Fragen und Antworten
In die Lärmkartierung der Hauptverkehrsstraßen außerhalb der Ballungsräume werden Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als drei Millionen Fahrzeugen pro Jahr einbezogen. Das entspricht einem täglichen Verkehrsaufkommen von circa 8.200 Kraftfahrzeugen. Bei der Lärmkartierung 2022 umfasste dies in Baden-Württemberg ein Netz von Hauptverkehrsstraßen mit einer Gesamtlänge von mehr als 5.300 Kilometern.
In die Lärmkartierung der bundeseigenen und nicht-bundeseigenen Haupteisenbahnstrecken werden Eisenbahnstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von über 30.000 Zügen pro Jahr einbezogen, das entspricht einem täglichen Verkehrsaufkommen von circa 82 Zügen. Für die Lärmkartierung der bundeseigenen Schienenwege ist das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) zuständig. Bundesweit umfasst das nach Angaben des EBA etwa 17.000 Streckenkilometer kartierungspflichtiger Haupteisenbahnstrecken. In Baden-Württemberg zählt zudem ein Streckennetz von knapp 170 Kilometern nicht-bundeseigener Schienenwege zu den kartierungspflichtigen Haupteisenbahnstrecken. Für deren Lärmkartierung ist die LUBW zuständig.
Die Lärmkarten der LUBW können im interaktiven Kartendienst „Umwelt-Daten und -Karten Online“ (UDO) für die Lärmindizes LDEN und LNight eingesehen und heruntergeladen werden. Neben den Kartierungsergebnissen können auch die streckenbezogenen Eingangsdaten der Lärmkartierung eingesehen werden. Bei den Hauptverkehrsstraßen umfasst das Verkehrsmenge, Verkehrszusammensetzung, zulässige Geschwindigkeit und den Typ des Straßenbelags, bei den nicht-bundeseigenen Haupteisenbahnstrecken im Wesentlichen das Zugaufkommen und Angaben zum Streckenbetreiber. Auch bereits vorhandene Lärmschutzeinrichtungen sind im Kartendienst mit ihren akustischen Parametern einsehbar.
Die Belastungsstatistik (XLSX) weist nach Gemeinden differenziert die Lärmbetroffenheit in Form von lärmbelasteten Personen, Schul- und Krankenhausgebäuden, Wohnungen sowie Flächen aus. Das Ausmaß der Lärmbetroffenheit der Gemeinden variiert stark in Abhängigkeit von räumlicher Situation, der Lage der Hauptverkehrsachsen und der Gemeindegröße.
Die Lärmkarten der neun Ballungsräume sowie des Eisenbahn-Bundesamtes sind ebenfalls über die Webseite der LUBW zugänglich.
Lärmindizes LDEN und LNight
Der Lärmindex LDEN beschreibt die Lärmbelastung für den gesamten Tag (24 Stunden). Er berücksichtigt die Lärmbelastung am Tag (day, 6.00 bis 18.00 Uhr), am Abend (evening, 18.00 bis 22.00 Uhr) und in der Nacht (night, 22.00 bis 6.00 Uhr), wobei Abend und Nacht durch einen Zuschlag stärker gewichtet werden, um die höhere Störwirkung in diesem Zeitabschnitt zu berücksichtigen. Der Lärmindex LNight spiegelt die Lärmbelastung nur für den Nachtzeitraum wider (22.00 bis 6.00 Uhr).
Der Lärm an den kartierungspflichtigen Hauptverkehrsstraßen wirkt sich auf die Gebiete von 754 Gemeinden im Land aus. Damit sind etwa zwei Drittel der Gemeinden Baden-Württembergs von der Lärmkartierung der Hauptverkehrsstraßen erfasst. Die Tabellen 1 und 2 geben auf Basis der Lärmkartierung 2022 einen Überblick über die landesweite Anzahl der durch Lärm an Hauptverkehrsstraßen außerhalb der Ballungsräume betroffenen Einwohnerinnen und Einwohner, Flächen und Wohnungen sowie Schul- und Krankenhäuser.
Tabelle 1: Anzahl der in Baden-Württemberg von Straßenverkehrslärm betroffenen Menschen an Hauptverkehrsstraßen außerhalb von Ballungsräumen (zu kartierende Pegelbereiche gemäß 34. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes), Quelle: Umgebungslärmkartierung 2022, Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg
Pegelbereich in Dezibel(A) | Lärmbelastung Tag, Abend und Nacht | Lärmbelastung Nacht |
---|---|---|
50 bis 54 | - | 504.500 |
55 bis 59 | 835.600 | 225.900 |
60 bis 64 | 330.400 | 100.500 |
65 bis 69 | 171.500 | 14.400 |
70 bis 74 | 83.800 | 400 |
ab 75 | 9.400 | - |
Summe gesamt | 1.430.700 | 845.700 |
Summe über 65 Dezibel(A) bei Lärmbelastung Tag, Abend und Nacht | 55 Dezibel(A) bei Lärmbelastung Nacht | 264.700 | 341.200 |
Tabelle 2: Geschätzte Anzahl der in Baden-Württemberg von Straßenverkehrslärm belasteten Flächen, betroffenen Wohnungen, Schulen und Krankenhäuser an Hauptverkehrsstraßen außerhalb der Ballungsräume, Quelle: Umgebungslärmkartierung 2022, Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg
Lärmbelastung Tag, Abend und Nacht in Dezibel(A) | Fläche in Quadratkilometer | Wohnungen | Schulen | Krankenhäuser |
---|---|---|---|---|
größer 55 Dezibel(A) | 4.572 | 681.300 | 1.585 | 192 |
größer 65 Dezibel(A) | 1.333 | 126.000 | 254 | 27 |
größer 75 Dezibel(A) | 263 | 4.500 | 8 | 2 |
Die Kartierung der bundeseigenen Haupteisenbahnstrecken des Eisenbahn-Bundesamt (EBA) umfasst 509 Städte und Gemeinden sowie die neun Ballungsräume in Baden-Württemberg. Vom Lärm an den kartierungspflichtigen, nicht-bundeseigenen Haupteisenbahnstrecken sind zusätzlich die Gebiete von 26 Gemeinden im Land betroffen. Die Tabellen 1 bis 4 geben auf Basis der Lärmkartierung 2022 des EBA und der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) einen Überblick über die landesweite Anzahl der durch Lärm an bundeseigenen und nicht-bundeseigenen Haupteisenbahnstrecken außerhalb der Ballungsräume betroffenen Einwohnerinnen und Einwohner, Flächen und Wohnungen sowie Schul- und Krankenhäuser.
Tabelle 1: Anzahl der in Baden-Württemberg von Schienenlärm betroffenen Menschen an bundeseigenen Haupteisenbahnstrecken sowie bundeseigenen Schienenwegen in Ballungsräumen (zu kartierende Pegelbereiche gemäß 34. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchV)), Quelle: Umgebungslärmkartierung 2022, EBA
Pegelbereich in Dezibel(A) | Lärmbelastung Tag, Abend und Nacht | Lärmbelastung Nacht |
---|---|---|
50 bis 54 | - | 112.400 |
55 bis 59 | 141.000 | 53.400 |
60 bis 64 | 71.300 | 17.700 |
65 bis 69 | 29.500 | 3.100 |
70 bis 74 | 6.300 | 200 |
ab 75 | 500 | - |
Summe gesamt | 248.600 | 186.900 |
Summe über 65 Dezibel(A) bei Lärmbelastung Tag, Abend und Nacht | 55 Dezibel(A) bei Lärmbelastung Nacht | 36.300 | 74.500 |
Tabelle 2: Geschätzte Anzahl der in Baden-Württemberg von Schienenlärm belasteten Flächen, betroffenen Wohnungen, Schulen und Krankenhäuser an bundeseigenen Haupteisenbahnstrecken sowie bundeseigenen Schienenwegen in Ballungsräumen; Quelle: Umgebungslärmkartierung 2022, EBA
Lärmbelastung Tag, Abend und Nacht in Dezibel(A) | Fläche in Quadratkilometer | Wohnungen | Schulen | Krankenhäuser |
---|---|---|---|---|
größer 55 Dezibel(A) | 583,1 | 118.400 | 629 | 44 |
größer 65 Dezibel(A) | 124,7 | 17.300 | 122 | 4 |
größer 75 Dezibel(A) | 16,2 | 200 | 0 | 0 |
Tabelle 3: Anzahl der in Baden-Württemberg von Schienenlärm betroffenen Menschen an nicht-bundeseigenen Haupteisenbahnstrecken außerhalb der Ballungsräume (zu kartierende Pegelbereiche gemäß 34. BImSchV), Quelle: Umgebungslärmkartierung 2022, LUBW
Pegelbereich in Dezibel(A) | Lärmbelastung Tag, Abend und Nacht | Lärmbelastung Nacht |
---|---|---|
50 bis 54 | - | 2.600 |
55 bis 59 | 5.600 | 500 |
60 bis 64 | 1.400 | 200 |
65 bis 69 | 300 | 0 |
70 bis 74 | 100 | 0 |
ab 75 | 0 | - |
Summe gesamt | 7.400 | 3.300 |
Summe über 65 Dezibel(A) bei Lärmbelastung Tag, Abend und Nacht | 55 Dezibel(A) bei Lärmbelastung Nacht | 400 | 700 |
Tabelle 4: Geschätzte Anzahl der in Baden-Württemberg von Schienenlärm belasteten Flächen, betroffenen Wohnungen, Schulen und Krankenhäuser an nicht-bundeseigenen Haupteisenbahnstrecken außerhalb der Ballungsräume, Quelle: Umgebungslärmkartierung 2022, LUBW
Lärmbelastung Tag, Abend und Nacht in Dezibel(A) | Fläche in Quadratkilometer | Wohnungen | Schulen | Krankenhäuser |
---|---|---|---|---|
größer 55 Dezibel(A) | 11 | 3.500 | 7 | 0 |
größer 65 Dezibel(A) | 1 | 200 | 0 | 0 |
größer 75 Dezibel(A) | 0 | 0 | 0 | 0 |
Mit der Lärmkartierung werden entsprechend Paragraf 4 Absatz 4 Nummer 9 der 34. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes auch Kennzahlen zur Abschätzung der gesundheitlichen Auswirkungen und Belästigungen durch Verkehrslärm ermittelt. Dem liegen Expositions-Wirkungs-Beziehungen auf Basis epidemiologischer Studien zugrunde, die die Weltgesundheitsorganisation WHO im Rahmen der „Leitlinien für Umgebungslärm für die Europäische Region“ veröffentlichte. Durch den von Hauptverkehrsstraßen aus-gehenden Lärm sind in Baden-Württemberg außerhalb der Ballungsräume schätzungsweise 232.000 Personen einer starken Belästigung (HA) ausgesetzt, 53.000 leiden aufgrund des Lärms unter starken Schlafstörungen (HSD). In 360 Fällen ist von durch den Straßenverkehrslärm verursachten ischämischen Herzkrankheiten (IHD) auszugehen.
Laut Lärmkartierung des Eisenbahn-Bundesamtes sind in Baden-Württemberg schätzungsweise 44.600 Menschen stark durch den Lärm der bundeseigenen Haupteisenbahnstrecken belästigt (HA), 20.000 Menschen sind stark schlafgestört (HSD). An den nicht-bundeseigenen Haupteisenbahnstrecken außerhalb der Ballungsräume sind schätzungsweise 1.200 Personen einer starken Belästigung (HA) ausgesetzt, in 310 Fällen ist aufgrund des Lärms von starken Schlafstörungen auszugehen (HSD).
In einem gesundheitskritischen Bereich liegen Lärmbelastungen oberhalb von 65 Dezibel(A) am Tag und 55 Dezibel(A) in der Nacht. Nach der Lärmkartierung 2022 sind 264.700 Menschen an Hauptverkehrsstraßen außerhalb der Ballungsräume von ganztägigen Lärmpegeln (LDEN) über 65 Dezibel(A) betroffen. Bei nächtlichen Lärmpegeln (LNight) oberhalb von 55 Dezibel(A) sind es 341.200 Menschen. Das ist etwa jeder dreißigste in Baden-Württemberg lebende Mensch. Allein durch die Hauptverkehrsstraßen außerhalb der Ballungsräume mit jährlichen Verkehrsbelastungen über 3 Millionen Fahrzeugen sind mehr als 4.500 Quadratkilometer mit Lärmpegeln über 55 Dezibel(A) LDEN verlärmt. Das entspricht fast 13 Prozent der gesamten Landesfläche Baden-Württembergs. Bezieht man weitere kleinere Straßen, andere Verkehrslärmquellen und die Straßen in den Ballungsräumen mit ein, ist von einer nochmals deutlich größeren flächenhaften Lärmbelastung auszugehen.
Von Schienenverkehrslärm im gesundheitskritischen Bereich sind in Baden-Württemberg ganztägig insgesamt 36.700 Menschen und nachts insgesamt 75.200 Menschen betroffen, davon ganztägig 400 Menschen und nachts 700 Menschen an den nicht-bundeseigenen Schienenwegen.
Der Europäische Union-Umgebungslärmrichtlinie folgend werden alle fünf Jahre Lärmkarten erstellt. Ab der Lärmkartierung 2022 werden alle Lärmkarten in der EU einheitlich nach neuen, harmonisierten Berechnungsverfahren erstellt, welche sich deutlich von den bisher in Deutschland verwendeten Verfahren unterscheiden. Damit sind die Ergebnisse zwischen den Mitgliedstaaten vergleichbar. Allerdings weichen die Ergebnisse der Lärmkartierung 2022 deutlich von denen der vorangegangenen Lärmkartierung 2017 ab. Dies führt selbst bei unveränderter Vor-Ort-Situation dazu, dass mehr lärmbelastete Flächen und deutlich mehr lärmbelastete Menschen ausgewiesen werden. Zwischenzeitig erfolgte Lärmminderungsmaßnahmen können daher nicht aus den aktuellen Lärmkarten und Anzahl der Belasteten abgelesen werden. Wesentliche Gründe hierfür sind:
- Die Emissionen im Straßen-, Schienen- und Luftverkehr werden nun wesentlich detaillierter modelliert. So werden zum Beispiel beim Straßenverkehr die Rollgeräusche und die Motorengeräusche getrennt berechnet.
- Die Schallausbreitung wird wesentlich komplexer modelliert. Sie berücksichtigt nun zum Beispiel auch unterschiedliche meteorologische Bedingungen sowie frequenzabhängige Effekte bei der Abschirmung von Lärmquellen durch Lärmschutzwände oder bei der Reflexion an Gebäuden.
- Die Anzahl der Belastetsten wird nun anders ermittelt. Früher wurde die Zahl der in einem Gebäude wohnenden Personen gleichmäßig auf die Immissionspunkte am Gebäude verteilt, auf laute und leise Seiten. Jetzt hingegen wird die gesamte Personenzahl eines Gebäudes der lauteren Seite zugewiesen; die leisere Seite des Gebäudes wird nicht berücksichtigt. Somit werden deutlich mehr lärmbelastete Menschen ausgewiesen.
- Die Rundungsregel für die Bildung der ausgewiesenen Pegelklassen wurde geändert. Dadurch verschieben sich die 5 Dezibel breiten Pegelklassen um 0,5 Dezibel zu niedrigeren Werten. Damit werden tendenziell größere lärmbelastete Flächen und mehr sowie stärker lärmbelastete Menschen ausgewiesen.
Neben diesen Änderungen durch die neuen Berechnungsmethoden wirken sich auch veränderte Verhältnisse vor Ort auf die Ergebnisse der Kartierung aus. Beispiele sind:
- Die aktuellen Verkehrsmengen auf Straßen, Schienenwegen und Flughäfen können die Relevanzschwellen, ab denen sie bei der Kartierung zu berücksichtigen sind, unter- oder überschreiten. So können zum Beispiel Verkehrsverlagerungen dazu führen, dass eine Straße erstmals zu kartieren ist.
- Die für die Lärmberechnung relevanten Größen können sich geändert haben. So beeinflussen zum Beispiel zwischenzeitlich umgesetzte Maßnahmen wie Tempo 30 oder ein Austausch des Fahrbahnbelags die Lärmsituation vor Ort.
- Die Zahl der Bewohnerinnen und Bewohner kann sich durch Wohnungsneubau erhöhen und damit auch die Zahl der lärmbelasteten Menschen.
Angesichts der bestehenden Betroffenheiten sind weitere Anstrengungen erforderlich, um die Menschen im Land besser vor Umgebungslärm und seinen gesundheitsschädigenden Folgen zu schützen.
Lärmbelastungen oberhalb von 65 Dezibel(A) ganztägig und 55 Dezibel(A) nachts liegen in einem gesundheitskritischen Bereich. Mit der Lärmaktionsplanung soll darauf hingewirkt werden, diese Werte nach Möglichkeit zu unterschreiten. In 636, also fast 60 Prozent der Gemeinden Baden-Württembergs, wurden Lärmbetroffenheiten durch den Straßenverkehr oberhalb dieser Werte ermittelt. Vordringlicher Handlungsbedarf besteht in Bereichen mit sehr hohen Lärmbelastungen über 70 Dezibel(A) ganztägig und 60 Dezibel(A) nachts. Belastete von Lärmpegeln in dieser Höhe wurden in 571, also gut der Hälfte der Gemeinden in Baden-Württemberg ermittelt. Bei den bundeseigenen Haupteiseinbahnstrecken sind es 236 Gemeinden mit Lärmpegeln im gesundheitskritischen Bereich und 179 Gemeinden mit sehr hohen Lärmpegeln. Bei den nicht-bundeseigenen Haupteisenbahnstrecken sind es 17 beziehungsweise acht Gemeinden.
Neben den Betroffenen an den hochbelasteten, kartierungspflichtigen Hauptverkehrsstraßen gibt es auch an kleineren Straßen eine große Anzahl von Menschen, die potentiell gesundheitsschädlichen Lärmpegeln ausgesetzt sind. Dies unterstreicht nochmals die große Bedeutung des Lärmschutzes für die Gesundheit der Menschen im Land.