Arbeitsgruppe „Bildung und Kultur“
- Das Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung Baden-Württemberg (ZSL) hat außerdem viele weitere Ausbildungsangebote, die bislang jedoch optional angeboten werden. Fortbildungsangebote für Lehrerinnen und Lehrer sowie Schulleitungen sollen unter anderem sein: Barrierefreiheit, mögliche Nachteilsausgleiche, mögliche Gestaltung der Zusammenarbeit mit Schulbegleitung, Sensibilisierung im Umgang mit Kindern mit unterschiedlichen Bedarfen).
- Erzieherinnen und Erzieher sollten verpflichtende Fortbildungsangebote zum Thema Inklusion erhalten. Dabei betrifft das bereits tätige als auch angehende Erzieherinnen und Erzieher.
- Fundierte Beratung schaffen: Umfassende Rechts- und Lebensberatung für Menschen mit Behinderungen; Special-Needs-Beraterinnen und Berater etablieren; Expertinnen- und Expertenwissen der Betroffenen und ihrer Unterstützerinnen und Unterstützer nicht nur wertschätzen, sondern in bezahlte CareArbeit überführen.
- Es muss konkrete überprüfbare Zielzahlen geben (die auf allgemein zugänglichen Daten, zum Beispiel des Statistischen Landesamts bzw. der Bildungsberichterstattung) beruhen. Die Verständigung über eine Datenbasis ist als erster Schritt wichtig.
- Dazu gehört insbesondere die Erarbeitung einer gemeinsamen Datenbasis über Inklusion in den verschiedenen Bereichen (zum Beispiel Inklusion im Vorschulalter).
- Die gemeinsamen Zahlen sollen dann zur Fortschrittsmessung verwendet werden.
- Hier hat das Kultusministerium bereits zugesagt, einen Vorschlag vorzulegen. Damit soll das Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg (IBBW) beauftragt werden.
- Ein Grundproblem sind unterschiedliche und teilweise geteilte und/oder gemeinsame Zuständigkeiten. Deshalb ist es das Ziel sein, in einer gemeinsamen Aktion zwischen Kultusministerium (KM) und Schulträgern landesweit vergleichbare/gleiche Bedingungen herzustellen (Schnittstelle zu „Schul- bzw. Kitaträgern“ und Kommunen). Diese Einbindung weiterer Akteure für Abstimmungsprozesse im Sinne von inklusiver frühkindlicher und schulischer Bildung ist zwingend notwendig. Einbezogen werden müssen auch die Vertreterinnen und Vertreter von Kindern mit Behinderungen (betroffenen Eltern).
- Nötig ist ein Abstimmungsprozess zwischen Schulverwaltung, Schul- und Kitaträgern, Kostenträgern, Eltern und Kindern im Sinne von inklusiver frühkindlicher und schulischer Bildung.
- Ziel ist es, eine landesweite Harmonisierung und Verbesserung der inklusiven Situation im Sinne der UN-BRK zu erreichen.
- Deutsche Gebärdensprache soll als Wahl-Pflichtfach als Pilot in Schulen intergiert werden.
- Ziel ist es, multiprofessionelle Teams über die Grundschule und dann die Sekundarstufe 1 in die Fläche zu bringen.
- Es besteht beim Ziel, die multiprofessionellen Teams in die Fläche zu bringen, der Bedarf nach konkreten, überprüfbaren Zielzahlen. In diesem Zusammenhang ist die Einhaltung bestehender gesetzlicher Standards zu überprüfen.
- System der Behindertenbeauftragten bei den Stadt- und Landkreisen muss noch stärker im Sinne der Informationsvermittlung zu Beratungsangeboten genutzt und dann als Infoangebot verstetigt werden.
- Die Inklusion im Kitabereich muss vorangebracht werden, und bei Personalmaßnahmen muss diese stets beachtet werden.
- Herantragen von Infos bezüglich der Frühförderung bzw. der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) an Eltern (Infos von Klinik, Kinderarzt, Kita).
- Ziel muss sein, dass alle Kinder unabhängig von Art der Behinderung zusammen betreut werden und jedes Kind die benötigte Unterstützung erhält. Kitas mit inklusiver Einrichtung müssen flächendeckend ausgebaut werden und Teil der kommunalen Planung werden.
- Die einzubringenden Ressourcen durch die KITAs sollen durch das Land refinanziert werden und damit unter Garantie stehen.
- Schulkindergärten sollen weiterentwickelt werden in Beratungszentren und die Überführung in Regeleinrichtungen soll gefördert werden, sodass bis 2028 eine Überführung reibungslos vonstattengehen kann. Kommunen sollen dabei die finanziellen Ressourcen für das Vorhaben aufbringen. Damit die Kommunen nicht überlastet werden, ist eine Refinanzierung durch das Land erforderlich.
- Alle Kinder, die in einen inklusiven Kindergarten integriert werden, sollen so unterstützt werden wie in einem Schulkindergarten. Das bedeutet, das für Kinder mit Behinderungen dieselben finanziellen Mittel eingesetzt werden wie in einem Schulkindergarten. Perspektivisch ist das Ziel, die zwei parallellaufenden Systeme in eines zu überführen.
Zum Übergang zwischen Kita und Grundschule beziehungsweise zwischen SEK 1 und SEK 2: Das Übergangsmanagement ist gerade in diesem Bereich stark verbesserungswürdig. Im Bereich Kita und Grundschule ist es auch deshalb so wichtig, da in jenem Bereich grundlegende Entscheidungen für die jeweilige persönliche Bildungsbiografie fallen.
- Jedes Kind muss unabhängig von Art und Umfang der Behinderung das Recht auf gleiche Schulbildung haben. Alle Kinder müssen in ihrem Sozialraum wohnortnah inklusiv beschult werden können und ihnen muss die entsprechende Unterstützung geboten werden. An Regelschulen müssen Ressourcen strukturell verankert werden und ein multiprofessionelles Team bestehend aus sonderpädagogischen Fachkräften, Lehrkräften, therapeutischen Fachkräften, FSJ- beziehungsweise Bundesfreiwilligendienstleistenden, sowie Krankenpflegepersonal aufgestellt werden.
- Die stärkere Einbindung der SBBZ mit entsprechend mehr Stunden muss als Maßnahme erfolgen, damit sie aufsuchende pädagogische Unterstützung leisten können. Idealerweise haben 50 Prozent aller Regelschulen in BW mindestens eine Schülerin oder einen Schüler mit sonderpädagogischem Bildungsanspruch. Zudem soll in jedem Siedlungsraum mindestens eine Grundschule mit einem inklusiven Bildungsangebot angesiedelt sein.
- Einrichtung eines übergreifenden Ansprechpartners im Kultusministerium für die Schulen zum Thema Barrierefreiheit an Schulen.
- Die Bereitstellung von Lernmitteln im Zuge der Lernmittelfreiheit sowie von individuellen Hilfsmitteln muss gewährleistet sein. Das Inklusionsbudget sollte erweitert beziehungsweise aufgestockt werden, damit auch Kinder, die zwar keinen sonderpädagogischen Förderbedarf, aber einen behinderungsbedingten Mehrbedarf haben, niederschwellig unterstützt werden können. Die Nutzung von digitalen Angeboten und Medien muss entsprechend der gesetzlichen Vorgaben barrierefrei möglich sein.
- Bis 2028 muss die Exklusionsquote um 25 Prozent gesenkt werden, das bedeutet, dass mehr Kinder inklusiv unterrichtet werden.
- Laut Schulgesetz ist kein zieldifferenter Unterricht mehr möglich für Schülerinnen und Schüler ab 16 Jahren, weshalb zwangsweise die Rückkehr in die Sonderschulen erfolgt. Daher soll die Oberstufe (Sekundarstufe I und II) für zieldifferente Gruppen geöffnet werden.
- Teilbereiche in der Ausbildung müssen dringend mehr Anerkennung bekommen. Es geht den Menschen nicht nur um die Verwertbarkeit, sondern auch um die Anerkennung. Das Ausbildungssystem muss feingliedriger und individueller werden, sodass gesammelte Module in einer theoriereduzierten Ausbildung dennoch einen verwertbaren Abschluss ergeben.
- Der Übergang zwischen Schule und Arbeit muss verstärkt in den Blick genommen werden. Betriebe und Firmen sollten informiert werden. Jugendliche, die den Übergang von Schule in Berufsleben verwirklichen, sollten mehr Anerkennung zukommen.
- Zusammenarbeit/Angrenzung zwischen Schulverwaltung und Eingliederungshilfe sowie Entwicklung einer einheitlichen Orientierungshilfe für BW.
- Auf dem Bildungsserver soll zu einem für die Schulen aber auch für die Eltern eine Seite errichtet werden, auf denen Best-Practice Beispiele von Schulen vorgestellt werden, in denen Inklusion bereits gelebt wird.
- Entlastung von Lehrkräften, damit erfolgreiche Inklusion gelingen kann, stundenweise Doppelbesetzung in der Grundschule.
- Errichtung eines landesweiten Pools, in dem sich Inklusionskräfte mit Kapazitäten und Einsatzwunsch registrieren können und aus dem die Schule auswählen kann.
- Die Ganztagsbetreuung muss ausgebaut werden. Es bedarf alternativer Angebote für Kinder, die inklusiv beschult werden, für die jedoch ein ganzer Tag zu lang ist. Eine mögliche Entlastung wären zusätzliche Ruheräume.
- Ausbau der Ferienbetreuung für Kinder die inklusiv beschult sind und Kinder, die das SBBZ besuchen.
- Manche Teilnehmerinnen und Teilnehmer fordern ein Moratorium für den SBBZ-Neubau zugunsten inklusiver Schulen.
- Bei der Renovierung von Schulen Barrierefreiheit mitdenken → Sensibilisierung der Schulträger.
- Die Inklusion in weiterführenden Schulen soll ausgebaut werden. Dabei sollen Bildungspläne den Bedarfen der Schülerinnen und Schüler entsprechend angepasst werden.
- Es müssen regelmäßige Informationsveranstaltungen oder Beratungsangebote für Eltern mit einem Kind mit Inklusionsbedarf angeboten werden.
- Es ist zu klären, inwieweit Inklusionsstandards als Anforderung in öffentliche Förderprogramme für kulturelle Einrichtungen im Themenbereich aufgenommen werden können.
- Auftritts- und Darstellungsmöglichkeiten für Künstlerinnen und Künstler mit Behinderung müssen verbessert werden.
- Gerade im Kunstbereich ist es wichtig, Bühnen zu schaffen, die Inklusion auch für behinderte Künstlerinnen und Künstler ermöglicht.
- Suche nach Möglichkeiten, inklusive Projekte im Kultur- und (Hoch-)Schulbereich öffentlich wirksam darzustellen.
- Die Beschäftigung von und die Kooperation mit Künstlerinnen und Künstler mit Behinderungen muss deutlich mehr Eingang in die Kulturprogramme des Landes Baden-Württemberg finden. Hierbei ist das Zentrum für Kulturelle Teilhabe Baden-Württemberg als Fachstelle für Beratung, Vernetzung, Qualifizierung und Wissenstransfer im Bereich außerschulische kulturelle Bildung einzubeziehen.
- Museen (in Landeszuständigkeit) sind Vorreiter: beispielsweise durch eine dichte Abdeckung mit Leihrollstühlen in den jeweiligen Häusern, dem Angebot einer barrierefreien Homepage beziehungsweise weiteren Anstrengungen im Bereich barrierefreier Digitalisierung.
- Der Ausbau und die Förderung von umfassend barrierefreien und inklusiven Kulturangeboten und Kulturstätten wird vorangetrieben und gestärkt.
- Der Europäischer Kultur- und Erfahrungsaustausch sollte verstärkt in den Vordergrund rücken und das Land soll sich für eine Ausweitung der inklusiven EU-Programme (wie zum Beispiel Erasmus) engagieren.
- Vorhalten einer Toilette für Alle in allen Kultureinrichtungen.
- Denkmalschutz muss umfassende Barrierefreiheit mitdenken.
Kommentare : zur Arbeitsgruppe „Bildung und Kultur“
Die Kommentierungsphase ist beendet. Vielen Dank für Ihre Kommentare!
Ausbau der Ganztagesbetreuung an den Grundschulen
Ab 2026 gilt das individuelle Recht auf Ganztagesbetreuung ab der 1. Klasse. Dies gilt auch für die Schülerinnen und Schüler mit besonderen Förderbedarf, die inklusiv beschult werden. Bei der Erarbeitung der Konzepte sowie deren Umsetzung müssen die Schülerinnen und Schüler mit ihrem speziellen Bedarf berücksichtigt werden. Werden diese
Ab 2026 gilt das individuelle Recht auf Ganztagesbetreuung ab der 1. Klasse.
Dies gilt auch für die Schülerinnen und Schüler mit besonderen Förderbedarf, die inklusiv beschult werden.
Bei der Erarbeitung der Konzepte sowie deren Umsetzung müssen die Schülerinnen und Schüler mit ihrem speziellen Bedarf berücksichtigt werden.
Werden diese Schülerinenn und Schüler von der Ganztagesbetreuung ausgeschlossen, erfolgt eine Benachteiligung der Familien, insbesondere der Mütter.
Bildung ist wichtig
Bildung ist ein komplexes Thema. Auch wenn es für Menschen mit Behinderung, genau wie für viele Menschen ohne Behinderung, schwierig ist, die konkreten Anforderungen und Bedingungen im Bildungssektor zu überschauen, so wünschen sich doch viele Menschen mit Behinderung mehr Teilhabe an der Bildung. Bildung schafft auch die Voraussetzungen für eine
Bildung ist ein komplexes Thema. Auch wenn es für Menschen mit Behinderung, genau wie für viele Menschen ohne Behinderung, schwierig ist, die konkreten Anforderungen und Bedingungen im Bildungssektor zu überschauen, so wünschen sich doch viele Menschen mit Behinderung mehr Teilhabe an der Bildung. Bildung schafft auch die Voraussetzungen für eine verbesserte Teilhabe am Arbeitsleben. Ich denke auch, dass gebildete Menschen selbstbestimmter sind als weniger Gebildete.
Berufliche Bildung: Netzwerk Schulen - Betriebe
Durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit – Kampagne in den einzelnen Landkreisen – soll das Bewusstsein für die berufliche Bildung erweitert werden. Dadurch sollen die Betriebe für die Berufsorientierung und berufliche Bildung gewonnen werden. - Bereitstellung von Praktikumsplätzen und Ausbildungsplätze - Anlaufstelle ist wichtig, die für Eltern
Durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit – Kampagne in den einzelnen Landkreisen – soll das Bewusstsein für die berufliche Bildung erweitert werden.
Dadurch sollen die Betriebe für die Berufsorientierung und berufliche Bildung gewonnen werden.
- Bereitstellung von Praktikumsplätzen und Ausbildungsplätze
- Anlaufstelle ist wichtig, die für Eltern und Betriebe Ansprechpartner ist
- Abbau der bürokratischen Hindernisse
- Firmen müssen mit fachlicher und pädagogischer Unterstützung ohne
- Risiko Praktika anbieten können
- Rechtssicherheit für die Betriebe prüfen und evtl. herstellen
Theoriereduzierte Ausbildung und Abschlüsse
In den Berufsschulen soll auch zieldifferent unterrichtet werden.
Ausbildung zum Fachpraktikerinnen anbieten:
Orientierung an der staatlich anerkannten Berufsausbildung, evtl. in Zusammenarbeit mit den WfBs
Durch Ausbildungsabschlüsse erhöhen sich die Chancen auf dem 1. Arbeitsmarkt.
Mediennutzung - Medienumgang
Schülerinnen und Schüler mit Einschränkungen, insbesondere mit kognitiven Einschränkungen, sollten unbedingt in dem Kompetenzfeld "Mediennutzung" gefördert werden. Gerade die Bedeutung von Medien, wenn es um Kommunikation, sozialen Teilhabe und Interaktion, als Hilfsmittel, Freizeitgestaltung sowie Informationsbeschaffung und Meinungsbildung
Schülerinnen und Schüler mit Einschränkungen, insbesondere mit kognitiven Einschränkungen, sollten unbedingt in dem Kompetenzfeld "Mediennutzung" gefördert werden.
Gerade die Bedeutung von Medien, wenn es um Kommunikation, sozialen Teilhabe und Interaktion, als Hilfsmittel, Freizeitgestaltung sowie Informationsbeschaffung und Meinungsbildung geht, wird in den nächsten Jahren steigen.
Die Lebenswelt vieler Schülerinnen und Schüler wird dadurch geprägt.
Aber nicht nur das, sondern es ergeben sich durch die Nutzung von Medien, wie Smartphone, Tablet, für einige Menschen neue Möglichkeiten der Kommunikation.
Weiterentwicklung der Schulkindergärten
Die Schulkindergärten sollten zu inklusiven Bildungseinrichtungen weiterentwickelt werden. Schwerpunkt sollte auch in der Beratung und Begleitung der Eltern bei der Inklusion sein. Die Kosten für die notwendigen Rahmenbedingungen, wie z. B. Räumlichkeiten, sollten durch Zuschüsse durch das Land erfolgen. Die zusätzlichen Personalkosten, die
Die Schulkindergärten sollten zu inklusiven Bildungseinrichtungen weiterentwickelt werden.
Schwerpunkt sollte auch in der Beratung und Begleitung der Eltern bei der Inklusion sein.
Die Kosten für die notwendigen Rahmenbedingungen, wie z. B. Räumlichkeiten, sollten durch Zuschüsse durch das Land erfolgen.
Die zusätzlichen Personalkosten, die Freie Träger und Kommunen aufbringen, sollten durch das Land vollständig refinanziert werden.
Multiprofessionelle Teams an den Regelschulen
An den Regelschulen, besonders an den Grundschulen, sollten multiprofessionelle Teams unter Einbeziehung von verschiedenen therapeutischen Fachrichtungen fest verankert werden. Dadurch wird der Kompetenztransfer zwischen den einzelnen Professionen gefördert. Ziel muss es sein, Kindern in schwierigen Situationen adäquat zu betreuen, unterstützen
An den Regelschulen, besonders an den Grundschulen, sollten multiprofessionelle Teams unter Einbeziehung von verschiedenen therapeutischen Fachrichtungen fest verankert werden.
Dadurch wird der Kompetenztransfer zwischen den einzelnen Professionen gefördert.
Ziel muss es sein, Kindern in schwierigen Situationen adäquat zu betreuen, unterstützen und begleiten.
Gerade die Übergänge Kita - Grundschule, Grundschule - Sekundarstufe I bereiten den Kindern Probleme.
Kultur - Fördergelder
Die öffentliche Förderung kultureller Einrichtungen sollen an die Anforderung geknüpft sein, dass die Angebote inklusiv ist.
Also auch Menschen mit Behinderung als Teilnehmer gezählt werden.
Ebenso sollten Inklusionsstandards definiert werden und auch in die Förderkriterien aufgenommen berücksichtigt werden.
Thema Schule
Verbesserung der Bedingungen in der Schülerbeförderung: z.B. genaue Prüfung der Ausschreibungskriterien durch die Kreise und bessere Qualifizierung und Bezahlung der Fahrer*innen durch die Beförderungsunternehmen. Regelmäßige Überprüfung ob Sicherheitsvorkehrungen bei der Beförderung eingehalten werden
Gedanken zu Einzelforderungen im Themenbereich Bildung
Zitat: "Jedes Kind muss unabhängig von Art und Umfang der Behinderung das Recht auf gleiche Schulbildung haben. Alle Kinder müssen in ihrem Sozialraum wohnortnah inklusiv beschult werden können und ihnen muss die entsprechende Unterstützung geboten werden. An Regelschulen müssen Ressourcen strukturell verankert..." Was bedeutet „gleiche
Zitat: "Jedes Kind muss unabhängig von Art und Umfang der Behinderung das Recht auf gleiche Schulbildung haben. Alle Kinder müssen in ihrem Sozialraum wohnortnah inklusiv beschult werden können und ihnen muss die entsprechende Unterstützung geboten werden. An Regelschulen müssen Ressourcen strukturell verankert..."
Was bedeutet „gleiche Schulbildung“? Alle Kinder können aufs Gymnasium gehen und bekommen die gymnasialen Unterrichtsinhalte? Alle dürfen aufs Gymnasium und werden zieldifferent unterrichtet? Sollte dies gemeint sein, sehe ich die sehr große Gefahr des Qualitätsverlustes für alle Beteiligten; zum einen besteht die Gefahr, dass Inhalte nicht mehr adäquat übermittelt werden können und zum anderen die sonderpädagogischen Spezifika, die oft im emotionalen und sozialen Bereich, bis hin zu therapeutischen Ansätzen liegen, nicht mehr umgesetzt werden können.
Zitat: ".. BW mindestens eine Schülerin oder einen Schüler mit sonderpädagogischem Bildungsanspruch."
Ein einzelne/r SchülerIn kann einem nur leidtun, denn damit ist das Kind automatisch ein Exot. Zudem weiß man z.B. von Kindern mit körperlichen Beeinträchtigungen, dass für sie der Kontakt zu anderen mit gleichen Bedingungen sozial sehr wichtig ist. Abgesehen davon stellt sich bei einer Einzelinklusion auch die berechtigte Frage nach den Finanzen.
Zitat: "Bis 2028 muss die Exklusionsquote um 25 Prozent gesenkt werden, das bedeutet, dass mehr Kinder inklusiv unterrichtet werden."
Baden-Württemberg ist eines der wenigen Bundesländer mit dem hohen demokratischen Anspruch, dass zwischen SBBZ und Inklusion gewählt werden kann. Dies ist auch im Schulgesetz so verankert. Dieser Ansatz darf nicht aufgegeben werden und somit den Eltern und ihren Kindern ein nicht gewünschter Bildungsweg aufgezwungen werden. Die Schulbesuchszahlen zeigen deutlich, dass die SBBZ weiterhin gefragt sind.
Zitat: "Teilbereiche in der Ausbildung müssen dringend mehr Anerkennung bekommen. Es geht den Menschen nicht nur um die Verwertbarkeit, sondern auch um die Anerkennung. Das Ausbildungs-system muss feingliedriger und individueller werden, sodass gesammelte Module in einer theoriereduzierten Ausbildung.. "
Dringend!! In diesem Zusammenhang sind auch Gespräche mit den Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden zu führen.
Zitat: "Der Übergang zwischen Schule und Arbeit muss verstärkt in den Blick genommen werden. Betriebe und Firmen sollten informiert werden. Jugendliche, die den Übergang von Schule in…"
Stimmt; daher sind alle Maßnahmen, die der Unterstützung beim Übergang ins Berufsleben dienen und sich als erfolgreich erwiesen haben (z.B. Berufseinstiegsbegleitung) zu erhalten. Grundsätzlich ist auch dafür zu sorgen, dass Verlässlichkeit bei der Förderung besteht und die Programme nicht nur auf ein oder zwei Jahre begrenzt sind.
Zitat: "Manche Teilnehmerinnen und Teilnehmer fordern ein Moratorium für den SBBZ-Neubau zugunsten inklusiver Schulen…."
Unter keinen Umständen! Insbesondere die SBBZ in öffentlicher Trägerschaft haben oft einen Renovierungsstau, der als solcher z.B. durch mangelnde Ausstattung, schon zu einer Benachteiligung führen kann. Dies darf nicht noch weiter verstärkt werden.
Zitat: "Es müssen regelmäßige Informationsveranstaltungen oder Beratungsangebote für Eltern mit einem Kind mit Inklusionsbedarf angeboten werden.."
Es gibt keinen Inklusionsbedarf; es gibt sonderpädagogischen Förderbedarf; hierzu müssen Eltern und ggf. Kinder informiert werden, was dann auch die Möglichkeiten der verschiednen Beschulungsformen umfasst.
Grundsätzlich gilt:
Alles, was an Besonderheiten für die Inklusion gefordert wird (Beispiele für gute Schule auf der Homepage des KUMI, zeitweise Doppelbesetzung bei Belastung in den Klassen), muss auch für die SBBZ gelten, da sonst eine institutionelle Benachteiligung / Ausgliederung stattfindet, die weder vom Schulgesetz noch von der Behindertenkonvention zu rechtfertigen ist.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Zumhasch