Mit der Änderung des Ausführungsgesetzes zum Sozialgerichtsgesetz sollen Zuständigkeiten innerhalb der baden-württembergischen Sozialgerichtsbarkeit mit Blick auf eine effektive Verfahrenserledigung angepasst werden.
Durch das Gesetz zur Änderung des Landesgesetzes über die freiwillige Gerichtsbarkeit soll im Wege einer Ergänzung der Regelung über die freiwillige Gerichtsbarkeit eine Pflicht der Kommunen statuiert werden, die auf die Erteilung von Grundbuchausdrucken durch kommunale Grundbucheinsichtsstellen entfallende Umsatzsteuer dem Land zu erstatten.
Gesetz zur Digitalisierung des Hinterlegungswesens
Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Digitalisierung des Hinterlegungswesens, zur Anpassung des Landesrechts an das Gerichtsdolmetschergesetz und zur Änderung weiterer Vorschriften sollen die Grundlagen für die Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs im Hinterlegungswesen geschaffen werden.
Änderung des Landesrichter- und -staatsanwaltsgesetz
Mit der Änderung des Landesrichter- und -staatsanwaltsgesetzes sollen die rechtlichen Grundlagen für die dienstliche Beurteilung von Richterinnen und Richtern sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälten an die neue höchstrichterliche Rechtsprechung angepasst werden.
Gesetz zur Änderung des Justizvollzugsgesetzbuchs
Die Änderungen des Justizvollzugsgesetzbuchs sollen die Möglichkeiten zur Resozialisierung fördern wie auch die Sicherheit und Ordnung der Vollzugseinrichtungen stärken.
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