Online-Kommentierung
Mit der Änderung des Schulgesetzes sollen die Sprachfördergruppen ebenso wie die Juniorklassen als Kernelemente des Sprachförderkonzepts „SprachFit“ etabliert werden.
Weitere Informationen aus dem Vorblatt des Gesetzentwurfs
Sprachfördergruppen sowie Juniorklassen werden als wesentliche Bausteine des Sprachförderkonzepts „SprachFit“ gesetzlich verankert und die Bedingungen für ihre Einrichtung ebenso wie die entsprechenden Besuchspflichten und ihre Voraussetzungen geregelt. Die Grundschulförderklassen werden aufgehoben, die Möglichkeit der Zurückstellung vom Schulbesuch entfällt für Kinder mit der Verpflichtung, die Juniorklasse zu besuchen.
Der Bildungsgang des allgemein bildenden Gymnasiums der Normalform wird auf neun Jahre verlängert und damit die Möglichkeit für eine Anreicherung mit neuen Innovationselementen geschaffen.
Der Auftrag der auf der Grundschule aufbauenden Schulen wird angepasst, um ihre Attraktivität für leistungsstärkere Schülerinnen und Schüler zu erhalten.
Das Übergangsverfahren von der Grundschule auf die weiterführende Schule wird durch die Einbeziehung der Kompetenzmessung valider und damit passgenauer ausgestaltet. Voraussetzung für die Aufnahme in das allgemein bildende Gymnasium wird künftig eine pädagogische Gesamtwürdigung durch die Klassenkonferenz oder die erfolgreiche Teilnahme an einer zentral bereit gestellten Kompetenzmessung sein. Zusammen mit dem Elternwunsch basiert die Schulartwahl damit auf drei Elementen, von denen zwei erfüllt sein müssen.
Für den Fall, dass keine der genannten Voraussetzungen dem Elternwunsch entspricht, wird die Möglichkeit geschaffen, durch einen Potentialtest zusätzliche Orientierung zu erhalten und zugleich die Aufnahmevoraussetzung für das Gymnasium zu erfüllen.
Pädagogische Fachverfahren sollen über die vorhandene Nutzer- und Zugangsverwaltung der Digitalen Bildungsplattform SCHULE@BW erreichbar sein.
Die Auskunftspflichtigen, die zu erhebenden Daten und Hilfsmerkmale und der Erhebungsstichtag für die Ganztagsausbaustatistik werden bestimmt und die Ermächtigungsgrundlage für die erforderliche Rechtsverordnung geschaffen.
Keine.
Durch die Implementierung des Sprachförderkonzepts „SprachFit“ mit den Sprachfördergruppen sowie den Juniorklassen, den neunjährigen Bildungsgang am Gymnasium mit seinen nicht im Schulgesetz verankerten fünf Innovationselementen, den Innovationselementen an Hauptschulen/Werkrealschulen, Realschulen und Gemeinschaftsschulen, die Ausweitung des Ganztags nach Paragraf 4a SchG im Primarbereich der sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ), die Nutzer- und Zugangsverwaltung der Digitalen Bildungsplattform SCHULE@BW sowie die Ganztagsausbaustatistik entstehen Kosten für öffentliche Haushalte, die in der Begründung des Änderungsgesetzes unter Punkt 5 der Begründung (Finanzielle Auswirkungen) aufgeschlüsselt sind. Über die Bereitstellung von Haushaltsmitteln und Stellen für die oben genannten Maßnahmen ist im Rahmen der künftigen Haushaltsplanaufstellungen unter Berücksichtigung der vorhandenen Ressourcen und deren zielgerichteter Steuerung zu entscheiden.
Für Bürgerinnen und Bürger entstehen keine zusätzlichen Bürokratielasten. Der Schulaufsichtsbehörde werden neue schulaufsichtsrechtliche Aufgaben zugewiesen. Vollzugstauglichkeit wird gewährleistet.
Die Änderungen des Schulgesetzes fördern die nachhaltige Entwicklung in mehreren Zielbereichen, insbesondere in den Bereichen der sozialen und der ökonomischen Nachhaltigkeit.
Der Digitaltauglichkeits-Check nach Nummer 5.4.2 der Verwaltungsvorschrift (VwV) der Landesregierung und der Ministerien zur Erarbeitung von Regelungen (VwV Regelungen) wurde durchgeführt.
Mit den Regelungen wird eine grundsätzliche Möglichkeit der digitalen Umsetzbarkeit der Übermittlung der Daten zur Einschätzung über den Entwicklungsstand beziehungsweise des Sprachförderbedarfes geschaffen.
Die Nutzung der bereits vorhandenen Nutzenden- und Zugangsverwaltung der Digitalen Bildungsplattform Schule@BW dient der Umsetzung des langfristigen strategischen Leitbilds des Landes zur Digitalisierung von Prozessen.
Die Einführung der Ganztagsausbaustatistik enthält digitalrelevante Vorgaben, die einer zügigen, digitalen und medienbruchfreien Abwicklung des Verfahrens nicht entgegenstehen.
Die Maßnahmen der Schulgesetzänderung, insbesondere die Sprachfördermaß-nahmen und die Verlängerung des gymnasialen Bildungsgangs auf neun Jahre erhöhen die vergleichsrelevanten Kosten im Sinne von Paragraf 18 a Privatschulgesetz (PSchG) und wirken sich entsprechend finanziell auf die Kopfsatzzuschüsse an Ersatzschulen gemäß Paragraf 18 Absatz 2a PSchG aus.
Die Ausweitung des Ganztags im Bereich der SBBZ kann zu höheren Ausgaben bei den SBBZ in freier Trägerschaft führen, da sich die Bezuschussung der Lehrkräfte und Schulleitungen nach den sich für die öffentlichen SBBZ geltenden Bestimmungen richtet.
Die für die Ganztagsausbaustatistik zu erhebenden Daten liegen den freien Trägern regelmäßig vor. Es entsteht allenfalls unerheblicher Aufwand für die Aufbereitung der Daten.


Kommentare
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2. Fremdsprache Französisch
Drei Stunden Französisch pro Woche bedeutet: die Spache stirbt an den Gymnasien. Dann lieber in der siebten Klasse beginnen mit vier Stunden.
Seit vierzig Jahren beobachte ich, dass mit jeder Maßnahme seitens der Regierung die Chancen dieser Sprache verrinert werden. Es ist ein permanenter Verstoß gegen den Deutsch-Französischen Vertrag!
Zweite Fremdsprache am Gymnasium erst ab Klasse 7 und bitte vierstündig
18 Jahre Erfahrung im Fremdsprachenunterricht am Gymnasium zeigen: Sinnvoller Sprachunterricht gerade in der Unter- und Mittelstufe ist nur mit mindestens vier Wochenstunden möglich. Außerdem sollte mit Wiedereinführung des G9 die Chance genutzt werden, bei der Einführung der zweiten Fremdsprache zwei Jahre Abstand zur ersten zu lassen, also erst in Klasse 7 zu beginnen. Zwei Fremdsprachen in Klasse 6 stressen Schülerinnen und Schüler. Wenn dann auch noch nur 3 Wochenstunden für die wichtige Phase der Einführung von z.B. Französisch zur Verfügung stehen, führt das nur zu Frust. Das wäre eine Verschlimmbesserung des gymnasialen Fremdsprachenunterrichts. Schon jetzt haben wir vielfach Probleme, in der Kursstufe Leistungsfächer in Französisch, Spanisch und Italienisch zusammenzubekommen. Diese Situation würde sich meiner Vermutung nach durch Frusterlebnisse in der Mittelstufe noch weiter verschlechtern. Ein weiteres Argument für den Beginn der zweiten Fremdsprache ist die Durchlässigkeit des Bildungssystems: Der Übergang von der Realschule auf's Gymnasium ist leichter, wenn die zweite Fremdsprache später beginnt, also erst nach der Orientierungsstufe. Wir begrüßen die Wiedereinführung des G9 sehr, aber bitte nicht zu Lasten von Französisch!!
IMP
Im Begründungsteil steht auf Seite 34:
"Durch die Einführung des Pflichtfachs Medienbildung/Informatik von Klasse 7 bis 11 passt das bisherige zweite naturwissenschaftliche Profilfach Informatik, Mathematik, Physik (IMP) nicht mehr zu der Neukonzeption des naturwissenschaftlichen Bereichs, so dass es nicht mehr angeboten wird."
Dies kann ich nicht nachvollziehen:
Die eine Stunde Informatik (7-11) wird kein Kind mit Informatikinteressen glücklich machen. Diese Kinder werden dort gelangweilt herumsitzen, weil sie sowieso schon alles können, was dort vermittelt wird. Nur im IMP Unterricht können diese Kinder wirklich gemäß ihrer Begabung gefördert werden und echte neue Informatik-Kompetenzen erwerben.
Das Fach IMP besteht nicht nur aus Informatik, sondern zu gleichen Teilen auch aus Mathematik und Physik. Dies kann in einer Stunde Informatik pro Schuljahr (7-11), deren pädagogischer Wert ohnehin fraglich ist (s.o.), nicht ersetzen. Die Fächer Informatik, Mathematik und Physik hängen inhaltlich eng zusammen. IMP ist das einzige Fach, in dem die engen Beziehungen und Verknüpfungen zwischen diesen drei Fachrichtungen vermittelt werden können.
IMP ist das einzige Profilfach, in dem naturwissenschaftlich eher theoretisch interessierte Schülerinnen und Schüler gemäß ihren Interessen gefördert werden können. Gerade in der heutigen Zeit werden die in IMP vermittelten Kompetenzen in Mathematik, Physik und Informatik dringend benötigt. NwT ist durch den hohen praktischen Anteil eher den ingenieurstechnisch interessierten Schülerinnen und Schülern vorbehalten. Das Profilfach IMP wird daher auch zukünftig weiterhin neben einem allgemeinen Informatikunterricht sehr wichtig bleiben und sehr wohl weiterhin eine wichtige Ergänzung zum sonstigen naturwissenschaftlichen Unterricht sein.
Es sollte daher jedem Gymnasium selbst überlassen bleiben, ein solches Profilfach anzubieten. Zumal die entsprechenden Fortbildungen etc., die mit hohem Aufwand durchgeführt wurden, weiterhin genutzt werden können und eine Weiterführung von IMP dadurch mit keinem hohen finanziellen Aufwand verbunden sein dürfte.
Mehr Stundenkontingent für BIOLOGIE!
Mit der Aussage, dass die Naturwissenschaften gestärkt werden sollen, erwartet man auch eine Stärkung des Faches Biologie. Nun sollen aber ausgerechnet hier keine weiteren Stunden hinzukommen. Dabei wird der Lehrplan immer voller, nicht zuletzt seit dem neuen Bildungsplan 2016.2 , wo man schon kaum weiß, wie man all diese Inhalte in einem einstündigen Fach unterbringen soll. Dann werden die Anforderungen für die Oberstufe noch mehr erhöht mit Einführung der Stoffwechselphysiologie, was es für die SuS eher unattraktiver macht, Biologie als LF zu wählen. Hier braucht es eine umfangreichere "Aufwärmphase" in der Mittelstufe, um das Fach auch wieder attraktiv zu bewerben. 5 Stunden für Klasse 7 bis 10 sind einfach zu wenig!! Biologie ist schließlich das Fach, was ein ökologisches Bewusstsein und Verständnis wecken soll. Wie soll das gehen bei so wenig Zeit? Um was für unsere Umwelt und unser Klima zu tun, muss auch in der Schule schon mit diesem Bewusstsein angefangen werden. Das geht nur, wenn dafür mehr Stunden zur Verfügung stehen! Ein bis zwei Stunden mehr für die Mittelstufe würden da schon viel bewirken.
MB/Informatik als durchgehendes Fach
Meines Wissens gibt es derzeit schon deutlich zu wenige sogenannte Informatiklehrer.
Eine große Anzahl der Lehrkräfte, die immer wieder Informatik unterrichten, haben dieses Fach nie studiert, sondern die Lehrbefähigung durch eine Fortbildung oder durch einen unterrichtsbegleitenden, mehrjährigen Kurs erhalten. Oft werden von der Schulleitung Mathelehrer "verpflichtet" (was in der Folge dann in diesem Fach den Mangel vergrößern würde).
Auch unter der Schülerschaft ist dieses Wissen verbreitet, v.a. wenn der Lehrer im Stoff gerade mal eine Woche voraus ist oder in der Kursstufe ein vorbereitetes Skript abgearbeitet wird, das keine weitergehende Fragen beantwortet - und die Lehrkraft hat auf solche Fragen natürlich ebenso keine Antwort.
Momentan sehe ich noch keine große Offensive des KM, generische Informatiklehrer zu gewinnen. Wer soll dieses Fach mit hoher Qualität unterrichten?
Massive Abwertung der 2. und 3. Fremdsprachen - warum nur?!
Will man Schülerinnen und Schülern die Motivation am Erlernen weiterer Fremdsprachen nehmen (und uns Lehrenden damit auch!)? Das kann doch nicht im Sinne des Kulturministeriums sein!
Daher bitte 2. Fremdsprache stärken und sie erst in Klasse 7 beginnen lassen, wenn Englisch gefestigt ist. Erst dann ist es sinnvoll, eine weitere Sprache zu lernen - aber eben konzentriert und zügig: 4 Wochenstunden mindestens.
Nur so kann auch die dritte FS mit Erfolg angegangen werden in Klasse 9, mit mindestens 4 Wochenstunden.
Diese Fehlplanung mit den 3 Wochenstunden sollte dringend mit Experten besprochen und dann geändert werden.
Für die Oberstufe sind bereits jetzt kaum Leistungskurse möglich - wir unterrichten mehr schlecht als recht "Aufsetzerkurse" - in denen wir keinem der Lernenden mehr gerecht werden können. Durch eine Aufwertung der 2.- 3. Sprachen könnte man dieses Problem beheben, aber sie muss eben auch umgesetzt werden.
Sukzessive Schwächung der Naturwissenschaften seit 2004
Seit dem Bildungsplan 2004 werden die Naturwissenschaften, allen voran die Biologie, immer mehr geschwächt durch einen massiven Stundenrückgang von 4 Stunden im gymnasialen Zug. Die Entwicklung von Zukunftstechnologien und wirklichen Lösungsansätzen unter anderem für Umweltprobleme braucht interessierte und motivierte SchülerInnen. Gerade die Freude an der Naturwissenschaft wurde im naturwissenschaftlichen Praktikum Klasse 5/6 geweckt und förderte den Nachwuchs in großem Maße. Das fällt mit Neueinführung G9 komplett weg und stellt eine echte Rückentwicklung dar. Wie kann es sein, dass in einer Zeit wie heute, wo mehr WissenschaftlerInnen gebraucht werden, um die die Probleme der Neuzeit zu lösen, Kinder keine Möglichkeiten mehr haben, dieser wissenschaftlichen Neugier nachzugehen und die frühzeitige Entwicklung von Grundlagenkompetenzen ausbleibt. Baden-Württemberg schießt sich mit Teilen seiner Pläne für G9 noch mehr ins Bildungs-Aus als es die letzten Jahre bereits getan hat (siehe Bildungsranking).
Das neue Konzept für G9 ist ein Ergebnis viel zu kurzsichtiger Überlegungen, aus einer Perspektive, die weit weg von dem ist, was Eltern sich für ihre Kinder teilweise durch G9 gewünscht hätten und was Schule der Neuzeit vor dem Hintergrund der aktuellen weltweiten Entwicklungen leisten sollte.
Wirklich schade!
G9 Stundentafel
Entscheidend für die Diskussion ist die konkrete Stundentafel. Bitte diese im Entwurf unbedingt rasch nachliefern.
Bei D, E, M 5h in 5+6, dazu 2 KL-Stunde, 1h MB und sonstigen Fächern drohen einstündige Nebenfächer, um keinen Pflichtnachmittag einzuführen und um unter Stundenzahl von G8 in 5 und 6 zu bleiben.
Zweite FS ab 6 gut, aber bitte nicht von 6 bis 11 nur dreistündig, mehr als 18h von 6-11, 20h sollten es mind. sein
Sport in 5/6: zwei- oder dreistündig?
Französisch 3-stündig funktioniert nicht
Französisch durchgehend 3-stündig zu unterrichten, das kann nicht funktionieren. Gerade im Anfangsunterricht benötigt man Zeit, damit sich Betonung, Strukturen etc. automatisieren, nur so kann ein guter und erfolgreicher Start ins Fremdsprachenlernen ermöglicht werden. Französisch ist immerhin ein Hauptfach und es ist unverständlich, weshalb dieses derart geschwächt werden soll. Die 2. Fremdsprache ist für viele herausfordernd und nicht selten der entscheidende Grund, weshalb das Klassenziel nicht erreicht wird. Gerade die Schülerschaft, die daheim wenig Unterstützung bekommt, wird damit nicht mehr bestehen können, das Ziel, durch G 9 Erleichterungen zu bewirken, wird ad absurdum geführt. Die Klassen 6 + 7 benötigen entweder einen 4-stündigen Fremdsprachenunterricht oder der Start muss generell in die 7. Klasse verlegt werden, damit in den ersten Jahren 4-stündig unterrichtet werden kann.
Ein Bildungsrecht wird verweigert – Diskriminierung von konfessionsfreien und andersgläubigen Schülern
Es ist unbestritten, dass das Fach Ethik auch in der Grundschule dringend erforderlich ist. Heute mehr denn jemals zuvor. Siehe weiter unten. Die Koalitionsverträge seit 2011 bestätigen dies, aber Papier ist geduldig. Kinder, die konfessionsfrei sind oder für die kein Religionsunterricht eingerichtet ist, dürfen nicht länger benachteiligt werden. Werteunterricht ist für alle wichtig; zeitgemäß wäre ein gemeinsamer Werteunterricht, der Schüler nicht nach Religionen trennt. Die Landesregierung darf die Einführung von Ethik an den Grundschulen nicht weiter verschleppen.
Die große Mehrheit der Schüler ist nicht christlich getauft. Bei den Schulanfängern beträgt z. B. in Stuttgart der Anteil ev. und rk getaufter Kinder 17,5 Prozent. Landesweit dürfte der Anteil ev. und rk getaufter Kinder bei den Schulanfängern nicht viel höher als ca. 20 Prozent betragen. Das heißt, die Mehrheit der Schulanfänger wird dadurch diskriminiert, dass kein Ethikunterricht angeboten wird.
Die Grundschulen werden mit der Betreuung der Grundschulkindern alleine gelassen, die keinen Religionsunterricht besuchen. Grundschulen versuchen deshalb den Schülern den Besuch eines Religionsunterrichts nahezulegen. Es gibt auch Grundschulen, die von den Eltern die Zustimmung verlangen, dass die Kinder „im Vertretungsfall in Religion mitbetreut werden dürfen“, wenn Eltern in dieser Zeit keine Betreuung zu Hause sicherstellen können und dies per Unterschrift bestätigen. Das verstößt gegen Regulierungen des Kultusministeriums, das auf die Frage „Können andere Schülerinnen und Schüler während des Religionsunterrichts mitbetreut oder beaufsichtigt werden?“ antwortet: „Nein, eine Betreuung oder Beaufsichtigung von Schülerinnen und Schülern, die nicht zur Teilnahme verpflichtet sind, während des Religionsunterrichts ist grundsätzlich nicht möglich.“