Nachdem die drei Verfahrensstufen durchlaufen wurden, werden die Stellungnahmen zusammengefasst und erörtert, welche Vorschläge, Änderungen und Anregungen übernommen oder verworfen wurden.
In dieser Phase werden nochmals die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landesverwaltung einbezogen.
Am Ende des Verfahrens soll der Leitfaden für eine Planungskultur stehen, der folgende Teile beinhaltet:
- Als Verwaltungsvorschrift umfasst der Leitfaden einen für die Landesverwaltung verbindlichen Teil.
- Mit einem beratenden Anhang erhält diese Vorschrift einen unverbindlichen, empfehlenden Teil mit Hinweisen zur Umsetzung und Vorgehensweisen.
Den Entwurf wird die Staatsrätin für Zivilgesellschaft und Bürgerbeteiligung dem Kabinett zur Beschlussfassung vorlegen.