Gesetzentwurf zur Stärkung der Biodiversität
Die wesentlichen Inhalte des Gesetzes:
Umsetzung des Verbots von Pestiziden in ausgewiesenen Naturschutzgebieten und Einhaltung der landesspezifischen Vorgaben des integrierten Pflanzenschutzes in den übrigen Schutzgebieten
Pflanzen und Tiere haben in Naturschutzgebieten künftig Vorrang. Es gilt ein Verbot für alle Pestizide ab dem 1. Januar 2022. Für Härtefälle (insbesondere Existenzgefährdung), bei Kalamitäten (zum Beispiel massiver überregionaler Schädlingsbefall), zum Schutz der Gesundheit (zum Beispiel zur Bekämpfung von Stechmücken und Eichenprozessionsspinnern) und zur Erhaltung der Schutzgebiete (zur Bekämpfung invasiver Arten oder bei prägenden Nutzungsarten, insbesondere zum Schutz der auf die besondere Nutzung angewiesenen spezifischen Tier- und Pflanzengesellschaften) werden Ausnahmen aufgenommen.
In den übrigen Schutzgebieten sollen anstelle eines vollständigen Verbots der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln die Vorgaben des Integrierten Pflanzenschutzes, wie sie in der guten fachlichen Praxis konkretisiert sind, verbindlich vorgeschrieben und auch kontrolliert werden. Die verbindliche Einhaltung dieser Vorgaben soll zu einem vorbildlichen Integrierten Pflanzenschutz führen, der die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf das unbedingt notwendige Maß minimiert. Das im Rahmen des bundesweit geltenden Nationalen Aktionsplans für die nachhaltige Anwendung von Pflanzenschutzmitteln durchgeführte Projekt „Demonstrationsbetriebe“ zeigte, dass bei intensiver Betreuung der Betriebe ein zielgerichteter und reduzierter Pflanzenschutzmitteleinsatz möglich war. Baden-Württemberg war mit einzelnen Obst- und Ackerbaubetrieben an dem Projekt beteiligt und sammelte Erfahrung. Maßnahmen zur kulturspezifischen Förderung von Nützlingen sowie die Verwendung einer Applikationstechnik mit hoher Abdriftminderung erfordern einen Übergangszeitraum von fünf Jahren zur Etablierung.
Ausbau des Anteils der ökologischen Landwirtschaft auf 30 bis 40 % bis zum Jahr 2030
Das Land verpflichtet sich, die Voraussetzungen zu schaffen, den Anteil des ökologischen Landbaus bis 2030 auf 30 bis 40 Prozent zu erhöhen. Das Land muss daher die Rahmenbedingungen so gestalten und Anreize bieten, damit genügend Betriebe bis 2030 freiwillig umstellen. Kein Betrieb wird damit zur Umstellung gezwungen. In den Jahren 2023 und 2027 erfolgt jeweils eine Evaluierung, sodass gegebenenfalls nachgesteuert werden kann. Das Land bietet eine Vielzahl von Beratungsmodulen und Förderangeboten an, um landwirtschaftliche Unternehmen bei der Umstellung zu begleiten und zu unterstützen. Soweit das Land das Ziel nicht erreichen sollte, müssen diese Rahmenbedingungen verbessert werden. Maßgeblich für den Erfolg wird zudem der massive Ausbau der Vermarktung und der Verbraucheraufklärung sein. Die Entwicklung der erforderlichen Nachfrage wird das Land gezielt unterstützen. Nur so lässt sich die Bereitschaft der Verbraucher, aber auch der Großverbraucher wie Kantinen, steigern, einen fairen Preis für biologisch erzeugte Produkte aus Baden-Württemberg zu zahlen und damit den erforderlichen weiteren Ausbau der Marktanteile von biologischen Erzeugnissen zu angemessenen Preisen zu erreichen.
Das Land baut Demonstrationsbetriebe mit vorbildlichen Naturschutzmaßnahmen auf, die als Anschauungsbetriebe für die ökologische und konventionelle Branche dienen.
Die Verpachtung der landeseigenen Flächen im Streubesitz erfolgt vorrangig, aber nicht ausschließlich an ökologisch wirtschaftende Betriebe. Es ist möglich, auf den Flächen beispielsweise künftig auch bestimmte FAKT-Maßnahmen umzusetzen. So können auch konventionelle Betriebe die Flächen weiterhin bewirtschaften und es wird vermieden, dass arrondierte Flächen durch die Regelung aufgeteilt werden.
Reduktion der chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmittel um 40 bis 50 % bis 2030
Es handelt sich um ein politisches Ziel, dem sich die Landesregierung verpflichtet. Das Land muss die Rahmenbedingungen so gestalten, dass das Ziel auch erreicht werden kann. Es gibt somit keine einzelbetriebliche Verpflichtung. Das Land fördert die Anschaffung neuer Technik und baut die Förderung des freiwilligen Verzichts von Pflanzenschutzmitteln stark aus.
Die Reduktion der ausgebrachten Menge an chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln (PSM) soll dabei insbesondere durch folgende Maßnahmen erreicht werden:
- technische Weiterentwicklung,
- Substitution chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel durch biologische Verfahren und Mittel,
- Steigerung des Anteils ökologisch wirtschaftender Betriebe,
- Ausbau des integrierten Pflanzenbaus,
- verstärkte Nutzung resistenter Sorten,
- Verbot von chemisch-synthetischen PSM im Privatbereich,
- Reduktion chemisch-synthetischer PSM im Bereich des Verkehrs (insb. Gleiskörper),
- Ausbau der Förderung zum PSM-Verzicht und verstärkte Nutzung von FAKT und LPR durch die landwirtschaftlichen Betriebe,
- optimierter Einsatz von PSM durch Ausbau der Beratung/Informationsvermittlung,
- Verbot von PSM in Naturschutzgebieten.
Die Zielerreichung wird durch ein Netz an freiwilligen Demonstrationsbetrieben gemessen und regelmäßig evaluiert.
Ein wichtiger Erfolgsfaktor ist dabei auch, ob die Prozessqualität am Markt erfolgreich in Wert gesetzt werden kann. Dazu bedarf es auch einer entsprechenden Unterstützung im Bereich Marketing und Qualitätssicherung entlang den entsprechenden Wertschöpfungsketten, sowohl im Ökolandbau als auch für regionale konventionelle Produkte.
Aufbau eines landesweiten Biotopverbunds auf 15 % der Offenlandfläche der Landesfläche bis 2030
Die Kommunen werden beim Ausbau des Biotopverbundes künftig in die Pflicht genommen. Der Aufbau und die Planung (soweit erforderlich) werden gefördert. So wird landesweit ein Netz von Lebensräumen, die miteinander verbunden sind, entstehen, das den Austausch untereinander ermöglicht. Hierdurch haben die unterschiedlichen Populationen die Chance sich wieder auszubreiten. Ausgleichsmaßnahmen der Kommunen aber auch freiwillige Maßnahmen der Landnutzer gegen Ausgleich über das Förderprogramm für Agrarumwelt, Klima und Tierschutz (FAKT) oder die Landschaftspflegerichtlinie (LPR) und weitere biodiversitätsfördernde Maßnahmen können so optimal aufeinander abgestimmt werden. Es können gezielt Aufwertungen dort stattfinden, wo sie die größte Wirkung entfalten. Die freiwillige Umsetzung durch die Landwirtschaft kann auf die Refugialflächen angerechnet werden.
Schaffung von Refugialflächen auf 10 % der landwirtschaftlichen Flächen
Tiere und Pflanzen brauchen dauerhafte Rückzugs- und Lebensräume auch im Offenland, damit sich die verbliebenen Bestände erholen können. Dazu sollen mittelfristig auf 10 % der landwirtschaftlichen Fläche sogenannte Refugialflächen geschaffen werden, zum Beispiel durch Umsetzung entsprechender FAKT- und LPR-Maßnahmen. Diese sind je landwirtschaftlicher Landnutzungsart auszuweisen und sollen von den landwirtschaftlichen Betrieben auf freiwilliger Basis gegen einen finanziellen Ausgleich erbracht werden. Es wird somit kein Betrieb gegen seinen Willen gezwungen, Refugialflächen auszuweisen. Allerdings hat sich das Land zum Ziel gesetzt, dass auf jedem Betrieb 5 % besonders biodiversitätsfördernde Maßnahmen umgesetzt werden. Hierzu wird das Land die Förderangebote für Refugialflächen attraktiv gestalten, damit die Betriebe auch aus betriebswirtschaftlicher Sicht teilnehmen. Die Anerkennung von Refugialflächen wird durch eine Verwaltungsvorschrift geregelt. Ziel ist es, dass langfristig mehrjährige Maßnahmen dominieren. Im Rahmen der Förderung werden auch zusätzliche Maßnahmen je landwirtschaftlicher Landnutzungsart aufgenommen bzw. ausgebaut und weiterentwickelt. Dabei sind solche Maßnahmen mit einem hohen Wirkungsgrad für die Artenvielfalt besonders vorteilhaft.
Für Streuobstbestände ab einer Größe von 1500 m² gilt ein Erhaltungsgebot. Einzelbäume können wie bisher bewirtschaftet, gefällt und oder nachgepflanzt werden, ohne dass es einer Genehmigung bedarf. Eine Umwandlung eines Streuobstbestandes ist künftig nur dann möglich, wenn die Gründe für die Umwandlung so gewichtig sind, dass der Erhalt dahinter zurückstehen muss. In diesen Fällen erfolgt ein Ausgleich vorrangig durch die Anlage eines neuen Streuobstbestandes. So wird sichergestellt, dass die flächenhafte Inanspruchnahme reduziert wird und die für Baden-Württemberg so prägende Nutzungsform auch künftig erhalten bleibt.
Es soll ein landesweit öffentlich zugängliches und zentrales Kataster für sämtliche Ausgleichsmaßnahmen geschaffen werden. Dies schafft Transparenz und Klarheit über die künftigen Ausgleichsmaßnahmen mit Flächenbezug.
Auch die Kommunen und Privatpersonen werden in die Pflicht genommen. Es wird im Gesetzentwurf klargestellt, dass Schottergärten grundsätzlich keine zulässige Gartennutzung darstellen. Die Lichtverschmutzung durch Beleuchtung im Außenbereich, aber auch im Innenbereich wird, insbesondere durch Vorgaben zur insektenfreundlichen Straßenbeleuchtung und bei der Beleuchtung von öffentlichen Gebäuden, minimiert. Die öffentliche Verwaltung soll ihre Garten- und Parkflächen künftig insektenfreundlich pflegen. Darüber hinaus soll die Nutzung von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln in Privatgärten über den bisherigen Umfang hinaus auch in weiteren Schutzgebieten nach Naturschutzrecht, insbesondere auch Landschaftsschutzgebieten und Naturparken, untersagt werden.
Die Inhalte des Gesetzes setzen die Vereinbarungen zwischen der Landesregierung, den Landnutzerverbänden und dem Trägerkreis des Volksbegehrens „Rettet die Bienen“ um.
Kommentare : zur Stärkung der Biodiversität
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Reduktion PSM
Zum erreichen dieser Ziele im Weinbau ist die offiziele Beratung entscheidend. Diese sollten von den vielen Kontrollaufgaben entastet werden und sattdessen Bindeglied zwischen den Demonstationsbetrieben und allen Winzern vor Ort werden. In den Rebschutzhinweisen muss es eine extra Rubrik PSM-Reduktion geben. Die unabhängige Bioberatung sollte
Zum erreichen dieser Ziele im Weinbau ist die offiziele Beratung entscheidend. Diese sollten von den vielen Kontrollaufgaben entastet werden und sattdessen Bindeglied zwischen den Demonstationsbetrieben und allen Winzern vor Ort werden. In den Rebschutzhinweisen muss es eine extra Rubrik PSM-Reduktion geben.
Die unabhängige Bioberatung sollte allen Winzern zur Verfügung stehen. Die Finanzierung sollte vereinfacht und komplett von Land bezahlt werden.
Siedlungsnahe Schutzgebiete
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte statten Sie die Kommunen und Landkreise mit zusätzlichen finanziellen Mitteln und Personal zur Kommunikation mit den Grundstücksbesitzern und Pächtern in den Schutzgebieten aus. In siedlungsnahen Schutzgebieten ist der Konflikt zwischen Schutzanspruch und privater Nutzung offensichtlich. Viele
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte statten Sie die Kommunen und Landkreise mit zusätzlichen finanziellen Mitteln und Personal zur Kommunikation mit den Grundstücksbesitzern und Pächtern in den Schutzgebieten aus. In siedlungsnahen Schutzgebieten ist der Konflikt zwischen Schutzanspruch und privater Nutzung offensichtlich. Viele Grundstücksbesitzer sind sich sogar den bereits bestehenden(!) Gesetzen nicht bewusst. Es herrscht ein Mangel an Kommunikation zwischen den Grundstücksbesitzern untereinander und behördlichen Ansprechstellen. Auch gibt es eine mangelnde Akzeptanz für eindeutige gesetzliche Regelungen z.B. landwirtschaftlicher Verkehr oder Bauen im Außenbereich. Neue Pächter orientieren sich beim Anlegen ihrer Grundstücke beinahe ausnahmslos an den Freizeitgärten ihrer Nachbarn. Alte Streuobstwiesen und Gemüsegärten werden in steigendem Tempo in Freizeitgärten umgewandelt werden, wenn wenig oder gar nicht kontrolliert und kommuniziert wird. Ein Beispiel für die beschriebenen Zustände liefert das Vogelschutz-, Landschaftsschutz- und FFH- Gebiet Tüllinger Berg. Es sind besonders die siedlungsnahen Schutzgebiete, die sehr viel Potenzial für Konflikte zwischen den verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen bieten.
Wichtig und richtig
Das Gesetzesvorhaben geht naturgemäß natürlich nicht weit genug, ist aber ein enorm großer und wichtiger Satz in die richtige Richtung. Wichtig sind mir noch folgende Punkte: 1. Schutzgebietsstatus haben oftmals gerade für die Offenlandarten keine günstige Lage, da sie teilweise an Waldrändern oder nah an Siedlungen liegen. Für die Feldvögel
Das Gesetzesvorhaben geht naturgemäß natürlich nicht weit genug, ist aber ein enorm großer und wichtiger Satz in die richtige Richtung.
Wichtig sind mir noch folgende Punkte:
1. Schutzgebietsstatus haben oftmals gerade für die Offenlandarten keine günstige Lage, da sie teilweise an Waldrändern oder nah an Siedlungen liegen. Für die Feldvögel wie zum Beispiel das Rebhuhn benötigen wir Flächen verschiedenster Größe, welche sinnvoll zueinander angeordnet sind und den genetischen Austausch gewährleisten.
2. In Zeiten des Klimawandel muss über wichtige Infrastruktur für Streuobstwiesenbesitzer nachgedacht werden. Themen wie Bewässerung von Jungbäumen und Baumschnittabholung wären enorm wichtig, um die heutzutage nicht mehr flächendeckende Ausstattung mit Auto und/oder Anhänger zu konterkarieren. Es ist auch darüber nachzudenken, ob es einen finanziellen Anreiz für das Anlegen oder Übernehmen einer ungepflegten Streuobstwiese geben müsste. Das Thema Selbstversorgung mit Obst muss wieder 'cool' werden.
3. Langfristig muss über das Thema 'Internalisierung externer Kosten' nachgedacht werden. Der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen sollte keine Frage des Willens, sondern eine absolut fundamentale Notwendigkeit politischen Handels sein. Alle Gesetze für mehr Naturschutz schaden kurzfristig gesehen den heimischen Akteueren, da z.B. auf einer für die Natur so wichtigen Brachfläche natürlich keine Lebensmittel angebaut werden können und sich bei einem geschlossenen System die Preise für die auf den verbliebenen Flächen angebauten Lebensmitteln erhöhen müssten (sehr vereinfacht dargestellt). Naturschutz, Klimaschutz, Artenschutz, ... muss sich finanziell lohnen und die Vernichtung von Natur muss richtig viel Geld kosten. Es muss eine unverhandelbare Untergrenze in Hinsicht auf Natur geben, um das Überleben von Arten und im Endeffekt uns Menschen zu gewährleisten. Gute Hinweise sind im Buch 'Die Donut-Ökonomie' von Kate Raworth zu lesen.
4. Über das Ausgleichskataster bin ich persönlich sehr glücklich, wenn es denn hält, was es verspricht. Aus Erfahrung im ehrenamtlichen Naturschutz kann ich sagen, dass nur bei einem absoluten Bruchteil der Maßnahmen die gewünschten Arten vorkommen.
5. Bessere und häufigere Beratung für Landwirte ist unerlässlich, da sich aus meiner Erfahrung nach wie vor ein großer Anteil der Landwirte schlecht beraten sieht in Hinblick auf die Möglichkeiten und Verpflichtungen des Naturschutzes auf ihren Flächen. Das Denken muss dahin gehen, dass Landwirte sich als Nahrungsmittelproduzenten und auch als Erhalter der Artenvielfalt sehen.
6. Artenschutz am Haus müsste wesentlich stärker fokussiert werden und das Roden von Streuobstbeständen für Einfamilienhäuser SOFORT stoppen. Die durchschnittliche Wohnfläche der Deutschen hat sich in den letzten 30 Jahren um ein Drittel erhöht und es gibt stetig mehr Single-Haushalte. Innenverdichtung anstatt das massenhafte Roden von artenreichen Streuobstwiesen, welche auch als Rückzugsort für gestresste Dörfler und Städter fungieren. In Zeiten von Flächenknappheit darf keine Fläche unnötig durch ökologisch völlig wertlose Gärten und immerhin gut sanierte Häuser (allerdings ohne Nistmöglichkeiten für Gebäudebrüter, Fledermäuse, ...) ersetzt werden. Die Wohnungsnot könnte sich zum Teil durch besseres Mangement der vorhandenen Häuser stark lindern lassen, da oftmals nur noch eine ältere Person in einem ganzen Einfamilienhaus wohnt. Hier müssten Anreize zum Auszug geschaffen und gute Alternativen angeboten werden, da dieser Wohnraum dringend von Familien benötigt wird.
Es gäbe noch so viele wichtige Punkte, aber hiermit belasse ich es.
Im Allgemeinen ein sehr motivierendes und Hoffnung machendes Gesetz,
da nun endlich die Dringlichkeit des Artensterbens erkannt wurde und zumindest gewisse Maßnahmen eingeleitet werden.
Liebe Grüeße
Streuobstwiesen als gesetzlich geschützter Biotop
Streuobstwiesen sind wertvolle Kulturbiotope. Sie stellen einen Hotspot der Biodiversität dar und können über 5.000 Tier- und Pflanzenarten wertvollen Lebensraum bieten. Sie müssen bewirtschaftet werden, da sie ohne Nutzung verbuschen und die Hochstammobstbäume vergreisen und absterben. Ein gesetzlicher Schutz ermöglicht es, die Flächen bzw. die
Streuobstwiesen sind wertvolle Kulturbiotope.
Sie stellen einen Hotspot der Biodiversität dar und können über 5.000 Tier- und Pflanzenarten wertvollen Lebensraum bieten. Sie müssen bewirtschaftet werden, da sie ohne Nutzung verbuschen und die Hochstammobstbäume vergreisen und absterben.
Ein gesetzlicher Schutz ermöglicht es, die Flächen bzw. die Flächenkulisse im Land zu erhalten. Es wird niemand an seiner gewohnten extensiven Nutzung dieses Biotoptyps gehindert. Gerade in einem Bundesland wie Baden-Würtemberg mit den größten Streuobstflächen bundesweit sollte es machbar sein, die Streuobstbestände zu schützen und zu erhalten.
Das hier produzierte Obst ist die beste Grundlage für die vielfältigen Streuobstwiesen-Säfte. Jeder kennt sie!
Warum sollten die Hochstammobstbäume gerade 1,60 - 1,80 m Stammhöhe besitzen?
Hochstammobstbäume werden auf Sämlingsunterlagen angezogen, die starkwachsende Bäume ergeben. Diese Bäume können 80-100 Jahre alt werden, z.T. auch viel älter. Gerade diese älteren Bäume sind landschaftsprägend, groß, weit ausladend. Aber auch dadurch bieten sie den vielen Tieren Lebensraum. Ein Specht z.B. kann in einen Niederstamm keine Höhle bauen, da diese Bäume viel zu schwach wachsen und auch nicht alt werden. In den großen Kronen sind oft Vogelnester zu finden.
Die Stammhöhe von mindestens 1,60 m und besser 1,80 m bringt die Sicherheit, dass diese Bäume die gewünschte Biotopfunktion als Lebensraum ausbilden. Weiterhin sind die Streuobstwiesen mit Hochstammobstbäumen leichter bewirtschaftbar, was für Landwirte auch wichtig ist.
Naturschutz - als geschützter Biotop- und Bewirtschaftung - landwirtschaftliche/obstbauliche Nutzung - schließen sich nicht aus. Sie bedingen einander.
Nur durch Nutzung kann dieser Biotoptyp erhalten werden! Das beinhaltet aber auch unbedingt die Nachpflanzung von Hochstammobstbäumen.
Hochstamm Streuobstbäume
Zu folgenden Punkten im Gesetzentwurf möchten wir Stellung beziehen und um entsprechende Berücksichtigung im Gesetz bitten: Zu 8.: Einfügung des § 33a im Dokument Begründung-NatSchG_LLG_AendG Hierin steht der Satz: „Üblicherweise haben die hochstämmigen Streuobstbäume eine Stammhöhe von mindestens 140 cm“. Dieser Definition widersprechen wir
Zu folgenden Punkten im Gesetzentwurf möchten wir Stellung beziehen und um entsprechende Berücksichtigung im Gesetz bitten:
Zu 8.: Einfügung des § 33a im Dokument Begründung-NatSchG_LLG_AendG
Hierin steht der Satz: „Üblicherweise haben die hochstämmigen Streuobstbäume eine Stammhöhe von mindestens 140 cm“.
Dieser Definition widersprechen wir ausdrücklich! Sie entspricht weder der historisch gewachsenen landwirtschaftlichen Nutzung noch einer zukunftsfähigen Dauergrünlandnutzung. Wenn eine landwirtschaftliche Nutzung als Dauergrünland sinnvoll durchführbar sein soll, ist von einer Stammhöhe von mindestens 1,6 m auszugehen, bei heute üblichen Maschinen eher von mindestens 1,8 m.
Daher sollte in der Begründung unbedingt formuliert werden:
"Hochstämmige Streuobstbäume haben eine Stammhöhe von mindestens 160 cm".
Des Weiteren findet sich anschließend der Satz: „Charakteristisch für Streuobstbestände ist die regelmäßige Unternutzung als Dauergrünland“. In diesen sollte der Begriff naturverträglich aufgenommen werden zu: „Charakteristisch für Streuobstbestände ist die regelmäßige, naturverträgliche Unternutzung als Dauergrünland“.
Die außerordentliche Biodiversität der Streuobstwiesen ist wesentlich von einer naturverträglichen Grünlandnutzung mit artenreichen Wiesen oder Weiden abhängig. Deshalb sollte im Gesetz die naturverträgliche Grünlandnutzung in die Definition aufgenommen werden. Nutzungen wie Mähen ohne Abräumen und hochfrequentes Mulchen sind nicht erstrebenswert und über Förderungen, in Schutzgebieten auch über Verbote so weit wie möglich zu verhindern. Die traditionelle Heu- und Öhmdbereitung auf der Mähfläche ist wegen der dabei erfolgenden Samenreife und des Samenausfalles vieler Arten und der dadurch gewährleisteten Erhaltung der Pflanzenartenvielfalt zu fordern und zu fördern.
Für nichtlandwirtschaftliche Streuobstnutzer, welche den Grünlandaufwuchs nicht in der Tierhaltung verwerten können, sind kostenfreie Möglichkeiten der Abnahme des Mahdgutes zur Kompostierung oder energetischen Nutzung zu schaffen.
Was derzeit noch fehlt, ist eine Förderung der Streuobst-Vermarktung. So sinnvoll und wünschenswert eine Unterschutzstellung von Streuobstbeständen ist, so wird die Erhaltung dieser wertvollen Landschaften nur möglich sein, wenn die Streuobst-Vermarktung auch gesetzlich analog zur Vermarktung von Bio-Lebensmitteln geregelt und gefördert wird.
Für Rückfragen und einen fachlichen Austausch stehen wir gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Unterzeichner des vorliegenden Briefs:
Prof. Dr. em. Reinhard Böcker; Institut für Landschafts- und Pflanzenökologie, Universität Hohenheim
Prof. Dr. Ingo Grass, Fachgebiet Ökologie Tropischer Agrarsysteme Institut für Tropische Agrarwissenschaften (Hans-Ruthenberg-Institut), Universität Hohenheim
Prof. Dr. Lars Krogmann, Fachgebiet Systematische Entomologie, Universität Hohenheim
Prof. Dr. Klaus Schmieder, Institut für Landschafts- und Pflanzenökologie, UniversitätHohenheim
Prof. Dr. Frank Schurr, Institut für Landschafts- und Pflanzenökologie, UniversitätHohenheim
Prof. Dr. Johannes Steidle, Institut für Zoologie, Fachgebiet Tierökologie, UniversitätHohenheim
Unabhängige Wissenschaftler zu Wort kommen lassen
Vor Inkrafttreten des Biodiversitätsstärkungsgesetz muss auf unseren Feldern und Obstplantagen eine Erhebung des Ist-Zustandes der Biodiversität( Fauna u Flora) gemacht werden. So ist es nur möglich eine Veränderung festzustellen. Momentan ist eine vermehrte Anzahl an Insekten feststellbar ( jeder Autofahrer kann es bestätigen). Wie ist dass
Vor Inkrafttreten des Biodiversitätsstärkungsgesetz muss auf unseren Feldern und Obstplantagen eine Erhebung des Ist-Zustandes der
Biodiversität( Fauna u Flora) gemacht werden. So ist es nur möglich eine Veränderung festzustellen. Momentan ist eine vermehrte Anzahl an Insekten feststellbar ( jeder Autofahrer kann es bestätigen). Wie ist dass möglich ? Vielleicht ist doch nicht die Landwirtschaft alleiniger Verantwortlicher für das Artensterben. Wir denken, dass viele Faktoren zum Artensterben beitragen, die bitte berücksichtigt werden sollten. Unabhängige, ehrliche Wissenschaftler sollten zu Wort kommen.
Streuobstbestände schützen durch finanzielle Anreize nicht durch Verbote
Eine Unterschutzstellung von Steuobstbeständen schadet diesen mehr, als sie nützt. Durch den hohen Wertverlust vieler Flächen und die nur sehr wenig belastbaren Ausnahmen wird eine große Unsicherheit bei den Eigentümern entstehen. Bitte lernen Sie aus den Beispiel des bayerischen Volksbegehrens. In Baden-Württemberg ist aufgrund der strengeren
Eine Unterschutzstellung von Steuobstbeständen schadet diesen mehr, als sie nützt.
Durch den hohen Wertverlust vieler Flächen und die nur sehr wenig belastbaren Ausnahmen wird eine große Unsicherheit bei den Eigentümern entstehen.
Bitte lernen Sie aus den Beispiel des bayerischen Volksbegehrens.
In Baden-Württemberg ist aufgrund der strengeren Vorgaben (kleinere Fläche, keine Abstandsregel, weniger Ausnahmen) mit einem noch größeren "Ankündigungseffekt" (so nennt es das MLR in einer Stellungnahme) gesprochen.
Vor allem im Bereich von Wohn- und Gewerbegebieten wird das der Fall sein und auch regelmäßig Ausnahmen geben, die eine Entfernung der Bäume ermöglicht.
Wünschenswerte Strukturen müssen ausreichend gefördert werden, damit sie wirtschaftlich interessant sind. Nur so lassen sich diese sinnvoll schützen und auch vermehren.
Ein Verbot kann bestenfalls den aktuellen Bestand schützen und auch das wird es nicht schaffen.
Zeit nehmen
Nicht erst seit der aktuellen Krise setzen sich Landwirte für eine höhere Wertschätzung der heimischen Landwirtschaft und eine ausreichende Lebensmittelversorgung aus unserem Land ein. Im Wohlstand der letzten Jahrzehnte wurden diese Warnungen oftmals nicht ernst genommen und die Sicherstellung der Lebensmittelproduktion anderen Zielen
Nicht erst seit der aktuellen Krise setzen sich Landwirte für eine höhere Wertschätzung der heimischen Landwirtschaft und eine ausreichende Lebensmittelversorgung aus unserem Land ein.
Im Wohlstand der letzten Jahrzehnte wurden diese Warnungen oftmals nicht ernst genommen und die Sicherstellung der Lebensmittelproduktion anderen Zielen untergeordnet.
Nun wird jedem klar, dass wir vor Krisen nicht geschützt sind und gute und leistungsfähige Landwirtschaft auch für Industrieländer von großer Bedeutung ist. Dabei sind eine leistungsfähige Landwirtschaft und zielführender Artenschutz keine Gegensätze.
Auch aufgrund der Erfahrungen aus der Krise muss der Gesetzesentwurf nochmal ernsthaft geprüft. Es gilt die Bedenken der Landwirtschaft ernst zu nehmen und gemeinsam ohne Zeitdruck für Artenschutz UND Landwirtschaft zielführende Lösungen zu erarbeiten.