Online-Kommentierung
Mit der Änderung des Schulgesetzes sollen die Sprachfördergruppen ebenso wie die Juniorklassen als Kernelemente des Sprachförderkonzepts „SprachFit“ etabliert werden.
Weitere Informationen aus dem Vorblatt des Gesetzentwurfs
Sprachfördergruppen sowie Juniorklassen werden als wesentliche Bausteine des Sprachförderkonzepts „SprachFit“ gesetzlich verankert und die Bedingungen für ihre Einrichtung ebenso wie die entsprechenden Besuchspflichten und ihre Voraussetzungen geregelt. Die Grundschulförderklassen werden aufgehoben, die Möglichkeit der Zurückstellung vom Schulbesuch entfällt für Kinder mit der Verpflichtung, die Juniorklasse zu besuchen.
Der Bildungsgang des allgemein bildenden Gymnasiums der Normalform wird auf neun Jahre verlängert und damit die Möglichkeit für eine Anreicherung mit neuen Innovationselementen geschaffen.
Der Auftrag der auf der Grundschule aufbauenden Schulen wird angepasst, um ihre Attraktivität für leistungsstärkere Schülerinnen und Schüler zu erhalten.
Das Übergangsverfahren von der Grundschule auf die weiterführende Schule wird durch die Einbeziehung der Kompetenzmessung valider und damit passgenauer ausgestaltet. Voraussetzung für die Aufnahme in das allgemein bildende Gymnasium wird künftig eine pädagogische Gesamtwürdigung durch die Klassenkonferenz oder die erfolgreiche Teilnahme an einer zentral bereit gestellten Kompetenzmessung sein. Zusammen mit dem Elternwunsch basiert die Schulartwahl damit auf drei Elementen, von denen zwei erfüllt sein müssen.
Für den Fall, dass keine der genannten Voraussetzungen dem Elternwunsch entspricht, wird die Möglichkeit geschaffen, durch einen Potentialtest zusätzliche Orientierung zu erhalten und zugleich die Aufnahmevoraussetzung für das Gymnasium zu erfüllen.
Pädagogische Fachverfahren sollen über die vorhandene Nutzer- und Zugangsverwaltung der Digitalen Bildungsplattform SCHULE@BW erreichbar sein.
Die Auskunftspflichtigen, die zu erhebenden Daten und Hilfsmerkmale und der Erhebungsstichtag für die Ganztagsausbaustatistik werden bestimmt und die Ermächtigungsgrundlage für die erforderliche Rechtsverordnung geschaffen.
Keine.
Durch die Implementierung des Sprachförderkonzepts „SprachFit“ mit den Sprachfördergruppen sowie den Juniorklassen, den neunjährigen Bildungsgang am Gymnasium mit seinen nicht im Schulgesetz verankerten fünf Innovationselementen, den Innovationselementen an Hauptschulen/Werkrealschulen, Realschulen und Gemeinschaftsschulen, die Ausweitung des Ganztags nach Paragraf 4a SchG im Primarbereich der sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ), die Nutzer- und Zugangsverwaltung der Digitalen Bildungsplattform SCHULE@BW sowie die Ganztagsausbaustatistik entstehen Kosten für öffentliche Haushalte, die in der Begründung des Änderungsgesetzes unter Punkt 5 der Begründung (Finanzielle Auswirkungen) aufgeschlüsselt sind. Über die Bereitstellung von Haushaltsmitteln und Stellen für die oben genannten Maßnahmen ist im Rahmen der künftigen Haushaltsplanaufstellungen unter Berücksichtigung der vorhandenen Ressourcen und deren zielgerichteter Steuerung zu entscheiden.
Für Bürgerinnen und Bürger entstehen keine zusätzlichen Bürokratielasten. Der Schulaufsichtsbehörde werden neue schulaufsichtsrechtliche Aufgaben zugewiesen. Vollzugstauglichkeit wird gewährleistet.
Die Änderungen des Schulgesetzes fördern die nachhaltige Entwicklung in mehreren Zielbereichen, insbesondere in den Bereichen der sozialen und der ökonomischen Nachhaltigkeit.
Der Digitaltauglichkeits-Check nach Nummer 5.4.2 der Verwaltungsvorschrift (VwV) der Landesregierung und der Ministerien zur Erarbeitung von Regelungen (VwV Regelungen) wurde durchgeführt.
Mit den Regelungen wird eine grundsätzliche Möglichkeit der digitalen Umsetzbarkeit der Übermittlung der Daten zur Einschätzung über den Entwicklungsstand beziehungsweise des Sprachförderbedarfes geschaffen.
Die Nutzung der bereits vorhandenen Nutzenden- und Zugangsverwaltung der Digitalen Bildungsplattform Schule@BW dient der Umsetzung des langfristigen strategischen Leitbilds des Landes zur Digitalisierung von Prozessen.
Die Einführung der Ganztagsausbaustatistik enthält digitalrelevante Vorgaben, die einer zügigen, digitalen und medienbruchfreien Abwicklung des Verfahrens nicht entgegenstehen.
Die Maßnahmen der Schulgesetzänderung, insbesondere die Sprachfördermaß-nahmen und die Verlängerung des gymnasialen Bildungsgangs auf neun Jahre erhöhen die vergleichsrelevanten Kosten im Sinne von Paragraf 18 a Privatschulgesetz (PSchG) und wirken sich entsprechend finanziell auf die Kopfsatzzuschüsse an Ersatzschulen gemäß Paragraf 18 Absatz 2a PSchG aus.
Die Ausweitung des Ganztags im Bereich der SBBZ kann zu höheren Ausgaben bei den SBBZ in freier Trägerschaft führen, da sich die Bezuschussung der Lehrkräfte und Schulleitungen nach den sich für die öffentlichen SBBZ geltenden Bestimmungen richtet.
Die für die Ganztagsausbaustatistik zu erhebenden Daten liegen den freien Trägern regelmäßig vor. Es entsteht allenfalls unerheblicher Aufwand für die Aufbereitung der Daten.


Kommentare : zum Schulgesetz
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Astronomie in den weiterführenden Schulen
Sehr geehrte Damen und Herren, ich unterrichte seit 2003 am Albert Schweitzer Gymnasium Physik, Mathematik und verwandte Fächer. Zudem bin ich teilabgeordnet ans Haus der Astronomie Heidelberg. Seit Einführung des Faches IMP habe ich das Kontaktstudium dazu abgeschlossen und unterrichte IMP mit großer Freude. Ich möchte sehr dringend
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich unterrichte seit 2003 am Albert Schweitzer Gymnasium Physik, Mathematik und verwandte Fächer.
Zudem bin ich teilabgeordnet ans Haus der Astronomie Heidelberg.
Seit Einführung des Faches IMP habe ich das Kontaktstudium dazu abgeschlossen und unterrichte IMP mit großer Freude.
Ich möchte sehr dringend darum bitten, den Astronomieanteil in IMP in das neue Verbundfach zu übernehmen. Die Astronomie ist eine hervorragende Chance, Schülerinnen (not least) und Schüler für IMP zu gewinnen.
Alternativ könnte Astronomie auch in den regulären Physik-Unterricht integriert werden, der ja in Klasse 7 laut Schreiben der Ministerin projektorientiert durchgeführt werden soll.
Da in IMP der Astronomieanteil bei insgesamt 4 Wochenstunden in den 3 Jahren liegt (Klasse 8 2 WS, Klasse 9 und 10 je 1WS), muss unbedingt dieser Unterrichtsumfang erhalten bleiben.
Sie bezweifeln, dass Astronomie praxisorientiert unterrichtet werden kann? Dann haben sie den Bildungsplan für IMP nicht gelesen, dort stehen lauter praxisnahe Unterrichtsbeispiele. Zum Beispiel: die meisten Handys haben einen Nachtmodus, in dem SuS selbst Aufnahmen erstellen können mit dem eigenen Gerät vom eigenen Wohnort aus.
Erhalten Sie bitte die Astronomie im Mittelstufen-Unterricht, und zwar auch in den nicht gymnasialen Schulformen!
Herzlich!
Matthias Penselin
Aufwertung des Faches Bildende Kunst
I Die "Dehnung" des Faches Kunst in G9 bedeutet über lange Zeit nur einstündigen Unterricht. Die SuS, denen mittlerweile praktische Fähigkeiten im Umgang mit Werkstoffen fehlen, bleiben lange Zeit ohne diese Erfahrungen. Medienbildung heißt auch: Bilder und Filme zu verstehen - ihre Machart und Ziele zu durchschauen. Die letzten zwei
I
Die "Dehnung" des Faches Kunst in G9 bedeutet über lange Zeit nur einstündigen Unterricht. Die SuS, denen mittlerweile praktische Fähigkeiten im Umgang mit Werkstoffen fehlen, bleiben lange Zeit ohne diese Erfahrungen.
Medienbildung heißt auch: Bilder und Filme zu verstehen - ihre Machart und Ziele zu durchschauen. Die letzten zwei Argumente sprechen für die Implementierung des Faches Kunst in die Medienbildung und für die Aufwertung des Faches Kunst durch mehr Unterrichtsstunden pro Schuljahr.
Astronomie in der Schule
Als Lehrer für M, Ph und Astro habe ich oft erlebt, wie "MINT-ferne" Schülerinnen und Schüler Interesse an naturwissenschaftlichen Fragen fanden.
Die ersatzlose Streichung dieses Faches aus dem Lehrplan halte ich für falsch.
Übertritt auf eine weiterführende Schule nach der Grundschule („2 von 3“)
Das neu vorgesehene Verfahren („2 von 3“) begrüße ich ausdrücklich. Es schafft v. a. am Gymnasium homogenere Lerngruppen und verhindert z. T. absehbares Scheitern am Gymnasium, eröffnet aber auch fleißigen Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, durch intensives Lernen im letzten Grundschuljahr erweiterte Übertrittschancen zu erlangen. Schön
Das neu vorgesehene Verfahren („2 von 3“) begrüße ich ausdrücklich.
Es schafft v. a. am Gymnasium homogenere Lerngruppen und verhindert z. T. absehbares Scheitern am Gymnasium, eröffnet aber auch fleißigen Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, durch intensives Lernen im letzten Grundschuljahr erweiterte Übertrittschancen zu erlangen.
Schön wäre allerdings, wenn diese Regelgung nicht nur für den Übertritt auf das Gymnasium, sondern auch für den auf die Realschule gälte.
Stellen Sperrungen, ernsthaft?
"Über die Verwendung dieser einmaligen Ressourcengewinne durch vorübergehend zu sperrende Stellen in der Phase des Aufwuchses wird im Rahmen der jeweiligen Haushaltsaufstellung entschieden." Das würde doch bedeuten, dass für einige Jahre Referenda*innen in andere Bundesländer oder Berufe abwandern lässt, obwohl man weiß, dass man kurz darauf
"Über die Verwendung dieser einmaligen Ressourcengewinne durch vorübergehend zu sperrende Stellen in der Phase des Aufwuchses wird im Rahmen der jeweiligen Haushaltsaufstellung entschieden."
Das würde doch bedeuten, dass für einige Jahre Referenda*innen in andere Bundesländer oder Berufe abwandern lässt, obwohl man weiß, dass man kurz darauf mehr Lehrkräfte braucht. Das halte ich für extrem kurzsichtig.
* Lehrkräftemangel wird zu Beginn von G9 verschärft
* Lehramtstudium wird unattraktiv
* Studierende und Refis werden demotiviert
Eigentlich würden die Resourcen dringend für Schulentwicklung und Fortbildungen gebraucht.
Zum einen sollte G9 besser vorbereitet werden, als damals G8.
Die viel größere Baustelle ist aber die Digitalisierung. Hier werden an den Schulen dringend Resourcen gebraucht um einen gewinnbringenden Unterricht in der Zeit der Digitalität zu entwickeln. Und es werden Resourcen gebraucht um für diesen Unterricht fortzubilden.
Die vorrübergehend freiwerdenden Stunden sind eine riesige Gelegenheit in BW die Digitalisierung der Schulen gut zu machen.
Digitalisierungt heißt nämlich nicht nur Verteilen von Geräten, ganz im Gegenteil: Wer lediglich iPads verteilt, verschlechtert Schule.
Leider hat das KM aber in diesem Jahr personelle Resourcen aus dem Bereich Digitalisierung entzogen. Man scheint Digitalisierung für ein technisches Problem der Schulträger zu halten, das ist es nur zum kleineren Teil, es ist ein pädagogisches Thema.
Nutzt die Resourcengewinne für Schulentwicklung!
NW in NWT stärken
Es wäre schön, wenn das NW für Naturwissenschaften in NWT wieder stärker zum Tragen kommt. Momentan ist die Technik extrem überrepräsentiert, so dass man fast ein Ingenieursstudium braucht um in der Oberstufe NWT unterrichten zu können. Dafür sind leider die Basis-Naturwissenschaften wie Geografie (mit Geologie und Meterologie) komplett
Es wäre schön, wenn das NW für Naturwissenschaften in NWT wieder stärker zum Tragen kommt. Momentan ist die Technik extrem überrepräsentiert, so dass man fast ein Ingenieursstudium braucht um in der Oberstufe NWT unterrichten zu können. Dafür sind leider die Basis-Naturwissenschaften wie Geografie (mit Geologie und Meterologie) komplett rausgeflogen und Biologie und Chemie sind nur noch rudimentär vertreten. Dabei gibt es so viele Themenbereiche, welche man aus der Perspektiver mehrerer Naturwissenschaften behandeln kann wie z.B. Thema "Boden" oder "Wasser" oder "Energie".
Bei Wasser kann man die chemischen Eigenschaft, die Anomalmie, Wasserkreislauf der Erde, Wasserlebewesen, Gewässeruntersuchung, Gewässerschutz, Nutzung von Gewässern, Wasserkraft, weltweiter Vergleich von Gewässern, Chancen und Gefahren des Klimaswandels bzgl Wasser, virtuelles Wasser, Wasserverschwendung - Einsparmöglichkeiten von Wasser usw. behandeln. Alleine dieses Thema zeigt auch die Wichtigkeit in Bezug auf Umwelt- und Zukunftsbildung unserer Kinder.
Optimal wäre es wenn pro Schuljahr NWT eine Einheit mit basisnaturwissenschaftlichem Thema, eine Einheit mit technischem Schwerpunkt und eine Einheit zur freien Wahl behandelt werden würde. Die frei zu wählende Einheit sollte auch die Möglichkeit zur Teilnahme an einem naturwissenschaftlichen Wettbewerb (Explore science, JuniorING-Wettbewerb, Jugend forscht,...) bieten.