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Überblick

Der Planungsleitfaden kurz erklärt

Die Staatsrätin Gisela Erler unterhält sich mit Bürgern, die neben ihr sitzen

Der Anspruch der Bürgerinnen und Bürger auf mehr Teilhabe an Planungen von großen Infrastrukturprojekten zeigt sich überall im Land. Deshalb stärkt die Landesregierung die Bürgerbeteiligung bei Planungsprozessen im Rahmen der bestehenden Rechtslage.

Die Verwaltungsvorschrift zur Intensivierung der Öffentlichkeitsbeteiligung in Planungs- und Zulassungsverfahren (VwV Öffentlichkeitsbeteiligung) (PDF) und der Leitfaden für eine neue Planungskultur (Planungsleitfaden) (PDF) wurden unter Federführung der ehemaligen Staatsrätin Gisela Erler in einem Beteiligungsprozess erarbeitet. Verwaltung, Beteiligungsexpertinnen und -experten, Vertreterinnen und Vertreter der Zivilgesellschaft sowie Bürgerinnen und Bürgern haben daran mitgewirkt. Bei der VwV handelt es sich um eine für die Landesbehörden verbindliche Vorschrift, die um einen beratenden Teil (Planungsleitfaden) ergänzt wird.

Frühzeitig, verbindlich und flexibel: So sieht Bürgerbeteiligung in dem von der Staatsrätin vorgelegten Leitfaden für eine neue Planungskultur aus. Adressiert an die Landesverwaltung ist sein Inhalt im Wesentlichen die intensive Einbindung von Bürgerinnen und Bürgern bei Großvorhaben des Landes. Die Bürgerinnen und Bürger sollen künftig schon zu Beginn der Planungen wie auch kontinuierlich im Projektverlauf einbezogen werden.

Was sind die wesentlichen Inhalte?

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