Online-Kommentierung
Mit der Änderung des Schulgesetzes sollen die Sprachfördergruppen ebenso wie die Juniorklassen als Kernelemente des Sprachförderkonzepts „SprachFit“ etabliert werden.
Weitere Informationen aus dem Vorblatt des Gesetzentwurfs
Sprachfördergruppen sowie Juniorklassen werden als wesentliche Bausteine des Sprachförderkonzepts „SprachFit“ gesetzlich verankert und die Bedingungen für ihre Einrichtung ebenso wie die entsprechenden Besuchspflichten und ihre Voraussetzungen geregelt. Die Grundschulförderklassen werden aufgehoben, die Möglichkeit der Zurückstellung vom Schulbesuch entfällt für Kinder mit der Verpflichtung, die Juniorklasse zu besuchen.
Der Bildungsgang des allgemein bildenden Gymnasiums der Normalform wird auf neun Jahre verlängert und damit die Möglichkeit für eine Anreicherung mit neuen Innovationselementen geschaffen.
Der Auftrag der auf der Grundschule aufbauenden Schulen wird angepasst, um ihre Attraktivität für leistungsstärkere Schülerinnen und Schüler zu erhalten.
Das Übergangsverfahren von der Grundschule auf die weiterführende Schule wird durch die Einbeziehung der Kompetenzmessung valider und damit passgenauer ausgestaltet. Voraussetzung für die Aufnahme in das allgemein bildende Gymnasium wird künftig eine pädagogische Gesamtwürdigung durch die Klassenkonferenz oder die erfolgreiche Teilnahme an einer zentral bereit gestellten Kompetenzmessung sein. Zusammen mit dem Elternwunsch basiert die Schulartwahl damit auf drei Elementen, von denen zwei erfüllt sein müssen.
Für den Fall, dass keine der genannten Voraussetzungen dem Elternwunsch entspricht, wird die Möglichkeit geschaffen, durch einen Potentialtest zusätzliche Orientierung zu erhalten und zugleich die Aufnahmevoraussetzung für das Gymnasium zu erfüllen.
Pädagogische Fachverfahren sollen über die vorhandene Nutzer- und Zugangsverwaltung der Digitalen Bildungsplattform SCHULE@BW erreichbar sein.
Die Auskunftspflichtigen, die zu erhebenden Daten und Hilfsmerkmale und der Erhebungsstichtag für die Ganztagsausbaustatistik werden bestimmt und die Ermächtigungsgrundlage für die erforderliche Rechtsverordnung geschaffen.
Keine.
Durch die Implementierung des Sprachförderkonzepts „SprachFit“ mit den Sprachfördergruppen sowie den Juniorklassen, den neunjährigen Bildungsgang am Gymnasium mit seinen nicht im Schulgesetz verankerten fünf Innovationselementen, den Innovationselementen an Hauptschulen/Werkrealschulen, Realschulen und Gemeinschaftsschulen, die Ausweitung des Ganztags nach Paragraf 4a SchG im Primarbereich der sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ), die Nutzer- und Zugangsverwaltung der Digitalen Bildungsplattform SCHULE@BW sowie die Ganztagsausbaustatistik entstehen Kosten für öffentliche Haushalte, die in der Begründung des Änderungsgesetzes unter Punkt 5 der Begründung (Finanzielle Auswirkungen) aufgeschlüsselt sind. Über die Bereitstellung von Haushaltsmitteln und Stellen für die oben genannten Maßnahmen ist im Rahmen der künftigen Haushaltsplanaufstellungen unter Berücksichtigung der vorhandenen Ressourcen und deren zielgerichteter Steuerung zu entscheiden.
Für Bürgerinnen und Bürger entstehen keine zusätzlichen Bürokratielasten. Der Schulaufsichtsbehörde werden neue schulaufsichtsrechtliche Aufgaben zugewiesen. Vollzugstauglichkeit wird gewährleistet.
Die Änderungen des Schulgesetzes fördern die nachhaltige Entwicklung in mehreren Zielbereichen, insbesondere in den Bereichen der sozialen und der ökonomischen Nachhaltigkeit.
Der Digitaltauglichkeits-Check nach Nummer 5.4.2 der Verwaltungsvorschrift (VwV) der Landesregierung und der Ministerien zur Erarbeitung von Regelungen (VwV Regelungen) wurde durchgeführt.
Mit den Regelungen wird eine grundsätzliche Möglichkeit der digitalen Umsetzbarkeit der Übermittlung der Daten zur Einschätzung über den Entwicklungsstand beziehungsweise des Sprachförderbedarfes geschaffen.
Die Nutzung der bereits vorhandenen Nutzenden- und Zugangsverwaltung der Digitalen Bildungsplattform Schule@BW dient der Umsetzung des langfristigen strategischen Leitbilds des Landes zur Digitalisierung von Prozessen.
Die Einführung der Ganztagsausbaustatistik enthält digitalrelevante Vorgaben, die einer zügigen, digitalen und medienbruchfreien Abwicklung des Verfahrens nicht entgegenstehen.
Die Maßnahmen der Schulgesetzänderung, insbesondere die Sprachfördermaß-nahmen und die Verlängerung des gymnasialen Bildungsgangs auf neun Jahre erhöhen die vergleichsrelevanten Kosten im Sinne von Paragraf 18 a Privatschulgesetz (PSchG) und wirken sich entsprechend finanziell auf die Kopfsatzzuschüsse an Ersatzschulen gemäß Paragraf 18 Absatz 2a PSchG aus.
Die Ausweitung des Ganztags im Bereich der SBBZ kann zu höheren Ausgaben bei den SBBZ in freier Trägerschaft führen, da sich die Bezuschussung der Lehrkräfte und Schulleitungen nach den sich für die öffentlichen SBBZ geltenden Bestimmungen richtet.
Die für die Ganztagsausbaustatistik zu erhebenden Daten liegen den freien Trägern regelmäßig vor. Es entsteht allenfalls unerheblicher Aufwand für die Aufbereitung der Daten.


Kommentare : zum Schulgesetz
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Zukunft gestalten - systemisches Denken mit Geographie stärken!
Die Herausforderungen für unsere Gesellschaft sind gewaltig: Die aktuellen massiven Hochwasserereignisse, die sich im Zuge der Klimaerwärmung und der fortschreitenden Flächenversiegelung verstärken, sind nur eines von vielen Themen, die systemisch betrachtet werden müssen. Die geographische Bildung bietet hier verschiedene Konzepte
Die Herausforderungen für unsere Gesellschaft sind gewaltig: Die aktuellen massiven Hochwasserereignisse, die sich im Zuge der Klimaerwärmung und der fortschreitenden Flächenversiegelung verstärken, sind nur eines von vielen Themen, die systemisch betrachtet werden müssen. Die geographische Bildung bietet hier verschiedene Konzepte (Mensch-Umwelt-System, Nachhaltigkeitsanalyse, Systemkomponenten...) zur Problemanalyse und zur Entwicklung von Lösungsansätzen. Dabei können beispielsweise mit Hilfe von digitalen geographischen Informationssystemen (GIS) und digitalen Geländemodellen Gefährdungssituationen analysiert und gezielte Vorsorge- und Anpassungsmaßnahmen simuliert werden. Medienkompetenz wird hier in reale Kontexte eingebettet.
Geographische Bildung stärkt das systemische Denken im Sinne einer Bildung für nachhaltige Entwicklung. Die Auseinandersetzung mit und das Erarbeiten von Lösungsansätzen soll zum Handeln anregen und unsere Schülerinnen und Schüler motivieren, ihre Zukunft aktiv mitzugestalten. Die Stärkung des Faches Geographie ist eine Investition in die Zukunft.
Grundschule und Einführung der Juniorklassen
zu 2: § 5 Grundschule Wir begrüßen die enge Zusammenarbeit mit den Kindertageseinrichtungen. Aus unserer Sicht bleibt unklar, inwieweit sowohl Kinder mit Behinderungen, die eine inklusive Kindertageseinrichtung oder einen Schulkindergarten besuchen, in diese besondrere Förderung einbezogen werden. Zu 4: § 5b Juniorklasse Die Einführung von
zu 2: § 5 Grundschule
Wir begrüßen die enge Zusammenarbeit mit den Kindertageseinrichtungen. Aus unserer Sicht bleibt unklar, inwieweit sowohl Kinder mit Behinderungen, die eine inklusive Kindertageseinrichtung oder einen Schulkindergarten besuchen, in diese besondrere Förderung einbezogen werden.
Zu 4: § 5b Juniorklasse
Die Einführung von Juniorklassen sollen Kindern die Möglichkeit geben, mit Erfolg am Bildungsgang der Grundschule ab der ersten Klassenstufe teilzunehmen. Wir begrüßen das damit verbundene Ziel, allen Kindern einen guten Start in das Schulleben zu ermöglichen.
Der Gesetzentwurf und die Gesetzesbegründung geben u.E. keine Antworten auf folgende Fragen:
- Ist der Besuch der Juniorklasse künftig Teil der zu erfüllenden Schulpflicht?
- Ist der Besuch der Juniorklasse künftig auch für Kinder mit Behinderungen verpflichtend, die zieldifferent in der Grundschule beschult werden? Ab 1. August 2028 scheint dies laut § 74 Absatz 4 SchulG nicht der Fall zu sein.
- Ist eine umfassende Barrierefreiheit ein Kriterium für die Einrichtung einer Juniorklasse an einer Grundschule?
- Wer trägt ggf. die Schülerbeförderungskosten zu den Juniorklassen, die (zunächst) nicht an allen Grundschulen eingerichtet werden?
Zu 8: § 74 Vorzeitige Aufnahme, Zurückstellung und Besuch der Juniorklasse
- Ist der Besuch der Juniorklasse auch für Kinder mit Behinderungen verpflichtend, die ein Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ) besuchen wollen? Ab 1. August 2028 scheint das nicht der Fall zu sein. Und in der Übergangszeit?
- Können Kinder mit Behinderungen und voraussichtlichem Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot zurückgestellt werden? Nur in der Übergangszeit oder auch nach dem 1. August 2029? Verbleiben sie dann weiterhin in der Kindertagesstätte oder im Schulkindergarten?
Ganztagesschule an Grundschulen sowie den Grundstufen aller SBBZ
§ 4a Ganztagsschulen an Grundschulen sowie den Grundstufen der sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren Wir begrüßen die Einbeziehung die Grundstufen aller Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren. Der Gesetzentwurf sieht vor, für Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren mit anderen Förderschwerpunkten (als
§ 4a Ganztagsschulen an Grundschulen sowie den Grundstufen der sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren
Wir begrüßen die Einbeziehung die Grundstufen aller Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren.
Der Gesetzentwurf sieht vor, für Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren mit anderen Förderschwerpunkten (als Lernen) eine Aufsichtsperson für jeweils 40 Schülerinnen und Schüler einzurechnen. Wir erkennen an, dass dies eine personelle Verbesserung gegenüber den Regelangeboten ist. Wir stellen aber fest, dass dies je nach Art und Schwere der Behinderung der Schülerinnen und Schüler ein völlig unzureichender Personalschlüssel darstellt. Beispielsweise bedarf es bei vielen Schülerinnen und Schülern mit komplexen Behinderungen sogar eine 1:1-Betreuung.
Der Personalschlüssel ist aus unserer Sicht anzupassen an den jeweiligen Bedarf.
Das neue G9
In sehr kurzer Zeit wird versucht, viele Defizite und Probleme aufzufangen und zu lösen - von fehlenden Grundkompetenzen über Sprachförderung bis hin zu der uns ständig vorauseilenden Entwicklung der Digitalisierung. Auch wenn es in den heutigen Zeiten enorm wichtig ist, die Demokratiebildung zu stärken, junge Menschen auf geänderte Anforderungen
In sehr kurzer Zeit wird versucht, viele Defizite und Probleme aufzufangen und zu lösen - von fehlenden Grundkompetenzen über Sprachförderung bis hin zu der uns ständig vorauseilenden Entwicklung der Digitalisierung. Auch wenn es in den heutigen Zeiten enorm wichtig ist, die Demokratiebildung zu stärken, junge Menschen auf geänderte Anforderungen in Mint-Studiengängen vorzubereiten undundund, darf doch nicht vergessen werden, dass diese Menschen auch im künstlerischen, musischen und emotionalen Bereich Schule erleben und ihre Identität formen und stärken müssen, gerade eben wegen der hochgeschwind und komplex gewordenen Welt. Auch werden z.B. nicht nur dringend kompetente Ingenieure, sondern z.B. auch SchulmusikerInnen , MusiktherapeutInnen und Kunsterzieher innen gebraucht!! Daher dürfen die künstlerischen Fächer nicht "gestreckt", also de facto gekürzt werden!!
Stellungnahme MNU
Sehr geehrte Frau Schopper, mit Interesse haben wir im MNU Ihre Pläne zur Reform des Schulgesetzes zur Kenntnis genommen. Der MNU engagiert sich seit 1891 für Qualität im mathematisch-naturwissenschaftlichen Unterricht. Wir begrüßen die Rückkehr zum G9 als Regelform des Gymnasiums, weil damit Allgemeinbildung und Wissenschaftspropädeutik
Sehr geehrte Frau Schopper,
mit Interesse haben wir im MNU Ihre Pläne zur Reform des Schulgesetzes zur Kenntnis genommen. Der MNU engagiert sich seit 1891 für Qualität im mathematisch-naturwissenschaftlichen Unterricht.
Wir begrüßen die Rückkehr zum G9 als Regelform des Gymnasiums, weil damit Allgemeinbildung und Wissenschaftspropädeutik gestärkt werden.
Die Stärkung der Mathematik in der Jahrgangsstufen 5 und 6 findet ebenfalls unsere Zustimmung.
Kritisch sehen wir den Wegfall des Profilfachs IMP, weil dieses Fach aus unserer Sicht sehr erfolgreich war. Wir kritisieren das weitere Zurückdrängen der astronomischen Inhalte. Die Astronomie hat unstreitig einen hohen Bildungswert und stößt regelmäßig auf großes Interesse seitens der Schülerinnen und Schüler. Für hochgradig problematisch halten wir die Absicht, Physik in Klasse 7 fachfremd unterrichten zu lassen. Dies darf nur in größter Not eine Option sein, wenn zuvor alle Möglichkeiten ausgeschöpft wurden, Lehrerinnen und Lehrer mit einschlägiger Fachausbildung für den Unterrichtseinsatz zu gewinnen.
Nicht auf unsere Zustimmung stößt auch die Auflösung des Faches BNT, sofern die integrativen, naturwissenschaftsübergreifenden Inhalte nicht anderweitig im Bildungsplan Niederschlag finden.
Die Leitperspektive BNE soll mit zwei zusätzlichen Wochenstunden gestärkt und projektartig an das Ankerfach Geographie angebunden werden. Dies war überfällig, reicht aber nicht aus. Die globale Erwärmung wird mit hoher Wahrscheinlichkeit zur Veränderung der Lebensgrundlagen für die Menschheit führen. Damit dies die Schülerinnen und Schüler in voller Tragweite begreifen und ihr Handeln daran ausrichten können, müssen mit weiteren Stunden auch entsprechende Inhalte aus den Fächern Physik, Chemie und Biologie sowie aus den gesellschaftswissenschaftlichen Fächern in die Bildungspläne integriert werden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Günther Beikert
MNU Baden-Württemberg
Landesvorsitzender
Umstellung auf G9
Die Umstellung auf G9 bei der Normalform des Gymnasiums ist politisch entschieden und die ist sicher gut überlegt. Für die meisten Schülerinnen und Schüler ist dies wohl auch die richtige Entscheidung. Es gibt jedoch auch Schülerinnen und Schüler, die seit der Umstellung auf G8 das Gymnasium in acht Jahren sehr gut bewältigt und für die ein
Die Umstellung auf G9 bei der Normalform des Gymnasiums ist politisch entschieden und die ist sicher gut überlegt. Für die meisten Schülerinnen und Schüler ist dies wohl auch die richtige Entscheidung.
Es gibt jedoch auch Schülerinnen und Schüler, die seit der Umstellung auf G8 das Gymnasium in acht Jahren sehr gut bewältigt und für die ein Gymnasium in acht Jahren die absolut richtige Entscheidung war.
Es wäre daher zu begrüßen, dass es weiterhin für diese Schülerinnen und Schüler eine sichere Möglichkeit gäbe, das Gymnasium in acht Jahren zu absolvieren.
Die Regelung § 8 Abs. 2a SchulG-E ist dafür nicht geeignet, da einige Schulen sicher nicht die notwendigen Ressourcen für ein zusätzliches Angebot haben und es so nur vereinzelt G8-Angebote geben wird.
Vorgeschlagen wird eine Umkehrung des bisherigen G9-Modellversuchs, der bislang in jedem Stadt- und Landkreis eine G9-Gymnasium vorsieht. Man könnte auch nun in jedem Stadt- und Landkreis ein Gymnasium vorsehen, welches ein achtjähriges Gymnasium anbietet. Dieses Modell hat sich im letzten Jahrzehnt sehr bewährt und könnte nun beibehalten werden unter der neuen Grundsatzentscheidung des Gesetzgebers.
Dieser Vorschlag dürfte nicht mit zu viel Aufwand verbunden sein, da die Lehrpläne und sonstigen Organisationsstrukturen für ein Gymnasium in acht Jahren bereits jetzt bestehen. Räumlich und personell gesehen sinkt der Aufwand, wenn die Schülerinnen und Schüler ein Jahr kürzer das Gymnasium besuchen.