Es wurde die frühkindliche Medienbildung in Kitas angesprochen, speziell auch der Wunsch nach konkreten und praxisnahen Strukturen in der frühkindlichen Medienbildung. Das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport merkt hierzu an, dass Medienbildung im aktuellen Orientierungsplan für Bildung und Erziehung in baden-württembergischen Kindertageseinrichtungen grundsätzlich verankert ist und auch den Einsatz digitaler Medien im Rahmen eines ganzheitlichen Medienangebotes umfasst. Die Bedarfe und Umsetzungsmöglichkeiten in den einzelnen Einrichtungen sind unterschiedlich. Die Vernetzung der Angebote im Bereich Medienbildung auf kommunaler und lokaler Ebene unter Einbeziehung der Kindertageseinrichtungen ist ein zentraler Aspekt bei der Weiterentwicklung medienpädagogischer Konzepte. Die Bereitstellung der finanziellen Mittel für die Umsetzung technischer Lösungen im Bereich der Kindertageseinrichtungen und die Gestaltung medienpädagogischer Angebote vor Ort liegen aufgrund der Trägerautonomie in der Zuständigkeit der Kindertageseinrichtungen bzw. der Träger.
Der Orientierungsplan wird derzeit überarbeitet. Im Rahmen der Weiterentwicklung des Orientierungsplans wird das Thema Umgang mit Medien als eigenständiges Bildungs- und Entwicklungsfeld erarbeitet. Das Kultusministerium plant im Rahmen der zur Verfügung stehenden Ressourcen eine Wissens- und Lernplattform zum Orientierungsplan, um vertiefende weitere Inhalte und konkrete Praxisbeispiele – auch zum Thema Medienbildung – abrufbar zu machen.
Das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport betont zusätzlich, dass digitale Angebote analoge in Kindertageseinrichtungen ergänzen sollen und nicht diese ersetzen. Weiterhin sind alle digitalen Angebote und Lernformen stets entwicklungsangemessen einzusetzen.
Barrierefreiheit der digitalen Bildungsplattform
Mehrere Kommentare betonten die Wichtigkeit einer barrierefreien Bildungsplattform. Das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport erklärt, dass bei der Digitalen Bildungsplattform die Barrierefreiheit von Beginn an als Querschnittsthema durch alle Module hindurch mitgedacht und als Anforderung definiert wurde. Sie soll so vielen Nutzenden wie möglich zugänglich gemacht werden und somit barrierefreie Software als Norm etablieren. Mittelfristig sollen damit ein Dialog und eine stärkere Auseinandersetzung mit dem Thema Behinderung und Barrierefreiheit erreicht werden. Darüber hinaus soll Schülerinnen und Schülern ein Gefühl des Dazugehörens und nicht der Ausgrenzung vermittelt werden.
Das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport hat Anforderungen zur Barrierefreiheit in die durchgeführten Ausschreibungen zum Messenger sowie für das zweite Lernmanagementsystem eingearbeitet. Dabei konnte das Kultusministerium auch von der Zusammenarbeit mit sehbehinderten Lehrkräften profitieren. Darüber hinaus hat das Kultusministerium für beide Lernmanagementsysteme noch Entwicklungspotenziale in Bezug auf Barrierefreiheit identifiziert. Diese werden in einem iterativen Prozess gehoben, um weiter konkrete und messbare Schritte zu gehen. Hierfür hat das Kultusministerium erneut externe Beratung beauftragt. Das Kultusministerium erachtet den barrierefreien Zugang zu digitalen Medien als dauerhaften und iterativen Prozess, der projektbegleitend fortgeführt werden wird.
Öffentliche Büchereien / Bibliotheken und Schulbibliotheken
Der Hinweis mehrerer Kommentare, dass bereits jetzt viele öffentliche Bibliotheken beispielsweise mit Schulen zusammenarbeiten und vielfältige Angebote zur Vermittlung von Medien- und Informationskompetenzen aber auch Lesekompetenzen haben, ist zutreffend. Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst merkt an, dass Art und Umfang jeweils abhängig von den örtlichen finanziellen, personellen und technischen Ressourcen sind. Die öffentlichen, in der Regel kommunalen Bibliotheken werden hier durch Fortbildungsmaßnahmen und Informationsmaterialien von den bei den Regierungspräsidien angesiedelten Fachstellen für das öffentliche Bibliothekswesen unterstützt. Der Landesverband Baden-Württemberg des Deutschen Bibliotheksverbands (dbv) hat auf Wunsch und mit Unterstützung des Landtags in der vergangenen Legislaturperiode einen Bibliotheksentwicklungsplan Baden-Württemberg formuliert. Die Koalitionsvereinbarung der Landesregierung sieht für die aktuelle Legislaturperiode vor, die Ergebnisse des Bibliotheksentwicklungsplans im Hinblick auf eine Umsetzung zu prüfen, die Fachstellen für das öffentliche Bibliothekswesen zu stärken und die Beratung von öffentlichen Bibliotheken insbesondere in Fragen der Digitalisierung zu intensivieren. Aktuell ist das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst dabei, einen Bibliotheksbeirat einzuberufen, der die Landesregierung im weiteren Prozess beraten soll und in dem auch die kommunalen Spitzenverbände mitwirken. Inwieweit hieraus verbindliche Regelungen und Standards für öffentliche Bibliotheken oder Schulbibliotheken entstehen werden, bleibt abzuwarten.
Jugendhilfeeinrichtungen
Zu der Eingabe des Landesfamilienrates möchte das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration anmerken, dass man mit medienpädagogischen Angeboten alle Kinder und Jugendliche erreichen möchte. Jugendhilfeeinrichtungen haben dabei eine wichtige Funktion. Jugendhilfeeinrichtungen vermitteln Kinder und Jugendlichen Medienkompetenzen. Die Kinder- und Jugendarbeit befasst sich daher auch mit den digitalen Lebenswelten. Sie entwickeln ihre Arbeitsweisen und Angebote weiter. Träger konzipieren neue Angebote und setzen diese um. Dabei haben sie die verschiedenen Lebenswelten der Kinder und Jugendlichen im Blick. Das gilt auch für die Jugendsozialarbeit.
Das Land fördert das Projekt „jugend@bw – digitales Projektbüro“. Es richtet sich an ortsansässige Träger. Zugleich richtet es sich an Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe. Das gilt auch für die Jugendsozialarbeit. Das Projekt konzentriert sich dort auf Medienkompetenz und digitale Handlungskompetenzen. Der Träger thematisiert explizit die digitale Teilhabe von benachteiligten Kindern und Jugendlichen.
Freie Radios
Ein Kommentar wies auf den großen Beitrag Freier Radios zur Medienbildung hin. Auch das Staatsministerium betont, dass die nichtkommerziellen Lokalradios in Baden-Württemberg seit mittlerweile über 25 Jahren nicht nur einen wichtigen Beitrag zur vielfältigen Radiolandschaft im Land leisten. Durch ihre lokale Verwurzelung und ihre niederschwelligen (Mitmach-)Angebote, etwa der Möglichkeit eigene Sendungen zu produzieren, leisten die nichtkommerziellen Radios darüber hinaus gehend einen wichtigen Beitrag zur Medienbildung. Unter anderem deshalb werden die nichtkommerziellen Lokalradios im Wesentlichen durch die Landesanstalt für Kommunikation finanziert.
Der Landesfamilienrat Baden-Württemberg sprach sich in seiner Stellungnahme dafür aus, dass die informationstechnische Kompetenz nicht im Vordergrund stehen sollte. Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration stimmt zu, dass bei der Medienbildung nicht allein die informationstechnische Kompetenz wichtig ist. Auch die Medienkompetenz der Kinder und Jugendlichen ist zu stärken. Ebenso sind Erziehungsverantwortliche bei der Medienerziehung zu unterstützen.
So vermittelt Familienbildung Eltern die notwendigen Informationen und Fähigkeiten, die sie für ihre Familien- und Erziehungssituation brauchen. So u.a. auch im Bereich der Medienkompetenz. Eltern müssen ihren Kindern Medienkompetenz vorleben und vermitteln. Durch den schnellen Wandel sind viele Eltern unsicher und ihnen fehlt oft das notwendige Wissen zum Thema. Hier helfen Angebote der Familienbildung. Es gibt präventive Angebote für alle Eltern und auch spezielle Angebote. Diese richten sich an Eltern mit Kindern mit riskantem Mediennutzungsverhalten. Diese Angebote werden momentan weiter ausgebaut.
Standards für die digitalen Kompetenzen von Lehrkräften, verpflichtende schulnahe Fortbildungen und Mediencurricula an Schulen
Ein Kommentar wies auf die Stadt- und Kreismedienzentren als Partner der Lehrkräftefortbildung hin. Hierzu merkt das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport an, dass – wie im Entwurf der Landesstrategie Medienbildung bereits dargestellt – an einem phasenübergreifenden Kompetenzrahmen für die digitalen Kompetenzen von Lehrkräften gearbeitet wird. Dieser soll nicht nur die Ausbildung, sondern auch die berufsbegleitende Fortbildung abbilden. Der angedachte Kompetenzrahmen wird unter anderem auch Kompetenzstufen abbilden, sodass sich Lehrkräfte gezielt und ihrem Wissensstand angemessen fortbilden können. Lehrkräfte sind angehalten, dafür Sorge zu tragen, dass sie die an der Schule eingeführte Technik bedienen können, und bei Bedarf entsprechende Fortbildungen – auch in Absprache mit der Schulleitung – wahrzunehmen.
Für die Digitale Bildungsplattform werden Lehrkräftefortbildungen und Unterstützungsmaßnahmen bereits bereitgestellt und sind für alle produktiven Bausteine schon etabliert. Lehrkräfte werden damit in die Lage versetzt, alle Bausteine kompetent nutzen zu können und im Bedarfsfall Ansprechstellen für Problemlösungen zu haben. Dies umfasst für die Lernmanagementsysteme Itslearning und Moodle Lehrkräftefortbildungen durch das Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung (ZSL), unterstützende Angebote durch das Landesmedienzentrum Baden-Württemberg (LMZ) und den Support durch das SCS. Für den Messenger Threema gibt es ein Begleitportal des LMZ mit Anleitungen sowie Erklärvideos. Das SCS übernimmt auch hier den Support.
Dem Wunsch nach schulnahen Angeboten im Bereich der Medienbildung und Digitalisierung wird durch das Kultusministerium bereits entsprochen. Mit den „Leitlinien zur Fortbildung und Personalentwicklung an Schulen in Baden-Württemberg“ wird die Fortbildungsplanung an Schulen geregelt. Diese Leitlinien sehen vor, dass Schulen den Fortbildungsbedarf ihrer Lehrerinnen und Lehrer ermitteln sowie Fortbildungen in Abstimmung mit der Schulverwaltung planen. Umfassende digitalisierungsbezogene Kompetenzen haben dabei einen hohen Stellenwert. Das ZSL bietet Schulen und Lehrkräften hier ein breites Angebot an Qualifizierungsmöglichkeiten sowohl als Ausschreibungslehrgänge als auch als SchiLFs (schulinterne Fortbildungen) und SchnaLFs (schulnahe Fortbildungen).
Das Landesmedienzentrum und der Medienzentrenverbund unterstützen die Schulen ebenfalls durch individuell zugeschnittene Angebote. Diese sind von Schulen individuell buchbar und werden auf Abruf vor Ort oder digital als schulinterne oder schulnahe Lehrerfortbildung umgesetzt. Bei Bedarf unterstützt der Medienzentrenverbund auch bei der Erstellung eines individuellen Medienbildungscurriculums, welches aber im Rahmen des Medienentwicklungsplans (MEP) für den DigitalPakt Schule in den meisten Schulen bereits erarbeitet wurde.
Auf die Frage nach der Medienbildung für Menschen mit Migrationsgeschichte antwortet das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration, dass die interkulturelle Öffnung eine klassische Querschnittsaufgabe sei. Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration erarbeitet im Zuständigkeitsbereich Maßnahmen. Die erarbeiteten Maßnahmen haben die diversitätssensible und interkulturelle Öffnung der Verwaltung zum Ziel. Das Ministerium wirkt außerdem darauf hin, dass hier lebende Menschen mit Migrationsgeschichte einbezogen werden, soweit dies möglich ist.
Bezogen auf die Eingabe, die sich auf ältere Menschen als Zielgruppe der Medienbildungsmaßnahmen bezieht, erklärt das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration, dass medienpädagogische Angebote Medienkompetenzen im Alter vermitteln sollen. Sie sollen sie auch erhalten und weiterentwickeln (3.12.1/2/4). Voraussetzung ist, dass eine notwendige Infrastruktur vorhanden ist. Dem wird auch durch die Arbeit des Zentrums für Allgemeine Wissenschaftliche Weiterbildung (ZAWiW) begegnet. Es ist bei der Universität Ulm angesiedelt. Dort entwickelt man innovative Bildungsprogramme für Ältere. Ein Beispiel dafür ist eine Lern-App mit Materialplattform der LFK. Beispielhaft kann auch das Fortbildungsportal www.fortbildung-bw.de (3.12.3) genannt werden. Die Senioren-Technikbildung soll außerdem an die „digitale Bildungsplattform Baden-Württemberg“ angebunden werden. Es ist auch beabsichtigt, stärker mit den Multiplikatorinnen und Multiplikatoren der Seniorenorganisationen zusammenzuarbeiten (3.12.5). Medienkompetenzen im Alter bilden sich besser, wenn man im Generationenkontakt lernt (3.12.4). Vor allem der persönliche Kontakt ist wichtig. Damit trägt man den Bedürfnissen der Seniorinnen und Senioren individuell Rechnung. Das gilt auch, wenn ehrenamtliche Weiterbildnerinnen und Weiterbildner (3.12.4) unterstützen. Das gilt auch, wenn man mit Multiplikatorinnen und Multiplikatoren zusammenarbeitet (3.12.5). Seniorinnen und Senioren können sich durch weiterführende Angebote weiterentwickeln. Es gibt Bildungseinrichtungen, die sich für das Bereitstellen regelhafter Angebote eignen (3.12.3/5). Das sind die Volkshochschulen, das Zentrum für Allgemeine Wissenschaftliche Weiterbildung, die „digitale Bildungsplattform Baden-Württemberg“ oder die Senioren-Internet-Initiative.
Die soziale Teilhabe der älteren Menschen folgt auch aus dem Generationenaustausch (3.12.4). Eine wertvolle Ressource der älteren Menschen liegt in der Lebenserfahrung. Diese kann sie jüngeren Menschen weitergeben (3.12.1/4). Die Lebenserfahrung kann ihnen auch helfen, die Nutzung und Inhalte von Medien kritisch zu bewerten. Diese Bewertung können sie beispielsweise an Enkelkinder weitertragen (3.12.4). In ihrer Rolle als Bezugsperson von Kindern und Jugendlichen können sie auch selbst neu erlernte Medienkompetenzen an diese vermitteln (3.12.5).
Medienbildung im Kontext des Einflusses von Werbung
Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz erklärt auf den Kommentar zur Medienbildung im Kontext des Einflusses von Werbung, dass Verbraucherbildung in der digitalen Welt ein zentrales Themenfeld innerhalb der Aktivitäten zur Verbraucherbildung in Baden-Württemberg ist. Sie ist wichtig, damit alle Bürgerinnen und Bürger in der Lage sind, gute Konsumentscheidungen zu treffen und mit den digitalen Medien sicher und selbstbewusst umgehen können. Dazu müssen sie wissen, welche Gefahren beim Online-Shopping auftreten können und sie müssen darüber aufgeklärt werden, wie Werbung funktioniert und welche Strategien es von den Unternehmen gibt, Kundinnen und Kunden zum Kauf bestimmter Produkte zu überreden. Auch für die Akzeptanz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung ist es unbedingt notwendig, dass Bürgerinnen und Bürger verstehen, dass sie durch Werbung, aber auch durch bestimmte Meldungen und Nachrichten absichtlich getäuscht und manipuliert werden können.
Verbraucherbildung ist ein Schwerpunkt der Verbraucherpolitik in Baden-Württemberg. Es gibt daher zahlreiche Angebote zur Verbraucherbildung in der digitalen Welt, die auch über das Thema Werbung und die Strategien von Werbung aufklären und die vom Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz gefördert werden:
- Angebote der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V.: Unterrichtsmaterialien (z. B. „Werbung in sozialen Medien“; „Musik in der Werbung“); Vorträge (z. B. Werbung und Wirklichkeit bei Lebensmitteln), Faktencheck zur Gesundheitswerbung, Informationen auf der Homepage der Verbraucherzentrale
- Vorträge und Kurse zum Themenfeld „Digitale Welt“ bei Volkshochschulen und Familienbildungsstätten (z. B. „Wie Influencer*innen Geld verdienen“) im Projekt „Verbraucherbildung für Erwachsene und Familien in Baden-Württemberg“ des Volkshochschulverbands Baden-Württemberg e. V.
- Kurse und Informationen zum Thema Online-Shopping und damit verbundene Gefahren im Projekt „Smart Surfer – Fit im digitalen Alltag“ für die Generation 50+ (Kooperationsprojekt zwischen der Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg, dem Volkhochschulverband Baden-Württemberg e. V. und der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V.)
Medienbildung und der Erwerb von Alltags- bzw. Verbraucherkompetenzen
Ein Kommentar stellte die Frage nach dem Zusammenhang zwischen Medienbildung und dem Erwerb von Alltagskompetenzen. Hierzu erklärt das Ministerium Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz darauf hin, dass Verbraucherinnen und Verbraucher Alltags- bzw. Verbraucherkompetenzen benötigen, um im Alltag die richtigen Konsumentscheidungen treffen zu können. Diese erlangen sie mit Hilfe von Informations- und Bildungsangeboten beispielsweise zum sicheren Umgang mit digitalen Medien, zu ihren Rechten als Verbraucherin und Verbraucher oder zum Schutz vor Verbraucherfallen wie sogenannte Fake Shops. Da inzwischen viele Menschen ihre Einkäufe online erledigen, ist es wichtig, dass die sie kompetent sind im Umgang mit digitalen Medien und sowohl die Möglichkeiten als auch die Gefahren von Online-Shopping, der Benutzung bestimmter Apps und von Werbestrategien zum Beispiel in sozialen Medien kennen. Hier entsteht der Zusammenhang zwischen der Vermittlung von Verbraucherkompetenzen und Medienbildung.
Verpflichtende Präventionsangebote, Stand der Leitperspektive Medienbildung, Anreizsysteme für Multimediaberater
Zu den Kommentaren, die sich für ein (verpflichtendes) Präventionsangebot im Bereich der Medienbildung in Schulen aussprechen, führt das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport aus, dass es im Bereich der Medienbildung einen ganzheitlichen Ansatz verfolge, d.h. neben Bedienkompetenzen werde auch der verantwortliche Umgang mit (digitalen) Medien gelehrt. Der Jugendmedienschutz ist expliziter Bestandteil der Leitperspektive Medienbildung. „Klassische“ Jugendmedienschutzthemen wie Cybermobbing, Netiquette, Datenschutz sowie sicheres Kommunizieren finden sich in den Bildungsplänen z.B. der Fächer Deutsch, Informatik, Gemeinschaftskunde sowie dem Basiskurs Medienbildung und sind damit für alle Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler in Baden-Württemberg verpflichtend. Es steht Lehrkräften bei der Vermittlung frei, hier auch Angebote von externen Einrichtungen anzunehmen, sofern die Bildungsinhalte mit dem Bildungsplan sowie dem Schulgesetz vereinbar sind. Einen Zwang, an solchen Veranstaltungen teilzunehmen, befürwortet das Kultusministerium jedoch nicht.
Aktuell findet eine Anpassung der Bildungspläne der Grundschule sowie der Sekundarstufe I und des Gymnasiums an die weiterentwickelten KMK Bildungsstandards Deutsch und Mathematik (Primarstufe, Erster und Mittlerer Schulabschluss) statt. Ein wesentlicher Schwerpunkt bei der Weiterentwicklung der KMK-Bildungsstandards war, die digitale Bildung deutlich stärker zu verankern. Das Handlungskonzept der Strategie „Bildung in der digitalen Welt“ der Kultusministerkonferenz vom 07.12.2017 sowie die ergänzende Empfehlung der Kultusministerkonferenz „Lehren und Lernen in der digitalen Welt“, 09.12.2021, waren leitende Referenzpapiere für die Weiterentwicklung der Bildungsstandards. Die Leitperspektive wurde im Prozess ebenfalls überprüft und bei Bedarf an die Überarbeitungen angepasst. Die überarbeiteten Fachpläne Deutsch und Mathematik befinden sich derzeit in der Anhörungsphase und treten zum Schuljahr 2024/2025 für die Klassen 1 und 2 sowie 5 und 6 in Kraft.
Die Multimediaberaterinnen und Multimediaberater (MMB) an den allgemein bildenden und beruflichen Schulen sind schulinterne Fortbildner für multimediale Inhalte an der Schule. Ein MMB erhält 0,5 Anrechnungsstunden je Schuljahr. Für Schulen bis 49 Lehrkräfte ist ein MMB vorgesehen, Schulen mit 50 bis 90 Lehrkräften können zwei MMBs einsetzen und Schulen mit über 90 Lehrkräften können sich der Ressource von drei MMBs bedienen, also insgesamt 1,5 Anrechnungsstunden. Aktuell nehmen über alle Schulformen hinweg 2.000 Schulen dieses Angebot wahr.