Online-Kommentierung
Mit der Änderung des Schulgesetzes sollen die Sprachfördergruppen ebenso wie die Juniorklassen als Kernelemente des Sprachförderkonzepts „SprachFit“ etabliert werden.
Weitere Informationen aus dem Vorblatt des Gesetzentwurfs
Sprachfördergruppen sowie Juniorklassen werden als wesentliche Bausteine des Sprachförderkonzepts „SprachFit“ gesetzlich verankert und die Bedingungen für ihre Einrichtung ebenso wie die entsprechenden Besuchspflichten und ihre Voraussetzungen geregelt. Die Grundschulförderklassen werden aufgehoben, die Möglichkeit der Zurückstellung vom Schulbesuch entfällt für Kinder mit der Verpflichtung, die Juniorklasse zu besuchen.
Der Bildungsgang des allgemein bildenden Gymnasiums der Normalform wird auf neun Jahre verlängert und damit die Möglichkeit für eine Anreicherung mit neuen Innovationselementen geschaffen.
Der Auftrag der auf der Grundschule aufbauenden Schulen wird angepasst, um ihre Attraktivität für leistungsstärkere Schülerinnen und Schüler zu erhalten.
Das Übergangsverfahren von der Grundschule auf die weiterführende Schule wird durch die Einbeziehung der Kompetenzmessung valider und damit passgenauer ausgestaltet. Voraussetzung für die Aufnahme in das allgemein bildende Gymnasium wird künftig eine pädagogische Gesamtwürdigung durch die Klassenkonferenz oder die erfolgreiche Teilnahme an einer zentral bereit gestellten Kompetenzmessung sein. Zusammen mit dem Elternwunsch basiert die Schulartwahl damit auf drei Elementen, von denen zwei erfüllt sein müssen.
Für den Fall, dass keine der genannten Voraussetzungen dem Elternwunsch entspricht, wird die Möglichkeit geschaffen, durch einen Potentialtest zusätzliche Orientierung zu erhalten und zugleich die Aufnahmevoraussetzung für das Gymnasium zu erfüllen.
Pädagogische Fachverfahren sollen über die vorhandene Nutzer- und Zugangsverwaltung der Digitalen Bildungsplattform SCHULE@BW erreichbar sein.
Die Auskunftspflichtigen, die zu erhebenden Daten und Hilfsmerkmale und der Erhebungsstichtag für die Ganztagsausbaustatistik werden bestimmt und die Ermächtigungsgrundlage für die erforderliche Rechtsverordnung geschaffen.
Keine.
Durch die Implementierung des Sprachförderkonzepts „SprachFit“ mit den Sprachfördergruppen sowie den Juniorklassen, den neunjährigen Bildungsgang am Gymnasium mit seinen nicht im Schulgesetz verankerten fünf Innovationselementen, den Innovationselementen an Hauptschulen/Werkrealschulen, Realschulen und Gemeinschaftsschulen, die Ausweitung des Ganztags nach Paragraf 4a SchG im Primarbereich der sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ), die Nutzer- und Zugangsverwaltung der Digitalen Bildungsplattform SCHULE@BW sowie die Ganztagsausbaustatistik entstehen Kosten für öffentliche Haushalte, die in der Begründung des Änderungsgesetzes unter Punkt 5 der Begründung (Finanzielle Auswirkungen) aufgeschlüsselt sind. Über die Bereitstellung von Haushaltsmitteln und Stellen für die oben genannten Maßnahmen ist im Rahmen der künftigen Haushaltsplanaufstellungen unter Berücksichtigung der vorhandenen Ressourcen und deren zielgerichteter Steuerung zu entscheiden.
Für Bürgerinnen und Bürger entstehen keine zusätzlichen Bürokratielasten. Der Schulaufsichtsbehörde werden neue schulaufsichtsrechtliche Aufgaben zugewiesen. Vollzugstauglichkeit wird gewährleistet.
Die Änderungen des Schulgesetzes fördern die nachhaltige Entwicklung in mehreren Zielbereichen, insbesondere in den Bereichen der sozialen und der ökonomischen Nachhaltigkeit.
Der Digitaltauglichkeits-Check nach Nummer 5.4.2 der Verwaltungsvorschrift (VwV) der Landesregierung und der Ministerien zur Erarbeitung von Regelungen (VwV Regelungen) wurde durchgeführt.
Mit den Regelungen wird eine grundsätzliche Möglichkeit der digitalen Umsetzbarkeit der Übermittlung der Daten zur Einschätzung über den Entwicklungsstand beziehungsweise des Sprachförderbedarfes geschaffen.
Die Nutzung der bereits vorhandenen Nutzenden- und Zugangsverwaltung der Digitalen Bildungsplattform Schule@BW dient der Umsetzung des langfristigen strategischen Leitbilds des Landes zur Digitalisierung von Prozessen.
Die Einführung der Ganztagsausbaustatistik enthält digitalrelevante Vorgaben, die einer zügigen, digitalen und medienbruchfreien Abwicklung des Verfahrens nicht entgegenstehen.
Die Maßnahmen der Schulgesetzänderung, insbesondere die Sprachfördermaß-nahmen und die Verlängerung des gymnasialen Bildungsgangs auf neun Jahre erhöhen die vergleichsrelevanten Kosten im Sinne von Paragraf 18 a Privatschulgesetz (PSchG) und wirken sich entsprechend finanziell auf die Kopfsatzzuschüsse an Ersatzschulen gemäß Paragraf 18 Absatz 2a PSchG aus.
Die Ausweitung des Ganztags im Bereich der SBBZ kann zu höheren Ausgaben bei den SBBZ in freier Trägerschaft führen, da sich die Bezuschussung der Lehrkräfte und Schulleitungen nach den sich für die öffentlichen SBBZ geltenden Bestimmungen richtet.
Die für die Ganztagsausbaustatistik zu erhebenden Daten liegen den freien Trägern regelmäßig vor. Es entsteht allenfalls unerheblicher Aufwand für die Aufbereitung der Daten.


Kommentare
Sie konnten den Gesetzentwurf bis zum 17. September 2024 kommentieren. Vielen Dank für Ihre Kommentare!
Laufende Gymnasialklassen gehen leer aus.
Ein Bürgerforum mit 53 Teilnehmern war nötig, um die Rückkehr zu G9 zu legitimieren. über 100.000 Unterschriften haben diesen Wunsch eindrücklich untermauert. Doch die meisten der Unterschreiber hatten explizit Wert darauf gelegt, dass die aktuell laufenden Klassen auch die Möglichkeit zu G9 erhalten.
Einen "Kompromiss" kann man das wahrhaftig nicht nennen, wenn die neuen Gymnasiasten G9 bekommen und dafür die laufenden Klassen hängen gelassen werden. Dabei hat die Grün-Schwarze Landesregierung seit Jahren diese Reform verschleppt, sind Schlusslicht bei der Umstellung.
Die vermeintlich hohen Kosten für die Umsetzung sind dabei nicht nachvollziehbar - für viele Sonderfälle hätte es pragmatische Lösungen gegeben - Rhein der Wille das Kultusministerium hat gefehlt.
Hätten Baden-Württemberg es unserem Nachbarbundesland Bayern 2018 gleich getan, so wären heute keine Klassen mir in G8 unterwegs - doch Baden Württemberg ist Jahre im Rückstand. Es lebe die Bildung im Länd.
Pflichtfach Informatik
Eine Stärkung der Informatik für alle ist auf den ersten Blick sinnvoll. Allerdings nur, wenn genügend qualifizierte Lehrkräfte zur Verfügung stehen. Unterrichten durch "Nichtfachleute" hilft nicht.
Mehr als 14,3 Wochenstunden je Zug nötig
Wie soll ein gesamtes zusätzliches Schuljahr mit lediglich 14,3 zur Verfügung stehenden Stunden tatsächlich umgesetzt werden?
Werden dazu die bisherigen Poolstunden, die für die Individuelle Förderung oder zum Beispiel für Klassenstunden eingestzt werden gemindert oder ganz gestrichen? Das wäre pädagogisch ein nicht hinzunehmender Verlust!
Oder werden dazu auch Teilungsstunden gekürzt, um in kleineren Gruppen intensiver und fachpraxisbezogener Arbeiten zu können? Auch das wäre eine Entwicklung, die nicht geschehen darf.
Erhalt des Werkrealschulabschlusses – eine Investition in die Zukunft unserer Jugendlichen
Ich möchte mich für den Erhalt des Werkrealschulabschlusses in Baden-Württemberg aussprechen. Die Werkrealschule spielt eine zentrale Rolle in unserem Bildungssystem, da sie eine praxisnahe und zukunftsorientierte Alternative zu anderen Schulformen bietet. Der Werkrealschulabschluss ist eine wertvolle Qualifikation, die jungen Menschen viele Türen öffnet und ihnen einen erfolgreichen Start ins Berufsleben ermöglicht.
2. Fremdsprache
Ich stimme allen Argumenten gegen die geplante Dreistündigkeit der 2. Fremdsprache zu. Nachdem uns im Zuge des neuen Bildungsplans schon Stunden gestrichen worden waren (18 Wochenstunden vs. der zumindest vorher vorhandenen Möglichkeit, schulintern eine Verteilung von 20/20 für 1. bzw. 2. FS zu wählen), soll diesen jetzt noch die "Dichte" genommen werden, die nötig ist, um tief in eine Fremdsprache einzudringen. Meistens wird es sich um Französisch bzw. Latein handeln, zwei Sprachen, die dringend eine intensive Auseinandersetzung mit Formen und Satzlehre benötigen. Oberflächlichkeit ist bei einer Ausdünnung auf 3 Wochenstunden vorprogrammiert.
Auch das Argument eines/r Vorrednerin, dass die Korrekturbelastung bei mehreren 3stündigen Lehraufträgen sich deutlich erhöht (gilt für die dringend weiterhin notwendigen regelmäßigen Tests selbst dann, wenn die KA-Zahl gesenkt wird - was wiederum auch den Lernerfolg beeinträchtigen würde), halte ich für sehr wichtig.
Die Sprachen wurden schon deutlich abgewertet durch die Entscheidung, dass keine Abiturprüfung mehr in einer Fremdsprache abgelegt werden muss. Sollen sie durch die Dreistündigkeit noch mehr ausgehöhlt und evtl. zum Nebenfach herabgestuft werden???
2. Fremdsprache
Französisch durchgehend dreistündig zu unterrichten bedeutet über kurz oder lang den schleichenden Tod der Sprache. Im Anfangsunterricht wird die Basis gelegt, das ist mit drei Wochenenstunden nicht nachhaltig möglich. Die Schülerzahl derer, die Französisch bis in die Oberstufe lernen, wird noch weiter zurückgehen. Der deutsch-französische Freundschaftsvertrag sieht anders vor! Dann lieber den Start der zweiten Fremdsprache in Klasse 7 verlegen und die Mittelstufe vierstündig unterrichten!
A13 für Grundschullehrkräfte
Eine stetige Verbesserung des Schulsystems ist wichtig. Ebenso gut finde ich den Ansatz eines stärkeren Fokus auf die Sprachvermittlung, gerade in der Grundschule.
Doch gerade hier gibt es große Herausforderungen in Rahmen der stetigen Diversifizierung unserer Gesellschaft, vor allem durch den steigenden Anteil an Kindern mit Migrationshintergrund.
Die Grundschule legt hier mit ihrer Vermittlung der Basiskompetenzen den mitunter wichtigsten Baustein in der potentiellen Entwicklung des Kindes.
Eine Honorierung der Arbeit der Grundschullehrkräfte mit einer A13 Besoldung, gleichwertig zu Sekundarstufe 1 und 2- Lehrkräften ist ein Schritt um diesen wichtigen Beruf noch attraktiver zu machen.
Warum so das Geld ausgeben?
Die Kosten für G9 kommen den Schülern und Schülerinnen am Gymnasium zugute, denen es besser geht als dem Durchschnitt.
Die Städte und Schulträger müssen für Räume sehr viel mehr Geld ausgeben, das z.B. der Schulsozialarbeit, den Schwimmbädern, der Digitalisierung etc. fehlen wird.
Schülerinnen und Schüler werden sehr viel häufiger unbeschäftigt sein und sinnlos das Handy nutzen.
Eltern von jüngeren Kindern erwartet ein Betreuungsproblem.
Warum hat sich die Politik nicht von sachlichen Einsichten leiten lassen, sondern von ein paar "Berufsmüttern" instrumentalisieren?
Französisch als 2. Fremdsprache
Ich unterrichte an einem G9-Gymnasium. Gleich ein Jahr nach der 1. Fremdsprache mit der 2. zu beginnen, erscheint mir sehr sportlich. Die Schülerinnen und Schüler beherrschen teilweise kaum die deutsche Sprache, haben gerade ein Jahr Englisch hinter sich und sollen Französisch oder Latein ab der 6. Klasse lernen? Halte ich für utopisch.
Dreistündig geht es aber auf keinen Fall! Da sind 4 Stunden das absolute Minimum. 5 Stunden im 1. Lernjahr wären zur besseren Inplementierung traumhaft, aber das wird sicher ein frommer Wunsch bleiben.
Zweite Fremdsprache
Die zweite Fremdsprache muss durchgehend vierstündig werden.
Die Kontingentstundentafel reicht nicht aus. Es werden zuviele Poolstunden aufgegeben.
Was machen die Kinder den ganzen Nachmittag? In die 80er kommen wir nicht mehr zurück.
Es braucht für die Nachmittage Sprachförderstunden.