Entwurf eines Gesetzes zur Novellierung des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes

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Entwurf eines Gesetzes zur Novellierung des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes

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Der Ministerrat hat am 29. Juli 2014 den Entwurf eines Gesetzes des Landes Baden-Württemberg zur Novellierung des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes (EWärmeG) zur Anhörung und Beteiligung der interessierten Kreise freigegeben.

Der Klimawandel stellt eine sehr ernste Bedrohung unserer Lebensgrundlagen dar. Ziel der  Landesregierung ist deshalb, dass Baden-Württemberg zu einer führenden Energie- und Klimaschutzregion wird. Im Zuge dessen soll das EWärmeG vom 20. November 2007 im Einklang mit den europäischen und nationalen Klimaschutzzielen sowie dem Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg (KSG-BW) und dem Integrierten Energie- und Klimaschutzkonzept (IEKK) weiterentwickelt werden. Ziel der Novellierung ist es, durch die verstärkte Einsparung fossiler Brennstoffe einen höheren Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Der Gebäudesektor ist ein wichtiger Ansatzpunkt, da rund 30 Prozent des CO2-Ausstoßes in Baden-Württemberg auf die Heizung und die Warmwasserbereitung in Gebäuden zurückzuführen sind. Konsequenterweise sollen deshalb künftig auch Nichtwohngebäude (zum Beispiel Bürogebäude) einen Beitrag leisten. Bisher betrifft das Gesetz nur Wohngebäude.

Die Neufassung des Gesetzes soll außerdem zum Anlass genommen werden, die bisherigen Erfahrungen für eine Flexibilisierung der Regelungen zu nutzen. Die Novellierung sieht daher eine breitere Auswahl und mehr Kombinationsmöglichkeiten bei den Erfüllungsoptionen, eine stärkere Betonung der Energieeffizienz und eine technologieoffene Ausgestaltung der Regelungen vor.

Was regelt das Gesetz?

Das EWärmeG sieht seit 1. Januar 2010 eine Nutzungspflicht für den Einsatz erneuerbarer Energien vor. Alternativ kann die Vorgabe auch durch Dämmmaßnahmen oder die effiziente Nutzung der Energie erfüllt werden. Auslöser der Pflicht ist die Erneuerung einer zentralen Heizungsanlage. Das Gesetz findet nur für Bestandsgebäude  Anwendung, für Neubauten gilt das Bundesgesetz, das EEWärmeG. Adressat der Pflicht ist der Gebäudeeigentümer.

Was sind die wesentlichen Änderungen durch die Novelle?

  • Durch das Inkrafttreten des EEWärmeG sind die Regelungen für den Neubaubereich im EWärmeG hinfällig geworden. Das EWärmeG wird daher um diese Vorschriften bereinigt.
  • Während bei Wohngebäuden die bisherige Nutzungspflicht fortgeschrieben und teilweise modifiziert wird, werden private und öffentliche Nichtwohngebäude erstmals in die Nutzungspflicht einbezogen.
  • Der Pflichtanteil wird von 10 auf 15 Prozent angehoben. Anknüpfungspunkt bleibt der Austausch einer zentralen Heizanlage.
  • Die Solarthermie ist nicht mehr „Ankertechnologie“. Die Palette der Erfüllungsoptionen wird ausgeweitet und die Kombination verschiedener Erfüllungsmöglichkeiten zugelassen. Eine schematische und vereinfachende Übersicht (unverbindlich, nicht Bestandteil des Gesetzes) über die geplanten Erfüllungsoptionen finden Sie hier  Wohngebäude Nichtwohngebäude
  • Es wird erstmals der Aspekt eines gebäudeindividuellen energetischen Sanierungsfahrplans in das Gesetz aufgenommen, um eine Verbindung zwischen dem gebäudebezogenen Wärmebedarf und einer energetischen Gesamtbetrachtung des Gebäudes herzustellen. Dem Sanierungsfahrplan kommt eine wichtige Informations-, Beratungs- und Motivationsfunktion zu.

Bereits im Sommer 2013 wurden Eckpunkte für den Gesetzentwurf in das Beteiligungsportal der Landesregierung in der Rubrik MITMACHEN eingestellt. Bürgerinnen und Bürger hatten dort die Möglichkeit, sich zu den Eckpunkten für die Novelle zu äußern.

Das Umweltministerium hat auf Basis der Eckpunkte einen Referentenentwurf erstellt. Dieser Entwurf wurde am 29. Juli 2014 vom Ministerrat zur formellen Anhörung freigegeben. Über die Novelle wird am Ende des Gesetzgebungsverfahrens der Landtag beschließen.

Sie hatten die Möglichkeit, bis zum 30. September 2014 zu dem Gesetzentwurf Stellung zu nehmen.

Kommentare : der Novellierung des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes

Die Kommentierungsphase ist beendet. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

13. Kommentar von :Ohne Name

Ziel und Wirkung - Bestrafung der Sanierungswilligen / am Markt vorbei

Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin prinzipiell umweltfreundlicher Politik nicht abgeneigt - dieses Gesetz geht allerdings vollkommen an der Realität vorbei und grenzt schon an grünem Populismus ("Wir tun was für die Umwelt") für die eigene Klientel. Kommentar Nr. 12. und 11. bringen es auf den Punkt: mit diesem Gesetz wirft man allen

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin prinzipiell umweltfreundlicher Politik nicht abgeneigt - dieses Gesetz geht allerdings vollkommen an der Realität vorbei und grenzt schon an grünem Populismus ("Wir tun was für die Umwelt") für die eigene Klientel. Kommentar Nr. 12. und 11. bringen es auf den Punkt: mit diesem Gesetz wirft man allen Kessel-Sanierungswilligen einen Stein vor die Füße, da man lieber umweltschädlich alte Kessel weiter arbeiten lässt, anstatt die hohen Zusatzkosten für mögliche alternative Energien zu schultern - welche sich nicht in absehbarer Zeit rentieren. Alle Heizungsbauer, mit denen ich geredet habe (ca. 10 Stück) halten von diesem Gesetz nichts, obwohl man meinen könnte, dass diese durch das Gesetz profitieren!

Darüber hinaus ist dieses Gesetz unsozial, macht es doch eine Heizungssanierung zum Luxusgut - statt 8-10 Tsd. Euro bei einem Einfamilienhaus für eine effiziente Kesselsanierung, die den Energiebedarf um ca. 20-30% senkt, müssen nun 15-20 Tsd. Euro ausgegeben werden. Dies sind Kosten, die nicht jedermann schultern kann und will, zumal sich die zusätzlichen Kosten (rein finanziell) nicht rentieren. Und eine einfache und kosteneffiziente Erfüllung durch Biogas ist auch nicht mehr möglich, da es aktuell (nach meinem Kenntnisstand) keinen Brenner gibt, der eine 15% Beimischung unterstützt.

Von daher: fördert lieber die Kesselsanierung mit einer Prämie, gebt für zusätzliche umweltfreundlichere Lösungen (z.B. Solar) eine höhere Prämie - damit würden positive Anreize zur Sanierung geschaffen werden. Der aktuelle Gesetzesentwurf mag positive Absichten haben, erreicht aber durch negative Anreize genau das Falsche und fördert nur die Suche nach Umgehungsmaßnahmen!

Mit freundlichen Grüßen,
Michael Jahn

12. Kommentar von :Ohne Name

Heizungssanierung in BaWü rückläufig!

Sehr geehrte Damen und Herren unserer Landesregierung, ist Ihnen eigentlich aufgefallen, dass seit dem Inkrafttreten des EWärmeG in Baden-Württemberg die Sanierung von alten Heizungsanlage in Deutschland boomt - nur eben nicht (mehr) in Baden-Württemberg? Ich bin selbst Geschäftsführer eines Heizungsbaubetriebs und höre immer mehr die Aussage

Sehr geehrte Damen und Herren unserer Landesregierung,
ist Ihnen eigentlich aufgefallen, dass seit dem Inkrafttreten des EWärmeG in Baden-Württemberg die Sanierung von alten Heizungsanlage in Deutschland boomt - nur eben nicht (mehr) in Baden-Württemberg?
Ich bin selbst Geschäftsführer eines Heizungsbaubetriebs und höre immer mehr die Aussage unserer Kunden: "wir würden unseren 20 Jahren alten Heizkessel gerne gegen einen neuen sparsameren Wärmeerzeuger tauschen aber wenn ich dann Biogas/ Bioöl, eine Solaranlage oder eine Ersatzmaßnahme ergreiffen muss, dann lasse ich es."
Das Einsparpotenzial an "Brennstoff" eines neuen Heizkessels liegt im Vergleich zu einem 25 Jahren alten Heizkessel durchaus bei bis zu 30%. Da aber viele Heizkessel wegen des EWärmeG nicht saniert werden bleibt diese Einsparungsmöglichkeit ungenutzt und die Energiefresser werden schön weiter betrieben - da freut sich die Umwelt!

Meiner Meinung nach ist das EWärmeG kontraproduktiv!
Es wäre bestimmt sinnvoller dem willigen Sanierer einen kleinen Bonus für das Austauschen seiner Heizung zu bieten als mit dem Holzhammer ihm vorzuschreiben was er tun muss! Mal abgesehn von der zusätzlichen Bürokratie für den Verbraucher, den Heizungbauer, den Energieberater und das Land selbst.

Ich empfehlen Ihnen sich einmal auch bei Heizkesselherstellern zu informieren wie denn die Absatzzahlen der einzelnen Bundesländer sind.

Ebenso lade ich die Verantwortlichen gerne zu uns in den Betrieb ein um die Berechnungen vorab durchzuführen und die Formulare für das EWärmeG nach dem Fertigstellen der Anlage auszufüllen (und dem Endkunden vor- und nachher diese zu erklären).

Marc Halter
Halter GmbH

11. Kommentar von :Ohne Name

sinnlos und an der Realität vorbei, dafür aber bevormundend und geldvernichtend

Nach einem von der Mehrheit der Bevölkerung in dieser Form ungewünschten Nationalparkgesetz, einem völlig unlesbaren verschwurbelten Hochschulrechtsänderungsgesetz, einem so etwas von unpraktikablem Jagdgesetzentwurf, kommt nun der nächste Paukenschlag von bevormundenden Besserwisser-Bürokraten in Form eines EWärmeG, das keiner braucht, weil

Nach einem von der Mehrheit der Bevölkerung in dieser Form ungewünschten Nationalparkgesetz,
einem völlig unlesbaren verschwurbelten Hochschulrechtsänderungsgesetz,
einem so etwas von unpraktikablem Jagdgesetzentwurf,
kommt nun der nächste Paukenschlag von bevormundenden Besserwisser-Bürokraten in Form eines EWärmeG, das keiner braucht, weil konkurrierend zu Bundesrecht und unsozial, da keinerlei Realitätsbezug.
Wie sonst erklärt sich die Verpflichtung zur energetischen (Voll-)Sanierung eines 20-jährigen Einfamilienhauses bei 60-jährigen Besitzern, wenn der Heizkessel getauscht werden muss, ansonsten aber der Heizölverbrauch irgendwo um die 1000 bis 1200 Liter im Jahr liegt? Das amortisiert sich für diese Besitzer niemals, sofern diese nicht mindestens 110 Jahre alt werden.
Aber vielleicht klappt das ja im Hirn eines Bürokraten mit der Lebenszeit bei gesetzlich verpflichtenden Veggie-Days. Ideen dazu sind ja schon genügend öffentlich gemacht.
Und wo bleibt da die Verhältnismäßigkeit, wenn bei den gleichen Hausbesitzern bei einer Jahresfahrleistung von 30.000 km ein Jahreskraftstoffverbrauch von 2500 Litern entsteht, aber beim Heizen im Haus mit etwas Glück 300 Liter Heizöl pro Jahr gespart werden.
Oder ist der nächste Gesetzentwurf von grün-rot für ein Landes-Jahreskraftstoff-Kontingentierungsgesetz (LJKKG) schon in der Schublade, der ab getankten 200 Litern pro KFZ dann eine Fahrzeugstilllegungsverpflichtung vorschreibt?
Irgendwo vermisse ich in diesem Gesetzentwurf auch die Verpflichtung zur energetischen Sanierung der Hundehütte des Hofhundes und die Volldämmung des Kartoffelkellers. Ganz zu schweigen von der Rückgewinnung von Restwärme der Abluft aus Toiletten ...
Sinn macht das absolut gar keinen mehr und verhältnismäßig war das auch noch nie, aber Hauptsache, man hat uns eine weitere private Zwangs-Vermögensvernichtung in Ostblock-Manier auf's Auge gedrückt.

Wann hat dieser Unsinn endlich ein Ende?
Wenn auch die Vorgängerregierung durchaus viele Kritikpunkte hatte, aber scheinbar lässt die aktuelle Landesregierung absolut nichts mehr unversucht, das durch ständig neue Angriffe gegen die Bevölkerung noch zu unterbieten.
Da frage ich mich wirklich, in welcher abgehobenen Scheinwelt solche Entscheidungsträger leben.

Ich würde mir wünschen, dass endlich wieder mal Vernunft und Sachverstand im Landtag einkehrt!

Liebe SPD-Abgeordnete: Als langjähriger Wähler Ihrer Partei bin ich zwischenzeitlich absolut beschämt und entäuscht, für welchen Unsinn Sie sich hier wiederholt als Stimmvieh einspannen lassen. Da hätte ich von Ihnen absolut mehr Niveau erwartet!
Wo bleiben Ihre Prinzipien deutscher Sozialdemokratie, die diese Partei einst zu dem gemacht hat, was Sie leider schon seit einiger Zeit nicht mehr ist?

Daher ganz klares Fazit:
Weg mit diesem Gesetzentwurf, da unsinnig, einseitig und unsozial!

10. Kommentar von :Ohne Name

EEG

Keine Frage, der Klimaschutz ist bzw. sollte seit vielen Jahren ein zentrales Thema und eine zentrale Aufgabe unserer Politik sein. Ich kann mich noch daran erninnern, dass wir dieses Thema bereits in der Schule in den 70'er Jahren besprachen. Passiert ist nichts, erst, wenn uns bzw. den Politikern, das Wasser bis zum Hals steht, wird "gehandelt".

Keine Frage, der Klimaschutz ist bzw. sollte seit vielen Jahren ein zentrales Thema und eine zentrale Aufgabe unserer Politik sein. Ich kann mich noch daran erninnern, dass wir dieses Thema bereits in der Schule in den 70'er Jahren besprachen. Passiert ist nichts, erst, wenn uns bzw. den Politikern, das Wasser bis zum Hals steht, wird "gehandelt". Zielgruppe ist, wie immer, der Bürger. Die Industrie wird, wie immer (s. Geschwindigkeitsbegrenzung auf BAB etc.....), gut dabei "weg" kommen. Hierzu verweise ich auf die zahlreichen Veröffentlichungen zu diesem Thema. Es ist ein Armutszeugnis für unsere Politik, wie unfair und einseitig zu Lasten der Bürger entschieden wird.

9. Kommentar von :ohne Name 2450

Verhältnismässigkeit von Ausgaben und Einsparungen

1. Der Gesetzesentwurf ist derart komplex, das beim Durchlesen am Bildschirm nicht einfach überprüfbar ist, ob die Vorgaben des eigenen Gebäudes bereits erfüllt werden. Einfacher wäre eine Tabelle, die den durchschnittlichen Jahresverbrauch an Heizenergie pro m² Wohnfläche als Zielwert ausweist. Von dem Zielwert können dann die jeweiligen

1. Der Gesetzesentwurf ist derart komplex, das beim Durchlesen am Bildschirm nicht einfach überprüfbar ist, ob die Vorgaben des eigenen Gebäudes bereits erfüllt werden.
Einfacher wäre eine Tabelle, die den durchschnittlichen Jahresverbrauch an Heizenergie pro m² Wohnfläche als Zielwert ausweist. Von dem Zielwert können dann die jeweiligen prozentualen Abweichungen definiert werden.
2. Wenn Sie die Investitionen vorschreiben, sollten Sie auch eine Umlegung auf die Miete erlauben. Sonst rechnet sich das eingesetzte Kapital nicht. Die Folge davon wäre ein vermehrter Rückzug aus dem Wohnungsmarkt. Sie würden damit die Angebotssituation bei Mietobjekten signifikant verschärfen.
3. Es sollte mir als Hauseigentümer überlassen bleiben, ob ich gewillt bin, derartige Investitionen bei einem Bestandsbau vorzunehmen. Sie haben die Möglichkeit, den ROI über die Energiepreise zu regeln. Bei einem ROI größer 10 Jahre mit dem Zwang zu investieren fühle ich mich in einer Ökodiktatur beheimatet.
Heinz Lüdemann

8. Kommentar von :Ohne Name

Ziel eines neuen Gesetzes muß eine Union der sozialistischen Grünrepubliken sein

Warum dieses inkonsequente EWärmeG mit nur so wenig verpflichtenden Zwangs- und Kostenmaßnahmen? Die grüne Weltverbesserung ließe sich viel einfacher und schneller durch ein völlig neues GG realisieren anstatt mit einem wenig tiefgreifendem EWärmeG. Dazu folgenden Fahrplan: Schritt 1: Verlust der Bürgerrechte für alle ohne grünes Parteibuch.

Warum dieses inkonsequente EWärmeG mit nur so wenig verpflichtenden Zwangs- und Kostenmaßnahmen?
Die grüne Weltverbesserung ließe sich viel einfacher und schneller durch ein völlig neues GG realisieren anstatt mit einem wenig tiefgreifendem EWärmeG.
Dazu folgenden Fahrplan:
Schritt 1: Verlust der Bürgerrechte für alle ohne grünes Parteibuch. Dadurch werden demokratische Mehrheitsbeschlüsse der Grünen Einheitspartei Deutschlands (GED) viel einfacher.
Schritt 2: Zwangsenteignung sämtlicher Privatvermögen
Schritt 3: 100 prozentige Zwangsabgabe auf alle Löhne und Gehälter über 200 Euro monatlich
Durch diese Schritte stehen genügend Mittel für die Finanzierung aller nachfolgenden Schritte zur Verfügung:
Schritt 4: Einrichtung einer Klimapolizei, die sämtliche Verstöße sofort und auch ohne gerichtliches Verfahren mit drakonischen Maßnahmen, wie Hausarrest und Haftstrafen belegen darf.
Schritt 5: Massiver personeller Stellenaufbau bei der Klimapolizei. Ziel des Dreijahresplans muss es sein, mindestens 1 Klimapolizist je 4 Einwohner.
Schritt 6: Zwangsstilllegung sämtlicher im Privatbesitz befindlicher Kraftfahrzeuge mit Verbrennungsmotoren
Schritt 7: Zwangsstilllegungen aller Heizungsanlagen mit fossilen Brennstoffen
Schritt 8: Zwangsstilllegungen aller energieintensiven Industrien
Schritt 9: Energierationierungen für Privatpersonen auf max. 1 kWh pro Person und Tag
Schritt 10: Zwangspflanzungen von Energiepflanzen auf sämtlichen Privatflächen
Schritt 11: Vegetarische Zwangsernährung für alle
Schritt 12: Vollständiges nächtliches Ausgangsverbot zur Eindämmung subversiver Agitationen von Energiespargegnern
etc., etc.

Liebe grüne Abgeordnetinnen und Abgeordnete: So(!) schafft man effektiv, gründlich und konsequent die Energiewende mit deutlicher Reduktion des CO-2 Ausstoß und nicht mit einem ineffektivem EWärme-Spaßgesetz, welches nur ein klein wenig Dämmung und ein bischen Sonnenkollektor vorschreibt.

7. Kommentar von :Ohne Name

Erneuerbare-Wärme-Gesetzes Sanierungsbremse

Guten Tag, als Ingenieur für Versorgungstechnik habe ich die Erfahrung gesammelt, dass das Erneuerbare-Wärme-Gesetzes meine Auftraggeber und Kunden eher hindert eine Sanierung an der Heizung durchzuführen, als dass es eine Förderung wäre. Viele Kunden nutzen die Ankerfunktion der Solaranlage um sich aus der Schlinge zu entwinden eine

Guten Tag,
als Ingenieur für Versorgungstechnik habe ich die Erfahrung gesammelt,
dass das Erneuerbare-Wärme-Gesetzes meine Auftraggeber und Kunden eher hindert eine Sanierung an der Heizung durchzuführen, als dass es eine Förderung wäre.

Viele Kunden nutzen die Ankerfunktion der Solaranlage um sich aus der Schlinge zu entwinden eine Solaranlage zu installieren.

Verschattung, kein ausreichender Platz für Pufferspeicher, mangelnde Dachstatik. Der Zwang verursacht nur Ablehnung und die Suche nach Möglichkeiten nichts zu tun.

Wir legen mit einer heutigen Heizungssanierung den Grundstein für die nächsten 20-30 Jahre.
Wieviele BHKWs würden in Mehrfamilienhäuser betrieben werden wenn die Stromvermarktung hausintern nicht so aufwendig wäre. Ich denke mit Fördergelder für neue Technologien oder einer hohen Einspeisevergütung von BHKW Strom könnte man manche WEG dazu bewegen Geld zu investieren. Das wäre sinnvoll und würde der Energiewende gut tun.
Gerne würde ich mich auch bei Entscheidungen bzgl. dem Gesetz als Fachmann und Mann an der Front mit einbringen ich glaube, dass täte der ganzen Sache gut.

Viele Grüße
Ihr Frank Schmid

econzept Energieplanung GmbH
Wiesentalstr. 29
79115 Freiburg
0761 40 166 39
schmid@econzept.de

6. Kommentar von :Ohne Name

Novellierung des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes

Im Jahre 2011 betrug die Emission von CO2 (Verkehr, Heizen, Stromerzeugung, Industrie) rd. 803 Mio. Tonnen in Deutschland. Das sind rd. 2,4 % des weltweiten Ausstoßes (Quelle Wikipedia). Demnach werden weltweit rd. 33.458 Mio. Tonnen CO2. ausgestoßen. Von den rd. 803 Mio. Tonnen CO2 ist Ba-Wü. für rd. 10 % verantwortlich (80,3 Mio. Tonnen).

Im Jahre 2011 betrug die Emission von CO2 (Verkehr, Heizen, Stromerzeugung, Industrie) rd. 803 Mio. Tonnen in Deutschland. Das sind rd. 2,4 % des weltweiten Ausstoßes (Quelle Wikipedia). Demnach werden weltweit rd. 33.458 Mio. Tonnen CO2. ausgestoßen.

Von den rd. 803 Mio. Tonnen CO2 ist Ba-Wü. für rd. 10 % verantwortlich (80,3 Mio. Tonnen).

Laut Gesetz sind rd. 30 % des CO2 Ausstoßes in Ba-Wü. auf die Heizung und Warmwasserbereitung in Gebäude zurückzuführen. Die sind rd. 24.1 Mio. Tonnen CO2. Laut Begründung des Gesetzes können rd. 15 % der CO2-Emmissionen bei Gebäuden eingespart werden (Die Frage lautet hier, auf was beziehen sich diese 15% Einsparung?). Ich impliziere mal, dass diese 15 % Einsparung insgesamt auf die jährliche CO2 Ausstoßes in Ba-Wü. gemeint sind. Ergo sind dies rd. 12 Mio. Tonnen CO2. Global gesehen werden also rd. 0,036 % des weltweiten CO2 Ausstoßes eingespart.

Falls der Gesetzgeber meint, dass lediglich 15 % von den 24,1 Mio. Tonnen CO2.eingespart werden – was man aus Kontext der Begründung auch herauslesen kann – sind dies eine jährliche Einsparung von rd. 3,6 Mio. Tonnen CO2. Demnach eine globale Einsparung von rd. 0,011 % CO2-Ausstoß.

Ich wusste es, die Bürger des Landes Baden-Württembergs retten mit dieser Maßnahme das Weltklima und zwar entscheidend.

5. Kommentar von :Ohne Name

zu Kommentar 4 und Anmerkung der Redaktion

Sehr geehrte Redaktion, Sie haben natürlich Recht! Aufgrund meiner Begründung habe ich völlig übersehen, meine eigentliche Intention kundzutun. Daher fasse ich kurz und prägnant zusammen: Die Novellierung des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes ist: - unnötig - völlig an den Realitäten vorbei - gängelnd - indoktrinierend Daher: Weg mit dem

Sehr geehrte Redaktion,

Sie haben natürlich Recht!
Aufgrund meiner Begründung habe ich völlig übersehen, meine eigentliche Intention kundzutun.
Daher fasse ich kurz und prägnant zusammen:

Die Novellierung des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes ist:
- unnötig
- völlig an den Realitäten vorbei
- gängelnd
- indoktrinierend

Daher: Weg mit dem Gesetzentwurf!

Danke!

4. Kommentar von :Ohne Name

Beängstigendes und sinnfreies XXL-Weltretter-Umerziehungsprogramm

Mittlerweile finde ich es sehr beängstigend, mit welcher Konsequenz mittlerweile so ziemlich jeder Lebensbereich grün-ideologisch, aber dafür völlig sinnfrei besetzt wird: - Es gibt schon ein Gesetz zu diesem Thema auf Bundesebene?: Egal, die Grünen machen ein Weiteres und noch Schärferes daraus! - Widersprüche zu anderen und

Mittlerweile finde ich es sehr beängstigend, mit welcher Konsequenz mittlerweile so ziemlich jeder Lebensbereich grün-ideologisch, aber dafür völlig sinnfrei besetzt wird:

- Es gibt schon ein Gesetz zu diesem Thema auf Bundesebene?:
Egal, die Grünen machen ein Weiteres und noch Schärferes daraus!
- Widersprüche zu anderen und konkurrierenden Gesetzen?:
Egal, die Grünen kümmert das nicht, denn sie haben ja schließlich die
allein gültige Wahrheit für sich gepachtet!
- Entbürokratisierung?:
Propagieren die Grünen ja so gerne täglich auf's Neue,
aber tatsächlich entsteht exakt das Gegenteil:
Noch mehr Beamtenstellen! Perfekt! Germany 12 points!
- Eigenverantwortliches Handeln des Einzelnen?:
Nach grünem Verständnis darf das auf gar keinen Fall mehr sein!
Dazu muss ein Gesetz her, was alles bis in's Kleinste regelt und Denken
unter Strafe stellt!
- Sinnvoll?:
Nein, aber bei grüner Meinungshoheit darf das keinesfalls hinterfragt
werden!
- Von einer Bevölkerungsmehrheit getragen?:
Nein, aber das interessiert Herrn Kretschmann und seine Mitstreiter
schon lange nicht mehr! Die Grünen haben nun die Macht und das lassen
sie nun jeden schmerzhaft spüren!
- Wirtschaftlich tragbar?:
Wen interessiert das, solange es zumindest die gut situierte grüne Klientel
aus Lehrer, Beamten und anderen Staatsdienern bezahlen kann.
Dort erhöht man sich halt einfach selbst passend die Diäten und Pensionen!
- Wie andere Bevölkerungsschichten die uferlose Regelungswut bezahlen sollen?:
Das kümmert doch grüne Politiker nicht! Einfach noch 'ne neue Steuer
und schon klappt es wieder mit der Finanzierung!
- Wirkliches Ziel?:
Wir steuern direkt auf eine neue DDR mit völliger Überwachung,
Kontrolle, extremem Staatsapparat und auf keinen Fall irgendwelches
selbstständiges eigenverantwortliches Handeln des Einzelnen.
Denken und Meinungsfreiheit wird durch Staatsdoktrin ersetzt.
SED und Honecker lassen grüssen!

Willkommen in der schönen neuen grünen Welt!

Da spricht mir Alexander Marguier von Cicero aus der Seele:
Zitat:
(...)
Politik, das ist für die Grünen vor allem ein groß angelegtes Umerziehungsprogramm (was auch kein Wunder ist für eine Partei, deren Klientel überwiegend aus Lehrern und höheren Beamten besteht). Da ermahnt etwa der nordrhein-westfälische Umweltminister Johannes Remmel sein gefräßiges Volk, nur einmal pro Woche Fleisch zu essen, während seine grüne Ministerkollegin Barbara Steffens ein landesweites Verbot von Raucher-Clubs durchsetzt. Und stets droht die grüne Tugendhaftigkeit, ins Persönlich-Diffamierende zu kippen: Als etwa der CDU-Bundestagsabgeordnete Michael Fuchs im Zuge der Energiewende nicht von seinem Pro-Atom-Kurs lassen wollte, marschierten regelmäßig grüne Demonstranten bei ihm auf – vor seinem Privathaus, wohlgemerkt. So viel zur frommen Legende, die Grünen seien eine liberale Partei.

Sind wirklich alle Grünen so schlimm? Selbstverständlich nicht. Wie in jeder anderen Partei finden sich auch bei ihnen kluge, tolerante, nachdenkliche, sympathische und verantwortungsbewusste Männer und Frauen. Was mich an ihnen stört, sind weder Claudia Roth noch Hans-Christian Ströbele oder der vor Arroganz erstarrte Jürgen Trittin. Sondern die aggressive Dünkelhaftigkeit, mit der sich die Grünen über Andersdenkende erheben.
(...)

Kommentar vom Moderator

Anmerkung der Redaktion

Sehr geehrte Nutzerinnen und Nutzer,

Sinn und Zweck des Beteiligungsportals ist, dass Sie als Bürgerinnen und Bürger Ihre Ideen, Ihren Sachverstand und Ihre Kritik zu Gesetzentwürfen der Landesregierung – im konkreten Fall also zum Entwurf des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes – einbringen können. In der Netiquette heißt es dazu: „Beziehen Sie sich in

Sehr geehrte Nutzerinnen und Nutzer,

Sinn und Zweck des Beteiligungsportals ist, dass Sie als Bürgerinnen und Bürger Ihre Ideen, Ihren Sachverstand und Ihre Kritik zu Gesetzentwürfen der Landesregierung – im konkreten Fall also zum Entwurf des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes – einbringen können. In der Netiquette heißt es dazu: „Beziehen Sie sich in Ihrem Beitrag direkt auf die gestellte Frage oder den zur Diskussion gestellten Inhalt.“

Wir möchten Sie deshalb bitten, Ihre Kommentare auf den Inhalt des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes zu beziehen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Redaktionsteam

Das baden-württembergische Ministerium Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft in Stuttgart.
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