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Lärmaktionsplan

Stellungnahme

Das Ministerium für Verkehr nimmt zusammenfassend wie folgt Stellung zu den eingegangenen Kommentaren zum Entwurf des Lärmaktionsplans Baden-Württemberg 2024:

Sehr geehrte Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Öffentlichkeitsbeteiligung,

vielen Dank für Ihre rege Mitwirkung am Entwurf zum Lärmaktionsplan Baden-Württemberg 2024. Insgesamt gab es 135 Kommentare zum Lärmaktionsplan über das Beteiligungsportal Baden-Württemberg. Diese wurden mit knapp 5.395 Bewertungen versehen. Jeden Ihrer Kommentare haben wir uns angesehen und geprüft, ob wir die enthaltenen Vorschläge in den Plan (PDF) aufnehmen können.

Viele der Kommentare lieferten Anregungen für örtliche Lärmschutzmaßnahmen gewissermaßen „vor der eigenen Tür“. Die Beseitigung örtlicher Lärmschwerpunkte ist indes Gegenstand lokaler Maßnahmenplanung. Diese liegt im Aufgabenbereich der Lärmaktionsplanung von Städten und Gemeinden sowie der örtlich zuständigen Straßenverkehrs- und Straßenbaubehörden. Der Lärmaktionsplan Baden-Württemberg hat hingegen Maßnahmen auf Landesebene zum Inhalt. Die Vorschläge, die im landesweiten Lärmaktionsplan nicht berücksichtigt werden konnten, leiten wir an die zuständigen Stellen weiter.

Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung

Mehr als die Hälfte aller Vorschläge aus der Öffentlichkeitsbeteiligung betrafen Geschwindigkeitsbeschränkungen und eine verstärkte Verkehrsüberwachung sowie -kontrolle. Insbesondere konkrete Festlegungen von Geschwindigkeitsbeschränkungen aus Gründen des Lärmschutzes sind den Lärmaktionsplänen der Städte und Gemeinden vorbehalten. Ungeachtet dessen können die Verkehrsbehörden aufgrund ihrer Zuständigkeit für das Straßenverkehrsrecht auch unabhängig von Lärmaktionsplänen tätig werden. Das Ministerium für Verkehr trägt in seiner Zuständigkeit dazu bei, die Umsetzung von straßenverkehrsrechtlichen Maßnahmen aus Gründen des Lärmschutzes (insbesondere Geschwindigkeitsbeschränkungen) landesweit im Rahmen der bundesrechtlichen Vorgaben zu erleichtern und zu harmonisieren. Beispiele hierfür sind die Absenkung der Eingriffsschwelle für innerörtliche Geschwindigkeitsbeschränkungen (vergleiche Kapitel 3.1.3 des Lärmaktionsplans (PDF) und der Wegfall des Zustimmungserfordernisses der höheren Straßenverkehrsbehörde (vergleiche Kapitel 3.1.5).

Ein Fünftel der Kommentare und Stellungnahmen enthielten den Wunsch nach einer Neugestaltung der bestehenden Rechtslage zum Schutz vor Verkehrslärm. So wurde in vielen Kommentaren eine Anpassung zulassungsrechtlicher Regelungen gefordert, damit Fahrzeuge leiser werden. Viele Kommentierende mahnten zudem Erleichterungen bei der Umsetzung lärmmindernder Maßnahmen an, darunter sind auch Forderungen, wonach Städten und Gemeinden ein breiterer Entscheidungsspielraum zur Bewältigung von Verkehrslärm zukommen soll. Das Land unterstützt diese Forderungen. Das Ministerium für Verkehr setzt sich für eine Reform des nationalen Straßenverkehrsrechts (StVO-Novelle) sowie eine Weiterentwicklung der europäischen Zulassungs- und Genehmigungsregelungen für Fahrzeuge im Sinne des Lärmschutzes gegenüber dem Bund und der Europäischen Union ein (vergleiche Kapitel 4.2).

Sonstige aktive Lärmminderungsmaßnahmen direkt an der Lärmquelle oder auf dem Ausbreitungsweg (zum Beispiel Lärmschutzwände) oder passive Maßnahmen wie Lärmschutzfenster hatten einen Anteil von etwa 25 Prozent. Über das Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) fördert und unterstützt das Land Städte, Gemeinden und Landkreise auf vielfältige Art und Weise bei straßenbaulichen Maßnahmen zum Schutz vor Lärm und zur Verkehrsberuhigung ebenso wie bei der Schaffung verkehrsberuhigter Ortsmitten, wodurch die Aufenthaltsqualität erhöht und der Lärm reduziert wird (vergleiche Kapitel 3.1.1). Durch sein bauliches Lärmsanierungsprogramm trägt das Land dazu bei, Lärmschwerpunkte durch aktive straßenbauliche Maßnahmen oder passive Schutzmaßnahmen zu entschärfen (vergleiche Kapitel 3.1.2).

Bedeutung des ÖPNV

Der Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart GmbH (VVS) wies in ihrer Stellungnahme auf die Bedeutung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) hin und regte unter anderem an, den ÖPNV als wichtigen Baustein des Umweltverbundes stärker herauszuarbeiten. Die Anregungen wurden aufgenommen und Kapitel 3.1.7 sowie Kapitel 3.1.8 entsprechend ergänzt.

Auffallend viele Kommentare benannten Motorradlärm als eine besonders störende Lärmquelle im Straßenverkehr. Mit 38 Nennungen lag der Motorradlärm noch vor den Beeinträchtigungen durch den allgemeinen Straßenverkehrslärm (32 Nennungen). Das Ministerium für Verkehr setzt sich seit Jahren aktiv für einen verbesserten Schutz vor Motorradlärm ein. In Kapitel 3.1.9 sind die Aktivitäten des Landes beispielsweise im Rahmen der Initiative Motorradlärm dargestellt. Die Öffentlichkeitsbeteiligung bestätigt, dass Motorradlärm das Leben vieler Menschen insbesondere in landschaftlich reizvollen Gebieten beeinträchtigt. Gemeinsam mit den Straßenverkehrsbehörden arbeitet das Ministerium für Verkehr daher an einem Leitfaden, um die Umsetzung von lärmmindernden Maßnahmen an Motorradlärmschwerpunkten zu vereinfachen und so die Bevölkerung vor Motorradlärm zu schützen. Kapitel 3.1.9 wurde entsprechend ergänzt.

Weiter genannt werden Lärm durch Schwerlastverkehr/Lastkraftwagen (LKW) (17 Nennungen) und durch laute Sportwagen sowie Quads (19 Nennungen). Auch hier sind vor allem Anpassungen zulassungsrechtlicher Regelungen erforderlich, damit diese Fahrzeuge leiser werden.

Strategie und bereits erzielte Erfolge konsequent fortsetzen

Insgesamt wird deutlich, dass die ergriffenen und durch das Ministerium für Verkehr umsetzbaren Maßnahmen zum Schutz vor Lärm die wesentlichen Anliegen aus der öffentlichen Beteiligung berücksichtigen. Auch die Strategie, erfolgreiche Lärmminderungsmaßnahmen beizubehalten und sich für ihre vereinfachte Umsetzung sowie für verbesserte rechtliche Rahmenbedingungen zum Schutz vor Lärm einzusetzen, erhielt Zustimmung im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung. Die nach wie vor viel zu hohe Anzahl lärmbetroffener Menschen und die Rückmeldungen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung bestärken das Ministerium für Verkehr, diese Strategie und die bereits erzielten Erfolge konsequent fortzusetzen.

Den Lärmaktionsplan Baden-Württemberg 2024 können wir dank Ihrer Mitwirkung nun abschließen. Damit setzen wir die europäischen Vorgaben für den Umgebungslärm um. Der Lärmaktionsplan ist seit Inkrafttreten am 2. Juli 2024 online (PDF) abrufbar.

Wir danken Ihnen für Ihr Mitwirken am Plan und Ihren Beitrag für eine leisere Mobilität in ganz Baden-Württemberg.

Ihr

Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg

Pressemitteilung vom 2. Juli 2024: Landesweiter Lärmaktionsplan bringt mehr Schutz für Betroffene

Ministerium für Verkehr: Lärmaktionsplan Baden-Württemberg 2024