Mit der am 23.07.2013 zur Verbändeanhörung freigegebenen Novelle der Landesbauordnung beabsichtigt die grün-rote Landesregierung, soziale und ökologische Aspekte im Gesetz zu verankern. „Mit der Gesetzes-Novelle reagieren wir auf gesellschaftliche Änderungen wie den demographischen Wandel und Veränderungen im Mobilitätsverhalten – und wir unterstützen die Energiewende“, erläuterte Staatssekretärin Gisela Splett. Die Neuregelungen führen zu mehr Barrierefreiheit, unterstützen den Fahrradverkehr, und erleichtern die Nutzung regenerativer Energien sowie die Verwendung von Holz als Baustoff.
Bei Neubauvorhaben soll künftig der Anteil barrierefreier Wohnungen erhöht werden. Auch in Mischgebäuden sind künftig Abstellflächen für Kinderwagen und Gehhilfen vorzusehen. Und die Anzahl der Fahrradstellplätze für neue Wohn- und andere Gebäude soll in angemessener Weise erhöht werden. Gleichzeitig sollen die Gemeinden durch Ortsbaurecht auch weniger als einen baurechtlich notwendigen Kfz-Stellplatz pro Wohnung vorschreiben können. „Insgesamt“, so ist Gisela Splett überzeugt, „erleichtern wir damit eine nachhaltige Mobilität. Die mit den Neuregelungen verbundenen Mehrkosten für Bauherrinnen und Bauherren bleiben dabei in überschaubaren Grenzen.“
Zusätzlich werden mit Regelungen zur Begrünung baulicher Anlagen und zur erleichterten Nutzung regenerativer Energien Anreize für einen ökologisch hochwertigen Baustil gesetzt. Die erweiterten Verwendungsmöglichkeiten von Holz als Baustoff dienen auch dem Klimaschutz. Indem die Maßnahmen zur Schonung endlicher Ressourcen beitragen, unterstützen sie insoweit die Entwicklung zu nachhaltigem Bauen.
Eine wichtige verfahrensrechtliche Änderung ist die Beschränkung des Kenntnisgabeverfahrens auf Bauvorhaben, die die Festsetzungen des Bebauungsplans genau einhalten. Wenn isolierte Entscheidungen über Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen notwendig seien, habe sich dieses Verfahren nicht bewährt, so Splett. Durch die vorgesehene Neuregelung werde ein deutlicher Rückgang der Kenntnisgabeverfahren zugunsten des (vereinfachten) Baugenehmigungsverfahrens erwartet.
Kommentare : Landesbauordnung
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§ 37: Stellplätze für Kraftfahrzeuge und Fahrräder, Garagen
(2) "...es sei denn, diese (Fahrrad‐Stellplätze) sind nach Art, Größe oder Lage der Wohnung nicht oder nicht in dieser Anzahl erforderlich."
Diese Formulierung ist leider sehr ungenau. Wann kann der Bauherr auf Fahrrad-Stellplätze verzichten?
Öffentlicher Verkehr findet nicht statt
Es gibt leider keinen Zwang der Anbindung an den öffentlichen Verkehr.
Ich hätte mir von einer grün-roten Landesregierung mehr erwartet!
Bevor ich hier kommentiere, lese ich mir die Informationen vollständig durch
Bei der Fülle an Informationen kann man meiner Meinung erst nach ca. 7 Tage nach Veröffentlichung - nach einem Studium der Informationen - eine differenzierte Meinung hier kommentieren. Diese ist notwendig. Polemische, z.B. die Behauptung der "Überreglementierung", treffen grundsätzlich immer und grundsätzlich nie zu, wenn der Staat eine Gesetz
Bei der Fülle an Informationen kann man meiner Meinung erst nach ca. 7 Tage nach Veröffentlichung - nach einem Studium der Informationen - eine differenzierte Meinung hier kommentieren. Diese ist notwendig. Polemische, z.B. die Behauptung der "Überreglementierung", treffen grundsätzlich immer und grundsätzlich nie zu, wenn der Staat eine Gesetz entwirft, verändert oder abschafft, es hängt nachher nur davon ab, ob Veränderungen zugelassen werden sollen oder nicht.
Abartig - Bauen und Wohnen wird durch Überreglementierung immer teurer
Hilfe!! Wann endlich ist Schluss mit immer neuer Reglementierung. Sehr geehrte Damen und Herren Politiker der Landesregierung, ja haben Sie denn jedes Maß verloren? Und die selben Leute beklagen sich darüber, dass nicht genügend bezahlbarer Wohnraum vorhanden sei. Ja warum wohl? Ständig neue Gesetze, neue Verordnungen, neue Vorschriften mit immer
Hilfe!! Wann endlich ist Schluss mit immer neuer Reglementierung. Sehr geehrte Damen und Herren Politiker der Landesregierung, ja haben Sie denn jedes Maß verloren? Und die selben Leute beklagen sich darüber, dass nicht genügend bezahlbarer Wohnraum vorhanden sei. Ja warum wohl? Ständig neue Gesetze, neue Verordnungen, neue Vorschriften mit immer den selben Auswirkungen - Bauen und Wohnen wird immer teurer.
Gleiches gilt für überzogene Anforderungen im Hinblick auf Errichtung und Ausstattung an Kindertagesstätten und sonstige öffentliche Einrichtungen! Wer soll das alles noch bezahlen. Armer Steuerzahler, armer Häuslesbauer, Mieter und Vermieter. Wer gebietet diesem Wahnsinn endlich Einhalt?
Wann endlich ziehen Sie die Notbremse und bauen Vorschriften ab? Dann wird auch das Bauen und Wohnen wieder einigermaßen bezahlbar.