Schule

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Mit der Änderung des Schulgesetzes sollen die Sprachfördergruppen ebenso wie die Juniorklassen als Kernelemente des Sprachförderkonzepts „SprachFit“ etabliert werden.

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Mit der Änderung des Schulgesetzes für Baden-Württemberg (SchG) sollen die Sprachfördergruppen ebenso wie die Juniorklassen als Kernelemente des Sprachförderkonzepts „SprachFit“ etabliert werden, die zum Ziel haben, dass die Schülerinnen und Schüler zukünftig mit den sprachlichen Kompetenzen in den Bildungsgang der Grundschule eintreten, die für eine erfolgreiche Teilnahme erforderlich sind.

Die Aufträge der auf der Grundschule aufbauenden Schularten werden neu ausgerichtet und um Innovationselemente ergänzt, um aktuellen und zukünftigen Herausforderungen gerecht zu werden. Der Bildungsgang des allgemein bildenden Gymnasiums der Normalform wird um ein Jahr auf dann neun Jahre verlängert. Als Option können allgemein bildende Gymnasien auch das Abitur in acht Jahren anbieten.

Der passgenaue Anschluss an die Grundschule hin zu den hierauf aufbauenden Schularten soll im Interesse gelingender Bildungsbiographien durch eine Neuausrichtung des Übergangs auf die weiterführenden Schulen erreicht werden.

Auch für Kinder mit Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot soll zukünftig ein qualitätsvolles Ganztagsangebot gemacht und dadurch ein wesentlicher Beitrag geleistet werden, um den ab dem Schuljahr 2026/2027 geltenden Rechtsanspruch auf Ganztag für diese Schülerinnen und Schüler zu erfüllen. Dies wird durch eine entsprechende Erweiterung des Paragraf 4a SchG erreicht.

Im Weiteren werden die Rechtsgrundlagen für die Erhebung, Verarbeitung und Übermittlung der Daten über die Inanspruchnahme von schulischen und außerschulischen Betreuungsangeboten für Kinder ab Schuleintritt bis zum Beginn der fünften Klassenstufe geschaffen.

Weitere Informationen aus dem Vorblatt des Gesetzentwurfs

: Information für Verbände und Organisationen

Verbände und Organisationen, die von der Regelung betroffen sind, werden in der Regel vom zuständigen Ministerium um eine schriftliche Stellungnahme gebeten (Verbändeanhörung). Sie können die Stellungnahme Ihrer Organisation hier auch verkürzt darstellen und verlinken. Bitte senden Sie dennoch Ihre vollständige Stellungnahme an das entsprechende Ministerium.

Kommentare : zum Schulgesetz

Sie konnten den Gesetzentwurf bis zum 17. September 2024 kommentieren. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

212. Kommentar von :ohne Name 108270
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257. Kommentar von :Angela Raith
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323. Kommentar von :ohne Name 108756

Zukunft gestalten - systemisches Denken mit Geographie stärken!

Die Herausforderungen für unsere Gesellschaft sind gewaltig: Die aktuellen massiven Hochwasserereignisse, die sich im Zuge der Klimaerwärmung und der fortschreitenden Flächenversiegelung verstärken, sind nur eines von vielen Themen, die systemisch betrachtet werden müssen. Die geographische Bildung bietet hier verschiedene Konzepte

Die Herausforderungen für unsere Gesellschaft sind gewaltig: Die aktuellen massiven Hochwasserereignisse, die sich im Zuge der Klimaerwärmung und der fortschreitenden Flächenversiegelung verstärken, sind nur eines von vielen Themen, die systemisch betrachtet werden müssen. Die geographische Bildung bietet hier verschiedene Konzepte (Mensch-Umwelt-System, Nachhaltigkeitsanalyse, Systemkomponenten...) zur Problemanalyse und zur Entwicklung von Lösungsansätzen. Dabei können beispielsweise mit Hilfe von digitalen geographischen Informationssystemen (GIS) und digitalen Geländemodellen Gefährdungssituationen analysiert und gezielte Vorsorge- und Anpassungsmaßnahmen simuliert werden. Medienkompetenz wird hier in reale Kontexte eingebettet.
Geographische Bildung stärkt das systemische Denken im Sinne einer Bildung für nachhaltige Entwicklung. Die Auseinandersetzung mit und das Erarbeiten von Lösungsansätzen soll zum Handeln anregen und unsere Schülerinnen und Schüler motivieren, ihre Zukunft aktiv mitzugestalten. Die Stärkung des Faches Geographie ist eine Investition in die Zukunft.

330. Kommentar von :lvkmbw 4487

Grundschule und Einführung der Juniorklassen

zu 2: § 5 Grundschule Wir begrüßen die enge Zusammenarbeit mit den Kindertageseinrichtungen. Aus unserer Sicht bleibt unklar, inwieweit sowohl Kinder mit Behinderungen, die eine inklusive Kindertageseinrichtung oder einen Schulkindergarten besuchen, in diese besondrere Förderung einbezogen werden. Zu 4: § 5b Juniorklasse Die Einführung von

zu 2: § 5 Grundschule

Wir begrüßen die enge Zusammenarbeit mit den Kindertageseinrichtungen. Aus unserer Sicht bleibt unklar, inwieweit sowohl Kinder mit Behinderungen, die eine inklusive Kindertageseinrichtung oder einen Schulkindergarten besuchen, in diese besondrere Förderung einbezogen werden.

Zu 4: § 5b Juniorklasse

Die Einführung von Juniorklassen sollen Kindern die Möglichkeit geben, mit Erfolg am Bildungsgang der Grundschule ab der ersten Klassenstufe teilzunehmen. Wir begrüßen das damit verbundene Ziel, allen Kindern einen guten Start in das Schulleben zu ermöglichen.

Der Gesetzentwurf und die Gesetzesbegründung geben u.E. keine Antworten auf folgende Fragen:

- Ist der Besuch der Juniorklasse künftig Teil der zu erfüllenden Schulpflicht?

- Ist der Besuch der Juniorklasse künftig auch für Kinder mit Behinderungen verpflichtend, die zieldifferent in der Grundschule beschult werden? Ab 1. August 2028 scheint dies laut § 74 Absatz 4 SchulG nicht der Fall zu sein.

- Ist eine umfassende Barrierefreiheit ein Kriterium für die Einrichtung einer Juniorklasse an einer Grundschule?

- Wer trägt ggf. die Schülerbeförderungskosten zu den Juniorklassen, die (zunächst) nicht an allen Grundschulen eingerichtet werden?

Zu 8: § 74 Vorzeitige Aufnahme, Zurückstellung und Besuch der Juniorklasse

- Ist der Besuch der Juniorklasse auch für Kinder mit Behinderungen verpflichtend, die ein Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ) besuchen wollen? Ab 1. August 2028 scheint das nicht der Fall zu sein. Und in der Übergangszeit?

- Können Kinder mit Behinderungen und voraussichtlichem Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot zurückgestellt werden? Nur in der Übergangszeit oder auch nach dem 1. August 2029? Verbleiben sie dann weiterhin in der Kindertagesstätte oder im Schulkindergarten?

331. Kommentar von :lvkmbw 4487

Ganztagesschule an Grundschulen sowie den Grundstufen aller SBBZ

§ 4a Ganztagsschulen an Grundschulen sowie den Grundstufen der sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren Wir begrüßen die Einbeziehung die Grundstufen aller Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren. Der Gesetzentwurf sieht vor, für Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren mit anderen Förderschwerpunkten (als

§ 4a Ganztagsschulen an Grundschulen sowie den Grundstufen der sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren

Wir begrüßen die Einbeziehung die Grundstufen aller Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren.

Der Gesetzentwurf sieht vor, für Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren mit anderen Förderschwerpunkten (als Lernen) eine Aufsichtsperson für jeweils 40 Schülerinnen und Schüler einzurechnen. Wir erkennen an, dass dies eine personelle Verbesserung gegenüber den Regelangeboten ist. Wir stellen aber fest, dass dies je nach Art und Schwere der Behinderung der Schülerinnen und Schüler ein völlig unzureichender Personalschlüssel darstellt. Beispielsweise bedarf es bei vielen Schülerinnen und Schülern mit komplexen Behinderungen sogar eine 1:1-Betreuung.

Der Personalschlüssel ist aus unserer Sicht anzupassen an den jeweiligen Bedarf.

339. Kommentar von :G9 mit Herz und Hand

Das neue G9

In sehr kurzer Zeit wird versucht, viele Defizite und Probleme aufzufangen und zu lösen - von fehlenden Grundkompetenzen über Sprachförderung bis hin zu der uns ständig vorauseilenden Entwicklung der Digitalisierung. Auch wenn es in den heutigen Zeiten enorm wichtig ist, die Demokratiebildung zu stärken, junge Menschen auf geänderte Anforderungen

In sehr kurzer Zeit wird versucht, viele Defizite und Probleme aufzufangen und zu lösen - von fehlenden Grundkompetenzen über Sprachförderung bis hin zu der uns ständig vorauseilenden Entwicklung der Digitalisierung. Auch wenn es in den heutigen Zeiten enorm wichtig ist, die Demokratiebildung zu stärken, junge Menschen auf geänderte Anforderungen in Mint-Studiengängen vorzubereiten undundund, darf doch nicht vergessen werden, dass diese Menschen auch im künstlerischen, musischen und emotionalen Bereich Schule erleben und ihre Identität formen und stärken müssen, gerade eben wegen der hochgeschwind und komplex gewordenen Welt. Auch werden z.B. nicht nur dringend kompetente Ingenieure, sondern z.B. auch SchulmusikerInnen , MusiktherapeutInnen und Kunsterzieher innen gebraucht!! Daher dürfen die künstlerischen Fächer nicht "gestreckt", also de facto gekürzt werden!!

350. Kommentar von :Dr. Günther Beikert

Stellungnahme MNU

Sehr geehrte Frau Schopper, mit Interesse haben wir im MNU Ihre Pläne zur Reform des Schulgesetzes zur Kenntnis genommen. Der MNU engagiert sich seit 1891 für Qualität im mathematisch-naturwissenschaftlichen Unterricht. Wir begrüßen die Rückkehr zum G9 als Regelform des Gymnasiums, weil damit Allgemeinbildung und Wissenschaftspropädeutik

Sehr geehrte Frau Schopper,

mit Interesse haben wir im MNU Ihre Pläne zur Reform des Schulgesetzes zur Kenntnis genommen. Der MNU engagiert sich seit 1891 für Qualität im mathematisch-naturwissenschaftlichen Unterricht.

Wir begrüßen die Rückkehr zum G9 als Regelform des Gymnasiums, weil damit Allgemeinbildung und Wissenschaftspropädeutik gestärkt werden.

Die Stärkung der Mathematik in der Jahrgangsstufen 5 und 6 findet ebenfalls unsere Zustimmung.

Kritisch sehen wir den Wegfall des Profilfachs IMP, weil dieses Fach aus unserer Sicht sehr erfolgreich war. Wir kritisieren das weitere Zurückdrängen der astronomischen Inhalte. Die Astronomie hat unstreitig einen hohen Bildungswert und stößt regelmäßig auf großes Interesse seitens der Schülerinnen und Schüler. Für hochgradig problematisch halten wir die Absicht, Physik in Klasse 7 fachfremd unterrichten zu lassen. Dies darf nur in größter Not eine Option sein, wenn zuvor alle Möglichkeiten ausgeschöpft wurden, Lehrerinnen und Lehrer mit einschlägiger Fachausbildung für den Unterrichtseinsatz zu gewinnen.

Nicht auf unsere Zustimmung stößt auch die Auflösung des Faches BNT, sofern die integrativen, naturwissenschaftsübergreifenden Inhalte nicht anderweitig im Bildungsplan Niederschlag finden.

Die Leitperspektive BNE soll mit zwei zusätzlichen Wochenstunden gestärkt und projektartig an das Ankerfach Geographie angebunden werden. Dies war überfällig, reicht aber nicht aus. Die globale Erwärmung wird mit hoher Wahrscheinlichkeit zur Veränderung der Lebensgrundlagen für die Menschheit führen. Damit dies die Schülerinnen und Schüler in voller Tragweite begreifen und ihr Handeln daran ausrichten können, müssen mit weiteren Stunden auch entsprechende Inhalte aus den Fächern Physik, Chemie und Biologie sowie aus den gesellschaftswissenschaftlichen Fächern in die Bildungspläne integriert werden.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Günther Beikert

MNU Baden-Württemberg
Landesvorsitzender

71. Kommentar von :Alexander Dees
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152. Kommentar von :ohne Name 107946
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344. Kommentar von :Wilkens_H

Umstellung auf G9

Die Umstellung auf G9 bei der Normalform des Gymnasiums ist politisch entschieden und die ist sicher gut überlegt. Für die meisten Schülerinnen und Schüler ist dies wohl auch die richtige Entscheidung. Es gibt jedoch auch Schülerinnen und Schüler, die seit der Umstellung auf G8 das Gymnasium in acht Jahren sehr gut bewältigt und für die ein

Die Umstellung auf G9 bei der Normalform des Gymnasiums ist politisch entschieden und die ist sicher gut überlegt. Für die meisten Schülerinnen und Schüler ist dies wohl auch die richtige Entscheidung.

Es gibt jedoch auch Schülerinnen und Schüler, die seit der Umstellung auf G8 das Gymnasium in acht Jahren sehr gut bewältigt und für die ein Gymnasium in acht Jahren die absolut richtige Entscheidung war.

Es wäre daher zu begrüßen, dass es weiterhin für diese Schülerinnen und Schüler eine sichere Möglichkeit gäbe, das Gymnasium in acht Jahren zu absolvieren.

Die Regelung § 8 Abs. 2a SchulG-E ist dafür nicht geeignet, da einige Schulen sicher nicht die notwendigen Ressourcen für ein zusätzliches Angebot haben und es so nur vereinzelt G8-Angebote geben wird.

Vorgeschlagen wird eine Umkehrung des bisherigen G9-Modellversuchs, der bislang in jedem Stadt- und Landkreis eine G9-Gymnasium vorsieht. Man könnte auch nun in jedem Stadt- und Landkreis ein Gymnasium vorsehen, welches ein achtjähriges Gymnasium anbietet. Dieses Modell hat sich im letzten Jahrzehnt sehr bewährt und könnte nun beibehalten werden unter der neuen Grundsatzentscheidung des Gesetzgebers.

Dieser Vorschlag dürfte nicht mit zu viel Aufwand verbunden sein, da die Lehrpläne und sonstigen Organisationsstrukturen für ein Gymnasium in acht Jahren bereits jetzt bestehen. Räumlich und personell gesehen sinkt der Aufwand, wenn die Schülerinnen und Schüler ein Jahr kürzer das Gymnasium besuchen.