Überblick

Der Planungsleitfaden kurz erklärt

Der Leitfaden der Landesregierung zeigt Wege auf, wie Bürgerinnen und Bürger frühzeitig, verbindlich und flexibel in Planungsprozesse einbezogen werden können.

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Die Staatsrätin Gisela Erler unterhält sich mit Bürgern, die neben ihr sitzen

Die Verwaltungsvorschrift zur Intensivierung der Öffentlichkeitsbeteiligung in Planungs- und Zulassungsverfahren (VwV Öffentlichkeitsbeteiligung) und der Leitfaden für eine neue Planungskultur (Planungsleitfaden) (PDF) wurden unter Federführung der ehemaligen Staatsrätin Gisela Erler in einem Beteiligungsprozess erarbeitet. Verwaltung, Beteiligungsfachleute, Vertreterinnen und Vertreter der Zivilgesellschaft sowie Bürgerinnen und Bürgern haben daran mitgewirkt. Bei der VwV handelt es sich um eine für die Landesbehörden verbindliche Vorschrift, die um einen beratenden Teil (Planungsleitfaden) ergänzt wird.

Frühzeitig, verbindlich und flexibel: So sieht Bürgerbeteiligung in dem von der Staatsrätin vorgelegten Leitfaden für eine neue Planungskultur aus. Adressiert an die Landesverwaltung ist sein Inhalt im Wesentlichen die intensive Einbindung von Bürgerinnen und Bürgern bei Großvorhaben des Landes. Die Bürgerinnen und Bürger sollen künftig schon zu Beginn der Planungen wie auch kontinuierlich im Projektverlauf einbezogen werden.

Die VwV Öffentlichkeitsbeteiligung wurde 27. Februar 2021 verlängert. Sie gilt bis zum 25. Februar 2028.

Was sind die wesentlichen Inhalte?