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Mit der am 23.07.2013 zur Verbändeanhörung freigegebenen Novelle der Landesbauordnung beabsichtigt die grün-rote Landesregierung, soziale und ökologische Aspekte im Gesetz zu verankern.

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Mit der am 23.07.2013 zur Verbändeanhörung freigegebenen Novelle der Landesbauordnung beabsichtigt die grün-rote Landesregierung, soziale und ökologische Aspekte im Gesetz zu verankern. „Mit der Gesetzes-Novelle reagieren wir auf gesellschaftliche Änderungen wie den demographischen Wandel und Veränderungen im Mobilitätsverhalten – und wir unterstützen die Energiewende“, erläuterte Staatssekretärin Gisela Splett. Die Neuregelungen führen zu mehr Barrierefreiheit, unterstützen den Fahrradverkehr, und erleichtern die Nutzung regenerativer Energien sowie die Verwendung von Holz als Baustoff.

Bei Neubauvorhaben soll künftig der Anteil barrierefreier Wohnungen erhöht werden. Auch in Mischgebäuden sind künftig Abstellflächen für Kinderwagen und Gehhilfen vorzusehen. Und die Anzahl der Fahrradstellplätze für neue Wohn- und andere Gebäude soll in angemessener Weise erhöht werden. Gleichzeitig sollen die Gemeinden durch Ortsbaurecht auch weniger als einen baurechtlich notwendigen Kfz-Stellplatz pro Wohnung vorschreiben können. „Insgesamt“, so ist Gisela Splett überzeugt, „erleichtern wir damit eine nachhaltige Mobilität. Die mit den Neuregelungen verbundenen Mehrkosten für Bauherrinnen und Bauherren bleiben dabei in überschaubaren Grenzen.“

Zusätzlich werden mit Regelungen zur Begrünung baulicher Anlagen und zur erleichterten Nutzung regenerativer Energien Anreize für einen ökologisch hochwertigen Baustil gesetzt. Die erweiterten Verwendungsmöglichkeiten von Holz als Baustoff dienen auch dem Klimaschutz. Indem die Maßnahmen zur Schonung endlicher Ressourcen beitragen, unterstützen sie insoweit die Entwicklung zu nachhaltigem Bauen.

Eine wichtige verfahrensrechtliche Änderung ist die Beschränkung des Kenntnisgabeverfahrens auf Bauvorhaben, die die Festsetzungen des Bebauungsplans genau einhalten. Wenn isolierte Entscheidungen über Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen notwendig seien, habe sich dieses Verfahren nicht bewährt, so Splett. Durch die vorgesehene Neuregelung werde ein deutlicher Rückgang der Kenntnisgabeverfahren zugunsten des (vereinfachten) Baugenehmigungsverfahrens erwartet.

Kommentare : Landesbauordnung

Sie hatten die Möglichkeit, bis zum 11. Oktober 2013 den Gesetzentwurf und oben aufgeführten Themenbereiche zu kommentieren. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

15. Kommentar von :Ohne Name

Kinderwagen, Fahrräder und Rollstühle

Insgesamt eine sehr gute Novelle. Die erforderlichen Abstellräume für Kinderwagen, Fahrräder und Rollstühle sollten allerdings noch etwas genauer spezifiziert werden: Sie müssen "barrierefrei erreichbar" sein. Die Definition "leicht erreichbare und gut zugängliche Abstellräume" in § 48 reicht dazu nicht aus, weil auch Kellerräume, die nur über

Insgesamt eine sehr gute Novelle.
Die erforderlichen Abstellräume für Kinderwagen, Fahrräder und Rollstühle sollten allerdings noch etwas genauer spezifiziert werden: Sie müssen "barrierefrei erreichbar" sein. Die Definition "leicht erreichbare und gut zugängliche Abstellräume" in § 48 reicht dazu nicht aus, weil auch Kellerräume, die nur über Treppen erreichbar sind, "leicht erreichbar und gut zugänglich" sind. Einen Rollstuhl oder ein Pedelec über eine Treppe zu transportieren, ist aber gerade für ältere Menschen nicht möglich.

10. Kommentar von :Ohne Name

Hausdachformen in Baulücken §34

Sehr geehrte Frau Splett, durch die Energieeinsparverornung ist das Bauen ja schon sehr teuer geworden. Ich finde andere Dinge viel wichtiger. Ich bin Hausverkäufer und dieses aktuelle Baurecht ist nicht mehr zeitgemäß und sollte eine Reform in folgenden Punkten erfahren. Immer wieder verliere ich Kunden, da ein Zeltdach oder ein Walmdach

Sehr geehrte Frau Splett,
durch die Energieeinsparverornung ist das Bauen ja schon sehr teuer geworden. Ich finde andere Dinge viel wichtiger.


Ich bin Hausverkäufer und dieses aktuelle Baurecht ist nicht mehr zeitgemäß und sollte eine Reform in folgenden Punkten erfahren.

Immer wieder verliere ich Kunden, da ein Zeltdach oder ein Walmdach nicht erlaubt ist und dafür kein Bauplatz gefunden werden kann.

Heute möchten Ältere in einen Bungalow, wegen der Vorsorge fürs Alter.

Jetzt habe ich wegen dem veralteten §34 schon 2 mal einen Bungalow mit Satteldach bauen müssen.
Das sieht aus wie eine Hundehütte.

Heute sind schräge Wände nicht mehr gewollt und laut Feng Shui auch nicht mehr zeitgemäß.

Zeltdächer sind in den wenigsten Fällen erlaubt und bei Kniestockerhöhung für Satteldächer stößt man auch sehr schnell an behördliche Grenzen.

Ich schreibe Ihnen heute um das Bundesweit zu ändern. Oder, anfänglich mal in Baden Württemberg bis endlich einer aufsteht und das einheitlich regelt.

Wolfgang Rapp

18. Kommentar von :Ohne Name

Ist dieses Portal nur Zeitverschwendung?

Nach der ganzen Diskussion und auch der Bewertung der Likes und Dislikes zum Nationalpark hier in diesem Portal bin ich entsetzt, daß der Beschluß für einen Nationalpark schon fest steht. Keine alternativen Standorte (wie mehrfach vorgeschlagen). Kein Aufeinanderzugehen.. Nichts. Einfach nur geistlose Leere, die einen sprachlos macht. Da

Nach der ganzen Diskussion und auch der Bewertung der Likes und Dislikes zum Nationalpark hier in diesem Portal bin ich entsetzt, daß der Beschluß für einen Nationalpark schon fest steht.
Keine alternativen Standorte (wie mehrfach vorgeschlagen).
Kein Aufeinanderzugehen..
Nichts.
Einfach nur geistlose Leere, die einen sprachlos macht.

Da frage ich mich ernsthaft, was dieses Portal bringen soll.
Oder habe ich das mit der Politik des Gehörtwerdens mißverstanden?:
Heißt Gehörtwerden im Sinne des politischen Neusprechs lediglich ein akustisches Vernehmen?
Frei nach dem Motto: Laß die ruhig alle mal ein wenig zum Schein mitdebattieren, damit es Ihnen besser geht. Aber wir machen dann sowieso was wir wollen.
Ist das so?

Ich verstehe unter Gehörtwerden auch das Zuhören, Beachten und Respektieren!
Das vermisse ich hier völlig.
Insofern frage ich mich ernsthaft, was das Portal hier soll, wenn es die Entscheider eh nicht die Bohne interessiert.
Ich würde mich über eine ehrliche Antwort sehr freuen, sofern die Entscheidungsträger überhaupt noch wissen, was ehrlich ist!

Kommentar vom Moderator

Anmerkung der Redaktion

Sehr geehrte Nutzerin, sehr geehrter Nutzer,
vielen Dank für Ihre kritische Nachfragen. Da sich Ihr Kommentar auf das Verfahren zum Nationalpark bezieht, möchten wir auf einige Punkte hinweisen:

  • Die Frage nach Ob und Wie des Nationalparks wurde vor Ort und in einem Gutachten erörtert. Alle Informationen dazu finden Sie auf www.nordschwarzwald-nationalpark.de.Die endgültige Entscheidung, ob der Nationalpark eingerichtet wird, fällt der Landtag von Baden-Württemberg. Ein Gesetzentwurf liegt dem Landtag nun vor. Dieser Gesetzentwurf hat Änderungen erfahren, die sich ergaben aus Ergebnissen der Verbändeanhörung, der gezielten Anhörungsformaten mit regionalen Akteuren sowie aus den Stellungnahmen und Anregungen von Bürgerinnen und Bürgern, die sich unter anderem über das Beteiligungsportal der Landesregierung zum Gesetzentwurf geäußert hatten.
  • Das Online-Verfahren zur Kommentierung von Gesetzentwürfen ist so angelegt, dass die Nutzerinnen und Nutzer ihre Anmerkungen einstellen können und das betroffene Ministerium nach Beendigung der Kommentierungsphase eine Stellungnahme abgibt, die auf die wesentlichen Inhalte eingeht. Diese Stellungnahmen werden auf dem Portal veröffentlicht.


Wir bitten um Geduld, wenn auf dem Beteiligungsportal eine Stellungnahme zum Nationalpark erst verzögert veröffentlicht werden kann. In der Zwischenzeit möchten wir auf eine aktuelle Pressemitteilung verweisen: Landesregierung beschließt Gesetzentwurf für den Nationalpark Schwarzwald
Freundliche Grüße
Ihr Redaktionsteam

17. Kommentar von :Ohne Name

Die Verbots- und Steuererhöhungspartei schlägt wieder zu!

Nachdem nun seit wenigen Tagen bekannt ist, daß der Nationalpark gegen den Willen der dortigen Bevölkerung endgültig kommen soll hier weitere Beispiele der grünen Verbots- und Steuererhöhungspartei in Form der Bauordnung. Wer soll denn diese komplette Überregulierung überhaupt noch bezahlen? Und wie lange dauert es unter grün-rot noch, bis selbst

Nachdem nun seit wenigen Tagen bekannt ist, daß der Nationalpark gegen den Willen der dortigen Bevölkerung endgültig kommen soll hier weitere Beispiele der grünen Verbots- und Steuererhöhungspartei in Form der Bauordnung.
Wer soll denn diese komplette Überregulierung überhaupt noch bezahlen? Und wie lange dauert es unter grün-rot noch, bis selbst das Atmen gesetzlich reglementiert sein wird?
Und diese fern aller Realitäten-Politiker fragen sich tatsächlich ernsthaft, warum das Bundestagswahlergebnis so schlecht für die Grünen ausfiel.
Herr Kretschmann wurde nicht aus Überzeugung gewählt, sondern rein aus Protest gegen Herrn Mappus.
Leider bestätigt sich jeden Tag auf's Neue, daß Herr Kretschmann null Komma null besser als sein Vorgänger ist. Genau der gleiche Mist. Sogar die Formulierungen a là "entschieden wird in Stuttgart" sind identisch. Hinzu kommt dann noch diese unerträgliche grüne Überregulierungswut.
Ich bin mir sicher, nach der nächsten Landtagswahl heißt der Ministerpräsident garantiert nicht mehr Kretschmann. Und das ist gut so!
Ich zähle schon die Tage, bis wann der Spuk grün-rot hier endlich zu Ende sein wird. Es reicht!

16. Kommentar von :Ohne Name

Wann wird endlich mal angefangen, wirklich ökologisch zu denken?

Meiner Meinung nach wurde hier wieder mal eine große Chance vertan den Paragraphendschungel zu lichten. Statt dessen noch mehr Regeln, noch mehr Verbote, noch mehr Kontrolle. Kein Wunder, daß jede Regierung, egal welcher politischen Gesinnung, mit dem Geld nicht auskommt. Unser Staat wird immer mehr zum Blutsauger. Die Politiker reden nur noch

Meiner Meinung nach wurde hier wieder mal eine große Chance vertan den Paragraphendschungel zu lichten.
Statt dessen noch mehr Regeln, noch mehr Verbote, noch mehr Kontrolle.
Kein Wunder, daß jede Regierung, egal welcher politischen Gesinnung, mit dem Geld nicht auskommt.
Unser Staat wird immer mehr zum Blutsauger. Die Politiker reden nur noch von Steuererhöhungen. Nicht ein einziger Politiker davon, endlich mal mit dem Geld auszukommen, das man hat.
Es ist ja schön, wenn die grün-rote Regierung mehr Ökologie in die Gesetze reinbringen möchte.
Aber wo bleibt die Ökonomie??? Es macht keinen Sinn, energiesparend zu bauen, wenn dann in Summe viel mehr Energie verbraucht wird bei Gesetzgebung, Verwaltung und Kontrolle.
Das ist genau das gleiche Ammenmärchen wie das "emissionsfreie" Elektroauto. Diese schöngeredete Illusion erzeugt nämlich auch Emissionen. Nur eben woanders als an einem Auspuffrohr.
Aber das wird ja zu gerne wegignoriert.
Schade daß hier keinerlei Wert auf Effizienz bei der Legislative und Exekutive wert gelegt wird.
Hier würde ich mir mehr Blick über den Tellerrand wünschen von einer Regierung , die den sogenannten "ökologischen Wandel" groß auf Ihre Fahnen geschrieben hat.
Wo bleibt der Blick für das Ganze?

6. Kommentar von :Ohne Name

Energienutzung durch den Einsatz regenerativer Energie in Bbp festgesetzen

In den planungsrechtlichen Festsetzungen für einige Gewerbegebiete ist zu lesen: "Es wird - die Begrünung der Fassaden - die Installation einer thermischen Solaranlage für die Warmwasserversorgung und wenn erforderlich Installation einer Solarlüftung - eine Energienutzung durch den Einsatz ökologisch unbedenklicher regenerativer Energie

In den planungsrechtlichen Festsetzungen für einige Gewerbegebiete ist zu lesen:
"Es wird
- die Begrünung der Fassaden
- die Installation einer thermischen Solaranlage für die Warmwasserversorgung und wenn erforderlich Installation einer Solarlüftung
- eine Energienutzung durch den Einsatz ökologisch unbedenklicher regenerativer Energie
empfohlen"
Auf Anfrage hat uns ein Planungsbüro mitgeteilt, dass solche Empfehlungen theoretisch in Teilen fest vorgeschrieben werden können, praktisch aber nicht. Das Baugesetzbuch erlaubt die Festsetzung „von bestimmten baulichen und sonstigen technischen Maßnahmen für die Erzeugung, Nutzung oder Speicherung von Strom, Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energien oder Kraft-Wärme-Kopplung.“ (§ 9 Abs. 1 Nr. 23b BauGB). Das Problem an dieser Regelung ist, dass nur „baulichen und sonstigen technischen Maßnahmen“ festgesetzt werden können und  die Maßnahmen zugleich „bestimmt“ sein müssen. Eine Zielvorgabe (etwa Passivhausstandard oder der Einsatz ökologisch unbedenklicher regenerativer Energien) kann nicht festgesetzt werden.  Die Festsetzung einer bestimmten Maßnahme schließt immer andere, ggf. gleichwertige Alternativen aus.  Dies gilt umso mehr, als ein Bebauungsplan grundsätzlich von „unbegrenzter“ zeitlicher Gültigkeit ist. Was heute noch Stand der Technik ist, kann morgen schon veraltet sein. Ein Bebauungsplan erweist sich hier jedoch als völlig unflexibel.
Werden durch die Novelle der Landesbauordnung bessere Möglichkeiten geschaffen oder muss dafür das Baugesetzbuch geändert werden?

5. Kommentar von :Ohne Name

Solaranlagen in Bebauungsplänen vorschreiben

In den planungsrechtlichen Festsetzungen für einige Gewerbegebiete ist zu lesen: "Es wird - die Begrünung der Fassaden - die Installation einer thermischen Solaranlage für die Warmwasserversorgung und wenn erforderlich Installation einer Solarlüftung - eine Energienutzung durch den Einsatz ökologisch unbedenklicher regenerativer Energie

In den planungsrechtlichen Festsetzungen für einige Gewerbegebiete ist zu lesen:
"Es wird
- die Begrünung der Fassaden
- die Installation einer thermischen Solaranlage für die Warmwasserversorgung und wenn erforderlich Installation einer Solarlüftung
- eine Energienutzung durch den Einsatz ökologisch unbedenklicher regenerativer Energie
empfohlen"
Auf Anfrage hat uns ein Planungsbüro mitgeteilt, dass solche Empfehlungen theoretisch in Teilen fest vorgeschrieben werden können, praktisch aber nicht. Das Baugesetzbuch erlaubt die Festsetzung „von bestimmten baulichen und sonstigen technischen Maßnahmen für die Erzeugung, Nutzung oder Speicherung von Strom, Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energien oder Kraft-Wärme-Kopplung.“ (§ 9 Abs. 1 Nr. 23b BauGB). Das Problem an dieser Regelung ist, dass nur „baulichen und sonstigen technischen Maßnahmen“ festgesetzt werden können und  die Maßnahmen zugleich „bestimmt“ sein müssen. Eine Zielvorgabe (etwa Passivhausstandard oder der Einsatz ökologisch unbedenklicher regenerativer Energien) kann nicht festgesetzt werden.  Die Festsetzung einer bestimmten Maßnahme schließt immer andere, ggf. gleichwertige Alternativen aus.  Dies gilt umso mehr, als ein Bebauungsplan grundsätzlich von „unbegrenzter“ zeitlicher Gültigkeit ist. Was heute noch Stand der Technik ist, kann morgen schon veraltet sein. Ein Bebauungsplan erweist sich hier jedoch als völlig unflexibel.
Werden durch die Novelle der Landesbauordnung bessere Möglichkeiten geschaffen oder muss dafür das Baugesetzbuch geändert werden?

2. Kommentar von :Ohne Name

Bevor ich hier kommentiere, lese ich mir die Informationen vollständig durch

Bei der Fülle an Informationen kann man meiner Meinung erst nach ca. 7 Tage nach Veröffentlichung - nach einem Studium der Informationen - eine differenzierte Meinung hier kommentieren. Diese ist notwendig. Polemische, z.B. die Behauptung der "Überreglementierung", treffen grundsätzlich immer und grundsätzlich nie zu, wenn der Staat eine Gesetz

Bei der Fülle an Informationen kann man meiner Meinung erst nach ca. 7 Tage nach Veröffentlichung - nach einem Studium der Informationen - eine differenzierte Meinung hier kommentieren. Diese ist notwendig. Polemische, z.B. die Behauptung der "Überreglementierung", treffen grundsätzlich immer und grundsätzlich nie zu, wenn der Staat eine Gesetz entwirft, verändert oder abschafft, es hängt nachher nur davon ab, ob Veränderungen zugelassen werden sollen oder nicht.

7. Kommentar von :Ohne Name

Verpflichtung zur Anlage von Fahrrad-Stellplätzen § 37 Abs. 2

Sehr geehrte Damen und Herren, die Novelle sieht vor für jede Wohnung zwei geeignete wettergeschützte Fahrrad-Stellplätze herzustellen. Dies ist meiner Ansicht nach zu unkonkret. Was versteht man unter geeignet? Ich bin viel mehr der Meinung, dass neue Fahrrad-Stellplätze barrierefrei sein müssen, mindestens ein gewisser Anteil. Zum einen

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Novelle sieht vor für jede Wohnung zwei geeignete wettergeschützte Fahrrad-Stellplätze herzustellen.
Dies ist meiner Ansicht nach zu unkonkret. Was versteht man unter geeignet? Ich bin viel mehr der Meinung, dass neue Fahrrad-Stellplätze barrierefrei sein müssen, mindestens ein gewisser Anteil.
Zum einen wird die Gesellschaft älter, da wird es für ältere Menschen immer schwieriger Fahrräder über Treppenlagen (z.B. in den Keller) zutragen. Außerdem gibt es immer mehr Elektro-Fahrräder die technisch bedingt schwerer sind. Der vermehrte Einsatz von Elektrorädern hat einen umweltpoltischen Aspekt aber auch einen gesundheitlichen vorallem bei älteren Menschen. Dieser würde jedoch erschwert oder unmöglich gemacht, wenn die Fahrrad-Stellplätze nicht barrierefrei erreichbar sind.
Sollten Aufzüge vorhanden sein, müssten sie so groß sein, dass auch Fahrräder transportiert werden können.
Ich würde mich freuen, wenn meine Anregungen berücksichtigen könnten.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Storkenmaier

3. Kommentar von :Ohne Name

Öffentlicher Verkehr findet nicht statt

Es gibt leider keinen Zwang der Anbindung an den öffentlichen Verkehr.
Ich hätte mir von einer grün-roten Landesregierung mehr erwartet!