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Mit der Änderung des Schulgesetzes sollen die Sprachfördergruppen ebenso wie die Juniorklassen als Kernelemente des Sprachförderkonzepts „SprachFit“ etabliert werden.
Weitere Informationen aus dem Vorblatt des Gesetzentwurfs
Sprachfördergruppen sowie Juniorklassen werden als wesentliche Bausteine des Sprachförderkonzepts „SprachFit“ gesetzlich verankert und die Bedingungen für ihre Einrichtung ebenso wie die entsprechenden Besuchspflichten und ihre Voraussetzungen geregelt. Die Grundschulförderklassen werden aufgehoben, die Möglichkeit der Zurückstellung vom Schulbesuch entfällt für Kinder mit der Verpflichtung, die Juniorklasse zu besuchen.
Der Bildungsgang des allgemein bildenden Gymnasiums der Normalform wird auf neun Jahre verlängert und damit die Möglichkeit für eine Anreicherung mit neuen Innovationselementen geschaffen.
Der Auftrag der auf der Grundschule aufbauenden Schulen wird angepasst, um ihre Attraktivität für leistungsstärkere Schülerinnen und Schüler zu erhalten.
Das Übergangsverfahren von der Grundschule auf die weiterführende Schule wird durch die Einbeziehung der Kompetenzmessung valider und damit passgenauer ausgestaltet. Voraussetzung für die Aufnahme in das allgemein bildende Gymnasium wird künftig eine pädagogische Gesamtwürdigung durch die Klassenkonferenz oder die erfolgreiche Teilnahme an einer zentral bereit gestellten Kompetenzmessung sein. Zusammen mit dem Elternwunsch basiert die Schulartwahl damit auf drei Elementen, von denen zwei erfüllt sein müssen.
Für den Fall, dass keine der genannten Voraussetzungen dem Elternwunsch entspricht, wird die Möglichkeit geschaffen, durch einen Potentialtest zusätzliche Orientierung zu erhalten und zugleich die Aufnahmevoraussetzung für das Gymnasium zu erfüllen.
Pädagogische Fachverfahren sollen über die vorhandene Nutzer- und Zugangsverwaltung der Digitalen Bildungsplattform SCHULE@BW erreichbar sein.
Die Auskunftspflichtigen, die zu erhebenden Daten und Hilfsmerkmale und der Erhebungsstichtag für die Ganztagsausbaustatistik werden bestimmt und die Ermächtigungsgrundlage für die erforderliche Rechtsverordnung geschaffen.
Keine.
Durch die Implementierung des Sprachförderkonzepts „SprachFit“ mit den Sprachfördergruppen sowie den Juniorklassen, den neunjährigen Bildungsgang am Gymnasium mit seinen nicht im Schulgesetz verankerten fünf Innovationselementen, den Innovationselementen an Hauptschulen/Werkrealschulen, Realschulen und Gemeinschaftsschulen, die Ausweitung des Ganztags nach Paragraf 4a SchG im Primarbereich der sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ), die Nutzer- und Zugangsverwaltung der Digitalen Bildungsplattform SCHULE@BW sowie die Ganztagsausbaustatistik entstehen Kosten für öffentliche Haushalte, die in der Begründung des Änderungsgesetzes unter Punkt 5 der Begründung (Finanzielle Auswirkungen) aufgeschlüsselt sind. Über die Bereitstellung von Haushaltsmitteln und Stellen für die oben genannten Maßnahmen ist im Rahmen der künftigen Haushaltsplanaufstellungen unter Berücksichtigung der vorhandenen Ressourcen und deren zielgerichteter Steuerung zu entscheiden.
Für Bürgerinnen und Bürger entstehen keine zusätzlichen Bürokratielasten. Der Schulaufsichtsbehörde werden neue schulaufsichtsrechtliche Aufgaben zugewiesen. Vollzugstauglichkeit wird gewährleistet.
Die Änderungen des Schulgesetzes fördern die nachhaltige Entwicklung in mehreren Zielbereichen, insbesondere in den Bereichen der sozialen und der ökonomischen Nachhaltigkeit.
Der Digitaltauglichkeits-Check nach Nummer 5.4.2 der Verwaltungsvorschrift (VwV) der Landesregierung und der Ministerien zur Erarbeitung von Regelungen (VwV Regelungen) wurde durchgeführt.
Mit den Regelungen wird eine grundsätzliche Möglichkeit der digitalen Umsetzbarkeit der Übermittlung der Daten zur Einschätzung über den Entwicklungsstand beziehungsweise des Sprachförderbedarfes geschaffen.
Die Nutzung der bereits vorhandenen Nutzenden- und Zugangsverwaltung der Digitalen Bildungsplattform Schule@BW dient der Umsetzung des langfristigen strategischen Leitbilds des Landes zur Digitalisierung von Prozessen.
Die Einführung der Ganztagsausbaustatistik enthält digitalrelevante Vorgaben, die einer zügigen, digitalen und medienbruchfreien Abwicklung des Verfahrens nicht entgegenstehen.
Die Maßnahmen der Schulgesetzänderung, insbesondere die Sprachfördermaß-nahmen und die Verlängerung des gymnasialen Bildungsgangs auf neun Jahre erhöhen die vergleichsrelevanten Kosten im Sinne von Paragraf 18 a Privatschulgesetz (PSchG) und wirken sich entsprechend finanziell auf die Kopfsatzzuschüsse an Ersatzschulen gemäß Paragraf 18 Absatz 2a PSchG aus.
Die Ausweitung des Ganztags im Bereich der SBBZ kann zu höheren Ausgaben bei den SBBZ in freier Trägerschaft führen, da sich die Bezuschussung der Lehrkräfte und Schulleitungen nach den sich für die öffentlichen SBBZ geltenden Bestimmungen richtet.
Die für die Ganztagsausbaustatistik zu erhebenden Daten liegen den freien Trägern regelmäßig vor. Es entsteht allenfalls unerheblicher Aufwand für die Aufbereitung der Daten.
Sie konnten den Gesetzentwurf bis zum 17. September 2024, 17 Uhr, kommentieren.
Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes für Baden-Württemberg (PDF)
Kommentare : zum Schulgesetz
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Was ist daran innovativ?
Innovation bedeutet ja, dass sich etwas erneuert. Der Wunsch nach einer Rückkehr zum 9 jährigen Gymnasium hatte im Kern eine Entschlackung der Lehrpläne und des Zeit-/Notendrucks im Sinne. Eben so, wie es vom inhaltlichen und zeitlichen Umfang vor der Zeit von G-8 aussah. Bei der Einführung von G-8 wurde ein Jahr gestrichen, die Bildungspläne
Innovation bedeutet ja, dass sich etwas erneuert. Der Wunsch nach einer Rückkehr zum 9 jährigen Gymnasium hatte im Kern eine Entschlackung der Lehrpläne und des Zeit-/Notendrucks im Sinne. Eben so, wie es vom inhaltlichen und zeitlichen Umfang vor der Zeit von G-8 aussah.
Bei der Einführung von G-8 wurde ein Jahr gestrichen, die Bildungspläne immer weiter mit zusätzlichen Inhalten aufgeblasen und neue Schulfächer wie BNT, Wirtschaft, Informatik kamen hinzu. Die Wissenschaft (Hirnforscher M. Spitzer) reagierte sogar mit einem Aufschrei gegen diese fatale Entwicklung.
Infolgedessen stieg der Stress bei Lehrenden und Lernenden nun stetig. Weitere Folgen wie Freizeitstress (mehr Nachmittagsunterricht, weniger Hobbys wegen Lernstress…) zogen diese Änderungen schließlich mit sich.
Die Chance dazu, dies mit einer wissenschaftlich informierten und auf aktuellen, internationalen bildungspolitischen Überlegungen (Stichwort Dänemark und Abkehr von Digitalisierung in Schulen) fußenden Bildungsreform zu erreichen, ist wieder einmal vertan.
Unsere Schüler benötigen Zeit für kreative Hobbys. Entscheidungsmöglichkeiten zwischen verschiedenen Schwerpunkten um sich ausprobieren zu können. Kreativität ist hier DAS Stichwort. Und um diese entfalten zu können braucht es Freiräume. Das gilt nicht nur für die musischen Fächer, die im neuen Schulgesetz um eine Kontingentstunde gekürzt werden. Alle Schulfächer könnten dies fördern wenn Zeit dafür wäre.
Die Überfrachtung der Stundenpläne mit weiterhin neuen Inhalten führt jedoch genau zum Gegenteil dessen, was Schule dringend benötigt.
Mehr Zeit für weniger Stoff. Wesentliche Inhalte vertiefend lernen zu können.
Das Angebot an ausserschulischen Bildungsangeboten muss endlich wieder gestärkt, und deren nicht zu unterschätzender Beitrag zur selbstbestimmten Persönlichkeitsbildung einer engagierten, aktiv partizipierenden Generation Heranwachsender ernst genommen werden.
Wozu also die Eile, eine so wichtige Reform in nur einem Jahr durchzuwürgen? Da ist es doch jedem klar, dass dies nicht der Weg zum Bildungserfolg sein kann. Sondern nur der Weg zum politischen Erfolg. Ein Häkchen mehr auf der politischen Agenda abzuhaken. Eine wahrhaft an Bildung interessierte Bildungspolitik sollte es wagen eine Bildungsreform wirklich einmal strukturwandelnd zu denken. Das braucht Zeit, auch und vor allem zur Beteiligung!
Lasst uns mutig weitreichende Reformen anstoßen – zum Wohl unserer Kinder
Um die Bildungsreform in Baden-Württemberg zukunftsfähig zu gestalten, ist es wichtig, auf die erfolgreichen Ansätze anderer Länder zu schauen. Länder wie Finnland, Kanada und Neuseeland haben gezeigt, dass ein ganzheitliches Bildungssystem, das das seelische und körperliche Wohl der Schülerinnen und Schüler in den Mittelpunkt stellt, nicht nur das
Um die Bildungsreform in Baden-Württemberg zukunftsfähig zu gestalten, ist es wichtig, auf die erfolgreichen Ansätze anderer Länder zu schauen. Länder wie Finnland, Kanada und Neuseeland haben gezeigt, dass ein ganzheitliches Bildungssystem, das das seelische und körperliche Wohl der Schülerinnen und Schüler in den Mittelpunkt stellt, nicht nur das Schulklima verbessert, sondern auch die schulischen Leistungen fördert. Spannende und erfolgsversprechende Konzepte könnten sein:
• Fokus auf 21st-Century-Skills: Die rasanten technologischen und gesellschaftlichen Entwicklungen erfordern eine Neuausrichtung des Unterrichts. Statt starr an traditionellen Strukturen festzuhalten, sollten wir mutig moderne Lehrmethoden integrieren, die in Ländern wie den skandinavischen Staaten oder Kanada bereits erfolgreich etabliert wurden. Diese Länder setzen auf mehr Autonomie für Schüler*innen, fächerübergreifenden Unterricht und die Förderung von 21st-Century-Skills, um den Herausforderungen der Zukunft besser begegnen zu können.
• Curriculum für digitale Kompetenzen: Digitale Bildung ist beispielsweise ein fester Bestandteil des Lehrplans in Dänemark. Dänische Schüler lernen nicht nur, wie sie Technologie im täglichen Leben einsetzen, sondern sie lernen auch programmieren, algorithmenbasiertes Denken und digitale Sicherheit. Diese Kompetenzen werden ab der Grundschule gefördert und sind Teil des umfassenden Ziels, digitale Bürger zu formen, die sicher und kritisch mit Technologie umgehen können.
• Vertrauen und Autonomie: Skandinavische Schulen trauen den Schüler*innen viel Autonomie zu. Kinder und Jugendliche haben größere Mitspracherechte bei der Gestaltung ihres Lernalltags, was zu einem stärkeren Gefühl der Verantwortung und Selbstwirksamkeit führt.
• Späterer Schulbeginn: Wissenschaftliche Erkenntnisse belegen, dass Jugendliche später aufstehen sollten, um optimal zu lernen. In Länder wie Neuseeland oder dem Bundesstaat Kalifornien wurden diese Erkenntnisse bereits umgesetzt. Dänemark, die Schweiz und Finnland haben bereits Pilotprojekte gestartet worden. Ein späterer Schulstart, so die Experten, führt zu weniger Stress, besserer Konzentration und einer verbesserten Lernatmosphäre.
• Mehr Bewegung in den Schulalltag integrieren, um das körperliche Wohl zu fördern. In den skandinavischen Ländern wird „bewegtes Lernen“ gefördert, bei dem physische Aktivität in den Unterricht eingebaut wird, um die Schüler*innen aktiv und engagiert zu halten. Auch viele kanadische Schulen integrieren Bewegungsaktivitäten in den Schulalltag. Es gibt Programme, die tägliche Bewegungseinheiten fördern, um den körperlichen und psychischen Stress zu reduzieren und die Konzentrationsfähigkeit zu steigern.
• Psychosoziale Unterstützung und Programme: Insbesondere die psychische Gesundheit der Schülerinnen muss stärker in den Mittelpunkt der Reformbemühungen rücken. Studien aus Neuseeland und Schweden belegen, dass Programme zur Förderung von Resilienz, emotionaler Gesundheit und sozialen Kompetenzen signifikant dazu beitragen, das Wohlbefinden der Schülerinnen zu stärken und gleichzeitig die Lernmotivation zu steigern. Diese Erfahrungen zeigen, dass Baden-Württemberg von einer stärkeren Einbettung solcher Ansätze profitieren könnte.
• Maßnahmen gegen Mobbing: Neuseeland führt Anti-Mobbing-Programme durch, die auf ein positives Schulklima abzielen, was das seelische Wohl fördert.
Baden-Württemberg ist stolz darauf, als „THE LÄND of Innovation“ bekannt zu sein. In einer Zeit des schnellen Wandels liegt es nahe, auch in der Bildung mutige Schritte zu gehen. Wenn wir uns an den besten internationalen Vorbildern orientieren, können wir nicht nur das seelische und körperliche Wohl unserer Kinder und Jugendlichen stärken, sondern auch ein Bildungssystem schaffen, das wirklich zukunftsfähig ist. Lasst uns mutig echte Reformen anstoßen – zum Wohl unserer Kinder.
Ideologie oder Substanz?
– Allgemein – • S. 17 § 8 Abs. 1 Satz 1: Die Definition des Bildungsauftrages für das Gymnasium scheint in der vorliegenden Form generell vernünftig. – Es sei jedoch die Frage erlaubt: Sind Handwerk, Meisterbrief und erfolgreiche Firmenleitung nur nach dem Abitur etwas wert und verleihen lediglich auf diesem Wege „sozialen Rang“? Die
– Allgemein –
• S. 17 § 8 Abs. 1 Satz 1:
Die Definition des Bildungsauftrages für das Gymnasium scheint in der vorliegenden Form generell vernünftig. – Es sei jedoch die Frage erlaubt: Sind Handwerk, Meisterbrief und erfolgreiche Firmenleitung nur nach dem Abitur etwas wert und verleihen lediglich auf diesem Wege „sozialen Rang“?
Die Suggestivnote schwingt – einmal im sogenannten Diskurs lautstark verankert und im Gesetzesänderungesentwurf S. 63 unten in Andeutung zu erkennen – weiter unterschwellig mit. Klar ist aber auch: Ein zieldifferentes Vorgehen kann nicht Bestandteil des gymnasialen Bildungsauftrages und Unterrichtens sein.
Festzuhalten bleibt bereits an dieser Stelle, dass die Überbetonung der beruflichen Orientierung (BO) Ressourcen und Wochenstunden aufzehrt, welche an zentraler Stelle fehlen. Bereits die bisherigen Veranstaltungen hierzu weisen erfahrungsgemäß verbreitet mäßigen Anspruch, Unschärfen und ein gewisses Maß an Unverbindlichkeit auf.
Siehe auch S. 35 „Innovationselement 4“.
– Bildungsweg: Gymnasium –
• § 88 (2)
Anm.: Immerhin finden im Zusammenhang mit den Voraussetzungen für den Gymnasialbesuch die Begriffe „Begabung“ und „Leistung“ gekoppelt mit der schülerischen Eignung ausdrückliche Erwähnung. Dies ist günstig.
In diesem Sinne muss auch für den Besuch der Realschule, welche ein wichtiges Fundament solider praxisorientierter Werdegänge ist, eine spürbare Qualifizierungsschwelle gelten.
Darüber hinaus scheint nach aller Erfahrung bedenkenswert, für die vorliegende oder eine mit ihr inhaltlich korrespondierende Passage eine weitere Formulierung zu ergänzen, welche dem Sinne nach wie folgt lauten könnte:
„Die Grundschullehrkräfte sind für das spezifische Spektrum auffälliger wie unauffälliger Merkmale von höherer und Hochbegabung zu sensibilisieren.“
• § 88 (3)
Fragen:
Was soll den Potentialtest konkret von einer Kompetenzmessung unterscheiden? Sind die Potentialtests ein hinreichend valides Instrument? Geraten sie eventuell zum heimlichen Einfallstor für das nachträgliche Aushebeln der erarbeiteten Aufnahmevoraussetzungen für das Gymnasium?
Das IBBW wäre hier eine gute Instanz zur Herstellung von Qualität.
• § 88 (6)
Anm. zur Zumutbarkeit der Zuweisung an ein anderes Gymnasium desselben Schultyps:
Wichtig ist die bedingungslose Sicherstellung der wunsch- bzw. wahlgemäßen Aufnahme an ein altsprachliches Gymnasium im Sinne des Begriffes „Schultyp“.
Ein Abgleich mit dem entsprechenden Paragraphen der Vorgängerversion des Gesetzes bzw. Gesetzentwurfes ist hier unabweisbar notwendig.
Zusammenhang:
Der Beschluss des VGH Baden-Württemberg (Mannheim) vom
15.09.1999 – 9 S 2178/99 muss weiterhin Gültigkeit haben bzw. darf durch die Neufassung des Schulgesetzes nicht angetastet werden.
Die Hauptpunkte des VGH-Urteils im Wortlaut:
"1. Die in § 88 Abs 4 S 2 SchulG (SchulG BW) genannten Rechtsbegriffe steuern das der Behörde zustehende Ermessen und bestimmen Inhalt und Grenzen dieses Ermessens.
2. Die Möglichkeit, eine Schule desselben Schultyps zu besuchen, ist nicht schon dann im Sinne von § 88 Abs 4 SchulG (SchulG BW) gegeben, wenn der Besuch einer Schule derselben Schulart (§ 4 Abs 1 S 4 SchulG (SchulG BW)) und Schulform (vgl für das Gymnasium § 8 Abs 2 SchulG (SchulG BW)) möglich ist.
3. Der Begriff der Zumutbarkeit des Besuchs einer anderen Schule im Sinne von § 88 Abs 4 S 2 SchulG (SchulG BW) ist umfassend zu verstehen. Er bezieht sich nicht nur auf Unterschiede hinsichtlich des Schulweges. Vielmehr sind auch andere Umstände (wie zB unterschiedliche Lehrangebote) zu berücksichtigen.
4. Maßnahmen des Klassenausgleichs müssen erforderlich sein (vgl § 88 Abs 4 S 2 SchulG (SchulG BW)). Dies macht es notwendig, sämtliche zur Erreichung des Ziels des Klassenausgleichs geeigneten Alternativen und ihre möglichen Auswirkungen auf die betroffenen Schüler zu untersuchen."
Von besonderem Interesse ist vor allem die Begründung unter der Fußnote 12:
"Soweit und solange Schultypen des Gymnasiums nicht ausdrücklich normativ festgelegt sind, spricht viel dafür, die Unterscheidung der Schultypen an Hand der Lerninhalte (vgl. Holfelder/Bosse a.a.O. § 4 Anm. 1) bzw. an Hand der lehrplanmäßigen Unterschiede der Schulen vorzunehmen (vgl. hierzu OVG Münster, Urt. vom 24.9.1975, OVGE 31, 197 (198)). In dieser Beziehung unterscheidet sich das Heinrich-Suso-Gymnasium aber von den anderen Gymnasien in Konstanz. Als einziges Gymnasium bietet es die Sprachenfolgen Latein/Englisch/Griechisch oder Latein/Englisch/Französisch an. Dies stellt hinsichtlich des Lehrangebots einen wesentlichen Unterschied zu den anderen Gymnasien dar. Auch wenn es - wie der Antragsgegner vorträgt - an den anderen Gymnasien ebenfalls möglich ist, das Latinum zu erwerben, so stellen doch das Angebot des grundständigen Lateins und die Möglichkeit der Wahl des Faches Griechisch eine Besonderheit dar, die dieses Gymnasien von seinem Typ her von den anderen unterscheidet, zumal bis zum Erlaß der Verordnung vom 23.6.1999 davon ausgegangen worden ist, daß die altsprachliche Ausrichtung eines Gymnasiums ihm die Eigenschaft eines eigenen Typs verleiht (vgl. Elser/Kramer a.a.O. und die amtl. Begründung zum Entwurf des Schulgesetzes LT.-Drs. 6/7530 S. 51)."
Zum einleitenden Nebensatz des ersten Satzes im oben zitierten Abschnitt ist insbesondere zu klären, was auf S. 36 des vorliegenden Gesetzentwurfes unter cc) mit der Formulierung „einheitliche Stundentafel“ gemeint ist. Abgesehen davon, dass der Passus in seiner Gesamtheit noch zu diskutieren und ggf. anzupassen ist, da er den erfolgreichen und sinnvollen Typus des altsprachlichen Gymnasiums gerade in seiner Nachfolgeregelung zum ehemaligen Biberacher Modell nicht zu enthalten und eine gewisse Gleichschaltung der Gymnasien zu verkörpern oder zu antizipieren scheint, ist hier zu prüfen, ob mit den im Entwurf enthaltenen Formulierungen die Schultypen des Gymnasiums normativ festgelegt sind oder werden (sollen)!
Zur Frage der Diskussionswürdigkeit des im Gesetzentwurf vorgesehenen jeweiligen Schuljahres für den Beginn der Fremdsprachen an Gymnasien, speziell auch an den altsprachlichen, kann man geteilter Meinung sein. Nur müssen sie durch eine hinreichende Anzahl von Wochenstunden ausgestattet sein (siehe cc auf S. 36 des Entwurfs).
Es scheint ratsam und entspricht dem demokratischen Prozess, hierzu sowohl in Schriftvorlage als auch im Gespräch die Überlegungen, Erfahrungen und Empfehlungen des Deutschen Altphilologenverbandes (Landesverband B.-W.) ebenso wie zur Kontingentstundentafel einzuholen und in die Gesetzesvorlage einfließen zu lassen.
– Zum Begründungsteil –
• Zu 2. Inhalt
S. 29: Was sind „neue Innovationselemente“? Gibt es auch „alte“? (Tautologie)
Im Nachfolgenden ist dankenswerterweise im Zusammenhang mit allen weiterführenden Schulen immerhin von der Attraktivität für leistungsstärkere Schülerinnen und Schüler die Rede. Dies ist gut.
Zusatzfrage: Wird genug für Höher- und Hochbegabte getan? Das Quorum der Klassen für die entsprechenden Züge an ausgewiesenen Gymnasien ist gerade für die Jahrgangsstufen 5 bis 8 nach wie vor realitätsfremd (siehe häufige späte Entdeckungen).
• Zu 5. Finanzielle Auswirkungen.
S. 33/Innovationselement 1:
Als jeweilige erste Fremdsprache an einem Gymnasium muss auch Latein gelten können – und dies in der Verbindung mit der Nachfolgeregelung zum sogenannten Biberacher Modell, d.h. in Koppelung mit Englisch, in Einzelfällen evtl. sogar mit Französisch.
Innovationselement 2:
Frage: Wäre es nicht sinnvoll, NwT (oft mit recht geringem Anspruch betrieben) gleich vollständig durch veritable Naturwissenschaften abzulösen?
Hinweis: Vorsicht mit dem Begriff „Medienbildung“. Er sollte umfassend und nicht allein technisch zu verstehen sein. Darüber hinaus ist zu fragen: Ist Informatik im Umfange dessen, was hierzu schulisch geschieht, wirklich bildend, oder geht es hier eher um Fertigkeiten als um Weltverständnis (Bildung vs. Ausbildung; "skills" vs. "qualities")?
Innovationselement 3:
„Demokratiebildung“ als Bereich, welcher durch diverse Unschärfen gekennzeichnet ist, erhält unverhältnismäßig viele zusätzliche Wochenstunden, welche in Hauptfächern, insbesondere in den 2., 3. und 4.Fremdsprachen (!), oder in anderen Kernbereichen fehlen können. Es besteht teilweise eher die Gefahr, im Sinne gewünschter Gesinnungen zu manipulieren oder sogar zu indoktrinieren.
– Zu wirklicher Fachlichkeit in Geographie kann wenig Zugewinn verzeichnet werden.
Der Fehler der Bildungsplanänderung für 2016, Klima und Wetter als hochkomplexe und voraussetzungsreiche Thematiken nicht altersgerecht, sondern zu früh zu setzen und damit die zuvor in der Jahrgangsstufe 10 oder in der Zeit des vormaligen G9 in der Jahrgangsstufe 11 gepflegte Tiefgründigkeit in den Sachzusammenhängen in großer Vollständigkeit zu beseitigen, was faktisch dazu führt, Dinge wie den Klimawandel nicht fachlich beschlagen, sondern nur in Parolen zum Schein zu erklären, ist nicht korrigiert worden.
S. 35 „Innovationselement 4“:
Primärauftrag des Gymnasiums ist die Herbeiführung der Studierfähigkeit. BO und Teile von WBS zeigten bislang in der Praxis wenig Anspruch und waren teilweise ineffizient. Die Zielsetzung im Gesetzentwurf lässt noch keine hinreichende Möglichkeit der Verbesserung erkennen, da nach wie vor sehr allgemein.
Zu S. 36 cc):
Es scheint vorgesehen, die zweite Fremdsprache zwar ab Klassenstufe 6 und die dritte Fremdsprache in Klassenstufe 8, aber in beiden Fällen mit wenig Wochenstunden pro Schuljahr in die Stundentafel zu schreiben. Dies scheint im Sinne der Lernpsychologie für Fremdsprachen alles andere als klug und sollte dringend überdacht werden. Ohne eine hinreichend dichte und gleichmäßige Verteilung des Lernerlebnisses im Umgang mit den Reflexionssprachen (den klassischen Sprachen Latein und Griechisch) und den Kommunikationssprachen (den modernen Fremdsprachen) ist kein günstiger Lernerfolg zu erzielen. Gerade vor dem Hintergrund des richtigerweise auch in Baden-Württemberg wieder geltenden Prinzips „wirksamer Unterricht“ sollten die Fremdsprachen – auch die Variante für die Nachfolgeversion des Biberacher Modells und eventueller Modelle für bilingualen Unterricht – deutlich besser unterfüttert sein.
Zur vierten Fremdsprache im Spätbeginn verlautet an dieser Stelle ebenso wie an anderen Stellen des Entwurfs nichts. Ebenso fehlt die Einbeziehung bzw. Thematisierung des Modells „Europäisches Gymnasium“. Die Ressourcen hierfür müssen den ursprünglich vor G8 entsprechend als altsprachlich ausgewiesenen Gymnasien im Umfang der 2004 im damaligen G9 vorgesehenen Wochenstunden zusätzlich zu den zu gering veranschlagten Poolstunden zur Verfügung stehen.
Für eine erste FS am Gymnasium sollten sinnvollerweise 24 WStd., für eine zweite 20, für eine dritte 15 und für eine vierte 12 bis 13 WStd. zur Verfügung stehen.
Zudem ist es unverzichtbar, auch die Überlegungen zu einer ab 2025 geltenden gymnasialen Kontingentstundentafel in ihrem Entwurf mit den Fachverbänden in Präsenz ausführlich zu besprechen sowie im Beteiligungsportal kommentieren zu lassen. Es fehlt an dieser Stelle der Entwurf einer Kontingentstundentafel.
Zu Spezifika des humanistischen Gymnasiums siehe auch S. 2 die Anm. zu §88 (6).
Zu S. 37 Poolstunden (Abschnitt 2):
Rechnerisch verbleiben den Gymnasien 5 freie Poolstunden zu Profilgestaltung sowie zur Einrichtung von Arbeitsgemeinschaften, eventuell sogar Teilungsgruppen. Dies ist, falls für AGs nichts anderes vorgesehen ist, vernichtend wenig.
Wo bleibt in diesem Zusammenhang das „Europäische Gymnasium“ (s.o.)?
Zu S. 37 „… vorübergehend zu sperrende Stellen“ (Abschnitt 4):
Sind damit Anlass- und/oder Regelbeförderungsstellen nach A14 an Gymnasien gemeint, welche ohnehin schon durch einschlägig motivierte Präferenzen verknappt wurden? Wurden die reich an die bislang nicht leistungsevaluierte Gemeinschaftsschule ausgeschütteten Gelder bislang überprüft oder in Sparmaßnahmen mit einbezogen?
Anm.: Gesamtkommentar geschrieben von jemandem, welcher bundesländerübergreifend über langjährige Erfahrung als Gymnasiallehrer sowie in der Schulentwicklung und in der Sacharbeit auf Fachverbandsebene verfügt.
Wie man gute Bildung aus ideologischen Gründen zerstört
Es gibt einige Entwicklungen, die zur Schwächung der Bildung in Baden-Württemberg ganz maßgeblich beitragen bzw. beigetragen haben: Erst wurde vor einigen Jahren die verbindliche Grundschulempfehlung abgeschafft, mit der Folge, dass ein Großteil der Schüler, für die eigentlich die Hauptschule die geeignete Schulart wäre, von den Eltern an der
Es gibt einige Entwicklungen, die zur Schwächung der Bildung in Baden-Württemberg ganz maßgeblich beitragen bzw. beigetragen haben:
Erst wurde vor einigen Jahren die verbindliche Grundschulempfehlung abgeschafft, mit der Folge, dass ein Großteil der Schüler, für die eigentlich die Hauptschule die geeignete Schulart wäre, von den Eltern an der Realschule oder sogar am Gymnasium angemeldet wurden und entsprechend viele, für die die Realschule die geeignete Schulart wäre, am Gymnasium angemeldet wurden.
Direkte Folge:
Überforderung und Frustration der Kinder, absinkendes Niveau am Gymnasium.
Die Politik hierzulande wundert sich zugleich über die zurück gehenden Schülerzahlen an den Hauptschulen/Werkrealschulen... und fragt sich, woher der enorme Mangel an Nachwuchs in Ausbildungsberufen kommt.
Die Lösung der Politik für das von ihr selbst geschaffene Problem lautet:
Abschaffung der Hauptschulen und jetzt auch noch der Werkrealschulen.
Gleichzeitig "stärkt" man alle möglichen Schularten wortreich, die laut Gesetzesentwurf zukünftig alle möglichen Bildungsabschlüsse anbieten können sollen, zu denen sie bisher nicht regelhaft hinführten.
Dies sollen sie jetzt aber können - allerdings immer in Kooperation mit anderen Schulen, an denen der entsprechende Bildungsabschluss regelhaft vorgesehen ist, denn es fehlt ihnen ja an passend ausgebildeten Lehrkräften.
Abitur als Abschluss an der Realschule, aber in Kooperation mit einem Gymnasium?!?!
Es handelt sich also nur um HEISSE LUFT, NICHT um eine STÄRKUNG der jeweiligen Schulart!
Bildungsministerin Frau Schopper lobt in ihren Entwürfen zum neuen Schulgesetzt alle Schularten - bis auf zwei:
diese Schularten "machen ihre Arbeit sehr gut".
Interessant ist, WELCHE zwei Schularten es LAUT BILDUNGSMINISTERIN im Rückschluss anscheinend NICHT gut machen:
1. Die Grundschule (wieso?)
2. Die Gymnasien (wieso?)
Angesichts der von Frau Schopper angestrebten "Reformen" müssen wir Eltern - und auch die Lehrer - davon ausgehen, dass hier wohl in Zukunft aus IDEOLOGISCHEN Gründen und - vielleicht - aus finanziellen Gründen alles auf ein zweigliedriges weiterführendes Schulsystem hinausläuft.
Die Folgen sieht man jetzt schon ganz massiv in den Ausbildungsberufen.
Bei dieser Fehlentwicklung ist uns Spanien seit über 20 Jahren voraus:
wenn alle "irgendwas" studieren, fehlen uns die Handwerker - plump formuliert.
Wieso sollen möglichst viele "das Abitur machen", auch wenn sie womöglich gar nicht für ein Studium geeignet sind? (Man beachte einmal die enorm gestiegenen Zahlen an Studienabbrechern - die Zahlen kann jeder gerne selbst im Internet recherchieren.)
Man schicke verschiedene Tierarten in einen Wettbewerb:
Wer klettert am schnellsten auf einen Baum?
Eichhörnchen oder Elefant?
Natürlich kann man auch einen Elefanten in den höchsten Baumwipfel bringen - es muss dann halt ein sehr, sehr kleiner Baum sein.
Alternativ kann man den Wettbewerb natürlich auch gleich ganz abschaffen und nur eine Teilnahmeurkunde für beide ausstellen, damit sich der Elefant nicht beschämt fühlen muss.
Das halten Sie für irrwitzig?
Bei den Bundesjugendspielen wurde das jetzt so umgesetzt
Ich mache einen Vorschlag:
Liebe Bildungsministerin, legen Sie ihre Scheuklappen ab!
Tun Sie jetzt WIRKLICH einmal etwas für die Bildung unserer Kinder!
Schauen Sie sich in anderen Ländern WELTWEIT um:
Welches sind die Bildungssysteme mit dem BESTEN OUTPUT für das jeweilige Land?
Diese sollten wir uns zum Vorbild machen!
IMP "obsolet"?
Das Fach IMP kann durch die Änderungen nicht „obsolet“ sein. Wieso sollen Schulen, die das wollen, dieses Fach nicht weiter anbieten? Das avisierte einstündige Fach Medienbildung/Informatik kann IMP nicht ersetzen, da die Inhalte von IMP viel umfangreicher sind: IMP hat alle drei Fachbereiche fächerverbindend, aber nicht fächerübergreifend
Das Fach IMP kann durch die Änderungen nicht „obsolet“ sein. Wieso sollen Schulen, die das wollen, dieses Fach nicht weiter anbieten?
Das avisierte einstündige Fach Medienbildung/Informatik kann IMP nicht ersetzen, da die Inhalte von IMP viel umfangreicher sind:
IMP hat alle drei Fachbereiche fächerverbindend, aber nicht fächerübergreifend vierstündig vertieft!
Inhalte die im Bildungsplan für Mathematik und Physik vor vielen Jahren im Bildungsplan enthalten waren und für G8 gestrichen werden mussten, kamen mit zusätzlichen Inhalten mit IMP wieder.
Zudem fand Astronomie und Astrophysik endlich einen Platz in der Mittelstufe.
(Dass dies zwingend notwendig ist zeigt eine repräsentative Umfrage, wobei mehr als ein Drittel der deutschen Bevölkerung glaubt, die Sonne drehe sich um die Erde.)
Dies würde nun vollkommen entfallen:
Beispiele aus der Physik:
• Vertiefung der Optik: Teleskop, Mikroskop, Kamera
• Glasfasertechnik
• Bilderfassung
• Halbleiterphysik
• viele elektronische Praktika: Halbleitertechnik, Logikschaltungen
• Schwerpunkt Astronomie und Astrophysik
Allein in Astronomie fielen folgende Inhalte weg:
• Aufbau des Sonnensystems.
• Historische Veränderungen im Weltbild.
• Das Sonnensystem als Teil der Milchstraße.
• Astronomische Messungen planen und durchführen.
• Orientierung am Sternhimmel.
• Geophysik.
• Die Sonne und ihre Eigenschaften.
• Strahlungsarten.
• Besonderheiten des Standorts Erde.
• Die Erde als notwendig schützenswertes Objekt aus astronomischer Sicht.
• Keplergesetze.
• Gravitationsgesetzt und kosmische Geschwindigkeiten.
• Raumfahrttechnik.
• Entwicklung von Sternen.
• Entdeckung extrasolarer Planeten.
Diese Inhalte müssen in einem vernünftigen, nachhaltigen Bildungsplan enthalten sein.
Mit IMP und den Inhalten verschwände ein breit aufgestelltes, nachhaltiges Fach zur Lösung mathematischer Probleme, zur Förderung der Experimentierfähigkeit aber insbesondere zur Befähigung zu naturwissenschaftlichen Arbeitsweisen.
Dies alles leistet NwT nicht, das zudem oft fachfremd unterrichtet wird.
2015 wurde mit der Bildungsplanänderung die Sorge groß, dass Astronomie an den Schulen in der Mittelstufe entfällt, die bis dahin partiell in NwT enthalten war.
Mit IMP konnte in Baden-Württemberg endlich dieses wichtige Fach etabliert werden und von Schülerinnen und Schülern bis zur Oberstufe gewählt werden.
IMP ist das Fach, das naturwissenschaftlich interessierte, leistungsstarke Schülerinnen und Schüler als zusätzliches Hauptfach wählen.
Ich möchte daher bitten, die Beschlussfassung zum Wohle insbesondere dieser Schülerinnen und Schüler überdenken.
Es wäre ein falsches Signal, den MINT-Bereich angeblich stärken zu wollen und mit der Abschaffung von IMP genau das Gegenteil zu erreichen.
Vernetztes Denken für eine zukunftsfähige Welt: Geographie
Geographische Bildung ist unverzichtbar in Zeiten, in denen die Weltgemeinschaft vor Herausforderungen steht, deren Ausmaße so komplex und von globalem Ausmaß sind wie nie zuvor. Das Verständnis für die systemischen Zusammenhänge in unserer Welt, zwischen Mensch und Umwelt, Gesellschaft und Wirtschaft, Technik und Natur ist fundamental für die
Geographische Bildung ist unverzichtbar in Zeiten, in denen die Weltgemeinschaft vor Herausforderungen steht, deren Ausmaße so komplex und von globalem Ausmaß sind wie nie zuvor. Das Verständnis für die systemischen Zusammenhänge in unserer Welt, zwischen Mensch und Umwelt, Gesellschaft und Wirtschaft, Technik und Natur ist fundamental für die Menschen, die zukünftig in dieser und für diese Welt Entscheidungen treffen werden. Geographie lehrt wie keine andere Disziplin das vernetzte Denken, das für Herausforderungen wie den Klimawandel mit Folgen von Extremwetter bis Meeresspiegelanstieg, die Urbanisierung, Bevölkerungsentwicklung, multiple Ökosystemkrisen und Ressourcenknappheit unabdingbar ist. Um Lösungen zu entwickeln, müssen diese Herausforderungen in ihrem gesamten und verstrickten Ausmaß begriffen werden. Die schulgeographische Bildung ist ein wichtiger Motivationsfaktor für Karrieren sowohl in den naturwissenschaftlichen, computer-/KI Bereichen, als auch in wirtschafts-, sozial und gesellschaftlichen Bereichen, die sich dieser Zukunftsgestaltung annehmen.
In einer mehr und mehr spezialisierten Welt brauchen wir dringend Menschen, die über den Tellerrand hinausblicken können. Geographie bietet jungen Menschen diese Perspektive und befähigt sie, die physischen, sozialen und wirtschaftlichen Komplexitäten unserer Welt zu verstehen und verantwortungsvoll zu handeln. Das Fach ist ein essenzieller Bestandteil einer umfassenden Bildung und trägt maßgeblich zur Entwicklung mündiger, handlungsfähiger Bürger:innen bei.
Zweite Fremdsprachen
Ein dreistündiger Unterricht in der Spracherwerbsphase macht keinen Sinn. Kontinuierliches, regelmäßiges Üben ist unerlässlich. Bei einem A– und B–Wochen–System hätten wir größte Probleme, die notwendigen Grundlagen nachhaltig zu legen. Eine zweite Fremdsprache macht seit jeher nicht unwesentlich den Charakter eines allgemein bildenden Gymnasiums
Ein dreistündiger Unterricht in der Spracherwerbsphase macht keinen Sinn. Kontinuierliches, regelmäßiges Üben ist unerlässlich. Bei einem A– und B–Wochen–System hätten wir größte Probleme, die notwendigen Grundlagen nachhaltig zu legen. Eine zweite Fremdsprache macht seit jeher nicht unwesentlich den Charakter eines allgemein bildenden Gymnasiums aus. Es ist unverständlich, wie man auf eine solche Idee kommen kann.
Spanisch als 2. Fremdsprache - 4-stündig!!!
Ich würde mir wünschen, dass man nicht weiterhin starr und stur an Französisch als 2. FS festhält, sondern den Sprecherzahlen in der Welt und dem tatsächlichen Anwendungsbereich von Spanisch im späteren Berufsleben sowie den Interessen der Schülerinnen und Schüler Rechnung trägt und künftig Spanisch als 2. Fremdsprache einführt. Dieser Schritt wäre
Ich würde mir wünschen, dass man nicht weiterhin starr und stur an Französisch als 2. FS festhält, sondern den Sprecherzahlen in der Welt und dem tatsächlichen Anwendungsbereich von Spanisch im späteren Berufsleben sowie den Interessen der Schülerinnen und Schüler Rechnung trägt und künftig Spanisch als 2. Fremdsprache einführt. Dieser Schritt wäre schlicht zeitgemäß. Wenn nicht jetzt, wann dann?!?
Außerdem schließe ich mich allen anderen bisher vorgebrachten Argumenten an, dass ein dreistündiger Fremdsprachenunterricht keine Früchte tragen kann und somit 4-stündig bleiben muss. Das gilt selbstverständlich nicht nur für Französisch, sondern auch für Spanisch - unabhängig davon, ob es als 2. oder 3. FS unterrichtet wird.