Online-Kommentierung
Mit der Änderung des Schulgesetzes sollen die Sprachfördergruppen ebenso wie die Juniorklassen als Kernelemente des Sprachförderkonzepts „SprachFit“ etabliert werden.
Weitere Informationen aus dem Vorblatt des Gesetzentwurfs
Sprachfördergruppen sowie Juniorklassen werden als wesentliche Bausteine des Sprachförderkonzepts „SprachFit“ gesetzlich verankert und die Bedingungen für ihre Einrichtung ebenso wie die entsprechenden Besuchspflichten und ihre Voraussetzungen geregelt. Die Grundschulförderklassen werden aufgehoben, die Möglichkeit der Zurückstellung vom Schulbesuch entfällt für Kinder mit der Verpflichtung, die Juniorklasse zu besuchen.
Der Bildungsgang des allgemein bildenden Gymnasiums der Normalform wird auf neun Jahre verlängert und damit die Möglichkeit für eine Anreicherung mit neuen Innovationselementen geschaffen.
Der Auftrag der auf der Grundschule aufbauenden Schulen wird angepasst, um ihre Attraktivität für leistungsstärkere Schülerinnen und Schüler zu erhalten.
Das Übergangsverfahren von der Grundschule auf die weiterführende Schule wird durch die Einbeziehung der Kompetenzmessung valider und damit passgenauer ausgestaltet. Voraussetzung für die Aufnahme in das allgemein bildende Gymnasium wird künftig eine pädagogische Gesamtwürdigung durch die Klassenkonferenz oder die erfolgreiche Teilnahme an einer zentral bereit gestellten Kompetenzmessung sein. Zusammen mit dem Elternwunsch basiert die Schulartwahl damit auf drei Elementen, von denen zwei erfüllt sein müssen.
Für den Fall, dass keine der genannten Voraussetzungen dem Elternwunsch entspricht, wird die Möglichkeit geschaffen, durch einen Potentialtest zusätzliche Orientierung zu erhalten und zugleich die Aufnahmevoraussetzung für das Gymnasium zu erfüllen.
Pädagogische Fachverfahren sollen über die vorhandene Nutzer- und Zugangsverwaltung der Digitalen Bildungsplattform SCHULE@BW erreichbar sein.
Die Auskunftspflichtigen, die zu erhebenden Daten und Hilfsmerkmale und der Erhebungsstichtag für die Ganztagsausbaustatistik werden bestimmt und die Ermächtigungsgrundlage für die erforderliche Rechtsverordnung geschaffen.
Keine.
Durch die Implementierung des Sprachförderkonzepts „SprachFit“ mit den Sprachfördergruppen sowie den Juniorklassen, den neunjährigen Bildungsgang am Gymnasium mit seinen nicht im Schulgesetz verankerten fünf Innovationselementen, den Innovationselementen an Hauptschulen/Werkrealschulen, Realschulen und Gemeinschaftsschulen, die Ausweitung des Ganztags nach Paragraf 4a SchG im Primarbereich der sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ), die Nutzer- und Zugangsverwaltung der Digitalen Bildungsplattform SCHULE@BW sowie die Ganztagsausbaustatistik entstehen Kosten für öffentliche Haushalte, die in der Begründung des Änderungsgesetzes unter Punkt 5 der Begründung (Finanzielle Auswirkungen) aufgeschlüsselt sind. Über die Bereitstellung von Haushaltsmitteln und Stellen für die oben genannten Maßnahmen ist im Rahmen der künftigen Haushaltsplanaufstellungen unter Berücksichtigung der vorhandenen Ressourcen und deren zielgerichteter Steuerung zu entscheiden.
Für Bürgerinnen und Bürger entstehen keine zusätzlichen Bürokratielasten. Der Schulaufsichtsbehörde werden neue schulaufsichtsrechtliche Aufgaben zugewiesen. Vollzugstauglichkeit wird gewährleistet.
Die Änderungen des Schulgesetzes fördern die nachhaltige Entwicklung in mehreren Zielbereichen, insbesondere in den Bereichen der sozialen und der ökonomischen Nachhaltigkeit.
Der Digitaltauglichkeits-Check nach Nummer 5.4.2 der Verwaltungsvorschrift (VwV) der Landesregierung und der Ministerien zur Erarbeitung von Regelungen (VwV Regelungen) wurde durchgeführt.
Mit den Regelungen wird eine grundsätzliche Möglichkeit der digitalen Umsetzbarkeit der Übermittlung der Daten zur Einschätzung über den Entwicklungsstand beziehungsweise des Sprachförderbedarfes geschaffen.
Die Nutzung der bereits vorhandenen Nutzenden- und Zugangsverwaltung der Digitalen Bildungsplattform Schule@BW dient der Umsetzung des langfristigen strategischen Leitbilds des Landes zur Digitalisierung von Prozessen.
Die Einführung der Ganztagsausbaustatistik enthält digitalrelevante Vorgaben, die einer zügigen, digitalen und medienbruchfreien Abwicklung des Verfahrens nicht entgegenstehen.
Die Maßnahmen der Schulgesetzänderung, insbesondere die Sprachfördermaß-nahmen und die Verlängerung des gymnasialen Bildungsgangs auf neun Jahre erhöhen die vergleichsrelevanten Kosten im Sinne von Paragraf 18 a Privatschulgesetz (PSchG) und wirken sich entsprechend finanziell auf die Kopfsatzzuschüsse an Ersatzschulen gemäß Paragraf 18 Absatz 2a PSchG aus.
Die Ausweitung des Ganztags im Bereich der SBBZ kann zu höheren Ausgaben bei den SBBZ in freier Trägerschaft führen, da sich die Bezuschussung der Lehrkräfte und Schulleitungen nach den sich für die öffentlichen SBBZ geltenden Bestimmungen richtet.
Die für die Ganztagsausbaustatistik zu erhebenden Daten liegen den freien Trägern regelmäßig vor. Es entsteht allenfalls unerheblicher Aufwand für die Aufbereitung der Daten.
Sie konnten den Gesetzentwurf bis zum 17. September 2024, 17 Uhr, kommentieren.
Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes für Baden-Württemberg (PDF)
Kommentare : zum Schulgesetz
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Beginn der zweiten Fremdsprache in Klasse 6??
Unverständlich ist für mich, daß die zweite Fremdsprache weiterhin in Klasse 6 beginnen soll. Hier wäre – gerade für Fremdsprachen wie Französisch oder Latein – eine Rückkehr zur Regelung des G9 bis zum Jahre 2004 wünschenswert. Hintergrund: In Klasse 7 verfügen die Schülerinnen und Schüler durchschnittlich gerade auch sprachlich über ein
Unverständlich ist für mich, daß die zweite Fremdsprache weiterhin in Klasse 6 beginnen soll. Hier wäre – gerade für Fremdsprachen wie Französisch oder Latein – eine Rückkehr zur Regelung des G9 bis zum Jahre 2004 wünschenswert.
Hintergrund:
In Klasse 7 verfügen die Schülerinnen und Schüler durchschnittlich gerade auch sprachlich über ein höheres Abstraktionsvermögen, das für „grammatiklastigere“ Sprachen hilfreich bis notwendig ist.
Ob dieser Nachteil der zweiten Fremdsprache durch den (vermeintlichen?) Vorteil ausgeglichen wird, daß sie bis zum Erreichen der Kursstufe nicht nur fünf (wie im G9 bis 2004 und am aktuellen (Zwangs-) G8), sondern sechs Lernjahre unterrichtet wird weiß nicht...
Vollends dann aber nicht mehr, wenn die zweite Fremdsprache in der Stundentafel so gekürzt wird, wie es der aktuelle Gesetzentwurf vorsieht!
Übertritt auf eine weiterführende Schule nach der Grundschule („2 von 3“)
Das neu vorgesehene Verfahren („2 von 3“) begrüße ich ausdrücklich. Es schafft v. a. am Gymnasium homogenere Lerngruppen und verhindert z. T. absehbares Scheitern am Gymnasium, eröffnet aber auch fleißigen Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, durch intensives Lernen im letzten Grundschuljahr erweiterte Übertrittschancen zu erlangen. Schön
Das neu vorgesehene Verfahren („2 von 3“) begrüße ich ausdrücklich.
Es schafft v. a. am Gymnasium homogenere Lerngruppen und verhindert z. T. absehbares Scheitern am Gymnasium, eröffnet aber auch fleißigen Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, durch intensives Lernen im letzten Grundschuljahr erweiterte Übertrittschancen zu erlangen.
Schön wäre allerdings, wenn diese Regelgung nicht nur für den Übertritt auf das Gymnasium, sondern auch für den auf die Realschule gälte.
Französisch ab Klasse 7, dann mit 4 Stunden
G9 sollte die Kinder entlasten - eine wichtige Entlastung ist, die zweite Fremdsprache wie vor G8 und in vielen anderen Bundesländern in Klasse 7 beginnen zu lassen. Zwei neue Fremdsprachen so kurz hintereinander nimmt den Kindern durch Überforderung den Spaß.
§ 8 Abs. 2: Umstellung auf G9: Generationen von coronageschädigten Schülerinnen und Schüler gehen leer aus
Für einen großen Fehler des Schulgesetzentwurfs halte ich, daß bei der Umstellung auf G9 die Jahrgänge, die am meisten unter der Coronapandemie zu leiden hatten und haben, leer ausgehen sollen! Nur die aktuellen Fünftkläßer und die nächstjährigen Fünftkläßler werden in den Genuß der Erweiterung ihrer Gymnasialzeit kommen. Damit ist die
Für einen großen Fehler des Schulgesetzentwurfs halte ich, daß bei der Umstellung auf G9 die Jahrgänge, die am meisten unter der Coronapandemie zu leiden hatten und haben, leer ausgehen sollen!
Nur die aktuellen Fünftkläßer und die nächstjährigen Fünftkläßler werden in den Genuß der Erweiterung ihrer Gymnasialzeit kommen.
Damit ist die Chancengleichheit im Bildungswesen nicht mehr gewahrt!
Die Folgen davon werden sich auch im tertiären Bildungssektor negativ niederschlagen.
Zumindest sollte es für die Schülerinnen und Schüler der aktuellen Klasse 6 bis zur aktuellen Klasse 9 (bzw. 10) die Möglichkeit geben, daß bei Bedarf in der Mittelstufe oder Oberstufe ein Förderjahr eingeschoben wird.
Informatik für alle - endlich!
Endlich kommt auch in Baden-Württemberg Informatik für alle - das ist ein Lichtblick! Bisher musste man in der Nähe einer Schule wohnen, die IMP anbot, und dazu noch super in Mathe und Physik sein, um eine Chance auf Informatik zu haben. Wichtig fände ich noch, dass das Fach wie auch vom PhV vorgeschlagen bereits in Klasse 5 beginnt und nicht
Endlich kommt auch in Baden-Württemberg Informatik für alle - das ist ein Lichtblick! Bisher musste man in der Nähe einer Schule wohnen, die IMP anbot, und dazu noch super in Mathe und Physik sein, um eine Chance auf Informatik zu haben.
Wichtig fände ich noch, dass das Fach wie auch vom PhV vorgeschlagen bereits in Klasse 5 beginnt und nicht erst in Klasse 7.
Bedeutsamkeit der musischen Fächer
Als Mutter zweier Schulkinder am Gymnasium begrüße ich grundsätzlich sehr, dass Baden-Württemberg endlich auch zu G 9 zurückkehren wird. Die Wochenstundenzahlen gerade in den Mittelstufenklassen sind aktuell deutlich zu hoch. Man fragt sich, wann sich ein Jugendlicher da noch in seiner Freizeit entfalten können soll. Als Musiklehrerin am
Als Mutter zweier Schulkinder am Gymnasium begrüße ich grundsätzlich sehr, dass Baden-Württemberg endlich auch zu G 9 zurückkehren wird. Die Wochenstundenzahlen gerade in den Mittelstufenklassen sind aktuell deutlich zu hoch. Man fragt sich, wann sich ein Jugendlicher da noch in seiner Freizeit entfalten können soll.
Als Musiklehrerin am Gymnasium nehme ich nun erschrocken zur Kenntnis, dass die (ohnehin marginalen!) Stunden in Musik und Kunst nun noch weiter „gedehnt“ werden sollen, also de facto eine weitere Kürzung in der Stundentafel erfahren sollen.
Ich fordere dazu auf, die Stundentafel in den musischen Fächern nicht noch weiter zu kürzen.
Die musischen Fächer leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Persönlichkeitsbildung, zur Ausbildung sozialer Kompetenzen, zur Förderung von Kreativität und zur Ausbildung von Urteilsfähigkeit!
Was macht uns Menschen denn- mit Blick auf die Zukunft- überhaupt aus? Worin werden wir Menschen uns irgendwann noch von einer KI unterscheiden (die wahrscheinlich viele Berufe gerade im Informatikbereich in gar nicht so ferner Zukunft ersetzen wird…)?
Ich plädiere für eine umfassende Bildung im humanistischen Sinne, die auch die seelischen und emotionalen Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen sowie deren Persönlichkeitsbildung im Blick hat und Bildung mit dem notwendigen Tiefgang und in Ruhe wachsen lässt.
Begrüßen würde ich zudem, wenn alle vorhandenen Gremien und Institutionen in die Ausgestaltung von G9 umfassend einbezogen würden und beispielsweise auch ein Forum wie dieses auf entsprechend breiter Basis kommuniziert würde- im konstruktiven Sinn!
§ 72: Pflicht zum Besuch einer Sprachfördergruppe: warum so spät?
Warum greift die Pflicht zum Besuch einer Sprachfördergruppe nicht schon früher (→ erst für Kinder, die ab dem 1.8.2028 (!) schulpflichtig werden!)? Das wird m. E. zu weiteren unnötigen Deutschdefiziten bei vielen Kindern in den Grundschulen führen.
Stärkung der Naturwissenschaften durch Streichung des naturwissenschaftlichen Profilfachs?
Auf der einen Seite das naturwissenschaftliche Profilfach IMP zu streichen und auf der anderen Seite das neue Schulgesetz als Stärkung der Naturwissenschaften zu bewerben, ist ein Widerspruch in sich, insbesondere weil IMP nicht nur Informatik ist. Es ist ein offenes Geheimnis, dass das verbliebene Technik-Profilfach NwT bei den Schülerinnen
Auf der einen Seite das naturwissenschaftliche Profilfach IMP zu streichen und auf der anderen Seite das neue Schulgesetz als Stärkung der Naturwissenschaften zu bewerben, ist ein Widerspruch in sich, insbesondere weil IMP nicht nur Informatik ist.
Es ist ein offenes Geheimnis, dass das verbliebene Technik-Profilfach NwT bei den Schülerinnen und Schülern oft den Ruf eines Bastelfachs mit niedrigem Anspruch hat, das man wählt, wenn man keine dritte Fremdsprache belegen möchte. IMP hingegen ist derzeit dasjenige Fach, mit dem all die Schülerinnen und Schüler gefördert werden, die sich wirklich für MINT-Fächer interessieren - und ausgerechnet das soll nun wegfallen.
Fachfremd unterrichteter Physikunterricht in 7. Klasse, der nicht mehr als die Nicht-Biologie-Inhalte aus dem dann ebenfalls abgeschafften BNT der Klassen 5 und 6 enthalten kann, ist da wohl kaum ein angemessener Ausgleich. Ein einstündig unterrichtetes Fach Medienbildung/Informatik wird zudem in der Mittelstufe kaum über die Bedienung von Office-Anwendungen hinauskommen...
§ 72: Pflicht zum Besuch einer Sprachfördergruppe
Hier findet sich also die von mir soeben im Kommentar zu § 5c vermißte Verbindlichkeit von Sprachförderung.
Ein Verweis in § 5c auf § 72[a] wäre hilfreich.
§ 5c: Sprachfördergruppen
Ich vermisse die Verbindlichkeit (!) dieser Sprachfördergruppen, wenn bei einem Kind (z. B. in einer Familie mit Migrationshintergrund, in der zu Hause nur die Muttersprache [der Eltern] gesprochen wird) die deutschen Sprachkenntnisse zu schwach sind, um in der 1. Grundschulklasse reüssieren zu können. Ohne Verbindlichkeit (natürlich nur bei
Ich vermisse die Verbindlichkeit (!) dieser Sprachfördergruppen, wenn bei einem Kind (z. B. in einer Familie mit Migrationshintergrund, in der zu Hause nur die Muttersprache [der Eltern] gesprochen wird) die deutschen Sprachkenntnisse zu schwach sind, um in der 1. Grundschulklasse reüssieren zu können.
Ohne Verbindlichkeit (natürlich nur bei objektiv festgestelltem Bedarf) sind die Sprachfördergruppen ein zahnloser Tiger!