Menschen mit Behinderungen

Arbeitsgruppe „Bildung und Kultur“

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Dieses Diskussionspapier beruht auf den Ergebnissen der ersten beiden Arbeitsgruppen-Phasen zum Thema Bildung und Kultur im Rahmen des Beteiligungsprozesses zur Fortschreibung des Landesaktionsplans (LAP) zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Baden-Württemberg.

Die Bearbeitung und Zusammenstellung der Ergebnisse erfolgten in folgenden Schritten:

  • Zusammenfassung der Ergebnisse aus Prozessphase 1 und 2
  • Doppelungen zusammenfassen
  • Abschnitte gliedern
  • Einzelbeispiele streichen
  • Zustandsbeschreibungen in Forderungen verwandeln
  • Allgemeine Aussagen werden im Themenbereich „Übergreifende Themen“ gebündelt.
  • Wenn Themen in mehreren oder allen Arbeitsgruppen genannt werden, sollen sie in ein allgemeines Grundsatzkapitel zu Beginn aufgenommen werden.

Sie konnten die Ergebnisse bis zum 14. Januar 2023 kommentieren.

Kommentare : zur Arbeitsgruppe „Bildung und Kultur“

Die Kommentierungsphase ist beendet. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

13. Kommentar von :Rena W.

Berufsschule

Es muss in Baden-Württemberg die Möglichkeit geschaffen werden, dass zieldifferenter Unterricht in Berufsschulen eingeführt und selbstverständlich ist

1. Kommentar von :LAG Selbsthilfe Bärbel Kehl-Maurer

Schulbegleitung

Damit SchülerInnen in den Regelschulen unterrichtet werden können, ist es wichtig, dass die Eltern unbürokratisch eine Schulbegleitung beantragen können. Eine verlässliche und qualitätsgesicherte Gestaltung und Finanzierung der Schulbegleitung muss gesichert sein!

Damit SchülerInnen in den Regelschulen unterrichtet werden können, ist es wichtig, dass die Eltern unbürokratisch eine Schulbegleitung beantragen können.

Eine verlässliche und qualitätsgesicherte Gestaltung und Finanzierung der Schulbegleitung muss gesichert sein! Begleitung und Unterstützung der Eltern und Lehrer ist erforderlich, u.a. durch vereinfachte Verfahren und die Genehmigung für 2 Jahre.
Maßnahmen: Qualifizierung von Schulbegleitern / Pool an den Schulen einrichten / den Schulen Budget zur Verfügung stellen, damit Differenzierungsgruppen möglich sind.

14. Kommentar von :Rena W.

Ressourcenverteilung

Es ist notwendig, die Verteilung der Ressourcen in den Blick zu nehmen. Wir können uns ein Parallelsystem schlicht gesellschaftlich, menschlich und kostenverträglich nicht mehr leisten. Es ist nicht nachvollziehbar, dass immense Kosten in die Schülerbeförderung von Kindern mit Behinderungen quer durch den Landkreis oder Stuttgart finanziert werden,

Es ist notwendig, die Verteilung der Ressourcen in den Blick zu nehmen. Wir können uns ein Parallelsystem schlicht gesellschaftlich, menschlich und kostenverträglich nicht mehr leisten. Es ist nicht nachvollziehbar, dass immense Kosten in die Schülerbeförderung von Kindern mit Behinderungen quer durch den Landkreis oder Stuttgart finanziert werden, anstatt in einen Ausbau der Inklusion in Wohnortnähe zu investieren. Den Kindern und Familien werden lange Schulwege und Exklusion zugemutet, anstatt ihnen vor Ort ein adäquates Angebot und gemeinsames Aufwachsen zu ermöglichen.

20. Kommentar von :ohne Name 38317

Inklusion in Kitas: Umsetzung des KJSG

konkrete Umsetzung in BW: §22 "Sofern Kinder mit und ohne Behinderung gemeinsam gefördert werden, arbeiten die Tageseinrichtungen für Kinder und Kindertagespflege und der Träger der öffentlichen Jugendhilfe mit anderen beteiligten Rehabilitationsträgern zusammen. " §22a SGB VIII „(4) Kinder mit Behinderungen und Kinder ohne

konkrete Umsetzung in BW:

§22
"Sofern Kinder mit und ohne Behinderung gemeinsam gefördert werden, arbeiten die Tageseinrichtungen für Kinder und Kindertagespflege und der Träger der öffentlichen Jugendhilfe mit anderen beteiligten Rehabilitationsträgern zusammen. "

§22a SGB VIII
„(4) Kinder mit Behinderungen und Kinder ohne Behinderungen sollen gemeinsam gefördert werden. Die besonderen Bedürfnisse von Kindern mit Behinderungen und von Kindern, die von Behinderung bedroht sind, sind zu berücksichtigen.“

§ 24 Rechtsanspruch für jedes Kind!

18. Kommentar von :ohne Name 44449

Förderschwerpunkt GENT Schulabschluß

- Bereits bei der Festlegung des Förderschwerpunktes sollten die Eltern über die Konsequenzen dieser Festlegung klar aufgeklärt werden, dass z.B. aktuell KEIN Schulabschluss mit FS GENT aktuell vorgesehen ist! - Ein Schulabschluss für FS GENT sollte implementiert werden, damit auch diese Kinder ein Ziel haben, bzw. die schulische Leistung

- Bereits bei der Festlegung des Förderschwerpunktes sollten die Eltern über die Konsequenzen dieser Festlegung klar aufgeklärt werden, dass z.B. aktuell KEIN Schulabschluss mit FS GENT aktuell vorgesehen ist!
- Ein Schulabschluss für FS GENT sollte implementiert werden, damit auch diese Kinder ein Ziel haben, bzw. die schulische Leistung entsprechend gewürdigt wird.

19. Kommentar von :ohne Name 44449

Festlegung Förderschwerpunkt im Vorschulalter

Die Erstellung des Gutachtens zur Festlegung des Förderschwerpunktes sollte von einem neutralen Gutachter vorgenommen werden und nicht von Sonderpädagogen der SBBZ. Daher ist die Schaffung einer neutralen Stelle für Gutachten erforderlich.

17. Kommentar von :Rena W.

Ausbau der Ferienbetreuung und außerschulischer Angebote

Die Landesregierung setzt sich aktiv dafür ein, dass sich alle Schulkindergärten und SBBZ unabhängig von der Trägerschaft hinsichtlich der Ferienbetreuung und außerschulischer Angebote am Regelsystem orientieren.

7. Kommentar von :Martin Schüler

Einzelforderungen im Themenbereich Schule

-Weiterentwicklung der regionalen Schulentwicklung im Bereich der SBBZ, um eine inklusive Schullandschaft zu ermöglichen.
-Klare Ressourcenbenennungen für Schulen, die inklusiv arbeiten.
- Jede Schule muss inklusiv werden.

8. Kommentar von :Kai Vajen

Anrechnungsstunde für Absprachen in multiprofessionellen Teams

Multiprofessionelle Teams in der inklusiven Bildung bedürfen regelmäßiger und detaillierter Absprachen über gemeinsame Inhalte, Ziele und Vorgehensweisen. Insbesondere für Regelschullehrer bedeutet dies einen Mehraufwand, den sie vor der Inklusion nicht hatten. Diese Absprachen müssen als zusätzliche Arbeitsbelastung für die

Multiprofessionelle Teams in der inklusiven Bildung bedürfen regelmäßiger und detaillierter Absprachen über gemeinsame Inhalte, Ziele und Vorgehensweisen.
Insbesondere für Regelschullehrer bedeutet dies einen Mehraufwand, den sie vor der Inklusion nicht hatten.
Diese Absprachen müssen als zusätzliche Arbeitsbelastung für die Regelschullehrer*innen anerkannt werden und im Deputat mit einer Anrechnungsstunde ausgeglichen werden.

Kai Vajen
Sonderschullehrer

16. Kommentar von :Rena W.

Stipendien

Die Förderung junger Künstler*innen mit Behinderungen muss wirksam im Rahmen eines Stipendienprogramms für alle Hochschulen mit Blick auf Kunst, Theater, Musik und Literatur gefördert werden. Für sie gestaltet sich der Zugang zum Studium immer noch mit vielen Hürden, weshalb sie diesen Weg oftmals nicht gehen. Die Stipendien beschränken sich damit

Die Förderung junger Künstler*innen mit Behinderungen muss wirksam im Rahmen eines Stipendienprogramms für alle Hochschulen mit Blick auf Kunst, Theater, Musik und Literatur gefördert werden. Für sie gestaltet sich der Zugang zum Studium immer noch mit vielen Hürden, weshalb sie diesen Weg oftmals nicht gehen. Die Stipendien beschränken sich damit bewusst auf Künstler*innen mit Behinderungen, um ihnen Chancen zu eröffnen und nachhaltige Wirkung zu erzielen.

Ergebnisse der weiteren Arbeitsgruppen