Arbeitsgruppe „Bildung und Kultur“
- Das Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung Baden-Württemberg (ZSL) hat außerdem viele weitere Ausbildungsangebote, die bislang jedoch optional angeboten werden. Fortbildungsangebote für Lehrerinnen und Lehrer sowie Schulleitungen sollen unter anderem sein: Barrierefreiheit, mögliche Nachteilsausgleiche, mögliche Gestaltung der Zusammenarbeit mit Schulbegleitung, Sensibilisierung im Umgang mit Kindern mit unterschiedlichen Bedarfen).
- Erzieherinnen und Erzieher sollten verpflichtende Fortbildungsangebote zum Thema Inklusion erhalten. Dabei betrifft das bereits tätige als auch angehende Erzieherinnen und Erzieher.
- Fundierte Beratung schaffen: Umfassende Rechts- und Lebensberatung für Menschen mit Behinderungen; Special-Needs-Beraterinnen und Berater etablieren; Expertinnen- und Expertenwissen der Betroffenen und ihrer Unterstützerinnen und Unterstützer nicht nur wertschätzen, sondern in bezahlte CareArbeit überführen.
- Es muss konkrete überprüfbare Zielzahlen geben (die auf allgemein zugänglichen Daten, zum Beispiel des Statistischen Landesamts bzw. der Bildungsberichterstattung) beruhen. Die Verständigung über eine Datenbasis ist als erster Schritt wichtig.
- Dazu gehört insbesondere die Erarbeitung einer gemeinsamen Datenbasis über Inklusion in den verschiedenen Bereichen (zum Beispiel Inklusion im Vorschulalter).
- Die gemeinsamen Zahlen sollen dann zur Fortschrittsmessung verwendet werden.
- Hier hat das Kultusministerium bereits zugesagt, einen Vorschlag vorzulegen. Damit soll das Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg (IBBW) beauftragt werden.
- Ein Grundproblem sind unterschiedliche und teilweise geteilte und/oder gemeinsame Zuständigkeiten. Deshalb ist es das Ziel sein, in einer gemeinsamen Aktion zwischen Kultusministerium (KM) und Schulträgern landesweit vergleichbare/gleiche Bedingungen herzustellen (Schnittstelle zu „Schul- bzw. Kitaträgern“ und Kommunen). Diese Einbindung weiterer Akteure für Abstimmungsprozesse im Sinne von inklusiver frühkindlicher und schulischer Bildung ist zwingend notwendig. Einbezogen werden müssen auch die Vertreterinnen und Vertreter von Kindern mit Behinderungen (betroffenen Eltern).
- Nötig ist ein Abstimmungsprozess zwischen Schulverwaltung, Schul- und Kitaträgern, Kostenträgern, Eltern und Kindern im Sinne von inklusiver frühkindlicher und schulischer Bildung.
- Ziel ist es, eine landesweite Harmonisierung und Verbesserung der inklusiven Situation im Sinne der UN-BRK zu erreichen.
- Deutsche Gebärdensprache soll als Wahl-Pflichtfach als Pilot in Schulen intergiert werden.
- Ziel ist es, multiprofessionelle Teams über die Grundschule und dann die Sekundarstufe 1 in die Fläche zu bringen.
- Es besteht beim Ziel, die multiprofessionellen Teams in die Fläche zu bringen, der Bedarf nach konkreten, überprüfbaren Zielzahlen. In diesem Zusammenhang ist die Einhaltung bestehender gesetzlicher Standards zu überprüfen.
- System der Behindertenbeauftragten bei den Stadt- und Landkreisen muss noch stärker im Sinne der Informationsvermittlung zu Beratungsangeboten genutzt und dann als Infoangebot verstetigt werden.
- Die Inklusion im Kitabereich muss vorangebracht werden, und bei Personalmaßnahmen muss diese stets beachtet werden.
- Herantragen von Infos bezüglich der Frühförderung bzw. der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) an Eltern (Infos von Klinik, Kinderarzt, Kita).
- Ziel muss sein, dass alle Kinder unabhängig von Art der Behinderung zusammen betreut werden und jedes Kind die benötigte Unterstützung erhält. Kitas mit inklusiver Einrichtung müssen flächendeckend ausgebaut werden und Teil der kommunalen Planung werden.
- Die einzubringenden Ressourcen durch die KITAs sollen durch das Land refinanziert werden und damit unter Garantie stehen.
- Schulkindergärten sollen weiterentwickelt werden in Beratungszentren und die Überführung in Regeleinrichtungen soll gefördert werden, sodass bis 2028 eine Überführung reibungslos vonstattengehen kann. Kommunen sollen dabei die finanziellen Ressourcen für das Vorhaben aufbringen. Damit die Kommunen nicht überlastet werden, ist eine Refinanzierung durch das Land erforderlich.
- Alle Kinder, die in einen inklusiven Kindergarten integriert werden, sollen so unterstützt werden wie in einem Schulkindergarten. Das bedeutet, das für Kinder mit Behinderungen dieselben finanziellen Mittel eingesetzt werden wie in einem Schulkindergarten. Perspektivisch ist das Ziel, die zwei parallellaufenden Systeme in eines zu überführen.
Zum Übergang zwischen Kita und Grundschule beziehungsweise zwischen SEK 1 und SEK 2: Das Übergangsmanagement ist gerade in diesem Bereich stark verbesserungswürdig. Im Bereich Kita und Grundschule ist es auch deshalb so wichtig, da in jenem Bereich grundlegende Entscheidungen für die jeweilige persönliche Bildungsbiografie fallen.
- Jedes Kind muss unabhängig von Art und Umfang der Behinderung das Recht auf gleiche Schulbildung haben. Alle Kinder müssen in ihrem Sozialraum wohnortnah inklusiv beschult werden können und ihnen muss die entsprechende Unterstützung geboten werden. An Regelschulen müssen Ressourcen strukturell verankert werden und ein multiprofessionelles Team bestehend aus sonderpädagogischen Fachkräften, Lehrkräften, therapeutischen Fachkräften, FSJ- beziehungsweise Bundesfreiwilligendienstleistenden, sowie Krankenpflegepersonal aufgestellt werden.
- Die stärkere Einbindung der SBBZ mit entsprechend mehr Stunden muss als Maßnahme erfolgen, damit sie aufsuchende pädagogische Unterstützung leisten können. Idealerweise haben 50 Prozent aller Regelschulen in BW mindestens eine Schülerin oder einen Schüler mit sonderpädagogischem Bildungsanspruch. Zudem soll in jedem Siedlungsraum mindestens eine Grundschule mit einem inklusiven Bildungsangebot angesiedelt sein.
- Einrichtung eines übergreifenden Ansprechpartners im Kultusministerium für die Schulen zum Thema Barrierefreiheit an Schulen.
- Die Bereitstellung von Lernmitteln im Zuge der Lernmittelfreiheit sowie von individuellen Hilfsmitteln muss gewährleistet sein. Das Inklusionsbudget sollte erweitert beziehungsweise aufgestockt werden, damit auch Kinder, die zwar keinen sonderpädagogischen Förderbedarf, aber einen behinderungsbedingten Mehrbedarf haben, niederschwellig unterstützt werden können. Die Nutzung von digitalen Angeboten und Medien muss entsprechend der gesetzlichen Vorgaben barrierefrei möglich sein.
- Bis 2028 muss die Exklusionsquote um 25 Prozent gesenkt werden, das bedeutet, dass mehr Kinder inklusiv unterrichtet werden.
- Laut Schulgesetz ist kein zieldifferenter Unterricht mehr möglich für Schülerinnen und Schüler ab 16 Jahren, weshalb zwangsweise die Rückkehr in die Sonderschulen erfolgt. Daher soll die Oberstufe (Sekundarstufe I und II) für zieldifferente Gruppen geöffnet werden.
- Teilbereiche in der Ausbildung müssen dringend mehr Anerkennung bekommen. Es geht den Menschen nicht nur um die Verwertbarkeit, sondern auch um die Anerkennung. Das Ausbildungssystem muss feingliedriger und individueller werden, sodass gesammelte Module in einer theoriereduzierten Ausbildung dennoch einen verwertbaren Abschluss ergeben.
- Der Übergang zwischen Schule und Arbeit muss verstärkt in den Blick genommen werden. Betriebe und Firmen sollten informiert werden. Jugendliche, die den Übergang von Schule in Berufsleben verwirklichen, sollten mehr Anerkennung zukommen.
- Zusammenarbeit/Angrenzung zwischen Schulverwaltung und Eingliederungshilfe sowie Entwicklung einer einheitlichen Orientierungshilfe für BW.
- Auf dem Bildungsserver soll zu einem für die Schulen aber auch für die Eltern eine Seite errichtet werden, auf denen Best-Practice Beispiele von Schulen vorgestellt werden, in denen Inklusion bereits gelebt wird.
- Entlastung von Lehrkräften, damit erfolgreiche Inklusion gelingen kann, stundenweise Doppelbesetzung in der Grundschule.
- Errichtung eines landesweiten Pools, in dem sich Inklusionskräfte mit Kapazitäten und Einsatzwunsch registrieren können und aus dem die Schule auswählen kann.
- Die Ganztagsbetreuung muss ausgebaut werden. Es bedarf alternativer Angebote für Kinder, die inklusiv beschult werden, für die jedoch ein ganzer Tag zu lang ist. Eine mögliche Entlastung wären zusätzliche Ruheräume.
- Ausbau der Ferienbetreuung für Kinder die inklusiv beschult sind und Kinder, die das SBBZ besuchen.
- Manche Teilnehmerinnen und Teilnehmer fordern ein Moratorium für den SBBZ-Neubau zugunsten inklusiver Schulen.
- Bei der Renovierung von Schulen Barrierefreiheit mitdenken → Sensibilisierung der Schulträger.
- Die Inklusion in weiterführenden Schulen soll ausgebaut werden. Dabei sollen Bildungspläne den Bedarfen der Schülerinnen und Schüler entsprechend angepasst werden.
- Es müssen regelmäßige Informationsveranstaltungen oder Beratungsangebote für Eltern mit einem Kind mit Inklusionsbedarf angeboten werden.
- Es ist zu klären, inwieweit Inklusionsstandards als Anforderung in öffentliche Förderprogramme für kulturelle Einrichtungen im Themenbereich aufgenommen werden können.
- Auftritts- und Darstellungsmöglichkeiten für Künstlerinnen und Künstler mit Behinderung müssen verbessert werden.
- Gerade im Kunstbereich ist es wichtig, Bühnen zu schaffen, die Inklusion auch für behinderte Künstlerinnen und Künstler ermöglicht.
- Suche nach Möglichkeiten, inklusive Projekte im Kultur- und (Hoch-)Schulbereich öffentlich wirksam darzustellen.
- Die Beschäftigung von und die Kooperation mit Künstlerinnen und Künstler mit Behinderungen muss deutlich mehr Eingang in die Kulturprogramme des Landes Baden-Württemberg finden. Hierbei ist das Zentrum für Kulturelle Teilhabe Baden-Württemberg als Fachstelle für Beratung, Vernetzung, Qualifizierung und Wissenstransfer im Bereich außerschulische kulturelle Bildung einzubeziehen.
- Museen (in Landeszuständigkeit) sind Vorreiter: beispielsweise durch eine dichte Abdeckung mit Leihrollstühlen in den jeweiligen Häusern, dem Angebot einer barrierefreien Homepage beziehungsweise weiteren Anstrengungen im Bereich barrierefreier Digitalisierung.
- Der Ausbau und die Förderung von umfassend barrierefreien und inklusiven Kulturangeboten und Kulturstätten wird vorangetrieben und gestärkt.
- Der Europäischer Kultur- und Erfahrungsaustausch sollte verstärkt in den Vordergrund rücken und das Land soll sich für eine Ausweitung der inklusiven EU-Programme (wie zum Beispiel Erasmus) engagieren.
- Vorhalten einer Toilette für Alle in allen Kultureinrichtungen.
- Denkmalschutz muss umfassende Barrierefreiheit mitdenken.
Kommentare : zur Arbeitsgruppe „Bildung und Kultur“
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Hochschule inklusiv
Barrierefreiheit von Hochschulen muss neben dem Thema Mobilität auch Bedarfen nach Ruhe- und Erholungsräumen in ausreichender Anzahl nachkommen. Bei der Digitalisierung der Lehre müssen unterschiedlichste Bedarfe von Studierenden mit und ohne Behinderungen berücksichtigt werden um Barrieren abzubauen bzw. nicht entstehen zu lassen. An den
Barrierefreiheit von Hochschulen muss neben dem Thema Mobilität auch Bedarfen nach Ruhe- und Erholungsräumen in ausreichender Anzahl nachkommen.
Bei der Digitalisierung der Lehre müssen unterschiedlichste Bedarfe von Studierenden mit und ohne Behinderungen berücksichtigt werden um Barrieren abzubauen bzw. nicht entstehen zu lassen.
An den Studieninformationstagen müssen Studieninteressierte mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung teilhaben können und über die jeweiligen Unterstützungsangebote an den Hochschulen informiert werden.
Alle Studierenden müssen mit Immatrikulation über Nachteilsausgleiche und Unterstützungsangebote aufgeklärt werden.
Wohnheimplätze für Studierende müssen der Diversität unterschiedlicher Einschränkungen gerecht werden (Bspw. Gehbehinderung, Sehbehinderung, Autismus, Angststörungen).
Lehramtsstudium: praktisch-reflexive Erfahrungen sammeln
Sammeln von Praxiserfahrung: Im Lehramtsstudium und Vorbereitungsdienst sollen Praxiserfahrungen außerhalb exkludierender Schulformen gemacht werden. Eine Auseinandersetzung mit dem Thema Inklusion muss theoretisch und praktisch-reflexiv umgesetzt werden.
Stärkung der Studierfähigkeit
„Stärkung der Studierfähigkeit: Für Studierende mit körperlichen und psychischen Beeinträchtigungen sollen die Chancen bei der Aufnahme, Durchführung und dem Abschluss des Studiums verbessert werden. Um dies zu erreichen, sollen die Studierenden bei der individuellen Bewältigung von studienbedingten Problemen insbesondere durch Vermittlung und
„Stärkung der Studierfähigkeit: Für Studierende mit körperlichen und psychischen Beeinträchtigungen sollen die Chancen bei der Aufnahme, Durchführung und dem Abschluss des Studiums verbessert werden. Um dies zu erreichen, sollen die Studierenden bei der individuellen Bewältigung von studienbedingten Problemen insbesondere durch Vermittlung und Erwerb grundlegender Kernkompetenzen und Entwicklung von Fähigkeiten zur Planung, Organisation und Durchführung des Wissenschaftlichen Arbeitens unterstützt werden. Mit der Stärkung der Studierfähigkeit soll einem Studienabbruch und langen Studierzeiten entgegengewirkt werden. Zugleich sollen damit auch grundlegende Voraussetzungen für die Bewältigung einer künftigen Berufstätigkeit geschaffen werden.“
Nach: „Behindertenpolitisches Maßnahmenpaket der Landesregierung 2.0“
Unser Weg zur Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen [Brandenburg]
Link: https://masgf.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/Broschuere_Behindertenpolitisches_Ma%C3%9Fnahmenpaket_2-0_barrierefrei_Februar2017.pdf
Hochschulen: Sensibilisierung und Ermöglcihung
Besondere Sensibilisierung aller Beschäftigten an den Hochschulen für besondere Bedarfe von Studierenden mit Behinderungen durch Fort- und Weiterbildungen, Chancengleichheit bei Studienzulassung, Ermöglichung von flexiblen Lern-, Arbeits- und Prüfungsformen.
Aktionsplan der Landesregierung BW 2016
- „Ziel ist es, an allen Hochschulen nachhaltig Verbesserungen für die Studierenden mit Behinderungen zu erreichen. - Prüferinnen und Prüfer sollen regelmäßig für die besonderen Belange der Studierenden und Referendare mit Behinderungen sensibilisiert werden. Zudem soll fortlaufend überprüft werden, ob durch neue oder weiterentwickelte
- „Ziel ist es, an allen Hochschulen nachhaltig Verbesserungen für die Studierenden mit Behinderungen zu erreichen.
- Prüferinnen und Prüfer sollen regelmäßig für die besonderen Belange der Studierenden und Referendare mit Behinderungen sensibilisiert werden.
Zudem soll fortlaufend überprüft werden, ob durch neue oder weiterentwickelte Hilfsmittel der Ausgleich einer Behinderung während der [Lernphasen und; eigene Ergänzung] Prüfung optimiert werden kann.“
Nach: Aktionsplan der Landesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Baden-Württemberg (2016)
Link: https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-sm/intern/downloads/Downloads_Menschen_mit_Behinderungen/Aktionsplan_UN-BRK_Aug-2016_barrierefrei.pdf
Öffnung von Sekundarstufe I und Sekundarstufe II für Kinder mit Behinderung
Eine pauschale Öffnung von Sekundarstufe I und Sekundarstufe II für alle Kinder mit Behinderung steht im Widerspruch zu Artikel 7, Abs. 2 der UN-Behindertenrechtskonvention, in dem es heißt, dass „Bei allen Maßnahmen, die Kinder mit Behinderungen betreffen, … das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt (ist), der vorrangig zu berücksichtigen ist.“ Gerade
Eine pauschale Öffnung von Sekundarstufe I und Sekundarstufe II für alle Kinder mit Behinderung steht im Widerspruch zu Artikel 7, Abs. 2 der UN-Behindertenrechtskonvention, in dem es heißt, dass „Bei allen Maßnahmen, die Kinder mit Behinderungen betreffen, … das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt (ist), der vorrangig zu berücksichtigen ist.“ Gerade Kinder mit Lernbehinderung brauchen, um ihr Gefühl des Andersseins, das man ihnen auf den ersten Blick oft nicht ansieht, ihre Peer-Group, um eine gesunde Entwicklung nehmen zu können. Als Einzelkämpfer in der Sekundarstufe I und der Sekundarstufe II drohen sie verloren zu gehen. Kinder mit Behinderung benötigen erwiesener Maßen auf Grund ihrer spezifischen Voraussetzungen eine andere Vorbereitung für den Schritt ins Leben, um im Leben bestehen zu können und gesellschaftliche Teilhabe zu erlangen, als Kinder ohne Behinderung.
Das, was ich schreibe, beruht auf meinen Erfahrungen als Mutter eines erwachsenen Sohnes mit Lernbehinderung, der mitten im Arbeitsleben steht.
Sonderpädagogische Ausbildung
Lehrkräfte, die Kinder mit Behinderung unterrichten, benötigen eine fundierte sonderpädagogische Ausbildung. Module zu Schwerpunktthemen sind nicht ausreichend.
Kriterium für Inklusion
Als Mutter eines erwachsenen Sohnes mit Lernbehinderung, der die Förderschule Lernen absolviert und seit vielen Jahren einen festen Arbeitsplatz hat, möchte ich zu überlegen geben: Das Kriterium für Inklusion kann nicht Quantität sein, d.h.: Nicht die Anzahl von Kindern mit Behinderung an allgemeinen Schulen steht für gelungene Inklusion.
Als Mutter eines erwachsenen Sohnes mit Lernbehinderung, der die Förderschule Lernen absolviert und seit vielen Jahren einen festen Arbeitsplatz hat, möchte ich zu überlegen geben:
Das Kriterium für Inklusion kann nicht Quantität sein, d.h.: Nicht die Anzahl von Kindern mit Behinderung an allgemeinen Schulen steht für gelungene Inklusion. Inklusion ist dann gelungen, wenn ein Kind mit Behinderung im Erwachsenenleben seinen Platz in der Gesellschaft finden kann. Dies muss innerhalb des Schulsystems angelegt werden, unter anderem durch eine qualifizierte Vorbereitung des Übergangs von der Schule in den Beruf sowie eine enge Kooperation der Schule mit der Reha-Abteilung der Agentur für Arbeit. Dazu braucht es entsprechend geschulte Lehrkräfte und die Möglichkeit, eine Gruppe von Kindern mit Behinderung im Unterricht für die verschiedensten Bereiche des täglichen Lebens und des Arbeitslebens fit machen zu können. Das qualifizierte Übergangssystem der SBBZ darf nicht kaputt gemacht werden.
UN-Behindertenrechtskonvention
Ich bin Mutter eines erwachsenen Sohnes mit Lernbehinderung und habe mich intensiv mit der UN-Behindertenrechtskonvention befasst. Im Folgenden meine Überlegungen und Schlussfolgerungen: Auch innerhalb derselben Behinderungsart kann sich die Behinderung sehr unterschiedlich auf die gesellschaftliche Teilhabe auswirken. Gerade deswegen wird in Art.
Ich bin Mutter eines erwachsenen Sohnes mit Lernbehinderung und habe mich intensiv mit der UN-Behindertenrechtskonvention befasst. Im Folgenden meine Überlegungen und Schlussfolgerungen:
Auch innerhalb derselben Behinderungsart kann sich die Behinderung sehr unterschiedlich auf die gesellschaftliche Teilhabe auswirken. Gerade deswegen wird in Art. 5, Abs. 4 der UN-Behindertenrechtskonvention ausdrücklich festgestellt, dass „Besondere Maßnahmen, die zur Beschleunigung oder Herbeiführung der tatsächlichen Gleichberechtigung von Menschen mit Behinderungen erforderlich sind, … nicht als Diskriminierung…“ gelten. Zu den besonderen Maßnahmen zählt eine spezialisierte Schulbildung, die beispielsweise bei lernbehinderten Kindern die unterschiedlichen Wege und Barrieren des Denkens, die unterschiedlichen Geschwindigkeiten, den jeweiligen intellektuellen und emotionalen Entwicklungsstand, der selten altersgemäß ist, aufgreifen kann. Diesen Anforderungen kann meiner Erfahrung nach ausschließlich eine Förderschule Lernen bzw. ein SBBZ mit Förderschwerpunkt Lernen gerecht werden.
Unterstützung und Begleitung der Eltern bei der Inklusion in Kita und Schule
Oft ist die Inklusion in Kitas und Schulen für die Eltern ein Hindernislauf: viele bürokratische Hindernisse sind zu überwinden, verschiedene staatliche Stellen zuständig. So wie es im neue Kinder- und Jugendstärkungsgesetz festgeschrieben ist, sollte schnell es eine Anlaufstelle in den Landkreisen geben, die die Eltern unterstützt und
Oft ist die Inklusion in Kitas und Schulen für die Eltern ein Hindernislauf: viele bürokratische Hindernisse sind zu überwinden, verschiedene staatliche Stellen zuständig.
So wie es im neue Kinder- und Jugendstärkungsgesetz festgeschrieben ist, sollte schnell es eine Anlaufstelle in den Landkreisen geben, die die Eltern unterstützt und begleitet.
Dafür sind die Strukturen zu schaffen sowie die Finanzierung sicher zustellen.