Menschen mit Behinderungen

Arbeitsgruppe „Bildung und Kultur“

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Dieses Diskussionspapier beruht auf den Ergebnissen der ersten beiden Arbeitsgruppen-Phasen zum Thema Bildung und Kultur im Rahmen des Beteiligungsprozesses zur Fortschreibung des Landesaktionsplans (LAP) zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Baden-Württemberg.

Die Bearbeitung und Zusammenstellung der Ergebnisse erfolgten in folgenden Schritten:

  • Zusammenfassung der Ergebnisse aus Prozessphase 1 und 2
  • Doppelungen zusammenfassen
  • Abschnitte gliedern
  • Einzelbeispiele streichen
  • Zustandsbeschreibungen in Forderungen verwandeln
  • Allgemeine Aussagen werden im Themenbereich „Übergreifende Themen“ gebündelt.
  • Wenn Themen in mehreren oder allen Arbeitsgruppen genannt werden, sollen sie in ein allgemeines Grundsatzkapitel zu Beginn aufgenommen werden.

Sie konnten die Ergebnisse bis zum 14. Januar 2023 kommentieren.

Kommentare : zur Arbeitsgruppe „Bildung und Kultur“

Die Kommentierungsphase ist beendet. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

55. Kommentar von :ohne Name 47602

Hochschule inklusiv

Barrierefreiheit von Hochschulen muss neben dem Thema Mobilität auch Bedarfen nach Ruhe- und Erholungsräumen in ausreichender Anzahl nachkommen. Bei der Digitalisierung der Lehre müssen unterschiedlichste Bedarfe von Studierenden mit und ohne Behinderungen berücksichtigt werden um Barrieren abzubauen bzw. nicht entstehen zu lassen. An den

Barrierefreiheit von Hochschulen muss neben dem Thema Mobilität auch Bedarfen nach Ruhe- und Erholungsräumen in ausreichender Anzahl nachkommen.

Bei der Digitalisierung der Lehre müssen unterschiedlichste Bedarfe von Studierenden mit und ohne Behinderungen berücksichtigt werden um Barrieren abzubauen bzw. nicht entstehen zu lassen.

An den Studieninformationstagen müssen Studieninteressierte mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung teilhaben können und über die jeweiligen Unterstützungsangebote an den Hochschulen informiert werden.

Alle Studierenden müssen mit Immatrikulation über Nachteilsausgleiche und Unterstützungsangebote aufgeklärt werden.

Wohnheimplätze für Studierende müssen der Diversität unterschiedlicher Einschränkungen gerecht werden (Bspw. Gehbehinderung, Sehbehinderung, Autismus, Angststörungen).

54. Kommentar von :ohne Name 47602

Lehramtsstudium: praktisch-reflexive Erfahrungen sammeln

Sammeln von Praxiserfahrung: Im Lehramtsstudium und Vorbereitungsdienst sollen Praxiserfahrungen außerhalb exkludierender Schulformen gemacht werden. Eine Auseinandersetzung mit dem Thema Inklusion muss theoretisch und praktisch-reflexiv umgesetzt werden.

53. Kommentar von :ohne Name 47602

Stärkung der Studierfähigkeit

„Stärkung der Studierfähigkeit: Für Studierende mit körperlichen und psychischen Beeinträchtigungen sollen die Chancen bei der Aufnahme, Durchführung und dem Abschluss des Studiums verbessert werden. Um dies zu erreichen, sollen die Studierenden bei der individuellen Bewältigung von studienbedingten Problemen insbesondere durch Vermittlung und

„Stärkung der Studierfähigkeit: Für Studierende mit körperlichen und psychischen Beeinträchtigungen sollen die Chancen bei der Aufnahme, Durchführung und dem Abschluss des Studiums verbessert werden. Um dies zu erreichen, sollen die Studierenden bei der individuellen Bewältigung von studienbedingten Problemen insbesondere durch Vermittlung und Erwerb grundlegender Kernkompetenzen und Entwicklung von Fähigkeiten zur Planung, Organisation und Durchführung des Wissenschaftlichen Arbeitens unterstützt werden. Mit der Stärkung der Studierfähigkeit soll einem Studienabbruch und langen Studierzeiten entgegengewirkt werden. Zugleich sollen damit auch grundlegende Voraussetzungen für die Bewältigung einer künftigen Berufstätigkeit geschaffen werden.“

Nach: „Behindertenpolitisches Maßnahmenpaket der Landesregierung 2.0“
Unser Weg zur Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen [Brandenburg]

Link: https://masgf.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/Broschuere_Behindertenpolitisches_Ma%C3%9Fnahmenpaket_2-0_barrierefrei_Februar2017.pdf

52. Kommentar von :ohne Name 47602

Hochschulen: Sensibilisierung und Ermöglcihung

Besondere Sensibilisierung aller Beschäftigten an den Hochschulen für besondere Bedarfe von Studierenden mit Behinderungen durch Fort- und Weiterbildungen, Chancengleichheit bei Studienzulassung, Ermöglichung von flexiblen Lern-, Arbeits- und Prüfungsformen.

51. Kommentar von :ohne Name 47602

Aktionsplan der Landesregierung BW 2016

- „Ziel ist es, an allen Hochschulen nachhaltig Verbesserungen für die Studierenden mit Behinderungen zu erreichen. - Prüferinnen und Prüfer sollen regelmäßig für die besonderen Belange der Studierenden und Referendare mit Behinderungen sensibilisiert werden. Zudem soll fortlaufend überprüft werden, ob durch neue oder weiterentwickelte

- „Ziel ist es, an allen Hochschulen nachhaltig Verbesserungen für die Studierenden mit Behinderungen zu erreichen.
- Prüferinnen und Prüfer sollen regelmäßig für die besonderen Belange der Studierenden und Referendare mit Behinderungen sensibilisiert werden.
Zudem soll fortlaufend überprüft werden, ob durch neue oder weiterentwickelte Hilfsmittel der Ausgleich einer Behinderung während der [Lernphasen und; eigene Ergänzung] Prüfung optimiert werden kann.“

Nach: Aktionsplan der Landesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Baden-Württemberg (2016)

Link: https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-sm/intern/downloads/Downloads_Menschen_mit_Behinderungen/Aktionsplan_UN-BRK_Aug-2016_barrierefrei.pdf

50. Kommentar von :ohne Name 47561

Öffnung von Sekundarstufe I und Sekundarstufe II für Kinder mit Behinderung

Eine pauschale Öffnung von Sekundarstufe I und Sekundarstufe II für alle Kinder mit Behinderung steht im Widerspruch zu Artikel 7, Abs. 2 der UN-Behindertenrechtskonvention, in dem es heißt, dass „Bei allen Maßnahmen, die Kinder mit Behinderungen betreffen, … das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt (ist), der vorrangig zu berücksichtigen ist.“ Gerade

Eine pauschale Öffnung von Sekundarstufe I und Sekundarstufe II für alle Kinder mit Behinderung steht im Widerspruch zu Artikel 7, Abs. 2 der UN-Behindertenrechtskonvention, in dem es heißt, dass „Bei allen Maßnahmen, die Kinder mit Behinderungen betreffen, … das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt (ist), der vorrangig zu berücksichtigen ist.“ Gerade Kinder mit Lernbehinderung brauchen, um ihr Gefühl des Andersseins, das man ihnen auf den ersten Blick oft nicht ansieht, ihre Peer-Group, um eine gesunde Entwicklung nehmen zu können. Als Einzelkämpfer in der Sekundarstufe I und der Sekundarstufe II drohen sie verloren zu gehen. Kinder mit Behinderung benötigen erwiesener Maßen auf Grund ihrer spezifischen Voraussetzungen eine andere Vorbereitung für den Schritt ins Leben, um im Leben bestehen zu können und gesellschaftliche Teilhabe zu erlangen, als Kinder ohne Behinderung.
Das, was ich schreibe, beruht auf meinen Erfahrungen als Mutter eines erwachsenen Sohnes mit Lernbehinderung, der mitten im Arbeitsleben steht.

49. Kommentar von :ohne Name 47561

Sonderpädagogische Ausbildung

Lehrkräfte, die Kinder mit Behinderung unterrichten, benötigen eine fundierte sonderpädagogische Ausbildung. Module zu Schwerpunktthemen sind nicht ausreichend.

48. Kommentar von :ohne Name 47561

Kriterium für Inklusion

Als Mutter eines erwachsenen Sohnes mit Lernbehinderung, der die Förderschule Lernen absolviert und seit vielen Jahren einen festen Arbeitsplatz hat, möchte ich zu überlegen geben: Das Kriterium für Inklusion kann nicht Quantität sein, d.h.: Nicht die Anzahl von Kindern mit Behinderung an allgemeinen Schulen steht für gelungene Inklusion.

Als Mutter eines erwachsenen Sohnes mit Lernbehinderung, der die Förderschule Lernen absolviert und seit vielen Jahren einen festen Arbeitsplatz hat, möchte ich zu überlegen geben:
Das Kriterium für Inklusion kann nicht Quantität sein, d.h.: Nicht die Anzahl von Kindern mit Behinderung an allgemeinen Schulen steht für gelungene Inklusion. Inklusion ist dann gelungen, wenn ein Kind mit Behinderung im Erwachsenenleben seinen Platz in der Gesellschaft finden kann. Dies muss innerhalb des Schulsystems angelegt werden, unter anderem durch eine qualifizierte Vorbereitung des Übergangs von der Schule in den Beruf sowie eine enge Kooperation der Schule mit der Reha-Abteilung der Agentur für Arbeit. Dazu braucht es entsprechend geschulte Lehrkräfte und die Möglichkeit, eine Gruppe von Kindern mit Behinderung im Unterricht für die verschiedensten Bereiche des täglichen Lebens und des Arbeitslebens fit machen zu können. Das qualifizierte Übergangssystem der SBBZ darf nicht kaputt gemacht werden.

47. Kommentar von :ohne Name 47561

UN-Behindertenrechtskonvention

Ich bin Mutter eines erwachsenen Sohnes mit Lernbehinderung und habe mich intensiv mit der UN-Behindertenrechtskonvention befasst. Im Folgenden meine Überlegungen und Schlussfolgerungen: Auch innerhalb derselben Behinderungsart kann sich die Behinderung sehr unterschiedlich auf die gesellschaftliche Teilhabe auswirken. Gerade deswegen wird in Art.

Ich bin Mutter eines erwachsenen Sohnes mit Lernbehinderung und habe mich intensiv mit der UN-Behindertenrechtskonvention befasst. Im Folgenden meine Überlegungen und Schlussfolgerungen:
Auch innerhalb derselben Behinderungsart kann sich die Behinderung sehr unterschiedlich auf die gesellschaftliche Teilhabe auswirken. Gerade deswegen wird in Art. 5, Abs. 4 der UN-Behindertenrechtskonvention ausdrücklich festgestellt, dass „Besondere Maßnahmen, die zur Beschleunigung oder Herbeiführung der tatsächlichen Gleichberechtigung von Menschen mit Behinderungen erforderlich sind, … nicht als Diskriminierung…“ gelten. Zu den besonderen Maßnahmen zählt eine spezialisierte Schulbildung, die beispielsweise bei lernbehinderten Kindern die unterschiedlichen Wege und Barrieren des Denkens, die unterschiedlichen Geschwindigkeiten, den jeweiligen intellektuellen und emotionalen Entwicklungsstand, der selten altersgemäß ist, aufgreifen kann. Diesen Anforderungen kann meiner Erfahrung nach ausschließlich eine Förderschule Lernen bzw. ein SBBZ mit Förderschwerpunkt Lernen gerecht werden.

46. Kommentar von :LAG Selbsthilfe Bärbel Kehl-Maurer

Unterstützung und Begleitung der Eltern bei der Inklusion in Kita und Schule

Oft ist die Inklusion in Kitas und Schulen für die Eltern ein Hindernislauf: viele bürokratische Hindernisse sind zu überwinden, verschiedene staatliche Stellen zuständig. So wie es im neue Kinder- und Jugendstärkungsgesetz festgeschrieben ist, sollte schnell es eine Anlaufstelle in den Landkreisen geben, die die Eltern unterstützt und

Oft ist die Inklusion in Kitas und Schulen für die Eltern ein Hindernislauf: viele bürokratische Hindernisse sind zu überwinden, verschiedene staatliche Stellen zuständig.

So wie es im neue Kinder- und Jugendstärkungsgesetz festgeschrieben ist, sollte schnell es eine Anlaufstelle in den Landkreisen geben, die die Eltern unterstützt und begleitet.
Dafür sind die Strukturen zu schaffen sowie die Finanzierung sicher zustellen.

Ergebnisse der weiteren Arbeitsgruppen