Häufig gestellte Fragen und Antworten zum Beteiligungsprozess für das Landeskonzept Mobilität und Klima.
Im Verkehrssektor werden die Klimaschutzziele noch nicht erreicht. Um das zu ändern, legt das Landeskonzept Mobilität und Klima Maßnahmen fest, die dazu beitragen den CO2-Ausstoß zu senken. Bis 2030 soll der CO2-Ausstoß im Verkehrssektor um 55 Prozent gegenüber 1990 gesenkt werden. An der Diskussion der Maßnahmen können sich Bürgerinnen und Bürger ebenso wie Kommunen, Unternehmen und Verbände beteiligen. Denn die Verkehrswende in Baden-Württemberg gelingt nur, wenn alle an einem Strang ziehen und niemand vergessen wird.
Im Herbst 2022 führte das Ministerium für Verkehr verschiedene Formate der Öffentlichkeitsbeteiligung durch. Im sogenannten Mobilitätsrat diskutierten zufällig ausgewählte Bürgerinnen und Bürger das Konzept. Parallel fand eine Online-Beteiligung über das Beteiligungsportal des Landes statt. Verbände waren ebenfalls dazu aufgerufen, ihre Impulse in Workshops einzubringen und eigene Beiträge für die Umsetzung zu formulieren.
Die Bewertungen der Bürgerinnen und Bürger aus der Online-Beteiligung sowie die im Mobilitätsrat formulierten Kommentare und Anmerkungen zum Landeskonzept Mobilität und Klima werden dem Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg übergeben. Sie sind ein wichtiger Bestandteil für die weitere Ausarbeitung des finalen Landeskonzeptes, das 2023 vom Landeskabinett verabschiedet werden soll. Die Auswertung der Online-Umfrage ist erfolgt, die Ergebnisse sind auf dem Beteiligungsportal einsehbar und im Rahmen einer Ergebnispräsentation (PDF) zusammengefasst.
Im Rahmen der Online-Umfrage konnten Bürgerinnen und Bürger bewerten, wie geeignet sie die verschiedenen Maßnahmen für eine Verkehrswende in Baden-Württemberg finden und wie hoch sie den Kommunikationsbedarf dazu einschätzen. So hatten alle interessierten Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit zum Landeskonzept beizutragen. Bei der Auswertung der Ergebnisse (PDF) konnten Meinungsbilder zwischen verschiedenen Bevölkerungsgruppen verglichen werden.
Ein Mobilitätsrat ist eine Gruppe von Bürgerinnen und Bürgern, die sich an der Diskussion zum Landeskonzept Mobilität und Klima beteiligen. Insgesamt gibt es vier Gruppen in den vier Regierungsbezirken Baden-Württembergs: Freiburg, Karlsruhe, Stuttgart und Tübingen. Jede Gruppe besteht aus 20 zufällig ausgelosten Bürgerinnen und Bürgern sowie aus fünf interessierten Bürgerinnen und Bürgern, die sich für das Vorhaben beim Ministerium für Verkehr beworben haben und ausgelost wurden. Als Alltagsexpertinnen und -experten bringen sie ihre persönlichen Erfahrungen, Erkenntnisse und Ideen in das Landeskonzept Mobilität und Klima ein. Am Ende formulieren sie Kommentare und Anmerkungen zum Landeskonzept, die an die Politik übergeben werden.
Ministerium für Verkehr: So gestalten Bürgerinnen und Bürger mit
Die Themen Mobilität und Verkehrswende betreffen sehr viele Menschen in Baden-Württemberg – ob in der Stadt oder auf dem Land, ob jung oder alt, alle Geschlechter und so weiter. Dieser Vielfalt möchten wir eine Stimme geben. Die Praxis zeigt uns, dass zufällig ausgewählte Personen die Vielfalt der Gesellschaft sehr gut darstellen. Daher ist ein Teilnahmeverfahren per Los sinnvoll. Es gibt viele Beispiele, in denen Bürgerräte oder Bürgerforen Politik und Verwaltung kompetent beraten.
Das in Baden-Württemberg geltende Gesetz über die Dialogische Bürgerbeteiligung definiert Beteiligung als eine öffentliche Aufgabe. Laut Gesetz liegt die Durchführung von Beteiligungsprozessen also im öffentlichen Interesse. Das Gesetz gestattet damit dem Ministerium für Verkehr, auf Meldedaten zurückzugreifen, um Menschen zufällig auszuwählen und anzuschreiben. Wenn sich mehr Personen auf die Einladung zum Mobilitätsrat zurückmelden als teilnehmen können, wird eine Auswahl nach soziodemographischen Merkmalen vorgenommen (dazu gehören Geschlecht, Alter, Bildungsabschluss und Migrationshintergrund). Ziel der Auswahl ist es, dass die Teilnehmenden am Mobilitätsrat annähernd die Gesellschaft widerspiegeln. Stehen mehrere Personen mit bestimmten Merkmalen zur Auswahl, entscheidet das Los.
Das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg hat den Mobilitätsrat initiiert und begleitet ihn fortlaufend. Die Expertinnen und Experten für Bürgerbeteiligung der ifok GmbH unterstützen das Ministerium bei der Moderation und Durchführung.
Die Zufallsauswahl wird vom Dienstleister ifok GmbH im Auftrag des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg durchgeführt. Bürgerinnen und Bürger, die einen Einladungsbrief erhalten haben, können sich unter Angabe ihrer persönlichen Daten registrieren. Die Daten werden zur Durchführung der Veranstaltung an ifok GmbH weitergegeben und selbstverständlich DSGVO-konform behandelt.
Im Rahmen der Umfrage werden keine personenbezogenen Daten erhoben. Ihre Antworten werden vertraulich behandelt und sind nicht auf Ihre Person zurückzuführen. Um die Meinungsbilder verschiedener Bevölkerungsgruppen vergleichen zu können, fragen wir nach Hintergrundinformationen wie zum Beispiel Ihrer Altersgruppe oder der Postleitzahl Ihres Wohnortes. Selbstverständlich haben Sie aber die Möglichkeit, diese Fragen nicht zu beantworten. Alle Angaben sind freiwillig.