderung zur Vorabdelegation von BTM-Gaben durch die ÄVRD analog zu der enthaltenen Regelung bezüglich der SAA.

13. Kommentar von :ohne Name 69590

12 - Personal in Integrierten Leitstellen

Im Paragraph 12 spricht man von „Qualifizierten Personal“ in Leitstellen. Es ist ein Unding, dass immernoch neue RS auf Seiten der Feuerwehren im Schnelldurchlauf ausgebildet werden, zum ILS Lehrgang gehen, nie Patienten sehen werden und gesehen haben und dann zu 90% die Rettungsdienstliche Anrufannahme mit übernehmen. Die Qualifikation muss da

Im Paragraph 12 spricht man von „Qualifizierten Personal“ in Leitstellen.
Es ist ein Unding, dass immernoch neue RS auf Seiten der Feuerwehren im Schnelldurchlauf ausgebildet werden, zum ILS Lehrgang gehen, nie Patienten sehen werden und gesehen haben und dann zu 90% die Rettungsdienstliche Anrufannahme mit übernehmen.
Die Qualifikation muss da dringend angepasst werden! Es kann nicht sein, dass wir von hohen Kompetenzen reden, aber der, der am Telefon keine Vorstellung hat was er da gerade annimmt!
Die DRK Mitarbeiter haben fast alle sich zum NotSan qualifiziert, bei den FW steht es bei RS.
Fortbildung? Wird aktiv ignoriert… merkt jeder draußen.
Die Kollegen der FW haben keinerlei aktuellen Stand, was draußen gemacht wird & wie es jetzt funktioniert.
Nicht jede ILS, bzw fast keine ILS in BW, arbeitet mit Berufsfeuerwehr Kräften und die auch automatisch RD fahren!
Dringender Bedarf an Änderung!
Das würde jede Qualität verbessern.