Demokratie vor Ort

Kommunalwahlrecht modernisieren

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Eine Frau wirft bei einer Wahl einen Stimmzettel in eine Urne.

Alter, Herkunft und Geschlecht, Zählweise und Transparenz. Das und mehr hatte das Land im Blick, als es das Kommunalwahlrecht modernisierte und besser an unsere heutige Gesellschaft anpasste.

Worum geht es?

Die Landesregierung wollte erreichen, dass sowohl die Wahl ins Kommunalparlament als auch die Arbeit in den Gemeinderäten die Bedingungen und Entwicklungen der heutigen Zeit besser berücksichtigt und gerechter, offener und transparenter vor sich geht.

Im Einzelnen...

  • Beim Anteil der Frauen in den Kommunalparlamenten nimmt Baden-Württemberg im Ländervergleich den letzten Platz ein. Das Kommunalwahlgesetz gibt den Wählervereinigungen den Auftrag mit, bei ihren Wahllisten Frauen und Männer gleichermaßen berücksichtigt werden sollen (KomWG § 9 Abs. 6.).
  • Dieses Reformvorhaben der Landesregierung konnte bereits umgesetzt werden: Seit dem Jahr 2014 können bei Gemeinderats-, Bürgermeister- und Kreistagswahlen auch 16- und 17-Jährige teilnehmen. Baden-Württemberg ist damit das achte Bundesland, das ein aktives Wahlrecht für junge Menschen ab 16 Jahren einführt. Diese Reform betrifft etwa 212.000 Jugendliche im Land.
  • Die Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen wurde in der Gemeindeordnung verbindlich verankert sein. Kinder und Jugendliche sollen bzw. müssen grundsätzlich bei allen sie betreffenden Fragen politisch beteiligt werden. Die konkreten Formen der Beteiligung können sehr vielfältig ausfallen. Wo es einen Jugendgemeinderat gibt, hat er ein Rede- und Antragsrecht erhalten.
  • Die Verteilung der Mandate und Ausschusssitze spiegelt das Wahlergebnis künftig gerechter wider. Wie bei Bundes- und Landtagswahlen bereits geschehen,wurde das Auszählverfahren nach D´Hondt (Divisormethode mit Abrundung) durch das Sainte-Laguë/Schepers-Verfahren (Divisormethode mit Standardrundung) abgelöst. Verteilungsverzerrungen zugunsten großer Parteien gehören damit der Vergangenheit an.
  • Die Arbeit in den kommunalen Gremien wird für die Bürgerinnen und Bürger transparenter. Zukünftig ist es den Gemeinden und Landkreisen freigestellt, die Sitzungen der Ausschüsse auch bei Vorberatungen öffentlich abzuhalten.
  • Für Reformen auf Landkreisebene bezüglich der Direktwahl der Landrätinnen und Landräte sowie eine Änderung des hohen Anteil kommunaler Amtsinhaber in den Kreistagen gab es im Landtag keine Mehrheit.
  • Daneben wurden Bürgerbegehren und Bürgerentscheide reformiert und die demokratischen Spielregeln für die Gemeinderäte verbessert, in dem die Rechte der Gemeinderäte gestärkt wurden.