Menschen mit Behinderungen

Arbeitsgruppe „Bildung und Kultur“

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Dieses Diskussionspapier beruht auf den Ergebnissen der ersten beiden Arbeitsgruppen-Phasen zum Thema Bildung und Kultur im Rahmen des Beteiligungsprozesses zur Fortschreibung des Landesaktionsplans (LAP) zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Baden-Württemberg.

Die Bearbeitung und Zusammenstellung der Ergebnisse erfolgten in folgenden Schritten:

  • Zusammenfassung der Ergebnisse aus Prozessphase 1 und 2
  • Doppelungen zusammenfassen
  • Abschnitte gliedern
  • Einzelbeispiele streichen
  • Zustandsbeschreibungen in Forderungen verwandeln
  • Allgemeine Aussagen werden im Themenbereich „Übergreifende Themen“ gebündelt.
  • Wenn Themen in mehreren oder allen Arbeitsgruppen genannt werden, sollen sie in ein allgemeines Grundsatzkapitel zu Beginn aufgenommen werden.

Sie konnten die Ergebnisse bis zum 14. Januar 2023 kommentieren.

Kommentare : zur Arbeitsgruppe „Bildung und Kultur“

Die Kommentierungsphase ist beendet. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

35. Kommentar von :Ulrich Zumhasch
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34. Kommentar von :Tränkle Paritätischer BW

Inklusive Familienbildung unterstützen

Inklusive Familienbildungsangebote sollte auch in Regeleinrichtungen (bspw Häuser der Familie, Familienzentren) gezielt unterstützt werden, der Mehraufwand zur Organisation inklusiver Familien- und Kinderangebote sollte gezielt gefördert werden.

33. Kommentar von :Tränkle Paritätischer BW

Inklusionsstellen in Kitas als Strukturstellen

Inklusionsstellen in Kitas sind dann besonders wirksam, wenn sie als Strukturstellen in den Einrichtungen geschaffen werden, so dass die Unterstützung bereits bei einer drohenden Behinderung eines Kindes beginnen kann und nicht erst eine "bescheidrelevante" Behinderung entstehen muss (vgl. Modellprojekt "Eine Kita für alle"). Das Land sollte

Inklusionsstellen in Kitas sind dann besonders wirksam, wenn sie als Strukturstellen in den Einrichtungen geschaffen werden, so dass die Unterstützung bereits bei einer drohenden Behinderung eines Kindes beginnen kann und nicht erst eine "bescheidrelevante" Behinderung entstehen muss (vgl. Modellprojekt "Eine Kita für alle"). Das Land sollte solche Stellen und deren Einrichtung unterstützen.

32. Kommentar von :marema

Erwachsenenbildung, Fort- und Weiterbildung

Ich vermisse eine Diskussion über Fort- und Weiterbildung von Erwachsenen. Ich bin selbst blind und habe die Erfahrung gemacht, dass es gerade für unseren Personenkreis recht schwierig ist, z. B. über VHS oder ähnliches an Kurse und vor allem an Kursmaterialien, die auch für Blinde nutzbar sind,. zu kommen. Kurz und knapp: auch in der

Ich vermisse eine Diskussion über Fort- und Weiterbildung von Erwachsenen. Ich bin selbst blind und habe die Erfahrung gemacht, dass es gerade für unseren Personenkreis recht schwierig ist, z. B. über VHS oder ähnliches an Kurse und vor allem an Kursmaterialien, die auch für Blinde nutzbar sind,. zu kommen. Kurz und knapp: auch in der Erwachsenenbildung ist Inklusion nötig.

31. Kommentar von :ohne Name 47292

Erfahrungen mit der Förderschule

Nach dem Lesen der UN-Behindertenkonvention möchte ich als Mutter einer erwachsenen Tochter mit Lernbehinderung meine Erfahrungen und Wünsche hier mitteilen. Unserer Tochter wurde nach dem Scheitern in der Grundschule die Förderschule als Lernort vorgeschlagen. Der Umweg über die Grundschule war für unser fröhliches Kind sehr schlimm. Die

Nach dem Lesen der UN-Behindertenkonvention möchte ich als Mutter einer erwachsenen Tochter mit Lernbehinderung meine Erfahrungen und Wünsche hier mitteilen.
Unserer Tochter wurde nach dem Scheitern in der Grundschule die Förderschule als Lernort vorgeschlagen. Der Umweg über die Grundschule war für unser fröhliches Kind sehr schlimm.
Die Laufbahn die sie ab da in der Förderschule hatte, hat sie zu einer selbstbestimmten Persönlichkeit gemacht. Sie kann mit ihren Schwächen umgehen und besucht noch heute gerne ihre Schule. Auch bei der Berufsorientierung und Berufswahl hatte sie durch die Sonderpädagogen der Schule beste Unterstützung. Heute arbeitet sie in einem Beruf der ihr sehr viel Freude macht.

Eltern kann ich vor einer Entscheidung nur raten: bitte genau in die Schulen schauen.
Gibt es ein vielfältiges Bildungsangebot, um Kinder mit unterschiedlichem Förderbedarf zu unterrichten, zu unterstützen und zu betreuen? Kann mein Kind in dieser Schule lernen und gefördert werden?
Da mein Kind an der Förderschule gut gelernt hat, wünsche ich mir, dass Sonderpädagogen nicht weiter aus den Förderschulen abgezogen werden. Dieser alternative Lernort muss erhalten bleiben.

30. Kommentar von :tiwi

Übergang Kita Schule

Eltern wünschen sich eine umfassende Aufklärung über die schulischen Möglichkeiten ihres Kindes. Da reicht ein Informationsabend durch das Schulamt nicht aus. Und: wie soll Inklusion gelingen, wenn am Infoabend von vornherein ohne Betrachtung des Einzelfalls von einer inklusiven Beschulung abgeraten wird? M.E. nach entscheiden sich viele Eltern

Eltern wünschen sich eine umfassende Aufklärung über die schulischen Möglichkeiten ihres Kindes. Da reicht ein Informationsabend durch das Schulamt nicht aus. Und: wie soll Inklusion gelingen, wenn am Infoabend von vornherein ohne Betrachtung des Einzelfalls von einer inklusiven Beschulung abgeraten wird?
M.E. nach entscheiden sich viele Eltern aus dem Gefühl heraus, nicht gut genug informiert zu sein und aus Angst vor einem „Scheitern“ gegen eine inklusive Beschulung und für das SBBZ.

29. Kommentar von :ohne Name 47178

Fachliche und wissenschaftliche Expertise einbeziehen

Die Frage, in wieweit Baden-Württemberg die Anforderungen der UN-BRK im Bildungsbereich erfüllt und wo noch Nachholbedarf ist, ist eine fachliche Frage. Dazu hat die Bildungsforschung auch Antworten, es gibt Studien, die sich genau diesem Thema widmen. In einer aktuellen Studie, die den Stand in den Bundesländern vergleicht, landet

Die Frage, in wieweit Baden-Württemberg die Anforderungen der UN-BRK im Bildungsbereich erfüllt und wo noch Nachholbedarf ist, ist eine fachliche Frage. Dazu hat die Bildungsforschung auch Antworten, es gibt Studien, die sich genau diesem Thema widmen. In einer aktuellen Studie, die den Stand in den Bundesländern vergleicht, landet Baden-Württemberg leider auf dem vorletzten Platz [1]. Die Studie liefert zahlreiche Hinweise, was in unserem Bundesland geändert werden müsste, um bei der Umsetzung der UN-BRK im Bildungsbereich voranzukommen. Solche fachliche Expertise sollte bei der Erstellung des Aktionsplans unbedingt berücksichtigt werden.

[1] https://www.nomos-elibrary.de/10.5771/9783748924401/die-umsetzung-schulischer-inklusion-nach-der-un-behindertenrechtskonvention-in-den-deutschen-bundeslaendern

28. Kommentar von :ohne Name 47178

Anmerkung zu niedriger Exklusionsquote als Zielparameter

Dem Ziel die Exklusionsquote zu senken wird häufig das Elternwahlrecht entgegengestellt (Siehe Kommentar Nr 11). Zunächst ist es wichtig zu begreifen, dass Artikel 24 den Kindern mit Behinderung Rechte gewährt, und nicht deren Eltern. Weiterhin liegt hier das Missverständnis zugrunde, die Entscheidung der Eltern für ein SBBZ als deren Wunsch zu

Dem Ziel die Exklusionsquote zu senken wird häufig das Elternwahlrecht entgegengestellt (Siehe Kommentar Nr 11). Zunächst ist es wichtig zu begreifen, dass Artikel 24 den Kindern mit Behinderung Rechte gewährt, und nicht deren Eltern. Weiterhin liegt hier das Missverständnis zugrunde, die Entscheidung der Eltern für ein SBBZ als deren Wunsch zu deuten. Das ist ein wichtiger Unterschied. Repräsentative Umfragen zeigen, dass die Mehrheit der Eltern in Deutschland gemeinsamen Unterricht von Kindern mit und ohne Behinderung befürwortet. Dass sich viele Eltern trotz dieses Wunsches für ein SBBZ entscheiden hängt mit der strukturellen Benachteiligung inklusiver Schulangebote zusammen. In anderen Politikfeldern wird schon lange mit Zielquoten gearbeitet (Beispielsweise der Modal Split in der kommunalen Verkehrsplanung). Hier geht man davon aus, dass die Rahmenbedingungen, die die Politik setzt, die Entscheidungen der Menschen beeinflussen, hin zu einem gewünschten oder gesetzlich geforderten Zustand. Dieses Prinzip sollte im neuen Aktionsplan aufgegriffen und feste Zielgrößen für die Exklusionsquote definiert werden.

27. Kommentar von :ohne Name 47178

Klarstellung: Auftrag zur strukturellen Transformation des Bildungssystems aus Artikel 24 der UN BRK

Beim Lesen der Kommentare fällt auf, dass vielen Beteiligten die Anforderungen der UN BRK im Bildungsbereich nicht umfänglich bekannt sind. Artikel 24 der UN BRK fordert die Einführung eines inklusiven Bildungssystems auf allen Ebenen. In den allgemeinen Bemerkungen Nr. 4 (UN Doc. CRPD/C/GC/4, Punkt 40.) hat der UN-Ausschuss für die Rechte von

Beim Lesen der Kommentare fällt auf, dass vielen Beteiligten die Anforderungen der UN BRK im Bildungsbereich nicht umfänglich bekannt sind. Artikel 24 der UN BRK fordert die Einführung eines inklusiven Bildungssystems auf allen Ebenen. In den allgemeinen Bemerkungen Nr. 4 (UN Doc. CRPD/C/GC/4, Punkt 40.) hat der UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen nochmals klargestellt, dass die parallele Aufrechterhaltung eines Sonderschulsystems (in BaWü die SBBZn) und eines allgemeinen Schulsystems unvereinbar mit der UN-BRK ist. Ich bin überzeugt, dass es sehr wichtig ist diese Anforderung als langfristiges Ziel zu akzeptieren. Die Diskussion sollte sich um das „wann und wie“ drehen, nicht um das „ob“. Denn Deutschland hat mit der Ratifizierung der UN-BRK bereits beschlossen diesen Weg zu gehen. Leider wird diese Tatsache in der Politik ignoriert, die Landesregierung in BaWü hat sich im derzeitigen Koalitionsvertrag sogar ein „Debattenverbot“ zu strukturellen Änderungen im Schulsystem auferlegt. Ein Aktionsplan, der langfristig die vollständige Umsetzung von Artikel 24 der UN-BRK zum Ziel hat, ist unter diesem Vorzeichen gar nicht möglich.

26. Kommentar von :Tränkle Paritätischer BW

Freizeit, Kultur und Bildung

Zur Teilhabe an Freizeit, Kultur und Bildung müssen auch entsprechende Assistenzleistungen angeboten werden. Anbieter wie bspw Offene Hilfen-Dienste sollten hier besonders unterstützt werden, bspw durch die Fortschreibung der aktuellen VwV FED mit auf inklusive Angebote angepasste Förderziele.

Ergebnisse der weiteren Arbeitsgruppen