Novelle der Landesbauordnung

Bauarbeiter beim Hochbau (Plan)

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Novelle der Landesbauordnung

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Mit der am 23.07.2013 zur Verbändeanhörung freigegebenen Novelle der Landesbauordnung beabsichtigt die grün-rote Landesregierung, soziale und ökologische Aspekte im Gesetz zu verankern. „Mit der Gesetzes-Novelle reagieren wir auf gesellschaftliche Änderungen wie den demographischen Wandel und Veränderungen im Mobilitätsverhalten – und wir unterstützen die Energiewende“, erläuterte Staatssekretärin Gisela Splett. Die Neuregelungen führen zu mehr Barrierefreiheit, unterstützen den Fahrradverkehr, und erleichtern die Nutzung regenerativer Energien sowie die Verwendung von Holz als Baustoff.

Bei Neubauvorhaben soll künftig der Anteil barrierefreier Wohnungen erhöht werden. Auch in Mischgebäuden sind künftig Abstellflächen für Kinderwagen und Gehhilfen vorzusehen. Und die Anzahl der Fahrradstellplätze für neue Wohn- und andere Gebäude soll in angemessener Weise erhöht werden. Gleichzeitig sollen die Gemeinden durch Ortsbaurecht auch weniger als einen baurechtlich notwendigen Kfz-Stellplatz pro Wohnung vorschreiben können. „Insgesamt“, so ist Gisela Splett überzeugt, „erleichtern wir damit eine nachhaltige Mobilität. Die mit den Neuregelungen verbundenen Mehrkosten für Bauherrinnen und Bauherren bleiben dabei in überschaubaren Grenzen.“

Zusätzlich werden mit Regelungen zur Begrünung baulicher Anlagen und zur erleichterten Nutzung regenerativer Energien Anreize für einen ökologisch hochwertigen Baustil gesetzt. Die erweiterten Verwendungsmöglichkeiten von Holz als Baustoff dienen auch dem Klimaschutz. Indem die Maßnahmen zur Schonung endlicher Ressourcen beitragen, unterstützen sie insoweit die Entwicklung zu nachhaltigem Bauen.

Eine wichtige verfahrensrechtliche Änderung ist die Beschränkung des Kenntnisgabeverfahrens auf Bauvorhaben, die die Festsetzungen des Bebauungsplans genau einhalten. Wenn isolierte Entscheidungen über Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen notwendig seien, habe sich dieses Verfahren nicht bewährt, so Splett. Durch die vorgesehene Neuregelung werde ein deutlicher Rückgang der Kenntnisgabeverfahren zugunsten des (vereinfachten) Baugenehmigungsverfahrens erwartet.

Im Video-Interview erläutert Staatssekretärin Gisela Splett die Novelle der Landesbauordnung und das Ziel der Landesregierung, soziale und ökologische Aspekte im Gesetz zu verankern.

Interview mit Gisela Splett zur Novelle der Landesbauordnung

Gesetzentwurf Landesbauordnung

Begründung Landesbauordnung

Landesbauordnung (5.März 2010)

Sie hatten die Möglichkeit, bis zum 11. Oktober 2013 den Gesetzentwurf und folgende Themenbereiche zu kommentieren:

Kommentare : Landesbauordnung

Die Kommentierungsphase ist beendet. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

18. Kommentar von :Ohne Name

Ist dieses Portal nur Zeitverschwendung?

Nach der ganzen Diskussion und auch der Bewertung der Likes und Dislikes zum Nationalpark hier in diesem Portal bin ich entsetzt, daß der Beschluß für einen Nationalpark schon fest steht. Keine alternativen Standorte (wie mehrfach vorgeschlagen). Kein Aufeinanderzugehen.. Nichts. Einfach nur geistlose Leere, die einen sprachlos macht. Da

Nach der ganzen Diskussion und auch der Bewertung der Likes und Dislikes zum Nationalpark hier in diesem Portal bin ich entsetzt, daß der Beschluß für einen Nationalpark schon fest steht.
Keine alternativen Standorte (wie mehrfach vorgeschlagen).
Kein Aufeinanderzugehen..
Nichts.
Einfach nur geistlose Leere, die einen sprachlos macht.

Da frage ich mich ernsthaft, was dieses Portal bringen soll.
Oder habe ich das mit der Politik des Gehörtwerdens mißverstanden?:
Heißt Gehörtwerden im Sinne des politischen Neusprechs lediglich ein akustisches Vernehmen?
Frei nach dem Motto: Laß die ruhig alle mal ein wenig zum Schein mitdebattieren, damit es Ihnen besser geht. Aber wir machen dann sowieso was wir wollen.
Ist das so?

Ich verstehe unter Gehörtwerden auch das Zuhören, Beachten und Respektieren!
Das vermisse ich hier völlig.
Insofern frage ich mich ernsthaft, was das Portal hier soll, wenn es die Entscheider eh nicht die Bohne interessiert.
Ich würde mich über eine ehrliche Antwort sehr freuen, sofern die Entscheidungsträger überhaupt noch wissen, was ehrlich ist!

Kommentar vom Moderator

Anmerkung der Redaktion

Sehr geehrte Nutzerin, sehr geehrter Nutzer,
vielen Dank für Ihre kritische Nachfragen. Da sich Ihr Kommentar auf das Verfahren zum Nationalpark bezieht, möchten wir auf einige Punkte hinweisen:
  • Die Frage nach Ob und Wie des Nationalparks wurde vor Ort und in einem Gutachten erörtert. Alle Informationen dazu finden Sie auf www.nordschwarzwald-nationa

Sehr geehrte Nutzerin, sehr geehrter Nutzer,
vielen Dank für Ihre kritische Nachfragen. Da sich Ihr Kommentar auf das Verfahren zum Nationalpark bezieht, möchten wir auf einige Punkte hinweisen:

  • Die Frage nach Ob und Wie des Nationalparks wurde vor Ort und in einem Gutachten erörtert. Alle Informationen dazu finden Sie auf www.nordschwarzwald-nationalpark.de.Die endgültige Entscheidung, ob der Nationalpark eingerichtet wird, fällt der Landtag von Baden-Württemberg. Ein Gesetzentwurf liegt dem Landtag nun vor. Dieser Gesetzentwurf hat Änderungen erfahren, die sich ergaben aus Ergebnissen der Verbändeanhörung, der gezielten Anhörungsformaten mit regionalen Akteuren sowie aus den Stellungnahmen und Anregungen von Bürgerinnen und Bürgern, die sich unter anderem über das Beteiligungsportal der Landesregierung zum Gesetzentwurf geäußert hatten.
  • Das Online-Verfahren zur Kommentierung von Gesetzentwürfen ist so angelegt, dass die Nutzerinnen und Nutzer ihre Anmerkungen einstellen können und das betroffene Ministerium nach Beendigung der Kommentierungsphase eine Stellungnahme abgibt, die auf die wesentlichen Inhalte eingeht. Diese Stellungnahmen werden auf dem Portal veröffentlicht.


Wir bitten um Geduld, wenn auf dem Beteiligungsportal eine Stellungnahme zum Nationalpark erst verzögert veröffentlicht werden kann. In der Zwischenzeit möchten wir auf eine aktuelle Pressemitteilung verweisen: Landesregierung beschließt Gesetzentwurf für den Nationalpark Schwarzwald
Freundliche Grüße
Ihr Redaktionsteam

17. Kommentar von :Ohne Name

Die Verbots- und Steuererhöhungspartei schlägt wieder zu!

Nachdem nun seit wenigen Tagen bekannt ist, daß der Nationalpark gegen den Willen der dortigen Bevölkerung endgültig kommen soll hier weitere Beispiele der grünen Verbots- und Steuererhöhungspartei in Form der Bauordnung. Wer soll denn diese komplette Überregulierung überhaupt noch bezahlen? Und wie lange dauert es unter grün-rot noch, bis selbst

Nachdem nun seit wenigen Tagen bekannt ist, daß der Nationalpark gegen den Willen der dortigen Bevölkerung endgültig kommen soll hier weitere Beispiele der grünen Verbots- und Steuererhöhungspartei in Form der Bauordnung.
Wer soll denn diese komplette Überregulierung überhaupt noch bezahlen? Und wie lange dauert es unter grün-rot noch, bis selbst das Atmen gesetzlich reglementiert sein wird?
Und diese fern aller Realitäten-Politiker fragen sich tatsächlich ernsthaft, warum das Bundestagswahlergebnis so schlecht für die Grünen ausfiel.
Herr Kretschmann wurde nicht aus Überzeugung gewählt, sondern rein aus Protest gegen Herrn Mappus.
Leider bestätigt sich jeden Tag auf's Neue, daß Herr Kretschmann null Komma null besser als sein Vorgänger ist. Genau der gleiche Mist. Sogar die Formulierungen a là "entschieden wird in Stuttgart" sind identisch. Hinzu kommt dann noch diese unerträgliche grüne Überregulierungswut.
Ich bin mir sicher, nach der nächsten Landtagswahl heißt der Ministerpräsident garantiert nicht mehr Kretschmann. Und das ist gut so!
Ich zähle schon die Tage, bis wann der Spuk grün-rot hier endlich zu Ende sein wird. Es reicht!

16. Kommentar von :Ohne Name

Wann wird endlich mal angefangen, wirklich ökologisch zu denken?

Meiner Meinung nach wurde hier wieder mal eine große Chance vertan den Paragraphendschungel zu lichten. Statt dessen noch mehr Regeln, noch mehr Verbote, noch mehr Kontrolle. Kein Wunder, daß jede Regierung, egal welcher politischen Gesinnung, mit dem Geld nicht auskommt. Unser Staat wird immer mehr zum Blutsauger. Die Politiker reden nur noch

Meiner Meinung nach wurde hier wieder mal eine große Chance vertan den Paragraphendschungel zu lichten.
Statt dessen noch mehr Regeln, noch mehr Verbote, noch mehr Kontrolle.
Kein Wunder, daß jede Regierung, egal welcher politischen Gesinnung, mit dem Geld nicht auskommt.
Unser Staat wird immer mehr zum Blutsauger. Die Politiker reden nur noch von Steuererhöhungen. Nicht ein einziger Politiker davon, endlich mal mit dem Geld auszukommen, das man hat.
Es ist ja schön, wenn die grün-rote Regierung mehr Ökologie in die Gesetze reinbringen möchte.
Aber wo bleibt die Ökonomie??? Es macht keinen Sinn, energiesparend zu bauen, wenn dann in Summe viel mehr Energie verbraucht wird bei Gesetzgebung, Verwaltung und Kontrolle.
Das ist genau das gleiche Ammenmärchen wie das "emissionsfreie" Elektroauto. Diese schöngeredete Illusion erzeugt nämlich auch Emissionen. Nur eben woanders als an einem Auspuffrohr.
Aber das wird ja zu gerne wegignoriert.
Schade daß hier keinerlei Wert auf Effizienz bei der Legislative und Exekutive wert gelegt wird.
Hier würde ich mir mehr Blick über den Tellerrand wünschen von einer Regierung , die den sogenannten "ökologischen Wandel" groß auf Ihre Fahnen geschrieben hat.
Wo bleibt der Blick für das Ganze?

15. Kommentar von :Ohne Name

Kinderwagen, Fahrräder und Rollstühle

Insgesamt eine sehr gute Novelle. Die erforderlichen Abstellräume für Kinderwagen, Fahrräder und Rollstühle sollten allerdings noch etwas genauer spezifiziert werden: Sie müssen "barrierefrei erreichbar" sein. Die Definition "leicht erreichbare und gut zugängliche Abstellräume" in § 48 reicht dazu nicht aus, weil auch Kellerräume, die nur über

Insgesamt eine sehr gute Novelle.
Die erforderlichen Abstellräume für Kinderwagen, Fahrräder und Rollstühle sollten allerdings noch etwas genauer spezifiziert werden: Sie müssen "barrierefrei erreichbar" sein. Die Definition "leicht erreichbare und gut zugängliche Abstellräume" in § 48 reicht dazu nicht aus, weil auch Kellerräume, die nur über Treppen erreichbar sind, "leicht erreichbar und gut zugänglich" sind. Einen Rollstuhl oder ein Pedelec über eine Treppe zu transportieren, ist aber gerade für ältere Menschen nicht möglich.

14. Kommentar von :Ohne Name

Änderungen mit Licht und Schatten - aber keine Entforstung des §-Dschungels

Den Gesetzentwurf pauschal zu kommentieren ist meines Erachtens nicht zweckmäßig da hier eine detailliertere Betrachtung der einzelnen Änderung erforderlich ist. Deshalb im Folgenden einige Kommentare zu geplanten Änderungen der LBO. Kommentar zu Abstandsflächen Änderung §5, Absatz 6: Die Anfügung des Satzes „Außerdem bleiben nachträglich

Den Gesetzentwurf pauschal zu kommentieren ist meines Erachtens nicht zweckmäßig da hier eine detailliertere Betrachtung der einzelnen Änderung erforderlich ist. Deshalb im Folgenden einige Kommentare zu geplanten Änderungen der LBO.

Kommentar zu Abstandsflächen
Änderung §5, Absatz 6: Die Anfügung des Satzes „Außerdem bleiben nachträglich Maßnahmen zur Verbesserung der Wärmedämmung eines bestehenden Gebäudes außer Betracht“ ist nicht eindeutig, da die genaue Positionierung des Satzes durchaus von Bedeutung ist. Wird der Satz am Ende angefügt wird damit auch der Mindestabstand (2m) außer Kraft gesetzt. Meines Erachtens sollte eine Unterschreitung des Mindestabstandes insoweit zulässig sein dass die Wartung / Sanierung der Fassade vom eigenen Grundstück gewährleistet bleibt. Deshalb sollte hier der Abstand definiert sein oder der Satz sollte als (3) vor dem Satz „und von den Nachbargrenzen mindestens 2 m entfernt bleiben“ eingefügt werden. Desweitern sollte eine Berücksichtigung bzw. Definition der Mindestabstandsfläche unter §6 (3)3. angegeben werden.

Teilung von Grundstücken – Anzeigen der geplanten Teilung vor Antragstellung
Änderung §8, Absatz 2: Durch die Einführung einer Anzeigepflicht 2 Wochen vor der Antragstellung auf vermessungstechnische Zerlegung des Flurstücks wird der bürokratische Aufwand vergrößert. Welchen Nutzen soll dieser Aufwand haben? Mit der Antragstellung auf Teilung eines Grundstücks könnten alle Maßnahmen durchgeführt werden. Hierzu bedarf es keiner formellen Anzeige, deren Inhalt im Übrigen nicht definiert ist. Außerdem stellt sich die Frage wie eine solche Anzeige bearbeitet wird und welche Folgemaßnahmen sich daraus ergeben könnten.

Begrünung von Grundstücken
Änderung §9 Absatz 1: Die Ergänzung ist wenig sinnvoll. Was soll eine verpflichtende Alternative zur Begrünung der nicht bebauten Grundstücksanteile wenn diese Alternative eingeschränkt wird durch Machbarkeit nach Beschaffenheit, Konstruktion und Gestaltung und wirtschaftlicher Zumutbarkeit. Wer keine Pflanzen im Garten will und stattdessen sich eine Steinlandschaft anlegt und damit den Pflegeaufwand reduziert wird wohl kaum die Fassade oder das Dach begrünen. Mit dem neuen Satz wird nur noch mehr Streitpotential zwischen Eigentümern und Baurechtsbehörde aufgebaut aber keine Rechtssicherheit geschaffen.

Bauaufsichtlich Prüfzeugnis
Änderung §19 Einfügung Absatz3: Die Einführung dieses Absatzes ist für mich unersichtlich. Was sind allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnisse noch wert wen die Anerkennungsbehörde diese zurücknehmen oder widerrufen kann. Auf welcher Grundlage sollte denn eine Anerkennungsbehörde ein Prüfzeugnis widerrufen? Anstelle von Rechtssicherheit bringt dieser Absatz nur Verunsicherung und Verwirrung.

Wohnung und Rollstuhl / Barrierefreiheit
§35 Absatz 1: Grundsätzlich begrüße ich die Erweiterung der Forderung nach Barrierefreiheit auch für Wohngebäude mit weniger als 4 Wohneinheiten. Ich würde an dieser Stelle noch weiter gehen und grundsätzlich ein Barriere freien Zugang zu allen Neubauten d.h. jedes Erdgeschoss fordern. Bei Wohngebäuden mit mehreren Wohnungen sollten 50% der Wohneinheiten für Gehbehinderte und Rollstuhlfahrer zugänglich sein. Eine Befreiung von dieser Anforderung sollte sehr viel restriktiver sein und nur auf den Aufzug bei zwei und dreigeschossigen Gebäuden reduziert werden.

Wohnungen und Anforderungen zur gemeinschaftlichen Nutzung.
§ 35 Absatz 4: Mit der Neufassung des Absatzes wir die Forderung nach Stellflächen für Gehhilfen hinzugefügt, aber leider entfällt die Forderung nach Flächen zum Abstellen von Fahrrädern. In Bezug auf die Forderung nach geeigneten Wohnungen für RollstuhlfaherInnen sollte auch bei den gemeinschaftlich genutzten Räumen die Barrierefreitheit verankert werden.

Stellplätze für Kraftfahrzeuge, Fahrräder und Garagen
§37 neuer Absatz 2: Mit der Einfügung dieses Absatzes wird die Herstellung von 2 wettergeschützten Fahrradstellplätzen für jede Wohneinheit gefordert. Obwohl ich die Erstellung solcher Fahrradstellplätz grundsätzlich begrüße erscheint mir die Forderung nicht gut genug formuliert zu sein. Gebäude mit Wohnung ist auch ein Einfamilienhaus; warum sind hier wettergeschützte Fahrradstellplätze gefordert? Sollte es nicht dem Eigentümer überlassen bleiben wo und wie er seine Fahrräder auf dem Grundstück unterbringt. Warum werden für jede Wohneinheit unabhängig von der Größe 2 Stellplätze gefordert? Wäre es nicht sinnvoller die Anzahl der Stellplätze an die Wohnungsgröße und Anzahl der Bewohner (Beispiel Zimmerzahl / Schlafzimmerzahl) zu knüpfen? Desweiteren frage ich mich wie die Auflage „Stellplätze müssen eine wirksame Diebstahlsicherung ermöglichen“ erfüllt werden soll?

Ordnungswidrigkeit- Anzeige einer geplanten Grundstückteilung
§75 Absatz 1, neuer Abschnitt 2: Mit der Einführung einer Anzeigepflicht einer geplanten Grundstücksteilung vor Teilungsantrag wird mit diesem Abschnitt eine vorsätzliche aber auch fahrlässige (vergessen, nicht gewusst) Nichteinhaltung der Anzeigepflicht / -frist mit einer Ordnungswidrigkeit geahndet. Dies halte ich nicht für richtig, beides sollte nicht in die LBO aufgenommen werden.

Fazit: Einige Änderungen sind durchaus begrüßenswert wie die Barrierefreiheit, jedoch gibt es hier noch zu viele Aussteigerklauseln die unter Betrachtung des demographischen Wandels. Andere Änderung wie Anzeigepflicht von Teilungsplanungen, Begrünung, Rücknahme und Widerruf der Prüfzeugnisse sind nicht sinnvoll da sie nicht nachvollziehbar sind und den bürokratischen Aufwand lediglich erhöhen oder Verunsicherung erzeugen.

13. Kommentar von :Ohne Name

Wird das hier die DDR 2.0 oder schlimmer noch die DDR hoch 2?

Ich hätte mir von einer Gesetzesnovelle im Baurecht endlich mal etwas mehr Freiheiten versprochen, indem man Bauherren mehr Möglichkeiten bei der Gestaltung, den zu verwendenden Baustoffen, aber auch beim ganzen Genehmigungsverfahren gibt. Tenor: Einfacher, schneller, preiswerter! Aber scheinbar gibt es bei grünen Politikern alles Mögliche, bloß

Ich hätte mir von einer Gesetzesnovelle im Baurecht endlich mal etwas mehr Freiheiten versprochen, indem man Bauherren mehr Möglichkeiten bei der Gestaltung, den zu verwendenden Baustoffen, aber auch beim ganzen Genehmigungsverfahren gibt.
Tenor: Einfacher, schneller, preiswerter!
Aber scheinbar gibt es bei grünen Politikern alles Mögliche, bloß keine Freiheiten!
Im Gegenteil: Freiheiten müssen scheinbar alle weg.
Stattdessen gibt es deshalb nur noch Mikromanagement in Form von:
- weiteren Verboten
- weiteren Zwängen
- weiteren Vorschriften.
Halten uns die Politiker prinzipiell für geistig so degeneriert, daß nicht der Einzelne selbst entscheiden kann, ob er es für sinnvoll hält, mit Holz zu bauen oder Fahrradstellplätze zur Verfügung zu stellen?
Scheinbar nicht!

Und weiter oben wurde ja bereits auch schon das Thema Kosten beleuchtet. Daß uns diese Regelungswut, gepaart mit staatlichem Kontrollwahn immer mehr kostet, führt dann bei Politikern maximal zu der Erkenntnis, daß "reiche" Bauherrn bezahlbaren Wohnraum zur Verfügung stellen "müssen" (nicht sollen)! Und schon haben wir gleich den nächsten staatlich verordneten Zwang!
Am besten mit einem weiteren neuen "Ministerium für Bauordnung". Ähnlich dem Ministerium für Integration. Brauchen wir zwar nicht wirklich, aber so sind schnell wieder ein paar super bezahlte Spitzenposten mit Pensionsansprüchen für altgediente Politkader zu vergeben. Dem neuen Ministerium werden selbstverständlich neu zu gründende "Bauordnungsicherheits-Durchführungsämter" untergliedert. Diese Ämter gibt es dann in Städten und Kommunen ab 1000 Einwohnern, besetzt mit mindestens 5 Beamten des gehobenen oder noch besser höheren Dienstes (die kosten so richtig schön viel Geld) pro 1000 Einwohnern. Diese Ämter (im Volksmund auch gerne als Bau-STASI bezeichnet) überwachen Bauvorhaben derart, daß z.B. jeder Kauf von Baumaterial in Qualität, Güte, Menge und Herkunft angemeldet und genehmigt werden muß. Ganz klar arbeitet auf solchen Baustellen niemand, der nicht mindestens 3 Jahre rückwirkend eine persönliche Ökobilanz mit einem Gesamt-CO2-Ausstoß von Null nachweisen kann.
Den Bauordnungsicherheits-Durchführungsämtern unterstellen wir dann auch gleich noch eine neu zu gründende Bauschutzstaatspolizei (BauSTAPO). Diese wiederum hat weitreichende Befugnisse und kontrolliert dann nebenbei schnell noch, ob der Bauarbeiter einen Besen benutzt, dessen Stiel aus FSC-zertifiziertem Holz hergestellt wurde und ob der Baustrom zu mindestens 110% (besser 120%!) aus regenerativen Quellen bezogen wird. Der Bauunternehmer muß vielmehr durch staatlich (was sonst?) zertifizierte Gutachter nachweisen, daß er die Reaktionswärme, die beim Abbinden von Beton oder Putz entsteht, durch Umwandlung in elektrische Energie in das öffentliche Stromnetz einspeist. Ganz klar geschieht das über eine staatlich zugelassene Beton-Abbinde-Reaktionswärme-Umwandlungsanlage mit staatlich geeichtem Stromzähler, der (auch ganz klar) unangesagt täglich durch mehrere Beamte der BauSTAPO überprüft werden muß. Falls notwendig auch gerne mehrfach täglich. Der Bauunternehmer hat den uneingeschränkten Zugang jederzeit sicherzustellen und muß persönlich anwesend sein. Diese tägliche Überprüfung ist analog der Überprüfung von Waffenbesitzern natürlich für den Bauunternehmer kostenpflichtig.
Hält sich der Bauunternehmer nicht an die von der Bau-STASI gemachten Vorgaben, drohen empfindlichste Strafen. Bei spätestens zweimaligem Verstoß der "FSC-Zwangsnutzungsverpflichtung" oder "Bauökostrom-Zwangsanschluß- und Zwangsnutzungsordnung" erfolgt selbstverständlich die Verhaftung des Unternehmers durch die BauSTAPO, die sofortige Schließung seines Betriebs mit Einzug sämtlichen Vermögens (auch das private) zugunsten der Staatskasse. Ein gerichtlicher Widerspruch des Bauunternehmers gegen den Einzug des Vermögens wird extra durch eine Änderung in der Verfassung des Landes ausgeschlossen.
Ganz klar auch, daß nach der Fertigstellung des Bauvorhabens die Bau-STASI Mietpreise festlegt, abgelehnte Mietanwärter zwangseinweisen kann und die BauSTAPO die Schlüsselgewalt über die Gebäude bekommt.
Natürlich entstehen Ministerium, Bauordnungsicherheits-Durchführungsämter und Baupolizei auf Kosten des Steuerzahlers. Und um dann diese staatliche Kontrollitis überhaupt noch finanzieren zu können, schnell noch eine weitere Steuererhöhung. Aber selbstverständlich nur für "Reiche". Wir sind ja alle so sozial(istisch) und nehmen es "natürlich" nur von denen, die eh zuviel haben.
Dumm nur, wenn man als reich im Sinne dieser Steuergesetze gilt, sobald man mehr Monatseinkommen hat als ein Hartz-IV-Empfänger.

Irgendwie beschleicht mich das ungute Gefühl, wir werden immer mehr zu einer zweiten DDR.
Speziell mit den Grünen wurde da richtig der Turbo gezündet.
Und grüne Politiker scheinen außer bei immer mehr Verboten nur noch da Kreativität zu entwickeln, wenn es darum geht, noch mehr Staat zu installieren.

Ich will aber nicht mehr Staat, Verbote und Zwänge, sondern eine Gesellschaft die noch wirklich auf einer FREIHEITlich demokratischen Grundordnung basiert.
Diktatur hatten wir in Deutschland viel zu lange. Will hier niemand wieder haben!!!

Deshalb: Bitte eine Gesetzesnovelle erstellen, die diesen Namen auch verdient hat. Denn was hier vorgelegt wird ist keine Novelle, sondern eine Verschärfung der verschärften Richtlinien.

10. Kommentar von :Ohne Name

Hausdachformen in Baulücken §34

Sehr geehrte Frau Splett, durch die Energieeinsparverornung ist das Bauen ja schon sehr teuer geworden. Ich finde andere Dinge viel wichtiger. Ich bin Hausverkäufer und dieses aktuelle Baurecht ist nicht mehr zeitgemäß und sollte eine Reform in folgenden Punkten erfahren. Immer wieder verliere ich Kunden, da ein Zeltdach oder ein Walmdach

Sehr geehrte Frau Splett,
durch die Energieeinsparverornung ist das Bauen ja schon sehr teuer geworden. Ich finde andere Dinge viel wichtiger.


Ich bin Hausverkäufer und dieses aktuelle Baurecht ist nicht mehr zeitgemäß und sollte eine Reform in folgenden Punkten erfahren.

Immer wieder verliere ich Kunden, da ein Zeltdach oder ein Walmdach nicht erlaubt ist und dafür kein Bauplatz gefunden werden kann.

Heute möchten Ältere in einen Bungalow, wegen der Vorsorge fürs Alter.

Jetzt habe ich wegen dem veralteten §34 schon 2 mal einen Bungalow mit Satteldach bauen müssen.
Das sieht aus wie eine Hundehütte.

Heute sind schräge Wände nicht mehr gewollt und laut Feng Shui auch nicht mehr zeitgemäß.

Zeltdächer sind in den wenigsten Fällen erlaubt und bei Kniestockerhöhung für Satteldächer stößt man auch sehr schnell an behördliche Grenzen.

Ich schreibe Ihnen heute um das Bundesweit zu ändern. Oder, anfänglich mal in Baden Württemberg bis endlich einer aufsteht und das einheitlich regelt.

Wolfgang Rapp

7. Kommentar von :Ohne Name

Verpflichtung zur Anlage von Fahrrad-Stellplätzen § 37 Abs. 2

Sehr geehrte Damen und Herren, die Novelle sieht vor für jede Wohnung zwei geeignete wettergeschützte Fahrrad-Stellplätze herzustellen. Dies ist meiner Ansicht nach zu unkonkret. Was versteht man unter geeignet? Ich bin viel mehr der Meinung, dass neue Fahrrad-Stellplätze barrierefrei sein müssen, mindestens ein gewisser Anteil. Zum einen

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Novelle sieht vor für jede Wohnung zwei geeignete wettergeschützte Fahrrad-Stellplätze herzustellen.
Dies ist meiner Ansicht nach zu unkonkret. Was versteht man unter geeignet? Ich bin viel mehr der Meinung, dass neue Fahrrad-Stellplätze barrierefrei sein müssen, mindestens ein gewisser Anteil.
Zum einen wird die Gesellschaft älter, da wird es für ältere Menschen immer schwieriger Fahrräder über Treppenlagen (z.B. in den Keller) zutragen. Außerdem gibt es immer mehr Elektro-Fahrräder die technisch bedingt schwerer sind. Der vermehrte Einsatz von Elektrorädern hat einen umweltpoltischen Aspekt aber auch einen gesundheitlichen vorallem bei älteren Menschen. Dieser würde jedoch erschwert oder unmöglich gemacht, wenn die Fahrrad-Stellplätze nicht barrierefrei erreichbar sind.
Sollten Aufzüge vorhanden sein, müssten sie so groß sein, dass auch Fahrräder transportiert werden können.
Ich würde mich freuen, wenn meine Anregungen berücksichtigen könnten.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Storkenmaier

6. Kommentar von :Ohne Name

Energienutzung durch den Einsatz regenerativer Energie in Bbp festgesetzen

In den planungsrechtlichen Festsetzungen für einige Gewerbegebiete ist zu lesen: "Es wird - die Begrünung der Fassaden - die Installation einer thermischen Solaranlage für die Warmwasserversorgung und wenn erforderlich Installation einer Solarlüftung - eine Energienutzung durch den Einsatz ökologisch unbedenklicher regenerativer Energie

In den planungsrechtlichen Festsetzungen für einige Gewerbegebiete ist zu lesen:
"Es wird
- die Begrünung der Fassaden
- die Installation einer thermischen Solaranlage für die Warmwasserversorgung und wenn erforderlich Installation einer Solarlüftung
- eine Energienutzung durch den Einsatz ökologisch unbedenklicher regenerativer Energie
empfohlen"
Auf Anfrage hat uns ein Planungsbüro mitgeteilt, dass solche Empfehlungen theoretisch in Teilen fest vorgeschrieben werden können, praktisch aber nicht. Das Baugesetzbuch erlaubt die Festsetzung „von bestimmten baulichen und sonstigen technischen Maßnahmen für die Erzeugung, Nutzung oder Speicherung von Strom, Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energien oder Kraft-Wärme-Kopplung.“ (§ 9 Abs. 1 Nr. 23b BauGB). Das Problem an dieser Regelung ist, dass nur „baulichen und sonstigen technischen Maßnahmen“ festgesetzt werden können und  die Maßnahmen zugleich „bestimmt“ sein müssen. Eine Zielvorgabe (etwa Passivhausstandard oder der Einsatz ökologisch unbedenklicher regenerativer Energien) kann nicht festgesetzt werden.  Die Festsetzung einer bestimmten Maßnahme schließt immer andere, ggf. gleichwertige Alternativen aus.  Dies gilt umso mehr, als ein Bebauungsplan grundsätzlich von „unbegrenzter“ zeitlicher Gültigkeit ist. Was heute noch Stand der Technik ist, kann morgen schon veraltet sein. Ein Bebauungsplan erweist sich hier jedoch als völlig unflexibel.
Werden durch die Novelle der Landesbauordnung bessere Möglichkeiten geschaffen oder muss dafür das Baugesetzbuch geändert werden?

5. Kommentar von :Ohne Name

Solaranlagen in Bebauungsplänen vorschreiben

In den planungsrechtlichen Festsetzungen für einige Gewerbegebiete ist zu lesen: "Es wird - die Begrünung der Fassaden - die Installation einer thermischen Solaranlage für die Warmwasserversorgung und wenn erforderlich Installation einer Solarlüftung - eine Energienutzung durch den Einsatz ökologisch unbedenklicher regenerativer Energie

In den planungsrechtlichen Festsetzungen für einige Gewerbegebiete ist zu lesen:
"Es wird
- die Begrünung der Fassaden
- die Installation einer thermischen Solaranlage für die Warmwasserversorgung und wenn erforderlich Installation einer Solarlüftung
- eine Energienutzung durch den Einsatz ökologisch unbedenklicher regenerativer Energie
empfohlen"
Auf Anfrage hat uns ein Planungsbüro mitgeteilt, dass solche Empfehlungen theoretisch in Teilen fest vorgeschrieben werden können, praktisch aber nicht. Das Baugesetzbuch erlaubt die Festsetzung „von bestimmten baulichen und sonstigen technischen Maßnahmen für die Erzeugung, Nutzung oder Speicherung von Strom, Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energien oder Kraft-Wärme-Kopplung.“ (§ 9 Abs. 1 Nr. 23b BauGB). Das Problem an dieser Regelung ist, dass nur „baulichen und sonstigen technischen Maßnahmen“ festgesetzt werden können und  die Maßnahmen zugleich „bestimmt“ sein müssen. Eine Zielvorgabe (etwa Passivhausstandard oder der Einsatz ökologisch unbedenklicher regenerativer Energien) kann nicht festgesetzt werden.  Die Festsetzung einer bestimmten Maßnahme schließt immer andere, ggf. gleichwertige Alternativen aus.  Dies gilt umso mehr, als ein Bebauungsplan grundsätzlich von „unbegrenzter“ zeitlicher Gültigkeit ist. Was heute noch Stand der Technik ist, kann morgen schon veraltet sein. Ein Bebauungsplan erweist sich hier jedoch als völlig unflexibel.
Werden durch die Novelle der Landesbauordnung bessere Möglichkeiten geschaffen oder muss dafür das Baugesetzbuch geändert werden?