Die Landesregierung hat, wie schon im Koalitionsvertrag festgelegt, einen Leitfaden für eine neue Planungskultur eingeführt, der festlegt, wann und wie Bürgerinnen und Bürger an den Planungen von Infrastrukturvorhaben beteiligt werden können und müssen. Dieser so genannte Planungsleitfaden und die dazugehörige Verwaltungsvorschrift Öffentlichkeitsbeteiligung wurde unter Federführung der Staatsrätin für Zivilgesellschaft und Bürgerbeteiligung Gisela Erler entwickelt.
Das Kabinett hat am 11. September 2012 Eckpunkte für einen Leitfaden für eine neue Planungskultur (Planungsleitfaden) beschlossen. Dabei wurde bereits entschieden, dass bei Infrastrukturvorhaben in Trägerschaft des Landes eine frühe Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt werden muss. Das heißt, dass die Zivilgesellschaft sowie die Bürgerinnen und Bürger frühzeitig in erste Planungen mit einbezogen werden müssen.
Das Kabinett beschloss auch ein Verfahren, wie der Leitfaden erstellt werden soll. Es war ein dreistufiger Prozess vorgesehen, der hier auf diesem Portal dargestellt ist und an dem Sie mitwirken konnten.
1. Stufe: Ein Expertengremium mit Fachleuten aus Verwaltung, Wissenschaft, Wirtschaft sowie der Beteiligungspraxis erarbeitete einen ersten ausformulierten Entwurf auf Basis eines Vorschlags von Staatsrätin Erler.
2. Stufe: Der Entwurf des Expertengremiums wurde mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landesverwaltung diskutiert.
3. Stufe: In der dritten Stufe wurde die Öffentlichkeit einbezogen. Verbände, Wirtschaft und Bürgerinitiativen sind dazu genauso eingeladen wie eine zufällige Auswahl von 25 Bürgerinnen und Bürgern. Bis Anfang Mai 2013 konnten Sie an einer Umfrage teilnehmen und uns Ihre Meinung zur Bürger- und Öffentlichkeitsbeteiligung mitteilen.
An der Anhörung konnten Sie sich online beteiligen. Es gingen wenige, aber wertvolle Beiträge ein. Wesentliche Änderungen am Leitfaden und an der Verwaltungsvorschrift ergaben sich daraus nicht, aber die Staatsrätin erhielt interessante Anregungen für die Umsetzung und Evaluierung. Die Staatsrätin hat dazu auch eine Stellungnahme veröffentlicht.
Bürger- und Öffentlichkeitsbeteiligung zum Planungsleitfaden
Am 17. Dezember 2013 hat die Landesregierung die Verwaltungsvorschrift beschlossen. Sie tritt am 1. März 2014 in Kraft. Mit der Verwaltungsvorschrift Öffentlichkeitsbeteiligung und dem Leitfaden für eine neue Planungskultur wird erstmalig die informelle Bürgerbeteiligung in Planungsverfahren systematisiert und verbindlich geregelt. Das ist sowohl für Kommunen Baden-Württemberg als auch bundesweit richtungsweisend.