Online-Kommentierung
Mit der Änderung des Schulgesetzes sollen die Sprachfördergruppen ebenso wie die Juniorklassen als Kernelemente des Sprachförderkonzepts „SprachFit“ etabliert werden.
Weitere Informationen aus dem Vorblatt des Gesetzentwurfs
Sprachfördergruppen sowie Juniorklassen werden als wesentliche Bausteine des Sprachförderkonzepts „SprachFit“ gesetzlich verankert und die Bedingungen für ihre Einrichtung ebenso wie die entsprechenden Besuchspflichten und ihre Voraussetzungen geregelt. Die Grundschulförderklassen werden aufgehoben, die Möglichkeit der Zurückstellung vom Schulbesuch entfällt für Kinder mit der Verpflichtung, die Juniorklasse zu besuchen.
Der Bildungsgang des allgemein bildenden Gymnasiums der Normalform wird auf neun Jahre verlängert und damit die Möglichkeit für eine Anreicherung mit neuen Innovationselementen geschaffen.
Der Auftrag der auf der Grundschule aufbauenden Schulen wird angepasst, um ihre Attraktivität für leistungsstärkere Schülerinnen und Schüler zu erhalten.
Das Übergangsverfahren von der Grundschule auf die weiterführende Schule wird durch die Einbeziehung der Kompetenzmessung valider und damit passgenauer ausgestaltet. Voraussetzung für die Aufnahme in das allgemein bildende Gymnasium wird künftig eine pädagogische Gesamtwürdigung durch die Klassenkonferenz oder die erfolgreiche Teilnahme an einer zentral bereit gestellten Kompetenzmessung sein. Zusammen mit dem Elternwunsch basiert die Schulartwahl damit auf drei Elementen, von denen zwei erfüllt sein müssen.
Für den Fall, dass keine der genannten Voraussetzungen dem Elternwunsch entspricht, wird die Möglichkeit geschaffen, durch einen Potentialtest zusätzliche Orientierung zu erhalten und zugleich die Aufnahmevoraussetzung für das Gymnasium zu erfüllen.
Pädagogische Fachverfahren sollen über die vorhandene Nutzer- und Zugangsverwaltung der Digitalen Bildungsplattform SCHULE@BW erreichbar sein.
Die Auskunftspflichtigen, die zu erhebenden Daten und Hilfsmerkmale und der Erhebungsstichtag für die Ganztagsausbaustatistik werden bestimmt und die Ermächtigungsgrundlage für die erforderliche Rechtsverordnung geschaffen.
Keine.
Durch die Implementierung des Sprachförderkonzepts „SprachFit“ mit den Sprachfördergruppen sowie den Juniorklassen, den neunjährigen Bildungsgang am Gymnasium mit seinen nicht im Schulgesetz verankerten fünf Innovationselementen, den Innovationselementen an Hauptschulen/Werkrealschulen, Realschulen und Gemeinschaftsschulen, die Ausweitung des Ganztags nach Paragraf 4a SchG im Primarbereich der sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ), die Nutzer- und Zugangsverwaltung der Digitalen Bildungsplattform SCHULE@BW sowie die Ganztagsausbaustatistik entstehen Kosten für öffentliche Haushalte, die in der Begründung des Änderungsgesetzes unter Punkt 5 der Begründung (Finanzielle Auswirkungen) aufgeschlüsselt sind. Über die Bereitstellung von Haushaltsmitteln und Stellen für die oben genannten Maßnahmen ist im Rahmen der künftigen Haushaltsplanaufstellungen unter Berücksichtigung der vorhandenen Ressourcen und deren zielgerichteter Steuerung zu entscheiden.
Für Bürgerinnen und Bürger entstehen keine zusätzlichen Bürokratielasten. Der Schulaufsichtsbehörde werden neue schulaufsichtsrechtliche Aufgaben zugewiesen. Vollzugstauglichkeit wird gewährleistet.
Die Änderungen des Schulgesetzes fördern die nachhaltige Entwicklung in mehreren Zielbereichen, insbesondere in den Bereichen der sozialen und der ökonomischen Nachhaltigkeit.
Der Digitaltauglichkeits-Check nach Nummer 5.4.2 der Verwaltungsvorschrift (VwV) der Landesregierung und der Ministerien zur Erarbeitung von Regelungen (VwV Regelungen) wurde durchgeführt.
Mit den Regelungen wird eine grundsätzliche Möglichkeit der digitalen Umsetzbarkeit der Übermittlung der Daten zur Einschätzung über den Entwicklungsstand beziehungsweise des Sprachförderbedarfes geschaffen.
Die Nutzung der bereits vorhandenen Nutzenden- und Zugangsverwaltung der Digitalen Bildungsplattform Schule@BW dient der Umsetzung des langfristigen strategischen Leitbilds des Landes zur Digitalisierung von Prozessen.
Die Einführung der Ganztagsausbaustatistik enthält digitalrelevante Vorgaben, die einer zügigen, digitalen und medienbruchfreien Abwicklung des Verfahrens nicht entgegenstehen.
Die Maßnahmen der Schulgesetzänderung, insbesondere die Sprachfördermaß-nahmen und die Verlängerung des gymnasialen Bildungsgangs auf neun Jahre erhöhen die vergleichsrelevanten Kosten im Sinne von Paragraf 18 a Privatschulgesetz (PSchG) und wirken sich entsprechend finanziell auf die Kopfsatzzuschüsse an Ersatzschulen gemäß Paragraf 18 Absatz 2a PSchG aus.
Die Ausweitung des Ganztags im Bereich der SBBZ kann zu höheren Ausgaben bei den SBBZ in freier Trägerschaft führen, da sich die Bezuschussung der Lehrkräfte und Schulleitungen nach den sich für die öffentlichen SBBZ geltenden Bestimmungen richtet.
Die für die Ganztagsausbaustatistik zu erhebenden Daten liegen den freien Trägern regelmäßig vor. Es entsteht allenfalls unerheblicher Aufwand für die Aufbereitung der Daten.


Kommentare
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Spanisch als 2. Fremdsprache - 4-stündig!!!
Ich würde mir wünschen, dass man nicht weiterhin starr und stur an Französisch als 2. FS festhält, sondern den Sprecherzahlen in der Welt und dem tatsächlichen Anwendungsbereich von Spanisch im späteren Berufsleben sowie den Interessen der Schülerinnen und Schüler Rechnung trägt und künftig Spanisch als 2. Fremdsprache einführt. Dieser Schritt wäre schlicht zeitgemäß. Wenn nicht jetzt, wann dann?!?
Außerdem schließe ich mich allen anderen bisher vorgebrachten Argumenten an, dass ein dreistündiger Fremdsprachenunterricht keine Früchte tragen kann und somit 4-stündig bleiben muss. Das gilt selbstverständlich nicht nur für Französisch, sondern auch für Spanisch - unabhängig davon, ob es als 2. oder 3. FS unterrichtet wird.
IMP & Astronomie
Aus eigener Erfahrung weiß ich: Astronomie ist ein wunderbarer Appetitanreger und macht Hunger auf die Naturwissenschaften allgemein. Die Astronomie baut Brücken zu den Naturwissenschaften genauso wie zu den Ingenieurwissenschaften und die Mathematik - und das mit höchst spannenden und ästhetisch anregenden Themen.
Wir müssen die jungen Menschen dafür begeistern! Alle Abstriche hier sind schädlich und schlagen bis in die Hochschulen und Universitäten durch.
Vergessene Jahrgänge – Die leisen Opfer
Mit dem neuen Schulgesetz in Baden-Württemberg wird einmal mehr deutlich, wie wenig Gehör denjenigen geschenkt wird, die bereits mitten in ihrem Bildungsweg stehen. Während die Reform ambitioniert und zukunftsorientiert wirkt, werden die aktuellen Gymnasiasten schlicht vergessen. Diese Schülerinnen und Schüler, die bereits seit Jahren unter den bestehenden Bedingungen lernen, fühlen sich nun allein gelassen – ohne Unterstützung, ohne Anpassung an ihre spezifischen Bedürfnisse. Wie sollen sie plötzlich mithalten, wenn die Regeln von einem Tag auf den anderen geändert werden?
Und als ob das nicht schon genug wäre: Es handelt sich um die Corona-Jahrgänge! Diese Kinder haben ohnehin eine massive Last getragen – Schulschließungen, Distanzunterricht, soziale Isolation. Jetzt, wo sie ohnehin schon um ihre Zukunft kämpfen, wird ihnen durch die Reform erneut ein schwerer Stein in den Weg gelegt. Wie will man da noch wegschauen? Wie kann man sie weiterhin übersehen?
Was wird aus diesen Jahrgängen, die sich schon so lange bemühen, in einem System erfolgreich zu sein, das sie jetzt im Stich lässt? Die Bildungslandschaft ist ohnehin von enormem Leistungsdruck geprägt – und anstatt Entlastung zu bieten, setzt das neue Schulgesetz viele dieser jungen Menschen zusätzlich unter Druck.
Wir dürfen nicht vergessen, dass hinter den Zahlen und Statistiken Kinder und Jugendliche stehen, die jeden Tag ihr Bestes geben, um den Anforderungen gerecht zu werden. Doch mit den neuen Regelungen wird ihnen der Boden unter den Füßen weggezogen. Wo bleibt die Gerechtigkeit für diese Schülergeneration? Wo bleibt die Fürsorge für jene, die sich bereits in einem so sensiblen Lebensabschnitt befinden?
Diese Reform mag für kommende Jahrgänge Verbesserungen bringen, doch für die jetzigen Schülerinnen und Schüler auf dem Gymnasium – die Corona-Jahrgänge – bedeutet sie Unsicherheit, Frust und das Gefühl, übersehen zu werden. Wir dürfen nicht zulassen, dass sie die unsichtbaren Verlierer werden.
G9 Stundentafel Französisch
Im neuen Bildungsplan für G9 geplant, Französisch nur noch 3-stündig ab Klasse 6 zu unterrichten. Mit so wenigen Stunden ist es nicht möglich, sinnvolle Grundlagen in diesem wichtigen, aber anspruchsvollen Fach zu legen. In den ersten drei Jahren müssen es mindestens 4 Stunden pro Woche sein, damit die Schüler eine Chance haben, die Sprache zu lernen.
Stellenwert Musik - Erhöhung statt Dehnung der Stunden
Musizieren stärkt Ausdauer, Selbstdisziplin, Koordination und Konzentration. Studien haben gezeigt, dass Kinder, die regelmäßig Unterricht an einem Instrument haben, schneller Lesen, Schreiben und Rechnen lernen. Zusätzliche Musikstunden hatten auf die mathematischen Leistungen von Kindern sogar einen größeren Effekt als zusätzlicher Mathematikunterricht (Der Spiegel 14/2024). Musik bildet den Menschen, hier können wir uns vertiefen, ganz einer Sache widmen. Manfred Spitzer schreibt, Musik gehöre zum Menschsein „wie das Essen und Trinken oder das Schlafen oder wie der Sport.“ Und: „Musik ist gut, um Lernen zu lernen. Musik ist gut, um zu lernen, sich in der Gemeinschaft zurechtzufinden. Musik ist gut, um sich als Person herauszubilden“ (Manfred Spitzer: Das musikalische Gehirn, S. 7 und S. 71-72). Musikpraxis stärkt die soziale Kompetenz. Beim gemeinsamen Musizieren lernen Jugendliche, aufeinander zu hören und gemeinsam auf ein Ziel hinzuarbeiten.
Wenn es ernst meinen, dass Schule den Menschen bilden soll und sich in ihr reife Individuen entwickeln sollen. Dann müssen wir Musik stärken.
Wer MINT stärken will muss Astronomie unterrichten!
Dass die naturwissenschaftlichen Fächer gestärkt werden sollen, kann ich als Lehrer für Mathematik, Physik, Informatik und Astronomie nur unterstützen. Allerdings begeht man einen schweren Fehler, wenn man mit dem Wegfall von IMP dafür sorgt, dass die Astronomie fast vollständig aus dem Schulunterricht verschwindet. Astronomie interessiert nachweislich(!) alle: Mädchen, Jungen, jüngere und ältere Kinder und erfüllt vor allem die Funktion, generelles Interesse an naturwissenschaftlichen Themen zu entwickeln. Aus eigener Erfahrung im Schulunterricht und als Mitglied der Astronomieschule e.V. Heidelberg kann ich das vollkommen bestätigen. Vom Bildungsplan Physik wird diese wissenschaftlich belegbare Tatsache ignoriert. Wer MINT-Fächer fördern will, muss die Astronomie fördern. Ich bitte daher sehr deutlich darum, dass astronomische Inhalte in den Bildungsplänen (am besten im Physik-Unterricht) verankert werden.
Astronomie
Dass die Astronomie mit der Neueinführung des Profilsfachs NwT Einzug in den offiziellen Bildungsplan gehalten hat, hat mich mit tiefer Freude erfüllt. Die Enttäuschung kam mit der Bildungsplanreform 2016, NwT war fortan wieder ohne diese Inhalte. Dann kam die Rettung mit IMP, nun soll auch hier wieder Astronomie samt dem ganzen Fach gestrichen werden.
Dabei zeigt mir meine Berufserfahrung, dass gerade die ganz Kleinen ein enormes Interesse an allem "rund ums Weltall" mitbringen. Zugleich bringen sie ein sehr heterogenes Vorwissen mit. Es gilt viele Vorstellungen zu erweitern, aber auch viele Fehlvorstellungen zu korrigieren. Aus den Kleinen werden Erwachsene und ich bin immer wieder schockiert, wenn selbst die grundlegendsten Fakten zu den Körpern in unserem Weltall nicht bekannt sind.
Es darf nicht sein, dass solch elementare Fragestellungen in den Freizeitbereich rücken. Astronomie soll meiner Meinung zum verpflichtenden Inhalt in der Mittelstufe werden - wenn schon nicht für alle, dann doch wenigstens für die, die sich für ein naturwissenschaftliches Profil entscheiden.
Braucht es kein Potenzial für die Realschule?
Dass für einen Besuch der Realschule überhaupt kein Potenzial nötig sein soll - außer dem Elternwille - halte ich für einen Schlag ins Gesicht für all die guten Schülerinnen und Schüler, die diese Schulform dem Gymnasium vorziehen.
Hierbei handelt es sich um Kinder aus der Mitte der Gesellschaft, die mehr Zeit zum Lernen benötigen und denen einen reduzierter Fächerkanon gut tut.
Warum braucht es für diese Realschüler keinen Potenzialtest?
Weil sie kein Potenzial haben oder brauchen?
Ich fände es wünschenswert, man würde das Potenzial dieser Schülerinnen und Schüler bzw. dieser Schulform wieder mehr wertschätzen.
Ideologie oder Substanz?
– Allgemein –
• S. 17 § 8 Abs. 1 Satz 1:
Die Definition des Bildungsauftrages für das Gymnasium scheint in der vorliegenden Form generell vernünftig. – Es sei jedoch die Frage erlaubt: Sind Handwerk, Meisterbrief und erfolgreiche Firmenleitung nur nach dem Abitur etwas wert und verleihen lediglich auf diesem Wege „sozialen Rang“?
Die Suggestivnote schwingt – einmal im sogenannten Diskurs lautstark verankert und im Gesetzesänderungesentwurf S. 63 unten in Andeutung zu erkennen – weiter unterschwellig mit. Klar ist aber auch: Ein zieldifferentes Vorgehen kann nicht Bestandteil des gymnasialen Bildungsauftrages und Unterrichtens sein.
Festzuhalten bleibt bereits an dieser Stelle, dass die Überbetonung der beruflichen Orientierung (BO) Ressourcen und Wochenstunden aufzehrt, welche an zentraler Stelle fehlen. Bereits die bisherigen Veranstaltungen hierzu weisen erfahrungsgemäß verbreitet mäßigen Anspruch, Unschärfen und ein gewisses Maß an Unverbindlichkeit auf.
Siehe auch S. 35 „Innovationselement 4“.
– Bildungsweg: Gymnasium –
• § 88 (2)
Anm.: Immerhin finden im Zusammenhang mit den Voraussetzungen für den Gymnasialbesuch die Begriffe „Begabung“ und „Leistung“ gekoppelt mit der schülerischen Eignung ausdrückliche Erwähnung. Dies ist günstig.
In diesem Sinne muss auch für den Besuch der Realschule, welche ein wichtiges Fundament solider praxisorientierter Werdegänge ist, eine spürbare Qualifizierungsschwelle gelten.
Darüber hinaus scheint nach aller Erfahrung bedenkenswert, für die vorliegende oder eine mit ihr inhaltlich korrespondierende Passage eine weitere Formulierung zu ergänzen, welche dem Sinne nach wie folgt lauten könnte:
„Die Grundschullehrkräfte sind für das spezifische Spektrum auffälliger wie unauffälliger Merkmale von höherer und Hochbegabung zu sensibilisieren.“
• § 88 (3)
Fragen:
Was soll den Potentialtest konkret von einer Kompetenzmessung unterscheiden? Sind die Potentialtests ein hinreichend valides Instrument? Geraten sie eventuell zum heimlichen Einfallstor für das nachträgliche Aushebeln der erarbeiteten Aufnahmevoraussetzungen für das Gymnasium?
Das IBBW wäre hier eine gute Instanz zur Herstellung von Qualität.
• § 88 (6)
Anm. zur Zumutbarkeit der Zuweisung an ein anderes Gymnasium desselben Schultyps:
Wichtig ist die bedingungslose Sicherstellung der wunsch- bzw. wahlgemäßen Aufnahme an ein altsprachliches Gymnasium im Sinne des Begriffes „Schultyp“.
Ein Abgleich mit dem entsprechenden Paragraphen der Vorgängerversion des Gesetzes bzw. Gesetzentwurfes ist hier unabweisbar notwendig.
Zusammenhang:
Der Beschluss des VGH Baden-Württemberg (Mannheim) vom
15.09.1999 – 9 S 2178/99 muss weiterhin Gültigkeit haben bzw. darf durch die Neufassung des Schulgesetzes nicht angetastet werden.
Die Hauptpunkte des VGH-Urteils im Wortlaut:
"1. Die in § 88 Abs 4 S 2 SchulG (SchulG BW) genannten Rechtsbegriffe steuern das der Behörde zustehende Ermessen und bestimmen Inhalt und Grenzen dieses Ermessens.
2. Die Möglichkeit, eine Schule desselben Schultyps zu besuchen, ist nicht schon dann im Sinne von § 88 Abs 4 SchulG (SchulG BW) gegeben, wenn der Besuch einer Schule derselben Schulart (§ 4 Abs 1 S 4 SchulG (SchulG BW)) und Schulform (vgl für das Gymnasium § 8 Abs 2 SchulG (SchulG BW)) möglich ist.
3. Der Begriff der Zumutbarkeit des Besuchs einer anderen Schule im Sinne von § 88 Abs 4 S 2 SchulG (SchulG BW) ist umfassend zu verstehen. Er bezieht sich nicht nur auf Unterschiede hinsichtlich des Schulweges. Vielmehr sind auch andere Umstände (wie zB unterschiedliche Lehrangebote) zu berücksichtigen.
4. Maßnahmen des Klassenausgleichs müssen erforderlich sein (vgl § 88 Abs 4 S 2 SchulG (SchulG BW)). Dies macht es notwendig, sämtliche zur Erreichung des Ziels des Klassenausgleichs geeigneten Alternativen und ihre möglichen Auswirkungen auf die betroffenen Schüler zu untersuchen."
Von besonderem Interesse ist vor allem die Begründung unter der Fußnote 12:
"Soweit und solange Schultypen des Gymnasiums nicht ausdrücklich normativ festgelegt sind, spricht viel dafür, die Unterscheidung der Schultypen an Hand der Lerninhalte (vgl. Holfelder/Bosse a.a.O. § 4 Anm. 1) bzw. an Hand der lehrplanmäßigen Unterschiede der Schulen vorzunehmen (vgl. hierzu OVG Münster, Urt. vom 24.9.1975, OVGE 31, 197 (198)). In dieser Beziehung unterscheidet sich das Heinrich-Suso-Gymnasium aber von den anderen Gymnasien in Konstanz. Als einziges Gymnasium bietet es die Sprachenfolgen Latein/Englisch/Griechisch oder Latein/Englisch/Französisch an. Dies stellt hinsichtlich des Lehrangebots einen wesentlichen Unterschied zu den anderen Gymnasien dar. Auch wenn es - wie der Antragsgegner vorträgt - an den anderen Gymnasien ebenfalls möglich ist, das Latinum zu erwerben, so stellen doch das Angebot des grundständigen Lateins und die Möglichkeit der Wahl des Faches Griechisch eine Besonderheit dar, die dieses Gymnasien von seinem Typ her von den anderen unterscheidet, zumal bis zum Erlaß der Verordnung vom 23.6.1999 davon ausgegangen worden ist, daß die altsprachliche Ausrichtung eines Gymnasiums ihm die Eigenschaft eines eigenen Typs verleiht (vgl. Elser/Kramer a.a.O. und die amtl. Begründung zum Entwurf des Schulgesetzes LT.-Drs. 6/7530 S. 51)."
Zum einleitenden Nebensatz des ersten Satzes im oben zitierten Abschnitt ist insbesondere zu klären, was auf S. 36 des vorliegenden Gesetzentwurfes unter cc) mit der Formulierung „einheitliche Stundentafel“ gemeint ist. Abgesehen davon, dass der Passus in seiner Gesamtheit noch zu diskutieren und ggf. anzupassen ist, da er den erfolgreichen und sinnvollen Typus des altsprachlichen Gymnasiums gerade in seiner Nachfolgeregelung zum ehemaligen Biberacher Modell nicht zu enthalten und eine gewisse Gleichschaltung der Gymnasien zu verkörpern oder zu antizipieren scheint, ist hier zu prüfen, ob mit den im Entwurf enthaltenen Formulierungen die Schultypen des Gymnasiums normativ festgelegt sind oder werden (sollen)!
Zur Frage der Diskussionswürdigkeit des im Gesetzentwurf vorgesehenen jeweiligen Schuljahres für den Beginn der Fremdsprachen an Gymnasien, speziell auch an den altsprachlichen, kann man geteilter Meinung sein. Nur müssen sie durch eine hinreichende Anzahl von Wochenstunden ausgestattet sein (siehe cc auf S. 36 des Entwurfs).
Es scheint ratsam und entspricht dem demokratischen Prozess, hierzu sowohl in Schriftvorlage als auch im Gespräch die Überlegungen, Erfahrungen und Empfehlungen des Deutschen Altphilologenverbandes (Landesverband B.-W.) ebenso wie zur Kontingentstundentafel einzuholen und in die Gesetzesvorlage einfließen zu lassen.
– Zum Begründungsteil –
• Zu 2. Inhalt
S. 29: Was sind „neue Innovationselemente“? Gibt es auch „alte“? (Tautologie)
Im Nachfolgenden ist dankenswerterweise im Zusammenhang mit allen weiterführenden Schulen immerhin von der Attraktivität für leistungsstärkere Schülerinnen und Schüler die Rede. Dies ist gut.
Zusatzfrage: Wird genug für Höher- und Hochbegabte getan? Das Quorum der Klassen für die entsprechenden Züge an ausgewiesenen Gymnasien ist gerade für die Jahrgangsstufen 5 bis 8 nach wie vor realitätsfremd (siehe häufige späte Entdeckungen).
• Zu 5. Finanzielle Auswirkungen.
S. 33/Innovationselement 1:
Als jeweilige erste Fremdsprache an einem Gymnasium muss auch Latein gelten können – und dies in der Verbindung mit der Nachfolgeregelung zum sogenannten Biberacher Modell, d.h. in Koppelung mit Englisch, in Einzelfällen evtl. sogar mit Französisch.
Innovationselement 2:
Frage: Wäre es nicht sinnvoll, NwT (oft mit recht geringem Anspruch betrieben) gleich vollständig durch veritable Naturwissenschaften abzulösen?
Hinweis: Vorsicht mit dem Begriff „Medienbildung“. Er sollte umfassend und nicht allein technisch zu verstehen sein. Darüber hinaus ist zu fragen: Ist Informatik im Umfange dessen, was hierzu schulisch geschieht, wirklich bildend, oder geht es hier eher um Fertigkeiten als um Weltverständnis (Bildung vs. Ausbildung; "skills" vs. "qualities")?
Innovationselement 3:
„Demokratiebildung“ als Bereich, welcher durch diverse Unschärfen gekennzeichnet ist, erhält unverhältnismäßig viele zusätzliche Wochenstunden, welche in Hauptfächern, insbesondere in den 2., 3. und 4.Fremdsprachen (!), oder in anderen Kernbereichen fehlen können. Es besteht teilweise eher die Gefahr, im Sinne gewünschter Gesinnungen zu manipulieren oder sogar zu indoktrinieren.
– Zu wirklicher Fachlichkeit in Geographie kann wenig Zugewinn verzeichnet werden.
Der Fehler der Bildungsplanänderung für 2016, Klima und Wetter als hochkomplexe und voraussetzungsreiche Thematiken nicht altersgerecht, sondern zu früh zu setzen und damit die zuvor in der Jahrgangsstufe 10 oder in der Zeit des vormaligen G9 in der Jahrgangsstufe 11 gepflegte Tiefgründigkeit in den Sachzusammenhängen in großer Vollständigkeit zu beseitigen, was faktisch dazu führt, Dinge wie den Klimawandel nicht fachlich beschlagen, sondern nur in Parolen zum Schein zu erklären, ist nicht korrigiert worden.
S. 35 „Innovationselement 4“:
Primärauftrag des Gymnasiums ist die Herbeiführung der Studierfähigkeit. BO und Teile von WBS zeigten bislang in der Praxis wenig Anspruch und waren teilweise ineffizient. Die Zielsetzung im Gesetzentwurf lässt noch keine hinreichende Möglichkeit der Verbesserung erkennen, da nach wie vor sehr allgemein.
Zu S. 36 cc):
Es scheint vorgesehen, die zweite Fremdsprache zwar ab Klassenstufe 6 und die dritte Fremdsprache in Klassenstufe 8, aber in beiden Fällen mit wenig Wochenstunden pro Schuljahr in die Stundentafel zu schreiben. Dies scheint im Sinne der Lernpsychologie für Fremdsprachen alles andere als klug und sollte dringend überdacht werden. Ohne eine hinreichend dichte und gleichmäßige Verteilung des Lernerlebnisses im Umgang mit den Reflexionssprachen (den klassischen Sprachen Latein und Griechisch) und den Kommunikationssprachen (den modernen Fremdsprachen) ist kein günstiger Lernerfolg zu erzielen. Gerade vor dem Hintergrund des richtigerweise auch in Baden-Württemberg wieder geltenden Prinzips „wirksamer Unterricht“ sollten die Fremdsprachen – auch die Variante für die Nachfolgeversion des Biberacher Modells und eventueller Modelle für bilingualen Unterricht – deutlich besser unterfüttert sein.
Zur vierten Fremdsprache im Spätbeginn verlautet an dieser Stelle ebenso wie an anderen Stellen des Entwurfs nichts. Ebenso fehlt die Einbeziehung bzw. Thematisierung des Modells „Europäisches Gymnasium“. Die Ressourcen hierfür müssen den ursprünglich vor G8 entsprechend als altsprachlich ausgewiesenen Gymnasien im Umfang der 2004 im damaligen G9 vorgesehenen Wochenstunden zusätzlich zu den zu gering veranschlagten Poolstunden zur Verfügung stehen.
Für eine erste FS am Gymnasium sollten sinnvollerweise 24 WStd., für eine zweite 20, für eine dritte 15 und für eine vierte 12 bis 13 WStd. zur Verfügung stehen.
Zudem ist es unverzichtbar, auch die Überlegungen zu einer ab 2025 geltenden gymnasialen Kontingentstundentafel in ihrem Entwurf mit den Fachverbänden in Präsenz ausführlich zu besprechen sowie im Beteiligungsportal kommentieren zu lassen. Es fehlt an dieser Stelle der Entwurf einer Kontingentstundentafel.
Zu Spezifika des humanistischen Gymnasiums siehe auch S. 2 die Anm. zu §88 (6).
Zu S. 37 Poolstunden (Abschnitt 2):
Rechnerisch verbleiben den Gymnasien 5 freie Poolstunden zu Profilgestaltung sowie zur Einrichtung von Arbeitsgemeinschaften, eventuell sogar Teilungsgruppen. Dies ist, falls für AGs nichts anderes vorgesehen ist, vernichtend wenig.
Wo bleibt in diesem Zusammenhang das „Europäische Gymnasium“ (s.o.)?
Zu S. 37 „… vorübergehend zu sperrende Stellen“ (Abschnitt 4):
Sind damit Anlass- und/oder Regelbeförderungsstellen nach A14 an Gymnasien gemeint, welche ohnehin schon durch einschlägig motivierte Präferenzen verknappt wurden? Wurden die reich an die bislang nicht leistungsevaluierte Gemeinschaftsschule ausgeschütteten Gelder bislang überprüft oder in Sparmaßnahmen mit einbezogen?
Anm.: Gesamtkommentar geschrieben von jemandem, welcher bundesländerübergreifend über langjährige Erfahrung als Gymnasiallehrer sowie in der Schulentwicklung und in der Sacharbeit auf Fachverbandsebene verfügt.