Was sind die wesentlichen Inhalte?
Bei der frühzeitigen Beteiligung müssen die Behörden die Bürgerinnen und Bürger bei der Planung eines Projekts so früh wie möglich einbeziehen, damit problemlos auch über Alternativen oder den Ausstieg aus dem geplanten Projekt diskutiert werden kann. In der frühen Phase soll außerdem ein konkreter Beteiligungsfahrplan im so genannten Beteiligungs-Scoping festgelegt werden.
Die neuen Regeln schaffen erstmals ein geregeltes „Scharnier“ zwischen den Vorschlägen aus der Bürgerbeteiligung und den Entscheidungen der Behörden. Falls Bürgervorschläge nicht verwirklicht werden können, so muss die Verwaltung dies in Zukunft fachlich und öffentlich begründen. Das ist neu.
Da jedes Großprojekt anders ist, gibt es auch für die Bürgerbeteiligung kein Schema F. Deshalb werden für jeden Fall individuell geeignete Formate, wie etwa unabhängige Moderation, Bürgerbefragung oder Zukunftswerkstatt ausgewählt. Genauer: Die Möglichkeiten, förmliche Verfahren mit nicht-förmlichen Elementen zu verbinden, müssen durch die Landesbehörden genutzt werden. Dies soll flexibel möglich sein, ohne auf ein reines Abarbeiten von Listen zuzusteuern. Erstens wird im Beteiligungs-Scoping zunächst darüber gesprochen, welche nicht-förmliche Verfahren sinnvoll sind. Dann kann darüber gesprochen werden, wie und an welcher Stelle die gesetzlichen Formate ergänzt werden sollten. Zweitens ist der Vorhabenträger für die nicht-förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung zuständig. Er hat für die Akzeptanz seines Vorhabens zu sorgen. Das ist ordnungspolitisch nicht Aufgabe der Behörden. Auch die bundesweite Neukonzeption der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung stellt konsequent auf den Vorhabenträger ab. Die Ergebnisse der nicht-förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung werden - drittens - dann über die Verzahnungselemente wie Amtsermittlung, Vorbereitung des Erörterungstermins oder Begründung der Entscheidung in das förmliche Verfahren übernommen.