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Bürger- und Öffentlichkeitsbeteiligung bei Infrastrukturvorhaben des Landes gelingt, wenn...

Kommentare : zu Gelingende Beteiligung

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2. Kommentar von :Ohne Name

die betroffenen Bürger ihre Meinung dazu sagen können und diese Eingang in die Planung finden kann.

Voraussetzung einer bürgerlichen Meinungsbildung ist die Offenlegung aller Planungsziele und den damit verbundenen Planungsdaten, welche von unabhängiger Seite kommentiert sein sollten. In einer repräsentativen Demokratie hat allerdings die jeweils zuständige Legislative das "Letzte Wort", und das ist in Ordnung. Es muss dadurch sichergestellt

Voraussetzung einer bürgerlichen Meinungsbildung ist die Offenlegung aller Planungsziele und den damit verbundenen Planungsdaten, welche von unabhängiger Seite kommentiert sein sollten. In einer repräsentativen Demokratie hat allerdings die jeweils zuständige Legislative das "Letzte Wort", und das ist in Ordnung. Es muss dadurch sichergestellt sein, dass lautstarke Minderheiten über Gebühr Beachtung finden (trotz Wahlpopulismus). Sachrechte Bürgervorschläge sollten allerdings von den für die Entscheidung Zuständigen öffentlich und sachgerecht kommentiert und bei Ablehnung oder Übernahme sachgerecht und verständlich begründet werden.

1. Kommentar von :Ohne Name

Beteiligung durch Nutzung bestehender Gremien und Veröffentlichung aller relevanten Dokumente & Protokolle

Grundsätzlich ist eine Beteiligung der Öffentlichkeit durch öffentliche Sitzungen der Gremien (Gemeinde bis einschließlich Landtag) zumindest in Form der Information gegeben; vorausgesetzt diese sind öffentlich und die Ergebnisse werden in den entsprechenden Medien auch Internet veröffentlicht (open data). Ergänzende Maßnahmen wären hier dass auch

Grundsätzlich ist eine Beteiligung der Öffentlichkeit durch öffentliche Sitzungen der Gremien (Gemeinde bis einschließlich Landtag) zumindest in Form der Information gegeben; vorausgesetzt diese sind öffentlich und die Ergebnisse werden in den entsprechenden Medien auch Internet veröffentlicht (open data). Ergänzende Maßnahmen wären hier dass auch die Öffentlichkeit sich zu Wort melden kann und darf.
Bei Großprojekten sollten ggf. Informationsveranstaltungen und Informationsportale (open data) für ausreichende Information der Öffentlichkeit in Betracht gezogen werden. Die Mitwirkung der Öffentlichkeit sollte über die gewählten Vertreter der Gemeinden, Städte und Landkreise in die Landesebene transfereiert werden. M. E. ist nur so eine repräsentative Meinung der Bevölkerung zu einem Landesprojekt mit vertretbarem Aufwand einzubringen.
M. E. sollten die bestehenden Verfahren zur Bürgerbeteiligung in notwendigem Maß verbessert werden aber es bedarf nicht der Einführung von zusätzlichen Beteiligungsforen um die Beteiligung sicherzustellen. Dementsprechend sollte die Landesregierung die Gemeinden und Städte verpflichten Landesinfrastrukturprojekte in den Tagesordnungspunkte der öffentlichen Sitzungen aufzunehmen. Dabei erscheint es mir selbstverständlich dass alle zur Diskussion über ein Projekt relevanten Daten und Dokumente zeitgerecht für die Gemeinde-/Stadtvertreter und Bürger verfügbar gemacht werden (Beispiel: Auslagen bei der Gemeinde/Stadt und Internet). Darüber hinaus darf ich feststellen dass jeder gewählte Kommunal- und Landespolitiker den Bürger/innen verpflichtet ist.