Menschen mit Behinderungen

Arbeitsgruppe „Bildung und Kultur“

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Dieses Diskussionspapier beruht auf den Ergebnissen der ersten beiden Arbeitsgruppen-Phasen zum Thema Bildung und Kultur im Rahmen des Beteiligungsprozesses zur Fortschreibung des Landesaktionsplans (LAP) zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Baden-Württemberg.

Die Bearbeitung und Zusammenstellung der Ergebnisse erfolgten in folgenden Schritten:

  • Zusammenfassung der Ergebnisse aus Prozessphase 1 und 2
  • Doppelungen zusammenfassen
  • Abschnitte gliedern
  • Einzelbeispiele streichen
  • Zustandsbeschreibungen in Forderungen verwandeln
  • Allgemeine Aussagen werden im Themenbereich „Übergreifende Themen“ gebündelt.
  • Wenn Themen in mehreren oder allen Arbeitsgruppen genannt werden, sollen sie in ein allgemeines Grundsatzkapitel zu Beginn aufgenommen werden.

Sie konnten die Ergebnisse bis zum 14. Januar 2023 kommentieren.

Kommentare

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21. Kommentar von :Rena W.
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22. Kommentar von :H. Pflantzer

Barrierefreiheit ist nicht nur für Menschen mit Behinderungen...

... im Kunst und Kulturbereich wichtig. Weil Kunst und Kultur ist ein Menschenrecht (Art. 30 UN- Behindertenrechts-Konventionen)   Es gibt auch Barrieren, wie z.B. die Sprache. Im Kunst und Kulturbereich wird oft schwierige Sprache benutzt, die nicht alle verstehen. Viele Museen verpassen hier die Chance auch ein anderes Publikum anzusprechen.  […]

... im Kunst und Kulturbereich wichtig.

Weil Kunst und Kultur ist ein Menschenrecht (Art. 30 UN- Behindertenrechts-Konventionen)

 

Es gibt auch Barrieren, wie z.B. die Sprache.

Im Kunst und Kulturbereich wird oft schwierige Sprache benutzt, die nicht alle verstehen.

Viele Museen verpassen hier die Chance auch ein anderes Publikum anzusprechen.

z.B. Nicht-Muttersprachler:innen, kognitiv eingeschränkte Menschen, Kinder, alte Menschen, Hörgeschädigte, etc.

Eine einfache Sprache wird auch bei Führungen oder bei Flyern selten verwendet.

 

Bei den digitalen Barrieren müsste es auch mehr Ansprechpartner geben, die einem helfen digitale Barrieren abzuschaffen.

Meiner Ansicht nach werden viele Menschen von Kunst und Kultur ausgeschlossen, weil sie (im Internet) nicht erfahren können, was sie da erleben können, weil sie Inhalte nicht verstehen, Internetseiten sind zu unübersichtlich, überfrachtet und oft nicht barrierefrei.

 

DENN Barrieren könnn alle Menschen in allen Lebenslagen betreffen.

Endlich wird auch darüber gesprochen und Betroffene werden befragt. Denn Kunst und Kultureinrichtugen sind auch Begegnungsstätten. Aber es muss auch umgesetzt werden, was gesagt wird.

Und zwar nicht nur landesweit, auch bundesweit und europaweit eigentlich sogar weltweit.

 

23. Kommentar von :ohne Name 45421

Qualifikation der Lehrkräfte in inklusiven allgemeinen Schulen

Im Studium und auch danach (z.B. in verpflichtenden Fortbildungen) müssen zwingend Inhalte zu Teamarbeit in Theorie und Praxis angeboten werden. Lehrkräfte haben im allgemeinen dazu keinerlei Erfahrung (sind sog. "Einzelkämpfer"). Auch die Zusammenarbeit von professionell übergreifenden Teams muss als Lehrinhalt mit aufgenommen werden. Kaum eine […]

Im Studium und auch danach (z.B. in verpflichtenden Fortbildungen) müssen zwingend Inhalte zu Teamarbeit in Theorie und Praxis angeboten werden. Lehrkräfte haben im allgemeinen dazu keinerlei Erfahrung (sind sog. "Einzelkämpfer"). Auch die Zusammenarbeit von professionell übergreifenden Teams muss als Lehrinhalt mit aufgenommen werden. Kaum eine Lehrkraft kennt z.B. den konkreten Arbeitsauftrag / das Arbeitsfeld einer Fachkraft im Bereich Sozialpädagogik (und auch umgekehrt).

 

Auch die Kenntnis und mögliche Umsetzungsmodelle zu sog. zieldifferentem Unterricht müssen Eingang in Theorie und Praxis finden. Dazu gehören Kenntnis der verschiedenen Bildungspläne, aber auch Kenntnis von Gemeinsamkeiten und Unterschieden überschneidender Aufgabenbereiche.

 

Wichtig ist auch die Ausbildung der Lehrkräfte in Gesprächsführung, z.B. für Gespräche mit Eltern. Eltern fühlen sich im Rahmen der Inklusion häufig zu wenig informiert und einbezogen!

24. Kommentar von :ohne Name 45916

Wahlrecht der inklusiven Beschulung darf nicht von der Bereitschaft einzelner Schulen abhängig sein!

Es ist zwar ein wichtiger Schritt gewesen, dass 2015 das Wahlrecht hinsichtlich der Beschulung an einer Regelschule oder an einem SBBZ mit in das Schulgesetz in Baden-Württemberg mit aufgenommen wurde, aber es muss noch mehr dafür getan werden, dass dieses Wahlrecht nicht von der Offenheit und Bereitschaft der jeweiligen Schule entscheidend […]

Es ist zwar ein wichtiger Schritt gewesen, dass 2015 das Wahlrecht hinsichtlich der Beschulung an einer Regelschule oder an einem SBBZ mit in das Schulgesetz in Baden-Württemberg mit aufgenommen wurde, aber es muss noch mehr dafür getan werden, dass dieses Wahlrecht nicht von der Offenheit und Bereitschaft der jeweiligen Schule entscheidend abhängt.

Lehrer*innen müssen bereits während ihres Studiums auf das Unterrichten von Schüler*innen mit und ohne Behinderung gezielt vorbereitet werden. Zudem sollte das gesamte Schulpersonal regelmäßig hinsichtlich der konkreten Umsetzung der Inklusion geschult werden. Eine enge Zusammenarbeit des sonderpädagogischen Beratungsdienstes an SBBZen sollte stattfinden.

Auch ist es erforderlich, Berührungsängste oder Vorurteile von Mitschüler*innen sowie deren Eltern ernst zu nehmen, und zu versuchen, diese abzubauen, und sie im Umgang mit Menschen mit Behinderung zu sensibilisieren.

25. Kommentar von :blansib

Nicht-Insider

Guten Tag,   Ich bin von diesem Thema nicht direkt betroffen und gestehe, dass ich teilweise Schwierigkeiten hatte, zu verstehen, was gemeint ist. Könnte man vielleicht bitte die Abkürzungen bei der ersten Verwendung zusätzlich (in Klammern) auch in der Langform nennen?   Was genau ist gemeint mit z.B. ‚ Der Übergang zwischen Schule und Arbeit […]

Guten Tag,

 

Ich bin von diesem Thema nicht direkt betroffen und gestehe, dass ich teilweise Schwierigkeiten hatte, zu verstehen, was gemeint ist. Könnte man vielleicht bitte die Abkürzungen bei der ersten Verwendung zusätzlich (in Klammern) auch in der Langform nennen?

 

Was genau ist gemeint mit z.B. ‚ Der Übergang zwischen Schule und Arbeit muss verstärkt in den Blick genommen werden. Betriebe und Firmen sollten informiert werden. Jugendliche, die den Übergang von Schule in Berufsleben verwirklichen, sollten mehr Anerkennung zukommen.‘ Sorry, aber ich habe hier z.B. nicht verstanden, worüber Betriebe und Firmen informiert werden sollen? In welcher Art und Weise soll die Anerkennung erfolgen?

 

Z.B. beim Punkt ‚Bei der Renovierung von Schulen Barrierefreiheit mitdenken → Sensibilisierung der Schulträger‘ fragte ich mich, ob das wohl ausreicht? Das Geld ist überall knapp, und ohne Gesetze, dass das Schulgebäude bei einer anstehenden Renovierung auch ein Upgrade bei der Barrierefreiheit einplanen MUSS, dürfte vermutlich wenig in dieser Richtung passieren, oder?

 

 

26. Kommentar von :Tränkle Paritätischer BW

Freizeit, Kultur und Bildung

Zur Teilhabe an Freizeit, Kultur und Bildung müssen auch entsprechende Assistenzleistungen angeboten werden. Anbieter wie bspw Offene Hilfen-Dienste sollten hier besonders unterstützt werden, bspw durch die Fortschreibung der aktuellen VwV FED mit auf inklusive Angebote angepasste Förderziele.

27. Kommentar von :ohne Name 47178

Klarstellung: Auftrag zur strukturellen Transformation des Bildungssystems aus Artikel 24 der UN BRK

Beim Lesen der Kommentare fällt auf, dass vielen Beteiligten die Anforderungen der UN BRK im Bildungsbereich nicht umfänglich bekannt sind. Artikel 24 der UN BRK fordert die Einführung eines inklusiven Bildungssystems auf allen Ebenen. In den allgemeinen Bemerkungen Nr. 4 (UN Doc. CRPD/C/GC/4, Punkt 40.) hat der UN-Ausschuss für die Rechte von […]

Beim Lesen der Kommentare fällt auf, dass vielen Beteiligten die Anforderungen der UN BRK im Bildungsbereich nicht umfänglich bekannt sind. Artikel 24 der UN BRK fordert die Einführung eines inklusiven Bildungssystems auf allen Ebenen. In den allgemeinen Bemerkungen Nr. 4 (UN Doc. CRPD/C/GC/4, Punkt 40.) hat der UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen nochmals klargestellt, dass die parallele Aufrechterhaltung eines Sonderschulsystems (in BaWü die SBBZn) und eines allgemeinen Schulsystems unvereinbar mit der UN-BRK ist. Ich bin überzeugt, dass es sehr wichtig ist diese Anforderung als langfristiges Ziel zu akzeptieren. Die Diskussion sollte sich um das „wann und wie“ drehen, nicht um das „ob“. Denn Deutschland hat mit der Ratifizierung der UN-BRK bereits beschlossen diesen Weg zu gehen. Leider wird diese Tatsache in der Politik ignoriert, die Landesregierung in BaWü hat sich im derzeitigen Koalitionsvertrag sogar ein „Debattenverbot“ zu strukturellen Änderungen im Schulsystem auferlegt. Ein Aktionsplan, der langfristig die vollständige Umsetzung von Artikel 24 der UN-BRK zum Ziel hat, ist unter diesem Vorzeichen gar nicht möglich.

28. Kommentar von :ohne Name 47178

Anmerkung zu niedriger Exklusionsquote als Zielparameter

Dem Ziel die Exklusionsquote zu senken wird häufig das Elternwahlrecht entgegengestellt (Siehe Kommentar Nr 11). Zunächst ist es wichtig zu begreifen, dass Artikel 24 den Kindern mit Behinderung Rechte gewährt, und nicht deren Eltern. Weiterhin liegt hier das Missverständnis zugrunde, die Entscheidung der Eltern für ein SBBZ als deren Wunsch zu […]

Dem Ziel die Exklusionsquote zu senken wird häufig das Elternwahlrecht entgegengestellt (Siehe Kommentar Nr 11). Zunächst ist es wichtig zu begreifen, dass Artikel 24 den Kindern mit Behinderung Rechte gewährt, und nicht deren Eltern. Weiterhin liegt hier das Missverständnis zugrunde, die Entscheidung der Eltern für ein SBBZ als deren Wunsch zu deuten. Das ist ein wichtiger Unterschied. Repräsentative Umfragen zeigen, dass die Mehrheit der Eltern in Deutschland gemeinsamen Unterricht von Kindern mit und ohne Behinderung befürwortet. Dass sich viele Eltern trotz dieses Wunsches für ein SBBZ entscheiden hängt mit der strukturellen Benachteiligung inklusiver Schulangebote zusammen. In anderen Politikfeldern wird schon lange mit Zielquoten gearbeitet (Beispielsweise der Modal Split in der kommunalen Verkehrsplanung). Hier geht man davon aus, dass die Rahmenbedingungen, die die Politik setzt, die Entscheidungen der Menschen beeinflussen, hin zu einem gewünschten oder gesetzlich geforderten Zustand. Dieses Prinzip sollte im neuen Aktionsplan aufgegriffen und feste Zielgrößen für die Exklusionsquote definiert werden.

29. Kommentar von :ohne Name 47178

Fachliche und wissenschaftliche Expertise einbeziehen

Die Frage, in wieweit Baden-Württemberg die Anforderungen der UN-BRK im Bildungsbereich erfüllt und wo noch Nachholbedarf ist, ist eine fachliche Frage. Dazu hat die Bildungsforschung auch Antworten, es gibt Studien, die sich genau diesem Thema widmen. In einer aktuellen Studie, die den Stand in den Bundesländern vergleicht, landet […]

Die Frage, in wieweit Baden-Württemberg die Anforderungen der UN-BRK im Bildungsbereich erfüllt und wo noch Nachholbedarf ist, ist eine fachliche Frage. Dazu hat die Bildungsforschung auch Antworten, es gibt Studien, die sich genau diesem Thema widmen. In einer aktuellen Studie, die den Stand in den Bundesländern vergleicht, landet Baden-Württemberg leider auf dem vorletzten Platz [1]. Die Studie liefert zahlreiche Hinweise, was in unserem Bundesland geändert werden müsste, um bei der Umsetzung der UN-BRK im Bildungsbereich voranzukommen. Solche fachliche Expertise sollte bei der Erstellung des Aktionsplans unbedingt berücksichtigt werden.

 

[1] www.nomos-elibrary.de/10.5771/9783748924401/die-umsetzung-schulischer-inklusion-nach-der-un-behindertenrechtskonvention-in-den-deutschen-bundeslaendern

 

30. Kommentar von :tiwi

Übergang Kita Schule

Eltern wünschen sich eine umfassende Aufklärung über die schulischen Möglichkeiten ihres Kindes. Da reicht ein Informationsabend durch das Schulamt nicht aus. Und: wie soll Inklusion gelingen, wenn am Infoabend von vornherein ohne Betrachtung des Einzelfalls von einer inklusiven Beschulung abgeraten wird? M.E. nach entscheiden sich viele Eltern […]

Eltern wünschen sich eine umfassende Aufklärung über die schulischen Möglichkeiten ihres Kindes. Da reicht ein Informationsabend durch das Schulamt nicht aus. Und: wie soll Inklusion gelingen, wenn am Infoabend von vornherein ohne Betrachtung des Einzelfalls von einer inklusiven Beschulung abgeraten wird?

M.E. nach entscheiden sich viele Eltern aus dem Gefühl heraus, nicht gut genug informiert zu sein und aus Angst vor einem „Scheitern“ gegen eine inklusive Beschulung und für das SBBZ.

 

Ergebnisse der weiteren Arbeitsgruppen